Weisung 7: Gebühren und Kosten



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Transkript:

SIX Structured Products Exchange AG Weisung 7: Gebühren und Kosten vom 7.07.05 Datum des Inkrafttretens: 6.0.05

Weisung 7: Gebühren und Kosten 6.0.05 Inhalt. Zweck und Gebührenübersicht.... Zweck.... Geltungsbereich....3 Gebührenübersicht.... Begriffe... 3. Gebühren für den Handel an der Börse im Auftragsbuch... 3. Grundsatz... 3. Transaktionsgebühr... 3.3 Ad valorem-gebühr... 3.4 Besondere Gebühren... 3 4. Gebühren für den Handel an der Börse ausserhalb des Auftragsbuchs... 3 4. Grundsatz... 3 4. Transaktionsgebühr... 3 4.3 Ad valorem-gebühr... 3 4.4 Delivery Report-Nutzungsgebühr... 3 4.5 Gebühr mit Trade Type «Both Parties»... 4 5. Kapazitätsgebühren... 4 5. QPS-Kapazitätsgebühr... 4 6. Ausserordentliche Gebühren... 4 6. Ausserordentliche Überwachungsgebühr... 4 6. Ausserordentliche Untersuchungsgebühr... 4 6.3 Mistradegebühr... 4 6.4 Stornierungsgebühr... 4 7. Fälligkeit von Forderungen / Rückerstattung von Gebühren... 4 7. Fälligkeit von Forderungen... 4 7. Rückerstattung von Gebühren... 5 SIX Structured Products Exchange AG I

Weisung 7: Gebühren und Kosten 6.0.05 Anhang... 6 Anhang A: Strukturierte Produkte... 6 SIX Structured Products Exchange AG II

Weisung 7: Gebühren und Kosten 6.0.05. Zweck und Gebührenübersicht. Zweck Gemäss Ziff. 4.8 Handelsreglement ist der Teilnehmer verpflichtet, alle Gebühren und Kosten zu entrichten. Die Börse kann unter Wahrung der Gleichbehandlung der Teilnehmer auf die Erhebung von Gebühren ganz oder teilweise verzichten.. Geltungsbereich Diese Weisung findet auf alle Börsenteilnehmer («Teilnehmer») sowie weiterer Personen, die sich dem Regelwerk der Börse unterworfen haben, Anwendung..3 Gebührenübersicht Die folgenden Gebühren sind in dieser Weisung geregelt: Gebühren für den Handel an der Börse im Auftragsbuch Transaktionsgebühr Ad valorem-gebühr Besondere Gebühren Gebühren für den Handel an der Börse ausserhalb des Auftragsbuchs Transaktionsgebühr Ad valorem-gebühr Delivery Report-Nutzungsgebühr Gebühr mit Trade Type «Both Parties» Kapazitätsgebühren QPS-Kapazitätsgebühr Ausserordentliche Gebühren Überwachungsgebühr Untersuchungsgebühr Mistradegebühr Stornierungsgebühr. Begriffe In dieser Weisung gelten als: Abschluss Ad valorem-gebühr Aggressor Auftrag (Teil-)Ausführung eines Auftrags Die Ad valorem-gebühr ist eine von der Umsatzhöhe der Transaktion abhängige Gebühr. Auftrag, welcher gegen einen bereits im Orderbuch stehenden Auftrag ausführt (laufender Handel). (auch: Order) Kaufs- oder Verkaufsauftrag. Aufträge, welche über STI eingegeben werden, werden als «STI Aufträge» bezeichnet und Aufträge, die über OTI eingegeben werden, werden als «OTI Aufträge» bezeichnet. SIX Structured Products Exchange AG

Weisung 7: Gebühren und Kosten 6.0.05 Ausserordentliche Überwachungsgebühr Ausserordentliche Untersuchungsgebühr Börse bp CHF Delivery Report Poster Die Börse erhebt von Teilnehmern, welche Anlass zu einer ausserordentlichen Überwachung geben, eine Gebühr. Die Börse erhebt von Teilnehmern, welche Anlass zu einer ausserordentlichen Untersuchung gegeben haben, eine Gebühr. SIX Structured Products Exchange AG Basispunkte (/0'000) Schweizer Franken Funktionalität der Börse für die Meldung von Auftragsweitergaben zwischen Teilnehmern an die Meldestelle sowie für die Übermittlung von Settlement-Instruktionen an die Settlement-Organisation. Auftrag, welcher aus dem Orderbuch zur Ausführung gelangt (laufender Handel). QPS-Kapazitätsgebühr Jeder Market Maker kann für einzelne Handelssegmente garantierte Handelskapazitäten in Form von Quotes pro Sekunde (QPS) («QTI Quotes») kaufen. Dafür erhebt die Börse eine Gebühr. Quote Teilnehmer Transaktion Transaktionsgebühr Ein Quote ist ein limitierter Auftrag für den Kauf oder Verkauf (einseitiger Quote) oder ein Paar limitierter Aufträge für Kauf und Verkauf (zweiseitiger Quote). Quotes, welche über QTI eingegeben werden, werden als «QTI Quotes» bezeichnet. Quotes werden von Market Makern bereitgestellt. Börsenteilnehmer an SIX Structured Products Exchange AG Abschluss eines Auftrages. Wird ein börslicher Auftrag in mehreren Ausführungen (Teilausführungen) abgeschlossen, so werden alle Abschlüsse desselben Handelstages zu einer Transaktion zusammengefasst. Im Rahmen der Kapazitätsgebühren ebenso als technische Transaktion bezeichnet. Die Börse erhebt auf allen börslichen und ausserbörslichen Transaktionen eine Gebühr. Diese Gebühr ist pro Transaktion und Teilnehmer geschuldet. Die Höhe dieser Gebühr ist pro Handelssegment geregelt. 3. Gebühren für den Handel an der Börse im Auftragsbuch 3. Grundsatz Die Börse erhebt eine Gebühr für alle Abschlüsse an der Börse im Auftragsbuch. Diese schliesst die Meldegebühr mit ein und ist pro Abschluss und Teilnehmer geschuldet. Die Gebühr wird pro Handelssegment definiert. Die anwendbaren Gebührensätze sind im Anhang zu dieser Weisung festgelegt. 3 Die Gebühr besteht aus einer Transaktionsgebühr und einer Ad valorem-gebühr. 3. Transaktionsgebühr Die Transaktionsgebühr ist eine fixe Gebühr. 3.3 Ad valorem-gebühr Die Ad valorem-gebühr ist eine von der Umsatzhöhe des Abschlusses abhängige Gebühr. Sie ist in Basispunkten festgelegt und mit einem Mindest- («Floor») sowie einem Maximalbetrag («Cap») versehen. SIX Structured Products Exchange AG

Weisung 7: Gebühren und Kosten 6.0.05 Die Ad valorem-gebühr ist abhängig von der Art der (Teil-)Ausführung. Sie kann unterschiedlich hoch sein (a) für Aufträge, die aus dem Orderbuch zur Ausführung gelangen («Poster»), (b) für Aufträge, welche unmittelbar gegen Aufträge im Orderbuch ausführen («Aggressor»). 3 Die Börse kann die Ad valorem-gebühr für einzelne Handelssegmente preislich abstufen. 3.4 Besondere Gebühren Die Börse erhebt für die Verwendung der Ordertypen "Fill or Kill" (FoK) und "Accept" sowie bei Replikation dieser Ordertypen durch einen Teilnehmer eine besondere Gebühr, die wie folgt berechnet wird: Anzahl FOK / Accept Orders und/oder Replikationen pro Monat Gebühr in CHF pro FOK / Accept Order oder Replikation 0 500 50 500 > 500 0.00.00 3.00 Als Replikation gilt eine Ordereinstellung gefolgt von einer Löschung derselben Order innerhalb einer Sekunde. 3 Die Abrechnung der besonderen Gebühren erfolgt monatlich. 4. Gebühren für den Handel an der Börse ausserhalb des Auftragsbuchs 4. Grundsatz Die Börse erhebt eine Gebühr für alle ihr gemeldeten Abschlüsse ausserhalb des Auftragsbuchs. Diese schliesst die Meldegebühr mit ein und ist pro Abschluss und Teilnehmer geschuldet. Die Gebühr wird pro Handelssegment definiert. Die anwendbaren Gebührensätze sind im Anhang zu dieser Weisung festgelegt. 3 Diese Gebühr ist für alle Teilnehmer gleich hoch. Sie besteht aus einer Transaktions- und einer Ad valorem-gebühr. 4. Transaktionsgebühr Die Transaktionsgebühr ist eine fixe Gebühr. 4.3 Ad valorem-gebühr Die Ad valorem-gebühr ist eine von der Umsatzhöhe des Abschlusses abhängige Gebühr. Sie ist in Basispunkten festgelegt und mit einem Mindest- («Floor») sowie einem Maximalbetrag («Cap») versehen. 4.4 Delivery Report-Nutzungsgebühr Die Börse erhebt eine Gebühr für die Nutzung der Funktionalität Delivery Report. Die Delivery Report- Nutzungsgebühr ist eine fixe Gebühr und beträgt CHF 0.50 pro Meldung und Teilnehmer. SIX Structured Products Exchange AG 3

Weisung 7: Gebühren und Kosten 6.0.05 4.5 Gebühr mit Trade Type «Both Parties» Für einseitige Abschlussmeldungen mit dem Trade Type «Both Parties» erhebt die Börse vom Teilnehmer die Gebühren für den Handel ausserhalb des Auftragsbuchs für beide beteiligten Parteien. 5. Kapazitätsgebühren Alle im Folgenden sowie in den Anhängen genannten Kapazitätsgebühren der Börse verstehen sich exklusive Mehrwertsteuern. 5. QPS-Kapazitätsgebühr Die Börse stellt für einzelne Handelssegmente dedizierte Handelskapazitäten («Quotes per Second», «QPS») bereit. Die Börse kann Teilnehmern gegen eine Gebühr QPS zuteilen. Die Zuteilung erfolgt auf monatlicher Basis. 3 Die anwendbaren Zuteilungsmodelle und Gebührensätze sind im Anhang zu dieser Weisung festgelegt. 6. Ausserordentliche Gebühren Alle im Folgenden genannten ausserordentlichen Gebühren der Börse verstehen sich exklusive Mehrwertsteuern. 6. Ausserordentliche Überwachungsgebühr Die Börse erhebt von Teilnehmern, welche Anlass für eine ausserordentliche Überwachung geben, eine Gebühr. Diese Gebühr bemisst sich nach dem Zeitaufwand und der Komplexität der Überwachung. Sie beträgt mindestens CHF '000. 6. Ausserordentliche Untersuchungsgebühr Die Börse erhebt von Teilnehmern, welche Anlass für eine ausserordentliche Untersuchung geben, eine Gebühr. Diese Gebühr bemisst sich nach dem Zeitaufwand und der Komplexität der Untersuchung. Sie beträgt mindestens CHF '000. 6.3 Mistradegebühr Die Börse erhebt von Teilnehmern, die die Aufhebung eines Abschlusses (Mistrade) oder die Untersuchung verursacht haben, eine Gebühr von CHF 00. 6.4 Stornierungsgebühr Die Börse erhebt von Teilnehmern für die Erfassung und Stornierung eines Abschlusses oder einer Abschlussmeldung im Auftrag eines Teilnehmers CHF 50. 7. Fälligkeit von Forderungen / Rückerstattung von Gebühren 7. Fälligkeit von Forderungen Rechnungen der Börse sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 30 Tagen nach Ausstellung zur Zahlung fällig. SIX Structured Products Exchange AG 4

Weisung 7: Gebühren und Kosten 6.0.05 Auf verspätet eingegangenen Zahlungen kann ein Verzugszins von 0% p.a. in Rechnung gestellt werden. 7. Rückerstattung von Gebühren Rückforderungen von Gebühren sind ab Rechnungsdatum innerhalb von sechs Monaten geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist verwirkt der Rückerstattungsanspruch. Der Rückerstattungsanspruch ist mit einer Bestätigung der Revisionsstelle des Teilnehmers nachzuweisen. Beschluss der Geschäftsleitung vom 7. Juli 05; in Kraft seit 6. Oktober 05. SIX Structured Products Exchange AG 5

Weisung 7: Gebühren und Kosten 6.0.05 Anhang A: Strukturierte Produkte Als Strukturierte Produkte gelten Finanzinstrumente, die in vereinheitlichter Form als Effekten ausgegeben werden und die dadurch charakterisiert sind, dass ihr Wert abhängig ist von demjenigen eines anderen Produkts.. Gebühren für den Handel an der Börse im Auftragsbuch. Transaktionsgebühr Die Transaktionsgebühr beträgt CHF.00. Bei über 50'000 Transaktionen als Poster pro Monat, wird auf den überansteigenden Anteil der Transaktionen ein Abschlag von 50% der Transkationsgebühr gewährt.. Ad valorem-gebühr Asymmetrisch: Floor Scale Cap a) Poster CHF 0.00 0.00 bp CHF 0.00 b) Aggressor & Auction Execution CHF.00.50 bp CHF 00.00. Gebühren für den Handel an der Börse ausserhalb des Auftragsbuchs. Transaktionsgebühr Die Transaktionsgebühr beträgt CHF.00.. Ad valorem-gebühr Einheitstarif Floor Scale Cap Meldung CHF.00.50 bp CHF 5.00 3. Kapazitätsgebühren 3. QPS-Kapazitätsgebühr Die Börse teilt jedem Market Maker fünf QPS gebührenfrei zu. Teilnehmer, die als Emittenten ein Kotierungspaket erworben haben, erhalten während der Laufzeit des Kotierungspakets zusätzliche QPS gemäss folgender Tabelle gebührenfrei. Die in der Tabelle aufgelistete Anzahl zusätzlicher QPS versteht sich zusätzlich zu den fünf gebührenfreien QPS. Kotierungspaket: Anzahl Strukturierte Produkte Anzahl zusätzlicher gebührenfreier QPS pro Monat: 00 0 500 '000 '000 4 5'000 8 SIX Structured Products Exchange AG 6

Weisung 7: Gebühren und Kosten 6.0.05 Kotierungspaket: Anzahl Strukturierte Produkte Anzahl zusätzlicher gebührenfreier QPS pro Monat: 7'500 0'000 6 Jeder Market Maker kann seine QPS-Kapazität gegen Bezahlung einer monatlichen Gebühr von CHF 600 pro QPS erhöhen. Die QPS-Kapazitätsgebühr wird auf monatlicher Basis erhoben. SIX Structured Products Exchange AG 7