Schul-ABC Kindergarten und Primarschule Salenstein (Schulordnung)



Ähnliche Dokumente
Kindergarten und Primarschule Berlingen. Schul-ABC

Infoheft SVK Schuljahr 2014/15

Tagesbetreuungsreglement Gültig ab 1. August 2014

Haus- und Schulordnung

in der Wichtiges aus unserer Schule

ABSENZEN... 2 BEITRÄGE... 3 FUNDSACHEN... 4 HANDY... 5 KONFLIKTLÖSESCHEMA... 6 RAUCHEN... 7 VERSICHERUNG... 8

Im Schulhaus und auf dem Pausenplatz nehmen alle Rücksicht aufeinander.

Schule Heslibach. Informationsabend Kindergarten 16. Juni 2014

Konzept Hausaufgabenbegleitung

GemeindeVerband. Tagesbetreuungsangebote. Verordnung

Reglement des Elternrates Ottenbach. Reglement. Elternrat. Ottenbach

Sprachaufenthalte - Informationen allgemein

Mittagstisch Meetpoint, Emmen-Dorf Mittagstisch Riffig, Emmenbrücke

Schulpflege Gontenschwil. Schule Gontenschwil

KONFERENZ HF KINDERERZIEHUNG Mit der Lancierung der Oltner Initiative für eine professionelle Kindererziehung

VERORDNUNG TAGESSCHULE AEFLIGEN

Verein Mittagstisch Veltheim. Betriebsreglement

Primarstufen-ABC. Schuljahr 2018/2019. Irina Eugster und Klaus Junkert

Version Reglement über die Elternmitwirkung in den Schulen

Betreuung für Kinder mit Herz und Verstand

Info Ganztagsschule 2011/2012. Welche Grundsätze sind wichtig für die GTS?

Allgemeine Informationen

Herbst-Gemeindeversammlung 20. September 2007

Schmatzplatz Die Tagesstruktur im Tannzapfenland. Reglement V1.2_2015_09_05. Christina Stillhart & Daniel Sigrist Sonnenhofstrasse Oberwangen

Richtlinien. über die Einteilung der Kinder in die Schulen und Kindergärten. vom 27. Juni 2002 (mit Änderungen bis 29. Juni 2010)

Elternleitfaden der Anton Gruner Schule von A Z

Schulzahnpflegereglement EINWOHNERGEMEINDE RODERSDORF

Wir heissen Sie und Ihre Familie an unserer Schule herzlich willkommen!

Anmeldung und Vertrag

Betriebs- und Benützungsreglement für Sportanlage Bachmatten Muri inkl. Skateboard-Anlage

Konzept Integrative Förderung Sekundarstufe I

Teilnahme-Vertrag. Der Teilnahme-Vertrag gilt zwischen. dem Berufs-Bildungs-Werk. und Ihnen. Ihr Geburtsdatum: Ihre Telefon-Nummer:

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.

Gesundheitsvorsorge in der Schule

zum Benützungsreglement für das Freibad und die Uzehalle

Schulordnung der Schule Feldbrunnen-St.Niklaus

Tarife Espace d Enfance

Anstellung und Unterrichtspensum im Kindergarten, Informationsschreiben

InteGREATer e.v. Berlin vor Ort

Der Primarschulrat Bütschwil erlässt gestützt auf Art. 33 des Volksschulgesetzes vom 13. Januar 1983 (SGS 213.1) folgende Schulordnung:

GESAMTPÄDAGOGISCHES TAGESSCHULKONZEPT REGELN UND ABMACHUNGEN DER TS DIESSBACH

Wir sind für Sie da. Unser Gesundheitsangebot: Unterstützung im Umgang mit Ihrer Depression

Anmeldung zur Sommermachane 2015 Zeitraum: Region: Österreich, Salzburger Land

Allgemeine Information und Kommunikation

Was ist die Krankenkasse?

Stand: / V. Seiler. Erziehungsberechtigte/r. Vor- und Zuname. Geb. am: Straße: Kinder und Betreuungszeiten:

Sie werden Anfang Schuljahr vom Schulzahnarztdienst Ihrer Wohngemeinde aufgefordert, Ihr Kind/Ihre Kinder zum obligatorischen Untersuch anzumelden.

Betriebsreglement. 2. Trägerschaft Träger der Kinderkrippe Bärlitatze ist Janine Fellmann.

EINWOHNERGEMEINDELAUSEN REGLEMENT KINDER- UND JUGENDZAHNPFLEGE

MarteMeoAssessment. MindMap Fragen. Formulare Versorger Seite 1 MarteMeoZentrum

ISAP Kundencenter. Alles. Einfach. Online. Das Handbuch zum neuen ISAP Kundencenter ISAP AG. All rights reserved.

Schulordnung der Stadt Rheineck

Betreuungsvertrag. zwischen Mini Meadows Kinderkrippe. Kirsty Matthews Künzi und

(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.

INFORMATIONEN ZUR NACHSORGE VON ZAHNIMPLANTATEN

Elternbefragung der Kindertagesstätte...

Reglement der Primarschule der Gemeinde Baltschieder

Wir gehen respektvoll und freundlich miteinander um!

AMTLICHE GESETZESSAMMLUNG

Weiterbildung mit Kind Informationen zur Nutzung der Kindertagesstätte in der Sparkassenakademie. Stuttgart, Juni 2014

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

Hausaufgabenbetreuung HAB

Name Praktikumsbetreuer: Unterschrift für den Betrieb: Unterschrift Klassenlehrer:

Das Zeugnis für die Primarstufe

Morgen- und Hausaufgabenbetreuung, Emmen

Der Ganztag am Gymnasium Köln-Pesch

Reglement für die Aufnahme in die Pilotklassen der Informatikmittelschulen (IMS) an Handelsmittelschulen des Kantons Zürich

Versicherungsreglement

10. Keine Annahme weiterer Arbeiten

Tagesschulangebot Schule Gerzensee

Im nächsten Schuljahr bieten wir folgenden fakultativen Unterricht an:

EINWOHNER GEMEINDE HÄGENDORF S c h u l z a h n r e g l e m e n t

Erziehungspartnerschaft

Förderzentrum (FZ) Sekundarschule Rüti - Das Förderzentrum. Ressourcen: Personen Arbeitszeit Material Infrastruktur Zeitgefässe

Kinderhaus Westendstraße Westendstr. 8 a Bad Aibling Tel.: 08061/5839 (Hort/Leitung) 08061/3126 (Kindergarten)

zum Vertrag zur Integrierten Versorgung von Patienten mit der Diagnose Osteoporose im Rheinland gemäß 3 Abs. 5 Buchst. e

Informationsblatt zu den Seminaren am Lehrstuhl. für Transportsysteme und -logistik

Überprüfung der digital signierten E-Rechnung

Angaben zur Person für die erstmalige Schulaufnahme

Fragebogen Weisse Liste-Ärzte

BETRIEBS- KRANKENKASSE

Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen

Heimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. NUTZUNGSVERTRAG

Gemeinde Kienberg. Schulzahnpflege-Reglement

Information zum Projekt. Mitwirkung von Menschen mit Demenz in ihrem Stadtteil oder Quartier

Trennung und Scheidung

Waldspielgruppe. Flügepilz. Biregg. Liebt es Ihr Kind im Wald zu spielen und sich von der Natur verzaubern zu lassen?

Mürwiker Str. 156a Flensburg, Anmeldung. Fußballferien-Camp der Soccer-Arena-Flensburg (Sum Sum)

Mitarbeiter-Gespräche der Schulleitung (MAG)

-> Wir können bei Ihnen alle Behandlungen mit aufwendigen Maßnahmen, Spezialgeräten und hochwertigen Materialien, entsprechend den Kriterien

Sind Sie grundsätzlich mit der internen Kommunikation/Information an unserer Schule zufrieden?

Neuordnung der Pflegefinanzierung im Kanton Thurgau

Hausaufgabenkonzept der Brenscheder Schule

Informationen zum Bandprobenraum

WICHTIGER HINWEIS: Bitte fertigen Sie keine Kopien dieses Fragebogens an!

Online bezahlen mit e-rechnung

BETRIEBSPRAKTIKUM Informationsbogen für Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern und Erziehungsberechtigte

2.3. Promotions- und Übertrittsreglement. I. Kindergarten. II. Primarschule. Im Amtlichen Schulblatt veröffentlicht am 15.

Transkript:

Schule Salenstein Schulkommission Schul-ABC Kindergarten und Primarschule Salenstein (Schulordnung) Absenzen Kontaktperson für krankheits- oder anderweitig bedingte Absenzen ist die Klassenlehrperson. Betroffene Schüler und Schülerinnen sollten vor Unterrichtsbeginn abgemeldet werden über Telefonnummer des jeweiligen Klassenlehrers, welche auf dem individuellen Stundenplan jedes Kindes steht. Aus Sicherheitsgründen müssen die Kinder täglich bei der Klassenlehrperson abgemeldet werden oder bei längerem Krankheitsfall mit Datumsangabe des Wiedereintritts in die Schule. Bis das teilrevidierte Volksschulgesetz voraussichtlich im Sommer 2016 in Kraft tritt, besteht kein Anspruch auf so genannte Jokertage in unserer Schulgemeinde. Dispensationsgesuche bis zu einem ganzen Tag sind an die Lehrperson zu richten. Als Ausnahme dieser Regelung gilt ein Gesuch bis zu einem Tag direkt vor oder nach Schulferien. In allen andern Fällen soll ein Dispensationsgesuch mindestens 14 Tage vorher an die Schulleitung gestellt werden. Arzt / Zahnarztbesuch Diese Besuche sollten grundsätzlich ausserhalb der Schulzeiten stattfinden. Ist dies nicht möglich, müssen die Lehrpersonen im Voraus benachrichtigt werden. In der 1. und 4. Klasse wird eine allgemeine Reihenuntersuchung durch den Schularzt durchgeführt (Schwergewicht Augen, Ohren, Wirbelsäule und Bewegungs-Apparat). Das Aufsuchen des Zahnarztes ist grundsätzlich Sache der Eltern. Die Schulzahnklinik führt jährlich einmal eine Reihenuntersuchung durch. Die Primarschule Salenstein beteiligt sich zu einem Drittel an den Kosten bei der Schulzahnklinik Kreuzlingen (exkl. Zahnstellungskorrekturen und Kieferoperationen). Während des Schuljahres erfolgt ca. 3 bis 4 Mal eine Instruktion über das Zähneputzen durch eine Dentalhygienikerin. Bei Unfällen während der Schulzeit wird der Schularzt beigezogen. Da seitens der Schule keine Unfallversicherung besteht, sind die Eltern verpflichtet, ihre Krankenkasse zu informieren. Begleitblatt (Laufbahnblatt) Über jedes Kind wird ab dem Kindergarteneintritt ein einheitlich vom Kanton vorgegebenes Laufbahnblatt geführt. Darin sind die aktuellen Personalien, eventuell erfolgte Abklärungen und Massnahmen / Therapien festgehalten. Das Laufbahnblatt ist unter Verwahrung bei der jeweiligen Lehrperson und untersteht der Geheimhaltung. Die Eltern haben grundsätzlich jederzeit Einsichtsrecht in das Laufbahnblatt. Nach Beendigung der Primarschulzeit werden die Begleitblätter an die 1

weiterführende Schule übergeben und nach Ablauf der obligatorischen Schulzeit vernichtet. Die näheren Regelungen sind auf dem Laufbahnblatt aufgeführt. Bibliothek Für Schulkinder und Kindergartenkinder besteht eine Schulbibliothek. Die Lehrpersonen besuchen mit ihren Abteilungen während der Unterrichtszeit die Bibliothek regelmässig, so dass sich die Kinder Bücher ausleihen können. Blockzeiten Für den Kindergarten gilt am Morgen ein 3-Stundenblock von 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr. Anfang Semester können die Kindergärtler auch für einen 3.5-Stundenblock angemeldet werden (8.15 Uhr bis 11.45 Uhr). Für die Schule gilt am Morgen ein 3.5- Stundenblock von 8.15 Uhr bis 11.45 Uhr. Cockpit Regelmässig finden ab der dritten Klasse in den Bereichen Sprachen und Mathematik Testprüfungen mit interkantonaler Beteiligung statt. Diese Module werden via Internet ausgewertet und erlauben einen Quervergleich der Leistungen, sowohl von den Schülerinnen und Schülern, als auch von den Lehrpersonen. Eintritt in den Kindergarten und in die Primarschule Bei Vollendung des vierten Altersjahres bis zum 31. Juli ist ab dem neuen Schuljahr der Kindergarten zu besuchen, bei Vollendung des sechsten Altersjahres die Primarschule. Die Eltern können im Zweifelsfall das Gespräch mit der Kindergärtnerin, mit der Schulischen Heilpädagogin oder mit der Schulleiterin suchen, bzw. selbst entscheiden, ob der Eintritt in den Kindergarten um ein Jahr hinausgeschoben wird. Elternbesuche Grundsätzlich gilt an unserer Schule die Regelung der "offenen Unterrichtsräume". Unterrichtsbesuche sind generell immer möglich und erwünscht. Vorherige Anmeldungen sind jedoch aus organisatorischen Gründen erwünscht und in beidseitigem Interesse. Unterrichtsbesuche dienen dazu, einen Überblick über das Unterrichtsgeschehen zu gewinnen und das eigene Kind während des Unterrichts zu beobachten. Elternkontakte Der Kontakt zu den Eltern ist den Lehrpersonen wichtig. Es findet jährlich nach Beginn des neuen Schuljahres ein Elternabend statt, der sich vorwiegend mit organisatorischen Belangen des Schulalltags befasst. Für persönliche Gespräche über Ihr Kind vereinbaren Sie bitte mit der Lehrperson einen Termin. Jährlich findet ein Standortgespräch statt. Examen Siehe "Schulschluss" Fahrrad, Skates, Rollbretter Für Kinder aus Mannenbach und Salenstein ist das Benützen des Fahrrades für den Schulweg verboten. Schüler aus Fruthwilen dürfen ab dem 2. Schuljahr das Fahrrad für den Schulweg benutzen. Das Tragen von Velohelmen wird dringend empfohlen! Skates und Rollbretter sind auf dem Schulweg und während der Schulzeit auf dem Schulgelände verboten. 2

Familienberatungsstelle Im Kanton Thurgau gibt es verschiedene Beratungsangebote. Auf www.sozialnetz.tg.ch finden Sie entsprechende Links. Ferien Die Schulferien werden im Sekundarschulkreis Ermatingen einheitlich zwei Jahre im Voraus festgelegt. Den Ferienplan finden Sie auf der Schulwebseite. Haftpflicht/Diebstahl Es besteht keine Haftpflicht- und Diebstahlversicherung durch die Schule. Falls persönliches Material in die Schule mitgenommen wird, geschieht dies auf eigenes Risiko. Allfällige Sachbeschädigungen an Schuleinrichtungen gehen bei fahrlässigem Verhalten zu Lasten des Verursachers. Wir empfehlen Ihnen, Ihre persönliche Haftpflicht daraufhin zu überprüfen. Handys und elektronische Spielzeuge Diese sind auf dem Schulareal verboten. Die Lehrpersonen können solche Geräte für eine Woche unter Verschluss nehmen. Frühzeitige Herausgabe erfordert die Kontaktaufnahme der Eltern mit der Lehrperson. Hausaufgaben Sie dienen einerseits zur Vertiefung des Lernstoffes, andererseits zum Ausgleich des unterschiedlichen Arbeitstempos. Hilfe von Seiten der Eltern sollte in der Regel nicht nötig sein. Werden Hausaufgaben wiederholt nachlässig oder gar nicht erledigt, nimmt die Lehrperson mit den Eltern Kontakt auf. Schülerinnen und Schüler können in ihrer Freizeit aufgeboten werden, um unerledigte Aufgaben nachzuarbeiten. Hausaufgabenhilfe In der Schule Salenstein wird, wenn genügend Anmeldungen vorliegen, eine betreute Hausaufgabenstunde angeboten. In den Hausaufgabenstunden können die Kinder in ruhiger Umgebung im Schulhaus unter Aufsicht ihre Hausaufgaben lösen. Die Kinder sollen die Hausaufgaben möglichst selbständig lösen können. Da es sich um ein freiwilliges Zusatzangebot handelt, wird von den Eltern ein angemessener Kostenbeitrag verlangt. Genauere Auskünfte finden Sie auf der Schulwebseite oder persönlich bei den Lehrpersonen. Hausdienst Die Hauswarte der Primarschule sind zuständig für das Schulhaus, das Schulareal, die Sportanlagen und die Mehrzweckhalle. Individuelle schulische Maßnahmen Die schulische Heilpädagogin betreut Kinder des Kindergartens und der Primarschule, die einer besonderen Betreuung oder Förderung bedürfen. Dies geschieht immer in Absprache mit der Lehrperson. Bei besonderen Problemen des Spracherwerbs und der Sprachentwicklung kann eine Therapie bei einem Logopäden/Logopädin angeordnet werden. Kindergarten Als Stichtag für die Anmeldung in den Kindergarten gilt der 31. Juli. Wer bis dahin das 4. Altersjahr erreicht hat, wird in den Kindergarten aufgenommen. Die Eltern können jedoch beantragen, dass ihr Kind zu einem früheren Zeitpunkt eingeschult wird. Die Eltern von Kindern, die vom Alter her in den Kindergarten kommen, werden jeweils bis Ende Dezember angeschrieben. 3

Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst (KJPD) Kinder und Jugendliche mit psychischen Schwierigkeiten finden Unterstützung durch das ambulante und tagesklinische Angebot des KJPD in Weinfelden, bzw. Münsterlingen. Adresse: Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst, Ambulatorium, Bahnhofstr. 15, 8570 Weinfelden, Tel. 071 686 47 00. Kontaktheft / Kindergartenpost Informationen von der Schule an die Eltern werden im Kontaktheft / Kindergartenpost von den Kindern nach Hause gebracht. Die Eltern der Schülerinnen und Schüler quittieren mit ihrer Unterschrift den Erhalt der Informationen. Kopfläuse Informieren Sie die zuständige Lehrperson über den Kopflausbefall (KLB), ebenso befreundete Familien und Bekannte, mit welchen Ihr Kind in letzter Zeit Kontakt hatte. Ihr Kind darf die Schule während der Behandlung besuchen. Um eine Weiterverbreitung der Läuse zu verhindern, sind Sie als Eltern verpflichtet, die Behandlung sofort zu beginnen. Schicken Sie Ihr Kind bitte während der Behandlung mit zusammengebundenen Haaren in die Schule. Eine halbjährige Reihenuntersuchung wird im Rahmen der Läuseprävention durchgeführt. Weitere Infos zur Behandlung beim Befall von Kopfläusen finden Sie auf der Schulwebseite. Material Alle Schülerinnen und Schüler erhalten zu Beginn der Unterstufe und Mittelstufe ihr persönliches Material, für welches sie in der Folge verantwortlich sind. Verlorene Gegenstände sowie vorsätzlich oder fahrlässig beschädigtes Schulmaterial müssen ersetzt werden. Mittagstisch Alle Kinder vom Kindergarten bis zur 6. Klasse haben die Möglichkeit, bei genügend Anmeldungen das Mittagessen an 3 bis 4 Tagen pro Woche am betreuten Mittagstisch einzunehmen. Details zu diesem Angebot finden Sie auf der Schulwebseite. Musikschule Ab der 1. Klasse wird Blockflötenunterricht durch die Musikschule Untersee und Rhein angeboten. Die Kosten werden unter den Eltern und der Schule aufgeteilt. Für Kinder, welche die nachfolgenden Musikschulen besuchen, übernimmt die Primarschule Salenstein einen Kostenanteil von 10%: - Musikschule Untersee und Rhein, Steckborn - Musikschule Kreuzlingen Noten siehe Zeugnis Öffnungszeiten des Schulhauses Das Schulhaus darf von den Schülern erst nach dem ersten Läuten betreten werden. Wir bitten alle Eltern, ihre Kinder so auf den Schulweg zu schicken, dass sich die Schüler nicht früher als eine Viertelstunde vor Schulbeginn auf dem Schulgelände aufhalten. Pause Während der grossen Pause von 9.45 Uhr bis 10.15 Uhr halten sich die Schüler im 4

Freien auf. Für die Schulkinder steht Spielmaterial aus der Pausenkiste zur Verfügung. Der Pausenplatz darf während der Pause nicht verlassen werden, ausser nach Absprache mit den Lehrpersonen, die jeweils eine Pausenaufsicht stellen. Schüler aus der 6. Klasse stellen während der Pause zwei Peace Maker, welche die Lehrperson unterstützen. Die Kinder sollten einen gesunden, zahnschonenden Znüni dabei haben. Sachbeschädigung Mutwillig verursachte Schäden gehen zu Lasten der Eltern (Haftpflicht). Schulareal Die Lehrpersonen und der Hauswart sind während der Schulzeit für die Aufsicht über das Schulareal zuständig. Der Aufenthalt auf dem Schulareal ausserhalb der Schulzeit ist gestattet. Schulfreie Tage Ausserhalb der Ferien und offiziellen Feiertagen sind folgende Tage zusätzlich schulfrei: - Freitagnachmittag der Ermatinger Groppenfasnacht - Montagnachmittag des Kreuzlinger Jahrmarktes Schulinspektorin Der Schulinspektor fördert und unterstützt die Schulen in Fragen der Qualitätssicherung und Schulentwicklung. Er überprüft die Einhaltung der Vorgaben des Kantons. Für Salenstein ist Roger Kemmler, Schulaufsicht, zuständig. Schulkommission Die Schulkommission ist für die strategisch-politischen Aufgaben der gesamten Schulorganisation im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zuständig. Sie bestimmt die Ziele und Aufgaben der Schule und kontrolliert deren Umsetzung. Sie führt die Verwaltung und ist teilweise erste Rekursinstanz. Die Schulkommission Salenstein setzt sich aus fünf Mitgliedern zusammen, wobei der Präsident / die Präsidentin Mitglied des Gemeinderates ist. Schulleitung Die Schulleitung ist verantwortlich für die operative Führung der Schule und des Lehrpersonals. Ihr obliegt insbesondere die Schulorganisation und die Schulentwicklung. Schulpsychologie und Schulberatung Die Abteilung Schulpsychologie und Schulberatung, vom Amt für Volksschule, bietet professionelle Beratung, Begleitung und Weitervermittlung bei allen Fragen aus dem Schulalltag. Sie orientiert sich am Ziel, gemeinsam mit den Eltern, den Lehrpersonen, der Schulleitung oder der Schulkommission die Entwicklung und das Wohlbefinden des Kindes, der Lehrperson und / oder der Schule zu fördern. Sie führt am Anfang jeder Beratung eine sorgfältige Situationsanalyse durch. Die Anfragen werden vertraulich behandelt. Regionalstelle Kreuzlingen, Konstanzerstrasse 13, 8280 Kreuzlingen, Telefon 058 345 74 80, info-spb@tg.ch. Schulreise Diese wird durch die Klassenlehrperson organisiert. Normalerweise findet einmal im Jahr eine Schulreise statt. Von Schulreisen dispensierte Schülerinnen und Schüler 5

besuchen den Unterricht in anderen Klassen. Schulschluss In der Regel findet in der zweitletzten oder letzten Schulwoche des Schuljahres eine Schlussveranstaltung statt. Sie ist für alle Kinder (Kindergarten und Schule) obligatorisch. Schulweg Der Schulweg gehört in den Verantwortungsbereich der Eltern. Aus pädagogischer Sicht empfehlen wir den Eltern dringend, auf Privattransporte für den Schulweg zu verzichten. Ein gemeinsamer Schulweg ist für die Kinder ein wichtiger Bestandteil des Schulalltages. Hier werden Entdeckungen gemacht und Kontakte geknüpft, Konflikte ausgetragen und Erfahrungen mit dem Strassenverkehr gesammelt. Die tägliche Bewältigung des Schulweges ist damit für die Kinder konkrete Lebensschulung und fördert darüber hinaus die körperliche Leistungsfähigkeit und damit die Gesundheit. Zur Sicherheit der Kinder gibt die Schule Signalwesten ab. Schwimmen Das Schwimmen für die 3. - 6. Klässler findet im Hallenbad in Ermatingen statt. Die Daten für den Schwimmunterricht finden Sie in den Schulnews. Skilager Für die Schüler der 4. bis 6. Klasse wird jährlich ein Skilager durchgeführt. Diese Schulwoche ist für die Schüler obligatorisch. Die Eltern beteiligen sich an den Kosten. Sportplatz Der Sportplatz steht der Schule, den Turnvereinen und den Kindern in ihrer Freizeit zur Verfügung. Die Benutzung erfolgt nach Reglement. Tabak- und Alkoholverbot Schülern und Schülerinnen ist der Konsum von Tabak und Alkohol im Schulgebäude, auf dem Schulareal und bei schulischen Anlässen oder Unternehmungen untersagt. Telefonkette Es besteht für jede Klasse eine Telefonkette, die bei Bedarf gestartet wird. Telefonnummern Während der Schulzeit können Sie Ihr Kind im Notfall unter den auf dem Stundenplan Ihres Kindes notierten Nummern erreichen. Übertritt in die Sekundarschule Die Schülerinnen und Schüler von Salenstein besuchen nach der 6. Klasse die Sekundarschule in Ermatingen. Die Einteilung erfolgt durch die Klassenlehrperson. Falls die Eltern mit der Einstufung nicht einverstanden sind, kann das Kind eine koordinierte Aufnahmeprüfung absolvieren. Die Anmeldung für diese Prüfung erfolgt durch die Eltern. Unfälle Grundsätzlich gilt: Der Abschluss einer Unfall- und einer allfälligen Zusatzversicherung wie Heilungskosten (Arzt- und Spitalkosten), Zahnschäden, Selbstbehalte bei privaten Versicherungen etc. ist Sache der Eltern. Unfälle während des Schulbetriebs, auf Schulreisen oder in Klassenlagern müssen sofort durch die Eltern der privaten Krankenkasse oder Unfallversicherung gemeldet 6

werden. Falls Drittpersonen zu Schaden kommen, muss unbedingt die Schulpflege informiert werden. Zeugnis Die schulischen Leistungen der Kinder werden in der 1. und 2. Klasse anhand eines schriftlichen Berichtes oder einer lernzielorientierten Beurteilung am Ende des Schuljahres erläutert. Ab der 3. Klasse bekommen die Schüler ein Notenzeugnis, welches am Ende des Schuljahres abgegeben wird. Auf allen Schulstufen wird mindestens 1 x jährlich ein Standortgespräch durchgeführt. Salenstein, Januar 2013 / Schulkommission und Lehrerschaft durch die Schulleitung angepasste Version, November 2015 7