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Überprüfung der Sozialversicherungspflicht»Selbständige stecken in der Sozialversicherungsfalle«aus Die Welt, 1. November 2010
Inhalt Die Situation die Thematik Der Weg der Überprüfung Ihre Vorteile Ihr Nutzen Presseberichte Dankschreiben Referenzen (Auszug)
Überprüfung der Sozialversicherungspflicht Die Situation Die Thematik... was passiert Mit der Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen alleine ist noch kein Anspruch auf spätere Leistungen begründet. Dieser wird erst im konkreten Leistungsfall vom Leistungsträger verbindlich geprüft. Dies gilt für angestellte Familienangehörige, Geschäftsführer und Gesellschafter eines Unter nehmens. Das kann im Einzelfall bedeuten: - Kein Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit! - Kein Anspruch auf Rentenzahlung bei verminderter Erwerbsfähigkeit!
Die Situation Die Thematik So läuft die Praxis Erst seit dem 1. Januar 2005 ist die rechtlich verbindliche Prüfung der Versicherungspflicht bei Neuverträgen für mitarbeitende Ehegatten sowie bei Geschäftsführern/Gesellschafter vor geschrieben. Nur wer vor dem Eintritt eines Leistungsfalls ein Statusfeststellungs verfahren anstrebt, sichert sich seine Ansprüche! Denn: Wird durch den Leistungsträger die Sozialversicherungspflicht verbindlich festgestellt, besteht für die Betroffenen Rechtssicherheit.
Überprüfung der Sozialversicherungspflicht Die Situation Die Thematik Fallbeispiele: Petra K., Stuttgart:»Ich war im Betrieb meines Mannes, einem Autohaus, angestellt. Aufgrund der allgemeinen wirtschaft lichen Entwicklung hatten wir so starke Umsatz einbrüche, dass wir Personal entlassen mussten. Unter anderem auch mich. Mein Antrag auf Arbeitslosengeld wurde jedoch abgelehnt, obwohl ich jahrelang meine Beiträge einbezahlt habe.«petra K. wurde nachträglich von der Agentur für Arbeit als nicht versicherungspflichtig ein gestuft, denn sie hatte zusammen mit ihrem Mann für ein Geschäftsdarlehen unterschrieben. Martin B., Düsseldorf:»12 Jahre war ich angestellter Geschäftsführer eines auf den Vertrieb von medizinischen Geräten spezialisierten Unternehmens. Letztes Jahr kam dann das Aus. Eine Leistungspflicht wollte die Agentur für Arbeit nicht anerkennen, da ich mit einer geringen Einlage am Unternehmen beteiligt war.«die Agentur für Arbeit hatte Martin B. nachträglich als Selbständigen und damit als nicht leistungsberechtigt eingestuft.
Die Situation Die Thematik Deshalb Nur eine neutrale Überprüfung klärt, ob Sie sozialversicherungspflichtig sind oder nicht! Wird eine Sozialversicherungsfreiheit verbindlich festgestellt, müssen zukünftig keine Beiträge mehr in die Renten- und Arbeitslosenversicherung einbezahlt werden und Die freigewordenen Gelder können Sie für die selbst bestimmte Vorsorge verwenden, um somit Ihre Rentenansprüche deutlich zu steigern. Für eine abgesicherte Vorsorgeplanung ist deshalb eine rechtzeitige sozialversicherungsrechtliche Beurteilung vor dem Leistungsfall nicht nur sinnvoll sondern auch oft von existenzieller Bedeutung!
Überprüfung der Sozialversicherungspflicht Der Weg der Überprüfung 1. Schritt Es werden spezialisierte Fachanwälte zur Schaffung von Rechtssicherheit beauftragt. 2. Schritt Es werden beim Gesetzgeber alle erforderlichen Frage bögen beantragt. 3. Schritt Ihre Arbeitsplatzbeschreibung sowie besondere Fachkenntnisse werden ausführlich dargestellt. 4. Schritt Nach positiver Prüfung durch den Gesetzgeber wird dem Befreiungsantrag entsprochen. Befreit aus der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung 5. Schritt Die freigewordenen Beiträge fliessen in eine Betriebsrente mit Garantie.
Ihre erfolgreiche Befreiung Das geschieht mit den frei gewordenen Beiträgen aus der Renten- und Arbeitslosenversicherung: Arbeitnehmeranteil: Sie möchten wieder das gleiche Nettoeinkommen wie bisher? Arbeitgeberanteil: Sie möchten wieder die gleichen Betriebsausgaben wie bisher? Der Beitrag wird deshalb monatlich in eine Betriebsrente in Form einer Unterstützungskasse gezahlt mit Garantie Diese Altersvorsorge kann ab dem 62. Lebensjahr in Form einer lebenslangen Rente oder einer Einmalzahlung ausbezahlt werden.
Gesetzliche Rentenversicherung? Ihre Vorteile Ihr Nutzen Frau Petra Muster Angestellt, 35 Jahre, 2.500 Brutto, StKl. III Vergleich der Rentenhöhe ¹ Lt. Renteninformation Vorher Nachher Nachher Gesetzliche Rente Prognose 1 Betriebsrente mit Garantie Betriebsrente Garantie + Überschüsse Bislang erreichte Anwartschaft 1 188,- 188,- 188,- Rente monatlich (ab heute) Rente monatlich mit 67 incl. bereits erreich te Anwartschaft 1 791,- 1.297,- 1.935,- 979,- 1.485,- 2.123,- Kapitalauszahlung 0,- 297.728,- 572.087,- Rentenbeginn möglich ab 63 (mit 14,4% Kürzung) 62 62 1. Die Vergleichsrechnung sieht vor, dass das Nettoeinkommen des Angestellten und die Betriebsausgaben des Unternehmers gleich bleiben. 2. Die Betriebsrente ergibt sich aus der möglichen Einsparung durch die Sozialversicherungsbefreiung. (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil der Arbeitslosenversicherung und der gesetzlichen Rente und die Einsparung der Lohnsteuer)
Ihre Vorteile Ihr Nutzen Frau Petra Muster Angestellt, 35 Jahre, 2.500 Brutto, StKl. III Vergleich der Rentenhöhe Vergleich Kapitalzahlung
Gesetzliche Arbeitslosenversicherung? Presseberichte 11/2008 Die Sozialversicherungsfalle Wer im familieneigenen Handwerksbetrieb mitarbeitet, zahlt als Angestellter oft in die gesetzliche Sozialversicherung ein. Im Glauben, einmal Leistungen im Ernstfall dafür zu bekommen ein Irrglaube. 11/2008 Beiträge umsonst gezahlt Aufgrund einer Gesetzeslücke drohen Millionen Deutsche, obwohl sie regelmäßig in die Sozialkassen einzahlen, im Falle eines Leistungsanspruches leer auszugehen. 10/2005 Kein Arbeitslosengeld für angestellte Familienangehörige Eine fatale Situation für viele vermeintlich versicherungspflichtige Arbeitnehmer: Werden Sie nachträglich als Selbständige ohne Sozial-Versicherungspflicht eingestuft, so haben sie keinen Leistungsanspruch auf Erwerbs- bzw. Berufsunfähigkeit. Jeder der von dieser Thematik betroffen ist, sollte dringend eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung durchführen lassen! - 07/2000 Familienangehörige in der Sozialversicherungsfalle Viele Familienbetriebe können sprichwörtlich auf tickenden Zeitbomben sitzen, ohne sich dessen bewusst zu sein. Da ist die Ehefrau des Einzelunternehmers, die seit Jahren im Betrieb ihres Ehemannes mitarbeitet und Probleme mit der Erwerbsunfähigkeitsrente bekommt. Oder der Ehemann, der bei der GmbH seiner Frau angestellt ist und bei Arbeitslosigkeit kein Arbeitslosengeld bekommt. Ursache dieser Probleme ist die Frage, ob eine echte Beschäftigung im Sinne der gesetzliche Sozialversicherung vorliegt. Wird sie verneint, werden Leistungen verweigert. 05/2006 Soziale Absicherung von Familienangestellten! Mithelfende Familienangehörige sind oft nicht versicherungspflichtig / Mitarbeitende Familienangehörige zahlen nicht selten umsonst ein.
Presseberichte 8/2003 Angehörigen in Familienbetrieben droht Beitragsfalle In zahlreichen Familienbetrieben arbeiten die Ehefrau oder andere Angehörige des Firmenchefs mit. Viele von ihnen zahlen in die Sozialversicherung ein. Doch nicht immer sind sie dazu verpflichtet und sie erwerben auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn die Beitragszahlung zu Unrecht erfolgte. Um im Ernstfall nicht leer auszugehen, raten Experten dringend dazu, den sozialrechtlichen Status klären zu lassen. 12/2006 Über den Tisch gezogen! Amtliche Abzocke. Anders ist das, was die Deutsche Rentenversicherung seit einiger Zeit mit mitarbeitenden Familienangehörigen treibt, nicht mehr zu bezeichnen. So langsam hat es sich herumgesprochen, dass hierzulande eine Million Menschen zu Unrecht Sozialabgaben zahlen. Mitarbeitende Familienangehörige die Folge ist, dass trotz (zu Unrecht) entrichteter Beiträge ein Anspruch auf Arbeitslosengeld aus der Beschäftigung nicht entstehen kann. Zur Planungssicherheit sollte mit der Krankenkasse eine Entscheidung, ob Versicherungspflicht oder -freiheit vorliegt, angestrebt werden. 05/2007 Unklarheiten bei der Sozialversicherungspflicht! Sei es die Tochter oder der Ehepartner des Praxisinhabers. In vielen Praxen werden Angehörige auf der Grundlage eines Arbeitsvertrages beschäftigt. Diese Konstellation kann im Einzelfall Probleme aufwerfen. Angehörige können im Bedarfsfall nicht immer sicher sein, ob sie auch Leistungen wie Arbeitslosengeld oder Erwerbsminderungsrente erhalten werden. Heft 43 Mitarbeitende Familienangehörige! Die steuerliche Anerkennung als Beschäftigungsverhältnis bedeutet nicht zwangsläufig, dass auch Sozialversicherungspflicht vorliegt. Ein sozialversicherungsfreies und dennoch steuerlich anzuerkennendes Beschäftigungsverhältnis liegt in Fällen bereits vor oder lässt sich mit einfachen gestalterischen Mitteln herbeiführen.
Überprüfung der Sozialversicherungspflicht Presseberichte Befreiung von der Pflicht aus GoNews Oktober 2010
Dankschreiben Referenzen (Auszug)
Überprüfung der Sozialversicherungspflicht Dankschreiben Referenzen (Auszug)
Dankschreiben Referenzen (Auszug)
Überprüfung der Sozialversicherungspflicht Dankschreiben Referenzen (Auszug)
Dankschreiben Referenzen (Auszug)
Chronik der avens AG Gründung im Jahr 1992. 13 Jahre Erfahrung mit kompetenten Anwälten im Überprüfen der Sozialversicherungspflicht. Erfolgreiche Referate bei Handwerker innungen, Kreishandwerkerschaften, Gewerbevereinen, sowie Bund der Selbständigen. Namhafte Referenzen von bekannten Unternehmen. In der Fachpresse anerkannt:»die Welt«Nov./2010. avens Aktiengesellschaft Zettachring 2A 70567 Stuttgart Tel: 07 11/72 64 20 Fax: 07 11/7 26 42 20 info@avens.ag