K O M M U N A L E R V E R S O R G U N G S V E R B A N D S A C H S E N A N H A L T KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS MIT SITZ IN MAGDEBURG An die Mitglieder der ZVK Sachsen-Anhalt Personalamt/Personalabteilung Magdeburg, 22. April 2009 Rundschreiben Nr. 2/2009 Sehr geehrte Damen und Herren, mit diesem Rundschreiben informieren wir Sie über den im April 2009 gestarteten Versand der Bescheinigungen nach 10 a Abs. 5 EStG und der Zulagenanträge. Für die Übermittlung von Meldungen per DATÜV-ZVE erhalten Sie als Beilage zu diesem Rundschreiben eine neue individuelle Zulassungsnummer, die Sie bitte auch an ihre Rechenzentren bzw. Steuerbüros übermitteln. Sie erhalten Informationen über: 1. Pflichtversicherung 1.1 Versand der Riester-Dokumente 1.2 Rentenerhöhung für Betriebsrentner zum 1. Juli 2009 1.3 Verspätet eingereichte Jahresmeldungen 1.4 Jahressonderzahlung bei Renteneintritt für Altersteilzeitbeschäftigte 1.5 Abmeldungen per DATÜV-ZVE 1.6 Neue Zulassungsnummern für Meldeverfahren nach DATÜV-ZVE 2. Freiwillige Versicherung 2.1 Sonderkonditionen für Riester-Renten bei der ZVK 2.2 Die Extra-Rente 3. Beratungs- und Schulungsangebote der ZVK 3.1 Rundschreiben und Newsletter per E-Mail 3.2 Veranstaltungen für Auszubildende 3.3 Bedarf nach Beratung und Information gestiegen
1. Pflichtversicherung 1.1 Versand der Riester-Dokumente Im April haben alle Versicherten der ZVK, die einen riesterförderfähigen Arbeitnehmeranteil zur Betriebsrente leisten oder einen freiwilligen Riester-Renten- Vertrag abgeschlossen haben, die Bescheinigung nach 10 a Abs. 5 Einkommenssteuergesetz (EStG) und ggf. einen Zulagenantrag erhalten. Das Versandpaket besteht aus folgenden Unterlagen: 1. Bescheinigung nach 10 a Abs. 5 EStG Was beinhaltet die Bescheinigung? Die Bescheinigung nach 10 a Abs. 5 EStG weist den im Jahr 2008 geleisteten Arbeitnehmeranteil aus. Versicherte mit einem freiwilligen Riester-Renten-Vertrag erhalten auch für diese Beiträge eine zusätzliche Bescheinigung nach 10 a Abs. 5 EStG. Was ist mit der Bescheinigung zu tun? Die Bescheinigung ist bei der Einkommenssteuererklärung zusammen mit der Anlage AV beim Finanzamt einzureichen. Bis zu einer Höhe von 2.100 kann ein zusätzlicher Sonderausgabenabzug geltend gemacht werden. Daher sollten auch Versicherte, die bereits einen Riester-Renten-Vertrag bei einem anderen Anbieter haben, die Bescheinigung der ZVK beim Finanzamt einreichen, da mit einem privaten Riester- Vertrag allein die Höchstgrenze von 2.100 oft nicht ausgeschöpft wird. Was passiert mit der Bescheinigung beim Finanzamt? Sobald die Bescheinigung beim Finanzamt eingeht, prüft dieses im Rahmen einer so genannten Günstigerprüfung, ob die Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug größer ist als die Zulagen, die auf den Vertrag entfallen. Ist dies der Fall, erfolgt eine Steuergutschrift in Höhe der Differenz, ansonsten verbleibt es allein bei der Förderung über die Zulagen. Hierbei ist zu beachten, dass die Finanzbehörde immer unterstellt, dass die Zulagen beantragt und auch gezahlt wurden. Hinweis: Auf der Bescheinigung nach 10 a Abs. 5 EStG befindet sich keine Zertifizierungsnummer, weil die ZVK eine solche nicht benötigt. Versicherte, die Ihre Steuererklärung über das ELSTER- Programm erstellen, können in das Feld zur Zertifizierungsnummer Nullen eintragen. 2. Antrag auf Altersvorsorgezulage Wozu dient der Zulagenantrag? Mit dem Antrag auf Altersvorsorgezulage ( Zulagenantrag ) wird für die im Jahr 2008 geleisteten Beiträge eine zusätzliche staatliche Förderung beantragt, die den Betriebsrentenanspruch erhöht. Förderfähig ist der Arbeitnehmeranteil zur Betriebsrente, wenn er aus versteuertem Einkommen gezahlt wurde und der Antragsteller zum förderfähigen Personenkreis gehört (= Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung). Auch Beiträge zu einer freiwilligen Riester-Rente sind förderfähig. Was ist mit dem Antrag zu tun? Die Richtigkeit der bereits eingetragenen Daten ist zu überprüfen und fehlende Angaben sind zu ergänzen. Sollten Fragen zur korrekten Ausfüllung des Zulagenantrags bestehen, unterstützen die Mitarbeiter der ZVK Ihre Beschäftigten gern (Telefon: 0391 62570-777). 2
Der ausgefüllte Zulageantrag für 2008 ist spätestens bis zum 31. Dezember 2010 bei der ZVK einzureichen, ansonsten verjährt der Zulagenanspruch. Was ist ein Dauerzulagenantrag? Die Versicherten können mit dem Zulagenantrag die ZVK bevollmächtigen, jedes Jahr für sie die Zulagen zu beantragen. Ist eine solche Vollmacht erteilt, liegt ein so genannter Dauerzulagenantrag vor. Dieser ist für die Versicherten vorteilhaft, weil sie keine Termine beachten und ihn nicht jedes Jahr ausfüllen müssen. Es sind lediglich eingetretene Änderungen der ZVK mitzuteilen. Häufige meldepflichtige Änderungen sind z. B. das Hinzukommen bzw. der Wegfall des Kindergeldanspruchs oder eine Adressänderung. Beschäftigte, die bereits einen Dauerzulagenantrag gestellt haben, sollten Sie hierüber schnellstmöglich informieren. Wann sind zwei Zulagenanträge zu stellen? Haben Versicherte neben ihrem riesterfähigen Arbeitnehmeranteil zur Betriebsrente (V1) noch einen Vertrag zur freiwilligen Riester-Rente (V2), dann ist auch für diesen ein Zulagenantrag zu stellen. Diese Versicherten können dann zwei Zulagenanträge im Versandpaket haben. Anhand der Vertragsnummern (V1 oder V2) kann man diese Anträge auseinander halten. Damit Unstimmigkeiten zwischen den zwei einzelnen Anträgen vermieden werden, empfehlen wir bei Rücksendung der beiden Anträge ein formloses Schreiben beizufügen, mit dem die ZVK ermächtigt wird einen Datenabgleich zwischen diesen beiden vorzunehmen. Bei Fragen zur Bescheinigung bzw. zum Zulagenantrag stehen die Mitarbeiter der ZVK gern zur Verfügung (Telefon: 0391 62570-777). Darüber hinaus informieren wir Ihre Beschäftigten auch gern im Rahmen einer Informationsveranstaltung / eines Beratungstages bei Ihnen vor Ort rund um das Thema Riesterförderung und Zulagenantrag. Bitte setzen Sie sich zur Vereinbarung eines Termins mit unserem Mitarbeiter Herrn Pfohl in Verbindung (Telefon: 0391 62570-775). 1.2 Rentenerhöhung für Betriebsrentner zum 1. Juli 2009 Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung werden ab dem 1. Juli 2009 um 0,6 % gesenkt. Dies hat der Bundestag im Rahmen des Konjunkturpakets II zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger beschlossen. Der einheitliche Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung, der Anfang des Jahres mit dem Gesundheitsfond eingeführt wurde, sinkt damit von 15,5 % auf 14,9 %. Gesetzlich krankenversicherte Rentner der ZVK profitieren von dieser Beitragssenkung. Die ZVK wird den niedrigeren Beitragssatz automatisch für Rentenzahlungen der ZVK ab dem 1. Juli 2009 berücksichtigen. Zeitgleich mit der Beitragssenkung in der gesetzlichen Krankenversicherung werden die ZVK- Renten wie jedes Jahr um 1 % erhöht. Für freiwillig und privat Krankenversicherte haben die niedrigeren Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung keine Auswirkungen auf die Höhe der Betriebsrenten. Die jährliche Erhöhung der Betriebsrenten um 1 % kommt aber auch diesen Rentnerinnen und Rentnern zugute. 3
1.3 Verspätet eingereichte Jahresmeldungen Die Jahresmeldungen für 2008 waren bis zum 1. März 2009 der ZVK zu übermitteln. Jahresmeldungen, die fehlerhaft sind und deshalb abgewiesen werden, gelten als nicht eingegangen. Bei später eingereichten Meldungen ist zu unterscheiden: Ist noch keine Jahresmeldung bei der ZVK eingegangen, sind diese Meldungen mit dem Meldeschlüssel 60 zu melden. Nur wenn es sich um eine Berichtigung einer bereits bei der ZVK korrekt eingegangene Jahresmeldung handelt, ist der Meldeschlüssel 61 zu verwenden. 1.4 Jahressonderzahlung bei Renteneintritt für Altersteilzeitbeschäftigte Gem. 20 Abs. 6 TVöD erhalten Beschäftigte, die bis zum 31.03.2005 Altersteilzeitarbeit vereinbart haben, die Jahressonderzahlung auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis wegen Rentenbezugs vor dem 1. Dezember endet. Bitte beachten Sie, dass diese Jahressonderzahlung gem. 62 Abs. 2 Buchstabe d) der ZVK-Satzung nicht zusatzversorgungspflichtig ist. 1.5 Abmeldungen per DATÜV-ZVE Bitte verwenden Sie bei Abmeldungen, die über das Datenübermittlungsverfahren (DATÜV-ZVE) erfolgen, die richtigen Abmeldegründe und das dazu gehörige Kennzeichen für das Beschäftigungsverhältnis. Kennzeichen 1 ist zu verwenden, wenn das Beschäftigungsverhältnis und die Pflichtversicherung zum selben Zeitpunkt enden. Das Kennzeichen 2 ist zu verwenden, wenn das Beschäftigungsverhältnis über das Ende der Pflichtversicherung hinaus fortbesteht. Das Kennzeichen 1 ist auch zu verwenden, wenn der Beschäftigte ins Beamtenverhältnis eintritt, da dieses kein Beschäftigungsverhältnis ist. Bitte informieren Sie hierüber ggf. auch Ihre Rechenzentren. 1.6 Neue Zulassungsnummern für Meldeverfahren nach DATÜV-ZVE Durch eine Änderung im Fehlermanagement der ZVK ist eine Neuvergabe der Zulassungsnummern für das automatisierte Datenübermittlungsverfahren notwendig. Bitte informieren Sie hierüber ggf. auch Ihre Rechenzentren. Als Beilage zu diesem Rundschreiben finden Sie die für Ihre Abrechnungsstelle gültige neue Zulassungsnummer. Bei Fragen hierzu steht Ihnen unser Mitarbeiter Herr Uhlitsch gern zur Verfügung (Telefon: 0391 62570-720). 4
2. Freiwillige Versicherung 2.1 Sonderkonditionen für Riester-Renten bei der ZVK Im April erhielten Ihre Beschäftigten die Bescheinigung nach 10 a Abs. 5 EStG zur Vorlage beim Finanzamt. Die dort ausgewiesenen geleisteten Altersvorsorgebeiträge reichen aber oftmals nicht aus, um die volle staatliche Förderung zu erhalten, da der Gesetzgeber hierfür einen Mindesteigenbeitrag von 4 % des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens vorsieht. Um die Förderung komplett auszuschöpfen, besteht die Möglichkeit bei der Zusatzversorgungskasse einen freiwilligen Riester-Renten-Vertrag abzuschließen. Mit diesem Vertrag wird der im Rahmen der Pflichtversicherung geleistete Beitrag aufgestockt. Einen solchen Riester-Renten-Vertrag können Ihre Beschäftigten zu günstigen Konditionen bei der ZVK abschließen. Insbesondere die Garantierenten der ZVK sind sehr attraktiv. Dies hat folgende Gründe: keine Vertreterprovisionen oder Abschlussgebühren überdurchschnittliche Garantieverzinsung von 3,25 % verbraucherfreundliche Kalkulation der Lebenserwartung Insbesondere die Möglichkeit, die Verträge ohne Vertreterprovisionen abschließen zu können, ist ein großer Vorteil für Ihre Beschäftigten. Die Provisionen für Versicherungsvertreter oder Makler schmälern bei vielen privaten Anbietern die Renten der Versicherten ganz erheblich. So wird bei vielen privaten Anbietern ein Großteil der staatlichen Förderung durch Vertreterprovisionen und Gebühren aufgebraucht. Abhängig vom Beitrag und der Laufzeit der Verträge sind dabei Provisionen von bis zu 2.000 je Vertrag keine Seltenheit. Dazu können noch weitere Gebühren kommen. Wenn Ihre Beschäftigten planen, eine Riester-Rente abzuschließen, sollten sie immer Angebote vergleichen. Gern erstellen auch wir ein individuelles Angebot. Wünschen Sie umfassende Informationen für Ihre Beschäftigten, dann vereinbaren sie einfach einen Termin und wir führen eine kostenlose Informationsveranstaltung oder einen Beratungstag bei Ihnen vor Ort durch. Zur Terminabsprache und Beantwortung von Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter vom Team-Riester gern zur Verfügung (Telefon: 0391 62570-555). 2.2 Die Extra-Rente Für Versicherte, die keine Riester-Rente abschließen können oder möchten, aber trotzdem von den günstigen Konditionen der ZVK profitieren wollen, bietet die ZVK die Extra-Rente an. Diese richtet sich vor allem an Versicherte, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Dies sind insbesondere Versicherte in berufsständischen Versorgungswerken (z. B. Ärzte, Architekten etc.) sowie Minijobber. Die Extra-Rente wird in der Anwartschaftsphase durch eigene Beiträge aus 5
dem versteuerten Arbeitslohn (Netto) ohne Inanspruchnahme einer staatlichen Förderung finanziert. In der Rentenphase sind die daraus resultierenden monatlichen Rentenleistungen nicht vollständig, sondern nur mit dem Ertragsanteil zu versteuern. Die Höhe des Ertragsanteils richtet sich bei Leibrenten (z. B. Altersrenten) nach dem Alter des Steuerpflichtigen zum Rentenbeginn. Bei abgekürzten Leibrenten (z. B. Erwerbs- minderungsrenten) nach der Bezugsdauer. Statt einer monatlichen Rentenzahlung kann der Versicherte bei der Extra-Rente auch die Möglichkeit einer Kapitalauszahlung wählen. Für Fragen oder Modellberechnungen zur Extra-Rente stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gern zur Verfügung (Telefon: 0391 62570-555). 3. Beratungs- und Schulungsangebote der ZVK 3.1 Rundschreiben und Newsletter per E-Mail Das Rundschreiben der ZVK erhalten Sie in Papierform, können es auf Wunsch aber auch zusätzlich per E-Mail beziehen, dies ist kostenlos. Insbesondere bei größeren Personalabteilungen bietet sich die zusätzliche Zustellung per E-Mail an, da so jeder Mitarbeiter zeitnah ein Rundschreiben als eigene Lektüre vorliegen hat. Wenn Sie das Rundschreiben zukünftig auch auf elektronischem Weg beziehen möchten, tragen Sie die E-Mail Adressen in das dem Rundschreiben beigefügte Formular (Anlage 1) ein oder schreiben eine E-Mail an unseren Mitarbeiter Herrn Pfohl (j.pfohl@kvsa.komsanet.de) mit dem Stichwort: Rundschreiben per E-Mail. Alle Bezieher unseres elektronischen Rundschreibens werden automatisch auch in den Verteiler unseres Newsletters, mit dem Sie regelmäßig über aktuelle Themen informiert werden, aufgenommen. 3.2 Veranstaltungen für Auszubildende Im Jahr 2009 beginnen wieder viele junge Menschen mit Ihrer Berufsausbildung. Bereits beim Start ins Arbeitsleben ist es wichtig, an eine ausreichende Vorsorge fürs Alter zu denken, denn wie heißt es so schön je eher, desto besser. Um Ihre Auszubildenden über die betriebliche Altersvorsorge und die Leistungen der Zusatzversorgungskasse zu informieren, bieten wir spezielle Infoveranstaltungen an, die inhaltlich auf die Situation der Auszubildenden abgestimmt sind. Es wird hier u. a. ein Überblick über die Leistungen der Pflichtversicherung im Alter, bei Erwerbsminderung und im Falle des Hinterbliebenenschutzes gegeben. Weitere Inhalte der Veranstaltung sind: - der Arbeitnehmeranteil zur Betriebsrente - der Zulagenantrag - Riester-Rente und Entgeltumwandlung bei der ZVK Besonders hingewiesen werden die Auszubildenden in diesem Zusammenhang auf den neuen Berufsstarter-Bonus von bis zu 200 für Versicherte unter 25 Jahren und die Möglichkeit, durch eine Entgeltumwandlung den weiteren Bezug des Kindergeldes zu sichern. Die Veranstaltung kann gut in den Rahmen 6
sonstiger Ausbildungsveranstaltungen integriert werden. Wir empfehlen diese Veranstaltung jährlich durchzuführen und als festen Programmpunkt in Ihr Ausbildungsprogramm aufzunehmen (z. B. im Rahmen einer Einführungswoche für Auszubildende). Für Ihre Fragen und Terminvereinbarungen steht Ihnen unsere Mitarbeiterin Frau Schübel gern zur Verfügung (Telefon: 0391 62570-703). 3.3 Bedarf nach Beratung und Information gestiegen Die von der ZVK für Ihre Beschäftigten angebotenen Beratungs- und Informationsveranstaltungen wurden im Jahr 2008 verstärkt nachgefragt. Auf 96 Veranstaltungen wurden Versicherte durch die ZVK beraten und informiert. Um ein gleichmäßiges Informationsangebot für all Ihre Beschäftigten sicherzustellen, sollten Sie das Angebot einmal im Jahr annehmen. Damit gewährleisten Sie, dass die Beschäftigten immer auf dem neuesten Informationsstand sind und neu hinzugekommene Beschäftigte entsprechend informiert werden. Folgende kostenlose Veranstaltungen kann die ZVK auf Wunsch bei Ihnen vor Ort durchführen: 1. Informationsveranstaltungen Mit einer Power-Point-Präsentation zur Pflicht- und/oder freiwilligen Versicherung kann eine große Anzahl von Beschäftigten informiert werden. Die Schwerpunkte der Präsentation können in Absprache mit uns gewählt werden. 2. Beratungstage Soll die individuelle Situation eines Beschäftigten bezüglich seiner betrieb- lichen Altersvorsorge besprochen werden, ist ein Beratungstag die optimale Lösung. Jeder Ihrer Beschäftigten wird ausführlich zu seiner Vorsorgesituation beraten. 3. Infostand auf Personalversammlung Durch einen Stand mit Informationsmaterial und einem kurzen Redebeitrag auf der Personalversammlung können sehr viele Beschäftigte über die Produkte der Zusatzversorgung informiert werden. Die Inhalte des Beitrags können in Absprache mit uns gewählt werden. Die einzelnen Veranstaltungsangebote lassen sich auch gut miteinander kombinieren. Wenn Sie sich einen Termin für eine Veranstaltung der ZVK sichern möchten, tragen Sie Ihren Terminwunsch bitte in das anliegende Formular (Anlage 2) ein. Für Ihre Fragen zu den Veranstaltungsangeboten der ZVK oder für Terminvereinbarungen steht Ihnen auch unser Mitarbeiter Herr Pfohl gern zur Verfügung (Telefon 0391 62570-775). Dr. Bärecke Geschäftsführer Flögel Abteilungsleiterin Anlagen 7
Bei Fragen zur Zusatzversorgung geben Ihnen die nachfolgend aufgeführten Mitarbeiter für die entsprechenden Aufgabenbereiche gern Auskunft: Tel.-Nr. Name E-Mail 0391 62570- Meldewesen / Abrechnungsverfahren: 729 Frau Kutzer n.kutzer@kvsa.komsanet.de 732 Frau Hamann k.hamann@kvsa.komsanet.de Rentenangelegenheiten: 724 Frau Mertin a.mertin@kvsa.komsanet.de 735 Frau Kabon s.kabon@kvsa.komsanet.de 742 Frau Dietrich l.dietrich@kvsa.komsanet.de 725 Frau Fabian d.fabian@kvsa.komsanet.de 757 Frau Stegitz h.stegitz@kvsa.komsanet.de 791 Frau Reinecke m.reinecke@kvsa.komsanet.de 772 Frau Tschauder n.tschauder@kvsa.komsanet.de 759 Frau Eins a.eins@kvsa.komsanet.de Freiwillige Versicherung: 769 Frau Breßler s.bressler@kvsa.komsanet.de 723 Frau Keune k.keune@kvsa.komsanet.de 728 Frau Kohl d.kohl@kvsa.komsanet.de 702 Frau Lorenz a.lorenz@kvsa.komsanet.de 775 Herr Pfohl j.pfohl@kvsa.komsanet.de 703 Frau Schübel s.schuebel@kvsa.komsanet.de Eigenbeteiligung/Fragen zu Zulageanträgen: 731 Herr Liebold m.liebold@kvsa.komsanet.de 726 Herr Richter h.richter@kvsa.komsanet.de 705 Frau Zschiesche m.zschiesche@kvsa.komsanet.de 734 Frau Meier k.meier@kvsa.komsanet.de Überleitungen/Eheversorgungsausgleich: 707 Frau Pampuch m.pampuch@kvsa.komsanet.de 768 Frau Pfetzing a.pfetzing@kvsa.komsanet.de Mitgliederprüfung: 771 Frau Lindau k.lindau@kvsa.komsanet.de 776 Frau Ullenboom i.ullenboom@kvsa.komsanet.de Schulung/Information/Beratung: 722 Frau Paternoga n.paternoga@kvsa.komsanet.de 775 Herr Pfohl j.pfohl@kvsa.komsanet.de 703 Frau Schübel s.schuebel@kvsa.komsanet.de Mitgliedschaftsverhältnisse der Arbeitgeber: 721 Frau Liesenhoff a.liesenhoff@kvsa.komsanet.de DATÜV: 720 Herr Uhlitsch i.uhlitsch@kvsa.komsanet.de Fax: 0391 62570-799 Internetadresse: http://kvsa.komsanet.de 8
Anlage 1 K O M M U N A L E R V E R S O R G U N G S V E R B A N D S A C H S E N A N H A L T KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS MIT SITZ IN MAGDEBURG Name des Mitglieds Mitgliedsnummer Ansprechpartner Tel.-Nr. Datum, Unterschrift Mitgliederrundschreiben und Newsletter per E-Mail Bitte senden Sie das Rundschreiben und den Newsletter für unsere Einrichtung an folgende E-Mail-Adresse: Wir bitten um zusätzlichen Versand an folgende E-Mail-Adresse(n) (maximal 3): Fax an: 0391 62570-799 Oder einsenden an: Kommunaler Versorgungsverband Sachsen-Anhalt Zusatzversorgungskasse Carl-Miller-Str. 7 39112 Magdeburg
Anlage 2 Mitglieds-Nr. (Arbeitgeber-Nr.) (Bitte vollständige Anschrift mit Ansprechpartner) Telefonnummer: E-Mail-Adresse: Ansprechpartner: Kommunaler Versorgungsverband Sachsen-Anhalt Herr Pfohl Zusatzversorgungskasse Tel.: 0391 62570-775 Carl-Miller-Str. 7 Fax: 0391 62570-799 39112 Magdeburg Frau Paternoga Tel.: 0391 62570-722 Anfrage: Informationsveranstaltungen und Beratungstag für Mitglieder der Zusatzversorgungskasse Sachsen-Anhalt Informationsveranstaltung zur Pflichtversicherung (Betriebsrente) und bezüglich Arbeitnehmeranteil (Altersvorsorgezulagenantrag) zur freiwilligen Versicherung mit Entgeltumwandlung zur freiwilligen Versicherung mit Riesterförderung speziell für Auszubildende Infostand für die Personalversammlung Terminwunsch/Uhrzeit: Beratungstag durch Mitarbeiter der ZVK (Organisation des Beratungstages in Absprache mit dem Mitglied/Arbeitgeber)