Allgemeine Geschäftsbedingungen SOMACOS GmbH & Co. KG IT- Dienstleistung



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Transkript:

Allgemeine Geschäftsbedingungen SOMACOS GmbH & Co. KG IT- Dienstleistung www.somacos.de SOMACOS GmbH & Co. KG Seite 1 von 8

Inhaltsverzeichnis I. Geltung dieser Bedingungen... 3 II. Art und Umfang der Leistung... 3 III. Rechte an verkörperten Ergebnissen der Dienstleistungen... 4 IV. Mitwirkung des Vertragspartners... 4 V. Vergütung... 4 VI. Schlechterfüllung... 5 VII. Rechte Dritter... 5 VIII. Sonstige Haftung... 6 IX. Aufrechnung, Zurückbehaltung... 7 X. Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit... 7 XI. Schriftform... 8 XII. Gerichtsstand... 8 XIII. Anwendbares Recht... 8 XIIII. Salvatorische Klausel... 8 XV. Anlagen... 8 www.somacos.de SOMACOS GmbH & Co. KG Seite 2 von 8

I. Geltung dieser Bedingungen 1. Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Verträge der SOMACOS GmbH & Co. KG (nachfolgend SOMACOS genannt) mit Dritten (nachfolgend Vertragspartner genannt über die zeitlich unbefristete Überlassung und Nutzung von Standardsoftware der Produktlinie Session (nachfolgend Vertrag genannt). 2. Sie gelten auch dann, wenn SOMACOS den Vertragspartner bei Folgegeschäften nicht nochmals auf diese Bedingungen hinweist. 3. Abweichungen, Ergänzungen und Nebenabreden zu diesen Bedingungen sind nur verbindlich, wenn SOMACOS diese bestätigt hat. II. Art und Umfang der Leistung 1. SOMACOS erbringt Dienstleistungen entsprechend der vertraglichen Spezifikation. Der Vertragspartner trägt die Projekt- und Erfolgsverantwortung. Werkvertragliche Leistungen sind nicht geschuldet. 2. SOMACOS erbringt die Dienstleistungen nach dem bei Vertragsschluss aktuellen Stand der Technik und durch Personal, das für die Erbringung der vereinbarten Leistungen qualifiziert ist. 3. Ansprechpartner der Vertragsparteien sind ausschließlich die im Vertrag benannten verantwortlichen Ansprechpartner. Der Vertragspartner wird Wünsche wegen der zu erbringenden Dienstleistungen ausschließlich dem von SOMACOS benannten verantwortlichen Ansprechpartner übermitteln und den übrigen von SOMACOS eingesetzten Personen keine Weisungen erteilen. Die von SOMACOS eingesetzten Personen treten in kein Arbeitsverhältnis zum Vertragspartner, auch soweit sie Leistungen in dessen Räumen erbringen. 4. Die ordnungsgemäße Datensicherung obliegt dem Vertragspartner. Sie ist dann ordnungsgemäß, wenn der Vertragspartner alle Maßnahmen getroffen hat, um eine sofortige oder kurzfristige Wiederherstellung des Zustandes von Systemen, Daten, Programmen oder Prozeduren nach erkannter Beeinträchtigung der Verfügbarkeit, Integrität oder Konsistenz auf Grund eines schadenswirkenden Ereignisses ermöglichen. www.somacos.de SOMACOS GmbH & Co. KG Seite 3 von 8

III. Rechte an verkörperten Ergebnissen der Dienstleistungen 1. SOMACOS räumt dem Vertragspartner das nicht ausschließliche, dauerhafte, unwiderrufliche und nicht übertragbare Recht ein, die im Rahmen des Vertrags erbrachten, verkörperten Dienstleistungsergebnisse zu nutzen, soweit sich dies aus Zweck und Einsatzbereich des Vertrages ergibt. Diese Rechte schließen die vereinbarten Zwischenergebnisse, Schulungsunterlagen und Hilfsmittel ein. 2. Der Vertragspartner ist unter Beachtung seiner Geheimhaltungs- und Datenschutzpflichten zum Erfahrungsaustausch innerhalb der öffentlichen Hand berechtigt. IV. Mitwirkung des Vertragspartners Der Vertragspartner wird SOMACOS bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Er wird SOMACOS insbesondere die erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung stellen. V. Vergütung 1. Die Vergütung richtet sich vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Vertrag nach der beigefügten SOMACOS-Preisliste IT-Dienstleistungen. 2. Eine im Vertrag vereinbarte Vergütung nach Aufwand ist das Entgelt für den Zeitaufwand der vertraglichen Leistungen. Materialaufwand wird gesondert vergütet. Vom Vertragspartner zu vertretende Wartezeiten von SOMACOS werden wie Arbeitszeiten vergütet. Eine Vergütung nach Aufwand wird nach Erhalt einer prüffähigen Rechnung und des von SOMACOS unterschriebenen und vom Vertragspartner durch Gegenzeichnung genehmigten Leistungsnachweises entsprechend dem beigefügten Muster Leistungsnachweis IT-Dienstleistung fällig. Der Leistungsnachweis gilt auch als genehmigt, wenn und soweit der Vertragspartner nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt Einwände geltend macht. Ist bei vereinbarter Vergütung nach Aufwand eine Vergütungs-Obergrenze festgelegt, so ist SOMACOS auch bei Erreichen dieser Grenze zur vollständigen Erbringung ihrer Leistung verpflichtet. www.somacos.de SOMACOS GmbH & Co. KG Seite 4 von 8

3. Ein im Vertrag vereinbarter Festpreis ist das Entgelt für aller vertraglichen Leistungen. Er wird nach vollständiger Erbringung der Dienstleistung fällig. Weitere Voraussetzung für die Fälligkeit ist der Erhalt einer prüffähigen Rechnung. 4. Zahlungen sind zu leisten auf das Konto von SOMACOS Nr. 3000012370 bei der Sparkasse Altmark West (BLZ 810 555 55). VI. Schlechterfüllung 1. Wird die Dienstleistung nicht vertragsgemäß oder fehlerhaft erbracht und hat SOMACOS dies zu vertreten, so ist SOMACOS verpflichtet, die Dienstleistung ohne Mehrkosten für den Vertragspartner innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu erbringen. Voraussetzung ist eine Rüge des Vertragspartners, die unverzüglich zu erfolgen hat, spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnis von der Schlechterfüllung. 2. Gelingt die vertragsgemäße Erbringung der Dienstleistungen aus von SOMACOS zu vertretenden Gründen auch innerhalb einer vom Vertragspartner ausdrücklich zu setzenden, angemessenen Nachfrist in wesentlichen Teilen nicht, ist der Vertragspartner berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Falle hat SOMACOS Anspruch auf Vergütung für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung auf Grund des Vertrages erbrachten Leistungen. VII. Rechte Dritter 1. Macht ein Dritter gegenüber dem Vertragspartner Ansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechten durch die Nutzung der übergebenen Dienstleistungsergebnisse geltend und wird deren Nutzung hierdurch beeinträchtigt oder untersagt, haftet SOMACOS wie folgt: SOMACOS wird nach ihrer Wahl und auf ihre Kosten entweder die vereinbarten Dienstleistungsergebnisse so ändern oder ersetzen, dass sie das Schutzrecht nicht verletzen, aber im Wesentlichen doch den vereinbarten Dienstleistungen in für den Vertragspartner zumutbarer Weise entsprechen, oder den Vertragspartner von Lizenzgebühren gegenüber dem Schutzrechtsinhaber oder Dritten freistellen. Gelingt dies SOMACOS zu angemessenen Bedingungen nicht, hat SOMACOS die verletzenden Dienstleistungsergebnisse gegen Erstattung der entrichteten Vergütung abzüglich eines die Zeit der Nutzung berücksichtigenden Betrages zurückzunehmen. In diesem Fall ist der Vertragspartner verpflichtet, diese Dienstleistungsergebnisse zurückzugeben. www.somacos.de SOMACOS GmbH & Co. KG Seite 5 von 8

2. Voraussetzungen für die Haftung von SOMACOS nach Zf. VIII.1. sind, dass der Vertragspartner SOMACOS von Ansprüchen Dritter unverzüglich verständigt, die behauptete Schutzrechtsverletzung nicht anerkennt und jegliche Auseinandersetzung einschließlich etwaiger außergerichtlicher Regelungen entweder SOMACOS überlässt oder nur im Einvernehmen mit SOMACOS führt. Die dem Vertragspartner durch die Rechtsverteidigung entstandenen, notwendigen Gerichts- und Anwaltskosten gehen zu lasten von SOMACOS. 3. Soweit der Vertragspartner die Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten hat, sind Ansprüche gegen SOMACOS ausgeschlossen. 4. Weitergehende Ansprüche des Vertragspartners wegen einer Verletzung von Schutzrechten Dritter sind ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. VIII. Sonstige Haftung 1. Steht einem Vertragsteil gegen den anderen für von diesem zu vertretende Schäden dem Grunde nach ein Ersatzanspruch zu, so ist dieser wie folgt beschränkt: a) für Sachschäden bis zu 500.000 Euro je Schadensereignis, insgesamt jedoch höchstens bis zu 1,0 Million Euro pro Vertrag. b) für Vermögensschäden höchstens bis zu 10% des Gesamtpreises des Vertrags. Die Haftung für Vermögensschäden ist insgesamt auf 500.000 Euro je Vertrag begrenzt. c) Ansprüche auf Ersatz entgangenen Gewinns sind ausgeschlossen. d) Bei Verlust von Daten haftet SOMACOS nur für denjenigen Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung nach Zf. II. 4. durch den Vertragspartner für die Wiederherstellung der Daten erforderlich ist. Bei leichter Fahrlässigkeit von SOMACOS tritt diese Haftung nur ein, wenn der Vertragspartner unmittelbar vor dem zum Datenverlust führenden Ereignis eine ordnungsgemäße Datensicherung durchgeführt hat. 2. Die Haftungsbeschränkungen gemäß Zf. IX.1. a) c) gelten nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder soweit das Produkthaftungsgesetz zur Anwendung kommt. 3. SOMACOS weist auf Verlangen des Vertragspartners nach, dass die Haftungshöchstsummen gemäß Zf. IX.1. a) durch eine Versicherung abgedeckt sind, die im Rahmen und Umfang einer marktüblichen deutschen Industriehaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU entspricht. www.somacos.de SOMACOS GmbH & Co. KG Seite 6 von 8

IX. Aufrechnung, Zurückbehaltung Der Vertragspartner ist zu einer Aufrechnung gegenüber SOMACOS nur berechtigt, soweit seine Forderungen von SOMACOS nicht bestritten werden oder rechtskräftig festgestellt sind. Der Vertragspartner ist zu einer Geltendmachung von Zurückbehaltungs- und sonstigen Leistungsverweigerungsrechten nur berechtigt, falls diese auf demselben Vertragsverhältnis wie die Forderung von SOMACOS beruhen, wobei im Falle laufender Geschäftsbeziehungen jeder einzelne Auftrag als gesondertes Vertragsverhältnis zu betrachten ist. Mängelrügen berechtigen nicht zur Zurückhaltung von Zahlungen. X. Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit 1. Der Vertragspartner sorgt dafür, dass SOMACOS alle relevanten, über die gesetzlichen Regelungen hinausgehenden Sachverhalte, deren Kenntnis für ihn aus Gründen des Datenschutzes und der Geheimhaltung erforderlich ist, bekannt gegeben werden. 2. Vor Übergabe eines Datenträgers an SOMACOS stellt der Vertragspartner die Löschung schutzwürdiger Inhalte sicher. 3. SOMACOS sorgt dafür, dass alle Personen, die von ihr mit der Bearbeitung oder Erfüllung des Vertrages betraut sind, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz beachten. Die nach Datenschutzrecht erforderliche Verpflichtung auf das Datengeheimnis ist spätestens vor der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit vorzunehmen und dem Vertragspartner auf Verlangen nachzuweisen. 4. Der Vertragspartner kann vom Vertrag zurücktreten, wenn SOMACOS ihren Pflichten gemäß Zf. XI.3. unter Berücksichtigung der Sachverhalte gemäß Zf. XI.1, schuldhaft innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist nicht nachkommt oder Datenschutzvorschriften vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt. 5. Der Vertragspartner und SOMACOS sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten. Dies gilt auch für den Erfahrungsaustausch innerhalb der öffentlichen Hand. 6. Im Übrigen ist für den Schutz der mit der Software verarbeiteten oder gespeicherten Daten vor unbefugter Kenntnisnahme, Zugriff oder Verwertung alleine der Vertragspartner verantwortlich, auch wenn er sich beim Einsatz der Software Dritter (z.b. eines Rechenzentrums) bedient. www.somacos.de SOMACOS GmbH & Co. KG Seite 7 von 8

XI. Schriftform Der Vertrag und seine Änderungen sowie alle vertragsrelevanten Erklärungen, Mitteilungen und Dokumentationen bedürfen der Schriftform. XII. Gerichtsstand Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, wenn der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Sitz von SOMACOS sich befindet. XIII. Anwendbares Recht Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). XIIII. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden zusammenwirken, um unwirksame Regelungen durch solche wirksamen Regelungen zu ersetzen, die unwirksamen Bestimmungen so weit wie möglich entsprechen. XV. Anlagen SOMACOS-Preisliste IT-Dienstleistungen Muster Leistungsnachweis IT-Dienstleistung www.somacos.de SOMACOS GmbH & Co. KG Seite 8 von 8