Ihre Migros als Arbeitgeberin



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SO VIELSEITIG WIE DU: EINE LEHRE BEI DER MIGROS-GRUPPE.

Transkript:

Ihre Migros als Arbeitgeberin Die Migros ist das Schweizer Unternehmen, das sich mit Leidenschaft für die Lebensqualität seiner Kundinnen und Kunden einsetzt. Genossenschaft Migros Basel

WAS BIETET DIE MIGROS? Diese Kurzinformation gibt Ihnen einen Überblick über die Genossenschaft Migros Basel als Arbeit ge berin, unsere fortschritt lichen Anstellungsbedingungen und unser gut ausgebautes Netz an sozialer Sicherheit. WER IST DIE MIGROS? Die Migros ist weltweit einzigartig. Darauf sind wir stolz. Wir setzen alles daran, auch in Zukunft die Nummer 1 des schweizerischen Detailhandels zu bleiben. Unsere Tätigkeiten richten wir voll und ganz auf die Zufriedenheit unserer Kunden und Mitarbeitenden aus. Die Migros wurde 1925 von Gottlieb Duttweiler gegründet. Gottlieb Duttweiler war eine herausragende Persönlichkeit in der Schweizer Wirtschafts geschichte. Unter anderem verwandelte er die blühende Migros AG in eine Genossenschaft und schenkte das Unternehmen seinen Kunden und einen kleinen Teil den Mitarbeitenden durch die Stiftung. Die Genossenschaft Migros Basel (GMBS) wurde 1930 gegründet und hat ihren Sitz in Münchenstein. In unseren Filialen, M-Restaurants, Hausbäckereien, Do it + Garden, M-Parcs, sowie OBI, Klubschule, Freizeitanlage, Fitnesspark und Seegarten beschäftigen wir in den Kantonen Basel-Stadt, Basel-Land, Bern, Jura und Solothurn über 3500 Mitarbeitende. Mit wenigen Ausnahmen profitieren unsere Mitarbeitenden von einem attraktiven L-GAV (Landes-Gesamtarbeitsvertrag). 2

ARBEITSZEITEN In der Regel 41 Stunden pro Woche bei Vollzeitbeschäftigung. In den Branchen Logistik, Gastronomie und Freizeitanlagen werden 43 Stunden pro Woche gearbeitet. Teilzeitbeschäftigungen nach Absprache und Vereinbarung möglich. LOHNFESTSETZUNG ist abhängig von Funktion, Leistung und Erfahrung im Rahmen der wirtschaftlichen Möglichkeiten. Attraktive und marktgerechte Startlöhne nach Lehr abschluss. 13. MONATSLOHN Die Mitarbeitenden haben Anspruch auf einen 13. Monatslohn im Kalenderjahr. Beginnt oder endigt das Arbeitsverhältnis während des Kalenderjahres, so besteht Anspruch auf einen verhältnismässigen Anteil des 13. Monatslohnes. FERIEN Unsere festangestellten Mitarbeitenden haben folgenden Anspruch auf bezahlte Ferien: Vom 1. 20. Dienstjahr Ab 50. Altersjahr oder 21. Dienstjahr Ab 60. Altersjahr oder 31. Dienstjahr Jugendliche Mitarbeitende einschliesslich Lernende bis zum 20. Altersjahr 5 Wochen 6 Wochen 7 Wochen 6 Wochen Mitarbeitende im Stundenlohn erhalten 5 Wochen Ferien, die ihnen pro ge leiste te Arbeitsstunde monatlich zusammen mit einer anteilsmässigen Feiertagsentschädigung ausbezahlt werden. In den Branchen Freizeitanlagen und Klubschulen (Kursleiter/Kursleiterinnen) wird der Anspruch auf 5 Wochen festgesetzt (Ausnahme: Jugendliche und Lernende). AUS- UND WEITERBILDUNG Unsere Aus- und Weiterbildung vermittelt jungen Menschen eine solide Grundbildung in diversen Berufen, fördert die fachliche Kompetenz unserer 3

Mitarbeitenden und entwickelt Führungskräfte zielgerichtet und systematisch weiter. Berufsbegleitende Ausbildungen werden individuell abgesprochen und mitfinanziert (gemäss Aus- und Weiterbildungsreglement). Motivierte und kompetente Nachwuchskräfte werden in individuellen Entwicklungsgesprächen beraten und laufbahnbezogen gefördert. Wenn immer möglich wird künftiges Kaderpersonal aus den eigenen Reihen entwickelt. LEISTUNGEN DER M-PARTIZIPATION Die finanzielle Migros-Partizipation setzt sich aus einem Grundkapital und den Dienstaltersgeschenken zusammen. Alle Leistungen werden den Mitarbeitenden auf dem M-Partizipationskonto gutgeschrieben und zu eindrücklichen Vorzugs konditionen verzinst. Die Mitarbeitenden können über dieses Guthaben gemäss Reglement verfügen. Grundkapital Fr. 500. nach der Probezeit Fr. 500. nach dem 1. Anstellungsjahr Fr. 1000. nach dem 2. Anstellungsjahr Fr. 1000. nach dem 3. Anstellungsjahr Fr. 1000. nach dem 4. Anstellungsjahr Total: Fr. 4000. Grundkapital Dienstaltersgeschenke Fr. 1000. nach dem 5. Anstellungsjahr Fr. 2000. nach dem 10. Anstellungsjahr Fr. 3000. nach dem 15. Anstellungsjahr Fr. 4000. nach dem 20. Anstellungsjahr Nach jeweils 5 Anstellungsjahren erhöht sich dieser Betrag um weitere Fr. 1000. Teilzeitbeschäftigte erhalten die Dienstaltersgeschenke in einem im Verhältnis zur geleisteten Arbeitszeit herabgesetzten Betrag. 4

KRANKENLOHN Für unsere festangestellten Mitarbeitenden wird durch das Unternehmen auf den Zeitpunkt des Stellenantritts eine Kollektiv-Krankentaggeldversicherung abgeschlossen. Den Mitarbeitenden wird bei ärztlich ausgewiesener Arbeitsunfähigkeit während 730 Tagen ein Krankentaggeld in der Höhe des vollen Nettolohnes ausgerichtet. Mitarbeitende mit einer Anstellung im Stundenlohn haben ab dem ersten Krankheitstag Anrecht auf Krankenlohn (80%). UNFALLVERSICHERUNG Vollzeitbeschäftigte sind gegen die Folgen von Berufs- und Nichtberufs unfällen (L-GAV Art. 44.1) versichert. Die Prämie für die Berufsunfallver sicherung übernimmt die Firma. Teilzeitbeschäftigte und Stundenlöhner sind ebenfalls gegen Nichtberufsunfälle versichert, sofern sie gemäss der Regelung des UVG (gesetzliche Bestimmung) mindestens 8 Stunden wöchentlich arbeiten. MUTTERSCHAFTSURLAUB Die Mitarbeiterin hat Anspruch auf 16 Wochen bezahlten, ununterbrochenen Mutterschaftsurlaub ab dem Tag der Geburt. VATERSCHAFTSURLAUB Bei der Geburt eines eigenen Kindes wird dem Vater ein bezahlter Urlaub von 2 Wochen gewährt. Er kann zusätzlich bis zu 2 Wochen unbezahlten Urlaub beanspruchen. Der Vaterschaftsurlaub ist innerhalb eines Jahres ab der Geburt des Kindes zu beziehen. FAMILIENPHASE Ausgetretene Mitarbeitende haben innerhalb von 12 Monaten nach Be endigung des Mutterschaftsurlaubes der Arbeitnehmerin das Recht auf Wiederanstellung an einem freien Arbeitsplatz im Unternehmen im vorherigen Beschäftigungsumfang. Das Recht auf Wiederanstellung steht entweder der Mutter oder dem Vater zu. 5

PENSIONSKASSE Die Migros Pensionskasse (Leistungsprimat) ist ohne Übertreibung eine der besten privatwirtschaftlichen Personalvorsorgeeinrichtungen der Schweiz und gewährt ihren Versicherten und deren Familienangehörigen Schutz gegen die wirtschaftlichen Folgen des Alters, der Invalidität und des Todes. Der Beitritt ist obligatorisch und richtet sich nach den Bestimmungen des BVG. Die Versicherung beginnt bei Stellenantritt für die Risikoversicherung (Invalidität, Tod) frühestens am 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres für die Vollversicherung (Invalidität, Tod, Altersvorsorge) frühestens am 1. Januar nach Vollendung des 24. Altersjahres. Das ordentliche Rücktrittsalter ist einheitlich für männliche und weibliche Versicherte bei Vollendung des 64. Altersjahres. Die Beiträge an die Pensionskasse werden in Prozenten des versicherten Einkommens bemessen, wobei zu erwähnen ist, dass die Migros freiwillig den doppelten Betrag überweist. Die Leistungen sind deutlich höher als das gesetzlich vorgeschriebene Minimum. FLEXIBLE PENSIONIERUNG Bei der Migros werden alle Mitarbeitenden bereits mit 64 Jahren pensioniert (Rente/Kapitalauszahlung: flexible Wahl). Auf Wunsch ist auch eine vorzeitige Pensionierung mit 58 Jahren möglich (entsprechende Kürzung siehe Reglement der Migros-Pensionskasse). MIGROS AHV-ERSATZRENTE Nach der ordentlichen Migros-Pensionierung erhalten die Mitarbeitenden bis zum Eintreten der staatlichen AHV-Rente eine AHV-Ersatzrente. Die Höhe dieser exklusiven und freiwilligen Dienstleistung der Migros ist abhängig von den geleisteten Dienstjahren in der Migros. Diese Leistung ist prämienfrei. TODESFALLRISIKOVERSICHERUNG Die Genossenschaft Migros Basel bezahlt für ihre Mitarbeitenden die Prämien für die Todesfallrisikoversicherung. Ab Eintrittsdatum besteht die Anspruchsberechti gung für die Hinterbliebenen der verheirateten, geschiedenen, gericht- 6

lich getrennten und ledigen unterstützungspflichtigen Mitarbeitenden. Die Leistung für den/die hinterbliebene/n EhepartnerIn beträgt ein Jahressalär, für minderjährige Kinder zuzüglich je 1/2 Jahressalär bis zum Maximum von total 3 Jahres salären. Diese Versicherung wird für alle L-GAV unterstellten Mitarbei ten den abgeschlossen. SOZIALBERATUNG Die Sozialberatung ist ein betriebsinternes Angebot für alle Mitarbeitenden sowie ihre Angehörigen. Die Beratung ist freiwillig, vertraulich und kostenlos und kann bei folgenden Fragen und Problemen in Anspruch genommen werden: Schwierigkeiten oder Konflikte am Arbeitsplatz Persönliche, familiäre und zwischenmenschliche Probleme Budget- und Schuldenberatung Rechtsfragen im Alltag Familienservice (Informationen/Beratung zu Fragen rund um die Betreuung von Kindern und Betagten) VERGÜNSTIGUNGEN Als Mitarbeitende der Genossenschaft Migros Basel profitieren Sie von folgenden attraktiven Vergünstigungen: Weitgehende Rückerstattung des Kursgeldes bei den meisten Angeboten der Klubschule Migros-Basel Vergünstigungen im Fitnesspark Heuwaage Basel Höhere Zinssätze bei der Migros Bank auf Anlage- und Privatkonto Rabatt bei der Generali auf einzelne Versicherungen Einkaufsvergünstigungen in Form von Cumulus-Zusatzpunkten Essensvergünstigungen (Betriebszentrale und Migros Restaurants der Genossenschaft Migros Basel subventionierte Preise) Benzinvergünstigung bei Migrol Kollektivverträge mit Krankenversicherern (CSS, Helsana, SWICA) 7

Genossenschaft Migros Basel Personalabteilung Zentrale +41 (0)58 575 55 55 Ruchfeldstrasse 15, Münchenstein Fax +41 (0)58 575 54 77 Postfach 3643 CH 4002 Basel www.migrosbasel.ch Genossenschaft Migros Basel