Internationale Verrechnungspreise: Schnittstelle zum Zoll- und Steuerrecht Zollforum Bayern 2012 Das Zollrecht und seine Nachbar-Disziplinen München, 10. Juli 2012 Würzburg, 11. Juli 2012
Zur Person Georg Eder Georg Eder ist Rechtsanwalt und ehemaliger Zöllner. Seit über 20 Jahren berät er ausschließlich im Bereich Zölle und Umsatzsteuer sowie im Außenwirtschaftsrecht. Er war langjährig in den Big Four Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Ernst & Young, Deloitte und KPMG tätig zuletzt als Partner Zoll/Umsatzsteuer mit deutschlandweiter Verantwortung. Auf diesem Erfahrungshintergrund, gründete er 2008 seine eigene Kanzlei, um sich mehr auf das anwaltliche Tätigkeitsfeld zu konzentrieren und sein Wissen in der Vertretung anspruchsvoller Fälle seinem schnell wachsenden weltweiten Mandantenkreis direkt zur Verfügung stellen zu können. Seitdem vertritt er mit seinem Team erfolgreich international tätige Firmen vom Global Player bis zur Privatperson aus der Geschäftsführung in Finanz-, Verwaltungs- und Strafverfahren z.b. bei der Durchsetzung einer AEO- Zertifizierung oder bei Außenwirtschaftsvergehen bis hin zum Risikomanagement und zur strategischen Zollplanung. Ein Netzwerk von unabhängigen Spezialisten in der EU, Asien und Amerika unterstützt ihn dabei. Copyright RA G.Eder 07/2012 Seite 2
Inhalt Seite a. Verrechnungspreise 5 b. Verrechnungspreise und AEO 15 c. Verrechnungspreise und Zollwert 19 d. Verrechnungspreise und Umsatzsteuer 42 e. Resümee 47 Copyright RA G.Eder 07/2012 Seite 3
Verrechnungspreise Copyright RA G.Eder 07/2012 Seite 4
Verrechnungspreise Definitionen Preise für den innerbetrieblichen Austausch von Waren und Dienstleistungen zwischen verschiedenen Bereichen eines Unternehmens oder zwischen verschiedenen Gesellschaften eines Konzerns Begriff der Kosten- und Leistungsrechnung Preisbildung ist nicht dem Kräftespiel von Angebot und Nachfrage unterworfen uschi dreiucker /PIXELIO Copyright RA G.Eder 07/2012 Seite 5
Verrechnungspreise Funktionen Lenkung und Koordination: Über koordinierende Lenkpreise werden die Ressourcen entsprechend der Entscheidung der Zentrale einer optimalen Verwendung in den Bereichen zugeführt und der Gewinn des Gesamtunternehmens maximiert Erfolgszuweisung: Über die Bewertung der konzerninternen Transfers erfolgt eine Erfolgsbewertung der Bereiche Steuerminimierung: Verlagerung des Gewinns in die leistende oder beziehende Gesellschaft Copyright RA G.Eder 07/2012 Seite 6
Verrechnungspreise Steuerlich motivierte Verrechnungspreise Mit dem Wegfall von zwischenstaatlichen Handelshemmnissen erfolgt eine rasante Zunahme des grenzüberschreitenden innerbetrieblichen Handels Bei unterschiedlichen Steuersätzen in den beteiligten Staaten können Unternehmensgewinne in niedriger besteuerte Länder verlagert werden Steuerarbitrage Mehr als 60 Prozent des Welthandels sind konzerninterne Transaktionen Copyright RA G.Eder 07/2012 Seite 7
Verrechnungspreise Steuerlich motivierte Verrechnungspreise Die Gestaltung / Wahl des Verrechnungspreises hat erhebliche fiskalische Auswirkungen für die beteiligten Staaten Fremdvergleichsgrundsatz (arm s length principle) als internationales Regime zur Festlegung eines akzeptablen Verrechnungspreises. Matthias Preisinger/PIXELIO Copyright RA G.Eder 07/2012 Seite 8
Verrechnungspreise Steuerlich motivierte Verrechnungspreise The arm s length principle requires that compensation for any intercompany transaction shall conform to the level that would have applied had the transaction taken place between unrelated (third) parties under similar conditions. Transfer pricing is not an exact science. OECD Transfer Pricing Guidelines for Mulitnational Enterprises and Tax Administrations, 1995 Copyright RA G.Eder 07/2012 Seite 9
Verrechnungspreise Methoden zur Ermittlung von Fremdvergleichspreisen 1. Standardmethoden Preisvergleichsmethode (CUP, comparable uncontrolled price method) Wiederverkaufsmethode (RSM, resale minus method) Kostenaufschlagsmethode (CPLM, cost plus method) 2. Ergänzende Methoden Transaktionsbezogene Nettomargenmethode (TNMM, transactional net margin method) Gewinnaufteilungsmethode (PS, profit split method) Copyright RA G.Eder 07/2012 Seite 10
Verrechnungspreise Methoden zur Ermittlung von Fremdvergleichspreisen Den Fremdvergleichspreis gibt es nicht Ein Preis innerhalb einer Bandbreite ist auch fremdüblich Die Steuerverwaltung hat von dem für den Steuerpflichtigen günstigsten Vergleichspreis auszugehen BFH Urteil 6.4.2005 (I R 22/04) pauline/pixelio Copyright RA G.Eder 07/2012 Seite 11
Verrechnungspreise Prüfung der Angemessenheit Erhöhte Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen bei Auslandssachverhalten Dokumentationsvorschriften in 90 Abs. 3 AO, eingeführt mit dem Steuervergünstigungsabbaugesetz (StVergAbG) Gewinnabgrenzungsabzeichnungsverordnung (GAufzV) Thomas Siepmann/PIXELIO Copyright RA G.Eder 07/2012 Seite 12
Verrechnungspreise Prüfung der Angemessenheit Dokumentation des Sachverhalts inkl. Funktions- und Risikoanalyse der Wertschöpfungskette und -beiträge sowie der angewendeten Verrechnungspreismethode Dokumentation der Angemessenheit inkl. Geeignetheit der Verrechnungspreismethode, des Fremdvergleichs und der Verrechnungspreisrichtlinien Thomas Meinert/PIXELIO Copyright RA G.Eder 07/2012 Seite 13
Verrechnungspreise und AEO (Authorized Economic Operator) Copyright RA G.Eder 07/2012 Seite 14
Verrechnungspreise / AEO Sicherheitsinitiative der EU AEO = ZWB (Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter) Verleihung des Status auf Antrag Fragenkatalog zur Selbstbewertung Copyright RA G.Eder 07/2012 Seite 15
Verrechnungspreise / AEO AEO Fragenkatalog Standorte, Beschäftige, Tätigkeit (Tz. 1.1.4) Organisationsstruktur, Aufgaben und Zuständigkeiten je Abteilung (Tz. 1.1.5) Gewinn und Verlust (Tz 1.2.1) Warenlieferungen bei Verbundenen (Tz. 1.2.3) Kundenstamm (Tz. 1.3.3) Allgemeine Angaben GAufzV Funktions-und Risikoanalyse ( 4 Nr. 3a) Beteiligungsverhältnisse, Geschäftsbetrieb, Organisation ( 4 Nr. 1) Verlust als bes. Fall ( 5 Nr. 5) Geschäfte mit nahe stehenden Personen ( 4 Nr. 2a) Copyright RA G.Eder 07/2012 Seite 16
Verrechnungspreise / AEO Schnittstelle Verrechnungspreise und Zoll Parallelität zwischen AEO-Fragenkatalog und Verrechnungspreisdokumentation Abstimmung zwischen den Angaben im Fragenkatalog und der Verrechnungspreisdokumentation ist erforderlich! Copyright RA G.Eder 07/2012 Seite 17
Verrechnungspreise und Zollwert Copyright RA G.Eder 07/2012 Seite 18
Verrechnungspreise / Zollwert Methoden der Zollwertermittlung (striktes hierarchisches System) 1. Transaktionswert für eingeführte Waren 2. Transaktionswert gleicher Waren 3. Transaktionswert gleichartiger Waren 4. Deduktive Methode 5. Additive Methode 6. Schlussmethode Copyright RA G.Eder 07/2012 Seite 19
Verrechnungspreise / Zollwert Der Zollwert der eingeführten Ware ist der Transaktionswert (Regelbewertung Methode 1), d.h. der für die Ware anlässlich eines Verkaufs zur Ausfuhr tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis ggf. nach Berichtigung... Art. 29 (1) S1 ZK Copyright RA G.Eder 07/2012 Seite 20
Verrechnungspreise / Zollwert Der Zollwert der eingeführten Ware ist der Transaktionswert unter der Voraussetzung, dass keine schädliche Verbundenheit zwischen Käufer und Verkäufer besteht. Art. 29 (1) d), (2) ZK Copyright RA G.Eder 07/2012 Seite 21
Verrechnungspreise / Zollwert Verbundenheit von Verkäufer und Käufer aufgrund persönlicher Beziehungen, z.b. bei Identität der Geschäftsführung durch Kapitalbeteiligung, z.b. bei einer (un-)mittelbaren fünfprozentigen Beteiligung aufgrund von Kontrollfunktionen, z.b. bei einer Holdinggesellschaft Art. 143 ZKDVO Copyright RA G.Eder 07/2012 Seite 22
Verrechnungspreise / Zollwert Die Anerkennung des VP als TW Selbstauskunft des Zollwert-Anmelders zur Verbundenheit/zu einer möglichen Preisbeeinflussung als Signal für die Zollwertfeststellung, dass es notwendig sein kann, die Begleitumstände des Kaufgeschäfts zu prüfen Dienstvorschrift VSF Z 5101 (27) Copyright RA G.Eder 07/2012 Seite 23
Verrechnungspreise / Zollwert Die Anerkennung des VP als TW Aus der Verbundenheit allein kann nicht geschlossen werden, dass der Preis beeinflusst ist. Eine Preisbeeinflussung kann vorliegen, wenn der berechnete Preis niedriger ist als der Preis, der bei gleichen Umständen einem nicht verbundenen Käufer berechnet worden wäre. In besonderen Fällen (insbes. Antidumpingrecht) kann eine Preisbeeinflussung vorliegen, wenn ein höherer Preis berechnet wurde. Dienstvorschrift VSF 5101 (29, 30) Copyright RA G.Eder 07/2012 Seite 24
Verrechnungspreise / Zollwert Summarische Prüfung der Zollbehörde ob Gründe zur Annahme bestehen, dass anhand vorgelegter Unterlagen, weiterer Angaben des Zollwert-Anmelders, früherer Erkenntnisse Gründe zur Annahme einer Preisbeeinflussung? Anerkennung des Transaktionswertes keine Anerkennung bei begründeten Zweifeln Art. 29 (2) ZK, Erl. Anmerkungen Anhang 23 ZKDVO Copyright RA G.Eder 07/2012 Seite 25
Verrechnungspreise / Zollwert Begründete Zweifel nach Dienstvorschrift VSF Z 5101 (31) Preise an den verbundenen Käufer sind auf andere Art und Weise gebildet worden als an nicht verbundene Käufer. Abweichende Preise für gleiche oder gleichartige Waren bei Verkäufen zwischen Unabhängigen sind bekannt. Die Handelsspanne beim Weiterverkauf weicht von der branchenüblichen Handelspanne deutlich ab. Der Verkäufer verzichtet auf Zahlungen, die ihm eigentlich zustehen. Dienstvorschrift VSF Z 5101 (31) Copyright RA G.Eder 07/2012 Seite 26
Verrechnungspreise / Zollwert Verfahren zur Anerkennung des VP als TW Mitteilung der konkreten Zweifel Beweislast der Zollbehörde Verfahren zum Ausräumen von Zweifeln Beweislast des Zollwert-Anmelders Dienstvorschrift VSF 5101 (29, 30) Copyright RA G.Eder 07/2012 Seite 27
Verrechnungspreise / Zollwert Verfahren zur Anerkennung des VP als TW Ausräumen von konkreten Zweifeln Vorlage von Vergleichszollwerten Begleitumstände des Kaufgeschäfts Fremdvergleichsnachweis anhand Verrechnungspreismethoden Rainer Sturm/PIXELIO Copyright RA G.Eder 07/2012 Seite 28
Verrechnungspreise / Zollwert Die Anerkennung des VP als TW Keine automatische Übernahme des VP als TW Die Ermittlung der VP erfolgt grds. nach dem jeweiligen Geschäftsvorfall (Verw. Grundsätze 1983 Tz. 2.1.2) Aber: Die Palettenbetrachtung, d.h. Zusammenfassung von Einzeltransaktionen in einer Periode zu sog. Transaktionsgruppen, ist nach 2 (3) GAufzV zulässig Copyright RA G.Eder 07/2012 Seite 29
Verrechnungspreise / Zollwert Die Anerkennung des VP als TW Keine automatische Übernahme des VP als TW Prüfung des TP einfuhr- und produktbezogen Ziel der Zollwertermittlung ist die Bestimmung des wirklichen Wertes (Art. VII Nr. 2a GATT 1994) Vorlage der Verrechnungspreisdokumentation, Advanced Pricing Agreement (APA), ggf. nicht ausreichend Vorlage einer Studie zur Angemessenheit des TW Gerd Altmann/PIXELIO Copyright RA G.Eder 07/2012 Seite 30
Verrechnungspreise / Zollwert Die Anerkennung des VP als TW Bei ausgeräumten Zweifeln Anerkennung des VP als TW Bei nicht ausgeräumten Zweifeln: Ausschluss der Transaktionswertmethode Keine Berichtigung um die Preisbeeinflussung Wechsel zu einer anderen Bewertungsmethode Copyright RA G.Eder 07/2012 Seite 31
Verrechnungspreise / Zollwert Der Transaktionswert ist der tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis anlässlich eines Verkaufs zur Ausfuhr bei Reihengeschäften aus dem letzten Verkauf, der zum Verbringen führt, alt. aus dem vorausgehenden Verkauf, Vorerwerberkaufgeschäft (Art. 147 (1) ZKDVO) Wahlrecht des Zollwert-Anmelders Lupo/PIXELIO Copyright RA G.Eder 07/2012 Seite 32
Verrechnungspreise / Zollwert Verrechnungspreise Alle Transaktionen Kauf/Verkauf Periode Direkte Steuern Einkunftsabgrenzung Funktion/Risiko arm s length Niedriger Wert Abweichung vom ZW Zollwert Eingeführte Waren Kauf Zeitpunkt der Einfuhr Indirekte Steuern Bewertung Einzelbezug Warenwert arm s length Höchster Wert Ggf. niedriger als VP Copyright RA G.Eder 07/2012 Seite 33
Verrechnungspreise / Zollwert Wechselseitige Bindung VP/Zollwert Rechtsprechung zur fehlenden wechselseitigen Bindung FG Hamburg (Beschluss v. 6.03.1990 IV 196/88 H rkr.): Die Festlegung eines Konzernverrechnungspreises nach den Selbstkosten der Muttergesellschaft ist kein Anhaltspunkt für Beeinflussung des Preises durch die Verbundenheit der Unternehmen. Copyright RA G.Eder 07/2012 Seite 34
Verrechnungspreise / Zollwert Wechselwirkungen VP/Zollwert Freiheit der Gestaltung der steuerlichen Verhältnisse zur Minimierung der Gesamtsteuerbelastung Ausnutzung legaler Möglichkeiten und Wahlrechte Tax Efficient Supply Chain Management Optimierungen im Zollbereich können die Gestaltung des Verrechnungspreises nachhaltig unterstützen Zollprobleme können sich auf die Gestaltung des Verrechnungspreises negativ auswirken Copyright RA G.Eder 07/2012 Seite 35
Verrechnungspreise / Zollwert Wechselwirkungen VP/Zoll (ausgewählte Beispiele) Verkaufskommission/kein Kaufgeschäft Funktionsverlagerung und Lohnfertigung/Beistellungen Lizenzgebühren/Bedingung des Kaufgeschäfts Verrechnungspreisanpassungen/Vertragliche Vereinbarungen zum Zeitpunkt der Einfuhr? Einkaufsagent/Abzug der Provision Zollverfahren Copyright RA G.Eder 07/2012 Seite 36
Verrechnungspreise / Zollwert Wechselwirkungen Steuerstrafrecht Zollwertanmeldung = Steuererklärung Verpflichtung zur Erklärung richtiger und vollständiger Angaben, unbeschadet steuerstrafrechtlicher Vorschriften (Art. 178 (4) ZKDVO) Berichtigungspflicht bei fehlerhaften Angaben ( 153a AO) Dieter Schütz/PIXELIO Copyright RA G.Eder 07/2012 Seite 37
Verrechnungspreise / Zollwert Wechselwirkungen Steuerstrafrecht Steuerstrafrechtliche Folgen Verdacht der vorsätzlichen Steuerhinterziehung Verantwortlichkeit des Managements Selbstanzeige Vollständige Rückkehr zur Steuerehrlichkeit in einer Steuerart ( 371 (1) AO - Schwarzgeldbekämpfungsgesetz ) Copyright RA G.Eder 07/2012 Seite 38
Verrechnungspreise / Zollwert Zusammenarbeit von Steuer- und Zollverwaltung Zentralstelle Zollwert an der Bundesfinanzdirektion West Merkblätter zum BMF-Schreiben aus 2004 und 2011 (nicht veröffentlicht!) Stephanie Hofschlaeger/PIXELIO Copyright RA G.Eder 07/2012 Seite 39
Verrechnungspreise / Zollwert Transfer pricing and customs valuation two worlds to tax as one? WCO/OECD 2006, Conference on Transfer Pricing and Customs Valuation: Is it desirable/possible to converge Customs Valuation and Transfer Pricing? WCO/OECD 2007 Focus Group on Transfer Pricing: Greater dialogue between Customs and Tax administration to be encouraged. Commission on Taxation and Committee on Customs and Trade Regulations, ICC Policy Statement 2012: breaks new grounds in a highly complex and contentious area within the global tax and customs world. Copyright RA G.Eder 07/2012 Seite 40
Verrechnungspreise und Umsatzsteuer Copyright RA G.Eder 07/2012 Seite 41
Verrechnungspreise / Umsatzsteuer Schnittstellen Verrechnungspreise und Umsatzsteuer Verrechnungspreise und Normalwert VAT-Package Thorben Wengert/PIXELIO Copyright RA G.Eder 07/2012 Seite 42
Verrechnungspreise / Umsatzsteuer Verrechnungspreise und Normalwert Die EU Mitgliedstaaten treffen Maßnahmen zur Vorbeugung gegen Steuerhinterziehung oder -umgehung, um sicherzustellen, dass die Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer für sonstige Leistungen und Lieferungen an eng verbundene Personen, die nicht zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt sind, der Normalwert / Open Market Value ist. Art. 80 MwStSystRL Copyright RA G.Eder 07/2012 Seite 43
Verrechnungspreise / Umsatzsteuer Verrechnungspreise und Normalwert BFH 24.1.2008 V R 39/06: Mindestbemessungsgrundlage 10 Abs. 5 UStG auch auf Umsätze zwischen zum Vorsteuerabzug berechtigten Unternehmern anwendbar. EuGH 26.4.2012 C-621/10 und C- 129/11: Steuerbemessungsgrundlage ist nicht der Normalwert, wenn der Steuerpflichtige zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt ist. Copyright RA G.Eder 07/2012 Seite 44
Verrechnungspreise / Umsatzsteuer Verrechnungspreise und VAT-Package Neue Grundregeln zur Ortsbestimmung bei sonstigen Leistungen ab 1.1.2010 Empfänger ist Unternehmer (B2B) Empfängerortprinzip (Art. 44 MwStSystRL, 3a Abs. 2 UStG) Reverse Charge Nachweispflicht Copyright RA G.Eder 07/2012 Seite 45
Resümee Copyright RA G.Eder 07/2012 Seite 46
Resümee Enge Kommunikation und Kooperation zwischen Steuer- und Zollabteilung Strategisches Zollmanagement Risikomanagement Zoll IST Chefsache Copyright RA G.Eder 07/2012 Seite 47
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Georg Eder Rechtsanwalt und Dipl.-Finanzwirt Rosenheimer Straße 16 D-81669 München Tel.: +49 (0)89 / 62 28 620-0 Fax: +49 (0)89 / 62 28 620-22 Email: info@advo-cat.eu Copyright RA G.Eder 07/2012 Seite 48
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