K O O P E R A T I O N S P A R T N E R

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1 über Steuer und Wirtschaft (Kurzversion) ÜBERSICHT Seite 1. Steuertipps für Unternehmer Steueroptimale Verlustverwertung bei Kapitagellschaften Gewinnfreibetrag (GFB) Spenden aus dem Betriebsvermögen Forschungsprämie Bildungsfreibetrag (BFB) oder Bildungsprämie Wertpapierdeckung für Pensionsrückstellung Umsatzgrenze für Kleinunternehmer Ende der Aufbewahrungspflicht GSVG-Befreiung für Kleinstunternehmer bis beantragen Befreiung von der Kranken- und Pensionsversicherung Zuschuss zur Entgeltfortzahlung an Dienstnehmer für KMUs Antrag auf Energieabgabenvergütun 3 2. Steuertipps für Arbeitgeber & Mitarbeiter Optimale Ausnutzung des Jahressechstels mit 6 % Lohnsteuer Prämien für Diensterfindungen und Verbesserungsvorschläge Zukunftssicherung für Dienstnehmer bis 300 steuerfrei Mitarbeiterbeteiligung bis steuerfrei Weihnachtsgeschenke bis maximal 186 steuerfrei Betriebsveranstaltungen bis 365 pro Arbeitnehmer steuerfrei Kinderbetreuungskosten: 500 Zuschuss des Arbeitgebers steuerfrei Steuerfreier Werksverkehr Jobticket Rückerstattungbei Mehrfachversicherung bis Ende Steuertipps für alle Steuerpflichtigen Sonderausgaben bis maximal Sonderausgaben ohne Höchstbetrag Renten Steuerberatungskosten und Kirchenbeitrag Außergewöhnliche Belastungen noch 2011 bezahlen Kinderbetreuungskosten steuerlich absetzbar Spekulationsverluste realisieren Prämie 2011 für Zukunftsvorsorge und Bausparen nutzen 5 4. Entwicklung Schweizer Franken... 5 Ausgabe 5/2011; erstellt von: Gruber Wirtschaftstreuhand GmbH Zelking/Melk Amstetten Scheibbs Zelking am H A N S G R U B E R M B A S t e u e r b e r a t e r E i n g e t r a g e n e r M e d i a t o r G e s c h ä f t s f ü h r e r G r u b e r W i r t s c h a f t s t r e u h a n d G m b H M A G. P E T E R P A L M A N S H O F E R U n t e r n e h m e n s b e r a t u n g M A G. D R. F R A N Z F U C H S U n t e r n e h m e n s b e r a t u n g L i e g e n - s c h a f t s b e w e r t u n g e n R E N E G R U B E R U n t e r n e h m e n s g r ü n d u n g e n M A N U E L A M E Y E R R O S A R E I S N E R H E D W I G G R U B E R G e s e l l s c h a f t s - S o z i a l - u n d P e n s i o n s r e c h t H E I D I H A U E R T H O M A S S I M H O F E R O L I V E R G R U B E R C H R I S T A L E O N H A R T S B E R G E R L o h n v e r r e c h n u n g A r b e i t s r e c h t S o z i a l v e r s i c h e r u n g ( A S V G G S V G ) E L F R I E D E H O F E C K E R L o h n v e r r e c h n u n g A r b e i t s - u n d S o z i a l re c h t K O O P E R A T I O N S P A R T N E R G R U B E R M a n a g e m e n t G m b H U n t e r n e h m e n s b e r a t u n g S t r a t e g i e B u s i n e s s p l ä n e B u d g e t i e r u n g F i n a n z p l a n u n g I n v e s t i t i o n s r e c h n u n g F ö r d e r u n g e n K o s t e n r e c h n u n g W a r e n w i r t s c h a f t E D V - S y s t e m b e t re u u n g O n l i n e P r o g r a m m e f ü r : B u c h h a l t u n g L o h n v e r r e c h n u n g F a k t u r i e r u n g W a r e n w i r t s c h a f t K o s t e n r e c h n u n g B M D S Y S T E M H A U S G m b H B u s i n e s s - S o f t w a r e l ö s u n g e n f ü r : B u c h h a l t u n g L o h n v e r r e c h n u n g K o s t e n r e c h n u n g W a r e n w i r t s c h a f t L I E G E N S C H A F T S B E W E R T U N - G E N B a u m e i s t e r I n g. R a i m u n d W i e s e r A Z e l k i n g / M e l k G a s s e n 2 T e l. : ( 0 ) / F a x D W 1 5 H G S t. P ö l t e n F N p U I D - N r : A T U W T - C o d e o f f i c g r u b e r. t o w w w. g r u b e r. t o

2 über Steuer und Wirtschaft Seite 2 1. Steuertipps für Unternehmer Halbjahresabschreibung für Investitionen die noch kurz vor dem Jahresende getätigt werden; Möglichkeit der Sofortabsetzung von Investitionen mit Anschaffungskosten bis netto 400 Verringerung des Gewinnes durch Vorziehen von Aufwendungen 1.1. Steueroptimale Verlustverwertung bei Kapitalgesellschaften durch Gruppenbesteuerung Durch die Gruppenbesteuerung können die innerhalb einer Unternehmensgruppe bei einzelnen in- oder ausländischen Kapitalgesellschaften angefallenen Verluste verrechnet werden. Der Antrag bei einem Bilanzstichtag mit ist bis spätestens zu stellen. TIPP: auch für Auslandstöchter möglich auch für die Finanzierungskosten bei den Erwerb von Anteilen an Kapitalgesellschaften Gewinnfreibetrag (GFB) Der GFB beträgt 13% des Gewinnes max. pro Jahr Bis Jahresgewinn sind keine Investitionen erforderlich über diesem Betrag müssten Investitionen vorliegen. TIPP: Falls keine Investitionen im Jahr 2011 geplant sind können für die Ausnutzung des GFB auch Wertpapiere angeschafft werden. TIPP: Auch für selbständige Einkünfte (z.b. aus einem Werk- oder freien Dienstvertrag) Bezüge eines selbständig tätigen Gesellschafter-Geschäftsführers oder Aufsichtsrats- und Stiftungsvorstandsvergütungen steht der 13%ige GFB zu Spenden aus dem Betriebsvermögen Spenden aus dem Betriebsvermögen sind bis maximal 10 % des Gewinnes des unmittelbar vorangegangenen Wirtschaftsjahres steuerlich absetzbar. TIPP: Steuerlich absetzbar sind auch Sponsorbeiträge an diverse gemeinnützige kulturelle sportliche und ähnliche Institutionen (Oper Museen Sportvereine etc) wenn damit eine angemessene Gegenleistung in Form von Werbeleistungen verbunden ist. Bei derartigen Zahlungen handelt es sich dann nämlich nicht um Spenden sondern um echten Werbeaufwand Forschungsprämie Seit dem gibt es keinen Forschungsfreibetrag mehr sondern nur mehr eine Forschungsprämie. Diese wurde aber auf 10 % der relevanten Forschungsaufwendungen (Forschungsausgaben) erhöht Bildungsfreibetrag (BFB) oder Bildungsprämie Zusätzlich zu den für die Mitarbeiter aufgewendeten externen Aus- und Fortbildungskosten können Unternehmer einen Bildungsfreibetrag in Höhe von 20 % dieser Kosten geltend machen. Aufwendungen für innerbetriebliche Aus- und Fortbildungseinrichtungen können nur bis zu einem Höchstbetrag von pro Tag für den 20%igen BFB berücksichtigt werden. TIPP: Alternativ zum BFB für externe Aus- und Fortbildungskosten kann eine 6%ige Bildungsprämie geltend gemacht werden. Aber Achtung bei internen Aus- und Fortbildungskosten: Hier steht keine Prämie zu! 1.6. Wertpapierdeckung für Pensionsrückstellung Am Schluss jedes Wirtschaftsjahres müssen Wertpapiere im Nennbetrag von mindestens 50% des am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres ausgewiesenen steuerlichen Pensionsrückstellungsbetrages im Betriebsvermögen vorhanden sein. TIPP: Wenn eine Rückdeckversicherung abgeschlossen wurde dann ersetzt diese Versicherung den Wertpapierkauf. A Z e l k i n g / M e l k G a s s e n 2 T e l. : ( 0 ) / F a x D W 1 5 H G S t. P ö l t e n F N p U I D - N r : A T U W T - C o d e o f f i c g r u b e r. t o w w w. g r u b e r. t o

3 über Steuer und Wirtschaft Seite Umsatzgrenze für Kleinunternehmer Unternehmer mit einem Jahres-Nettoumsatz von bis zu einem Nettoumsatz sind umsatzsteuerlich Kleinunternehmer und damit von der Umsatzsteuer befreit dürfen sich aber auch keine Vorsteuer abziehen. TIPP: Kleinunternehmer die sich mit ihrem Umsatz knapp an der Grenz bewegen sollten rechtzeitig überprüfen ob die Umsatzgrenze nicht überschritten wird denn bei einem Überschreiten müsste für den Gesamtumsatz die Umsatzsteuer nachbezahlt werden. TIPP: Es kann jedoch sinnvoll sein auf die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer zu verzichten um in de Begünstigung des Vorsteuerabzuges zu kommen (zb bei Investitionen) Ende der Aufbewahrungspflicht für Bücher und Aufzeichnungen aus 2004 Zum läuft die 7-jährige Aufbewahrungspflicht für Bücher Aufzeichnungen Belege etc des Jahres 2004 aus. TIPP: Die Geschäftsunterlagen (Buchhaltung) können auch elektronisch archiviert werden GSVG-Befreiung für Kleinstunternehmer bis beantragen Gewerbetreibende können bis spätestens rückwirkend für das laufende Jahr die Befreiung von der Kranken- und Pensionsversicherung nach GSVG beantragen wenn die steuerpflichtigen Einkünfte 2011 maximal und der Jahresumsatz 2011 maximal betragen werden. TIPP: Der Antrag für 2011 muss spätestens am bei der SVA einlangen Zuschuss zur Entgeltfortzahlung an Dienstnehmer für KMUs Klein- und Mittelbetriebe die regelmäßig weniger als 51 Dienstnehmer beschäftigen erhalten von der AUVA einen Zuschuss wenn sie Dienstnehmern (auch geringfügig Beschäftigten) auf Grund eines unfallbedingten Krankenstandes (Freizeit- oder Arbeitsunfall) das Entgelt für mehr als drei Tage fortzahlen müssen. Auch wenn die Krankenständen als 10 Tage dauern Antrag auf Energieabgabenvergütung für 2006 (und später) stellen 2. Steuertipps für Arbeitgeber & Mitarbeiter 2.1. Optimale Ausnutzung des Jahressechstels mit 6 % Lohnsteuer Wenn unregelmäßigen Monatsbezügen vorliegen dann könnte das Jahressechstel noch mit einer Prämie ausgenutzt werden Prämien für Diensterfindungen und Verbesserungsvorschläge mit 6 % Lohnsteuer Prämien für Diensterfindungen und Verbesserungsvorschläge steht ein zusätzliches um 15% erhöhtes Jahressechstel zur Verfügung Zukunftssicherung für Dienstnehmer bis 300 steuerfrei Die Bezahlung von Prämien für Lebens- Kranken- und Unfallversicherungen (einschließlich Zeichnung eines Pensions-Investmentfonds) durch den Arbeitgeber ist bis zu 300 pro Jahr und Arbeitnehmer nach wie vor steuerfrei Mitarbeiterbeteiligung bis steuerfrei Für eine unentgeltlichen oder verbilligten Abgabe von Beteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers besteht ein Freibetrag pro Mitarbeiter und Jahr von A Z e l k i n g / M e l k G a s s e n 2 T e l. : ( 0 ) / F a x D W 1 5 H G S t. P ö l t e n F N p U I D - N r : A T U W T - C o d e o f f i c g r u b e r. t o w w w. g r u b e r. t o

4 über Steuer und Wirtschaft Seite Weihnachtsgeschenke bis maximal 186 steuerfrei 2.6. Betriebsveranstaltungen (zb Weihnachtsfeiern) bis 365 pro Arbeitnehmer steuerfrei 2.7. Kinderbetreuungskosten: 500 Zuschuss des Arbeitgebers steuerfrei 2.8. Steuerfreier Werksverkehr Jobticket Ab 2011 wurde die Möglichkeit geschaffen dass der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer für die Wegstrecke Wohnung Arbeitsstätte Wohnung mit einem Massenbeförderungsmittel befördern lässt (zb Streckenkarte) ohne dass dies zu einem steuerpflichtigen Sachbezug führt Rückerstattung von Kranken- Arbeitslosen- und Pensionsversicherungsbeiträgen 2008 bei Mehrfachversicherung bis Ende 2011 Wer im Jahr 2008 (od. spätere Jahre) aufgrund einer Mehrfachversicherung (zb gleichzeitig zwei oder mehr Dienstverhältnisse oder unselbständige und selbständige Tätigkeiten) über die Höchstbeitragsgrundlage hinaus Kranken- Arbeitslosen- und Pensionsversicherungsbeiträge geleistet hat kann sich diese bis rückerstatten lassen. 3. Steuertipps für alle Steuerpflichtigen 3.1. Sonderausgaben bis maximal (Topf-Sonderausgaben) noch bis Ende 2011 bezahlen 3.2. Sonderausgaben ohne Höchstbetrag Ohne Höchstbetragsbegrenzung unabhängig vom Einkommen und neben dem Sonderausgabentopf sind etwa Nachkäufe von Pensionsversicherungszeiten (Kauf von Schul- und Studienzeiten) und freiwillige Weiterversicherungsbeiträge in der Pensionsversicherung absetzbar Renten Steuerberatungskosten und Kirchenbeitrag Unbeschränkt absetzbare Sonderausgaben sind: bestimmte Renten (zb Kaufpreisrenten nach Ablauf bestimmter steuerlicher Fristen vom Erben zu bezahlende Rentenlegate) Steuerberatungskosten. Kirchenbeiträge sind mit einem jährlichen Höchstbetrag von 200 begrenzt. Ab 2012 wird der Höchstbetrag auf 400 angehoben Außergewöhnliche Belastungen noch 2011 bezahlen Außergewöhnliche Ausgaben zb für Krankheiten und Behinderungen (Kosten für Arzt Medikamente Spital Betreuung) für Zahnbehandlungen oder medizinisch notwendige Kuraufenthalte können soweit sie von der Versicherung nicht ersetzt werden im Jahr der Bezahlung steuerlich als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden. TIPP: Bestimmte außergewöhnliche Belastungen (zb Behinderungen Katastrophenschäden Kosten der auswärtigen Berufsausbildung der Kinder) sind ohne Kürzung um einen Selbstbehalt absetzbar Kinderbetreuungskosten steuerlich absetzbar Betreuungskosten für Kinder bis zum zehnten Lebensjahr können als außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt bis zu einem Betrag von pro Kind und Jahr steuerlich abgesetzt werden. A Z e l k i n g / M e l k G a s s e n 2 T e l. : ( 0 ) / F a x D W 1 5 H G S t. P ö l t e n F N p U I D - N r : A T U W T - C o d e o f f i c g r u b e r. t o w w w. g r u b e r. t o

5 über Steuer und Wirtschaft Seite 5 TIPP: Sämtliche Kosten für die Ferienbetreuung 2011 unter pädagogisch qualifizierter Betreuung (zb auch Kosten der Verpflegung und Unterkunft Sportveranstaltungen Fahrtkosten für den Bus zum Ferienlager) können nach einem aktuellen BMF-Erlass steuerlich geltend gemacht werden Spekulationsverluste realisieren Wer im Jahr 2011 einen steuerpflichtigen Spekulationsgewinn (über die Freigrenze von 440 hinaus) realisiert hat (bei Liegenschaften beträgt die Spekulationsfrist im Regelfall 10 Jahre sonst 1 Jahr) sollte überprüfen ob dieser nicht noch durch die Realisierung eines Spekulationsverlustes ausgeglichen werden kann. Zu diesem Zweck könnten zb Aktien mit denen man derzeit im Minus ist und die in den letzten 12 Monaten erworben wurden verkauft werden (wobei Sie niemand daran hindert diese einige Tage später wieder zurück zu kaufen). Auch der Verlust aus dem Verkauf eines innerhalb der letzten 12 Monate erworbenen Autos ist ein Spekulationsverlust der mit steuerpflichtigen Spekulationsgewinnen aus Aktien- oder Grundstücksverkäufen gegen verrechnet werden kann. ACHTUNG: Die im Rahmen der Budgetsanierung eingeführte neue Besteuerung von Wertzuwächsen bei Aktien und sonstigen Kapitalanlagen tritt erst mit in Kraft. Für alle seit dem erworbenen Aktien und Investmentfonds wurde aber die Spekulationsfrist auf bis zu 15 Monate (= bis ) verlängert. Dies bedeutet: Wenn Sie eine im Jänner 2011 angeschaffte Aktie erst im März 2012 (also nach 14 Monaten) verkaufen müssen Sie den realisierten Spekulationsgewinn mit bis zu 50 % Einkommensteuer versteuern Prämie 2011 für Zukunftsvorsorge und Bausparen nutzen Wer als aktiv Erwerbstätiger heuer noch mindestens in die staatlich geförderte Zukunftsvorsorge investiert erhält für 2011 die mögliche Höchstprämie von 85 % das sind rd Wer lieber in ein klassisches Sparprodukt investiert sollte ans Bausparen denken: Für einen maximal geförderten Einzahlungsbetrag von pro Jahr gibt es im Jahr 2011 eine staatliche Prämie von 36 (unverändert auch in 2012). 4. Entwicklung Schweizer Franken Die Schweizer Nationalbank legt einen Mindestkurs für CHF gegenüber den EURO fest. Der Mindestkurs beträgt 120 und wird mittels "unbegrenzter" Eingriffe in den Finanzmarkt abgesichert. Der Euro gewann schlagartig 8% gegenüber den Schweizer Franken und notiert aktuell bei knapp über 120. Für Kreditnehmer die im CHF ein Darlehen haben zumindest eine gewisse Erleichterung. Der Kurs von 120 wird von der Schweizer Nationalbank mit allen Mitteln verteidigt werden. Doch es gibt keine Garantie dass sie damit mittel- bis langfristig erfolgreich sind. Beispielsweise konnte 1992 die britische Nationalbank den angestrebten Pfundkurs nicht verteidigen und wurde von Spekulanten (unter Führung des legendären George Soros) in die Knie gezwungen. Die Nationalbank machte irrsinnige Verluste und die Spekulanten ein Vermögen. Ob es so kommt wird sich weisen. Sicher ist dass das Schicksal des Schweizer Franken immer mehr am EURO hängen wird wenn sie nicht bald sogar im selben Boot sitzen. Für Kreditnehmer im CHF eine positive Meldung auch wenn es zynisch klingen mag. Für weitere Informationen und Auskünfte steht Ihnen das Gruber-Team gerne zur Verfügung. A Z e l k i n g / M e l k G a s s e n 2 T e l. : ( 0 ) / F a x D W 1 5 H G S t. P ö l t e n F N p U I D - N r : A T U W T - C o d e o f f i c g r u b e r. t o w w w. g r u b e r. t o

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