Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst



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Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst ABDRUCK G:\StMBW\M-Schreiben ab 1.8.2014\Abteilung II\II.4\2014_11_21 Streibl - Anrechnungsstunden\2014_11_21 Streibl - Anrechnungsstunden_-A.docx Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst 80327 München An die Präsidentin des Bayerischen Landtags Frau Barbara Stamm, MdL Maximilianeum 81627 München II.4 II.2 II III.3 III.7 III IV.3 IV.6 IV.9 IV V.7 V VI.2 VI XI.8 XI X.9 X.10 X LB B MD ZS St B M M 2. ENTWURF Datum: 01.07.2015 Entwurf erstellt/geprüft: Hofbauer_F Reinschrift erstellt/geprüft: Reinschrift versandt: Reinschrift gefaxt: Reinschrift an E-Mail: Ihr Zeichen / Ihre Nachricht vom Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) München, 1. Juli 2015 PI/G-4254-4/382 K II.4 BP4004 6b.159086 Telefon: 089 2186 2667 25.11.2014 Schriftliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Florian Streibl (Freie Wähler) vom 21.11.2014 Anrechnungsstunden im Schulbereich Anlage: Tabelle. Anrechnungsstunden im staatlichen Schulbereich nach Anrechnungsart und Schulart im Schuljahr 2013/14 3 Abdrucke dieses Schreibens (einschließlich Anlage) Sehr geehrte Frau Präsidentin, die o. g. Schriftliche Anfrage beantworte ich wie folgt: 1. In welchem Umfang stehen für Lehrkräfte und Schulleitung an Grundund Mittelschulen Anrechnungsstunden zur Verfügung, aufgeschlüsselt nach: a. der Art der jeweils zur Verfügung stehenden Anrechnungsstunden (Aufschlüsselung nach der jeweiligen Tätigkeit und der Rechtsgrundlage), Telefon: 089 2186 0 E-Mail: poststelle@stmbw.bayern.de Salvatorstraße 2 80333 München Telefax: 089 2186 2800 Internet: www.km.bayern.de U3, U4, U5, U6 - Haltestelle Odeonsplatz

- 2 - b. der Summe der zur Verfügung stehenden Anrechnungsstunden für die jeweilige Tätigkeit einschließlich der jeweiligen Rechtsgrundlage (Bekanntmachung, Kultusministerielles Schreiben etc.) und c. Anrechnungsstunden, die schulartübergreifend für den jeweiligen Schulamtsbezirk zur Verfügung stehen? 2. In welchem Umfang stehen für Lehrkräfte und Schulleitung an Realschulen Anrechnungsstunden zur Verfügung, aufgeschlüsselt nach: a. der Art der jeweils zur Verfügung stehenden Anrechnungsstunden (Aufschlüsselung nach der jeweiligen Tätigkeit und der Rechtsgrundlage), b. der Summe der zur Verfügung stehenden Anrechnungsstunden für die jeweilige Tätigkeit einschließlich der jeweiligen Rechtsgrundlage (Bekanntmachung, Kultusministerielles Schreiben etc.) und c. Anrechnungsstunden, die schulartübergreifend für den jeweiligen MB-Aufsichtsbezirk zur Verfügung stehen? 3. In welchem Umfang stehen für Lehrkräfte und Schulleitung an Gymnasien Anrechnungsstunden zur Verfügung, aufgeschlüsselt nach: a. der Art der jeweils zur Verfügung stehenden Anrechnungsstunden (Aufschlüsselung nach der jeweiligen Tätigkeit und der Rechtsgrundlage), b. der Summe der zur Verfügung stehenden Anrechnungsstunden für die jeweilige Tätigkeit einschließlich der jeweiligen Rechtsgrundlage (Bekanntmachung, Kultusministerielles Schreiben etc.) und c. Anrechnungsstunden, die schulartübergreifend für den jeweiligen MB-Aufsichtsbezirk zur Verfügung stehen? 4. In welchem Umfang stehen für Lehrkräfte und Schulleitung an beruflichen Schulen Anrechnungsstunden zur Verfügung, aufgeschlüsselt nach: a. der Art der jeweils zur Verfügung stehenden Anrechnungsstunden (Aufschlüsselung nach der jeweiligen Tätigkeit und der Rechtsgrundlage),

- 3 - b. der Summe der zur Verfügung stehenden Anrechnungsstunden für die jeweilige Tätigkeit einschließlich der jeweiligen Rechtsgrundlage (Bekanntmachung, Kultusministerielles Schreiben etc.) und c. Anrechnungsstunden, die schulartübergreifend für den jeweiligen MB-Aufsichtsbezirk zur Verfügung stehen? 5. In welchem Umfang stehen für Lehrkräfte und Schulleitung an Förderschulen Anrechnungsstunden zur Verfügung, aufgeschlüsselt nach: a. der Art der jeweils zur Verfügung stehenden Anrechnungsstunden (Aufschlüsselung nach der jeweiligen Tätigkeit und der Rechtsgrundlage), b. der Summe der zur Verfügung stehenden Anrechnungsstunden für die jeweilige Tätigkeit einschließlich der jeweiligen Rechtsgrundlage (Bekanntmachung, Kultusministerielles Schreiben etc.) und c. Anrechnungsstunden, die schulartübergreifend für den jeweiligen Schulamtsbezirk zur Verfügung stehen? A) Statistische Ausweisung von Anrechnungsstunden gemäß Amtlichen Schuldaten Anliegender Tabelle können die im Rahmen des Verfahrens Amtliche Schuldaten jährlich von allgemein bildenden Schulen zum Stichtag 1. Oktober bzw. von den beruflichen Schulen zum Stichtag 20. Oktober gemeldeten Anrechnungsstunden entnommen werden. Dargestellt sind die Anrechnungsstunden an staatlichen Schulen im Schuljahr 2013/2014 (für das Schuljahr 2014/2015 liegen entsprechende amtliche Daten noch nicht vor). Um eine sachgemäße Vergleichbarkeit zwischen den Schularten zu gewährleisten, werden die Anrechnungstatbestände aufgabenbezogen kategorisiert. Dabei findet die Abgrenzung gemäß den Vorgaben der KMK für die nationale Berichterstattung Anwendung.

- 4 - B) Darstellung der Rechtsgrundlagen für die Vergabe von Anrechnungsstunden Nachfolgend sind die für die Vergabe von Anrechnungen relevanten Rechtsgrundlagen sowohl für die an den einzelnen Schularten vergebenen Anrechnungen als auch für schulartübergreifende Anrechnungen an staatlichen Schulen aufgeführt. Maßgebliche Rechtsnormen sind hierbei Bekanntmachungen sowie Schreiben des Staatsministeriums (KMBek bzw. KMS). Aus datenschutzrechtlichen Gründen sind dabei Rechtsgrundlagen, mit denen einzelnen Lehrkräften bzw. Schulen Anrechnungsstunden gewährt werden, ohne explizite Nennung des jeweiligen Aktenzeichens aufgeführt (sondern beispielsweise lediglich als Einzel-KMS deklariert). 1) Grund- und Mittelschulen Der folgenden Übersicht sind die Rechtsgrundlagen für die Gewährung von Kategorie Anrechnungsstunden im Bereich der Grund- und Mittelschulen zu entnehmen: Schulleiteranrechnungen, Verbundkoordinatoren für Mittelschulen medienpädagogische / informationstechnische Beratung Rechtsgrundlage(n) KMBek. Nr. IV/9 P 7004 4/3 286 vom 10.05.1994, Fassung KMS Nr. IV.3-5S 7401 4. 42486 vom 21.05.2010 KMS Nr. IV.3-5P 7004 4b.76268 vom 16.08.2012 KMS Nr. IV.3-5P 7001.7 4b.61295 vom 07.06.2013 KMBek. Nr. IV/9 P 7004 4/3 286 vom 10.05.1994, Fassung Lehrerausbildung KMBek. Nr. IV/9 P 7004 4/3 286 vom 10.05.1994, Fassung KMS Nr. IV.3 5S 7022.1-4b. 72496 vom 01.07.2013

- 5 - KMS Nr. IV.3-5P 7004 4b. 73839 vom 24.06.2013 Einzel-KMS an die Regierungen der betroffenen Lehrkräfte Schulpsychologe, Beratungsrektor Personalratsmitglied einschl. Schwerbehindertenvertretung Mitglied in Arbeitskreisen des ISB Mitwirkung bei Schulversuch Flexible Grundschule KMBek. Nr. IV/9 P 7004 4/3 286 vom 10.05.1994, Fassung KMS Nr. III A 6 4/109395 vom 23.12.1976 Einzel-KMS bzw. Einzelschreiben vom ISB an die Regierungen, Schulen bzw. Lehrkräfte der Arbeitskreismitglieder KMBek. Nr. IV.1-5S 4641 6.59574 vom 15.07.2013 Systembetreuer KMBek. Nr. IV/9 P 7004 4/3 286 vom 10.05.1994, Fassung Berater "Migration" KMBek. Nr. IV.2-5 S 7400-4b.40810 vom 17.05.2011 Multiplikatoren für das Schulverwaltungsprogramm zur Durchführung von Schulungen für VA Kooperation Elementar- und Primarbereich KMS Nr. IV.3-5 P7050.6-4b.57269 vom 03.06.2013 KMS Nr. IV.3 5O 7201 4. 33715 vom 05.05.2009 Externe Evaluation KMS Nr. IV.3-O 7202-4. 107926 vom 31.01.2008 Unterricht an mehreren Schulorten Fachberatung bei den Schulämtern KMBek. Nr. IV/9 P 7004 4/3 286 vom 10.05.1994, Fassung KMBek. Nr. IV/9 P 7004 4/3 286 vom 10.05.1994, Fassung

- 6 - Fachberatung ev. / kath. Religionsunterricht KMS Nr. IV/3 - O 7128 4/70708 vom 27.06.2003 KMS Nr. IV.3-5P 7128 4. 53734 vom 10.06.2005 KMS Nr. IV.3 5/7060 R 4b.59941 vom 04.06.2014 Schulberatung KMBek. Nr. IV/9 P 7004 4/3 286 vom 10.05.1994, Fassung Besondere Aufgaben an Mittelschulen Schule-Wirtschaft- Experten Kooperationsmodelle Datenschutzbeauftragte unabhängige Beratung an Staatlichen Schulämtern (Inklusion) Grundschullotsen sonstige Gründe KMBek. Nr. IV/9 P 7004 4/3 286 vom 10.05.1994, Fassung KMS Nr. IV.2-5O 7202.1-4b. 27353 vom 22.03.2012 KMS Nr. S-5 S 9641-4-7a. 40765 vom 18.04.2013 KMBek. Nr. S-5 S 7641-4b.128671 vom 07.12.2012 KMS Nr. S-5 S 7641.2 4b. 003061 vom 15.02.2013 KMS Nr. IV.4 5 L 0572.2 1a.33945 vom 16.04.2013 KMS Nr. IV.8-5 S 4306.5-7a.88246 vom 27.08.2013 jährliches KMS zum Einsatz von Grundschullehrkräften an staatlichen Gymnasien und Realschulen Einzel-KMS an die Regierungen der betroffenen Lehrkräfte 2) Förderschulen Die folgende Tabelle nennt die Rechtsgrundlagen für die Gewährung von Anrechnungsstunden im Bereich der Förderschulen:

- 7 - Kategorie Rechtsgrundlage(n) Schulleitung Bekanntmachung Unterrichtspflichtzeit an Förderschulen (einschließlich Schulvorbereitende Einrichtungen) und an Schulen für Kranke vom 10. Mai 1994, zuletzt geändert durch KMBek, Punkt 4.1 KMS VII.7-5 P 9010.1 7b.128 355 vom 04.11.2013 (analog für berufliche Schulen zur sonderpädagogischen Förderung) medienpädagogische / informationstechnische Beratung Lehrerausbildung Schulpsychologe, Beratungsrektor Bekanntmachung Unterrichtspflichtzeit an Förderschulen (einschließlich Schulvorbereitende Einrichtungen) und an Schulen für Kranke vom 10. Mai 1994, zuletzt geändert durch KMBek Punkt 4.5.6 Bekanntmachung Unterrichtspflichtzeit an Förderschulen (einschließlich Schulvorbereitende Einrichtungen) und an Schulen für Kranke vom 10. Mai 1994, zuletzt geändert durch KMBek Punkt 4.4, Punkt 4.5.1, 4.5.2 Einzel-KMS Bekanntmachung Unterrichtspflichtzeit an Förderschulen (einschließlich Schulvorbereitende Einrichtungen) und an Schulen für Kranke vom 10. Mai 1994, zuletzt geändert durch KMBek Punkt 4.3 Personalratsmitglied einschl. KMS Nr. III A 6 4/109395 vom

- 8 - Schwerbehindertenvertretung 23.12.1976 KMBek vom 19.04.2011 KMS Nr. IV.8-5P 8004-4.6370 vom 11.02.2011 Mitglied in Arbeitskreisen des ISB Systembetreuer Multiplikatoren für das Schulverwaltungsprogramm Unterricht an mehreren Schulorten Fachberatung Schulberatung Einzel-KMS bzw. Einzelschreiben vom ISB an die Regierungen, Schulen bzw. Lehrkräfte der Arbeitskreismitglieder Bekanntmachung Unterrichtspflichtzeit an Förderschulen (einschließlich Schulvorbereitende Einrichtungen) und an Schulen für Kranke vom 10. Mai 1994, zuletzt geändert durch KMBek Punkt 4.5.5 Einzel- KMS Bekanntmachung Unterrichtspflichtzeit an Förderschulen (einschließlich Schulvorbereitende Einrichtungen) und an Schulen für Kranke vom 10. Mai 1994, zuletzt geändert durch KMBek Punkt 4.5.4 Bekanntmachung Unterrichtspflichtzeit an Förderschulen (einschließlich Schulvorbereitende Einrichtungen) und an Schulen für Kranke vom 10. Mai 1994, zuletzt geändert durch KMBek Punkt 4.2 KMS vom 04.12.2002 Az.: IV.8 - O8128-4.130 325 sowie KMS vom 06.12.2004 Az.: IV.8 O8128-4.122 106. Jährliches Einzel-KMS Bekanntmachung Unterrichts-

- 9 - pflichtzeit an Förderschulen (einschließlich Schulvorbereitende Einrichtungen) und an Schulen für Kranke vom 10. Mai 1994, zuletzt geändert durch KMBek Punkt 4.5.3 Sonderpädagogische Zusatzqualifikation (HPU) unabhängige Beratung an Staatlichen Schulämtern (Inklusion) Einzel-KMS für jeden Lehrgang KMS Nr. IV.7-5 P 8001.2-4a.832912 vom 26.07.2013 sonstige Gründe (z.b. Lehrergesundheit, Mobbing-Prävention, Gedenkstättenpädagogik ) Einzel-KMS an die Regierungen 3) Realschule Die nachfolgende Tabelle nennt die Rechtsgrundlagen für die Gewährung von Anrechnungsstunden an Realschulen. Anrechnungstatbestand Dienststelle der Ministerialbeauftragten Rechtsgrundlage(n) Bekanntmachung Unterrichtspflichtzeit der Lehrer an Realschulen vom 13.07.1987 Az.: III A 11 P 6004 11/26 470, zuletzt geändert durch Bekanntmachung, Punkt 5.2.4.2 KMS Unterrichtspflichtzeit der Lehrer an Realschulen; Anrechnungsstunden für die Mitarbeiter und Fachmitarbeiter der Ministerialbeauftragten ab 01.08.2013 vom 02.05.2013 Nr. V.3 5 P 6004 5a.54 067 KMS Anrechnungen auf die Unterrichtspflichtzeit im Schuljahr

- 10 - Koordination für den Themenbereich Ganztag 2014/15; Schulaufsichtsbezogene Tätigkeiten im Rahmen ASV/ASD vom 22.05.2014 Nr. V.3 5 P 6004 5a.57 704 Einzel-KMS Schulleitung Bekanntmachung Unterrichtspflichtzeit der Lehrer an Realschulen vom 13.07.1987 Az.: III A 11 P 6004 11/26 470, zuletzt geändert durch Bekanntmachung (zuletzt KMS Unterrichtsplanung für das Schuljahr 2015/16 vom 13.04.2015 Nr. IV.3 BS6400.1 5.52 659, Punkt 3.12 lit. i) 1 Abs. 1 Satz 3 der Verordnung zur Einrichtung einer erweiterten Schulleitung Seminarbereich KMS Anrechnungsstunden im Seminarbereich; Einführung in die Modernen Kommunikationsformen (MKF) vom 30.07.2007 Nr. V.1 5 S 6105 PRA.78 837 jährliches KMS zu Anrechnungsstunden im Seminarbereich (zuletzt KMS Anrechnungsstunden im Seminarbereich vom 11.08.2014 Nr. IV.1 BS6105 PRA.101 926) (zuletzt KMS Unterrichtsplanung für das Schuljahr 2015/16 vom 13.04.2015 Nr. IV.3 BS6400.1 5.52 659, Punkt 3.12 lit. f)

- 11 - Beratungslehrer (Schule) Bekanntmachung Unterrichtspflichtzeit der Lehrer an Realschulen vom 13.07.1987 Az.: III A 11 P 6004 11/26 470, zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 17. Februar 2012, Punkt 5.2.3 Betreuungslehrer Bekanntmachung Unterrichtspflichtzeit der Lehrer an Realschulen vom 13.07.1987 Az.: III A 11 P 6004 11/26 470, zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 17. Februar 2012, Punkt 5.2.2 (zuletzt KMS Unterrichtsplanung für das Schuljahr 2015/16 vom 13.04.2015 Nr. IV.3 BS6400.1 5.52 659, Punkt 3.12 lit. a) Praktikumslehrer (zuletzt KMS Unterrichtsplanung für das Schuljahr 2015/16 vom 13.04.2015 Nr. IV.3 BS6400.1 5.52 659, Punkt 3.12 lit. g) Systembetreuer (zuletzt KMS Unterrichtsplanung für das Schuljahr 2015/16 vom 13.04.2015 Nr. IV.3 BS6400.1 5.52 659, Punkt 3.12 lit. b) Beauftragter Datenschutz (zuletzt KMS Unterrichtsplanung für das Schuljahr 2015/16 vom 13.04.2015 Nr. IV.3 BS6400.1 5.52 659, Punkt 3.12 lit. d)

- 12 - Freistellung Studium zur qualifizierten Beratungslehrkraft KMS Anrechnungsstunden für die Ausbildung zur Qualifizierten Beratungslehrkraft vom 12.03.2008 Nr. III.6 5 P 4156 6.110 750 jährliches KMS zur Unterrichtsplanung (zuletzt KMS Unterrichtsplanung für das Schuljahr 2015/16 vom 13.04.2015 Nr. IV.3 BS6400.1 5.52 659, Punkt 3.12 lit. i) Kooperation MS/RS Bekanntmachung Kooperationsmodelle zwischen Haupt-/ Mittelschule und Realschule vom 06.12.2010 Az.: S 1-5 S 7641-4.106 180, zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 07.12.2012, Punkt 6 Kooperation RS/FOS Einzel-KMS Mitwirkung Schulversuch Einzel-KMS Referenzschulen Medienbildung Einzel-KMS Arbeitskreis ISB Einzel-KMS Fachkommission ISB (zuletzt KMS Unterrichtsplanung für das Schuljahr 2015/16 vom 13.04.2015 Nr. IV.3 BS6400.1 5.52 659, Punkt 3.12 lit. c) Medienpädagogisch-informationstechnische Beratungslehrkräfte Bekanntmachung Medienpädagogisch-informationstechnische Beratung in Bayern vom 26.06.2007 Az.: III.4-5 S 1356-5.41 867, Punkt 12 KMS Unterrichtspflichtzeit der Lehrer an Realschulen; Anrechnungsstunden für die Mitarbeiter und Fachmitarbeiter der Ministerialbeauftragten ab 01.08.2013 vom 02.05.2013 Nr. V.3 5 P 6004 5a.54 067

- 13 - Mitglied externes Evaluationsteam KMS Externe Evaluation vom 17.05.2005 Nr. V.2 5 S 6402.3 5.37 030 Schulpsychologe Einzel-KMS Praktikumslehrer für die Ausbildung von Fachlehrern Tätigkeiten in der Personalvertretung Vertrauensleute der Schwerbehinderten im Schulbereich Einzel-KMS Bekanntmachung Richtlinien für die Freistellung von Mitgliedern örtlicher Personalräte an staatlichen Realschulen, Gymnasien und beruflichen Schulen mit in der Regel weniger als 400 Beschäftigten vom 19. April 2011 Az.: II.5-5 P 4008-6.23 053 KMS Vertrauensleute der Schwerbehinderten im Schulbereich; hier: Anrechnungen auf die Unterrichtspflichtzeit vom 27.03.2006 Nr. II.5 5 P 4004 6.2518 Sonstige Anrechnungsstunden Einzel-KMS 4) Gymnasium Die folgende Tabelle nennt die Rechtsgrundlagen für die Gewährung von Anrechnungsstunden im Gymnasialbereich: Kategorie Schulleitung, Oberstufenkoordination Lehrerausbildung Schulinterne Tätigkeiten Rechtsgrundlage(n) KMBek Nr. II/1 8/46 650 vom 26.07.1974, Fassung KMBek Nr. II/1 8/46 650 vom 26.07.1974, Fassung KMS Nr. VI/16 S 4062-7/108259 vom 16.07.1993 KMBek Nr. II/1 8/46 650 vom 26.07.1974, Fas-

- 14 - (Fachbetreuer, Beratungslehrkraft, Stundenplan, Stufenbetreuer, Verbindungslehrer, Systembetreuer etc.) sung Dienststelle des Ministerialbeauftragten Koordination für den Themenbereich Ganztag Schulpsychologen Grundschullotsen Einsatz in mehreren Schulhäusern Externe Evaluation Referenzschulen für Medienbildung Überregionale Arbeitskreise Mitwirkung an Schulversuchen KMBek Nr. II/1 8/46 650 vom 26.07.1974, Fassung KMS Nr. V.7 BS 5400.1 6b.51635 vom 21.04.2015 KMBek Nr. II/1 8/46 650 vom 26.07.1974, Fassung jährliches KMS zum Einsatz von Grundschullehrkräften an staatlichen Gymnasien und Realschulen KMBek Nr. II/1 8/46 650 vom 26.07.1974, Fassung KMS Nr. VI.4 5 S 4200.4 6/49 197 vom 11.05.2005 jährliches KMS zum Projekt Referenzschulen für Medienbildung Einzel-KMS an die Schulen der Arbeitskreismitglieder Einzelschreiben vom ISB an die Schulen der Arbeitskreismitglieder Einzel-KMS an die teilnehmenden Schulen Datenschutzbeauftragter KMS Nr. VI.9-5 L 0572.2-1a.575 vom 02.02.2012 Örtlicher Personalrat KMBek Nr. II.5-5 P 4008-6.23 053 vom 19.04.2011 Tätigkeit an der Schulberatungsstelle Ausbildung zur Beratungslehrkraft Einzel-KMS an die Schulen der betroffenen Lehrkräfte KMS Nr. III.6 5 P 4156 6. 110 750 vom 12.03.2008

- 15 - Tätigkeit an Heimschulen Sonstige Anrechnungsstunden KMBek Nr. II/1 8/46 650 vom 26.07.1974, Fassung KMS Nr. VI.5 5 O 5208 6.57654 vom 11.06.2014 Einzel-KMS an die Schulen der betroffenen Lehrkräfte 5) Berufliche Schulen Für die Vergabe von Anrechnungen an beruflichen Schulen wird zunächst auf die Nr. 4 der KMBek vom 12.07.1985 (KMBl I 1985, 102) über die Unterrichtspflichtzeit der Lehrer an beruflichen Schulen in der Fassung vom 17.02.2012 verwiesen. Darüber hinaus werden Anrechnungen in folgenden Bereichen gewährt: Kategorie Freistellungen für Tätigkeiten in der Personalvertretung Lehrerausbildung Lehrerfort- und - weiterbildung Rechtsgrundlage(n) Nr. 2 und 4.2 der Richtlinien für die Freistellung von Mitgliedern örtlicher Personalräte an staatlichen Realschulen, Gymnasien und beruflichen Schulen mit in der Regel weniger als 400 Beschäftigten (KMBek vom 19.04.2011; KWMBl 2011, 93) KMS vom 22.07.2014, Nr. VII.2-5S9008-7a.44239 zum Qualitätsmanagement in der Lehrerbildung KMS vom 07.04.1994, Nr. VII/10-13/45902 zum Betriebspraktikum für Lehrer an beruflichen Schulen. Anmerkung: Dieses KMS enthält sehr differenzierte Regelungen zu Anrechnungsstunden. Es gilt nur mehr bis zum Schuljahresende 2014/2015. Ab dem 01.08.2015 soll teilnehmenden Lehrkräften einheitlich eine zeitliche Entlastung im Umfang von 0,5 Jahreswochenstunden gewährt werden. Ein entsprechendes KMS an die Regierungen und

- 16 - Ministerialbeauftragten ist derzeit in Lauf. Schulpsychologische Betreuung Tätigkeit in Bildstellen/Medienberatung Lehrplanarbeit Schulversuche Besondere Belastungen im Rahmen der normalen Lehrertätigkeit Sonstige Schulartübergreifende Beratungs-, Koordinierungs- und Organisationsaufgaben KMS vom 14.10.2014, Nr. VII.6-BP9020.10-6- 7b.125839 Nr. 12 der KMBek vom 26.06.2007 (KWMBl I 2007, 282) Nr. 7 der Verfahrensordnung für die Lehrplankommissionen am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (KMBek vom 17.07.2007; KWMBl I 2007, 309) KMS vom 04.12.2006, Nr. VII.7-5P9004-7.122861 (innere Schulentwicklung) Anmerkung: Dieses KMS gilt nur mehr bis zum Schuljahresende 2014/2015. Ab dem 01.08.2015 wird das Staatsministerium über die Vergabe von Anrechnungsstunden für die Innere Schulentwicklung, z.b. in der Vorbereitungs- bzw. Einführungsphase der erweiterten Schulleitung, im Einzelfall entscheiden (vgl. KMS vom 14.04.2015). Nr. 11 der KMBek vom 15.03.2010, Nr. S1-5S7641.1/12 (Kooperationsmodell Hauptschule und Wirtschaftsschule) KMS vom 04.08.2014, Nr. VII.2-5P9060M- 7b.44231 (Regionalbeauftragte bzw. Gutachter im Arbeitskreis Leseförderung und Schulbibliotheksarbeit am ISB) KMS vom 14.06.2013, Nr. VII.4-5 O 9124-7b.66081 (Einführung des Qualitätsmanagements an beruflichen Schulen in Bayern (QmbS)) Nr. 2.2 der KMBek vom 17.03.2000 (KWMBl I 2000, 86) (Systembetreuung an den Schulen) KMS vom 02.05.2014, Nr. VII.2-5S9310.1-7b.776 (Bestellung von Datenschutzbeauftragten an beruflichen Schulen) KMS vom 09.07.2014, Nr. VII.1-5P9004-7b.65217 (Multiplikatoren der Schulverwaltungsprogramme WinSV bzw. ASV) KMS vom 21./25.10.2013, Nr. VII.3-5P4007.3.6b.109985, 109986 (schulartübergreifend tätige Fachkräfte für Arbeitssicherheit)

- 17-6) Weitere (schulartübergreifende) Anrechnungstatbestände Nachfolgend sind die Rechtsgrundlagen weiterer Anrechnungsstunden aufgeführt, soweit diese nicht von der jeweiligen Schulabteilung gewährt werden (und somit bereits oben dargelegt sind). Kategorie Regionalbeauftragte für Demokratie und Toleranz UNESCO-Projektschulen Landeskoordinator der Schülermitverantwortung Beauftragte für Lehrergesundheit und ihre Teams an den staatlichen Schulberatungsstellen Multiplikatorinnen und Multiplikatoren zur Mobbing- Prävention Kriseninterventions- und - bewältigungsteam bayerischer Schulpsychologinnen und Schulpsychologen (KIBBS) Weiterbildung zur qualifizierten Beratungslehrkraft Rechtsgrundlage(n) KMS zur Berufung der Regionalbeauftragten für Demokratie und Toleranz (Az. III.7 5 O 4101.1 6.49870 vom 22.06.2009) auf der Grundlage der KMBek vom 29.10.2001 Nr. VI/9-S4305-6/40922 (KWMBl S. 454 f.) zum Auftrag der Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen Einzel-KMS (an die Landeskoordinatoren sowie den Organisator des alljährlich stattfindenden Jugendforums) Einzel-KMS an die Schule der Lehrkraft KMS Gesamtkonzept Lehrergesundheit vom 28.09.2007; Az.: III.6 5 P 4013 6. 90 706 Einzel-KMS an die Schulen der betroffenen Lehrkräfte bzw. an die Regierungen KMS Landesprojekt Schule als Lebensraum ohne Mobbing! vom 30.09.2011; Az.: III.6 5 P 4110 5b. 75 531 Einzel-KMS an die Schulen der betroffenen Lehrkräfte bzw. an die Regierungen KMBek. Krisenintervention an Schulen vom 10. Juli 2013; Az.: III.6 5 S 4305.20 6a. 77 680 Einzel-KMS an die Schulen der betroffenen Lehrkräfte bzw. an die Schulämter KMS Anrechnungsstunden für die Ausbildung zur Qualifizierten Beratungslehrkraft vom 12.03.2008; Az.: III.6 5 P 4156 6. 110 750 Einzel-KMS an die Schulen der betroffenen Lehrkräfte

- 18 - Landesbeauftragte/r bzw. Regionalkoordinatoren für einen Schülerwettbewerb Landesbeauftragte/r für das Programm Schule unterwegs Ansprechpartner Kooperation Eltern Schule (KESCH) Einzel-KMS an die Schulen der betroffenen Lehrkräfte Einzel-KMS an die Schule der betroffenen Lehrkraft KMS III.3 5 S 4352 6a.130167 (Mai 2013) KMS III.3 5 S 4352 6a.4484 (April 2014) Mit vorzüglicher Hochachtung Dr. Ludwig Spaenle Staatsminister