Perspektiven der Vertriebswege der Assekuranz unter dem Aspekt des Verbraucherschutzes und der Kosten



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Transkript:

Perspektiven der Vertriebswege der Assekuranz unter dem Aspekt des Verbraucherschutzes und der Kosten Mustertext Jahrestagung des Berliner Vereins zur Förderung der Versicherungswissenschaften am 18.11.2010 in Berlin Mustertext Mustertext

2 Gliederung Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen Gesetzgebung zur Versicherungsvermittlung Gutachten zu Riesterprodukten Weitere Fragestellungen

3 Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen Wissenschaftliche Grundlagen Dezember 2008: Veröffentlichung der Studie von Evers und Jung Anforderungen an Finanzvermittler mehr Qualität, bessere Entscheidungen 10. März 2009: Fachtagung Anforderungen an die Finanzvermittlung Verbraucherschutz im Zeichen der Finanzmarktkrise in Berlin mit über 200 Teilnehmern 9. Juni 2009: Expertengespräch zur Qualität der Finanzberatung und Qualifikation der Finanzvermittler; Entwicklung eines Thesenpapiers

4 Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen Dialog mit Vertretern aus Finanzwirtschaft und Verbraucherschutz zahlreiche Hintergrundgespräche 23. Juli 2009: Fachgespräch mit 25 Verbänden (Banken, Versicherungen, Vermittler, Berater, Verbraucherschützer); Vorstellung des Thesenpapiers des BMELV und des Musters eines Produktinformationsblattes 18. Dezember 2009: zweites Fachgespräch mit 41 Verbänden; Diskussion von Schlussfolgerungen aus dem Thesenpapier

5 Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen Thesenpapier Ausgangslage, Ziel und Strukturierung des Beratungsprozesses Produktinformationsblatt Transparenz über Status des Vermittlers oder Beraters Berufsbild des Honorarberaters/unabhängigen Finanzberaters Berufsqualifikation Haftungsverantwortung

6 Gesetzgebung zur Versicherungsvermittlung Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts von Dezember 2006: Zulassungsverfahren für Versicherungsvermittler und -berater; Qualifikation, Zuverlässigkeit, Berufshaftpflichtversicherung; Informationsund Beratungspflichten; Beratungsdokumentation Gesetz zur Reform des Versicherungsvertragsrechts von November 2007: Verbesserung von Information und Transparenz vor Abschluss von Versicherungsverträgen; Regelungen zur Überschussbeteiligung und zum Mindestrückkaufswert bei Lebensversicherungen; anteilige Leistung bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls

7 Gesetzgebung zur Versicherungsvermittlung 34d Gewerbeordnung: Versicherungsvermittler (1) Wer gewerbsmäßig als Versicherungsmakler oder als Versicherungsvertreter den Abschluss von Versicherungsverträgen vermitteln will (Versicherungsvermittler), bedarf der Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer. [ ] 34e Gewerbeordnung: Versicherungsberater (1) Wer gewerbsmäßig Dritte über Versicherungen beraten will, ohne von einem Versicherungsunternehmen einen wirtschaftlichen Vorteil zu erhalten oder von ihm in anderer Weise abhängig zu sein (Versicherungsberater), bedarf der Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer. [ ] (3) Versicherungsberater dürfen keine Provision von Versicherungsunternehmen entgegennehmen. [ ]

8 Gutachten zu Riesterprodukten Titel: Transparenz von privaten Riester- und Basisrentenprodukten vom BMF in Auftrag gegeben erstellt vom Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW), infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft und Institut für Finanzdienstleistungen (iff) im Juli 2010 der Öffentlichkeit vorgestellt

9 Gutachten zu Riesterprodukten Probleme beim Vergleich von Altersvorsorgeprodukten Anlagehorizont über mehrere Jahrzehnte variierende Anlagestruktur im Zeitverlauf unterschiedlich ausgestaltete Kostenmodelle Informationsüberflutung ( Information Overload ) des Verbrauchers Regulierung der einzelnen Produktkategorien und das Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz sind wenig aufeinander abgestimmt

10 Gutachten zu Riesterprodukten Steigerung der Transparenz von Kosten, Rendite und Risiko zusammengefasste Kostenkennzahlen: in der Ansparphase Angabe der Renditeminderung ( Reduction in Yield ), in der Rentenbezugsphase Angabe der Kostenquote (bezogen auf die Auszahlungen) beide Kennzahlen sollen alle vorab kalkulierbaren Kosten einbeziehen, insbes. Abschlusskosten, Ausgabeaufschläge, laufende Verwaltungs-, Vertriebs- und Kapitalanlagekosten die Kennzahlen sollen in der vorvertraglichen Information individuell und im Produktinformationsblatt standardisiert berechnet werden

11 Gutachten zu Riesterprodukten Aufbau eines Produktinformationsblattes Eckdaten (die wichtigsten Zusagen bzw. Garantieelemente sowie Risiken aufgrund externer und persönlicher Faktoren) Eignungsprofil und Kapitalanlage (Rendite-Risiko-Profil und Eignung für unterschiedliche Anlegergruppen) ergänzende Angaben zum Rendite-Risiko-Profil (insbes. realistische Simulationsrechnungen)

12 Weitere Fragestellungen Schutz von Bestandskunden bei Einmalbeträgen von Neukunden (Ermittlungen der BaFin) Ablehnung des Versicherungsschutzes bei best. Lebenssachverhalten (z.b. Hochwasserrisiko) Ausschluss der Versicherungsleistung bei best. Lebenssachverhalten (z.b. in der Berufsunfähigkeitsversicherung) Deckungszusagen in der Privaten Krankenversicherung (Praxis der Versicherungsunternehmen, vertragliche Vereinbarungen, Fallgruppen der Rechtsprechung etc.) kostengünstige Gestaltungen beim Ausstieg aus der Lebensversicherung (z.b. Umwandlung in einen Kredit)

13 Internet-Adresse Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Das BMELV im Internet: www.bmelv.de