RAin Dr. Tanja Henking, LL.M. (MedR)



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s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung

Transkript:

Hamburger Dialogtage 2010 Vortrag am 5.11.2010 1 Reha-Dienst - Anwältin`s Liebling? 2 Der Verkehrsgerichtstag appelliert an die anwaltliche Vertretung des Verletzten, in geeigneten Fällen frühzeitig die Einleitung des Reha-Managements initiativ vorzuschlagen und zu begleiten. (Empfehlung des Arbeitskreises Personenschadensmanagement des 46. Verkehrsgerichtstages) 3

Ansprüche des Geschädigten: Schmerzensgeld Ersatz von Heilbehandlungskosten Haushaltsführungsschaden Mehrbedarf, z. B. durch Pflege 4 Ziel des Mandanten bestimmt den Auftrag! Kann dieser durch die Einschaltung eines Reha- Dienstes profitieren? 5 Die Rechtsbeziehungen zwischen den Beteiligten Geschädigte/r Versicherung Reha-Dienst 6

Verletzte/r Versicherung Reha-Dienst 7 Vorteile der Einschaltung eines Reha-Dienstes Risiken der Einschaltung eines Reha-Dienstes - Rechtsposition des Verletzten? - Wer steuert den Prozess? - Gesteuerte Informationen? - Mitverschuldenseinwand? 8 Basis der Zusammenarbeit - Der Code of conduct 9

Code of conduct Verkehrsgerichtstag 2001 in Goslar Anforderungen an den Reha-Dienst Verfahrensregeln 10 Der Reha-Dienst Personell und organisatorisch unabhängig Weisungsfrei und neutral Art u. Umfang der Tätigkeit ausschließlich vom Rehaziel bestimmt Schweigepflicht bei Erkenntnissen außerhalb des Rehaziels Keine Einflussnahme auf Regulierung des Schadens Einrichtung eines Beirats 11 Das Verfahren Freiwillig Auswahl des Reha-Dienstes Festlegung Reha-Ziel von Anwalt u. Versicherung Kostentragung bei Versicherung auch bei quotaler Haftung und bei Abbruch Entbindungserklärung darf nicht ggü. Versicherung erteilt werden 12

Das Verfahren Transparenz durch: Verbot einseitiger fernmündlicher Äußerungen, in Ausnahmen zulässig, sodann sofortige schriftl. Mitteilung Sämtliche Konzepte und Empfehlungen zeitgleich dem Anwalt mitzuteilen Abschriften von Korrespondenz unverzüglich zu übermitteln 13 Das Verfahren Verzicht auf Benennung von Mitarbeiter/innen als Beweismittel Datenerhebung nur zum Zwecke des Rehaziels Schweigepflicht für anderweitige Daten (ins. Bei Zufallsfunden) 14 Rolle der Anwältin Auswahl des Reha-Dienstes Erstgespräch, Zielvereinbarung Überwachung der Einhaltung des Code of conduct Berichte ect. lesen und prüfen Wahrung der Rechtsansprüche Einhaltung der Verjährungsfristen 15

Fazit: Einschaltung eines Rehadienstes birgt Risiken. Die Vorteile überwiegen jedoch. Die Risiken werden durch sorgsame Auswahl des Rehadienstes und Einhaltung des Code of conduct minimiert. 16