Stromboli Verein Kinderbetreuung Kleinbasel STATUTEN



Ähnliche Dokumente
STATUTEN. des Vereins Kinderkrippe Sennhof

Vereinsstatuten. Hauptstrasse Inwil

S T A T U T E N. des Jazzclub Ja-ZZ Rheinfelden

Statuten Verein CommunityRack.org - Stand

Statuten des Vereins KaTina Kindertagesstätte

Gönner-Vereinigung der Schwimmclubs Romanshorn, St. Gallen und Arbon STATUTEN

Statuten des Vereins Kinderkrippe Frida

Statuten des Vereins guild42.ch

Verein Barmelweid. Statuten

Statuten. Verein Lichtblick Hospiz Basel. I. Name, Sitz und Zweck. Art. 1 Name und Sitz

Swiss CATIA User Association Statuten

Statuten des Elternvereins IGEEL Lostorf

Verein. Association of Management Schools Switzerland (AMS) - S t a t u t e n - Mai AMS S t a t u t e n Mai / 7

Förderverein des Schweizer Schützenmuseums STATUTEN I. NAME / SITZ. Art. 1

Statuten des Vereins. Lehrpersonen Bündner. Kantonsschule (VLBKS)

Statuten. Verein Swiss NPO-Code. Artikel 1. Name und Sitz

Statuten Gültig ab 1. Januar 2014

Verein Jurtenhotel Balmeggberg

STATUTEN. Verein Spitex Richterswil/Samstagern

Schweizerische Gesellschaft Technik und Armee (STA) Statuten. Art. 1 Name, Sitz, Gerichtsstand und Dauer

Statuten des Badminton Club Arbon

Statuten. A Allgemeine Bestimmungen Name und Sitz Zweck des Vereins

STATUTEN DES SKICLUB STEIL'ALVA NENNIGKOFEN

VEREINIGUNG ZÜRCHER IMMOBILIENUNTERNEHMEN (VZI)

Satzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996)

STATUTEN Verein "Traubenblütenfest (TBF)"

Statuten der Freisinnig-Demokratischen Partei Flawil

Dachverband Xund Statuten

Krankenpflegeverein Gossau Statuten Krankenpflegeverein Gossau

1.3 Er bildet die Dachorganisation von Patientenorganisationen respektive Vereinen für lysosomale Speicherkrankheiten in der Schweiz.

Art. 1 Unter dem Namen Freunde des Wildpferdes besteht mit Sitz in CH-8135 Sihlwald ein Verein gemäss Art. 60 ff. ZGB.

Freundeskreis Horns Erben e.v.

Statuten Spitex-Verein Untersiggenthal Statuten. Spitex-Verein Untersiggenthal

Bei Personenbezeichnungen gilt die weibliche Form auch für die männliche und umgekehrt.

GEMEINNÜTZIGE GESELLSCHAFT DES KANTONS ZÜRICH

Pro duale Berufsbildung Schweiz

Statuten der Alumni Nuolen

Verein Statute der Kindertagesstätte Villa Regenbogen. Vereins-Statute Der Kindertagesstätte. Villa Regenbogen

Statuten VDSS ASMFD ASMLD

STATUTEN. 1. Name und Sitz. 2. Zweck des Vereins. 3. Mitgliedschaft

Verein zur Förderung der Aus- und Weiterbildung in den Bereichen Technik, Informatik und Architektur der Berner Fachhochschule

Statuten des Vereins EM Kunstturnen Bern 2016

Statuten für den gemeinnützigen Frauenverein Thierachern

Statuten. I. Organisation

Statuten des Vereins foodwaste.ch

SPITEX ZÜRICH SIHL STATUTEN

Statuten. Förderverein Schloss Oberberg. I. Name und Sitz Mitgliedschaft (Art. 70 f1. ZGB) Art. 4 Der Verein besteht aus

Statuten. Bürgerlich-Demokratische Partei Bezirk Bremgarten AG. (BDP Bezirk Bremgarten, Bezirkspartei)

Satzung der Kita-Zwergnase e.v.

Unter dem Namen «Trägerverein Quartiertreff Hirslanden» besteht ein gemeinnütziger Verein im Sinne von Art. 60ff. ZGB mit Sitz in Zürich.

DIE STATUTEN DES VEREINS ZENTRALE ABRECHNUNGSSTELLE FÜR SOZIALVERSICHERUNGEN (ZAS)

Statuten Alumni ZHAW MSc BA

STATUTEN. Verein ungerwägs

Vereinsstatuten Hexenmuseum Schweiz Verein

STATUTEN. Kommission für Sicherheit und Gesundheitsschutz im Getreidehandel und der Getreideverarbeitung KSGGV. Art. 1

SCHWEIZERISCHE VEREINIGUNG ZUM SCHUTZ DES GEISTIGEN EIGENTUMS (AIPPI SCHWEIZ) S T A T U T E N. A. Name, Sitz und Zweck des Vereins

Statuten. Verein Altersheim Schenkenbergertal

Januar Statuten Elternverein Thörishaus

Stiftung Villa YoYo St.Gallen

STATUTEN Netzwerkarena Revidiert 2. Juli 2008

STATUTEN. Gewerbe Walchwil

SwiNOG Federation Statuten. Index

Statuten Verein für aktive Humanität

Statuten vom 4. Dezember 2014

1 Name und Sitz. 2 Zweck

der Förderer des Brandenburgischen Staatsorchesters Frankfurt e.v.

Datum: 12. Juli Statuten YAAAY. Betreff: YAAAY c/o Divio GmbH Riedtlistrasse Zürich

Statuten der NADA Schweiz

Satzung des Kameradschaftsvereins der Freiwilligen Feuerwehr Ehra-Lessien

Statuten des MVCL Motor Veteranen Club Liechtenstein

Statuten von actionuni der Schweizer Mittelbau Stand:

Statuten STATUTEN DER FRAUENZENTRALE GRAUBÜNDEN

Statuten. des Modellflugvereins. Emmen - Seetal

FME Förderverein Museum ENTER

Statuten des Vereins eco-bau

Förderverein FernAkademie für Erwachsenenbildung und berufliche Weiterbildung (VFA) I. Allgemeine Bestimmungen

S T A T U T E N. Name, Sitz und Zweck. Mitgliedschaft. Vereinsorgane

STATUTEN Verein Tra gerschaft ZAD

Fassung gemäss Beschluss der Generalversammlung vom 12. Mai 2015

S A T Z U N G Schulverein Wilhelm-Gymnasium e.v., Hamburg in der Fassung vom 12. November 2009

Statuten. Kickboxingaargau. Inhaltsübersicht. Abschnitte

Satzung Verein Villa Wir e.v. Seite 1 von 6

Verein Ein langer Weg e. V.

STATUTEN DES VEREINS. Flughafenregion Zürich Wirtschaftsnetzwerk & Standortentwicklung

Statuten. der Elektrizitätsgenossenschaft Aristau

VEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v.

Sektion Bern. Gegründet am 20. November 1860 STATUTEN

Statuten Ersetzt die Statuten vom 15. Februar 1984 und Statutenänderung vom 9. Februar Statuten, 6. März

Statuten The Pirates Bikers & Friends

Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet einzig dessen Vermögen. Jede persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

Satzung. des Vereins. Freunde und Förderer des. katholischen Kindergartens. St. Josef Hockenheim

Art. 4 Personen und Institutionen kann die Ehrenmitgliedschaft verliehen werden.

des Schweizerischen Gemeinnützigen Frauenvereins, sgf Bern

2 Vereinszweck 1. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche

Vereinsstatuten Disc Club Panthers Bern

FLUGSPORTGRUPPE ZÜRCHER - OBERLAND. Statuten

Satzung des Vereins zur Förderung der Ausbildung in der Immobilienwirtschaft in Niedersachsen-Bremen

STATUTEN. Schweizerischer Verband Diplomierter Chemiker FH (SVC)

Ausgabe 24. Mai Statuten. Inhalt

Statuten der «Genossenschaft Kulturlandsgemeinde Appenzell Ausserrhoden», mit Sitz in Herisau

Transkript:

Stromboli Verein Kinderbetreuung Kleinbasel STATUTEN 1. Name und Sitz Unter dem Namen Stromboli Verein Kinderbetreuung Kleinbasel besteht ein Verein im Sinne von Art.60 79 ff. ZGB mit Sitz in Basel. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral; er versteht sich als gemeinnützige Institution. 2. Zweck Der Zweck des Vereins ist die Förderung pädagogisch hochstehender, familienergänzender Betreuungsangebote im Kleinbasel. Zu diesem Zweck betreibt und führt der Verein eine Kindertagesstätte im Kleinbasel. Der Verein kann nebst seiner Hauptaufgabe weitere Aktivitäten wie Mittagstisch für Schüler und Schülerinnen, Tagesferien etc. entwickeln, die mit dem Vereinszweck in Einklang stehen. Der Verein darf bei Erfüllung seines Zwecks keinen Gewinn erzielen. 3. Mitgliedschaft Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen sein. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme neuer Mitglieder. Die Ablehnung eines Aufnahmeauftrages muss nicht begründet werden. Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt oder Ausschluss. Jedes Mitglied kann seinen sofortigen Austritt aus dem Verein erklären. Austretende oder ausgeschlossene Mitglieder haben weder Anspruch auf Rückerstattung des Mitgliederbeitrages für das laufende Jahr noch auf das Vermögen des Vereins. Ein Mitglied, das seinen Verpflichtungen nicht nachkommt oder sich vereinsschädigend verhält, kann aus dem Verein ausgeschlossen werden. Dazu bedarf es eines einstimmigen Beschlusses des Vorstands. Das ausgeschlossene Mitglied kann gegen den Beschluss des Vorstands innert 30 Tagen an die Mitgliederversammlung rekurrieren. Diese beschliesst mit einer Zweidrittelmehrheit endgültig. statuten web 1

4. Finanzierung Der Verein finanziert sich durch: Mitgliederbeiträge Elternbeiträge Finanzielle Unterstützungen durch Gemeinde, Kanton und Bund Sponsorenbeiträge Spenden Sonstige Erträge 5. Haftung Für die Verbindlichkeit des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder oder des Vorstandes ist ausgeschlossen. 6. Vereinsorgane Die Organe des Vereins sind: die Mitgliederversammlung der Vorstand die Revisionsstelle 7. Mitgliederversammlungen Die Mitgliederversammlung ist das oberste Vereinsorgan und wird vom Vorstand mindestens einmal jährlich einberufen. Die Einladung ist den Mitgliedern unter Angabe der Traktanden mindestens 20 Tage vor der Versammlung zuzustellen. Anträge müssen bis 5 Tage vor der Jahresversammlung an den Vorstand eingereicht werden. Über Gegenstände, die bei der Einberufung nicht gehörig angekündigt worden sind, kann kein Beschluss gefasst werden. Der Vorstand kann jederzeit eine ausserordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Ausserdem muss eine ausserordentliche Versammlung durchgeführt werden, wenn ein Fünftel der Mitglieder dies verlangt. Die Einberufung richtet sich nach den Vorschriften der ordentlichen Mitgliederversammlung. Jede ordnungsmässig einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig. Die Mitgliederversammlung hat folgende unübertragbare Befugnisse: Änderung der Statuten statuten web 2

Wahl und Abberufung des Vorstandes, der Präsidentin bzw. des Präsidenten sowie der Revisionsstelle Genehmigung des Jahresberichts und der Jahresrechnung sowie Entlastung des Vorstandes Festlegung der Höhe der Mitgliederbeiträge Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins und die Verwendung der Mittel An der Mitgliederversammlung hat jedes anwesende Einzel oder Kollektivmitglied eine Stimme. Die Versammlung beschliesst mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit hat der Präsident bzw. die Präsidentin den Stichentscheid. Zur Statutenänderung ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder notwendig. Über die Wahlen und den Ablauf der Mitgliederversammlung wird ein Beschlussprotokoll geführt. 8. Vorstand Der Vorstand besteht aus mindestens fünf Personen und wird auf die Dauer von einem Jahr gewählt. Nach Ablauf der Amtsdauer sind die Mitglieder wieder wählbar. Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus dem Amt aus, kann der Vorstand für die laufende Amtsperiode eine Ersatzwahl vornehmen. Die nächste Mitgliederversammlung muss die Wahl bestätigen. Der Vorstand konstituiert sich selbst mit Ausnahme der Besetzung des Präsidiums, da dies in der Kompetenz der Mitgliederversammlung liegt. Eltern bzw. Erziehungsberechtigte, deren Kinder durch eine Institution des Vereins betreut werden, können nicht im Vorstand tätig sein. Ausnahmen kann die Mitgliederversammlung einstimmig bewilligen. 8.1 Kompetenzen Dem Vorstand wird die Führung des Vereins und der in Art. 2 bezeichneten Angebote übertragen. Die operative und administrative Leitung der Angebote kann er an geeignete Personen delegieren. Im Weiteren vertritt er den Verein nach Aussen. statuten web 3

Insbesondere obliegen dem Vorstand folgende Aufgaben: Anstellung der Geschäftsleitung Aufnahme von Mitgliedern Einberufung der Mitgliederversammlungen Erstellen der Jahresrechnung Abschluss von Verträgen mit Dritten, soweit dies nicht ausdrücklich an die Geschäftsleitung delegiert wird Erledigung aller Geschäfte, die nicht ausdrücklich der Mitgliederversammlung vorbehalten sind Zur Bearbeitung einzelner Aufgaben kann der Vorstand Fachpersonen und Arbeitsgruppen einsetzen. Der Vorstand regelt die Zeichnungsberechtigung seiner Mitglieder. Die Erteilung von Einzelzeichnungsberechtigungen ist zulässig. Er ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind. Er entscheidet mit einfachem Mehr der Stimmen. Bei Stimmengleichheit gibt die/der Präsident/in den Stichentscheid. Die Geschäftsleitung hat das Recht auf Teilnahme an den Vorstandssitzungen. 9. Geschäftsleitung Der Vorstand kann eine Geschäftsleitung bestimmen, die für die Erledigung der anfallenden Aufgaben zuständig ist. Ein Pflichtenheft (oder ein Betriebshandbuch) regelt die Verantwortlichkeiten. Die Geschäftsleitung nimmt in der Regel an den Sitzungen des Vorstands teil und hat beratende Stimme. 10. Revisionsstelle Die Mitgliederversammlung wählt als Revisionsstelle eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen. Diese überprüft die Rechnungsführung des Vereins und erstattet der Mitgliederversammlung hierüber jährlich schriftlich Bericht. 11. Geschäftsperiode (Vereinsjahr) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das Gründungsjahr kann ein verlängertes Geschäftsjahr sein. statuten web 4

12. Schweigepflicht Die Funktionsträger des Vereins, die Revisionsstelle sowie die Mitarbeitenden unterstehen der Schweigepflicht. Diese bleibt auch nach dem Ausscheiden aus dem Amt oder nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestehen. 13. Vereinsauflösung Der Verein kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder aufgelöst werden. Danach fällt das Vereinsvermögen einer sozialen, karitativen oder gemeinnützigen Institution zu, welche sich mit der Kinderbetreuung befasst. Genaueres wird die Mitgliederversammlung auf Antrag des Vorstandes entscheiden. 14. Inkrafttreten Mit Genehmigung dieser Statuten durch die Gründungsversammlung treten diese in Kraft. Basel, 28.11.2012 Der Präsident Christian Hoenen Die Vorstandsmitglieder Marcel Renaux Theres Wernli Gesine Fuchs statuten web 5