2. Verwendete Begriffe KMU: Kleine und mittelständische Unternehmen (FTE <250, < 50 Mio. Umsatz)

Ähnliche Dokumente
Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für die kommunale Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt Eberswalde

Mittelstand.innovativ

Innovativ gründen? Pro-Ideenfonds. Förderung technologieorientierter Existenzgründungen in Hamburg

Förderleitlinien der Stiftung der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin für die Region Ludwigslust/Hagenow

EU-Programm Lebenslanges Lernen Nationale Kofinanzierung

der bürgermeister soest Kulturförderrichtlinie der Stadt Soest

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für das Programm Stufe 2 - Förderung der Eingliederung ausgebildeter junger Menschen in Arbeit

Richtlinie. Förderprogramm Blauer Engel - Zertifizierung für Rechenzentren mittelständischer Unternehmen

INTERREG IV Oberrhein: - Grundlagen, Funktionsweise, Förderkriterien

b. Studieninteressierte mit fachgebundener Hochschulreife der Fachrichtung Wirtschaft

Bewerbungsformular für das Förderprogramm

Antrag auf Kassenindividuelle Förderung 2015

Richtlinie zur Förderung der Kompetenzentwicklung in Unternehmen

Impulse Inklusion 2014 Beteiligungskulturen - Netzwerke - Kooperationen (Leichte Sprache Version)

Bewerbungsformular für das Förderprogramm Teamwork gefragt! Beteiligung von Personen aus anderen Kulturen in der Gemeinde


Bayerisches Programm für technologieorientierte Unternehmensgründungen (BayTOU)

Ausschreibung Theaterprojekte mit Zeugnissen von Opfern des Nationalsozialismus

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Soziales und Gesundheit

Richtlinie. 1. Zuwendungszweck. 2. Fördervoraussetzung. 3. Zuwendungsempfänger. 4. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung. 5.

Mit Sicherheit - IT-Sicherheit

Intralogistik-Netzwerk in Baden-Württemberg e.v.

Auslobung des Hessischen Familienpreises 2016

Innovationsförderung im MW

Erklärung über bereits erhaltene De minimis - Beihilfen im Sinne der EU-Freistellungsverordnung für De minimis - Beihilfen

Denkwerk: Schüler, Lehrer und Geisteswissenschaftler vernetzen sich Bewerbung

Richtlinie über die Vergabe von Stipendien zur Verbesserung der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum

Bewerbungsformular (1)

Fördergrundsätze Öffentliche Bibliotheken

Bewerbungsbogen. VR-InnovationsPreis Mittelstand Euro & Filmporträts für die Preisträger! Einsendeschluss: 1.

2. Ausschreibungsrunde

Impulse Inklusion Selbst-bestimmtes Wohnen und Nachbarschaft

Grundsätze für Finanzierungsangebote zur Vorbereitung und Durchführung von baulichen Maßnahmen in Innovationsquartieren und Innovationsbereichen

P H I U S. Strategieentwicklung in Wissenschaft und Forschung

MultiCopter-Cup 2016 Regelwerk

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)

Das Ausbildungsstrukturprogramm JOBSTARTER

Muster für den Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens

RICHTLINIE ZUR FÖRDERUNG STIPENDIENPROGRAMM ZUR VERBESSERUNG DER MEDIZINISCHEN VERSORGUNG IM LÄNDLICHEN RAUM

Der Vertrag mit dem Studierenden darf erst nach Zugang des Zuwendungsbescheides unterzeichnet werden. Das Datum auf dem Vertrag zählt!

Regionalbudget IV 2010/2012

Kategorien der Hauptpreise (Bitte ankreuzen!)

Richtlinie für den Forschungspool Vom 25. November 2014

1 Allgemeine Voraussetzungen. 1.1 Familienzentren sind Selbsthilfeinitiativen auf Basis bürgerschaftlichen Engagements, die


Social Media Analyse Manual

Projektförderung über den Landesmusikrat NRW e. V. aus der Laienmusikförderung des Landes Nordrhein-Westfalen gültig ab dem Haushaltsjahr 2016

Verordnung über die Weiterbildung

KitaStar 2015 Kita forscht!

Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft über die Zulassung für die höheren Fachsemester vom 21. Januar 2013

GUT. Für die Gemeinschaft ,00 Euro.

vom 22. Oktober 2015 Telefonnummer Faxnummer -Adresse Telefonnummer Faxnummer -Adresse

BEWERBUNGSBOGEN HEALTH-I AWARD Kategorie: Unternehmen

III. Förderprogramm Gebäude

Verantwortungspartner- Regionen in Deutschland

Finanzierungsmöglichkeiten der EU für Klimaschutzinitiativen des Gastgewerbes im Alpenraum

A N T R A G Wirtschaftsstrukturförderung

Zypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG)

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können

Bayerisches Technologieförderungs-Programm. Anwendungsprogramm (BayTP-A)

Vorbereitung. Zwischenevaluierung Research Studios Austria

Nr. Kurzbeschreibung des Projektes, ca. 600 bis 1'000 Zeichen

Was macht Layer2 eigentlich? Erfahren Sie hier ein wenig mehr über uns.

Mitteilung zur Kenntnisnahme

Forschungsprämie. Ing. Mag. Dr. Herbert Braunsperger

EFRE-Maßnahmenbereich 2.2.1

Business Solutions for Services

Merkblatt Infrastruktur

Antragsunterlagen zur Projektförderung von Selbsthilfegruppen gemäß 20 c SGB V im Rahmen der krankenkassenindividuellen Förderung

1. ORTENAUER MARKETINGPREIS BEWERBUNGSFORMULAR

aws Garantien für Überbrückungsfinanzierungen (KMU-Förderungsgesetz)

Anhörung des Österreichischen Freiwilligenrates in seiner Sitzung am 27. Mai 2013 erlassen und ist im Internet veröffentlicht.

Aufenthaltsgenehmigung in Spanien für Ausländer

Wir empfehlen Ihnen eine zeitnahe Bewerbung, da in jedem Halbjahr nur eine limitierte Anzahl an Bündnissen bewilligt werden können.

1 Was ist Personal Online-Coaching?

Nationale Auszeichnung EMAS-Umweltmanagement 2016

ZIM - Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand

Verordnung über Investitionshilfe für Berggebiete

Jetzt dabei sein: Check-in Energieeffizienz.

VfW-Sachverständigenordnung

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen

Unternehmensname Straße PLZ/Ort Branche Mitarbeiterzahl in Deutschland Projektverantwortlicher Funktion/Bereich * Telefon

Richtlinien für die Vergabe von Mitteln des Fonds der Evangelischen Kirche im Rheinland zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit

1.2 Gefördert werden kann pro Träger und Standort maximal der Aufbau von zwei Diensten aus unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern gemäß Ziffer I. 1.

LU - Mehrwertsteuer. Service zur Regelung der MwSt.-Prozedur:

Grundlage der Arbeitsgemeinschaft Evangelischer Tagungs- und Gästehäuser in Deutschland

Antrag auf Teilnahme am Prime Standard für Unternehmensanleihen der Deutsche Börse AG

Mehr Effizienz und Wertschöpfung durch Ihre IT. Mit unseren Dienstleistungen werden Ihre Geschäftsprozesse erfolgreicher.

Zwischenbericht zum Würth Bildungspreis

Oskar-Karl-Forster-Stipendium Förderungskreis: Begabte und bedürftige Studentinnen und Studenten an bayerischen Hochschulen

Homebanking-Abkommen

Antrag auf staatliche Förderung für Gruppen der Mittagsbetreuung. im Schuljahr 2015/2016

Förderaufruf. Frauen in Handwerk und Technik

BREMER STUDIEN- FONDS e.v.

Auftaktveranstaltung zur niedersächsischen EU-Strukturfondsförderung am 9. Juli 2007 NIEDERSACHSEN. Lüneburg. Hannover Braunschweig

Medizin, Pharmazie, Zahnmedizin mit Abschlussziel Staatsexamen

ChangeManagement. Vom IT-Spezialisten zum Führungsexperten

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt. Wesentliche Auswirkungen. Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO)

Ihre Fragen unsere Antworten rund um die Fusion der Sparkassen Wesel und Dinslaken-Voerde-Hünxe. Mehrwert der Fusion. Das Wichtigste vorab:

Transkript:

Cross Cluster Innovation Programme Wettbewerbsrunde II Projektförderung für Innovationsprojekte und KnowHow-Transferprojekte zwischen IT-Anwendern und IT Anbietern unter Einbindung von wissenschaftlichen Einrichtungen 1. Ausgangslage Die landesweite Initiative smart businessit zielt darauf ab, den IT-Standort Baden-Württemberg und hier speziell das Segment der Unternehmenssoftware weiter zu stärken und bei Anbietern wie Anwendern dieser Branche für eine hohe Innovationsdynamik zu sorgen. Die Initiative wird vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg (MWK) in fachlicher Abstimmung mit dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg (MFW) gefördert. Hohe Bedeutung hat dabei die Durchdringung von IT in die für Baden-Württemberg strategischen Anwendungsfelder. Diese sind die für Baden-Württemberg zentralen Branchen: Produktion, vor allem im Maschinen-, Anlagen- und Fahrzeugbau; Gesundheitswesen mit Medizintechnik; Energie; Mobilität. Eine zentrale Rolle spielen hierbei Software und innovative IT-Verfahren und -Methoden (SVM). Nur durch den verstärkten Einsatz von SVM können kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) als Rückgrat der baden-württembergischen Wirtschaft in die Lage versetzt werden, langfristig im globalen Wettbewerb bestehen zu können. Für einen effizienten Technologietransfer müssen sich daher die Entwickler von SVM und vor allem mittelständischen IT-Anwenderunternehmen aus den für Baden-Württemberg zentralen Branchen untereinander vernetzen. In diesen Vernetzungsprozess müssen neben IT-Anwendern und IT-Anbietern als dritter operativer Partner Wissenschaftseinrichtungen einbezogen werden, da sie für das eigentliche Ziel des Cross-Cluster Innovation-Programms (CCIP) die Stärkung der Innovationskraft der für Baden- Württemberg zentralen Branchen von überragender Bedeutung sind. Die technologischorganisatorischen Herausforderungen im Bereich der vier zentralen Anwendungsfelder sind via eines trilateralen Wissens- und Erfahrungstransfers besser zu erreichen. Durch die Vernetzung und den Austausch der Partner miteinander im Rahmen von gemeinsamen Projekten ist es möglich, den IT-Anbietern eine Plattform zu bieten, von der aus sie später national und schließlich international erfolgreich agieren können. Wünschenswert wäre zugleich, dass beteiligte IT-Anwender und IT-Anbieter ihrerseits Netzwerken angehören, über die sie ihre Erfahrungen weiterzugeben vermögen. Gleichzeitig erhalten die IT- Anwenderunternehmen im Land die Chance Early Adopters zu werden und sich ihrerseits wichtige Wettbewerbsvorteile für ihre Branche im globalen Markt zu verschaffen. 2. Verwendete Begriffe KMU: Kleine und mittelständische Unternehmen (FTE <250, < 50 Mio. Umsatz) SVM: Software und innovative IT-Verfahren und -Methoden IT-Anwender: Unternehmen, die in irgendeiner Weise Informationstechnologie zur Durchführung ihrer Geschäftsprozesse einsetzen. IT-Anbieter: Unternehmen, die Dienstleistungen und Services der Informationstechnologie als Leistung bereitstellen und/oder entwickeln. 1

IT-Anwendernetzwerke: Zusammenschlüsse von Unternehmen, ggf. unter Einbindung von Wissenschaftseinrichtungen zum Zweck des gemeinsamen Erkenntnisgewinns/ Erfahrungsaustauschs und der Förderung/des Einsatzes von IT in den einzelnen Unternehmen IT-Netzwerke: Netzwerke mit dem thematischen Schwerpunkt auf Software und softwarenahen Leistungen, in denen sich Unternehmen, Wissenschaftseinrichtungen sowie wirtschaftsnahe Partner und Institutionen zusammenschließen, um gemeinsame Interessen zu verfolgen und die vorhandenen Potenziale ihrer Zusammenarbeit besser zu nutzen. Wissenschaftseinrichtungen: Im Sinne dieses Wettbewerbs sind hier staatliche und private Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften, Duale Hochschulen sowie die Forschungseinrichtungen der Innovationsallianz Baden-Württemberg (http://www.innbw.de/) gemeint. 3. Anforderungen und Teilnahmevoraussetzungen Der vorliegende Wettbewerb unterstützt Projekte, die auf Basis einer Vernetzung von IT- Anwenderunternehmen und IT-Anbieterunternehmen unter Einbeziehung von Wissenschaftseinrichtungen zum Zweck der Innovationsförderung in den Unternehmen der Anwenderbranchen durchgeführt werden. Die teilnehmenden Unternehmen müssen ein überzeugendes Verwertungskonzept der im Projekt erarbeitenden Erkenntnisse/Erfahrungen präsentieren. Dies kann z.b. über Netzwerke und/oder Cluster erfolgen. Antragsberechtigt sind juristische Personen aus Baden-Württemberg, die als Konsortialführer auftritt. Im Antragskonsortium muss mindestens eine Wissenschaftseinrichtung als Konsortialmitglied vertreten sein. Weiter sind als Partner im Konsortium mindestens ein Unternehmen aus dem Bereich der IT- Anwender und ein Unternehmen aus dem Bereich der IT-Anbieter erforderlich. Unabhängig von der Größe des Konsortiums müssen jeweils mindestens ein IT-Anwender und ein IT-Anbieter einem entsprechenden Netzwerk angehören, um für eine Verbreitung des erworbenen Knowhow zu sorgen. Die Beiträge der Partner und Beteiligten müssen in Form eines Letter of Intent (LoI) dokumentiert und inhaltlich in der Beschreibung der Projektinhalte ausgeführt werden. Es muss weiterhin eine verbindliche schriftliche Erklärung aller Partner eines Antragskonsortiums zur Übernahme der Eigenanteile vorliegen, wobei für die Wissenschaftseinrichtungen der jeweils rechtliche Vertreter zu zeichnen hat. Der Konsortialführer verpflichtet sich, die beantragten Mittel gemäß Projektantrag an die Konsortialpartner weiterzuleiten, die Verteilung obliegt dem Konsortium. Weiterhin hat der Konsortialführer dafür Sorge zu tragen, dass auch die Abrechnung der Konsortialpartner fristgerecht durchgeführt wird. Die Zusammenarbeit der Konsortialpartner soll in einer geeigneten Form unter den Konsortialpartnern geregelt werden. Die beteiligten Konsortialpartner müssen entweder ihren Sitz in Baden-Württemberg haben oder bei grenzüberschreitenden Netzwerken muss die überwiegende Anzahl der Mitglieder ihre Geschäftstätigkeit in Baden-Württemberg haben. Die Projekte müssen innerhalb von Baden-Württemberg aufgestellt sein und Vorbildcharakter für Baden- Württemberg haben. Ein Projekt, für das Förderung beantragt wird, muss eine konkrete Anwenderbranchenorientierung für eine der folgenden vier Branchen aufweisen: Energie, Mobilität, Gesundheit, Produktion. Ein Projekt kann trotz Fokussierung auf zunächst eine Anwenderbranche so aufgestellt sein, dass sich die Ergebnisse mittelfristig auf andere Anwenderbranchen übertragen lassen. Es muss eine klare Projektausrichtung auf den Einsatz von SVM zum Zweck der Innovationsförderung bei Mitgliedsunternehmen des IT-Anwendernetzwerks vorhanden sein. Die Entwicklung solcher SVM 2

darf bereits begonnen haben, jedoch nicht abgeschlossen sein. Vermarktungsmaßnahmen, Produktsubventionen und Maßnahmen zur Produkteinführung sind von der Förderung ausgeschlossen. Die Projekte müssen den nachhaltigen Mehrwert bzw. die Vorteile für die Wettbewerbsfähigkeit von Mitgliedsunternehmen der IT-Anwendernetzwerke durch Einführung von SVM plausibel darstellen. 4. Gegenstand der Förderung Gegenstand der Förderung sind innovative Transfervorhaben mit dem Schwerpunkt auf Software und innovativen IT-Verfahren und Methoden (SVM). Dabei wird die Förderung in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen für nachgewiesene Aufwendungen der Konsortialpartner gewährt, die ausschließlich in Zusammenhang mit den vorstehend genannten Projekten stehen. Die Aufwendungen können im Organisations- und Managementbereich entstehen sowie im Bereich gemeinsam von den Netzwerken oder deren Mitgliedsunternehmen durchgeführten technischen Erprobungsmaßnahmen. Zuwendungsfähige Kosten sind: Personalkosten 1 der Projektpartner, die in direktem und ausschließlichem Zusammenhang mit dem Projekt stehen. Reisekosten von Projektpartnern, die aus erforderlicher Reisetätigkeit von Mitarbeitern in dem beschriebenen Projekt stehen. Projektbezogene Marketing- und Kommunikationskosten. 5. Art, Umfang und Höhe der Förderung Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Fehlbedarfsfinanzierung in Form eines Zuschusses von höchstens 50 % der zuwendungsfähigen Projektkosten. Die Zuwendung für ein Projekt ist auf maximal 50.000,00 beschränkt. Die Projektdauer beträgt 1 Jahr. Als Eigenanteile können neben Sachkosten auch nachgewiesene Personalkosten deklariert werden. Die Eigenbeteiligung in Höhe von mind. 50 % der Gesamtkosten des Projekts muss am Ende der Projektlaufzeit nachgewiesen werden. Falls die Eigenbeteiligung nicht oder nicht zumindest überwiegend nachgewiesen wird, ist der Projektträger berechtigt, die Zuwendung ganz oder teilweise zurückzufordern. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt über den Projektträger auf Zahlungsanforderung quartalsweise an die vom Antragsteller angegebene Bankverbindung. 6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen Die Zuwendung wird im Rahmen der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft zur Landeshaltungsordnung (VV-LHO) zu den 44, 44a LHO gewährt; insbesondere gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen für die Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest- P) sowie das EU-Beihilferecht2. Das Besserstellungsgebot (Ziff. 1.3 ANBest-P) ist zu beachten. Zur Vergabe von Leistungen wird auf Ziff. 3.1.2 ANBest-P in Verbindung mit den aktuellen Allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen (VOL/A), insbesondere Abschnitt 1 Bestimmungen für 1 Unter Personalkosten werden ausschließlich bei dem/den Antragspartner(n) angestelltes Personal verstanden. Hier ist das Besserstellungsgebot zu beachten. Die Honorarkräfte können unter Beachtung der Vergaberichtlinien unter Sonstige Kosten ausgewiesen werden (vgl. Formblatt Antrag). 2 Insbesondere die De-minimis -Regelung gemäß Verordnung Nr. 1998/2006 der EG-Kommission vom 15. Dezember 2006 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf De-minimis -Beihilfen. 3

die Vergabe von Leistungen, hingewiesen. Ein Anspruch der Antragsteller auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. 7. Antragsstellung [Juni 2014 August 2014] Der Projektantrag ist gemäß Formblatt einzureichen. Formblätter und nähere Erläuterungen können beim Koordinator bwcon angefordert werden. Die Bewerbungen müssen spätestens zum 31.08.2014, 24:00 Uhr per Post und per Email beim Koordinator eingereicht werden. Beim Versenden per Post gilt der Poststempel als Stichtag. Entscheidungsphase [September 2014] Die Bewertung der eingereichten Projektanträge anhand der dargestellten Bewertungskriterien erfolgt durch eine unabhängige Jury. Die an der Bewertung beteiligten Personen sind zur Neutralität und Geheimhaltung verpflichtet. Die Entscheidung wird bis Ende September 2014 vom Projektträger ggf. unter Angabe der Ablehnungsgründe bekannt gegeben. Jury und Bewertungskriterien Die Bewertung der eingegangenen Anträge wird von einer unabhängigen Jury aus Vertretern von Wirtschaft, Wissenschaft und Politik vorgenommen. Die an der Bewertung beteiligten Personen sind zur Neutralität und Geheimhaltung verpflichtet. Es handelt sich um ein Nachverhandlungsverfahren, bei dem Antragssteller auf Antrag der Jury ein einmaliges Nacharbeiten bzw. das Nachreichen von fehlenden oder unvollständigen Unterlagen mit einer Frist von vier Wochen gestattet werden kann. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die wesentlichen Bewertungskriterien der Jury sind: Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen Frist- und formgerechte Einreichung des Antrags Inhalte des Projektantrags Profil und Leistungsfähigkeit aller im Antrag eingebundenen Partner sowie die klare Fokussierung auf die jeweiligen Kernkompetenzen der Partner Tragfähigkeit der Finanzplanung inkl. Finanzierung der Eigenanteile Plausibilität der Erfolgskontrollmechanismen Verbreitungskonzept für das erworbene Knowhow Relevanz des Vorhabens für Baden-Württemberg Planung der operativen Umsetzung, Zeitplan, Meilensteine Gesamteindruck und Qualität des Antrags Förderphase [12 Monate, frühestens ab Oktober 2014] Der Start der Projektförderung ist frühestens ab September 2014 möglich. Die Partner führen das geplante Projekt gemäß Projektantrag durch. Am Ende der Förderlaufzeit werden Projektergebnisse vorgestellt, welche u.a. als Vorbildfunktion für andere Vorhaben dienen sollen. Die Ordnungsmäßigkeit der Durchführung der geförderten Maßnahmen insbesondere auch der Projektplanung und der Einhaltung der Zeitpläne/Meilensteine muss vom Antragsteller dokumentiert werden. Die quartalsweise Auszahlung der Zuwendung kann mit formloser Zahlungsanforderung beim Projektträger beantragt werden. Mit Projektbeginn zum 1. Oktober 2014 gestalten sich die Zeiträume und Fristen wie folgt: 4 Für den Zeitraum Oktober 2014 bis Dezember 2014 bis zum 10. November 2014

Für den Zeitraum Januar 2015 bis März 2015 bis zum 10. Februar 2015 Für den Zeitraum April 2015 bis Juni 2015 bis zum 10. Mai 2015 Für den Zeitraum Juli 2015 bis September 2015 bis zum 10. August 2015. Spätestens sechs Wochen nach Abschluss des Projektes muss der Verwendungsnachweis für das Projektjahr beim Projektträger eingereicht werden. Der Verwendungsnachweis setzt sich aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis zusammen. Der Sachbericht enthält Angaben zum Projektverlauf und erfolgten Tätigkeiten gemäß eingereichtem Projektantrag. Etwaige Abweichungen vom Projektantrag sind zu begründen. Der zahlenmäßige Nachweis enthält Angaben zu entstandenen Kosten/Ausgaben gemäß Projektantrag. Die Vorlagen hierfür werden vom Projektträger CyberForum Service GmbH bereitgestellt. Ansprechpartner Projektträger: CyberForum Service GmbH Gesamtkoordination smart businessit Gennadi Schermann Haid-und-Neu-Straße 18 76131 Karlsruhe Tel: 0721/602 897-28 schermann@smartbusiness-it.de www.cyberforum-service.de www.smartbusiness-it.de Koordinator dieses Wettbewerbs: Baden-Württemberg: Connected e.v. Projektpartner smart businessit Nina Schulz Breitscheidstraße 4 70174 Stuttgart Tel: 0711/90715-506 schulz@bwcon.de www.bwcon.de www.smartbusiness-it.de 5