Click&Buy von FIRSTGATE AK epayment 01.12.2005 - Köln
Vita Philipp Barthold, Dipl.-Kfm.(FH) Werdegang: Studium der Betriebswirtschaft in Münster und Köln Projektmanagement Internet Zahlungsverkehr Allcash GmbH Seit Mitte 2002: Leiter Controlling & Risiko Management der Firstgate AG
Agenda Entwicklung Click&Buy Anforderungen an Zahlungssysteme im Paid Content Umfeld Funktionsweise des Micropayment Click&Buy Produktstrategien der Firstgate AG von 2000 bis heute Regulierung von Click&Buy Inkasso / Factoring E-Geld, Payment Institution Zusammenfassung
Klassischer Internet Zahlungsverkehr One Payment Service Provider to Many Internet Shop A Internet Shop B Geldfluss Warenfluss Käufer
Paid Content Ende der 90iger Jahre: hochwertige Informationen werden kostenlos zur Verfügung gestellt Verlagshäuser hofften auf eine Finanzierung aus Onlinewerbung Idee: Verkauf einzelner Informationen gegen geringes Entgeld Anbieterhürde: Kostenfaktoren des klassischen Modells ungeeignet Nutzerhürde: keine Angabe persönlicher Daten pro Kauf / Anbieter (mentale Transaktionskosten)
Idee: Click&Buy Many to TCP/IP TCP/IP Many Käufer
2000: Produktstrategische Ansätze Markteinführung Henne Ei Problem Suche nach dem Key Account Marktentwicklung / Bewusstsein für Paid-Content ( Kostenloskultur ) Entwicklungsfokus auf Anbietern digitaler Güter (Customer Driven) wichtige Produktfeatures: - Session-Management - Abrechnungsmöglichkeiten (Pay-per-click, Pay per minute, Abomodule) - Click&Buy Callcenter
2002: Produktstrategische Ansätze Marktetablierung Markteinführung erfolgreich überstanden Beginnende Internationalisierung (Lastschrift für Niederlande etc.) wichtigste Produktfeatures: - Erweiterung der Zahlungsmöglichkeiten - Risiko- & Forderungsmanagement - Reporting & Auswertungen für Anbieter - Aggregation von Kleinstbeträgen
2002-2004: Lizenzgeschäft Internationalisierung Lizensierung des Click&Buy Systems an die British Telecom für UK, Swisscom für die Schweiz und Telmex für Mexiko Entwicklung der Roaming Funktionalität Entwicklung der Mehrwährungsfähigkeit Fokus auf Marke Click&Buy
2004: Gründung der Alliance Systemvernetzung durch die Gründung der Click&Buy Alliance Zentraler Vertragsabschluß für internationale Anbieter möglich Eigener Rollout in weiteren europäischen Ländern und den USA: Aufbau operativer Standorte in New York, Madrid und Paris sowie Bildung von Vertriebskooperationen in den Niederlanden und in Österreich.
2005: Bestandsaufnahme Produkt / Markt Wichtiges Produktfeature: 5 Mio. registrierte Nutzer Nutzen der eigenen digitalen Erfahrung aus 20 Mio. Kaufvorgängen: - Fraudmanagement - Marketingmaßnahmen (Cross / Up Selling) Europäischer Marktführer in der Abrechnung digitaler Güter - Ausbau der internationalen Click&Buy Alliance - Weitere Stärkung der eigenen Position in Europa
Vita Timo Seidel, LL.M., Rechtsanwalt Seit Mitte 2003: Prokurist, Justitiar und Leiter Forderungsmanagement der FIRSTGATE AG Ausbildung: Studium der Rechtswissenschaften in Bonn, Lausanne und Sydney, Referendariat in Berlin
Regulierung von Click&Buy Regulatorische Möglichkeiten zum Zeitpunkt der Gründung im Jahr 1999: Bank oder Finanzdienstleister versus unechtes Factoring oder Inkasso
Kaufvertrag Inkasso / Billing Nutzungsvertrag Kooperationsvertrag
Regulierung von Inkasso / Billing Systemen Inkasso: Grundsätzlich erlaubnispflichtig nach Art. 1 1 Abs. 1 Ziffer 5 des Rechtsberatungsgesetzes. Erlaubnis zum Einzug fremder Forderungen erteilt und beaufsichtigt der zuständige Präsident des Amtsgerichts. Factoring (unechtes): die erlaubnisfreie Alternative Problematisch: a) rechtlich unsichere Abgrenzung zum Kreditgeschäft. b) neuer RDG-Entwurf sieht auch bzgl. unechtem Factoring eine Erlaubnispflicht vor.
Vorteile der Inkassolösung Rechtliche Sicherheit für den Nutzer durch Regulierung. Regulierung ist aber deutlich weniger streng als im Bankenrecht: z.b. keine Vorschriften bzgl. Kapital oder Geldwäsche.
Alternative: E-Geld 2000: Richtlinie erlassen 2003: Erste Vergabe einer E-Geld-Lizenz an Moneybookers durch die FSA in London Bis heute insgesamt sechs Lizenzen: Vier im UK und jeweils eine in den Niederlanden und in Deutschland.
Wie funktioniert E-Geld Kaufvertrag E-Geld Institut Einzahlung E-Geld Konto Käufer E-Geld Konto Verkäufer Auszahlung
E-Geld-Definition Monetärerer Wert in Form einer Forderung gegen eine ausgebende Stelle, der 1) auf einem Datenträger gespeichert wird, 2) gegen Entgegennahme eines Geldbetrages ausgegeben wird, 3) dessen Wert nicht geringer ist als der ausgegebene monetäre Wert, 4) und von anderen Unternehmen als der ausgebenden Stelle als Zahlungsmittel akzeptiert werden.
Voraussetzungen zur E-Geld-Erlaubnis Anfangskapital und laufendes Eigenkapital: Das vorgeschriebene Anfangskapital und das laufende Mindesteigenkapital beträgt EUR 1 Mio. Kapitalanlagebeschränkungen: E-Geld-Institute sind verpflichtet, Gelder mindestens in Höhe des Betrags ihrer Verbindlichkeiten auf Grund des noch nicht in Anspruch genommen elektronischen Geldes in höchst liquide Aktiva anzulegen, für die ein Risikogewicht von 0 Prozent gilt.
Level Playing Field Nationale Gesetze, die Praxis nationaler Aufsichtsbehörden und die unterschiedliche Interpretation der E-Geld-Richtlinie führen zu Wettbewerbsverzerrungen. Ein Beispiel nationales Geldwäscherecht: In Deutschland unter der Regulierung durch die BaFin: E-Geld-Institut ist Institut im Sinne des 1 Abs. 4 GwG Nach 2 Abs.1 GwG ist somit grundsätzlich eine sog. face2face-identifizierung der Nutzer notwendig. Im UK unter der Regulierung durch die FSA: Schrittweise, mit steigenden Transaktionsvolumen und Kontoguthaben steigen die Voraussetzungen an die Identifizierung. Die geforderten Maßnahmen zur Identifizierung sind deutlich milder, die Grenzen bzgl. Guthaben und Transaktionsvolumen weiter gesetzt.
Level Playing Field Folge: Die meisten E-Geld-Institute haben sich im UK angesiedelt. Deutschland hat einen entscheidenden Standortnachteil. Forderung: Angleichung der Regulierungspraxis durch Gesetzgebung auf Ebene der EU. Entweder durch Änderung der E-Geld-Richtlinie im Rahmen des derzeitigen Review oder durch explizite Ausnahmen im Rahmen der EU-Geldwäsche- Regelungen.
Blick in die Zukunft: Payment Institution New Legal Framework (NLF) Ziel: Vereinheitlichung des Zahlungsverkehrs innerhalb der EU Schaffung eines neuen Instituts Payment Institution Wird alle Postpaid / Inkassosysteme erfassen
Vergleich der Alternativen im Bankenrecht Bank Einlage Kedit Tätigkeit Stark Reguliert E-Geld-Institut Gespeicherte Guthaben Ersatz für Bargeld Kein Kredit Keine Zinsen auf Guthaben Payment Institution Reiner Transfer von Zahlungen Keine Verwaltung von Guthaben Schwach reguliert
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! FIRSTGATE AG Im MediaPark 5 D-50670 Köln phone +49 (0)221 45 45 762 fax +49 (0)221 45 45 765 philipp.barthold@firstgate.de phone +49 (0)221 45 45 734 fax +49 (0)221 45 45 765 timo.seidel@firstgate.de