Forschung bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege Erarbeitet von: A. Nienhaus Stand 16.5.2013 Für die gewerblichen Berufsgenossenschaften ist die Forschung seit langem ein wichtiges und notwendiges Instrument für die Prävention und Rehabilitation. Die Erforschung des ursächlichen Zusammenhangs zwischen Arbeit und Gesundheit durch die Unfallversicherungsträger hat mittlerweile eine über hundert Jahre anhaltende Tradition (1). Als wichtiger Grundsatz gilt dabei Arbeitswelt bezogene Forschung soll praxisorientiert und verwertbar sein. Als wichtiger Ausgangspunkt dienen ihr die Erkenntnisse aus der Analyse von Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten (2). Mit der Überführung der Reichsversicherungsordnung in das Sozialgesetzbuch im Jahr 1996 wurde die Forschung erstmals explizit als besondere Aufgabe der Unfallversicherungen herausgestellt. Der 9 Absatz 8 verpflichtet die Unfallversicherungsträger, bei der Weiterentwicklung des Berufskrankheitenrechts durch eigene Forschung oder Beteiligung an Forschungsvorhaben mitzuwirken: Die Unfallversicherungsträger wirken bei der Gewinnung neuer medizinischwissenschaftlicher Erkenntnisse, insbesondere zur Fortentwicklung des Berufskrankheitenrechts mit; sie sollen durch eigene Forschung oder durch Beteiligung an fremden Forschungsvorhaben dazu beitragen, den Ursachenzusammenhang zwischen Erkrankungshäufigkeiten in einer bestimmten Personengruppe und gesundheitsschädlichen Einwirkungen im Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit aufzuklären. Der 14 des SGB VII verpflichtet die Unfallversicherungsträger zur Prävention von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren; außerdem sollen sie die Ursachen von arbeitsbedingten Gefahren für Leben und Gesundheit erforschen. Diese Aufgaben sollen in Kooperation mit den Krankenkassen umgesetzt werden. 14 Abs. 1 schreibt vor: Die Unfallversicherungsträger haben mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und für die Erste Hilfe zu sorgen. Sie sollen dabei auch den Ursachen von arbeitsbedingten Gefahren für Leben und Gesundheit nachgehen. In 15 Abs. 2 heißt es: Bei der Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren arbeiten die Unfallversicherungsträger mit den Krankenkassen zusammen.
Um den gesetzlichen Auftrag zur Forschung zu erfüllen, unterhalten einige Träger der gesetzlichen Unfallversicherung eigene Forschungsinstitute. Beispielsweise seien genannt: Institut für Gefahrstoffforschung (IGF) der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI), Institut zur Erforschung elektrischer Unfälle (IEU) der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse, Institut für Strahlenschutz der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse sowie der BG RCI Zentrum für Sicherheitstechnik der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (ZS BG Bau). Zentrallabor der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) Darüber hinaus sind alle Träger der gesetzlichen Unfallversicherung durch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.v. (DGUV) indirekt an der Forschung beteiligt und finanzieren diese. Die DGUV unterhält für die Erfüllung des gesetzlichen Auftrages drei Forschungsinstitute, die verschiedene Schwerpunkte verfolgen: Das Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA) in Sankt Augustin ist naturwissenschaftlich technisch ausgerichtet und untersucht physikalische, chemische und biologische Expositionen. Das Institut für Arbeit und Gesundheit der DGUV (IAG) in Dresden ist sozialwissenschaftlich und psychologisch bzw. arbeitsorganisatorisch ausgerichtet und untersucht psychosoziale Belastungen in der Arbeitswelt. Das Institut für Prävention und Arbeitsmedizin der DGUV (IPA) ist als Institut der Ruhruniversität Bochum an der Schnittstelle zwischen arbeitsmedizinischer Forschung und berufsgenossenschaftlicher Praxis positioniert. Forschung bei der BGW Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) ist der Unfallversicherungsträger, bei der einige Berufskrankheiten spezifische Besonderheiten aufweist. Zu nennen sind hier die bandscheibenbedingten Erkrankungen der Lendenwirbelsäule (BK2108), die Infektionen (BK3101) und die Hauterkrankungen (BK5101). Die Versicherten der BGW sind bezüglich der BK2108 hohen Spitzenbelastungen der Bandscheiben durch den Transfer von Patienten ausgesetzt. Dadurch kommt es zu Mikrotraumen der Bandscheiben und in der langfristigen Folge können sich daraus bandscheibenbedingte Erkrankungen
entwickeln. Ein Belastungsadaptives Schadensbild, wie bei anderen Versicherten (Maurer usw.), die schwer Heben und Tragen, kann sich bei hohen Spitzenbelastungen nicht entwickeln. Für Pflegekräfte müssen deshalb spezifische Programm zur Prävention und Rehabilitation entwickelt werden. Die BK3101 trifft fast ausschließlich die BGW, da im Titel der Berufskrankheit explizit die Tätigkeit im Gesundheitswesen erwähnt wird. Die BGW ist die Haut-BG. Keine andere BG hat so viele gemeldete Hauterkrankungen wie die BGW. Bei der BGW und nur bei der BGW sind Friseure, die Berufsgruppe mit dem höchsten Risiko für Berufsdermatosen, versichert. Typischerweise entwickeln sich die Handekzeme bei Friseuren schon sehr früh, zum Teil schon während der Ausbildung. Pflegekräfte sind nach Friseuren eine Berufsgruppe mit hohem Risiko für ein Handekzem. Neben den typischen Noxen (Wasser, Handschuhe) haben Pflegekräfte Umgang mit Desinfektionsmitteln, was bei den Versicherten anderer Unfallversicherungsträger eher selten ist. Wegen dieser Besonderheiten bei den arbeitsbedingten Gesundheitsrisiken der Versicherten der BGW, hat die Selbstverwaltung der BGW beschlossen, eine eigene auf die Branchen der BGW ausgerichtete Forschungskompetenz aufzubauen. Mit dem Aufbau der Abteilung Grundlagen der Prävention und Rehabilitation (GPR) hat die BGW die personellen und qualifikatorischen Voraussetzungen geschaffen, um dem gesetzlichen Auftrag zur arbeitsweltbezogenen Forschung nachzukommen. Durch die Erweiterung der Abteilung um den Bereich Epidemiologie seit Oktober 2000 wurde der Bedeutung dieser Disziplin für die Untersuchung von Ursachenzusammenhängen bei Unfällen und Erkrankungen sowie bei der Evaluation von Präventions- und Rehabilitationsmaßnahmen Rechnung getragen. Um die berufsgenossenschaftliche Forschung bei der BGW weiter zu stärken, wurde die Abteilung GPR im Jahr 2006 in vier Fachbereiche umstrukturiert. Die Epidemiologie wurde in den Fachbereich Gesundheitsschutz integriert. Der Fachbereich Gesundheitsschutz ist eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe bestehend aus Arbeitsmedizinern, Psychologen, Epidemiologen, Technikern und Gesundheitswissenschaftlern. Entsprechend werden arbeitsmedizinisch-epidemiologische Fragestellungen bearbeitet. Ein besonderer Schwerpunkt sind die psychosozialen arbeitsbedingten Belastungen. Im Fachbereich Gefahrstoffe und Toxikologie werden chemische Gefährdungen und Strategien zur Expositionsabschätzung sowie Expositionsvermeidung oder minimierung erforscht.
Der Fachbereich Berufsdermatologie und Interventionsstrategien entwickelt und evaluiert Präventions- und Rehabilitationsmaßnahmen mit dem Schwerpunkt Hauterkrankungen und Rückenerkrankungen Der Fachbereich Koordination und Medien organisiert die praxisgerechte Kommunikation der Forschungsergebnisse der anderen Fachbereiche Alle vier Fachbereiche arbeiten eng zusammen. Ihre Aufgaben überschneiden sich, weshalb Projekte gemeinsam durchgeführt werden Um die Infrastruktur für die Erfüllung des gesetzlichen Forschungsauftrages weiter zu verbessern, wurde im Jahr 2010 in einer Kooperation zwischen der BGW und dem Universitätsklinikum Hamburg Eppendorf das Kompetenzzentrum für Epidemiologie und Versorgungsforschung bei Pflegeberufen (CVcare) gegründet. Das CVcare stellt epidemiologische Daten zur Arbeits- und Gesundheitssituation von Pflegekräften und anderen Beschäftigten im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege zur Verfügung. Angebote für Pflegekräfte und andere Beschäftigte im Gesundheitswesen hinsichtlich arbeitsbezogener Gesundheitsförderung, Prävention und Rehabilitation werden im Sinne der Versorgungsforschung kritisch hinterfragt. Das beinhaltet sowohl die Frage nach dem Bedarf neuer Angebote als auch die Frage nach dem Zugang und der Effektivität von bestehenden Angeboten. Themenschwerpunkte des CVcare sind die Arbeitssituation älterer Beschäftigter in der Pflege, Beschwerden des Bewegungsapparates (MSD), Infektionsrisiken mit den Schwerpunkten Tuberkulose und Multiresistente Erreger (MRE), psychische Belastungen in der Pflege sowie die Evaluation der Rehabilitationsleistungen der Unfallversicherung. Das CVcare kooperiert eng mit der Abteilung GPR der BGW und führt Projekte gemeinsam mit dem Fachbereich Gesundheitsschutz durch. Die Forschung bei der BGW beruht aber nicht nur auf der eigenen Forschung in der Abteilung GPR oder am CVcare des Universitätsklinikums Eppendorf. Die BGW fördert Forschungsprojekte externer Forschungseinrichtungen und die BGW vergibt Forschungsaufträge an externe Forschungsnehmer. Ferner beteiligt sich die BGW an Forschungsausschreibungen der DGUV. Für die vielfältigen Aufgaben, die sich aus der Forschungsförderung, Forschungsbeauftragung und Forschungsausschreibung ergeben, ist bei der BGW die Abteilung GPR zuständig. Sie wird bei der Erledigung dieser Aufgaben durch
andere Abteilungen wie die Reha-Koordination, die Produktentwicklung und die Präventionsdienste unterstützt. Forschungsförderung der BGW Die BGW fördert Forschungsprojekte externer Stellen zu den Feldern arbeitsbedingte Gefährdungen, Prävention, Berufskrankheiten und Rehabilitation sofern diese Forschungsprojekte einen primären Bezug zu den bei der BGW versicherten Branchen haben. Für die Koordination und Unterstützung solcher Anträge ist die Abteilung GPR zuständig. Die Abteilung berät die Antragsteller, prüft und bearbeitet die Förderanträge bis zur Entscheidung durch die Selbstverwaltung, arbeitet Förderverträge aus und begleitet und unterstützt die Antragssteller bei der Durchführung der Projekte. Für die Antragstellung hält die Abteilung GPR einen Leitfaden für die Erstellung einer Projektskizze bereit (siehe Leitfaden am Ende des Textes). Die Forschungsförderung folgt den Grundsätzen für die Unterstützung wissenschaftlicher Untersuchungen durch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.v. (DGUV) (3). Entsprechend dieser Grundsätze prüft die Abteilung GPR die Eignung und Zuwendungsfähigkeit der Forschungsvorhaben. Insbesondere wird geprüft, ob die geplante Forschungsarbeit innovativ ist und das gleiche Thema nicht schon an anderer Stelle bearbeitet wird. Ferner wird geprüft, ob die erwarteten Erkenntnisse des Forschungsprojektes praktischen Nutzen für die Prävention oder Rehabilitation bei der BGW haben. Weitere wichtige Beurteilungskriterien sind die wissenschaftliche Qualität der Vorhaben und die Expertise der Antragsteller. Letztere wird u.a. durch die Publikation von früheren Forschungsergebnissen in ausgewiesenen Fachzeitschriften belegt. Forschungsvorhaben, die Themen des Schwerpunktprogrammes des Vorstandes für die laufende Amtsperiode aufgreifen, werden bevorzugt. Bezieht sich das Forschungsprojekt auf ein übergeordnetes Thema, das mehrere andere Träger der gesetzlichen Unfallversicherung betrifft, wird eine Förderung durch die DGUV und nicht durch die BGW allein angestrebt. In der Leitungsrunde der Abteilung GPR wird nach Prüfung diskutiert, ob das beantragte Forschungsprojekt für die BGW förderungswürdig ist. Anschließend wird gegebenenfalls eine Beschlussvorlage für die Gremien der Selbstverwaltung der BGW vorbereitet. Bei positiver Entscheidung über die Projektförderung wird von der Abteilung GPR der Vertrag mit dem Antragsteller erarbeitet, der genaue Projektablauf und die Form des Berichtes der Forschungsergebnisse festgelegt. Der Antragsteller wird bei der Durchführung des Projektes unterstützt. Den
Gremien der Selbstverwaltung werden die Forschungsergebnisse in Form von Zwischenberichten und einem Endbericht vorgestellt. Forschungsförderung ist eine wichtige Ergänzung zur eigenen Forschung der BGW, weil dadurch Forschungsideen und neue Impulse von Spezialisten an die BGW herangetragen werden. Deshalb ist Forschungsförderung ein wichtiges Instrument zur Innovation. Zurzeit fördert die BGW mehrere Forschungsprojekte externer Forschungsinstitute: Prinzipien zum ergonomischen Patiententransfers des Instituts für Arbeitswissenschaften in Dortmund (IfADo) Arbeitssituation von Physiotherapeuten des Instituts für Arbeitsmedizin der Universität Dresden. Tätigkeitsanalysen von Erzieherinnen des Instituts für Arbeitsmedizin der Universität Frankfurt a.m Nachtschichtarbeit und Störung des Biorhythmus des Instituts für Prävention und Arbeitsmedizin (IPA) der Universität Bochum und der DGUV Psychische Belastungen von Ärzten des Fachbereichs Psychologie der Universität Hamburg. Erprobung semipermeabler Handschuhe des Instituts für Dermatologie (iderm) der Universität Osnabrück Zytostatika-Wischproben in Apotheken des Instituts für Arbeitsmedizin der Universität München Forschungsbeauftragung Bei Forschungsfragen, die die BGW beantwortet haben möchte, ohne dass sie selber die Kapazität oder Kompetenz hat, diese Fragestellungen zu bearbeiten, werden entsprechend kompetente Forschungsnehmer beauftragt. Beispiele solcher Forschungsbeauftragungen sind: Evaluation der Kampagne Lebe deinen Traum. Evaluation Berufshilfe. Systematisches Literaturreview zu psychischen-psychiatrischen Folgen einer Interferon-Therapie bei einer Hepatitis-C-Virus Infektion. Evaluation des Fragebogens zur nachhaltigen Lernkontrolle nach den SIP- Seminaren Arzneimittel als Gefahrstoffe Studie zur Bewertung der Arzneimittel entsprechend den Packungsbeilagen Die Abteilung GPR wählt kompetente potentielle Auftragnehmer aus, holt
Kostenvoranschläge ein, vergibt die Aufträge an den kompetentesten sowie günstigsten Anbieter und betreut die Auftragsnehmer bei der Durchführung der Forschungsprojekte. Alternativ unterstützt die Abteilung GPR andere Abteilungen der BGW bei der Vergabe und Betreuung von Forschungsaufträgen. Literatur 1. Meffert K, Blome H, Mattenklott M et al.: Ein Jahrhundert BG-Forschung Rückblick und Perspektiven. Die BG 2005; Heft 5: 220-236 2. DGUV: Leitlinien für die berufsgenossenschaftliche Forschung Prävention Berufskrankheiten Rehabilitation: Ziele Strategien Schwerpunkte. Stand 13. Okt 2005. http://www.dguv.de/inhalt/forschung/leitl/documents/leitlinien.pdf 3. DGUV: Grundsätzen für die Unterstützung wissenschaftlicher Untersuchungen durch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.v. http://www.dguv.de/inhalt/forschung/foerder/documents/grundsaetze.pdf
Leitfaden zur Beantragung von Forschungsförderung bei der BGW Der Forschungsantrag, der die Mitfinanzierung durch die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege erfordert, sollte über die im nachfolgenden abgebildeten Fragen Auskunft geben. Die in kursiv gestellten Fragen haben Orientierungsfunktion). Bitte verwenden Sie nicht dieses Worddokument für ihren Antrag sondern bitte kopieren Sie die Fragen in ihr eigenes Dokument. Adressat: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege Prof. Dr. med. Albert Nienhaus Forschungsbeauftragter - Pappelallee 35/37 22089 Hamburg albert.nienhaus@bgw-online Tel.: 040/20 20 7-3220 1. Titel Name? 2. Antragsteller / Studienleitung Wer ist Studiennehmer? 3. Ziel der Studie Was soll herausgefunden werden? 4. Erfolgspotenzial der Studie Nutzen der Studie Warum soll etwas herausgefunden werden? Welches ist der Vorteil des Drittmittelgebers, dass er hier Investitionen tätigt? 5. Ausgangssituation und Fragestellung Was ist bekannt? Wo liegt das Problem? Welche Fragen sollen beantwortet werden?
6. Methodik, Messverfahren, Studiendesign Wie soll etwas herausgefunden werden? Wie werden Effekte gemessen? Welche Daten werden benötigt um das Studienziel zu erreichen? Wie werden Be- und Auswertungen durchgeführt? Wie groß sollten die Kohorten sein, damit auch valide Ergebnisse erreicht werden? Wie sind diese zusammengesetzt und wie werden sie durch wen rekrutiert? Werden valide Erhebungsinstrumente eingesetzt? 7. Disziplinen Welche Co-Disziplinen werden benötigt, um das Studienziel nach wissenschaftlichen Grundsätzen wirtschaftlich und kompetent zu erreichen? An welcher Stelle kommen sie zum Einsatz? 8. Verwendete Materialien Welche Materialien kommen zum Einsatz? 9. Finanzierung Wie viele Mittel werden wann für welchen Zweck benötigt? 10. Zeitplanung Wie kann der Ablauf zeitlich abgebildet werden? Wann ist mit welchen Ergebnissen zu rechnen? 11. Risikobewertung Welche Aspekte / Umstände können eintreten, die zu einer Verzögerung bzw. Nichterreichung des Studienziels führen? oder positiv ausgedrückt: Welches sind im Studienverlauf besondere Aspekte, denen hinsichtlich des Studienerfolges besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte? 12. Dokumentation und Veröffentlichung Wie wird das Studienergebnis dokumentiert und veröffentlicht? 13. fachlicher Hintergrund / Kompetenz der Studienleitung für diese Studie / Expertisen./... Warum ist der Antragsteller der richtige Studiennehmer?