K O O P E R A T I O N S P A R T N E R. Ausgabe 5/2013 erstellt von: Gruber Steuerberatung GmbH Zelking, am 29.10.2013



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Transkript:

S & NEWS über Steuer und Wiirtschafft ((Kurzversiion)) INHALTSÜBERSICHT Seite 1. Elektronische Rechnungslegung (E-Rechnung) 2 2. Umstellung zum IBAN (International Bank Account Number) 2 3. Seminartipp 2 4. CHF-Fremdwährungskredit 2 5. Aktuelle Information zum Pendlerpauschale 3 6. Ausnahmen vom Abflussprinzip 3 7. Splitter 4 8. Checkliste Steuertipps zum Jahresende 2013 4 Verlustverwertung bei Kapitalgesellschaften durch Gruppenbesteuerung4 Gewinnfreibetrag 4 Spenden aus dem Betriebsvermögen 4 Forschungsprämie 4 Bildungsfreibetrag (BFB) oder Bildungsprämie 4 Wertpapierdeckung für Pensionsrückstellung 5 Abfertigung ALT 5 Umsatzgrenze für Kleinunternehmer 5 Unternehmer mit einem Jahres-Nettoumsatz bis zu 30.000 5 Ende der Aufbewahrungspflicht für Bücher aus dem 2006 5 GSVG-Befreiung für Kleinstunternehmer bis 31.12.2013 5 Zuschuss zur Entgeltfortzahlung an Dienstnehmer für KMUs 5 Antrag auf Energieabgabenvergütung für 2008 stellen 5 Optimale Ausnutzung des Jahressechstels mit 6 % Lohnsteuer 6 Prämien für Diensterfindungen mit 6 % LSt. 6 Zukunftssicherung für Dienstnehmer bis 300 steuerfrei 6 Mitarbeiterbeteiligung bis 1.460 steuerfrei 6 Weihnachtsgeschenke bis maximal 186 steuerfrei 6 Betriebsveranstaltungen bis 365 pro Arbeitnehmer steuerfrei 6 Kinderbetreuungskosten: 1.000 Zuschuss steuerfrei 6 Steuerfreier Werksverkehr Jobticket 6 Sonderausgaben bis maximal 2.920 bis Ende 2013 bezahlen 6 Sonderausgaben ohne Höchstbetrag 6 Renten Steuerberatungskosten und Kirchenbeitrag 6 Spenden als Sonderausgaben bzw. Betriebsausgaben 6 Außergewöhnliche Belastungen noch 2013 bezahlen 6 Kinderbetreuungskosten steuerlich absetzbar 6 Spekulationsverluste realisieren 6 Prämie 2013 für Zukunftsvorsorge und Bausparen nutzen 7 Steuerabkommen mit Liechtenstein 7 Rückerstattung von Sozialversicherung bei Mehrfachversichg. 7 Werbungskosten noch vor dem 31.12.2013 bezahlen 7 Aufrollung der Lohnsteuerberechnung 2013 beim Arbeitgeber 7 Arbeitnehmerveranlagung 2008 sowie Rückzahlung von zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer des Jahres 2008 beantragen (5-Jahrefrist) 7 Ausgabe 5/2013 erstellt von: Gruber Steuerberatung GmbH Zelking am 29.10.2013 D K F M A L O I S D Ö R R S t e u e r b e r a t e r u n d W i r t s c h a f t s p r ü f e r M A G. R E N E G R U B E R U n t e r n e h m e n s e n t w i c k l u n g O L I V E R G R U B E R H A N S G R U B E R M B A E i n g e t r a g e n e r M e d i a t o r M A G. D R. F R A N Z F U C H S L i e g e n - s c h a f t s b e w e r t u n g e n M A G. R O N A L D F I C H T I N G E R M A N U E L A M E Y E R R O S A R E I S N E R H E D W I G G R U B E R G e s e l l s c h a f t s - S o z i a l - u n d P e n s i o n s r e c h t H E I D I H A U E R T H O M A S S I M H O F E R C H R I S T A L E O N H A R T S B E R G E R L o h n v e r r e c h n u n g A r b e i t s r e c h t S o z i a l v e r s i c h e r u n g ( A S V G G S V G ) B E A T E B I E D E R K O O P E R A T I O N S P A R T N E R G R U B E R M a n a g e m e n t G m b H S t r a t e g i e B u s i n e s s p l ä n e B u d g e t i e r u n g F i n a n z p l a n u n g I n v e s t i t i o n s r e c h n u n g F ö r d e r u n g e n K o s t e n r e c h n u n g W a r e n w i r t s c h a f t E D V - S y s t e m b e t re u u n g O n l i n e P r o g r a m m e f ü r : B u c h h a l t u n g L o h n v e r r e c h n u n g F a k t u r i e r u n g W a r e n w i r t s c h a f t K o s t e n r e c h n u n g B M D S Y S T E M H A U S G m b H B u s i n e s s - S o f t w a r e l ö s u n g e n f ü r : B u c h h a l t u n g L o h n v e r r e c h n u n g K o s t e n r e c h n u n g W a r e n w i r t s c h a f t L I E G E N S C H A F T S B E W E R T U N G E N B a u m e i s t e r I n g. R a i m u n d W i e s e r A 3 3 9 3 Z e l k i n g / M e l k G a s s e n 2 T e l. : + 4 3 ( 0 ) 2 7 5 2 / 5 0 1 5 0 F a x D W 1 5 H G S t. P ö l t e n F N 4 0 1 9 9 6 x U I D - N r : A T U 6 8 1 3 3 8 7 9 W T - C o d e 8 0 5 9 5 4 o f f i c e @ g r u b e r - w t. c o m w w w. g r u b e r - w t. c o m

S & NEWS (Kurzversion) über Steuer und Wirtschaft Seite 2 1. Elektronische Rechnungslegung (E-Rechnung) Ab dem 1.1.2013 ist die E-Rechnung der Papierrechnung gleichgestellt sofern der Rechnungsempfänger dieser Art der Rechnungsausstellung zustimmt. ACHTUNG: Ab 1.1.2014 sind Vertragspartner des Bundes im Waren- und Dienstleistungsverkehr verpflichtet Rechnungen ausschließlich in elektronischer strukturierter Form einzubringen und an das Unternehmensserviceportal (USP) an die Bundesstellen zu übermitteln. Dafür ist eine Registrierung beim USP erforderlich. Falls Sie nicht regelmäßig Rechnungen an den Bund ausstellen und Sie daher keine Registrierung vornehmen wollen können auch wir Ihnen diese Rechnungen über das USP übermitteln. 2. Umstellung zum IBAN (International Bank Account Number) Wahrscheinlich sind Sie schon von ihrer Hausbank informiert worden dass für den Zahlungsverkehr ab dem 1.2.2014 auf den IBAN umgestellt werden muss. Diese Umstellung ist relativ aufwendig daher rechtzeitig damit beginnen. 3. Seminartipp Im Anhang übermitteln wir Ihnen eine Einladung zum: PRAKTIKER WORKSHOP ORGANISATION des RECHNUNGSWESENS und BUCHHALTUNG mit BMD Nutzen Sie den Jahreswechsel um das Rechnungswesen den neuen Erfordernissen anzupassen und damit für die Zukunft effizient zu gestalten. 4. CHF-Fremdwährungskredit Spezial-Update der Gruber Unternehmensberatung zu CHF-Fremdwährungskrediten: Die Schweizer Nationalbank ist bilanztechnisch zum Mindestkurs /CHF 120 verdammt! Seit längerer Zeit beobachten wir die Bilanzentwicklung der Schweizer Nationalbank (SNB). Daraus wird klar ersichtlich dass die Vermögens-/Eigenkapitalsituation der SNB extrem von der Entwicklung ihrer Devisenreserven (insbesondere aber auch Dollar) abhängt. Durch diverse Marktstützungskäufe durch die SNB haben sich die Devisenreserven seit 2009 von ca. CHF 465 Mrd. auf nun mehr als CHF 443 Mrd. fast verzehnfacht. Während Anfang 2009 die Devisenreserven noch 24% der Aktiva repräsentierten stieg der Anteil nun auf fast 90%. Da seit dem letzten Jahr die Goldbestände (Anteil von derzeit 8% an den Aktiva) abgewertet werden mussten ist das Eigenkapital inkl. Rückstellungen auf eine Quote von derzeit nur mehr 10% abgeschmolzen. Anfang 2008 hatte die SNB noch eine Eigenkapital- Quote von über 55%. Nur einmal hatte die SNB kurzfristig eine Quote von unter 10% und das war im Sommer 2011 kurz bevor der Mindestkurs von 120 festgelegt wurde.

S & NEWS (Kurzversion) über Steuer und Wirtschaft Seite 3 Szenario Würde der Euro zum CHF (derzeitiger Kurs: 123) fallen (was für die Fremdwährungskreditnehmer in CHF schlecht wäre) müsste die Schweizer Nationalbank die riesigen Devisenbestände abwerten und das Eigenkapital würde weiter reduziert werden. Wenn so wie in der Vergangenheit der Dollar parallel zum Euro ebenfalls fällt wäre unseren eigenen Berechnungen nach bereits bei einem Kurs von /CHF 105 das Eigenkapital der SNB bereits leicht negativ d.h. die SNB wäre offiziell überschuldet. Kein Präsident der SNB würde eine solche Schmach verantworten wollen daher gehen wir davon aus dass der vor 2 Jahren festgelegte Mindestkurs von /CHF 120 in absehbarer Zukunft nicht aufgegeben werden würde. Persönliches Fazit von Mag. Ronald Fichtinger (Mitarbeiter von Gruber Management) Die Wahrscheinlichkeit dass wir einen /CHF-Kurs von unter 120 sehen halte ich für sehr gering. D.h. ein weiteres Kursverlustrisiko für die geplagten Fremdwährungskreditnehmer halte ich derzeit für gering und sehe daher keinen akuten Anlass den Kredit in Euro zu konvertieren. Ebenso halte ich eine Kursentwicklung nach oben jenseits der 130 momentan für unwahrscheinlich. Denn meiner persönlichen Meinung nach wird die CHF ihre aufgeblähten Devisenpositionen abbauen sobald wir auf einem Kursniveau von 130 sind. D.h. bei einem Kurs von 130 würde ich persönlich aus heutiger Sicht eine Konvertierung in veranlassen. 5. Aktuelle Information zum Pendlerpauschale Rückwirkend mit 1.1.2013 wurde die steuerliche Förderung von Pendlern erweitert. Pendlerpauschale auch für Teilzeitkräfte Neueinführung des Pendlereuros Jobticket für alle 6. Ausnahmen vom Abflussprinzip (bei Einnahmen-Ausgabenrechner) Einnahmen-Ausgaben-Rechner können die Anschaffungs- und Herstellungskosten von Gebäuden und Wirtschaftsgütern für den Wiederverkauf seit 1.4.2012 nicht mehr bei Bezahlung als Betriebsausgaben absetzen sondern erst wenn diese verkauft werden. Davon betroffene Wirtschaftsgüter: Grundstücke Beteiligungen an Kapitalgesellschaften beim Umlaufvermögens wenn die Anschaffungskosten den Wert von 5.000 (netto) übersteigen wie zb Edelsteine Schmucksteine Zahngold Anlagegold- oder Anlagesilber Kunstwerke Antiquitäten und Wirtschaftsgüter denen nach der Verkehrsauffassung ein besonderer Seltenheits- oder Sammlerwert zukommt (zb alte Musikinstrumente Briefmarken seltene Weine).

S & NEWS (Kurzversion) über Steuer und Wirtschaft Seite 4 7. Splitter Meldungserstattung via ELDA Personengesellschaften und juristische Personen müssen ab 1.1.2014 An- und Abmeldungen etc für ihre Dienstnehmer ausnahmslos über ELDA dem elektronischen Datenaustauschsystem mit den Sozialversicherungsträgern durchführen. 8. Checkliste Steuertipps zum Jahresende 2013 8.1. Steuertipps für Unternehmer Halbjahresabschreibung für Investitionen die noch kurz vor dem Jahresende getätigt werden; Möglichkeit der Sofortabsetzung von Investitionen mit Anschaffungskosten bis 400 netto. Vorziehen von Aufwendungen und Verschiebung von Erträgen bei Einnahmen-Ausgabenrechner Verlustverwertung bei Kapitalgesellschaften durch Gruppenbesteuerung Gewinnfreibetrag Der Gewinnfreibetrag (GFB) beträgt 13 % des Gewinns. Bis 30.000 Gewinn steht der GFB jedem Steuerpflichtigen automatisch zu (Grundfreibetrag = 3.900 ). Über diesen Betrag sind Investitionen erforderlich (auch bestimmt Wertpapiere). Auch für selbstständige Nebeneinkünfte (zb aus einem Werk- oder freien Dienstvertrag) Bezüge eines selbständig tätigen Gesellschafter-Geschäftsführers oder Aufsichtsrats- und Stiftungsvorstandsvergütungen steht der GFB zu. Bei Inanspruchnahme einer Betriebsausgabenpauschalierung steht nur der Grundfreibetrag (13% von 30.000 = 3.900 ) zu; in diesem Fall muss daher für den GFB nichts investiert werden. Spenden aus dem Betriebsvermögen Spenden aus dem Betriebsvermögen an bestimmte im Gesetz genannte begünstigte Institutionen sind bis maximal 10 % des Gewinns des laufenden Wirtschaftsjahres steuerlich absetzbar. Steuerlich absetzbar sind auch Sponsorbeiträge an diverse gemeinnützige kulturelle sportliche und ähnliche Institutionen (Oper Museen Sportvereine etc) wenn damit eine angemessene Gegenleistung in Form von Werbeleistungen verbunden ist. Bei derartigen Zahlungen handelt es sich um einen echten Werbeaufwand (Nachweis erforderlich). Forschungsprämie Seit dem 1.1.2011 gibt es keinen Forschungsfreibetrag mehr sondern nur mehr eine Forschungsprämie. Diese wurde auf 10 % der relevanten Forschungsaufwendungen (Forschungsausgaben) erhöht. Prämienbegünstigt sind die eigenbetriebliche und die Auftragsforschung. Für den Prämienantrag 2013 muss aber nach Ablauf des Wirtschaftsjahres ein sogenanntes Jahresgutachten der Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) eingeholt werden. Bildungsfreibetrag (BFB) oder Bildungsprämie Zusätzlich zu den für die Mitarbeiter aufgewendeten externen Aus- und Fortbildungskosten können Unternehmer einen Bildungsfreibetrag in Höhe von 20 % dieser Kosten geltend machen. Alternativ zum BFB für externe Aus- und Fortbildungskosten kann eine 6%ige Bildungsprämie geltend gemacht werden.

S & NEWS (Kurzversion) über Steuer und Wirtschaft Seite 5 Wertpapierdeckung für Pensionsrückstellung Am Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres müssen Wertpapiere im Nennbetrag von mindestens 50% des am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres ausgewiesenen steuerlichen Pensionsrückstellungsbetrages im Betriebsvermögen vorhanden sein. Anstatt der Wertpapiere kann auch eine Rückdeckversicherung abgeschlossen werden. Abfertigung ALT Für Mitarbeiter die vor dem 1.1.2003 eingetreten sind gilt bekanntlich noch das alte" Abfertigungsrecht. Es besteht die Möglichkeit zur Gänze in das neue Abfertigungssystem ( Vollübertritt") zu wechseln. (Die ursprüngliche Befristung bis zum 31.12.2012 wurde aufgehoben). Der Arbeitgeber bezahlt in diesem Falle einen mit dem Arbeitnehmer in Abhängigkeit von den bisher erworbenen Ansprüchen vereinbarten Übertragungsbetrag an die Betriebliche-Vorsorge-Kasse (BVK) und ab dem Übertragungsstichtag den laufenden 153%igen BVK-Beitrag vom Bruttoentgelt. Bei einem geplanten Übertritt in das Abfertigungssystem NEU ist aber Vorsicht geboten vor allem zuerst Angebote für den Zahlungsbetrag einholen ob dies auch wirtschaftlich günstig ist. ACHTUNG Arbeitnehmer haben dadurch den Vorteil dass sie ihre Ansprüche mühelos in ein neues Dienstverhältnis mitnehmen können. Umsatzgrenze für Kleinunternehmer Unternehmer mit einem Jahres-Nettoumsatz von bis zu 30.000 sind umsatzsteuerlich Kleinunternehmer und damit von der Umsatzsteuer befreit. In vielen Fällen kann es sinnvoll sein auf die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer zu verzichten (etwa um dadurch in den Genuss des Vorsteuerabzugs für die mit den Umsätzen zusammenhängenden Ausgaben zb Investitionen zu kommen). Ende der Aufbewahrungspflicht für Bücher und Aufzeichnungen aus 2006 Zum 31.12.2013 läuft die 7-jährige Aufbewahrungspflicht für Bücher Aufzeichnungen Belege etc des Jahres 2006 aus. ACHTUNG Für Grundstücke die ab dem 1.4.2012 erstmals unternehmerisch genutzt werden; beträgt die Aufbewahrungsfrist für Unterlagen 22 Jahre. Falls der Papierberg zu groß wird kann man die Unterlagen platzsparend auch elektronisch archivieren. In diesem Fall muss allerdings die inhaltsgleiche vollständige und geordnete Wiedergabe bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist jederzeit gewährleistet sein. GSVG-Befreiung für Kleinstunternehmer bis 31.12.2013 beantragen Der Antrag für 2013 muss spätestens am 31.12.2013 bei der SVA einlangen. Zuschuss zur Entgeltfortzahlung an Dienstnehmer für KMUs Klein- und Mittelbetriebe die regelmäßig weniger als 51 Dienstnehmer beschäftigen erhalten von der AUVA einen Zuschuss wenn sie Dienstnehmern (auch geringfügig Beschäftigten) auf Grund eines unfallbedingten Krankenstands (Freizeitoder Arbeitsunfall) das Entgelt für mehr als drei Tage fortzahlen müssen. Auch für sonstige Krankenstände die länger als 10 Tage dauern. Der Zuschuss beträgt 50 % des tatsächlich fortgezahlten Entgelts für maximal 6 Wochen. Antrag auf Energieabgabenvergütung für 2008 stellen (5-Jahresfrist) Seit dem 1.Februar 2011 ist die Energieabgabenvergütung nur mehr für Produktionsbetriebe möglich wobei nur jene Energieträger begünstigt sind die unmittelbar für den Produktionsprozess verwendet werden.

S & NEWS (Kurzversion) über Steuer und Wirtschaft Seite 6 8.2. Steuertipps für Arbeitgeber und Mitarbeiter Optimale Ausnutzung des Jahressechstels mit 6 % Lohnsteuer Prämien für Diensterfindungen und Verbesserungsvorschläge mit 6 % LSt. Zukunftssicherung für Dienstnehmer bis 300 steuerfrei ACHTUNG Wenn die ASVG-Höchstbeitragsgrundlage noch nicht überschritten ist besteht für die Zahlungen wenn sie aus einer Bezugsumwandlung stammen Sozialversicherungspflicht. Mitarbeiterbeteiligung bis 1.460 steuerfrei Weihnachtsgeschenke bis maximal 186 steuerfrei ACHTUNG Geldgeschenke sind immer steuerpflichtig. Betriebsveranstaltungen (zb Weihnachtsfeiern) bis 365 pro Arbeitnehmer steuerfrei Kinderbetreuungskosten: 1.000 Zuschuss des Arbeitgebers steuerfrei Steuerfreier Werksverkehr Jobticket ACHTUNG Ein reiner Kostenersatz des Arbeitgebers stellt steuerpflichtigen Arbeitslohn dar. 8.3. Steuertipps für alle Steuerpflichtigen Sonderausgaben bis maximal 2.920 (Topf-Sonderausgaben) noch bis Ende 2013 bezahlen Sonderausgaben ohne Höchstbetrag Nachkäufe von Pensionsversicherungszeiten (Kauf von Schul- und Studienzeiten) und freiwillige Weiterversicherungsbeiträge in der Pensionsversicherung sind absetzbar. Renten Steuerberatungskosten und Kirchenbeitrag sind unbegrenzt abzugsfähig (Kirchenbeträge mit 400- begrenzt) Spenden als Sonderausgaben bzw. Betriebsausgaben (begrenzt mit 10% des Gewinnes) Außergewöhnliche Belastungen noch 2013 bezahlen Bestimmte außergewöhnliche Belastungen (zb Behinderungen Katastrophenschäden Kosten der auswärtigen Berufsausbildung der Kinder) sind ohne Kürzung um einen Selbstbehalt absetzbar. Kinderbetreuungskosten steuerlich absetzbar Betreuungskosten für Kinder bis zum zehnten Lebensjahr können als außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt bis zu einem Betrag von 2.300 pro Kind und Jahr steuerlich abgesetzt werden auch für Ferienbetreuung Spekulationsverluste realisieren Für alle Verkäufe seit dem 1.4.2012 fällt für das sogenannte Neuvermögen (ab 1.4.2012) die neue Wertpapiergewinnsteuer von 25 % an. Zum Neuvermögen zählen alle seit dem 1.1.2011 erworbenen Aktien und Investmentfonds sowie alle anderen ab dem 1.4.2012 entgeltlich erworbenen Kapitalanlagen (insbesondere Anleihen Derivate). Verluste aus der Veräußerung dieser dem Neuvermögen zuzurechnenden Kapitalanlagen können nicht nur mit Veräußerungsgewinnen sondern auch mit Dividenden und Zinsen aus Anleihen (nicht jedoch mit Sparbuchzinsen) ausgeglichen werden. Um diese Verlustverrechnung optimal auszunutzen könnten zb Aktien mit denen man derzeit im Minus ist und die seit dem 1.1.2011 erworben wurden noch bis zum Jahresende verkauen (wobei Sie niemand daran hindert diese einige Tage später

S & NEWS (Kurzversion) über Steuer und Wirtschaft Seite 7 wieder zurück zu kaufen) und der Verlust mit Dividenden und Zinsen gegen zu verrechnen. Prämie 2013 für Zukunftsvorsorge und Bausparen nutzen Steuerabkommen mit Liechtenstein Das Steuerabkommen mit Lichtenstein wird voraussichtlich mit 1.1.2014 ratifiziert. Dadurch wird von den Banken die 25%ige KESt einbehalten. Für die vergangenen Jahre gibt es die Möglichkeit einen Einmalbetrag zu leisten oder eine Selbstanzeige zu machen. 8.4. Steuertipps für Arbeitnehmer Rückerstattung von Kranken- Arbeitslosen- und Pensionsversicherungsbeiträgen 2010 bei Mehrfachversicherung bis Ende 2013 AUCHTUNG Die Rückerstattung ist lohn- bzw einkommensteuerpflichtig! Werbungskosten noch vor dem 31.12.2013 bezahlen Aufrollung der Lohnsteuerberechnung 2013 beim Arbeitgeber ACHTUNG Dies allerdings nur dann wenn der Mitarbeiter keinen Freibetragsbescheid für 2013 vorgelegt hat. Arbeitnehmerveranlagung 2008 sowie Rückzahlung von zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer des Jahres 2008 beantragen (5-Jahrefrist) Genauere Ausführungen zu den einzelnen Punkten sowie weitere Hinweise beinhalten die S & NEWS -Langversion Für weitere Informationen und Auskünfte steht Ihnen das Gruber-Team gerne zur Verfügung.