Gültig ab 01.01.2012 Für das Konzessionsgebiet Friedrichshafen Zusammensetzung des Preissystems für die Netznutzung Der Preis für die Netznutzung setzt sich aus verschiedenen Preisbestandteilen zusammen. Die Preisbestandteile sind im Einzelnen: - Preise für die Nutzung der Netzinfrastruktur aller Netzebenen (z.b. Nutzung von Leitungen, Transformatoren etc.), die Erbringung von Systemdienstleistungen (z.b. Frequenz- und Spannungshaltung) sowie die Deckung von Verlusten. - Blindarbeit und -leistung, sofern 50 % der bezogenen nicht überschritten werden. - Messpreise für die Ermittlung und die Abrechnung der entnommenen Leistung und Arbeit. Weiterhin werden der Netznutzung zusätzliche, nicht vom Netzbetreiber festgelegte Preisbestandteile zugerechnet: - Konzessionsabgabe, - Mehrbelastungen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-Gesetz), - Mehrbelastung nach 19 StromNEV. Mehrbelastungen nach dem Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) werden vom Stromlieferanten geltend gemacht. Alle Preise, soweit nicht anders angegeben, sind Nettopreise, zuzüglich der Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe. Höhe der Konzessionsabgaben im Netzgebiet (gemäß 2 KAV): Belieferung von Kleinkunden: 1,59 (nicht als Schwachlaststrom geliefert) 0,61 (als Schwachlaststrom geliefert) Belieferung von Sondervertragskunden: 0,11 (Höchstbetrag) Preise für die Nutzung der Netzinfrastruktur für Kunden mit Leistungsmessung: Entgelte für Jahresleistungspreissystem der Entnahmestellen mit Lastgangzählung Jahresleistungspreissystem Benutzungsdauer* T 2500 h/a /kw u. Jahr Umspannung HS/MS 3,70 2,46 MS-Netz 4,78 2,62 Umspannung MS/NS 10,69 3,06 NS-Netz 16,63 2,99 Jahresleistungspreissystem Benutzungsdauer* T 2500 h/a /kw u. Jahr Umspannung HS/MS 61,57 0,14 MS-Netz 60,10 0,41 Umspannung MS/NS 86,30 0,03 NS-Netz 36,86 2,18 *) Benutzungsdauer = Jahresarbeit der Entnahmestelle / max. Leistung MS = Mittelspannung NS = Niederspannung Seite 1 von 5 22.12.2011
Aufschlag bei Abweichung der Spannungsebene der Lieferung von der Messung Befinden sich die Entnahmestelle und die Messung nicht auf der gleichen Spannungsebene, werden die Umspannverluste pauschal durch einen Aufschlag auf den berücksichtigt. Entnahmestelle Messung Mittelspannung Niederspannung 0,13 Entgelte für Monatsleistungspreissystem der Entnahmestellen mit Lastgangzählung Gemäß 19 StromNEV haben Netznutzer mit einer zeitlich begrenzten hohen Leistungsaufnahme, der in der übrigen Zeit eine deutlich geringere oder keine Leistungsaufnahme entgegensteht, die Möglichkeit die Netznutzung auf der Grundlage eines Monatsleistungspreissystems abzurechnen. Der Netznutzer teilt dem Netzbetreiber vor Beginn des Abrechnungszeitraums verbindlich mit, dass er eine Abrechnung nach dem Monatsleistungspreissystem wünscht. Dies schließt eine nachträgliche Optimierung zwischen Monatsleistungspreissystem und Jahresleistungspreissystem während oder am Ende des Abrechnungszeitraums aus. /kw u. Monat Monatsleistungspreissystem Umspannung HS/MS 10,26 0,14 MS-Netz 10,02 0,41 Umspannung MS/NS 14,38 0,03 NS-Netz 6,14 2,18 Preise für die Nutzung der Netzinfrastruktur für Kunden ohne Leistungsmessung: NS-Netz 4,65 Gemäß 3 Abs. 1 Nr. 1 KAV werden die Netzentgelte für den kommunalen Eigenverbrauch der Gemeinde um 10 % reduziert. Preise für die Nutzung der Netzinfrastruktur für den Betrieb von Nachtspeicherheizungen NS-Netz 0,93 Alle e sind Netto-Preise zuzüglich Konzessionsabgabe, Mehrkosten nach dem KWK-Gesetz und nach 19 StromNEV. Seite 2 von 5 22.12.2011
Blindarbeit Der Bezug von Blindarbeit wird mit den unten angegebenen Preisen gesondert berechnet, soweit die monatlich entnommene Blindarbeit 50 % der entnommenen übersteigt. Mittelspannung: Niederspannung: 0,92 Cent/kvarh 0,97 Cent/kvarh Zusatzvereinbarung über Netzresevekapazität Benutzungsdauer 0 bis 400 h/a /kw u. Jahr Mittelspannung 22,51 Niederspannung 42,16 Ab einer Benutzungsdauer von 400 h/a wird gemäß dem Jahresleistungspreissystem abgerechnet. Preise für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung Messung jährliche Bereitstellung der Messwerte. Lastprofil mit und ohne Wandler, Zwei-Tarif, jährliche Bereitstellung der Messwerte. Lastprofil mit und ohne Wandler, Zweirichtungszähler, jährliche Bereitstellung der Messwerte. Smart Meter, jährliche Bereitstellung der Messwerte. 5,94 3,03 5,94 5,94 monatliche Bereitstellung der Messwerte. monatliche Bereitstellung der Messwerte. 240,00 240,00 Seite 3 von 5 22.12.2011
Messung (unterjährig) Turnus Eintarifzähler Zweitarifzähler 2-Richtungszähler Smart Meter halbjährlich 6,06 11,88 11,88 11,88 vierteljährlich 12,12 23,76 23,76 23,76 monatlich 36,36 71,28 71,28 71,28 Messstellenbetrieb Lastprofil mit und ohne Wandler, Zwei-Tarif, eichrechtliche Überwachung Tarifschaltung. Lastprofil mit und ohne Wandler, Zweirichtungszähler, eichrechtliche Überwachung. 9,36 18,29 30,41 Smart Meter, 65,00 246,87 513,31 Seite 4 von 5 22.12.2011
Abrechnung Plausibilisierung der Messwerte, jährliche Abrechnung Lastprofil mit und ohne Wandler, Zwei-Tarif, Plausibilisierung der Messwerte, jährliche Abrechnung. Lastprofil mit und ohne Wandler, Zweirichtungszähler, Plausibilisierung der Messwerte, jährliche Abrechnung. Smart Meter, Plausibilisierung der Messwerte, jährliche Abrechnung. Plausibilisierung der Messwerte, monatliche Abrechnung. 184,19 Plausibilisierung der Messwerte, monatliche Abrechnung. 184,19 Abrechnung (unterjährig) für Ein- bzw. Zweitarifzähler und Smart Meter Turnus halbjährlich 14,74 vierteljährlich 29,48 monatlich 88,44 Seite 5 von 5 22.12.2011