Lorem Ipsum. Geschäftsbericht 2013 Sozialamt Leipzig

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1 Lorem Ipsum Geschäftsbericht 2013 Sozialamt Leipzig

2 Impressum Herausgeber: Verantwortlich: Stadt Leipzig Der Oberbürgermeister Martina Kador-Probst, Sozialamt Leipzig Titelbild: Redaktion, Layout und Satz: Druck: Scusi, Jenny Richter, Sozialamt Leipzig Zentrale Vervielfältigung der Stadt Leipzig Redaktionsschluss: 3. Juli 2014 Weitere Informationen zum Leistungsspektrum des Sozialamtes, zu Öffnungszeiten und Ansprechpartnern sowie Publikationen sind im Internet unter erhältlich. Hinweis: Soweit nicht anders angegeben, beruhen alle statistischen Angaben bis 2012 auf den Daten des Statistischen Landesamtes des Freistaates Sachsen und die Angaben für 2013 auf der vorläufigen internen Geschäftsstatistik des Sozialamtes. 2

3 Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 1. Aufgabenbereiche des Sozialamtes 6 2. Orientierungsdaten zur Haushaltsentwicklung Sozialamt 2011 bis Sozialpolitische Aufgabenfelder des Sozialamtes nach den Ausgaben 2011 bis Leistungen des Sozialamtes Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII Hilfen zur Gesundheit nach dem SGB XII Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen nach dem SGB XII Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Leistungen nach dem Betreuungsbehördengesetz Wohngeld Soziale Wohnhilfen Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft und Gewährung eines Landesblindengeldes und anderer Nachteilsausgleiche Versicherungsamtsangelegenheiten Schuldnerberatung Förderung von Vereinen und Verbänden Offene Seniorenarbeit Leipzig-Pass und Leipzig-Pass-Mobilcard Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem SGB II, SGB XII und Bundeskindergeldgesetz Leistungen nach dem SGB II Sozialplanung, Öffentlichkeitsarbeit und Projekte Sozialplanung Öffentlichkeitsarbeit Veranstaltungen Projekt Bürgerarbeit Kleine Hilfen für Senioren und Menschen mit Behinderungen 38 Anhang und Organigramm 3

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5 Vorwort Liebe Leserinnen und Leser, hiermit wird der fünfte Geschäftsbericht des Sozialamtes vorgelegt. Er soll in konzentrierter und übersichtlicher Weise über das Leistungsspektrum des Sozialamtes informieren. Das Jahr 2013 stellte besondere Herausforderungen an unsere Arbeit. Dies betraf beispielsweise die Umsetzung des Konzeptes der dezentralen Unterbringung von Asylbewerberinnen und bewerbern oder auch die Einrichtung der zehn Seniorenbüros in den Stadtbezirken. Der mittlerweile 17. Tag der Begegnung von Menschen mit und ohne Behinderung im September 2013, den das Sozialamt federführend mit einer städtischen Arbeitsgruppe organisiert, sowie die dritte Seniorenkonferenz Leipzig im Oktober 2013 stellten neben vielen anderen Veranstaltungen Höhepunkte unserer Arbeit dar. Die Aufgabenfelder des Sozialamtes sind wie der Geschäftsbericht verdeutlicht - sehr vielfältig, erfordern unterschiedliche Qualifikationen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, unterschiedliche Vorgehensweisen und Konzepte. Wie in den Vorjahren haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialamtes auch 2013 die Aufgaben bürgernah und zuverlässig wahrgenommen. Ihnen möchte ich sehr herzlich für die geleistete Arbeit danken. Ebenso danke ich unseren Kooperationspartner/-innen und den verschiedenen Trägern sozialer Arbeit, ohne die die vielfältigen Aufgaben für die Bürgerinnen und Bürger nicht umgesetzt werden könnten. Ihre Martina Kador-Probst Amtsleiterin 5

6 1. Aufgabenbereiche des Sozialamtes Das Sozialamt erbringt eine Vielzahl sozialer Leistungen. Dazu zählen sowohl wirtschaftliche Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe), als auch beratende und sozialpädagogische Leistungen insbesondere für ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen sowie von Wohnungslosigkeit bedrohte und betroffene Menschen. Einen hohen Stellenwert haben Leistungen im Rahmen des SGB II, welche durch das Jobcenter erbracht und von der Kommune finanziert werden. Insbesondere die Kosten der Unterkunft sind eine der größten Ausgabepositionen der Stadt Leipzig. Im Jahr 2013 waren 298 Mitarbeiter/-innen im Sozialamt sowie weitere 336 Mitarbeiter/-innen im Jobcenter Leipzig tätig. Das Sozialamt besteht aus 6 Abteilungen (Organigramm vgl. Anlage): Abteilung Verwaltungsangelegenheiten und Bezuschussung Wirtschaftliche Sozial- und Migrantenhilfe Soziale Angelegenheiten und Sozialplanung Wohngeld Soziale Wohnhilfen Feststellung Schwerbehinderteneigenschaft und Landesblindengeld. Das Leistungsspektrum des Sozialamtes umfasst folgende Bereiche: Information und Beratung zu grundsätzlichen und rechtlichen Fragen der Gewährung von Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch (SGB XII) Bearbeitung von Anträgen auf Leistungsgewährung nach dem SGB XII in den Bereichen: Hilfe zum Lebensunterhalt Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Hilfen zur Gesundheit Eingliederungshilfe für behinderte Menschen Hilfe zur Pflege Hilfe in anderen Lebenslagen (u. a. Altenhilfe, Blindenhilfe, Bestattungskosten) Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Untere Eingliederungs- und Unterbringungsbehörde für Spätaussiedler, Kontingentflüchtlinge und Asylbewerber Ausgleichsleistungen nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG) Leistungen für Bildung und Teilhabe für Kinder aus Familien, die Leistungen nach dem SGB II, XII bzw. Wohngeld oder Kindergeldzuschlag erhalten Versicherungsamtsangelegenheiten 6

7 Beratung und Antragsbearbeitung zu Leistungen für Freiwillig Wehrdienstleistende Betreuungsbehörde Hilfen im Rahmen des SGB II (Kosten der Unterkunft sowie flankierende Leistungen; Kostenübernahme Schuldnerberatung) Wohngeld Beratung, Unterstützung, persönliche Hilfe bei Wohnungslosigkeit Notunterbringung wohnungsloser Personen Erteilung von Wohnberechtigungsscheinen und Wohnungsvermittlung Erstellung des Leipziger Mietspiegels Entscheidung zur Schwerbehinderteneigenschaft nach dem SGB IX Entscheidung zum Gesetz über die Gewährung eines Landesblindengeldes und anderer Nachteilsausgleiche (LBlindG) Gewährung freiwilliger Leistungen (z. B. Leipzig- Pass) Weitere Aufgaben mit Querschnittsfunktion sind: Offene Seniorenarbeit / Beratungsstelle Wohnen und Soziales für Senioren und Menschen mit Behinderungen / Seniorentelefon Sozialplanung, Sozialberichterstattung, Benchmarking, Statistik, verschiedene Erhebungen, Altenhilfeplanung, Behindertenhilfeplanung Haushaltsplanung, -vollzug und -kontrolle Materielle und technische Sicherstellung für alle Bereiche des Sozialamtes Programm-Management, IT-Koordination 7

8 2. Orientierungsdaten zur Haushaltentwicklung 2.1 Sozialamt 2011 bis 2013 Mitarbeiter/-innen* davon Sozialamt Leipzig davon Jobcenter Leipzig Erträge und Aufwendungen (in Euro) Erträge ohne Sonderlastenausgleich Sonderlastenausgleich Aufwendungen Zuschuss Sozialamt Ausgewählte Haushaltpositionen (in Euro) Grundsicherung nach d. Sozialgesetzbuch Zweites Buch Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Eingliederungshilfe für behinderte Menschen Hilfe zur Pflege Hilfen zur Gesundheit Hilfe zum Lebensunterhalt Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Leistungen für Bildung und Teilhabe SGB II Leistungen für Bildung und Teilhabe Wohngeldgesetz (WOGG) und Bundeskindergeldgesetz (BKGG) Unterbringung (Gewährleistungswohnungen, Übernachtungshaus Rückmarsdorfer Straße und sonstige Unterbringung) Zuschüsse an Vereine und Verbände Umlage Kommunaler Sozialverband Sachsen Leipzig-Pass-Mobil-Card Quelle: Sozialamt Abteilung vorläufiges Rechnungsergebnis * Mitarbeiter/-innen = Anzahl der Personen (keine umgerechneten Stellen in VZÄ; Vollzeitäquivalent) 8

9 Der überwiegende Teil der Aufwendungen betrifft die Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II und hier insbesondere die Kosten der Unterkunft. Nach einem Rückgang in 2012 stiegen diese 2013 wieder um ca. 3 Millionen Euro an. Ebenso ist in Bezug auf die Leistungen nach SGB XII ein Anstieg der Aufwendungen zu verzeichnen, der insbesondere auf die Fallzahlsteigerung in der Hilfe zur Pflege, der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (jeweils um ca. 1,3 Millionen Euro) und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (um ca. 1,2 Millionen Euro) zurückzuführen ist. Die Steigerung der Ausgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist durch den Anstieg der Zuweisung von Flüchtlingen nach Leipzig begründet. Diese ist Folge des verstärkten Zustroms von Flüchtlingen nach Deutschland. In diesen Kosten sind die Aufwendungen für Unterbringung und Versorgung enthalten. 2.2 Sozialpolitische Aufgabenfelder des Sozialamtes nach den Aufwendungen 2011 bis 2013 (in Mio. Euro) Leistungen für Asylbewerber Leistungen nach dem SGB XII Umlage Kommunaler Sozialverband Grundsicherung nach dem SGB II* Aufwendungen ohne Abzug Erträge; *Grundsicherung nach SGB II ohne Leistungen für Bildung und Teilhabe 9

10 3. Leistungen des Sozialamtes 3.1 Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII (Anhang A 1) Die Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) nach dem SGB XII ist eine bedarfsorientierte soziale Sicherungsleistung für Menschen, die nicht erwerbsfähig sind und keinen Anspruch auf weitere Leistungen des SGB XII aufgrund von Alter (über 65 Jahre) oder dauerhafter Erwerbsminderung haben. Ziel der HLU ist es, den Lebensunterhalt einschließlich der Wohnraumversorgung sowie Ansprüche auf Kranken- und Pflegeversicherung zu sichern und die Erwerbsfähigkeit wiederherzustellen. Die HLU überbrückt oftmals die Zeit zwischen verschiedenen Leistungen, z. B. bis zur Herstellung der Erwerbsfähigkeit und nachfolgendem Bezug von Leistungen des SGB II oder dem Übergang in die Altersrente stieg die Fallzahl gegenüber dem Vorjahr um 10 %. Der Anteil der Frauen betrug wie in den vergangenen Jahren die Hälfte (ca. 48 %). Einen deutlichen Anstieg verzeichnete die Gruppe der 15- unter 65-Jährigen (+7 %). Dies betrifft vorwiegend Personen, die eine vorübergehende Erwerbsminderung aufweisen, u.a. aufgrund von nicht dauerhaften psychischen Erkrankungen oder Suchterkrankungen. Daneben stieg der Anteil derjenigen, die vor Erreichen der Regel-Altersgrenze (65 Jahre) Vorruhestandsregelungen in Anspruch nehmen. Der Anteil der unter 15 Jährigen - vorwiegend Kinder, die außerhalb ihrer Familie bei Angehörigen wohnen, zumeist den Großeltern - hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. Ca. ein Viertel aller Personen erhält diese Leistung in stationären Einrichtungen. Personen und Aufwendungen Hilfe zum Lebensunterhalt 2011 bis 2013 Personen davon weiblich Ausländer unter 15 Jahre bis unter 65 Jahre Jahre und älter außerhalb von Einrichtungen in Einrichtungen Aufwendungen in Euro

11 3.2 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII (Anhang A 2) Die Grundsicherung im Alter können Personen erhalten, die über 65 Jahre alt sind bzw. erhalten Leistungen für Erwerbsgeminderte zwischen 18- und 65-Jährige. Die Grundsicherung übernimmt die Sicherung des Lebensunterhaltes, die Kosten der Unterkunft sowie anerkannte Mehrbedarfe und Krankenkassenbeiträge. Personen und Aufwendungen Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 2011 bis 2013 Personen, davon bis 65 Jahre (erwerbsgemindert) über 65 Jahre (Grundsicherung im Alter) außerhalb von Einrichtungen in Einrichtungen weiblich Ausländer Aufwendungen in Euro Die Fallzahl erhöhte sich 2013 gegenüber dem Vorjahr um 3,4 % auf Personen. Neben dem demografisch bedingten Wachstum der Gruppe älterer Menschen sind für den Anstieg der Ausgaben 2013 die gesetzlich erhöhten Regelsätze sowie die gestiegenen Kosten der Unterkunft ursächlich. Diese Faktoren sind durch das Sozialamt nicht steuerbar. Wesentlicher Einflussfaktor bezüglich der Höhe der Renteneinkünfte sind die in der Zeit der Erwerbsfähigkeit erworbenen Rentenansprüche. In Leipzig beziehen zunehmend Personen Grundsicherung im Alter, die aufgrund unterbrochener Erwerbsbiografien sowie der Höhe der erzielten Einkommen zu wenig Rentenansprüche erworben haben, um dauerhaft ihren Lebensunterhalt absichern zu können. Die Grundsicherung im Alter wird zunehmend Bedeutung für die Personen gewinnen, die dauerhaft auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II angewiesen waren. Der Anteil der Personen, die nach einem Leistungsbezug aus dem SGB II in die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wechseln, steigt jährlich. 3.3 Hilfen zur Gesundheit nach dem SGB XII (Anhang A 3) Hilfen zur Gesundheit erhalten Personen, die Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt oder Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehen sowie nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, deren Krankenhilfeleistungen jedoch durch die Kassen vorfinanziert und dann durch die Sozialhilfe erstattet werden oder 11

12 deren Krankenkassenbeiträge in angemessener Höhe durch den Sozialhilfeträger übernommen werden, wenn eine entsprechende Hilfebedürftigkeit besteht bzw. in Ausnahmefällen eine direkte Leistungsgewährung durch das Sozialamt erhalten. Die Kostenübernahme durch die Krankenkassen geht der durch das Sozialamt vor. Voraussetzung für diese Kostenübernahme ist, dass die Person mindestens einen Monat im Hilfebezug war. Der Großteil der Bürger/-innen in Deutschland ist durch die gesetzliche Krankenversicherung abgesichert. Neufälle im Sozialamt wird es noch für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz geben, die von der Pflichtversicherung in der Krankenversicherung ausgenommen sind. Aufwendungen für Hilfen zur Gesundheit 2011 bis 2013 Aufwendungen in Euro* * Schwankungen der Ausgabenhöhe sind im Wesentlichen durch Abrechnungsmodalitäten der Krankenkassen bedingt. 3.4 Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach dem SGB XII (Anhang A 4) Im Freistaat Sachsen ist für die Leistungen der Eingliederungshilfe der unter 18- und über 65-jährigen Menschen der örtliche Sozialhilfeträger (Sozialamt Leipzig) zuständig. Für 18- bis unter 65-Jährige ist der überörtliche Sozialhilfeträger Kommunaler Sozialverband (KSV) Sachsen zuständig. Im Rahmen dieser Zuständigkeiten sind die Mitarbeiter/-innen des Fachbereiches Eingliederungshilfe Ansprechpartner zu allen Fragen der sozialen Rehabilitation behinderter bzw. von Behinderung bedrohter Menschen in der Stadt Leipzig. Neben der Gewährung der Leistung wird umfassend zu den folgenden Leistungen nach dem SGB IX und XII beraten: Hilfen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft im Sinne niedrigschwelliger Angebote oder geeigneter ambulanter, teilstationärer bzw. stationärer Dienste Beratung und Versorgung mit Hilfsmitteln und/bzw. notwendigen Gebrauchsgegenständen, ohne die infolge der Behinderung die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben wesentlich beeinträchtigt wäre Unterstützung und Versorgung bei der Auswahl geeigneter Hilfen zur Realisierung einer angemessenen Schul-, Berufsaus- bzw. Weiterbildung Beratung und Unterstützung bei der Beantragung heilpädagogischer Fördermaßnahmen für Kinder im Vorschulalter Unterstützung bei der Vermittlung von Pflegefamilien für behinderte Kinder und Jugendliche bzw. geeignete Wohnformen Bearbeitung von Anträgen zur Ferienbetreuung in der unterrichtsfreien Zeit für Schüler/- innen der Förderschule für geistig Behinderte Beratung zum Persönlichen Budget und Vereinbarung entsprechender Leistungen Beratung zu Wohnungsanpassungsmaßnahmen in Bezug auf Barrierefreiheit sowie den dafür zur Verfügung stehenden Leistungen unterschiedlicher Träger und Beratung in Bezug auf das ambulant betreute Wohnen und Wohnen in stationären Einrichtungen für Personen über 65 Jahre. 12

13 Personen und Aufwendungen in der Eingliederungshilfe 2011 bis 2013 Personen, davon bis unter 7 Jahre bis unter 18 Jahre bis unter 65 Jahre Jahre und älter in Einrichtungen außerhalb und in Einrichtungen außerhalb von Einrichtungen Aufwendungen in Euro bezogen gegenüber dem Vorjahr 109 Personen mehr Leistungen der Eingliederungshilfe und die Ausgaben stiegen um mehr als 1 Million Euro. Insbesondere betraf das Leistungen für die Frühförderung, die Integration für Kinder in eine Kindertagesstätte, Schulassistenzen, die heilpädagogischen Hortbetreuung und das ambulant betreute Wohnen für über 65-Jährige. 3.5 Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII (Anhang A 5) Die Hilfe zur Pflege umfasst häusliche bzw. ambulante Pflege, teilstationäre und stationäre Pflege sowie Hilfsmittel. Ziel ist die finanzielle Sicherstellung der Pflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung pflegebedürftiger Menschen in der häuslichen Umgebung (Pflegegeld, Kosten für ambulante Pflegedienste oder private Pflegekräfte), soweit eigene Mittel oder vorrangige Leistungen anderer Träger, insbesondere der Pflegeversicherung (SGB XI) hierfür nicht ausreichen. Die Gesamtausgaben stiegen 2013 gegenüber dem Vorjahr um rund 1,3 Millionen Euro, wobei die Ausgaben für die ambulante Hilfe zur Pflege am deutlichsten stiegen. Ca. zwei Drittel der Empfänger/-innen von Hilfe zur Pflege ist weiblich. Personen mit Hilfe zur Pflege 2011 bis 2013 Personen, davon weiblich Ausländer über 65 Jahre ambulant stationär Ausgaben in Euro Die steigenden Fallzahlen in der ambulanten Hilfe zur Pflege werden maßgeblich durch den demografischen Wandel, die Einkommenssituation älterer Menschen, die Veränderung der Familienbeziehungen, welche zu einer zunehmenden Professionalisierung der Pflegearrangements führen, sowie die 13

14 steigende Zahl von Demenzkranken mit einem speziellen Betreuungsbedarf beeinflusst. Der überwiegende Teil der Leistungsbezieher in der Hilfe zur Pflege im ambulanten Bereich erhält sog. Pflegesachleistungen, d.h. die Pflege wird durch professionelle Dienste geleistet. Der Anteil der Pflege durch Angehörige/Verwandte, die das Pflegegeld in Anspruch nehmen, ist rückläufig. Personen mit Hilfe zur Pflege (HzP) ambulant und stationär 2011 bis n e n o s r e P Jahr gesamt stationär ambulant 3.6 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsybLG) (Anhang B) In Leipzig lebende Asylbewerber, Geduldete sowie Ausländer, die vollziehbar zur Ausreise verpflichtet sind und in Ausnahmefällen auch Inhaber einer befristeten Aufenthaltserlaubnis, haben Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Innerhalb der Leistungen nach dem AsylbLG wird abhängig von der Dauer des bisherigen Aufenthaltes der Personen in Deutschland zwischen einer Leistungsgewährung analog SGB XII (Leistungsempfänger nach 3 AsylbLG) und Leistungsempfängern mit gekürzten Leistungen (ehemals Taschengeldzahlungen nach 2 AsylbLG) unterschieden. Die Leistungshöhe nach 2 AsylbLG wurde aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichtes im Juli 2012 deutlich gegenüber der bis dahin geltenden Höhe der Leistung angehoben. Nach 2012 waren auch im Jahr 2013 deutlich steigende Antragszahlen auf Asyl in Deutschland insgesamt und damit auch in Leipzig zu verzeichnen. Neben den jährlich steigenden Neuzuweisungen dauern auch die laufenden Verfahren bis zur Entscheidung des Asylantrages für die einzelnen Antragsteller länger bzw. erfolgt aufgrund der politischen Situation in den Herkunftsländern die Erteilung von befristeten Aufenthaltstiteln, die einen weiteren Leistungsbezug nach AsylbLG bedingen (u. a. humanitäre Aufenthaltsgründe). Während dieser Zeit ist eine Unterbringung in der aufnehmenden Kommune erforderlich. Im Jahr 2013 erfolgte die Neuzuweisung von 650 Asylbewerbern nach Leipzig (2012: 402 Personen, 2011: 285 Personen). Ebenso erhöhte sich die Zahl anerkannter Flüchtlinge, deren Ausreise aus rechtlichen oder anderen Gründen nicht möglich ist. 14

15 Insgesamt erhöhte sich 2013 die Zahl der Leistungsempfänger/-innen nach dem AsylbLG in der Stadt Leipzig gegenüber dem Vorjahr um 24 % bzw. um 304 auf Personen. Personen mit Leistungen nach dem AsylbLG und Entwicklung der Ausgaben 2011 bis 2013 Personen Ausgaben in Euro Im Sommer 2012 erfolgte der Beschluss zum neuen Unterbringungskonzept für Asylsuchende und Geduldete in der Stadt Leipzig, das u. a. neben neuen Standards auch neue Standorte für Gemeinschaftsunterkünfte für Asylsuchende beinhaltete. Im November 2013 erfolgte die Fortschreibung dieses Konzeptes aufgrund der veränderten Unterbringungsbedarfe und der fachlichen Weiterentwicklung. Entsprechend der geltenden Rahmenbedingungen werden neben gemeinschaftlichem Wohnen die Möglichkeiten des dezentralen Wohnens für Asylbewerber ausgeweitet. Zum Jahresende 2013 lebten ca. 50 % der Personen mit Leistungen nach dem AsylbLG außerhalb zentraler Unterbringung in eigenem Wohnraum. Die durchschnittliche Familiengröße pro Fall lag 2013 wie in den Vorjahren bei ca. 1,6 Personen. 3.7 Leistungen nach dem Betreuungsbehördengesetz (BetrBG) (Anhang C) Die Betreuungsbehörde ist zuständig für alle Themen rund um die rechtliche Betreuung. Im Betreuungsbehördengesetz (BetrBG) findet sich die Arbeitsgrundlage für die Tätigkeit der Betreuungsbehörde. Zu den wesentlichen Aufgaben zählen: Unterstützung des Betreuungsgerichts u.a. durch Feststellung des Sachverhalts (obligatorischer Sozialbericht), Verfahrensbeteiligung (Beschwerderecht) und Umsetzung von Zwangsmaßnahmen (Vorführungen und Unterbringungen) Sicherung eines ausreichenden Angebots zur Einführung der Betreuer in ihre Aufgaben Beratung und Unterstützung rechtlicher Betreuer/-innen und Bevollmächtigter bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben Aufklärung und Information über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen unter Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen Gewinnung geeigneter ehrenamtlicher Betreuer/-innen für eine Betreuungsübernahme Netzwerkarbeit (Steuerung, Koordination und Qualitätsentwicklung im Betreuungswesen). Eine rechtliche Betreuung wird mitunter notwendig, wenn erwachsene Menschen aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Einschränkung wichtige Entscheidungen oder Geschäfte nicht mehr alleine tätigen können. Für die rechtlichen Angelegenheiten - und nur für die -, die sie ganz 15

16 oder teilweise nicht mehr eigenverantwortlich regeln können, bekommen die Betroffenen Betreuer als gesetzlichen Vertreter. Die rechtliche Betreuung soll das Selbstbestimmungsrecht der Betreuten so wenig wie möglich einschränken. Ziel des Betreuungsrechts ist es vor allem, dem betreuten Menschen ein selbstbestimmtes Leben unter Achtung seiner Grundrechte zu ermöglichen. Die Vorstellungen und Wünsche der Betroffenen stehen bei allen Entscheidungen im Mittelpunkt, soweit es dem Wohl der Betreuten entspricht. Bei den betroffenen Personen handelt es sich überwiegend um ältere Menschen, häufig mit einer dementiellen Erkrankung, aber auch um Menschen mit einer geistigen Behinderung, Menschen mit einer psychischen Erkrankung oder junge Erwachsene mit einer Entwicklungsverzögerung. Ausgewählten Fallzahlen 2011 bis 2013 Erstverfahren * Wiederholungsverfahren Allg. Beratung Beratung zu Vorsorgevollmachten und Betruungsverfügungen Beglaubigungen Quelle: Datenerhebung der örtlichen Betreuungsbehörden * Zugerechnet werden müssen 684 schwebende Verfahren, zu denen während der Erstellung des Geschäftsberichtes 2013 noch keine keine Beschlussfassung vom Betreuungsgericht vorlag. Die Öffentlichkeitsarbeit insbesondere zu gesetzlichen Änderungen des Betreuungsrechts (Vorsorgemöglichkeiten, Patientenverfügung u. a.) wurde in den vergangenen Jahren intensiviert: 2011: 17 Veranstaltungen für 351 Teilnehmer/-innen 2012: 26 Veranstaltungen für 442 Teilnehmer/-innen 2011: 33 Veranstaltungen für 543 Teilnehmer/-innen. Der Fachaustausch in der örtlichen Arbeitsgemeinschaft für Betreuungsangelegenheiten mit Berufsbetreuern, Richtern und Rechtspflegern wird regelmäßig fortgeführt, u.a. zu Themen: Verbesserung der Netzwerkarbeit bei Betroffenen im Krankenhaus Handlungsempfehlung nach Novellierung des 1906 BGB zur Zwangsbehandlung psychisch Kranker rechtliche Betreuung in Familien mit Kindern in Abgrenzung zur Amtsvormundschaft/Pflegschaft für Minderjährige Vertretung Betreuter in Strafrechtsangelegenheiten. 16

17 3.8 Wohngeld (Anhang D) Die Entwicklung der Zahl der Haushalte bzw. Personen, die Wohngeld erhalten, ist weiterhin rückläufig. Dies ist vor allem dadurch begründet, dass das Wohngeld seit dem Jahr 2009 nicht mehr an die aktuelle Miet- und Einkommensentwicklung angepasst wurde. Aufgrund der stetigen Erhöhung der Regelsätze der Leistungen nach dem SGB II und dem SGB XII ist das Wohngeld häufig geringer als die Kosten der Unterkunft nach dem SGB II bzw. SGB XII. Erwerbstätige haben aufgrund des gestiegenen Lohnniveaus häufig ebenfalls keinen Anspruch auf Wohngeld mehr bzw. sind die aufstockenden Leistungen nach dem SGB II höher und damit attraktiver als das Wohngeld. Ebenso ist die Zahl der Rentner/-innen, welche Wohngeld erhalten, rückläufig, da aufgrund der Rentenanpassungen in den vergangenen Jahren die gezahlte Rente die Einkommensgrenzen des Wohngeldrechts häufig überschreitet. Entwicklung Wohngeld 2011 und 2012 nach verschiedenen Kriterien Haushalte insgesamt* Erwerbstätige davon Arbeitnehmer/- innen, Arbeiter/-innen, Beamte davon Selbstständige Arbeitslose Nichterwerbstätige davon Rentner/-innen, Pensionäre davon Studenten/Sonstige Ø mtl. Wohngeld/Haushalt in Euro * (Daten für 2013 lagen 07/2014 noch nicht vor) 3.9 Soziale Wohnhilfen Hilfe für Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen Wohnungslosigkeit droht, wenn die monatliche Miete nicht regelmäßig oder unvollständig gezahlt wird. Zur Abwendung eines drohenden Räumungsurteils kann das Sozialamt bedürftigen Haushalten eine einmalige finanzielle Hilfe als Darlehen gewähren. Darüber hinaus erhalten Personen, denen der Verlust ihrer Wohnung droht, bei Bedarf persönliche Hilfe. Sofern die von einer Räumungsklage oder einer Zwangsräumung betroffenen Haushalte sich nicht selbst helfen konnten und auch das Unterstützungsangebot des Sozialamtes nicht in Anspruch genommen haben, wird am Räumungstag eine vorläufige Unterbringung erforderlich. Für alleinstehende Personen stehen hierfür die Übernachtungshäuser für Männer und Frauen zur Verfügung. Mehrpersonenhaushalte werden vorübergehend in Wohnungen untergebracht, welche durch das Sozialamt vorgehalten werden. Für diesen Zweck stehen ca. 70 sogenannte Gewährleistungswohnungen zur Verfügung. 17

18 Mitteilungen zu Räumungsklagen und Zwangsräumungen 2011 bis 2013 Räumungsklagen Mitteilungen des Amtsgerichtes Zwangsräumungen Mitteilungen der Gerichtsvollzieher Die Notunterbringung von wohnungslosen Personen ist eine Pflichtaufgabe der Stadt Leipzig. Sie erfolgt zum Schutz der Gesundheit und des Lebens wohnungsloser Bürger/-innen sowie zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Ende 2013 waren 113 Personen auf Grund von Wohnungslosigkeit in Gewährleistungswohnungen des Sozialamtes untergebracht. Im Übernachtungshaus für wohnungslose Männer stieg die Zahl der Männer mit Suchterkrankungen. Von insgesamt 389 Personen, welche 2013 im Übernachtungshaus Obdach, Unterkunft und persönliche Hilfen erhielten, konnten 70 suchtkranke bzw. missbräuchlich konsumierende Männer in entsprechende Hilfsangebote vermittelt werden. Ein signifikanter Anstieg musste im Bereich der wohnungslosen Männer mit psychischen Erkrankungen registriert werden sprachen insgesamt 97 wohnungslose Personen mit psychischen Erkrankungen in der Gemeinschaftsunterkunft vor und somit 54 mehr als im Vorjahr. Der im September 2013 durchgeführte Tag der offenen Tür im Übernachtungshaus für wohnungslose Männer wurde von den Feierlichkeiten zum 20-jährigen Bestehen der Einrichtung geprägt. Für wohnungslose Menschen, die persönliche Hilfen benötigen und annehmen können, eröffnet der Aufenthalt in einem Übernachtungshaus auch neue, tragfähige Perspektiven für einen Neustart zur Beendigung der Wohnungslosigkeit und gesellschaftlichen (Re-)Integration. Aufsteller für den Tag der offenen Tür des Übernachtungshauses für wohnungslose Männer am (Foto: Sozialamt) Sozialarbeiter/-innendes Sozialdienstes Wohnungsnotfallhilfe beraten und unterstützen alle Personen, denen aufgrund von sozialen Schwierigkeiten Wohnungslosigkeit droht, sowie bei eingetretener Wohnungslosigkeit. Durch den Sozialdienst werden fallbezogene Hilfemaßnahmen des ambulant betreuten Wohnens vermittelt, leistungserbringende freie Träger fachlich unterstützt und in schwierigen und dringlichen Einzelfällen die Zusammenarbeit verschiedener Dienste und Stellen koordiniert. Verschiedene Vereine und Verbände engagieren sich seit vielen Jahren in der Wohnungslosenhilfe. Freie Träger erbringen u. a. Leistungen in ambulant betreuten Wohnformen, unterhalten niedrigschwellige Tagesaufenthalte für wohnungslose Menschen, betreiben im Auftrag der Stadt Leipzig das Übernachtungshaus für wohnungslose Frauen und die Übernachtungsstelle für obdachlose drogenabhängige Personen. 18

19 Wohnberechtigungsscheine (Anhang E) Basierend auf den Bestimmungen des Sächsischen Belegungsrechtsgesetzes, des Wohnraumförderungsgesetzes und des Mietwohnungsbauprogramms des Freistaates Sachsen werden von der Stadt vier verschiedene Wohnberechtigungsscheine (WBS) erteilt. Sie unterscheiden sich durch bestimmte Einkommensgrenzen, legen den Flächenanspruch und die Dringlichkeit des jeweiligen Wohnungsproblems fest und bilden die Voraussetzung für den Einzug in eine belegungsgebundene Wohnung. Beantragte Wohnberechtigungsscheine (WBS) 2011 bis 2013 Neubeantragung WBS davon Singlehaushalte davon Rentnerhaushalte Single mit Kind Familien Ehepaare Lebensgemeinschaften Auf Unterstützung bei der Wohnungssuche angewiesene Haushalte erhalten eine problemorientierte und umfassende Beratung, werden zu speziellen Wohnungsangeboten informiert oder direkt an Vermieter mit der Bitte zur Wohnraumbereitstellung vermittelt. schwerbeschädigte Personen obdachlose oder von Obdachlosigkeit bedrohte Haushalte Haushalte mit SGB II oder SGB XII- Leistungsbezug Wohnungsbelegungsrechte (Anhang E) Die soziale Wohnraumversorgung wird durch die Inanspruchnahme vertraglicher Belegungsrechte abgesichert. Aktive Belegungsbindungen über das Sächsische Belegungsrechtsgesetz bestehen vornehmlich im Bestand der städtischen Wohnungsgesellschaft LWB mit ca Wohnungen. Innerhalb des Bestandes der LWB wird entsprechend einer Zusatzvereinbarung nur bei notwendigem Vermittlungsbedarf mit WBS gearbeitet, um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Ergänzend dazu werden genossenschaftliche und private Wohnungsangebote zu Unterbringung einkommensschwacher Haushalten einbezogen. 19

20 Entwicklung Wohnbelegungsrechte und Mietpreisbindung 2011 bis 2013 nach Wohneinheiten Mietwohnungsbauprogramm Teil C Städtebauförderung der Stadt Leipzig Investitionsvereinbarung mit der LWB Mietwohnungsbauprogramm Erlass Belegungsrechte über das Stadtplanungsamt Belegungsrechte über das Grundstücksverkehrsamt Vereinbarungen aus Eingemeindungen Mietpreisbindung entsprechend Förderung Teil B II Mietspiegel Seit Einführung des Vergleichsmietensystems für die neuen Bundesländer im Jahr 1998 erstellt die Stadt entsprechend 558 c Bürgerliches Gesetzbuch alle zwei Jahre einen Mietspiegel. Der Mietspiegel dient allen am Wohnungsmarkt beteiligten Akteuren als Orientierungsmittel und im Rahmen der sozialen Daseinsfürsorge als Verständigungsgrundlage zwischen Mieter und Vermieter im Mieterhöhungsverfahren. In Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Mietspiegel wurde der aktuell gültige Mietspiegel Mitte 2012 veröffentlicht fanden die Abstimmungen und Vorbereitungsarbeiten für die Erstellung des Folgemietspiegels im Jahr 2014 statt. Fachaufsicht für die Kosten der Unterkunft Der Bereich Fachaufsicht für die Kosten der Unterkunft ist die Stabsstelle für alle Themen der Unterkunftskosten von Leistungsberechtigten im Rahmen des SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) und SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Hilfe zum Lebensunterhalt). Kernaufgaben sind die Vorbereitung und Erstellung der städtischen Richtlinie für die Unterkunftskosten, die durch das Jobcenter und das Sozialamt anzuwenden ist, Fachaufsicht und Controlling des Vollzuges sowie die Erstellung der Leipziger Betriebskostenbroschüre. Im Jahr 2013 wurden die Angemessenheitswerte für die Mietkosten (Grundmiete, kalte Betriebskosten sowie Heiz- und Warmwasserkosten) überprüft und eine umfassende Untersuchung des Leipziger Wohnungsmarktes zu Angebotsmengen und -preisen durchgeführt. Das sogenannte Schlüssige Konzept, die Untersuchung der Angebotsmieten und die überarbeitete Richtlinie für die Unterkunftskosten, sind im Internet unter veröffentlicht. Nach Veröffentlichung der Betriebskostenbroschüre 2012 wurde die Arbeit für eine Neuauflage im Herbst 2013 aufgenommen. In Kooperation von Sozialamt, Vertretern der Leipziger Wohnungswirtschaft und des Mietervereins Leipzig werden die Daten aktualisiert. 20

21 3.10 Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft und Gewährung eines Landesblindengeldes und anderer Nachteilsausgleiche (Anhang F) Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises Für die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises ist ein Grad der Behinderung von mindestens 50 Voraussetzung. Abhängig vom Grad der Behinderung und dem zuerkannten Merkzeichen können behinderte Menschen unter anderem folgende Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen: einen besonderen Kündigungsschutz sowie Zusatzurlaub Hilfe im Arbeitsleben sowie bevorzugte Einstellung als Arbeitnehmer/-in die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht bei Vorliegen der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen die Möglichkeit der vorzeitigen Inanspruchnahme der Altersrente Vorteile bei der Festsetzung der Lohn-, Einkommens- und Vermögenssteuer vorzeitige Inanspruchnahme der Bahncard für Senioren Vergünstigungen im kommunalen Bereich, wie günstigere Eintrittspreise für verschiedene Veranstaltungen und Einrichtungen und bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft nach SGB IX Die Zahl der schwerbehinderten Menschen (SGB IX) mit einem gültigen Schwerbehindertenausweis stieg 2013 gegenüber dem Vorjahr um ca Personen. Personen mit gültigem Schwerbehindertenausweis Quelle: KSV Sachsen Die Anzahl der Anträge auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft sank im Vergleich zum Vorjahr um 10 %. Anträge SGB IX Die Erstanträge sanken und die Neufeststellungen stiegen geringfügig. Erstantrag SGB IX Neufeststellung SGB IX

22 Leistungen nach dem Landesblindengeldgesetz Die Leistungen nach dem Sächsischen Landesblindengeldgesetz dienen dem Ausgleich der behinderungsbedingten Mehraufwendungen. Blinde erhalten ein Blindengeld in Höhe von monatlich 333 Euro. Der monatlich zu zahlende Nachteilsausgleich (NTA) für hochgradig Sehschwache beträgt 52 Euro, für Gehörlose 103 Euro und für schwerstbehinderte Kinder 77 Euro. Die Leistungen werden unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt. Beim Bezug bestimmter anderer Sozialleistungen kann der Anspruch ganz oder teilweise wegfallen. Personen mit Landesblindengeld sowie Nachteilsausgleichen (NTA) 2011 bis 2013 Landesblindengeld NTA für hochgradig Sehschwache NTA für Gehörlose NTA für Schwerstbehinderte Erstanträge und Neufeststellungen Landesblindengeld Erstantrag LBlindG Neufeststellung LBlindG Versicherungsamtsangelegenheiten Gemäß 93 Abs. 1 und 2 SGB IV erteilt der Bereich Versicherungsamtsangelegenheiten in allen Angelegenheiten der Sozialversicherung Auskunft und nimmt Anträge auf Leistungen aus der Sozialversicherung entgegen. Dies betrifft die gesetzliche Rentenversicherung, die Krankenversicherung, die Pflegeversicherung, die Arbeitslosenversicherung und die Unfallversicherung. In 93 SGB IV ist bestimmt, dass der Bereich Versicherungsamtsangelegenheiten die Aufgaben als eigene Aufgabe durchführt. Die örtliche Zuständigkeit ist in 93 Abs. 3 SGB IV geregelt, d.h. es besteht für die Leistungsberechtigten, die in Leipzig ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt oder ihren Beschäftigungs- oder Tätigkeitsort haben, ein Rechtsanspruch auf die Auskünfte. Aufnahmen von Anträgen auf Rente, Kontenklärung, Überführung von Zusatzversorgungsanwartschaften bearbeitete Anfragen von Versicherungsträgern, Behörden und Bürger/-innen

23 3.12 Schuldnerberatung (Anhang G) In Leipzig wird die Schuldnerberatung von verschiedenen Trägern auf der Grundlage eines Rahmenvertrages zwischen der Stadt Leipzig und den Schuldnerberatungsstellen erbracht. Die Träger haben sich zur qualifizierten Beratung und Unterstützung von ver- und überschuldeten Familien und Einzelpersonen mit Wohnsitz in Leipzig, die zur Bewältigung ihrer Schuldenprobleme und der damit verbundenen Notlagen eine Hilfestellung benötigen, verpflichtet. Das Leistungsspektrum umfasst die Beratung bei akuten wirtschaftlichen und psycho- sozialen Problemen zur Sicherstellung des Lebensunterhalts, Beratung und aktive Unterstützung bei Schuldnerschutzmaßnahmen, Erfassung der wirtschaftlichen Situation mit Ermittlung der Verbindlichkeiten nach Art und Höhe und Beratung zu entsprechenden Regulierungsmöglichkeiten, Lebenspraktische Unterstützung und Anleitung zur wirtschaftlichen Haushaltsführung mit Ermittlung von Einsparmöglichkeiten, Vermittlung Rechtsberatung/-vertretung mit Unterstützung bei der Beantragung von Beratungs- und Prozesskostenhilfe, Durchführung außergerichtlicher Schuldenregulierung. Ziele der Schuldnerberatung sind Entschuldung, möglichst durch außergerichtliche Schuldenregulierung und unter Vermeidung von Insolvenz, Einleitung eines Insolvenzverfahrens, wenn dieses nicht vermeidbar ist, Stabilisierung der psychosozialen Situation, Sicherung des Arbeitsplatzes durch Vermeidung von Lohn- und Gehaltspfändungen, Beseitigung des Vermittlungshemmnisses Überschuldung SGB II und damit Schaffung der Voraussetzung zur Integration in Arbeit von Personen, bei denen die Überschuldung das primäre Vermittlungshemmnis ist, Verhinderung von Obdachlosigkeit, Herbeiführen einer Lösung zwischen Gläubiger und Schuldner, Verringerung der Zahl der Zugänge zur Schuldnerberatung durch Aufklärung von Risikogruppen (Prävention), Vermeidung von erneuter Verschuldung durch Haushaltberatung und Unterstützung. 23

24 Finanzierung der Schuldnerberatung im Rahmen des 11 Abs. 5 SGB XII und 16a SGB II Anzahl allgemeine soziale Beratung Kommunaler Mitteleinsatz gesamt in Euro davon nach SGB II in Euro davon nach SGB XII in Euro Zum 1. Juli 2010 traten neue Regelungen zum Kontopfändungsschutz in Kraft und ein Pfändungsschutzkonto, das sogenannte P-Konto, wurde eingeführt (ausführlich vgl. Anhang G). Dadurch kam es zu einem leichten Anstieg der Grundberatungsstunden gegenüber diesen Beratungen in Zwischenzeitlich wird die P-Konto-Bescheinigung von den Banken (vor allem Sparkasse Leipzig/Volksbank/Deutsche Bank) jährlich abgefordert, was zu dieser Erhöhung der Grundberatungsstunden führte Förderung von Vereinen und Verbänden Auf der Grundlage der Förderrichtlinie der Stadt Leipzig sowie der Fachförderrichtlinie des Sozialamtes werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltmittel Zuschüsse an freie Träger und Selbsthilfegruppen gewährt. Die Förderung ist im Wesentlichen auf folgende Zielgruppen gerichtet Senioren Menschen mit Behinderungen Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten Suchtkranke und Suchtgefährdete Menschen mit Migrationshintergrund. Förderung Vereine und Verbände nach Zielgruppen 2011 bis 2013 (Sozialamt) ilfe h n lte A s t n ie rd h fa n rte e d in h e B ilfe h n rte e d in h e B l g n s y u A d n tre u e r B e le d n z ia o s lä S u A Ḅ (z tz s a d n ru G r, s e u ä h n e u ra F r tu n e g a n e ilig iw re F / ilfe f h n s e s tre s lo e g g a n T u n c l. h in o W

25 Im Jahr 2013 wurden insgesamt 146 Anträge mit einem Volumen von 3,2 Millionen Euro bewilligt. Der Rückgang bei der Förderung der Wohnungslosenhilfe ab 2012 ergab sich durch den Abschluss von Verträgen nach SGB XII mit den Trägern der Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe, so dass die Finanzierung nicht mehr aus den Mitteln für die Förderung der Vereine und Verbände erfolgte. Der höchste Anteil entfiel auf den Bereich der Altenhilfe (31%), wobei hier durch die Umsetzung des Förderprogramms zur Neuausrichtung der offenen Seniorenarbeit in 2013, welches 2012 durch den Stadtrat beschlossen wurde, zusätzliche Mittel für diesen Bereich zur Verfügung standen (ausführlich vgl. folgender Abschnitt). Eine Einrichtung, die bis dahin durch die Behindertenhilfe gefördert wurde, wird seitdem im Rahmen der offenen Altenhilfe gefördert Offene Seniorenarbeit Die Grundlage für die Förderung der offenen Seniorenarbeit ist die Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig sowie 71 SGB XII (Altenhilfe). Durch diese Hilfen werden Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, verhütet, überwunden oder gemildert und den älteren Bürger/-innen die Möglichkeit geboten, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Die Angebote der offenen Seniorenarbeit dienen vorrangig der Unterstützung älterer Menschen in der eigenen Wohnung bzw. häuslichen Umgebung. Sie fördern eine möglichst langfristige selbständige und eigenverantwortliche Lebensweise. Aufbau von 10 Seniorenbüros im Jahr 2013 Im Rahmen des Förderprogramms der Stadt Leipzig zur Neuausrichtung der offenen Seniorenarbeit wurden im Jahr 2013 Seniorenbüros mit Begegnungsstätten in allen zehn Stadtbezirken etabliert (Stadtratsbeschluss vom 22. November 2012; RBV-1433/12). Die Seniorenbüros halten ein kostenloses und qualifiziertes Beratungs- und Informationsangebot zu allen Themen des Älterwerdens bereit. Gleichzeitig sind die Seniorenbüros offene Treffpunkte mit zahlreichen Angeboten der Geselligkeit, Unterhaltung, Bildung, Kultur und bürgerschaftlichen Engagements. Für Seniorinnen und Senioren, deren Angehörige, ältere Menschen mit Behinderungen sowie alle Akteure in den Stadtteilen haben die Seniorenbüros regelmäßig an fünf Tagen in der Woche geöffnet. Als Anlaufstelle im Stadtbezirk übernehmen sie eine Vernetzungsfunktion. Träger der offenen Seniorenarbeit oder Vereine und Stadtteilinitiativen stellen hier ihre Angebote im jeweiligen Stadtbezirk vor. Partner beim Aufbau des Netzwerkes sind Begegnungsstätten, Bürgervereine, Kleingartenvereine, Kirchgemeinden, Pflegeeinrichtungen und -dienste, Sportvereine und soziokulturelle Zentren sowie auch Träger offener Kinder- und Jugendarbeit im Rahmen generationsübergreifender Angebote. Die Seniorenbüros sollen außerdem als Ansprechpartner für Bildungseinrichtungen dienen und Möglichkeiten für Projekte und ehrenamtliches Engagement aufzeigen. Jährlich wird pro Stadtbezirk ein innovatives Projekt der Seniorenarbeit oder eine innovative Idee mit Euro pro Stadtbezirk gefördert. Dies können beispielsweise Projekte von Trägern der offenen Seniorenarbeit, Bürgervereinen oder auch Initiativen sein. 25

26 Seniorenbüros mit Begegnungsstätte in der Stadt Leipzig Stand März 2014 ALT-WEST NORDWEST Lützschena-Stahmeln WEST Lindenthal Wahren SÜDWEST Möckern Böhlitz-Ehrenberg Seniorenbüro Stadtbezirk Alt-West Saalfelder Straße 12, Leipzig Leutzsch Träger: Volkssolidarität Stadtverband Leipzig e. Zentrum V. Nordwest Miltitz Seniorenbüro Stadtbezirk Mitte Johannisplatz 2, Leipzig Träger: Caritasverband Leipzig e. V. Telefon: oder Seniorenbüro Stadtbezirk Nordwest Horst-Heilmann-Straße 4, Leipzig Träger: Volkssolidarität Stadtverband Leipzig e. V. Telefon: Telefon: Burghausen-Rückmarsdorf Lausen-Grünau Hartmannsdorf- Knautnaundorf Schönau Neulindenau Grünau- Nord Grünau- Mitte Grünau- Siedlung Grünau- Ost Knautkleeberg- Knauthain Altlindenau Lindenau Plagwitz Kleinzschocher Großzschocher Schleußig NORD Zentrum Zentrum West Zentrum Süd Connewitz Wiederitzsch Gohlis-Nord Gohlis- Mitte Gohlis-Süd Zentrum Nord Zentrum Ost MITTE SÜD Eutritzsch Zentrum Südost Lößnig Mockau- Nord Mockau- Süd Schönefeld- Abtnaundor f Neust.- Neuschönef Volkmarsdf Thonberg Dölitz-Dösen Seniorenbüro Stadtbezirk Nord Kleiststraße 52, Leipzig Postanschrift: Gräfestraße 25, Leipzig Träger: GeyserHaus e. V. Telefon: seniorenbuero@geyserhaus.de Seehausen NORDOST Thekla Schönefeld- Ost Südvorstadt Marienbrunn Anger- Crottendorf Reudnitz- Sellerhausen- Stünz Stötteritz SÜDOST Probstheida Seniorenbüro Stadtbezirk Nordost Kieler Straße 63-65, Leipzig Träger: Volkssolidarität Stadtverband Leipzig e.v. Telefon: info@volkssolidaritaet-leipzig.de Plaußig- Portitz Seniorenbüro Stadtbezirk Ost Eisenbahnstraße 66, Leipzig Träger: Mühlstraße 14 e. V. Telefon: seniorenbuero@muehlstrasse.de Mölkau Paunsdorf Holzhausen Liebertwokwitz Heiterblick OST Engelsdorf Baalsdorf Kleinpösna Seniorenbüro Stadtbezirk Südost Stötteritzer Str. 28 / Kregelstraße, Leipzig Träger: Arbeiter-Samariter-Bund, RV Leipzig e. V. Telefon: (Begegnung) (Beratung) seniorenbuero@asb-leipzig.de Seniorenbüro Stadtbezirk West Stuttgarter Allee 18, Leipzig Träger: Arbeiterwohlfahrt KV Leipzig-Stadt e. V. Telefon: beratungszentrum@awo-leipzig-stadt.de Seniorenbüro Stadtbezirk Süd Prinz-Eugen-Straße 1, Leipzig Träger: Volkssolidarität Stadtverband Leipzig e. V. Telefon: info@volkssolidaritaet-leipzig.de Seniorenbüro Stadtbezirk Südwest Dieskaustraße 138, Leipzig Träger: BGL Nachbarschaftshilfeverein e. V. Telefon: seniorenbuero-suedwest@web.de Sozialamt Leipzig

27 Das Leistungsangebot der offenen Seniorenarbeit umfasst weiterhin: die Beratungsstelle Wohnen und Soziales für ältere und behinderte Bürger/-innen, den ehrenamtlichen Seniorenbesuchsdienst, das Seniorentelefon, Veröffentlichungen, z. B. zweimonatliche Broschüre Aktiv Leben in Leipzig für ältere und Menschen mit Behinderungen (Veranstaltungshinweise, Information zu aktuellen Gesetzen u.v.a.m.). Beratungsstelle Wohnen und Soziales für ältere und behinderte Menschen Die Beratungsstelle ist zentrale Anlaufstelle in Bezug auf das Wohnen im Alter und bei Behinderung. Hier werden nicht nur Angebote zu alten-, behindertengerechten und betreuten Wohnformen gesammelt und vermittelt, sondern auch Informationen zu möglichen Hilfsleistungen und Beratungen sowie Unterstützung bei Wohnungsanpassungsmaßnahmen gegeben. Das Leistungsangebot umfasst: Beratungen zu den Leistungen nach dem SGB IX (Behinderung und Rehabilitation), SGB XI (Pflegeversicherung) und SGB XII (Sozialhilfe) sowie Vermittlung in unterschiedliche Zuständigkeitsbereiche, z. B. zu den Pflegekassen, Beratung im Rahmen der Eingliederungshilfe zu möglichen Anpassungsmaßnahmen im bisherigen Wohnraum, Beratung bei der Planung und Finanzierung, Umzugsberatung zu alters- und behindertengerechtem Wohnen und Unterstützung bei der Wohnungssuche, Information und Beratung zu begleitenden Hilfsangeboten, Musterausstellung zur alters- und behindertengerechten Gestaltung von Küchen und Bädern (entsprechend DIN 18040). Die Beratungsleistungen sind kostenfrei und erfolgen bei Bedarf im vertrauten Wohnumfeld. Beratungen 2011 bis 2013 Beratungsstelle Wohnen und Soziales Beratungen gesamt davon zu Wohnungsanpassungsmaßnahmen realisierte Wohnungsanpassungen Durch die verbesserten räumlichen Möglichkeiten nach dem Umzug 2009 der Beratungsstelle Wohnen und Soziales und der Ausstellung Barrierefreies Wohnen in das Technische Rathaus ist ein kontinuierlicher Anstieg der Besucher/-innen zu verzeichnen, der sicher auch durch eine intensive Öffentlichkeitsarbeit erreicht wird (Teilnahme und Präsentationen auf unterschiedlichen Fachmessen, zu Veranstaltungen bei Vereinen, Verbänden u. a.). Die Schwerpunkte der Musterausstellung sind neben der senioren- und rollstuhlgerechten Gestaltung von Küche und Bad auch notwendige Technikhilfen im Alter sowie Alltagshilfen für stark sehgeschädigte oder erblindete Menschen. Sie zeigt auf Grundlage der der DIN die wichtigsten Ausstattungsmerkmale einer Wohnung und bietet 27

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