Absolute Insight Funds p.l.c. Ergänzungsbeilage mit Datum vom 27. Februar 2015 zum Prospekt für den Absolute Insight Equity Market Neutral Fund



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Transkript:

Absolute Insight Funds p.l.c. Ergänzungsbeilage mit Datum vom 27. Februar 2015 zum Prospekt für den Absolute Insight Equity Market Neutral Fund Diese Ergänzungsbeilage enthält spezielle Informationen hinsichtlich des Absolute Insight Equity Market Neutral Fund (der Fonds ), eines Fonds von Absolute Insight Funds p.l.c. (die Gesellschaft ). Letztere ist eine von der Zentralbank gemäß den Rechtsvorschriften als OGAW zugelassene offene Umbrella-Investmentgesellschaft mit variablem Kapital und separater Haftung zwischen den Unterfonds. Diese Ergänzungsbeilage ist Teil der im Prospekt der Gesellschaft vom 17. Februar 2014 (der Prospekt ) enthaltenen allgemeinen Beschreibung der Gesellschaft und sollte in Verbindung damit gelesen werden. Die Mitglieder des Verwaltungsrats der Gesellschaft, deren Namen im Prospekt unter Mitglieder des Verwaltungsrats der Gesellschaft erscheinen, übernehmen die Verantwortung für die im Prospekt und in dieser Ergänzungsbeilage enthaltenen Informationen. Diese Informationen entsprechen nach bestem Wissen und Gewissen der Mitglieder des Verwaltungsrats (die sich in angemessenem Umfang bemüht haben, dies sicherzustellen) den Tatsachen und es wurde nichts ausgelassen, was sich wahrscheinlich auf die Bedeutung dieser Informationen auswirken würde. Die Mitglieder des Verwaltungsrats übernehmen diesbezüglich die Verantwortung. Der Fonds kann überwiegend in Finanzderivate investieren und der Nettoinventarwert des Fonds kann aufgrund seiner Anlagestrategien sehr volatil sein. Mit einer Investition in dem Fonds ist ein beträchtliches Risiko verbunden, eine solche Anlage sollte daher keinen erheblichen Teil eines Portfolios ausmachen und ist eventuell nicht für alle Anleger geeignet. Sofern der Kontext nichts anderes erfordert, haben im Prospekt definierte Begriffe und Ausdrücke in dieser Ergänzungsbeilage dieselbe Bedeutung. 1

Inhaltsverzeichnis ANLAGEZIEL UND -STRATEGIEN... 3 VERWENDUNG VON FINANZDERIVATEN... 5 ANLAGEBESCHRÄNKUNGEN... 7 RISIKOFAKTOREN... 8 HEDGING VON ANTEILSKLASSEN... 8 DIVIDENDENPOLITIK... 8 WESENTLICHE INFORMATIONEN FÜR DEN KAUF UND DIE RÜCKNAHME... 9 GEBÜHREN UND AUFWENDUNGEN... 11 GEBÜHREN DES UNTER-ANLAGEVERWALTERS... 15 NOTIERUNG... 15 ALLGEMEINES... 16 2

Anlageziel und -strategien Anlageziel Das Anlageziel des Fonds besteht darin, unter allen Marktbedingungen attraktive, positive absolute Renditen anzustreben. Anlagestrategie Der Fonds zielt darauf ab, sein Anlageziel auf Basis von 12 Monaten rollierend durch diskretionäre Verwaltung zu erzielen, und kann eine Reihe von Absicherungstechniken einsetzen. Darüber hinaus zielt der Fonds auf den 3-Monats-LIBID + 3 % auf rollierender annualisierter Fünf-Jahres-Basis einschließlich von Gebühren und Aufwendungen ab. Die Gesamtstrategie besteht aus zwei verschiedenen Elementen. Zunächst versucht der Fonds langfristiges Kapitalwachstum zu erzielen, und dies überwiegend durch Investitionen in einer Reihe von Aktien und aktienbezogenen Wertpapieren, die an einen regulierten Markt, wie in Anhang 2 zum Prospekt aufgeführt, notiert sind oder gehandelt werden, und durch Investitionen in gemäß den Rechtsvorschriften zulässigen Finanzderivaten. Der Unter-Anlageverwalter braucht keine spezifischen Beschränkungen der Ländergewichtungen einzuhalten, und die Anlagen des Fonds können gelegentlich z. B. in Europa oder in Großbritannien konzentriert sein. Zweitens investiert der Fonds in eine breite Palette liquider oder hoch liquider Vermögenswerte. Diese Anlageklasse wird sowohl im eigenen Interesse zur Erzeugung einer absoluten Rendite gehalten als auch, um Liquidität zu schaffen und Risiken aus der Verwendung von Finanzderivaten zu decken. Ein zentrales Merkmal des Fonds besteht darin, dass es sich um einen so genannten Absolute Return -Fonds handelt, d. h., dass er stets darauf abzielt, unter allen Marktbedingungen positive absolute Renditen zu erzeugen. Zusätzlich zur Führung eines Portfolios mit liquiden oder hoch liquiden Vermögenswerten (wie oben beschrieben) wird er dies allgemein durch Minimieren der normalerweise mit Investitionen in Aktien verbundenen marktbezogenen Risiken (sog. Beta ) bei gleichzeitiger Isolierung der aktienspezifischen Renditen (sog. Alpha ) versuchen. Er tut dies überwiegend mit Hilfe des so genannten Pair Tradings. Bei Pair Trades besteht jede Aktien- oder aktienbezogene Position des Fonds aus zwei Teilen. Der primäre Teil spiegelt die Erwartungen des Unter-Anlageverwalters in Bezug auf eine bestimmte Aktie wider, und der zweite Teil minimiert das mit dieser Aktie verbundene Beta-Risiko. Entweder der primäre oder der sekundäre Teil ist eine Short-Position. Eine Short-Position entsteht, wenn der Fonds eine Anlage verkauft, die er gar nicht besitzt, mit der Absicht, diese in der Zukunft nachzukaufen. Wenn der Preis der short gehandelten Anlage fällt, steigt der Wert der Position und umgekehrt. Der zweite Teil jedes Paars ist eine Long-Position, die durch Kauf einer Anlage aufgebaut wird. Man könnte den Fonds daher als Long-/Short -Fonds bezeichnen. Die OGAW-Rechtsvorschriften verbieten zwar den Leerverkauf physischer Wertpapiere, erlauben jedoch die Schaffung synthetischer Short-Positionen ( synthetisch bedeutet, dass im Wesentlichen dasselbe wirtschaftliche Ziel, jedoch ohne Leerverkäufe erreicht wird) durch den Einsatz von Derivaten, wie z. B. Equity Swaps, Futures oder Differenzgeschäfte (Contracts for Difference). (Siehe ebenfalls den Abschnitt Verwendung von Finanzderivaten weiter unten.) In diesem Rahmen wird der Fonds häufig Derivate einsetzen, um sowohl Long- als auch Short- Positionen in Bezug auf Aktienindizes, Sektoren, Aktien und Aktienkörbe aufzubauen (einschließlich unter anderem von Differenzgeschäften, Aktienindex-, Equity-Sector- und Einzelaktienswaps), jeweils gemäß den in den Mitteilungen der Zentralbank dargelegten Bedingungen und innerhalb der dort festgelegten Grenzen. Siehe ebenfalls den Abschnitt Verwendung von Finanzderivaten weiter unten. 3

Der Fonds investiert nur dann in Paare, wenn Anlagechancen identifiziert werden, die dem Fonds nach Ansicht des Unter-Anlageverwalters ein Potenzial für signifikantes längerfristiges Kapitalwachstum bieten. Ansonsten investiert der Fonds in liquide oder hoch liquide Vermögenswerte. Der Unter-Anlageverwalter kann seinen Erwartungen im Hinblick auf die zukünftige Marktvolatilität in Bezug auf Aktienindizes, Sektoren, Aktien und Aktienkörbe jeweils gemäß den in den Mitteilungen der Zentralbank dargelegten Bedingungen und innerhalb der dort festgelegten Grenzen Rechnung tragen. Im Allgemeinen wird über Finanzderivate wie z. B. Optionen und Optionen auf Futures in Volatilität investiert (siehe ebenfalls den Abschnitt Verwendung von Finanzderivaten weiter unten). Wenn der Unter-Anlageverwalter der Meinung ist, dass die zukünftige Volatilität höher als von anderen Anlegern erwartet sein wird, kauft er Volatilität, indem er Optionen kauft. Der Fonds würde von einer zukünftigen Zunahme der Volatilität einer bestimmten Anlage oder eines Marktes profitieren. Wenn der Unter-Anlageverwalter dagegen der Meinung ist, dass die zukünftige Volatilität geringer als von anderen Anlegern erwartet sein wird, verkauft er Volatilität, indem er Optionen verkauft. Der Fonds würde von einer zukünftigen Abnahme der Volatilität der Anlage oder des Marktes profitieren. Der Fonds kann seine Ziele und Strategien ebenfalls mit Hilfe von Anlagen in Organismen für gemeinsame Anlagen verfolgen, wobei eine Obergrenze in Höhe von 10 % des Nettovermögens des Fonds gilt. Der Fonds kann in Organismen für gemeinsame Anlagen investieren, die den Anforderungen der Zentralbank in Bezug auf zulässige Anlagen für OGAW entsprechen, so wie in der entsprechenden Richtlinie 2/03 (in der jeweils geltenden Fassung) festgelegt. Diese Organismen können als OGAW- oder Nicht-OGAW-Fonds, Anlagegesellschaften, börsengehandelte Indexfonds (ETF) oder sonstige zulässige Organismen organisiert sein und ihren Sitz überwiegend im Vereinigten Königreich, in Irland, in Luxemburg und auf den Kanalinseln haben; sie können ihren Sitz jedoch auch in sonstigen anerkannten Fonds-Ländern haben und offen oder geschlossen sein. Eine Anlage in offene börsennotierte Fonds (Exchange Traded Funds, ETF) erfolgt in Übereinstimmung mit den Anlagebeschränkungen für Organismen für gemeinsame Anlagen und jede Anlage in geschlossene ETFs erfolgt in Übereinstimmung mit den Anlagebeschränkungen für übertragbare Wertpapiere, wie in Anhang 1 des Prospekts im Abschnitt Anlagebeschränkungen dargelegt. Investitionen in geschlossenen Fonds sind auf Fonds beschränkt, die vom Unter-Anlageverwalter ihrer Art nach für relativ liquide erachtet werden, entweder aufgrund einer Notierung an einem regulierten Markt oder weil es einen Sekundärmarkt für die Anteile dieser Fonds gibt. Eine solche Anlage muss eine Anlage in einem Wertpapier in Übereinstimmung mit den Anforderungen der Zentralbank bilden. Die Organismen, in die der Fonds investiert, können ebenfalls vom Anlageverwalter oder vom Unter-Anlageverwalter oder von mit diesen verbundenen Unternehmen verwaltet werden. Die verschiedenen in diesen Anlagestrategien beschriebenen Anlageformen können Produkte umfassen, die nach Ansicht des Unter-Anlageverwalters insofern strukturierte Produkte sind, als dass sie dem Fonds eine indirekte Investition in Aktien, Aktienindizes, Sektoren und/oder Aktienkörbe ermöglichen. Solche strukturierten Produkte nehmen typischerweise die Form von übertragbaren Wertpapieren und/oder Geldmarktinstrumenten an. Ein Beispiel für so ein Produkt wäre eine Nullkuponanleihe mit Kapitalschutz und einem eingebetteten Derivat, dessen Rendite von einem Aktienindex abhängt. Soweit der Fonds aufgrund solcher Anlagen von der Performance solcher Indizes abhängig ist, müssen diese Indizes ausreichend diversifiziert sein, die Performance der Märkte, auf die sie sich beziehen, angemessen widerspiegeln, angemessen veröffentlicht werden und von der Zentralbank vorab genehmigt worden sein. Solche strukturierten Produkte werden überwiegend auf an einem der in Anhang 2 aufgeführten regulierten Märkte notierte oder gehandelte Vermögenswerte beschränkt sein. Sofern sie nicht notiert sind, gilt eine Obergrenze von 10 % des Nettovermögens des Fonds. Die Anforderungen der Zentralbank sind auf jeden Fall einzuhalten. Mit Ausnahme zulässiger Investitionen in nicht börsennotierten Wertpapieren und offenen Organismen für gemeinsame Anlagen erfolgen sämtliche Investitionen an den in Anhang 2 zum Prospekt aufgeführten regulierten Märkten. Vorbehaltlich der in den Mitteilungen der Zentralbank dargelegten Bedingungen und Einschränkungen kann der Fonds zu Anlagezwecken ebenfalls Pensionsgeschäfte und umgekehrte Pensionsgeschäfte sowie Effektenleihverträge abschließen. 4

Verwendung von Finanzderivaten Der Fonds kann Derivategeschäfte abschließen, entweder zu Anlagezwecken oder im Interesse eines effizienten Portfoliomanagements des Fonds. Der Ausdruck effizientes Portfoliomanagement bezieht sich auf Transaktionen, die mit dem Ziel abgeschlossen werden, Risiken zu reduzieren, Kosten zu reduzieren oder zusätzliches Kapital für den Fonds mit einem geeigneten Risikoniveau zu generieren, wobei das in dieser Ergänzungsbeilage und den allgemeinen Bestimmungen der Richtlinie beschriebene Risikoprofil des Fonds berücksichtigt wird. Eine Liste der regulierten Märkte, an denen die Derivate notiert oder gehandelt werden können, ist im Anhang 2 zum Prospekt enthalten. Der Fonds kann ebenfalls außerbörslich gehandelte Derivate einsetzen. Wie oben erwähnt, kann der Fonds vorbehaltlich der in den Mitteilungen der Zentralbank dargelegten Bedingungen und Einschränkungen zu Anlagezwecken auch Pensionsgeschäfte und umgekehrte Pensionsgeschäfte sowie Effektenleihverträge abschließen. Anleger sollten sich darüber im Klaren sein, dass bei Abschluss von Pensions- bzw. umgekehrten Pensionsgeschäften oder Derivatkontrakten (einschließlich jener zur Absicherung von Währungsrisiken, wie weiter unten ausführlich beschrieben) Betriebskosten und/oder Gebühren von den vom Fonds erzielten Erträgen abgezogen werden. Solche Gebühren und Kosten können Finanzierungsgebühren und im Falle von an geregelten Märkten gehandelten Derivaten Maklergebühren beinhalten. Bei der Auswahl von Maklern und Kontrahenten für Derivategeschäfte im Namen des Fonds berücksichtigt der Unter-Anlageverwalter unter anderem, dass solche Kosten und/oder Gebühren, die von den vom Fonds erzielten Erträgen abgezogen werden, zu marktüblichen Sätzen berechnet werden und keine versteckten Erträge enthalten. Solche direkten oder indirekten Kosten und Gebühren werden an den relevanten Makler oder Kontrahenten des Derivategeschäfts gezahlt, bei dem es sich im Falle von Derivaten, die zur anteilsklassenspezifischen Absicherung von Währungsrisiken verwendet werden, um die Depotbank oder um mit der Depotbank verbundene Unternehmen handeln kann. Bei Abschluss von Derivategeschäften sind die Makler oder Kontrahenten solcher Geschäfte Kreditinstitute, die in Absatz 2.7 der in Anhang 1 des Prospekts dargelegten allgemeinen Anlagebeschränkungen beschrieben sind und die ein Kreditrating von mindestens A- haben (gemäß der Bewertung einer anerkannten Rating-Agentur wie Standard and Poor s), oder niedriger, wenn das Kreditinstitut einen Anfangseinschuss leistet. Vorbehaltlich der Einhaltung dieser Bedingungen liegt die Auswahl von Kontrahenten für den Abschluss von Derivategeschäften im Rahmen der Verfolgung von Anlageziel und Anlagepolitik des Fonds im alleinigen Ermessen des Unter-Anlageverwalters. Es ist nicht möglich, in dieser Ergänzung alle Kontrahenten aufzuführen, da sie zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ergänzung noch nicht ausgewählt wurden und sich von Zeit zu Zeit ändern können. Alle durch die Verwendung von Derivaten zur effizienten Portfolioverwaltung erwirtschafteten Erträge werden nach Abzug der direkten und indirekten Betriebskosten und Gebühren dem Fonds gutgeschrieben. Wie in dieser Ergänzung beschrieben, kann der Fonds bestimmte derivative Instrumente für die Anlage in Finanzindizes verwenden, die ein Engagement in die in der Anlagepolitik aufgeführten Anlagenklassen bieten. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Abschnitt Anlage in Finanzindizes mittels Finanzderivaten des Prospekts. Der Fonds kann auch außerbörslich gehandelte Derivategeschäfte abschließen. Der Fonds kann innerhalb der von der Zentralbank zugelassenen Grenzen durch den Einsatz von Finanzderivaten gehebelt werden. Der Fonds verwendet den Commitment-Ansatz zur genauen Messung, Überwachung und Verwaltung der Hebelwirkung, die durch den Einsatz von Derivaten erzeugt wird. Der Commitment-Ansatz wird durch Konvertierung der Derivatposition in die äquivalente Position des Basiswerts auf Basis des Marktwerts des Basiswerts oder des Marktwerts des Kontrakts berechnet, wie im Risikomanagementverfahren beschrieben. Die Preise von Derivaten einschließlich von Futures und Optionen sind äußerst volatil. Zahlungen aus Swap-Verträgen können ebenfalls sehr volatil sein. Die Kursbewegungen von Futures und Optionen und Zahlungen aus Swap-Verträgen sind sehr volatil und werden unter anderem von Zinssätzen, sich verändernden Nachfrage- und Angebotsbeziehungen, Handels-, Steuer-, Geldmarkt- und Devisenkontrollprogrammen und der Politik der jeweiligen Regierungen sowie von nationalen und 5

internationalen politischen und wirtschaftlichen Ereignissen und nationalen und internationalen Vorschriften beeinflusst. Der Wert von Futures, Optionen und Swaps hängt ebenfalls vom Preis der zugrunde liegenden Vermögenswerte ab. Darüber hinaus unterliegt das Vermögen des Fonds ebenfalls dem Risiko, dass eine der Börsen, an denen seine Positionen gehandelt werden, oder seine Clearingstellen oder Kontrahenten ausfallen. Zu den Finanzderivaten, in die der Fonds investieren kann, gehören unter anderem Futures, Optionen, verschiedene Arten von Swaps, Swaptions und Devisenterminkontrakte. Sicherheitsleistung Wenn dies erforderlich ist, akzeptiert der Fonds Sicherheiten von seinen Kontrahenten, um das Kontrahentenrisiko zu reduzieren, das durch die Verwendung von im Freiverkehr gehandelten Derivaten entsteht. Jegliche Sicherheit, die der Fonds erhält, muss aus Barsicherheiten und/oder staatlich garantierten Anleihen mit unterschiedlichen Laufzeiten bestehen, die die Auflagen der Zentralbank bezüglich unbarer Sicherheiten für OGAWs erfüllen. Vom Fonds erhaltene Barsicherheiten können gemäß den Auflagen der Zentralbank im Ermessen des Unter-Anlageverwalters wieder angelegt werden. So können Barsicherheiten bei relevanten Kreditinstituten als Einlage hinterlegt werden, soweit dies gemäß den OGAW-Richtlinien zulässig ist. In diesem Fall ist der Fonds dem Risiko der Kreditwürdigkeit des entsprechenden Kreditinstituts ausgesetzt, bei dem die Barsicherheit hinterlegt ist. Die erforderliche Höhe der zu hinterlegenden Sicherheiten kann je nach Kontrahent variieren. Der Sicherheitsabschlag für hinterlegte Sicherheiten wird auf Kontrahentenebene verhandelt und variiert abhängig von der Anlagenklasse, die der Fonds erhält, wobei die Kreditwürdigkeit und Preisvolatilität des jeweiligen Kontrahenten berücksichtigt wird. Futures Futures (Terminkontrakte) sind Verträge über den Kauf oder Verkauf einer Standardmenge eines bestimmten Vermögenswerts (oder in manchen Fällen über den Erhalt oder die Leistung einer Barzahlung auf der Grundlage der Performance eines zugrunde liegenden Vermögenswerts, Instruments oder Indexes) zu einem zuvor bestimmten zukünftigen Zeitpunkt und zu einem durch ein Geschäft an einer Börse vereinbarten Preis. Mit Futures-Kontrakten können Anleger sich gegen Marktrisiken absichern oder am zugrunde liegenden Markt partizipieren. Da für diese Kontrakte jeden Tag ein Kurs ermittelt wird, können Anleger sich vor dem Lieferdatum des Kontrakts von ihrer Verpflichtung zum Kauf oder Verkauf der zugrunde liegenden Vermögenswerte befreien, indem sie ihre Position schließen. Es fallen geringere Transaktionskosten an, wenn zur Umsetzung einer bestimmten Anlagestrategie häufig verwendete Futures anstatt der zugrunde liegenden oder damit zusammenhängenden Wertpapiere oder Indizes oder Indexbereiche oder Wertpapierkörbe verwendet werden. So kann der Fonds zum Beispiel Aktienindexfutures abschließen, sofern die entsprechenden Indizes den Anforderungen der Zentralbank entsprechen, um das allgemeine Marktrisiko gegenüber den Erwartungen des Unter-Anlageverwalters in Bezug auf eine bestimmte Aktie zu neutralisieren (oder anzupassen). Optionen Es gibt zwei Arten von Optionen, Put- und Call-Optionen. Put-Optionen sind Verträge, die gegen Zahlung einer Prämie verkauft werden und einer Partei (dem Käufer) das Recht einräumen, aber keine Verpflichtung darstellen, eine bestimmte Menge eines bestimmten Produkts oder eines Finanzinstruments zu einem bestimmten Preis an die andere Vertragspartei (den Verkäufer) zu verkaufen. Call-Optionen sind ähnliche Verträge, die gegen Zahlung einer Prämie verkauft werden und dem Käufer das Recht einräumen, aber keine Verpflichtung darstellen, zu einem bestimmten Preis vom Verkäufer der Option zu kaufen. Optionen können auch bar ausgeglichen werden. Der Fonds kann als Käufer oder Verkäufer von Put- und Call-Optionen auftreten. Der Fonds kann diese Instrumente entweder einzeln oder in Kombinationen kaufen oder verkaufen. Dadurch würde der Fonds von einer Steigerung der Performance profitieren und dabei gleichzeitig sein gesamtes Risiko auf die ursprünglich vom Fonds gezahlte Prämie begrenzen. Optionen können ebenfalls eingesetzt werden, um Erwartungen in Bezug auf die Volatilität einzelner Aktien, Aktienkörbe, Indizes und/oder 6

Indexsektoren umzusetzen. So kann der Fonds z. B. eine als Straddle bezeichnete Optionsstrategie einsetzen. Bei einem Straddle werden zwei Optionen mit demselben Ausübungspreis und demselben Ausübungsdatum gleichzeitig gekauft. So kann der Unter-Anlageverwalter zum Beispiel in Volatilität investieren, indem er einen Long Straddle, d. h. eine Call- und eine Put-Option auf dieselbe Aktie kauft. Der Fonds würde von einer Zunahme der Marktvolatilität profitieren. In ähnlicher Weise kann der Unter-Anlageverwalter auch auf eine niedrige Volatilität setzen, indem er einen Straddle, d. h. eine Callund eine Put-Option auf dieselbe Aktie, verkauft. Der Fonds würde von einer Abnahme der Marktvolatilität profitieren. Aktien-/Aktienindex-/Equity-Sector-Swaps und Differenzgeschäfte Ein Swap ist ein zwischen zwei Parteien ausgehandelter Vertrag über den Austausch der Rendite eines Referenzzinssatzes, wie z. B. eines festen oder variablen Geldmarktsatzes, gegen die Rendite einer einzelnen Aktie, eines Aktienkorbs, eines Index oder eines Indexsektors. So kann man z. B. mit Hilfe von Einzelaktienswaps seine Erwartungen in Bezug auf die Kursentwicklung einer einzelnen Aktie umsetzen. Hierbei lassen sich sowohl positive als auch negative Erwartungen in Bezug auf Aktien umsetzen (letztere durch Aufbauen einer synthetischen Short-Position). Mit Hilfe von Aktienindex- oder Equity-Sector-Swaps lässt sich das allgemeine Marktrisiko gegenüber den Erwartungen des Unter- Anlageverwalters in Bezug auf eine einzelne Aktie neutralisieren (oder anpassen), sofern diese Indizes den Anforderungen der Zentralbank entsprechen. Aktien-, Aktienindex- und Equity-Sector-Swaps können sowohl einzeln als auch in Kombinationen eingesetzt werden. Ein Differenzgeschäft ist ein Derivat, das es dem Fonds ermöglicht, auf synthetischer Basis in einen zugrunde liegenden Vermögenswert zu investieren, ohne diesen tatsächlich zu erwerben. Im Gegensatz zu Futures haben Differenzgeschäfte kein festes Ablaufdatum und kein festes Volumen und sie werden typischerweise außerbörslich gehandelt. Differenzgeschäfte können ähnlich wie Swaps, wie oben dargestellt, eingesetzt werden und sie können sich auf einzelne Aktien, Aktienindizes oder Sektoren beziehen, sofern entsprechende Indizes den Anforderungen der Zentralbank entsprechen. Devisenterminkontrakte Ein Forward-Kontrakt schreibt den Preis fest, zu dem ein Index oder ein Anlagewert zu einem späteren Zeitpunkt gekauft oder verkauft werden kann. Bei Devisenterminkontrakten sind die Inhaber der Kontrakte verpflichtet, die Währung zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Zukunft in einer bestimmten Menge zu einem bestimmten Kurs zu kaufen oder zu verkaufen. Devisenterminkontrakte können eingesetzt werden, um Positionen in anderen Währungen gegenüber der Basiswährung abzusichern. Sie können ebenfalls eingesetzt werden, um den Währungsmix des Fonds ganz oder teilweise zu ändern, ohne diesen zwangsläufig gegenüber der Basiswährung abzusichern. Es kann Währungshedging eingesetzt werden, um Anteilsklassen abzusichern, die auf andere Währungen als die Basiswährung des Fonds lauten sind. Siehe dazu den Abschnitt Hedging von Anteilsklassen weiter unten. Bevor sie in ein Finanzderivat investiert, hat die Gesellschaft bei der Zentralbank einen Risikomanagementprozessbericht für den Fonds einzureichen, und sie darf nur die von der Zentralbank genehmigten und in dem Bericht enthaltenen Finanzderivate verwenden. Die Gesellschaft wird den Anteilsinhabern auf Anfrage weitere Informationen in Bezug auf die verwendeten Risikomanagementmethoden zukommen lassen, einschließlich der angewandten quantitativen Begrenzungen und aktueller Entwicklungen bei den Risiko- und Renditemerkmalen der Hauptkategorien der Anlagen in Finanzderivaten. Anlagebeschränkungen Es gelten die in Anhang 1 zum Prospekt dargelegten allgemeinen Anlagebeschränkungen. 7

Der Verwaltungsrat kann im Sinne der Einhaltung der Gesetze und Rechtsvorschriften der Länder, in denen die Anteilsinhaber ansässig sind, von Zeit zu Zeit weitere Anlagebeschränkungen auferlegen, die mit den Interessen der Anteilsinhaber vereinbar sein oder diesen entsprechen müssen. Risikofaktoren Die allgemeinen in Teil 9 des Prospekts dargelegten Risikofaktoren gelten auch hier. Hedging von Anteilsklassen Die EUR-Anteile der Klassen Ap, B1p, B2p, B3p, B4p, S und Sp, die USD-Anteile der Klassen Ap, B1p, B2p, B3p, B4p, S und Sp sowie die CHF-Anteile der Klassen Ap, B1p und B2p (einzeln eine abgesicherte Anteilsklasse, kollektiv die abgesicherten Anteilsklassen ) lauten auf eine von der Basiswährung abweichende Währung, nämlich auf Euro, US-Dollar oder Schweizer Franken. Der Verwaltungsrat beabsichtigt derzeit, das Währungsrisiko der Inhaber der EUR-Anteile der abgesicherten Anteilsklassen gegenüber dem Euro, dem US-Dollar bzw. dem Schweizer Franken abzusichern. Wenngleich der Verwaltungsrat zurzeit eine Währungsabsicherung anstrebt, kann der Erfolg einer Hedging-Strategie, die genau dieses Risiko minimiert, nicht garantiert werden. Alle Finanzinstrumente, bei denen üblicherweise eine solche Strategie für eine oder mehrere Klasse(n) angewandt wird, müssen Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten des Teilfonds im Ganzen sein, werden jedoch der bzw. den jeweiligen Anteilsklasse(n) zugerechnet und die Gewinne/Verluste aus sowie die Kosten für die entsprechenden Finanzinstrumente fallen allein der jeweiligen Klasse zu. Das Währungsrisiko einer Klasse kann nicht mit einer anderen Klasse kombiniert oder verrechnet werden. Soweit das Hedging erfolgreich ist, wird sich die Wertentwicklung der jeweiligen Klasse ähnlich wie die Performance der zugrunde liegenden Vermögenswerte in der Basiswährung entwickeln. Deshalb werden Anleger in abgesicherten Anteilsklassen keinen Gewinn erzielen, wenn die Währung der Klasse gegenüber der Basiswährung und/oder der Währung fällt, auf die die Anlagen des Teilfonds lauten. Das Währungsrisiko der einer Klasse zuzurechnenden Vermögenswerte kann nicht auf andere Klassen verteilt werden. Eine übermäßige oder unzureichende Absicherung der Positionen liegt nicht in der Absicht des Teilfonds. Dennoch können sich übermäßig oder unzureichend abgesicherte Positionen aufgrund von Faktoren ergeben, die sich der Kontrolle des Teilfonds entziehen. Sicherungsgeschäfte des Teilfonds dürfen 105 % des Nettoinventarwerts der jeweiligen abgesicherten Anteilsklasse nicht überschreiten. Die abgesicherten Positionen werden regelmäßig überprüft, um zu gewährleisten, dass übermäßig abgesicherte Positionen 105 % des Nettoinventarwerts einer abgesicherten Anteilsklasse nicht überschreiten. Für diese Überprüfung gibt es ein Prozedere, um sicherzustellen, dass Positionen, die das Limit von 100 % wesentlich überschreiten, nicht über die nächsten Monate gehalten werden. Dividendenpolitik Die EUR-Anteile, USD-Anteile und CHF-Anteile sind thesaurierende Anteile und somit mit keinem Dividendenanspruch verbunden. Der den jeweiligen Anteilsklassen zuzurechnende Nettoertrag wird innerhalb des Fonds einbehalten und findet seinen Niederschlag entsprechend in dem Wert der jeweiligen Anteilsklasse. Die GBP-Anteile der Klassen Ap, B1p, B2p, B3p, B4p, S und Sp sind Wiederanlageanteile, für die der Verwaltungsrat beabsichtigt, eine vierteljährliche Dividende aus dem auf die jeweilige Anteilsklasse entfallenden Gewinn zu zahlen, der den jeweiligen Anteilsklassen zu diesem Zweck zur Verfügung steht. Es wird erwartet, dass diese Dividenden innerhalb von zwei Monaten nach Ende jedes Geschäftsjahrs des Fonds gemäß dem in Teil 5 des Prospekts dargelegten Verfahren gezahlt und wieder angelegt werden. Für die ausschüttenden GBP-Anteile der Klasse B3p beabsichtigt der Verwaltungsrat, vierteljährlich eine Dividende aus den für diesen Zweck den ausschüttenden GBP-Anteilen der Klasse B3p zuzurechnenden verfügbaren Beträgen zu zahlen. Es wird erwartet, dass diese Dividenden wie unten aufgeführt innerhalb von 20 Tagen nach Ende des jeweiligen Gewinnzuteilungszeitraums per telegrafischer Überweisung auf Risiko und auf Kosten der Inhaber der ausschüttenden GBP-Anteile der Klasse B3p gezahlt werden. Folgende Gewinnzuteilungszeiträume gelten für den Fonds: 8

1. November 31. Januar 1. Februar 30. April 1. Mai 31. Juli 1. August 31. Oktober WESENTLICHE INFORMATIONEN FÜR DEN KAUF UND DIE RÜCKNAHME Erstangebotsfrist Vom 18. November 2008, 9.00 Uhr, bis 27. August 2015, 16.00 Uhr, für EUR-Anteile der Klasse B3p, USD-Anteile der Klasse B3p, USD-Anteile der Klasse B4p, GBP-Anteile der Klasse Sp, EUR-Anteile der Klasse Sp und USD-Anteile der Klasse Sp und vom 18. Februar 2014, 9.00 Uhr, bis 27. August 2015, 16.00 Uhr, für CHF-Anteile der Klasse B1p. Der Verwaltungsrat kann die Erstangebotsfrist für jede Anteilsklasse verkürzen oder verlängern und muss eine solche Verkürzung oder Verlängerung der Zentralbank melden. Nach der Erstangebotsfrist für jede einzelne Anteilsklasse sind die Anteile durchgehend zur Zeichnung verfügbar. Erstausgabepreis EUR 1 für Euro-Anteile. GBP 1 für Sterling-Anteile. USD 1 für USD-Anteile. CHF 1 für CHF-Anteile Basiswährung Fremdkapitalgrenzen Geschäftstag Handelstag Pfund Sterling. 10 % des Nettoinventarwerts des Fonds, wie in Teil 1 des Prospekts unter Ermächtigung zur Kreditaufnahme und -vergabe dargelegt. Hinsichtlich des Fonds kann durch die Verwendung von Finanzderivaten in dem von der Zentralbank genehmigten Umfang ein Leverage angewendet werden. Ein Tag, an dem die Banken in Dublin für den gewöhnlichen Geschäftsverkehr geöffnet sind, mit Ausnahme von Samstagen oder Sonntagen und/oder sonstigen eventuell vom Verwaltungsrat mit Zustimmung der Depotbank bestimmten Tagen. Jeder Geschäftstag des Fonds und/oder sonstige vom Verwaltungsrat von Zeit zu Zeit mit der Zustimmung der Depotbank bestimmte Tag(e), der/die allen Anteilsinhabern des Fonds vorab mitgeteilt wurde(n), wobei es innerhalb jedes 14-Tage-Zeitraums mindestens einen Handelstag geben muss. 9

Anteilsklassen Ausgabeaufschlag Mindestbetrag für die Erstzeichnung Mindestbetrag für weitere Zeichnungen Mindestbeteiligung EUR-Anteile der Klasse Ap GBP-Anteile der Klasse Ap USD-Anteile der Klasse Ap CHF-Anteile der Klasse Ap EUR-Anteile der Klasse B1p GBP-Anteile der Klasse B1p USD-Anteile der Klasse B1p CHF-Anteile der Klasse B1p EUR-Anteile der Klasse B2p GBP-Anteile der Klasse B2p USD-Anteile der Klasse B2p CHF-Anteile der Klasse B2p EUR-Anteile der Klasse B3p GBP-Anteile der Klasse B3p USD-Anteile der Klasse B3p EUR-Anteile der Klasse B4p GBP-Anteile der Klasse B4p USD-Anteile der Klasse B4p EUR-Anteile der Klasse S GBP-Anteile der Klasse S USD-Anteile der Klasse S EUR-Anteile der Klasse Sp GBP-Anteile der Klasse Sp USD-Anteile der Klasse Sp Keiner EUR 3.000 EUR 1.500 EUR 2.000 Keiner GBP 3.000 GBP 1.500 GBP 2.000 Keiner USD 4.500 USD 1.500 USD 2.000 Keiner CHF 3.000 CHF 1.500 CHF 2.000 4 % EUR 3.000 EUR 1.500 EUR 2.000 4 % GBP 3.000 GBP 1.500 GBP 2.000 4 % USD 4.500 USD 1.500 USD 2.000 4 % CHF 3.000 CHF 1.500 CHF 2.000 Keiner EUR 15.000.000 EUR 1.500 EUR 25.000.000 Keiner GBP 15.000.000 GBP 1.500 GBP 25.000.000 Keiner USD 25.000.000 USD 1.500 USD 25.000.000 Keiner CHF 15.000.000 CHF 1.500 CHF 25.000.000 Keiner EUR 125.000.000 EUR 1500 EUR 50.000.000 Keiner GBP 125.000.000 GBP 1.500 GBP 50.000.000 4 % USD 200.000.000 USD 1.500 USD 50.000.000 4 % EUR 250.000.000 EUR 1.500 EUR 50.000.000 4 % GBP 250.000.000 GBP 1.500 GBP 50.000.000 4 % USD 400.000.000 USD 1.500 USD 50.000.000 Keiner Keiner Keiner Keine Keiner Keiner Keiner Keine Keiner Keiner Keiner Keine Keiner Keiner Keiner Keine Keiner Keiner Keiner Keine Keiner Keiner Keiner Keine Anteile der Klasse B1p sind für den Vertrieb in bestimmten Ländern über Distributoren, Plattformen und andere Vermittler vorgesehen, die separate Honorarvereinbarungen mit ihren Kunden getroffen haben. Gemäß der Satzung liegt es im freien Ermessen des Verwaltungsrats, Zeichnungsanträge ganz oder teilweise anzunehmen oder abzulehnen. 10

Der Verwaltungsrat kann alle oder einen Teil der Anteilsklassen des Fonds für Zeichnungen von bestehenden und/oder neuen Anteilsinhabern schließen, wenn das dem Fonds zurechenbare Vermögen eine Höhe erreicht, über der es nach Ansicht des Verwaltungsrats nicht im Interesse der Anteilsinhaber liegt, weitere Zeichnungen anzunehmen z. B. wenn die Größe des Fonds die Fähigkeit des Unteranlageverwalters zur Erreichung des Anlageziels beeinträchtigen kann. Der Verwaltungsrat kann alle oder einen Teil der Anteilsklassen des Fonds anschließend nach freiem Ermessen wieder für weitere Zeichnungen von bestehenden und/oder neuen Anteilsinhabern öffnen, und die Schließung und mögliche erneute Öffnung der Anteilsklassen kann anschließend auf Beschluss des Verwaltungsrats gelegentlich wiederholt werden. Die Anteilsinhaber können bei der Verwaltungsstelle erfragen, ob die Anteilsklassen geschlossen oder offen sind und ob diese Anteilsklassen bestehenden und/oder neuen Anteilsinhabern offen stehen. Die Rücknahmerechte der Anteilsinhaber bleiben von der Schließung der Anteilsklassen für neue Zeichnungen von bestehenden und/oder neuen Anteilsinhabern unberührt. Der Verwaltungsrat kann nach freiem Ermessen für jede maßgebliche Anteilsklasse auf den Ausgabeaufschlag, den Mindestbetrag für die Erstzeichnung, die Mindestbeteiligung und den Mindestbetrag für weitere Zeichnungen verzichten und die Antragsteller diesbezüglich unterschiedlich behandeln. EUR-, GBP- und USD-Anteile der Klassen S und Sp stehen nur Anlegern zur Verfügung, die einen separaten Anlageberatungsvertrag mit Insight oder einer ihrer Tochtergesellschaften oder einem verbundenen Unternehmen abgeschlossen haben. Handelsfrist Abrechnungstag 11.59 Uhr (irischer Zeit) an jedem Handelstag. Sofern der Verwaltungsrat keiner abweichenden Regelung zugestimmt hat, müssen bis zum dritten auf den Handelstag folgenden Geschäftstag frei verfügbare Gelder bei der Verwaltungsstelle eingehen und von dieser angenommen werden. Im Fall von Rücknahmen wird der Erlös nach Erhalt der jeweils ordnungsgemäß unterzeichneten Rücknahmeunterlagen gewöhnlich am dritten auf den Handelstag folgenden Geschäftstag (und auf jeden Fall nach spätestens zehn Geschäftstagen) auf Risiko und Kosten des Anteilsinhabers per Überweisung auf ein angegebenes Konto gezahlt. Bewertungszeitpunkt Verwässerungsanpassung 12.00 Uhr (irischer Zeit) an jedem Handelstag. Die Gesellschaft kann gemäß Teil 4 Preise und Bewertung des Prospekts, Abschnitt Ausgabe- und Rücknahmepreise, im Falle von Nettozeichnungen oder -rücknahmen an jedem Handelstag eine Anpassung des Nettoinventarwerts je Anteil vornehmen. Gebühren und Aufwendungen Bei der Rücknahme oder dem Austausch werden keine Gebühren erhoben. Gebühren des Anlageverwalters Die Gebühren des Anlageverwalters für die einzelnen Anteilsklassen des Fonds lassen sich wie folgt aufschlüsseln: Anteilsklasse EUR-Anteile der Klasse Ap Jährliche Anlageverwaltungsgebühren 1,50 % p. a. des den EUR-Anteilen der Klasse Ap 11

GBP-Anteile der Klasse Ap USD-Anteile der Klasse Ap CHF-Anteile der Klasse Ap EUR-Anteile der Klasse B1p GBP-Anteile der Klasse B1p USD-Anteile der Klasse B1p CHF-Anteile der Klasse B1p EUR-Anteile der Klasse B2p GBP-Anteile der Klasse B2p USD-Anteile der Klasse B2p CHF-Anteile der Klasse B2p EUR-Anteile der Klasse B3p GBP-Anteile der Klasse B3p USD-Anteile der Klasse B3p Ausschüttende GBP-Anteile der Klasse B3p EUR-Anteile der Klasse B4p GBP-Anteile der Klasse B4p USD-Anteile der Klasse B4p EUR-Anteile der Klasse S GBP-Anteile der Klasse S USD-Anteile der Klasse S EUR-Anteile der Klasse Sp GBP-Anteile der Klasse Sp USD-Anteile der Klasse Sp 1,50 % p. a. des den GBP-Anteilen der Klasse Ap 1,50 % p. a. des den USD-Anteilen der Klasse Ap 1,50 % p. a. des den CHF-Anteilen der Klasse Ap 1,00 % p. a. des den EUR-Anteilen der Klasse B1p 1,00 % p. a. des den GBP-Anteilen der Klasse B1p 1,00 % p. a. des den USD-Anteilen der Klasse B1p 1,00 % p. a. des den CHF-Anteilen der Klasse B1p 0,85 % p. a. des den EUR-Anteilen der Klasse B2p 0,85 % p. a. des den GBP-Anteilen der Klasse B2p 0,85 % p. a. des den USD-Anteilen der Klasse B2p 0,85 % p. a. des den CHF-Anteilen der Klasse B2p 0,75 % p. a. des den EUR-Anteilen der Klasse B3p 0,75 % p. a. des den GBP-Anteilen der Klasse B3p 0,75 % p. a. des den USD-Anteilen der Klasse B3p 0,75 % p. a. des den ausschüttenden GBP-Anteilen der Klasse B3p 0,65 % p. a. des den EUR-Anteilen der Klasse B4p 0,65 % p. a. des den GBP-Anteilen der Klasse B4p 0,65 % p. a. des den USD-Anteilen der Klasse B4p Keine Anlageverwaltungsgebühr Keine Anlageverwaltungsgebühr Keine Anlageverwaltungsgebühr Keine Anlageverwaltungsgebühr Keine Anlageverwaltungsgebühr Keine Anlageverwaltungsgebühr Diese Gebühren fallen an jedem Handelstag an, werden am jeweiligen Handelstag berechnet und sind monatlich im Nachhinein zu zahlen. Performancegebühr Der Fonds braucht in Bezug auf die EUR-Anteile, GBP-Anteile und USD-Anteile der Klasse S keine Performancegebühr zu zahlen. Der Anlageverwalter ist zum Erhalt einer an der Wertentwicklung ausgerichteten Anlageverwaltungsgebühr berechtigt (die Performancegebühr ), die rückwirkend für jeden Performancezeitraum zu zahlen ist. Die Performancegebühr ist in Bezug auf die Nettovermögenswerte zu zahlen, die Anteilen der Klassen Ap EUR, Ap GBP, Ap USD, Ap CHF, B1p EUR, B1p GBP, B1p USD, B1p CHF, B2p EUR, B2p GBP, B2p USD, B2p CHF, B3p EUR, B3p GBP, B3p USD, B3p GBP Income, B4p EUR, B4p GBP, B4p USD, Sp EUR, Sp GBP und Sp USD zuzuordnen sind. 12

Die Performancegebühr wird am Ende des Performancezeitraums (wie im Folgenden definiert) für jeden einzelnen in Umlauf befindlichen Anteil berechnet, und die für eine bestimmte Anteilsklasse zu zahlende Gesamtgebühr ist die Summe aller dieser Einzelberechnungen in Bezug auf diese Anteilsklasse. Die Performancegebühr für einen bestimmten im Umlauf befindlichen Anteil wird fällig, sofern die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind: Der prozentuelle Zuwachs des Nettoinventarwerts (NIW) je Anteil im Performancezeitraum übersteigt eine Target-Rate für das Wachstum, die der für diesen konkreten Anteil geltenden Hurdle-Rate (wie unten definiert) im gleichen Zeitraum entspricht; und der Nettoinventarwert je Anteil am Ende des Performancezeitraums übersteigt die High Watermark für diesen konkreten Anteil. Hierbei handelt es sich um den höchsten Nettoinventarwert je Anteil am Ende aller vorausgegangenen Performancezeiträume für den jeweiligen Anteil (oder den Ausgabepreis, wenn der Anteil während des laufenden Performancezeitraums ausgegeben wurde). Der Performancezeitraum läuft normalerweise vom 1. Januar bis zum 31. Dezember jedes Jahres mit folgender Ausnahme: Bei der Erstausgabe von Anteilen jeder Klasse läuft der erste Performancezeitraum vom Datum der Ausgabe bis zum 31. Dezember. Im Falle einer Rücknahme von Anteilen endet der Performancezeitraum für diese Anteile am Tag der Rücknahme der Anteile, und eine Performancegebühr wird innerhalb eines Monats fällig. Für die erste Berechnung der Performancegebühr für einen bestimmten Anteil gilt der Nettoinventarwert je Anteil zum Ausgabedatum des Anteils als Ausgangspunkt für den Nettoinventarwert des jeweiligen Anteils. Die Performancegebühr in Bezug auf jeden einzelnen Anteil entspricht 10 % des Betrags, um den der NIW je Anteil am Ende eines Performancezeitraums den Ziel-NIW je Anteil übersteigt. Der Ziel- Nettoinventarwert je Anteil ist gleich dem Nettoinventarwert je Anteil am Ende des vorhergehenden Performancezeitraums (oder dem Ausgabepreis, wenn der Anteil während des laufenden Performancezeitraums ausgegeben wurde), multipliziert mit der Hurdle-Rate +1 oder der High Watermark für den jeweiligen Anteil, je nachdem, welcher Wert größer ist. Die Performancegebühr wird einen Monat nach Ende des Performancezeitraums fällig. Die Hurdle-Rate für die einzelnen Anteilsklassen ist der jeweilige durchschnittliche Leitzins für den Performancezeitraum (siehe nachstehende Tabelle). Anteilsklasse Geltender Leitzins (in Prozent) Klasse Ap EUR, Klasse B1p EUR, Klasse B2p 3-Monats-EURIBID EUR, Klasse B3p EUR, Klasse B4p EUR und definiert als 3-Monats-EURIBOR (der von der Klasse Sp EUR European Banking Federation festgesetzte Interbanken-Angebotssatz) minus 0,1 % Klasse Ap GBP, Klasse B1p GBP, Klasse B2p GBP, Klasse B3p GBP, Klasse B3p GBP Income, Klasse B4p GBP und Klasse Sp GBP Klasse Ap USD, Klasse B1p USD, Klasse B2p USD, Klasse B3p USD, Klasse B4p USD und Klasse Sp USD 3-Monats-LIBID definiert als 3-Monats-LIBOR (der von der ICE Benchmark Administration (ICE) festgesetzte Interbanken-Angebotssatz) minus 0,125 % 3-Monats-US-LIBID definiert als 3-Monats-US-LIBOR (der von der ICE Benchmark Administration (ICE) festgesetzte Interbanken-Angebotssatz für US-Dollar) minus 0,1 % 13

Klasse Ap CHF, Klasse B1p CHF und Klasse B2p CHF 3-Monats-CHF-LIBID definiert als 3-Monats-CHF-LIBOR (der von der ICE Benchmark Administration (ICE) festgesetzte Interbanken-Angebotssatz für Schweizer Franken) minus 0,1 % Die Performancegebühr kann wie folgt ausgedrückt werden: n Performancegebühr = 10 % x Überschuss_Rendite_i i = 1 Wobei: n = Anzahl der am Ende des Performancezeitraums in Umlauf befindlichen Anteile für die jeweilige Anteilsklasse, oder die Anzahl der zurückgenommenen Anteile, wenn die Performancegebühr in Bezug auf eine Rücknahme von Anteilen berechnet wird Überschuss_Rendite_i = der größere Wert aus: (a) NIWEnde NIWZiel_i ; und (b) null NIWEnde = NIW je Anteil (vor Performancegebühren) am letzten Tag des Performancezeitraums NIWZiel_i = der größere Wert aus: (a) NIWAnfang_i x (1 + Hurdle Rate); und (b) High Watermark in Bezug auf den i-ten in Umlauf befindlichen Anteil NIWAnfang_i = NIW je Anteil am letzten Tag des vorhergehenden Performancezeitraums oder am Tag der Ausgabe des i-ten Anteils, wenn dieser während des laufenden Performancezeitraums ausgegeben wurde Bei einer Rücknahme von Anteilen wird die Rücknahme den bestehenden in Umlauf befindlichen Anteilen zugeordnet, um auf einer angemessenen und fairen Grundlage - wie mit der Depotbank vereinbart - zu bestimmen, welche konkreten Anteile zurückgenommen werden. Die gesamte zu zahlende Performancegebühr ist die wie oben berechnete Performancegebühr, die den auf derselben Basis zurückgenommenen Anteilen zuzurechnen ist. Die Performancegebühr läuft zu jedem Bewertungszeitpunkt auf und wird bei der Berechnung des Nettoinventarwerts je Anteil berücksichtigt. Der zum jeweiligen Bewertungszeitpunkt aufgelaufene Betrag wird durch Berechnung der Performancegebühr ermittelt, die fällig würde, wenn der Bewertungszeitpunkt der letzte Tag des laufenden Performancezeitraums wäre. Es sollte beachtet werden, dass der Nettoinventarwert je Anteil bei den einzelnen Anteilsklassen unterschiedlich hoch ausfallen kann. Folglich wird die Performancegebühr für die einzelnen Anteilsklassen innerhalb desselben Fonds separat berechnet. Dementsprechend kann für jede Anteilsklasse eine unterschiedlich hohe Performancegebühr fällig werden. Ferner ist zu beachten, dass die ggf. fällige Performancegebühr anhand der realisierten und nicht realisierten Nettogewinne und -verluste am Ende eines jeden Performancezeitraums berechnet wird. Demzufolge kann ggf. eine Performancegebühr auf nicht realisierte Gewinne, die später womöglich nie realisiert werden, anfallen. Die Berechnung der Performancegebühr muss von der Depotbank geprüft werden. Der Anlageverwalter kann zu gegebener Zeit nach freiem Ermessen und unter Rückgriff auf seine eigenen Mittel beschließen: (a) Vermittlern und/oder Inhabern von Anteilen der Klassen Ap EUR, Ap GBP, Ap USD, Ap CHF, B1p EUR, B1p GBP, B1p USD, B1p CHF, B2p EUR, B2p GBP, B2p USD, B2p CHF, B3p EUR, B3p GBP, B3p USD, B3p GBP Income, B4p EUR, B4p GBP und B4p USD die Anlageverwaltungsgebühr ganz oder teilweise zu erlassen und/oder (b) Vermittlern und/oder Inhabern von Anteilen der Klassen Ap EUR, Ap GBP, Ap USD, Ap CHF, B1p EUR, B1p GBP, B1p USD, B1p CHF, B2p EUR, B2p GBP, B2p USD, B2p CHF, B3p EUR, B3p GBP, B3p USD, B3p GBP Income, B4p 14

EUR, B4p GBP, B4p USD, Sp EUR, Sp GBP und/oder Sp USD die Performancegebühr ganz oder teilweise zu erlassen. Solche Nachlässe können zur Bezahlung zusätzlicher Anteile, die an den Anteilsinhaber ausgegeben werden, verwendet werden, oder sie können (nach Ermessen des Anlageverwalters) bar ausgezahlt werden. An Berater gezahlte Gebühren und Aufwendungen Darüber hinaus ist der Anlageverwalter zur Erstattung der angemessenen Gebühren und Spesen berechtigt, die der Anlageverwalter oder der Unter-Anlageverwalter an externe Berater gezahlt hat, die von diesen mit der Einholung bestimmter quantitativer Daten für die Ausführung ihrer Risikomanagementaufgaben bezüglich des Fonds beauftragt wurden. Gebühren des Unter-Anlageverwalters Die Gebühren und Aufwendungen des Unter-Anlageverwalters werden vom Anlageverwalter bezahlt. Verwaltungsgebühr Die Verwaltungsstelle hat Anspruch auf Zahlung einer Jahresgebühr aus dem Nettovermögen des Fonds zu den handelsüblichen Sätzen, die von Zeit zu Zeit bis zu einer Obergrenze von 1 % des Nettoinventarwerts (NIW) des Fonds vereinbart werden kann, an jedem Handelstag fällig und berechnet wird und monatlich im Nachhinein zahlbar ist. Die Verwaltungsstelle hat Anspruch auf Erstattung all ihrer auf angemessener Grundlage vereinbarten Transaktions- und sonstigen Kosten (zu branchenüblichen Sätzen) sowie ihrer sonstigen Auslagen aus dem Vermögen des Fonds (gegebenenfalls zuzüglich Mehrwertsteuer). Vergütung des Erbringers von administrativen Unterstützungsleistungen Der Erbringer von administrativen Unterstützungsleistungen hat Anspruch auf die zum jeweiligen Zeitpunkt mit der Gesellschaft vereinbarte Vergütung aus dem Nettovermögen des Fonds. Der Betrag dieser Vergütung darf zusammen mit der an die Verwaltungsstelle zu zahlenden Vergütung nicht mehr als 1 % des Nettoinventarwerts des Fonds betragen und wird an jedem Handelstag verbucht und berechnet und ist monatlich nachschüssig zu zahlen. Der Erbringer von administrativen Unterstützungsleistungen hat Anspruch auf Erstattung aller seiner vereinbarten angemessenen Transaktions- und sonstigen Kosten (zu branchenüblichen Sätzen) sowie seiner sonstigen Auslagen aus dem Vermögen des Fonds (gegebenenfalls zuzüglich Mehrwertsteuer). Depotbankgebühr Die Depotbank hat Anspruch auf Zahlung einer Jahresgebühr aus dem Nettovermögen des Fonds zu den handelsüblichen Sätzen, die von Zeit zu Zeit bis zu einer Obergrenze von 0,5 % des Nettoinventarwerts (NIW) des Fonds vereinbart werden kann, an jedem Handelstag fällig und berechnet wird und monatlich im Nachhinein zahlbar ist (gegebenenfalls zuzüglich Mehrwertsteuer). Die Depotbank hat ebenfalls Anspruch auf Unter-Depotbankgebühren zu branchenüblichen Sätzen sowie auf Erstattung der vereinbarten Transaktionskosten (zu branchenüblichen Sätzen) und ihrer sonstigen Auslagen aus dem Vermögen des Fonds (gegebenenfalls zuzüglich Mehrwertsteuer). Weitere Einzelheiten zu den vom Fonds zu tragenden Gebühren und Aufwendungen sind in Teil 6 des Prospekts im Abschnitt Gebühren und Aufwendungen dargelegt. Notierung Bei der irischen Börse (Irish Stock Exchange) wurde ein Antrag auf Zulassung aller Anteilsklassen (mit Ausnahme der EUR-, GBP- und USD-Anteile der Klassen B4p und S) zur Notierung im amtlichen Handel (Official List) und zum Handel am Hauptmarkt der irischen Börse gestellt. Es wird damit gerechnet, dass die Zulassung am oder um das Ende der Erstangebotsfrist für die jeweilige Anteilsklasse wirksam wird. Der Prospekt und diese Ergänzungsbeilage stellen zusammen den Börsenprospekt für diesen Antrag dar. Es wurde kein Antrag auf Notierung dieser Anteilsklassen an 15

einer anderen Börse gestellt. Der Verwaltungsrat rechnet nicht mit der Entwicklung eines aktiven Sekundärmarkts für die Anteile. Allgemeines Es existieren fünf weitere Fonds der Gesellschaft, nämlich: 1. Absolute Insight Emerging Market Debt Fund 2. Absolute Insight Currency Fund 3. Absolute Insight Credit Fund 4. Insight Broad Opportunities Fund 5. Absolute Insight Dynamic Opportunities Fund. Der Verwaltungsrat kann von Zeit zu Zeit mit der vorherigen Zustimmung der Zentralbank neue Fonds auflegen. In diesem Fall gibt die Gesellschaft weitere Ergänzungsbeilagen mit Bestimmungen zu diesen Fonds heraus. Die Finanz- und Handelslage der Gesellschaft hat sich seit dem 31. Oktober 2012, dem Datum, zu dem der geprüfte Jahresbericht erstellt wurde, der Teil dieses Dokuments ist, nicht wesentlich geändert. 16