Rostocker Netzwerk Arbeit (RoNA) für Menschen mit psychischer Erkrankung bzw. seelischer Behinderung AWO Sozialdienst ggmbh Rostock, Fr. Follak/ Fr. Kirstein FAW ggmbh, Akademie Rostock, Fr. Fircho Ohne Barrieren e.v., Hr. Mertag GGP mbh Rostock,Fr. Schumann/ Hr. Utermark GGP mbh, Th. Utermark Okt. 2005/ Jun 2006
RoNA ist ein Kooperationsprojekt mehrerer Leistungsanbieter/ Akteure in der Rostocker Projektbegleitenden Gruppe des TAB Verbundes MV ist ausdrücklich durch die Hansestadt Rostock, das Hanse- Jobcenter Rostock und die anderen Beteiligten des TAB Verbundes MV, Projektbegleitende Gruppe Rostock, gewünscht wird durch den TAB Verbund MV fachlich und inhaltlich bei der Umsetzung vereinbarter Zielstellungen unterstützt
RoNA kümmert sich um erwachsene Menschen mit psychischer Beeinträchtigung oder Behinderung, die aus der Hansestadt Rostock stammen oder hier Hilfe wünschen, soweit sie Hilfen im Bereich Arbeit und Beschäftigung benötigen. Hilfebedürftige mit Suchterkrankung sind hierbei mit eingeschlossen.
RoNA versorgt personenzentriert im Bereich Arbeit und Beschäftigung c) Arbeitssuchende, die mindestens 3 Std./ Tag unter üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes erwerbsfähig sind mit Anspruch auf ALG II auch unter 25 Jahren d) Arbeitssuchende, deren Fähigkeit, mindestens 3 Std./ Tag unter üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes erwerbstätig zu sein, unklar ist e) Arbeitssuchende, deren Erwerbsfähigkeit unter 3 Std./ Tag liegt, das Teilhabeziel jedoch 3 Std./ Tag sind
RoNA im Netzwerk gibt es einen Pool von derzeit 10 Zusatzjobs Grundsatz: 1. zugewiesene Person anschauen 2. Zusatzjob passgenau auswählen/ einrichten
RoNA setzt sich einzelfallbezogen folgende Ziele: Abklärung der Erwerbsfähigkeit Wiederherstellung/ Stabilisierung der Erwerbsfähigkeit b. B. Überleitung in weiterführende Förderung/ Qualifizierung u. Klärung der Kostenträger-zuständigkeit Integration in einen passgenauen Arbeitsplatz
RoNA Zuweisung ins Netzwerk durch RoNA- Konferenz, unter Leitung der Hilfeplankonferenz des Sozialamtes und des HanseJob- Centers Rostock im Einzelfall Träger mit Mandat stellt koordinierende Bezugsperson, IBRP relevant für Begleitung im Zusatzjob Subjektorientierte Umsetzung in 2 Phasen mit einer Laufzeit b. B. von bis zu 12 Monaten
RoNA Phase 1 (6-9 Monate) Anamnese der beruflichen Biographie (Bogen D1, D2) Ermittlung der Ressourcen, Neigungen und Interessen sowie Planung von Problemen, Zielen, Vorgehen (Bogen A + 3 b) Auswahl des passenden Zusatzjobs sozialpädagogische Begleitung im Zusatzjob, z.b.: - Casemanagement - sozialpädagogische Hilfen im Umgang mit Beeinträchtigungen durch die psych. Erkrankung/ Behinderung sowie bei der Erfüllung von Arbeitsanforderungen parallel: Aquise von betriebl. Trainingsmaßnahmen/ Praktika durch FAW ggmbh
RoNA Phase 2 (mind. 3/ max. 6 Monate) Klientenpflege z.b. Casemanagement und sozialpädagogische Hilfen durch AWO, GGP mbh oder Ohne Barrieren e.v. Arbeitgeberpflege z.b. Aufklärung, Information, Beratung u.a. zu Arbeitsplatzadaption und Zeitenregime durch FAW ggmbh Vorbereitung der Übernahme in passgenaues Arbeitsverhältnis
RoNA Projektlaufzeit ist vom 01.04.06 bis zum 31.03.07 verbindlich zwischen Akteuren des TAB Verbundes MV, Projektgruppe Rostock, als Modell für zunächst 10 Personen vereinbart Evaluation durch projektbegleitende Gruppe
RoNA Finanzierung: Die beteiligten Träger sind im Verbund tätig. Gegenüber dem HanseJob- Center tritt die GGP im ASB mbh als Maßnahmeträger auf. Der GGP im ASB mbh obliegen die Verwaltung und Koordination. Rechte und Pflichten werden untereinander per Kooperationsvereinbarung geregelt. Das HanseJob- Center finanziert die Maßnahme als Arbeitsgelegenheit mit Bildungsanteil und sozialpädagogischer Begleitung nach 16 SGB II Zweites Sozialgesetzbuch.
RoNA Bisherige Erfahrungen: sehr hohe Bereitschaft aller Beteiligten zu flexiblen, passgenauen Lösungen (insbesondere beim HJC), die nicht zwingend aus dem Gesetzestext zu erlesen sind, z.b. flexible Wechsel der Einsatzstellen, wenn nötig, um passgenaues Angebot zu finden ) 2 RoNA- Konferenzen bisher (ca. 22 Fälle), die HpK gab bisher auch schon RoNA- Empfehlung (Einsparungspotential bei der nachrangigen Eingliederungshilfe/ weniger psychiatrisierende Hilfe ) Fallmanager sind sensibilisiert, melden KundInnen bei der RoNA- Konferenz an, wenn keine geeigneten Fördermöglichkeiten erkennbar sind bzw. Status unklar scheint Der Pool wird nun erweitert, evtl. werden nichtpsychiatrische Einsatzstellen mit in die Angebotspallette integriert- Spektrum wird erweitert, mehr Normalisierung möglich (konkrete Möglichkeiten werden derzeit geprüft)
RoNA Nächste Schritte in der TAB- Gruppe Rostock: Entwicklung von Alternativen zur SGB XII - Finanzierung, z.b. SGB V, SGB III.. Einzelfallbesprechungen Entwicklung eines Angebotes ähnlich RoNA für Arge- KundInnen U 25 mit besonderen Vermittlungshemmnissen (Abbrecher, sonstiger hoher Begleitbedarf ) Entwicklung eines Netzwerkes für Betriebspraktika mit Einstellungsoption finanziert i.v. mit 33 SGB IX (Rententräger, Agentur für Arbeit)
Ackertannen Hof Modell Soziales Unternehmen für Menschen mit Behinderungen insbesondere mit wesentlichen chronischen psychischen Erkrankungen Konzeption: Gemeinnützige Gesellschaft für Gemeindepsychiatrie im ASB mbh Dr. B.-D. Lepsow, Th. Utermark, T. Benz
Ausgangsgedanken Schaffung behindertengerecht ausgestalteter, sozialversicherungspflichtiger Arbeitsangebote auf dem Arbeitsmarkt in folgenden Tätigkeitsfeldern: Champignonzucht und -veredelung Waldgartenwirtschaft am Standort Arbeitsanforderungen müssen konkret meßbar sein Kostenträger erkennen an, daß sich Minderleistung in geminderten Fähigkeiten bei Arbeitsdauer und leistung ausdrückt Innovative Finanzierungsbündelung und dadurch dauerhafter Nachteilsausgleich unsere Projektidee muß auf eine breite Palette von Tätigkeiten/ Wirtschaftsbereiche übertragbar sein (z.b. Bäckereien, Gärtnereien, Küchen, Holzver- und bearbeitung..)
Standort des sozialen Unternehmens Objekt der Arbeitstagesstätte In der Lehmkuhl in Markgrafenheide gute Einbindung in die Infrastruktur der Versorgungsregion Sprungbrett für einen Teil der Nutzer der Arbeitstagesstätte In der Lehmkuhl
Personenkreis und Bedarfe Körperlich, geistig und seelisch behinderte Menschen im Sinne des 2 SGB IX sowie 53 SGB XII Besondere Berücksichtigung von Menschen mit seelischen Behinderungen Personen mit Abhängigkeitserkrankungen
Nur im sozialen Unternehmen gibt es Rückflüsse an die Gesellschaft Sozialabgaben Arbeitgeber und Arbeitnehmer Lohnsteuer Beiträge Berufsgenossenschaft
Bisherige Aufwendungen im gegliederten Sozialrechtssystem im Vergleich mit dem vorgeschlagenen Finanzierungsmix 3.133,57 3.428,67 3.500,00 3.000,00 KSV KSV (überörtl. Kostenträger) 1.664,21 2.500,00 2.000,00 1.500,00 1.000,00 1.281,00 Th. WG KSV + ALG II 1.852,57 1.830,00 Wohnheim KSV + ALG II 1.598,67 1.350,00 450,00 KSV Kommune Hilfe i.d. Häuslichkeit Finanz. Mix + EBW Komm. 500,00 900,00 0,00 ATS "In der Lehmkuhl" WfbM WfbM ohne ALG II Modell soz. Unternehmen
Zuschussminderung nach Rückflüssen = volkswirtschaftlicher Vorteil 2.000,00 1.500,00 1.000,00 1.664,21 Zuschuss nach Rückflüssen 1.203,10 500,00 0,00-461,11-500,00 Modell soz. Unternehmen Zw.Ergebnis n. Leist. aus betreuter Unterbringung Rückflüsse aus Sozialabgaben AG/AN Ergebnis
Ergebnis für den Arbeitnehmer mit 20 % Leistungsvermögen und 6,10 /Stundenlohn = branchenüblich
1.024,80 791,63 Erhöhung Nettoeinkommen 216,75 16,42 210,63 AN- Brutto AN- Anteil SV Lohnsteuer AN- Netto Vergleich zum ALG II
Integrationsfirmen - Zuverdienst Kommunale Arbeit Neue Perspektiven der Zuverdienst- Beschäftigung? Bonn, 12. Juni 2007 Anton Senner
Beschäftigungssituation psychisch kranker Menschen Ergebnisse neuerer Untersuchungen zeigen, dass maximal 10% der chronisch psychisch kranken Menschen auf dem ersten Arbeitsmarkt (voll- oder teilzeit-) beschäftigt sind. Rund 20% haben einen beschützten Arbeitsplatz in einer WfbM und weitere 5% nutzen Angebote der beruflichen Rehabilitation. Eine Auswertung der Daten von 4.600 Patienten im Psychiatrischen Klinikum Nord Hamburg ergab eine Erwerbsquote von 18% (zum Vergleich: der Durchschnitt der Hamburger Bevölkerung beträgt 52%)
Warum Zuverdienst? Arbeitslosigkeit trifft viele aber - weniger als die Hälfte der chronisch psychisch kranken Menschen ist erwerbstätig Psychisch kranke Menschen können und wollen arbeiten aber - unter ihren Fähigkeiten und Handicaps entsprechenden Bedingungen Niemand bestreitet die Bedeutung von Arbeit gerade für psychisch kranke Menschen ist sie besonders wichtig Es gibt viele bewährte Angebote zur beruflichen Rehabilitation, Arbeit und Beschäftigung aber - sie sind nicht flächendeckend, oft nicht gemeindenah und selten barrierefrei
Ein Rehabilitationsparadoxon Eine gute Prognose ist häufig eine notwendige Voraussetzung für die Gewährung einer Rehabilitationsmaßnahme. Doch Menschen mit psychischen Behinderungen sind häufig nur schwer in der Lage, diesen psychischen Druck, der auf Grund einer solch guten Prognose entsteht, psychisch angemessen zu bewältigen. So scheitern sie, obwohl zahlreiche Untersuchungen belegen, dass Menschen mit einer psychischen Behinderung sehr gut rehabilitierbar sind, wenn sie nicht unter Erfolgsdruck stehen. Landespsychatriebeirat Rheinland-Pfalz
Zuverdienst für wen? Menschen mit (chronischen) psychischen Erkrankungen, die BezieherInnen von Grundsicherung oder EU-Rente sind vorübergehend nicht erwerbsfähig und EmpfängerInnen von Sozialhilfe sind ALGII BezieherInnen, die im Rahmen des Förderns auf besondere Hilfe angewiesen sind In der Regel werden Leistungen der Eingliederungshilfe erbracht: Teilhabe, Stabilisierung, Tagesstruktur, Kompetenzgewinn
Warum so wenig Zuverdienstmöglichkeiten? Institutionelles Denken Leistungsträger gefördert werden große Institutionen mit klaren Rahmenbedingungen: WfBM, RPK, BTZ, Integrationsprojekte Institutionelles Denken - Leistungserbringer (gerne) genommen werden große Institutionen mit klaren Rahmenbedingungen: WfBM, RPK, BTZ, Integrationsprojekte Akzeptanzproblem öffentliche Mittel für ein bisschen Arbeit ohne Perspektive (Erster Arbeitsmarkt) Alle Möglichkeiten der Teilhabe sind gleichberechtigt und wichtig
Was kennzeichnet Zuverdienst? Flexibilität der Arbeitszeiten Abgestufte Anforderungen an Arbeitsgeschwindigkeit und Arbeitsproduktivität Rücksichtnahme auf Leistungsschwankungen und Krankheitsausfälle Keine zeitliche Begrenzung der Beschäftigungsdauer Kein Reha-Druck zur Erreichung vorgegebener Ziele beruflicher Rehabilitation Man kann so bleiben
Was kennzeichnet Zuverdienstfirmen? Zuverdienstfirmen passen ihre Arbeitsorganisation den Fähigkeiten und Handicaps ihrer MitarbeiterInnen an. ermöglichen richtiges Arbeiten, weil wirtschaftlich verwertbare Produkte hergestellt, bzw. Dienstleistungen erbracht werden. entlohnen ihre MitarbeiterInnen entsprechend der Arbeitsleistung und der Leistungsfähigkeit des Unternehmens. stellen den Erwerbscharakter der Arbeit in den Vordergrund erwirtschaften einen erheblichen Teil der Kosten sind Unternehmen
Beschäftigte in Zuverdienstfirmen Soziodemografische Daten Familienstand: (Bevölkerungsdurchschnitt) ledig: verheiratet: geschieden: verwitwet: 66% 13% 16% 1% (40%) (46%) Wohnsituation: allein lebend Betreutes Wohnen / Wohnheim mit Partner mit Eltern Klinik 48% 26% 11% 6% 2% 74%
Beschäftigte in Zuverdienstfirmen Soziodemografische Daten Einkommen: Sozialhilfe: 33% Rente: 28% 83 % ALG: 22% Sonstiges: 9% Keine Angaben 8%
Beschäftigte in Zuverdienstfirmen Soziodemografische Daten Schulbildung: Sonderschule: Hauptschule: Realschule: Gymnasium: 6 % 28% 22% 9% (ohne Abschluss) 57% 11% 3% 13% Berufsausbildung: Betrieblich / Schulisch: Studium: Keine Ausbildung begonnen: 65 % 8% 24 % (abgebrochen) 26% 55%
Beschäftigte in Zuverdienstfirmen Soziodemografische Daten Medizinische Diagnosen: Schizophrene / psychotische Störungen: Affektive Störungen: Neurotische Störungen: Persönlichkeitsstörungen: Suchtproblematik: Hirnorganische Störungen 52% 6% 7% 7% 6% 4%
Beschäftigte in Zuverdienstfirmen Soziodemografische Daten Motivation für Zuverdienst: Einkommen / Geld: Sozialkontakte: Weg ins Arbeitsleben: Tagesstruktur: Berufliches Training / Erprobung: 25% 20% 16% 15% 7%
Beschäftigte in Zuverdienstfirmen Soziodemografische Daten Krankheitsverläufe: 24 Monate vor Beschäftigung 1. Beschäftigungsjahr 2. Beschäftigungsjahr Veränderung Krankheitstage pro Monat: 2,5 1,1 56% Stationäre Behandlungstage pro Monat: 3,4 2,0 0,3 91%
Beschäftigte in Zuverdienstfirmen Soziodemografische Daten Von den ausgeschiedenen MitarbeiterInnen wechselten in den Ersten Arbeitsmarkt: in Reha., bzw. Qualifizierungsmaßnahmen : 15% 11% in geringfügige Beschäftigung 8%
Kooperationen Kooperation im gemeindepsychiatrischen Hilfesystem Hilfe zur Arbeit und Beschäftigung ist Teil einer personenzentrierten, individuellen Hilfeplanung wird wenn notwendig als Teil einer Komplexleistung erbracht wird über Hilfeplankonferenzen (oder ähnliche Instrumente) gesteuert Die Arbeitsaufnahme im Zuverdienst muss kurzfristig, unbürokratisch und ohne lange Antrags- und Begutachtungsverfahren erfolgen können!
Zuverdienst: Keine Billiglösung und falsche Alternative Zuverdienst ist eine Form der Teilhabe am Arbeitsleben Zuverdienst ist nicht der kostengünstige Ersatz für bewährte Leistungen der beruflichen Rehabilitation und der Teilhabe Menschen, die heute Zuverdienstangebote nutzen, müssen morgen die Möglichkeit haben, weitergehende berufliche Rehabilitationsmöglichkeiten zu erhalten
(Arbeits-)Rechtliche Stellung der Beschäftigten Beschäftigte im Rahmen der Eingliederungshilfe Arbeitnehmerähnliches Rechtsverhältnis mir Betreuungsvertrag Entgelt Beschäftigte im Rahmen arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen SGB II / SGB XII Öffentlichrechtliches, zeitlich befristetes Beschäftigungsverhältnis mit Maßnahmevertrag Mehraufwandsentschädigung Geringfügig Beschäftigte Normales Arbeitsverhältnis mit Arbeitsvertrag Lohn
Vergütung der Leistung Die Entlohnung der Beschäftigten erfolgt aus dem Betriebserlös Zuverdienstfirmen / -projekte erhalten einen Kostenzuschuss für: Notwendiges Betreuungs- und Anleitungspersonal Organisation und Verwaltung Sachaufwendungen Betreuungsschlüssel von 1:8 Plätzen (max. 16 Personen) Die Höhe der Vergütung wird in einer Vergütungsvereinbarung festgelegt und kann nach Stundensatz, Platzpauschale oder Personenpauschale erfolgen. Erforderlich sind ca. 11 pro Person / Tag 324 pro Person / Monat 648 pro Platz / Monat
Rechtliche Grundlagen der Förderung Zuverdienstfirmen / -projekte leisten Eingliederungshilfe / Aktivierungshilfe für Seelisch behinderte Menschen gem. 53 SGB XII Menschen, die auf Grund ihrer Behinderung / Beeinträchtigung dauerhaft erwerbsgemindert sind gem. 42 SGB XII Menschen, die auf Grund ihrer Behinderung / Beeinträchtigung vorübergehend erwerbsgemindert sind gem. 11 Abs. 2 SGB XII Menschen, die innerhalb von 6 Monaten eine Erwerbsfähigkeit von min. 3 Std. pro Tag erreichen können gem. 33 SGB IX Dauerhaft erwerbsgeminderte Personen und Menschen mit wesentlichen seelischen Behinderungen gem. 33 SGB IX
Aktuelle Beispiele Beispiele neuer Förderungen in Zuverdienstprojekten Rheinland-Pfalz (Mainz) Bayern (München, Nürnberg) Nordrhein-Westfalen (Bielefeld) Sachsen
Neue Perspektiven Verzahnung von Arbeitsmarkt- und Behindertenpolitik im kommunalen Rahmen