Prozessordnung Öffentlichkeitsarbeit



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Transkript:

Prozessordnung Öffentlichkeitsarbeit Gliederung: 0 Grundlagen... 2 1 Zielsetzung... 2 2 Leitbilder der Öffentlichkeitsarbeit... 2 3 Corporate Design... 3 4 Mittel der Öffentlichkeitsarbeit... 3 5 Internet... 4 6 Koordinierung der Öffentlichkeitsarbeit... 5 7 Etatplanung und -verwendung... 5 8 Schlussbestimmungen... 5 Diese Ordnung umfasst 6 Seiten Text. PO Öffentlichkeitsarbeit 3.1.1 / 04.05.2015 1

0 Grundlagen Ausgehend von diesen Grundlagen ist die Öffentlichkeitsarbeit und Werbung zu gestalten. Diese Arbeitsordnung gilt für alle drei Unternehmen der bsw-gruppe. 1 Zielsetzung Der Bildungswerk der Sächsischen Wirtschaft e. V., die Bildungswerk der Sächsischen Wirtschaft ggmbh und die bsw Beratung, Service & Weiterbildung GmbH haben die Aufgabe, als Dienstleister für Unternehmen und Verbände tätig zu sein und Bildungsmaßnahmen im Sinne der Sächsischen Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände für die Allgemeinheit zu organisieren. Diese Bildungsleistungen sollen helfen - den Strukturwandel der Sächsischen Wirtschaft zu begleiten, - den wissenschaftlich-technischen Fortschritt durch Qualifizierung der Führungs- und Fachkräfte zu fördern, - die Unternehmen bei der Gewinnung von Fachkräften zu unterstützen und - allgemein die Individuen für ihr Fortkommen in Arbeit und Beruf zu befähigen. Die Öffentlichkeitsarbeit und Werbung des bsw e. V., der bsw ggmbh und der bsw GmbH unterstützt mit ihren Möglichkeiten das Marketing des Unternehmens. Sie hat die bsw-unternehmen als leistungsfähigen Bildungsanbieter in der Öffentlichkeit darzustellen und durch geeignete Mittel und Formen gegenüber anderen Wettbewerbern herauszuheben. Dabei stehen im Mittelpunkt - die Qualität und Quantität der Weiterbildung, - die Positionierung auf der Unternehmerseite und - die Repräsentanz der Sächsischen Wirtschaft. Die Ordnung der Öffentlichkeitsarbeit und Werbung des bsw verfolgt auf dieser konzeptionellen Basis das Ziel, die Profilierung der Unternehmen durch eine eigene corporate identity zu unterstützen, die Akquise von Firmen und Teilnehmern für Bildungsveranstaltungen zu fördern und das Marketing zu beleben. 2 Leitbilder der Öffentlichkeitsarbeit Die Ordnung der Öffentlichkeitsarbeit und Werbung geht von folgenden Grundsätzen aus: Das Unternehmensleitbild der Unternehmensgruppe Bildungswerk der Sächsischen Wirtschaft heißt: b - bildung s - stärkt w - wettbewerbsfähigkeit. PO Öffentlichkeitsarbeit 3.1.1 / 04.05.2015 2

Dieses Unternehmensleitbild ist Grundlage der Werbestrategie. Es wird mit den Dienstleistungsformen b - beratung s - service w - weiterbildung umgesetzt. 3 Corporate Design Das Corporate Design Handbuch in der jeweils gültigen Fassung ist wichtiger und untrennbarer Bestandteil der Ordnung Öffentlichkeitsarbeit der Unternehmensgruppe bsw. Es regelt verbindlich - das Logo - die Hausfarben - die Hausschriften - die Geschäftsausstattung und die Materialien für die Unterrichtsdurchführung - das Gestaltungsraster und seine Anwendungen. 4 Mittel der Öffentlichkeitsarbeit 4.1 Geschäftsausstattung Zur Geschäftsausstattung gehören - Briefbogen - Visitenkarte - Adressstempel - Angebotsblätter, Blöcke und Mappen - Zeugnisse, Zertifikate und Teilnahmebescheinigungen - alle weiteren Mittel, die auf der Grundlage des Corporate Design Handbuches entwickelt und hergestellt werden. Die Entwicklung und Herstellung der Geschäftsausstattung erfolgt ausschließlich zentral unter Verantwortung der Geschäftsführung durch den Referenten für Öffentlichkeitsarbeit. 4.2 Flyer, Angebotsblätter und Plakate Flyer, Angebotsblätter und Plakate werden konsequent nach den Festlegungen des Corporate Design Handbuches zentral in der Geschäftsstelle entwickelt und hergestellt. 4.3 Werbemittel Werbemittel Streuartikel und höherwertige Werbemittel werden ausschließlich zentral beschafft und den Leistungsstellen zur Verfügung gestellt. PO Öffentlichkeitsarbeit 3.1.1 / 04.05.2015 3

5 Internet 5.1 Anliegen Der Auftritt im Internet verfolgt das Ziel, - die Unternehmen der bsw-gruppe als leistungsfähigen und kompetenten Bildungsdienstleister darzustellen, - Bildungsleistungen in Sachsen und darüber hinaus zu verkaufen, - die Kommunikation mit Kunden und Kooperationspartnern zu fördern. 5.2 Festlegung und Bestellung von Domains Die Unternehmen der bsw-gruppe sind gegenwärtig Eigentümer folgender Domains Domain über diese Domain zu erreichender Inhalt www.bsw-sachsen.de Homepage der Unternehmensgruppe bsw www.bsw-ev.de/www.bsw-ev.com Homepage des bsw e. V. www.bsw-ggmbh.de Homepage der bsw ggmbh www.bsw-gmbh-online.de Homepage der bsw GmbH www.bsw-masi.de Internationale Bildungsarbeit des bsw www.bsw-pas.de Forschungs- und Entwicklungsarbeit des bsw zur Bildung www.bsw-compas.de Kompetenzzentrum E-Commerce des bsw 5.3 Verantwortung für die Außendarstellung Die inhaltliche und organisatorische Gestaltung liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich der Geschäftsführung. Für die Umsetzung ist der Referent für Öffentlichkeitsarbeit als Webmaster verantwortlich. Für die technische Betreuung des Systems, die regelmäßige Kontrolle und ständige Aktualisierung ist der Webmaster zuständig. Im Mittelpunkt des Webauftritts stehen die Bildungsangebote der Leistungsstellen. Diese werden dezentral in den Leistungsstellen erfasst und in Zusammenarbeit mit dem Webmaster in das Internet eingestellt. 5.4 Dezentrale Angebote im Internet Anmeldung von Domains Internet-Domains werden ausschließlich durch den Webmaster auf Vorschlag der bsw- Leiter (Vorlage des Konzeptes zu Inhalt, Struktur und Kalkulation) und nach Bestätigung durch den Geschäftsführer angemeldet. Das betrifft auch spezifische bzw. temporäre Domains für bsw-projekte. Alle bsw-domains sind in geeigneter Weise zu verlinken. Gestaltung der Seiten Alle Internetangebote der Unternehmensgruppe bsw stehen auf den Servern des Providers der Domain www.bsw-ev.de. Alle Seiten entsprechen dem Layout der zentralen bsw- Seiten und werden nach Möglichkeit zur Sicherung einer höchstmöglichen Aktualität dynamisch aus den zentralen Internet-Datenbanken aufgebaut. PO Öffentlichkeitsarbeit 3.1.1 / 04.05.2015 4

Freigabe der Seiten Alle dezentral gestalteten Internetseiten werden ausschließlich durch den Webmaster in Abstimmung mit dem Geschäftsführer freigegeben. Das Hochladen von nicht freigegebenen Seiten ist nicht erlaubt. 6 Koordinierung der Öffentlichkeitsarbeit Für die einheitliche Gestaltung sowie zur koordinierten Anwendung der Mittel der Öffentlichkeitsarbeit und Werbung ist der Referent für Öffentlichkeitsarbeit der bsw ggmbh zuständig. Der Referent für Öffentlichkeitsarbeit ist dem Geschäftsführer direkt unterstellt. Er koordiniert im Auftrag der Geschäftsführung alle wesentlichen Aufgaben der PR-Arbeit. Er verwaltet den jährlich in der Geschäftsstelle geplanten Fonds Werbekosten und sichert eine enge und wirkungsvolle Zusammenarbeit mit den Leitern und Regionalkoordinatoren sowie den Vertretern der Medien zur Umsetzung der Ziele der Öffentlichkeitsarbeit und Werbung. 7 Etatplanung und -verwendung Mit dem jährlichen Haushaltsplan wird ein Werbeetat festgelegt. Die Verwendung ist hinsichtlich der Ideen, der Quantität und Qualität auf der Grundlage des Corporate Design Handbuches weiter ausgestaltbar. 8 Schlussbestimmungen 8.1 Inkrafttreten Diese Ordnung tritt mit Wirkung vom 1. Mai 2013 in Kraft. 8.2 Außerkrafttreten Damit treten alle vorherigen Fassungen dieser Ordnung außer Kraft. 8.3 Aktualisierung Für die Änderung und die Aktualisierung der PR-Ordnung ist der Referent Öffentlichkeitsarbeit verantwortlich. 8.4 Wirkungskreis Die bsw-leiter sind entsprechend der Ausgestaltung ihres jeweiligen Arbeitsvertrages berechtigt, die Aufgaben der Öffentlichkeitsarbeit in ihrem Verantwortungsbereich wahrzunehmen. PO Öffentlichkeitsarbeit 3.1.1 / 04.05.2015 5

Heiko Prötzsch Geschäftsführer Jörg Lehmann Mitglied der Geschäftsleitung PO Öffentlichkeitsarbeit 3.1.1 / 04.05.2015 6