Bildungsprogramm für das Jahr 2012 Die Einladungen zu den jeweiligen Seminaren erfolgen zeitnah.



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Transkript:

Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten Region Leipzig-Halle-Dessau Bildungsprogramm für das Jahr 2012 Die Einladungen zu den jeweiligen Seminaren erfolgen zeitnah.

Seminare nach 37.6 Betriebsverfassungsgesetz Arbeitsrecht für Betriebsräte Anbahnung und Abschluss und Inhalt des Arbeitsverhältnisses In diesem Seminar wird den TeilnehmerInnen das grundlegende arbeitsrechtliche Wissen vermittelt, dass zur Wahrnehmung der Beteiligungsrechte erforderlich ist. Diese Grundlagen des Arbeitsrechts sind für Betriebsräte unverzichtbar. Das zeigt sich insbesondere im Bereich der personellen Mitbestimmung. So ist die Ausübung der Beteiligungsrechte bei Einstellung, Versetzung und Kündigung, ohne arbeitsrechtliche Kenntnisse, nicht möglich. Dabei wird mit Bezug auf die Planung über die Stellenausschreibung, bis zur Einstellung das übliche betriebliche Verfahren zum Anlass genommen, die begleitende Arbeit des Betriebsrats genauer zu betrachten und die arbeitsrechtlichen Vorschriften als wichtige Grundlage zur Interessenvertretung und Mitgestaltung der Arbeitsbedingungen vorgestellt. Termin: 30. Januar 2012 Mercure-Hotel in Halle-Peißen Die Geschäftsführung des Betriebsrats Vertrauensvolle Zusammenarbeit und allgemeine Aufgaben, Geschäftsführung Zur Geschäftsführung des Betriebsrats gehört es unter anderem, Protokolle korrekt zu führen, Akten perfekt zu verwalten und die Öffentlichkeitsarbeit sinnvoll zu organisieren. Darüber hinaus aber müssen im Gremium auch verschiedene Charaktere berücksichtigt werden und deren unterschiedliche Meinung zu einer gemeinsamen Position für Verhandlungen mit der Geschäftsleitung entwickelt werden. Gefragt ist: Teamarbeit. Auch wenn sich die Willensbildung des Betriebsrats innerhalb der Sitzung vollzieht, ist für die wirksame Umsetzung der Beschlüsse die schriftliche Ausfertigung notwendig. Die richtige Protokollierung von Sitzungen oder Verhandlungen ist von großer Bedeutung für die Betriebsratsarbeit. Der Verstoß gegen zwingende Vorschriften in diesem Zusammenhang kann zur Nichtigkeit eines Beschlusses führen. In diesem Seminar werden daher auch die Aufgaben, die zur Ausübung der Schriftführung erforderlichen rechtlichen Rahmenbedingungen vermittelt. Die TeilnehmerInnen erlernen die Grundlagen einer ordnungsgemäßen Beschlussfassung, das Verfassen von Sitzungsniederschriften sowie die formalen und inhaltlichen Anforderungen an den sonstigen Schriftverkehr, unter Darstellung der gesetzlichen Bestimmungen der Geschäftsführung. Termin: 19. März 2012 SeaSide Parkhotel in Leipzig

Mitbestimmung und Betriebsvereinbarungen am Beispiel des Datenschutzes Der Abschluss von Betriebsvereinbarungen gewinnt in der betrieblichen Praxis immer mehr an Bedeutung. Welche rechtlichen Voraussetzungen aber sind zu beachten und wer ist befugt, eine Betriebsvereinbarung abzuschließen? Welche Inhalte können geregelt oder gar erzwungen werden? Wie ist das Verhältnis von Betriebsvereinbarung und Tarifvertrag und welche Bedeutung hat eine Betriebsvereinbarung für die einzelnen Arbeitsverhältnisse? Im Seminar werden unter anderem diese Fragen beantwortet. Mit praxisnahen Beispielen zur Umsetzung und Gestaltung der Vereinbarungen werden die Teilnehmer in die Lage versetzt, ihre Mitbestimmungsrechte zu nutzen, um Arbeitsbedingungen mitzugestalten. Ein Schwerpunkt bildet bei diesem Seminar daher auch der Bereich des betrieblichen Datenschutzes. So werden Inhalt und Grundbegriffe des aktuellen Datenschutzrechtes und die Rechte und Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessensvertretung gerade auch durch Betriebsvereinbarungen aufgezeigt. Die TeilnehmerInnen sollen in die Lage versetzt werden, durch die strukturierte Darstellung des Datenschutzrechts die Probleme rund um den Datenschutz rechtlich richtig einzuordnen, um betrieblich handeln zu können. Termin: 07./08. Mai 2012 (ohne Übernachtung) Maritim Hotel in Halle Leiharbeit oder Werkvertrag Die Mitbestimmung des Betriebsrats bei besonderen personellen Maßnahmen und bei der Personalplanung Der Abbau von Stammbelegschaften nimmt weiter zu. Arbeitsverhältnisse werden oft nur noch befristet abgeschlossen oder Leiharbeitnehmer eingesetzt. Unsichere, sogenannte prekäre Arbeitsverhältnisse scheinen die Regel zu werden. Auf der Grundlage der Beteiligungsrechte des Betriebsrats zu den personellen Einzelmaßnahmen sollen die besonderen Probleme der Mitbestimmungen des Betriebsrats, auch bei der Personalplanung in Bezug auf Leiharbeitnehmer beziehungsweise von Beschäftigten die bei einem Personaldienstleister auf der Grundlage von sogenannten Werkverträgen eingesetzt werden, behandelt werden. Die TeilnehmerInnen werden so in die Lage versetzt, ihre Mitbestimmungsrechte, Überwachungsaufgaben und Einflussmöglichkeiten zu nutzen und erhalten einen Überblick über die entsprechende aktuelle Rechtsprechung und Gesetzgebung. Termin: 02. Juli 2012 SeaSide Parkhotel in Leipzig

Teilzeit und Befristung Die Mitwirkungsrechte des Betriebsrats bei (Eltern-, Pflege-) Teilzeit und bei Be- und Entfristung Mutterschutz - Elternzeit - Teilzeit - Pflegezeit und das ganze jeweils befristet?! Fragen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf werden in den Betrieben immer wichtiger. Immer mehr Väter wollen in Teilzeit arbeiten und die Mütter kehren häufiger und früher an den Arbeitsplatz zurück. Gleichzeitig gibt es mehr ArbeitnehmerInnen mit pflegebedürftigen Angehörigen. So geht es in diesem Seminar bei Weitem nicht nur um die Frage der Inanspruchnahme von Elternzeit, sondern auch wie die gesetzlichen Vorgaben rund um die Familie und den Beruf praktikabel und arbeitnehmer/innen-freundlich umgesetzt werden können. Die Teilnehmer erhalten in diesem Seminar wertvolle Hinweise, wie die Gesetzesvorhaben umgesetzt werden können. Sie werden in die Lage versetzt, entsprechende Anfragen aus der Belegschaft einschätzen und beantworten zu können. Termin: 03. September 2012 Mercure Hotel in Halle-Peißen Die Mitwirkungsrechte des Betriebsrats bei wirtschaftlichen Angelegenheiten nicht nur für Mitglieder des Wirtschaftsausschusses aber auch! Eine Interessenvertretung ohne wirtschaftliches Verständnis, ohne Kenntnisse wichtiger wirtschaftlicher Kennzahlen und Zusammenhänge im Unternehmen ist bei Verhandlungen mit dem Arbeitgeber kein gleichwertiger Gesprächspartner. Dies ist jedoch wichtiger denn je, denn Entscheidungen im Unternehmen werden in der Regel unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten getroffen. Damit hat die richtige Einschätzung der wirtschaftlichen Lage einen besonderen Stellenwert. Es wird insbesondere im Bereich der Beschäftigungssicherung deutlich, dass Betriebsräte erforderlicherweise über dieses Wissen verfügen müssen. In diesem Seminar werden darum die rechtlichen, wie betriebswirtschaftlichen Grundlagen vermittelt und praktische Beispiele vorgestellt. Die Teilnehmer/Innen lernen die betriebswirtschaftlichen Zusammenhänge kennen und können Begriffe wie Unternehmensplanung, Rechnungswesen und Controlling in die Praxis einordnen und bearbeiten. Termin: 08./09. Oktober 2012 (ohne Übernachtung) SeaSide Parkhotel Leipzig

Politische Seminare / Veranstaltungen Rolle ehrenamtlicher Richter im Sozialgericht / aktuelle Rechtssprechung Termin: I. Quartal 2012 Mercure Hotel Halle-Peissen noch nicht bekannt