Zukunft gemeinsam gestalten. PS POST Nr.3/2013 IHR WEGWEISER RUND UM DIE BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE
Sehr geehrte Kunden, sehr geehrte Partner, Marc Sontowski Geschäftsführender Gesellschafter, Personal, Finanzen und Organisation Uwe Saßmannshausen Geschäftsführender Gesellschafter, Sprecher der Geschäftsführung Tobias Bailer Geschäftsführender Gesellschafter, Vertrieb Tel. +49 9131 97005-0 E-Mail ps-post@pension-solutions.de die Koalitionsverhandlungen sind in vollem Gange, und über viele Fragen wird intensiv diskutiert Steuererhöhungen, kalte Progression, allgemeine Krankenversicherungspflicht usw. Ein Thema wird wie schon im Bundestagswahlkampf jedoch wenig diskutiert: das System der Altersvorsorge, wie es nach dem Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) im Jahr 2004 verabschiedet wurde. Die drei Säulen der Altersvorsorge Basisversorgung, Zusatzversorgung (Riester-Rente, betriebliche Altersvorsorge) und Kapitalanlageprodukte (Lebensversicherung) haben weiterhin Bestand und werden nicht in Frage gestellt. Private, betriebliche und staatliche Alterssicherung halten sich in Deutschland die Waage, und so soll es auch bleiben. Auch wenn die betriebliche Altersvorsorge wenig im Bundestagswahlkampf diskutiert wurde, ist deren Bedeutung in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Bis Ende 2011 wurde die Anzahl der Rentenanwartschaften durch eine zusätzliche bav auf 19,6 Millionen gesteigert, was einer Steigerung von 34 Prozent gegenüber dem Jahr 2001 entspricht. Diesem Thema widmen wir uns in dieser Ausgabe in unserer Top-Story Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge nutzen. In den letzten Wochen sorgten diverse Medienberichte für Irritationen bei Sparern. Es wurde behauptet, dass im Vergleich zu privaten Rentenversicherungen die bav schlechter abschneidet. Deshalb beauftragte die MetallRente einen unabhängigen Gutachter, der einmal Die bav ist den privaten Rentenversicherungen fast immer vorzuziehen. mit spitzer Feder nachrechnete, ob diese Behauptung haltbar ist. Die Resultate stellen wir in unserer Rubrik News vor. Wir freuen uns, Andreas Hartel, Geschäftsführer ADAC Hessen-Thüringen e.v., für unsere Rubrik Interview gewonnen zu haben. Rechtsanwalt Johannes Link beschäftigt sich in seiner Kolumne mit der Optimierung von Steuern bei Abfindungszahlungen. Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre Ihr Pension Solutions Team PS POST Nr. 3/2013 I Seite 2
Lohnt sich betriebliche Entgeltumwandlung (nicht mehr)? In den vergangenen Monaten wurde die betriebliche Altersvorsorge in diversen Printmedien und Fernsehbeiträgen kritisiert. Ein Beitrag in der Fachzeitschrift Der Betrieb rechnete noch einmal ganz genau nach. Weitere Infos zu diesem Thema finden Sie hier online. Die Kritik der letzten Monate am Modell der gesetzlich geförderten betrieblichen Entgeltumwandlung hat viele Sparer verunsichert. Die finanziellen Belastungen der betrieblichen Altersvorsorge seien in der Rentenphase so hoch, dass sich in vielen Fällen solch ein Vertrag nicht lohnen würde und eine private Rentenversicherung vorzuziehen sei. Zur Untermauerung wurden verschiedene Beispielrechnungen hinzugezogen. Vor diesem Hintergrunde wurde Herr Dr. Thomas Schanz mit der Erstellung eines unabhängigen Gutachtens zur Sinnhaftigkeit der betrieblichen bzw. der privaten Rentenversicherung aus Sicht der betroffenen Mitarbeiter beauftragt. pflegeversicherungspflichtig; die Auszahlungen aus der Rentenversicherung jedoch zur Hälfte steuerpflichtig. Herr Dr. Schanz kommt schließlich zum Ergebnis: Die Berechnungen belegen, dass die betriebliche Entgeltumwandlung für den Mitarbeiter um durchschnittlich 30 % vorteilhafter ist als eine private Rentenversicherung. Die Betriebsrente lohnt sich schon bei einer jährlichen Steuerlast von 900 Euro bzw. einem jährlichen Bruttogehalt von 21.000 Euro. Des Weiteren erhöht sich die Attraktivität der bav durch Zuschüsse des Arbeitgebers. Die Betriebsrente lohnt sich schon bei einer jährlichen Steuerlast von 900 Euro bzw. einem jährlichen Bruttogehalt von 21.000 Euro. In der Untersuchung werden mehrere realitätsnahe Beispiele durchgerechnet. Der größte Unterschied zwischen bav und privater Rentenversicherung liegt in der Ansparphase: bav wird aus dem Brutto bespart, d. h. bevor Steuern und Sozialversicherungen abgezogen werden und Rentenversicherungen aus dem Netto. Dafür ist die bav später steuer-, kranken- und Die Kritik an der staatlich geförderten Entgeltumwandlung ist im Spiegel der Berechnungen von Dr. Schanz nicht nur ungerechtfertigt, sondern durch die Auswahl von unrealistischen Annahmen irreführend. PS POST Nr. 3/2013 I Seite 3
Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge nutzen Auch nach den Bundestagswahlen bleibt die betriebliche Altersvorsorge neben der gesetzlichen Rente die wichtigste Säule für die finanzielle Absicherung im Alter. Die betriebliche Altersvorsorge bleibt eine wichtige Säule für die Finanzierung der Rentenzeit. Im Wahlkampf 2013 war die betriebliche Altersvorsorge (bav) bei den Parteien kaum ein Thema. Das war auch nicht nötig, denn die Weichen für die bav wurden bereits in den vergangenen Jahren gestellt. Die Rahmenbedingungen für die bav sind derzeit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gut auch wenn noch mehr getan werden könnte, sagt Uwe Saßmannshausen. Daher sieht die Politik aktuell keine Notwendigkeit, etwas daran zu ändern. Wie auch immer also die Koalitionsverhandlungen für die neue Legislaturperiode ausgehen werden: An dem derzeitigen System der betrieblichen Altersvorsorge wird aller Voraussicht nach nicht gerüttelt. Und das ist im Grunde auch gut so. Denn die bav hat sich in den vergangenen Jahrzehnten zu einem wichtigen Bestandteil im Mix der Altersvorsorge entwickelt und ihre Bedeutung wird weiter wachsen. Dass die gesetzliche Rente nicht mehr ausreichen wird, um ihren Lebensstandard im Alter zu halten, ist den meisten Bürgern mittlerweile bewusst. Ebenso wie die Notwendigkeit, dass sie fürs Alter zusätzlich vorsorgen müssen. Und doch tun viele Deutsche nicht genug, um später tatsächlich finanziell sorgenfrei über die Runden zu kommen: Die einen schöpfen die Möglichkeiten der staatlichen Zulagen nicht vollständig aus, die anderen kündigen Rentenverträge vorzeitig, statt bis zum Ende mit den Zahlungen durchzuhalten, wiederum andere legen ihre Verträge still und können deshalb im Alter nur mit geringen Rentenzahlungen rechnen. Die staatlich geförderte Riester-Rente allein wird die Rentenlücke nicht schließen können, warnt der Sozialbeirat der Bundesregierung. Und das aktuell niedrige Zinsniveau macht es den Sparern zusätzlich schwer, für ihr erarbeitetes Kapital eine vernünftige Rendite zu bekommen Sparbücher, Tages- oder Festgelder werfen kaum Gewinne ab. Ein weiteres Problem ist, dass viele Menschen die Auswirkungen der Inflation unterschätzen. Was sich TOP STORY WEITERLESEN } PS POST Nr. 3/2013 I Seite 4
Amtliches Wahlergebnis Bundestagswahl 2013 CDU/CSU 41,5 % SPD 25,7 % Linke 8,6 % Grüne 8,4 % FDP 4,8 % AfD 4,7 % Piraten 2,2 % Weitere Infos zu diesem Thema Klick auf das jeweilige Logo. heute nach einer stattlichen Summe anhört, ist im Rentenalter weit weniger wert. Und je länger der Ruhestand noch auf sich warten lässt, umso höher ist der Wertverlust des Ersparten. Ein Beispiel: Bei einer durchschnittlichen Inflationsrate von jährlich zwei Prozent sind 100.000 Euro in zwei Jahrzehnten nur noch rund 67.000 Euro wert. Um in 20 Jahren die gleiche Kaufkraft wie heute zu erreichen, müsste man stattdessen über 148.500 Euro ansparen. Hinzu kommt, dass ab dem Jahr 2040 gesetzliche Renten voll versteuert werden müssen. Und nicht zuletzt müssen gesetzlich Versicherte nach aktuell geltendem Recht für ihre Betriebsrenten den vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag zahlen. Altersvorsorge wird den Bürgern heute also wirklich nicht leicht gemacht. Was können sie tun, um trotz aller Widrigkeiten der drohenden Altersarmut zu entkommen? Pension Solutions empfiehlt allen Arbeitnehmern, auf jeden Fall den Steuervorteil und die sich verringernden Sozialversicherungsbeiträge der betrieblichen Altersvorsorge zu nutzen. Je nach Vertrag lässt sich durch bav- Aktivitäten bereits ein guter Teil der Rentenlücke ausgleichen. Gleichzeitig sollte die neue Regierung Betriebsrenten künftig beitragsfrei stellen, damit keine Abgaben mehr für Kranken- und Pflegeversicherung anfallen. Mit dieser Maßnahme hätten alle Arbeitnehmer eine gute Chance, ihren Lebensstandard auch im Alter aufrechtzuerhalten, sagt Uwe Saßmannshausen. Was darüber hinaus gegen die drohende Altersarmut getan werden kann, diskutieren Experten auch auf dem Zukunftsmarkt Altersvorsorge am 18. und 19. Februar 2014 in Berlin, den Pension Solutions als einer der vier Hauptsponsoren seit langem unterstützt. Auf dem Fachforum, das nächstes Jahr bereits zum 15. Mal Die politischen Weichen für die betriebliche Altersvorsorge wurden schon in der Vergangenheit richtig gestellt. stattfindet, werden unter anderem Repräsentanten der neuen Bundesregierung und der Opposition erwartet, die mit den bav-experten über die Zukunft der Altersvorsorge diskutieren werden. Bis dahin, erwartet Uwe Saßmannshausen, dürften sich auch in der Politik konkrete inhaltliche Richtungen beziehungsweise Maßnahmen für die bav herauskristallisiert haben. WEITERFÜHRENDE LINKS: Zur Veranstaltung Zukunftsmarkt Altersvorsorge Zur Anmeldung Zukunftsmarkt Altersvorsorge PS POST Nr. 3/2013 I Seite 5
Das Projektteam von Pension Solutions hat alle überzeugt! Interview mit Andreas Hartel, Geschäftsführer ADAC Hessen-Thüringen e.v. Andreas Hartel Geschäftsführer ADAC Hessen-Thüringen e.v. E-Mail andreas.hartel@hth.adac.de Weitere Informationen zum ADAC Hessen-Thüringen finden Sie hier. PS POST: Sie haben sich für Pension Solutions als bav-beratungshaus entschieden. Was waren die ausschlaggebenden Gründe? Andreas Hartel: Der ADAC Hessen-Thüringen bietet ein attraktives Modell der bav an. Um diese interessanten Möglichkeiten der Entgeltumwandlung innerhalb unserer Belegschaft noch mehr publik zu machen, begann die Personalabteilung eine ausführliche Recherche nach einem geeigneten Kooperationspartner. Nach der eingehenden Prüfung verschiedener Anbieter gefiel uns die Vorgehensweise von Pension Solutions am besten. Uns hat vor allem das direkte Gespräch mit Herrn Uwe Saßmannshausen und dem anschließenden Kennenlerntermin der Projektleitung überzeugt. PS POST: Welche Erfahrungen haben Sie in der Zusammenarbeit mit Pension Solutions gemacht? Andreas Hartel: Die Zusammenarbeit mit PS lässt sich kurz zusammengefasst derart darstellen: Wir wurden seitens des Projektmanagers Marco Bauer sowie seiner Assistenz exzellent betreut. Neben unserer Wünsche nach speziellen Ansprechpartnern für unser Haus wurde auch unser Feedback zu Rückmeldungen der beratenen Personen in unserem Hause berücksichtigt. PS POST: Wie ist das Angebot der betrieblichen Altersvorsorge bei Ihren Mitarbeitern angenommen worden? Andreas Hartel: Das bav Angebot wurde sehr positiv auf- und angenommen. Aufgrund der sehr guten Abstimmung des Projektteams PS und der Fachabteilung Personal im Hause ADAC Hessen-Thüringen konnten 72 Prozent der Beschäftigten an den Informationsworkshops über die Möglichkeiten der bav innerhalb von ADAC Hessen-Thüringen teilnehmen. Durch kontinuierliche Weiterführung des Themas verfügen jetzt schon knapp 50 % aller Versorgungsberechtigten über eine bav. PS POST Nr. 3/2013 I Seite 6
Steuern optimieren bei Abfindungszahlungen Johannes Link Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Tel. +49 911 35092-0 E-Mail rae@link-siry-kupfer.de Weitere Informationen zu Link, Siry, Kupfer finden Sie hier. Auch wenn der konjunkturelle Aufschwung zu einer Beruhigung des Arbeitsmarktes geführt hat, steht eine Vielzahl von Unternehmen weiterhin unter Kostendruck, der vielfach eine Senkung der Personalkosten für notwendig erachten lässt. Folge dieser gewünschten Personalkosteneinsparungen sind oftmals freiwillige Programme, im Rahmen derer einzelnen Mitarbeitern hohe Abfindungssummen für den Fall angeboten werden, dass sie das Unternehmen freiwillig verlassen. Die oftmals hohen Abfindungssummen sind allerdings nur auf den ersten Blick lukrativ. Zwar werden diese Summen nicht um die Sozialversicherungsbeiträge gemindert, unterfallen aber in voller Höhe der Lohnsteuer. Freibeträge in diesem Bereich gibt es bereits seit einigen Jahren nicht mehr. Übrig geblieben ist die sogenannte Fünftel-Regelung, die allerdings nur wenigen Arbeitnehmern tatsächlich hilft. Sie ist nur dann sinnvoll anzuwenden, wenn der Steuerpflichtige erst durch die Abfindung einem deutlich höheren Steuersatz unterworfen wird. Allerdings hält das Steuerrecht ein spezielles Bonbon für diejenigen bereit, die die Abfindung ganz oder teilweise in eine Altersversorgung investieren wollen. Beiträge für die betriebliche Altersversorgung, die aus Anlass der Beendigung des Dienstverhältnisses nach dem 31. Dezember 2004 geleistet werden, können unter Anwendung einer sogenannten Vervielfältigungsregelung mit 20 % pauschal besteuert werden. Sofern der Arbeitnehmer also bereits eine betriebliche Altersversorgung besaß, für die bis zuletzt pauschal versteuerte Beiträge nach 40b EStG bezahlt wurden, kann er auch bei einer Abfindungszahlung seine zu zahlenden Steuern mindern. Der Arbeitgeber muss dann den entsprechenden Betrag in eine neue betriebliche Direktversicherung einbringen und darf diesen nicht bar auszahlen, sodass in diesem Fall eine Pauschalversteuerung mit 20 % vorgenommen wird. Die Höhe des jeweils individuellen - Betrags, der aufgrund dieser sogenannten Vervielfältigungsregelung pauschal versteuert werden kann, errechnet sich grundsätzlich nach der Formel Dienstjahre vervielfacht jeweils mit 1.752, gekürzt um die tatsächlich pauschal versteuerten Beiträge im Ausscheidejahr, plus den vorausgegangenen sechs Jahren. Dies führt also dazu, dass je länger der Arbeitnehmer im Betrieb war, eine höhere Ersparnis möglich ist. Die Vervielfältigungsregelung bietet also gerade bei Arbeitnehmern, die freiwillig aus einem Unternehmen ausscheiden, sich anderweitig orientieren und bereits einen neuen Arbeitsplatz in Aussicht haben, eine attraktive Möglichkeit, einerseits Steuern zu sparen und andererseits für ihre Rente vorzusorgen. Die Einzelheiten einer solchen Lösung sollten jedoch immer vorab mit Rechtsanwalt, Steuerberater und einem Anbieter für betriebliche Altersversorgung abgeklärt werden. PS POST Nr. 3/2013 I Seite 7
Antworten auf weitere Gesundheitsfragen erhalten Sie online bei da:nova. Ingwer - die Wunderwurzel Ingwer ist eine Wurzel, die nicht nur als Gewürz verwendet werden kann. Ingwer verbessert ebenfalls die Vitalität und stärkt das Immunsystem. Laut der Lehre der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM) kann Ingwer Virusinfektionen wirkungsvoll vorbeugen. Ingwer wärmt den Körper von innen und aktiviert das Immunsystem. Wenn Sie bereits krank sind, unterstützt Ingwer die Bekämpfung von Viren, da Ingwer entzündungshemmend wirkt. Ingwer ist ein Allround- Mittel. Es lindert Schmerzen, da es das gleiche Enzym hemmt wie Acetylsalicylsäure (Aspirin). So kann es zum Beispiel bei Kopf- und Rheumaschmerzen helfen. Außerdem hilft die Wurzel bei Menstruationsbeschwerden, Brechreiz und Übelkeit, sogar bei Reiseübelkeit. Lediglich schwangere Frauen sollten nicht zu viel Ingwer konsumieren, da diese Wurzeln Wehen auslösen können. Unser besonderer da:nova-tipp: Erhitztes Wasser mit einer Scheibe Ingwer! Wärmt von innen und schützt vor Infekten. Buchtipp: Das Pinguin-Prinzip Wie Veränderung zum Erfolg führt In Zeiten des Klimawandels kein erstaunliches Bild: Der Eisberg schmilzt und eine Pinguinkolonie ist in Gefahr. Die ersten Anzeichen der Schmelze werden ignoriert können die Pinguine sich noch rechtzeitig auf das neue Umfeld einstellen? Diese Parabel aus dem Tierreich gibt eine Anleitung, um auch in schwierigen Situationen unsere Ziele zu erreichen. John Kotter: Das Pinguin-Prinzip. Preis: EUR 12,99 (gebundene Ausgabe) 160 Seiten Droemer (2011) WAS BEDEUTET EIGENTLICH ALTERSEINKÜNFTE- GESETZ (ALTEINKG) Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat im Jahr 2002 die unterschiedliche Besteuerung von Beamtenpensionen und Angestelltenrenten für unvereinbar erklärt. Das Bundesverfassungsgericht hat gleichzeitig dem Gesetzgeber aufgetragen, den Mangel bis zum 1. Januar 2005 zu beheben. Die Bundesregierung hat daraufhin die sogenannte Rürup- Kommission (benannt nach dem Kommissions-Vorsitzenden Prof. Bert Rürup) eingesetzt, um einen Lösungsvorschlag zu entwickeln. Daraus ist das Alterseinkünftegesetz (ALTEINKG) entstanden. Hier mehr über den Begriff erfahren... PS POST Nr. 3/2013 I Seite 8
Online mit Pension Solutions Unsere neue Pension-Solutions-Website ist online! Besuchen Sie uns auf unserem neuen Aushängeschild. Wir freuen uns über Ihr Feedback! Zu unserer neuen Website gelangen Sie hier. In den letzten Wochen haben wir viel Zeit und kreatives Engagement in die Neugestaltung unserer Homepage investiert. Sowohl technisch als auch gestalterisch überarbeiteten wir die Seite komplett. Das neue Design sorgt nun für eine großzügige Darstellung der Inhalte und eine einfachere Menüstruktur. Unser besonderes Anliegen war die schnelle Seitendarstellung und die einfache Bedienung der Website. Durch ein Mehr an Bildern, Skizzen und Veranschaulichungen erhöhten wir zudem die Übersichtlichkeit. Gleich auf der Startseite finden Sie unser Mission-Statement Zukunft gemeinsam gestalten. Als Experten für betriebliche Altersvorsorge haben wir eine langjährige Erfahrung mit betrieblicher Vorsorge. Unser Ziel ist es, für Mitarbeiter und Arbeitgeber vernünftige, ganzheitliche und nachhaltige Lösungen zu finden. Für den Arbeitgeber bedeutet dies einen geringen Mehraufwand, und Mitarbeiter profitieren von unserer unabhängigen Beratung, die frei vom Verkaufsdruck ist. Auf unserer Website halten wir nun bedarfsgerecht für unterschiedliche Interessentengruppen Arbeitgeber, Partner und Arbeitnehmer Informationen vor. Unter den einzelnen Bereichen haben wir neue Funktionen aufgenommen. Sie finden dort nun Formulare für Projektanfragen, Änderungen von Vertragsdaten und können dort auch ein Persönliches Angebot anfordern. Unter Aktuelles finden Sie Hinweise zu Veranstaltungen und die letzten Ausgaben der PS Post. Des Weiteren haben wir auf der Website in der Fußzeile ein Lexikon integriert, das die wichtigsten Fragen rund um die bav beantwortet. An dieser Stelle wollen wir uns auch bei den zahlreichen Kundinnen und Kunden bedanken, die uns durch zahlreiche Anregungen per Mail, Telefon und im persönlichen Gespräch wichtige Hinweise für Veränderungen und Verbesserungen gegeben haben. PS POST Nr. 3/2013 I Seite 9
Impressum Disclaimer HERAUSGEBER, REDAKTION PS - Pension Solutions GmbH Allee am Röthelheimpark 11 91052 Erlangen (14 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz, mit abweichenden Preisen aus Mobilfunknetzen) siehe auch: www.vermittlerregister.info HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG FÜR EIGENE INHALTE Die Inhalte unseres Newsletters wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen. jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Links umgehend entfernen. GESCHÄFTSFÜHRER Uwe Saßmannshausen, Marc Sontowski, Tobias Bailer UNTERNEHMENSTÄTIGKEIT ALS Versicherungsmakler mit Erlaubnis gem. 34 d GewO, erteilt von der IHK München und Oberbayern. Die Registernummer lautet D-TWD0-L1FGU-78 Erlaubnis nach 34 c Abs. 1 GewO, erteilt durch die Stadt Erlangen, Rathausplatz 1, 91052 Erlangen. AMTSGERICHT FÜRTH HRB 8502 STEUERNUMMER DE 216/116/40304 VERMITTLERREGISTER Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.v. Breite Straße 29 10178 Berlin Telefon: +49 (0) 1805 005850 AUFSICHTSBEHÖRDE Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Graurheindorfer Str. 108 53117 Bonn siehe auch: www.bafin.de UMSETZUNG, DESIGN, REDAKTION menthamedia Hauptmarkt 2 90403 Nürnberg Telefon: +49 911 27 400-90 E-Mail: info@menthamedia.de Internet: www.menthamedia.de FOTOS Pension Solutions (2), Privat (1), Fotolia (4), ADAC Hessen-Thüringen e.v. (1) Gemäß 7 Abs. 1 TMG sind wir als Diensteanbieter für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Wir sind als Diensteanbieter nach den 8 bis 10 TMG jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend entfernen. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG FÜR LINKS Unser Angebot enthält Links zu externen Webseiten Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Deshalb können wir für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist URHEBERRECHT Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nichtkommerziellen Gebrauch gestattet. Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen. AUSBLICK Freuen Sie sich auf weitere Ausgaben der PS POST in 2014. PS POST Nr. 3/2013 I Seite 10