BILANZBUCHHALTER-PRÜFUNG LEITFADEN FÜR TEIL C

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1 BILANZBUCHHALTER-PRÜFUNG LEITFADEN FÜR TEIL C Bilanzbuchhalter-Prüfung Ein Leitfaden fürdieorganisation des Prüfungsteils C DR. HANS J. NICOLINI UND HEINZ SCHWIETE* Durch die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Bilanzbuchhalter/Geprüfte Bilanzbuchhalterin ist die Bilanzbuchhalter-Prüfung 2007 neu gestaltet worden. Neu eingeführt wurde dabei der Prüfungsteil C, der aus einer Präsentation und einem daraufaufbauenden Fachgespräch besteht. Die ersten Erfahrungen mit dem Prüfungsteil C zeigen, dass der Ablauf der Prüfung und die Bewertung der Ergebnisse insgesamt höchst unterschiedlich erfolgen. Dieser Leitfaden will helfen, die Prüfung problemlos und vor allem gleichmäßig und fair durchzuführen. Nicolini, Erste Erfahrungen mit der mündlichen Prüfung im Teil C, BBK 21/2011 S ûaaaad ] Inhaltsübersicht I. Warum dieser Leitfaden? II. Ablauf von Teil C in der Bilanzbuchhalter-Prüfung III. Vorbereitung IV. Durchführung der Prüfung V. Gesamtnote VI. Checkliste I. Warum dieser Leitfaden? Die Bilanzbuchhalter-Prüfung ist durch die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Bilanzbuchhalter/Geprüfte Bilanzbuchhalterin 2 neu gestaltet worden. Die Inhalte der einzelnen Fächer sind neu strukturiert worden, das Fach Erstellen von Abschlüssen nach internationalen Standards ist neu aufgenommen worden. In insgesamt sechs Fächern 3 wirddie Prüfung schriftlich durchgeführt, gegebenenfalls erfolgt eine mündlicheergänzungsprüfung. Neu eingeführt wurde derteilc, der aus einer Präsentation undeinem darauf aufbauenden Fachgespräch besteht. Dieser Leitfaden beschäftigt sich mit den Inhalten und dem Ablauf der mündlichen Prüfung, die für jeden Teilnehmer obligatorisch ist. In jedem Fall muss nämlich eine Präsentation mit anschließendem Fachgespräch erfolgen. Sie stellt eine Herausforderung für alle Beteiligten dar. Manche Details sindin der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Bilanzbuchhalter/Geprüfte Bilanzbuchhalterin nicht abschlie- * Dr. Hans J. Nicolini ist Lehrbeauftragter an öffentlichen und privaten Einrichtungen der beruflichen Weiterbildung. Heinz Schwiete ist Vorsitzender des Landesfachausschusses bei der Industrie- und Handelskammer zu Köln. Er ist Mitglied des Arbeitskreises Prüfungsausschuss beim BVBC e. V. 1 Diese Darstellung bezieht sich auf die Fassung der Verordnung vom , die am in Kraft getreten ist (BGBl 2009 I S ûzaaad ]). 2 Im Folgenden Verordnung genannt. 3 Optional kann beantragt werden, eine zusätzliche Prüfung im Handlungsbereich Organisations- und Führungsaufgaben abzulegen. Voraussetzung ist das Bestehen der Bilanzbuchhalter-Prüfung. Neufassung der Rechtsverordnung 2007 Rechtsverordnung Geprüfte/r Bilanzbuchhalter/in vom ûzaaad ] Gleichwertige Gestaltung der Prüfung als Herausforderung BBK Sonderausgabe 1

2 BILANZBUCHHALTER-PRÜFUNG LEITFADEN FÜR TEILC ßend geregelt. Es liegt dann in der Verantwortung der prüfenden Industrie- und Handelskammern und ihrer Prüfungsausschüsse, die Prüfung gleichwertig zu gestalten. Bei mehr als achtzig Industrie- und Handelskammern gibt es andernfalls Abweichungen in der Organisation und bei der Bewertung. Folge: Die Interpretationsspielräume haben dazu geführt, dass die Bilanzbuchhalter- Prüfungen an den Industrie- und Handelskammern zwar in der Regel wohlwollend, teilnehmerorientiert undvon allen Beteiligten engagiert durchgeführt worden sind, aber eben auch unterschiedlich. Das ist insbesondere für alle diejenigen unbefriedigend, die nicht nur die unbestritten hohe Qualität d er Prüfung sichern wollen, sondern vor allem der Wirtschaft vergleichbare Ergebnisse garantieren wollen. Anregung zu einem einheitlichen Vorgehen Bewertungsspielräume bleiben erhalten Keine Einheitsprüfung, sondern einheitliches Vorgehen Dieser Leitfaden will dazu beitragen, ein einheitliches Vorgehen anzuregen. Er greift die positiven undnegativen Erfahrungen an unterschiedlichen Industrie- und Handelskammern undaus den bisherigen Prüfungsterminen auf undmacht diese Erfahrungen zugänglich. Alle angesprochenen Probleme mussten tatsächlich schon irgendwo gelöst werden und können zukünftig vermieden werden. Hinweis: Die Hinweise sollen dazu beitragen, dass die mündlichen Bilanzbuchhalter- Prüfungen und insbesondere der Teil C möglichst problemlos undvor allem gleichmäßig fair durchgeführt werden können. Selbstverständlich bleiben unvermeidbare Unterschiede, die allein schon daraus resultieren, dass unterschiedliche Personen beteiligt sind, die ihre Entscheidungs- und Bewertungsspielräume auch weiterhin nutzen werden und nutzen sollen. Angestrebt sindalso keine Einheitsprüfung, keine Vorgaben underst recht kein Ersatz für fehlende Regelungen in der Prüfungsordnung. Sehr wohl aber sollten und werden alle Beteiligten im Interesse der Teilnehmer, der Wirtschaft und auch im Interesse der zukünftigen Akzeptanz dieser anspruchsvollen IHK-Prüfung ein grundsätzlich einheitliches Vorgehen anstreben. Dieser Leitfaden will dazu Anregungen geben. Nicolini, 5 vor Mündliche Prüfung, Herne 2012, S. 7 ff. II. Ablauf von Teil C in der Bilanzbuchhalter-Prüfung Zu Teil C kann nur zugelassen werden, wer die schriftliche Prüfung, also die Prüfungsteile AundB,vollständig bestanden hat. Für denprüfungsteil C erfolgt eine gesonderte Bewertung oder Beurteilung. Aus Sicht der Teilnehmenden besteht er aus drei Abschnitten: Vorbereitung Präsentation Fachgespräch Teil C soll dem Prüfungsausschuss ein eindeutiges Bild des Teilnehmers vermitteln im Hinblick auf fachliche Fähigkeiten, soziale undinteraktive Fähigkeiten, das persönliche Erscheinungsbild. Dazu soll die Prüfung eine abgesicherte Grundlage für die Beurteilung der fachlichen Qualifikation bieten; bei den Ergänzungsprüfungen ein eindeutiges Bild vermitteln, wenn das durch die schriftliche Prüfung noch nicht erreicht werden konnte; 2 BBK Sonderausgabe

3 eine allgemeingültige Aussage über die Qualifikation ermöglichen; sich auf die individuelle Situation des Teilnehmers beziehen, ohne die erforderliche vergleichbare Beurteilung einzuschränken. Geprüfter/-r Bilanzbuchhalter/-in nach neuer VO Prüfungsteil C Präsentation und darauf aufbauendes Fachgespräch 3 Abs. 5 der VO vom Abs. 6 der VO vom Präsentation Fachgespräch Auswahl aus zwei Aufgabenstellungen nach Abs. 1 Nr. 4 des Prüfungsteils B Einschluss auch der Handlungsbereiche nach Abs. 1 Nr. 1 und 2 des Prüfungsteils B Berichterstattung; Auswerten und Interpretieren des Zahlenwerks für Managemententscheidungen Erstellen von Zwischenund Jahresabschlüssen und des Lageberichts nach nationalem Recht Erstellen von Abschlüssen nach internationalen Standards Abb. 1: Zulässige Themen in Prüfungsteil C nach der Rechtsverordnung vom ûzaaad-28763] BBK Sonderausgabe 3

4 BILANZBUCHHALTER-PRÜFUNG LEITFADEN FÜR TEILC III. Vorbereitung 1. Einladungsschreiben Etwa 10 bis 14 Tage vor ihrer mündlichen Prüfung erhalten die zugelassenen Teilnehmer eine Mitteilung über den genauen Termin und den Ort der Prüfung. Das Einladungsschreiben muss klar undeindeutig formuliert sein undalle notwendigen Informationen enthalten. Es sollte aber darüber hinaus den Teilnehmern auch eine möglichst große Sicherheit darüber vermitteln, was sie erwartet. Hinweis: Ein solches Einladungsschreiben könnte so aussehen, wie das Muster auf der folgenden Seite. Genaue Bezeichnung des Raumes Angaben zu Namen und Funktionen der Prüfer Einhaltung formaler Anforderungen beugt Widersprüchen vor Die genaue Angabe des Vorbereitungsraumes trägt auf einfache Weise dazu bei, die Nervosität bei den Teilnehmern zu reduzieren. Zwar darf man davon ausgehen, dass der Raum ausgeschildert und leicht zu finden ist, aber der Hinweis gibt dem Prüfling doch mehr Sicherheit. Die Angabe der Namen mit Funktionen der Prüfer (Arbeitgeber-, Arbeitnehmervertreter, Lehrkraft einer berufsbildenden Einrichtung) ist nicht allein eine Frage der Höflichkeit, sie sichert auch intern nochmals die korrekte Zusammensetzung des Prüfungsausschusses. Jedem Prüfungsausschuss müssen Beauftragte der Arbeitgeber und Arbeitnehmer in gleicher Zahl sowie mindestens ein Dozent eines Weiterbildungsträgers angehören 4. Hinweis: Eventuelle Widersprüche haben gute Aussichten auf Erfolg, wenn die vorgesehenen formalen Prüfungsbedingungen nicht eingehalten worden sind. Da die Prüfungsentscheidung einen Verwaltungsakt darstellt, können dagegen Rechtsmittel eingelegt werden. Es besteht Anspruch auf einen effektiven Rechtsschutz, denn das Prüfungsergebnis kann weitreichende Folgen haben. Der Prüfungsteilnehmer kann zunächst Widerspruch bei der IHK einlegen. Wenn sie den Widerspruch zurückweist, ist eine Klage vor dem Verwaltungsgericht möglich 5. Angenehme Atmosphäre schaffen Raum fürdie Vorbereitung 2. Vorbereitungsraum und Hilfsmittel 2.1 Organisation der Wartezeit und der Vorbereitung Ein Warteraum steht in aller Regel nicht zur Verfügung die Teilnehmer warten dann auf dem Flur vor dem angegebenen Prüfungsraum. Um eine angenehme Atmosphäre zu schaffen, die den Teilnehmern ihre Angst und Nervosität wenigstens etwas nehmen kann, sollte aber versucht werden, wenigstens Sitzgelegenheiten zu schaffen und möglichst auch Kaffee undandere Getränke anzubieten. Zur Vorbereitung muss den Teilnehmenden ein Raum zur Verfügung gestellt werden. Eine Aufsicht muss sicherstellen, dass Täuschungsversuche unterbleiben und dass die festgelegte Zeit eingehalten wird. 4 5 Vgl. 56 BBiG. Vgl. Prüfungskompass, herausgegeben von den Industrie- und Handelskammern Aachen, Arnsberg, Bonn/Rhein-Sieg, Dortmund, Düsseldorf 2004, S. 61 ff. 4 BBK Sonderausgabe

5 IHK Musterstadt Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Unser Zeichen Ansprechpartner Abt V. Name Telefon Fax Datum 15. Dezember 201X Einladung zur mündlichen Prüfung - P.-Nr. xxx Fortbildungsprüfung Geprüfte/-r Bilanzbuchhalter/-in Teil C Sehr geehrte Frau XXX, wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass Sie nach Beschlussfassung des Prüfungsausschusses in der schriftlichen Fortbildungsprüfung Geprüfter Bilanzbuchhalter/Geprüfte Bilanzbuchhalterin Prüfungsteil B folgende Ergebnisse erreicht haben: Prüfungsteil B Punkte Erstellen von Zwischen- und Jahresabschlüssen und des Lageberichtes nach nationalem Recht 99 Erstellen von Abschlüssen nach internationalen Standards - Beschränkung auf den Grundlagenteil - 99 Steuerrecht und betriebliche Steuerlehre 99 Berichterstattung; Auswerten und interpretieren des Zahlenwerkes für Managemententscheidungen 99 Sie haben damit die Voraussetzungen nach 3 Abs. 2 und 3 der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Bilanzbuchhalter/Geprüfte Bilanzbuchhalterin erfüllt und werden daher zur mündlichen Prüfung im Prüfungsteil C zugelassen Ihre mündliche Prüfung im Prüfungsteil C findet statt am: Montag, 16. Januar 201X, 10:00 Uhr in der IHK Musterstadt Beispielstraße Musterstadt Die Prüfung in Teil C besteht aus einer Präsentation und einem anschließenden Fachgespräch. Ihre Vorbereitungszeit beträgt 30 Min. Bitte kommen Sie dazu um 9.30 Uhr in Raum 111. Sie erhalten zwei Aufgabenstellungen, aus denen eine auszuwählen ist. Anschließend werden Sie in den Prüfungsraum begleitet. Die IHK Musterstadt stellt Ihnen folgende Hilfsmittel zur Verfügung: - Overhead-Projektor mit Folien und Stiften - Flip-Chart mit Papier und Stiften - Metaplan-Wand mit Metaplankärtchen und Pinnnadeln - Papier Sie können zusätzlich mitbringen: - dokumentenechtes Schreibmaterial - eigene Folienstifte - Lineal / Geodreieck - einen netzunabhängigen, nicht kommunikationsfähigen Taschenrechner - Papier, Heftklammern - Uhr Weitere Hilfsmittel (z. B. Bücher und Gesetzestexte) sind nicht zugelassen. Ihre Prüfer sind Frau Dr. Petra Schlau, Vorsitzende, Leiterin Rechnungswesen der Blau GmbH (Arbeitgebervertreterin) Herr Peter Klug, Mitglied des Betriebsrates der Rot AG (Arbeitnehmervertreter) Herr Klaus Müller, Steuerberater (Lehrkraft einer berufsbildenden Einrichtung) Bitte beachten Sie, dass die Prüfung als nicht bestanden gewertet wird, wenn Sie unentschuldigt nicht teilnehmen. Für den weiteren Verlauf Ihrer Prüfung wünschen wir Ihnen viel Erfolg. Mit freundlichen Grüßen Industrie- und Handelskammer Musterstadt Aus- und Weiterbildung Die Geschäftsführung Im Auftrag Name - 2 BBK Sonderausgabe 5

6 BILANZBUCHHALTER-PRÜFUNG LEITFADEN FÜR TEILC 2.2 Arbeitsbedingungen Es gehört zum selbstverständlichen Respekt vor der schwierigen Aufgabe, die der Prüfling zu bewältigen hat, dass ihm angemessene Arbeitsbedingungen geboten werden: Arbeitsplatz Der Arbeitsplatz muss bezüglich Tisch, Sitzmöbeln undvorallem Lichtverhältnissen den AnforderungenanBüroarbeitsplätze entsprechen Vermeidung von Störungen Die Konzentration darf weder beeinträchtigt werden durch Lärm (z. B. durch Wartende auf dem Flur) noch durch andere Teilnehmer, die sich ebenfalls vorbereiten. Erhöhte Anforderungen, wennsichmehrere Teilnehmer gleichzeitig vorbereiten Hinweis: Bei manchen Industrie- und Handelskammern bereiten sich in einem Raum gleichzeitig mehrere Teilnehmende auf ihre unterschiedlichen Prüfungen vor. Dann muss mindestens sichergestellt sein, dass kein ständiges Kommen und Gehen herrscht, sondern alle zum gleichen Zeitpunkt mit ihrer Vorbereitung beginnen und den Raum auch wieder zusammen verlassen. Konzeptpapier Lineal Taschenrechner Hilfsmittel Die angekündigten Hilfsmittel müssen tatsächlich vorhanden und auch in einem brauchbaren Zustand sein. Es kommt leider vor, dass die OHP-Stifte fast ausgetrocknet sindundin den Taschenrechnern die Batterie leer ist. Zu den Hilfsmitteln, die bei der Vorbereitung der Präsentation benutzt werden dürfen, gibt es in der Verordnung keine Regelung. Es sollte aber großzügig verfahren werden; mindestens müssen vorhanden sein: Konzeptpapier: Wenn karierte Bögen bereit liegen, können sie als Unterlage bei der Erstellung von Folien genutzt werden, die Aufteilung wird dann gerade und gleichmäßig. Ein Lineal, um Hervorhebungen durch Unterstreichen zu ermöglichen. Funktionsfähiger einfacher, aber gut ablesbarer undbedienbarer Taschenrechner. Hinweis: Taschenrechner mit besonders umfangreichen Funktionen sindnicht hilfreich. Sie werden zu Unsicherheit führen, weil die Bedienmöglichkeiten erst erschlossen undeventuell ausprobiert werden müssen. Overhead-Projektor Folien OHP-Stifte Overheadprojektor: Die meisten Teilnehmer werden bei ihrer Visualisierung auf einen Overheadprojektor zurückgreifen. Deshalb müssen sie bei der Vorbereitung die Möglichkeit bekommen, die Wirkung ihrer Ausarbeitungen zu überprüfen. Selbstverständlich ist dabei darauf zu achten, dass andere Kandidaten in ihrer Konzentration nicht gestört werden. Folien: An die Overheadfolien sind in diesem Zusammenhang keine besonderen Anforderungen zu stellen. Sie müssen aber in erkennbar ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen. OHP-Stifte: Bei den bereitgestellten Stiften zur Beschriftung der Folien gibt es nur scheinbar keine Probleme. Selbstverständlich müssensieneuseinunddürfen nicht auch nicht fast ausgetrocknet sein. Die Prüfer erwarten überzeugende Folien, die nur mit satt schreibenden Stiften erstellt werden können. 6 BBK Sonderausgabe

7 Hinweis: Die Stifte gibt es in unterschiedlichen Stärken. Es ist keineswegs ausreichend, eine mittlere Stärke (z. B. M )zurverfügung zu stellen. Manche Handschriften verlangen einen feineren Strich, deshalb müssen außer M auch die Stärken S und F bereit liegen. Auch die Farbe ist nicht egal: Für die grundlegenden Ausführungen kommen schwarz und blau in Frage, für Hervorhebungen sind grün und rot erforderlich. Schließlich ist auch daran zu denken, dass die grauen, wasserlöslichen Stifte ( nonpermanent, wasserlöslich, watersoluble ) für manche Teilnehmer nicht die beste Alternative darstellen: Bei Linkshändern verwischen sie nämlich, weil mit der Hand über die Schrift gefahren werden muss. Um allen Teilnehmern optimale Gestaltungsmöglichkeitenzubieten,müssen deshalb auch die schwarzen Stifte ( permanent, wasserfest, waterproof ) vorhanden sein. Sorgfältige Auswahl der Stifte auch fürlinkshänder Locher: Weilgut vorbereitete Teilnehmermöglicherweise die Overlay-Technik nutzen möchten, müssen die Folien gelocht sein oder wenigstens bei der Vorbereitung gelocht werden können. Sie können dann auf Stiften, die an fast jedem Overheadprojektor vorhanden sind, exakt fixiert werden. Nicolini, 5 vor Mündliche Prüfung, Herne 2012, S. 8 ff. In der Einladung muss den Teilnehmern zuverlässig und detailliert mitgeteilt werden, welche Hilfsmittel vorhanden sind unddie müssen d ann auch tatsächlich zur Verfügung stehen. Es soll ihnen aber auch grundsätzlich ermöglicht werden, ihre eigenen Hilfsmittel mitzubringen undzu nutzen. Dazu gehören zusätzlich eine Uhr. Die knappe Zeit muss kontrolliert werden, um sie sinnvoll einzuteilen. ein Laserpointer oder ein anderer Zeigestift. Es zeugt von ernsthafter Vorbereitung, wenn dabei auch die Präsentationstechnik berücksichtigt wird. Hinweis: Da bei Nutzung dieser Hilfsmittel ein Täuschungsversuch nicht vermutet werden kann, sollte tolerant verfahren werden, auch wenn kein Anspruch auf die Nutzung der mitgebrachten Hilfsmittel besteht. 3. Vorbereitungszeit Die Zeit, die den Teilnehmern zur Vorbereitung ihrer Präsentation zur Verfügung steht, soll gemäß 3 Abs. 5 der Verordnung in der Regel 30 Minuten betragen. Tatsächlich geht aus Berichten von Teilnehmern hervor, dass von den Prüfungsausschüssen teilweise erheblich abweichende Vorbereitungszeiten eingeräumt werden. Offenbar sind diese Ausschüsse der Auffassung, dass angesichts der sehr knappen Vorbereitungszeit die Formulierung in der Regel in 3 Abs. 5 der Verordnung teilnehmerfreundlich interpretiert werden sollte. Hinweis: Um vergleichbare Bedingungen bei der Vorbereitung zu gewährleisten, muss eine einheitliche Bearbeitungszeit festgelegt werden. Die Industrie- und Handelskammern sollten deshalb vereinbaren, dass die 30minütige Vorbereitungszeit erst nach der Entscheidung für eines der beiden Themen beginnt. Bei dieser teilnehmerfreundlichen Regelung kann die Chancengleichheit gewahrt bleiben. Vorbereitungszeit in der Regel 30 Minuten Vorbereitungszeit beginnt erst nach der Auswahl 4. Prüfer Auch für d ie Prüfer stellt der Prüfungsteil C eine Herausforderung dar. Natürlich ist zu begrüßen, dass die Industrie- und Handelskammern bevorzugt die Erfahrungen und Kenntnisse bewährter Prüfer nutzen. Die fachliche Beurteilung der Prüfungsleistungen Teil C eine Herausforderung auch fürdieprüfer BBK Sonderausgabe 7

8 BILANZBUCHHALTER-PRÜFUNG LEITFADEN FÜR TEILC Kriterien zur Bewertung häufig unklar ist deshalb auch als unproblematisch anzusehen. Die Beurteilung der Präsentation erfordert aber andere, bisher nicht unbedingt erforderliche Kompetenzen. Vielfach sinddie Kriterien nicht geläufig, nach denen ein mündlicher Vortrag und seine Visualisierung beurteilt werden können. Selbst wenn eine Bewertungsmatrix vorliegt 6, erfordert die Benotung einige Erfahrung, um die Kriterienraster angemessen anwenden zu können. Hinweis: Die alten Prüfungsausschüsse können in der Regel nicht ohne Weiteres bestehen bleiben. Die Industrie- und Handelskammern müssen durch obligatorische Schulungen undeine sorgfältige Zusammensetzung der Ausschüsse sicherstellen, dass bei jeder einzelnen Prüfung eine kompetente, sachgerechte undvor allem gleichartige Urteilsfindung möglich ist. Nicolini, Ablauf und Aufgabenstellung in der mündlichen Prüfung Teil C, BBK 4/2012 S. 177 ûlaaae ] Drei Aufgabentypen 5. Aufgaben Die Teilnehmenden erhalten zwei Aufgabenstellungen, aus denen sie das Thema ihrer Präsentation auswählen können. Es muss einen Auftrag zur Berichterstattung enthalten 7 und deshalb dem Fach 4 Berichterstattung; Auswerten undinterpretieren des Zahlenwerkes für Managemententscheidungen entnommen sein. Hinweis: Die Bearbeitungszeit soll in der Regel 30 Minuten betragen 8.IndieserZeit sollen sie das Thema erfassen, eine Lösung erarbeiten unddie Präsentation entwickeln. Die meisten Teilnehmenden empfinden diese Zeit als viel zu kurz. In der Verordnung ist unglücklich formuliert, dass die Teilnehmenden aus zwei Aufgabenstellungen eine Aufgabe auswählen müssen.weil kein Katalog von möglichen Aufgabenstellungen existierte, sind sie dann pragmatisch von den Prüfungskommissionen formuliert worden. Drei Typen können dazu identifiziert werden: 1. Übernahme von Aufgaben ausdenschriftlichenprüfungen: Teilweise sindaufgaben aus früheren IHK-Prüfungen ohne jede Veränderung übernommen worden. Selbst wenn die Teilnehmenden eine souveräne Lösung vorlegen, werden sie krass unfair behandelt, denn diese Aufgaben sind nicht präsentationsfähig. Berechnung einer Kennzahl lässt sich nicht visualisieren Ergänzung schriftlicher Aufgaben Beispiel Ô Wenn der Wert einer Kennzahl ermittelt werden soll, ist keine andere Möglichkeit erkennbar, als die Formel aufzuschreiben. Als Visualisierung kann dieses Vorgehen aber nicht ernsthaft bezeichnet werden. Auch geübte Teilnehmende haben keine Chance, ihre Kompetenz zu beweisen. Und die Prüfungskommissionen haben keine Möglichkeit, die geforderte Präsentation zu beurteilen, wenn sie gar nicht möglich ist. 2. Ergänzung von Aufgaben aus den schriftlichen Prüfungen: Um wenigstens einige präsentable Lösungsteile zu ermöglichen undeinen sinnvollen Übergang in das anschließende Fachgespräch zu ermöglichen, werden zusätzlich Fragen gestellt, die Beurteilungen der beschriebenen Situation oder Einordnungen in größere Zusammenhänge oder die Zusammenführungen von Zwischenergebnissen erfordern Vgl. z. B. Urbanek, PrüfungsPraxis 45/2011 S. 22 ff. 3 Abs. 5 der Verordnung ûzaaad ]. Ebenda. 8 BBK Sonderausgabe

9 3. Neuartige Fragestellungen: Leider viel zu wenige Aufgaben erfüllen die beiden unverzichtbaren Kriterien: Sie müssen in derknappen Zeitbearbeitetwerden können unddie Möglichkeit bieten, die Ergebnisse in strukturierter Form mit visuellen Hilfsmitteln darzustellen. Bei den Prüfungen muss eine große Zahl von Aufgabensätzen (jeweils zwei Aufgaben zur Auswahl) vorliegen.wenn ausgeschlossen werden soll, dass sich die Prüfungsteilnehmer darüber austauschen, kann jeder Aufgabensatz nur für zwei Teilnehmer eingesetzt werden: Neue Prüfungsaufgaben sind leider noch selten GroßeZahlvon Aufgabensätzen muss vorhanden sein Aufgaben Satz 1 1. TN 30 min 45 min P 2. TN 30 min 45 min P Aufgaben Satz 2 3. TN 30 min 45 min P 4. TN 30 min 45 min P Abb. 2: Aufteilung der Aufgabensätze Hinweis: Die Industrie- und Handelskammern haben die zurzeit noch schwierige Aufgabe, geeignete Prüfungsaufgaben in ausreichender Zahl zur Verfügung zu stellen. 6. Entwicklung von Aufgaben Aus den Überlegungen, dass einerseits die Bearbeitungszeit für die Aufgabenstellung sehr kurz ist und andererseits das Fachgespräch an die Präsentation anknüpfen soll, ergeben sich selbstverständliche Mindestanforderungen: Mindestanforderungen an Aufgaben fürteilc 6.1 Thema Die Aufgaben müssen thematisch dem Fach Berichterstattung des Rahmenstoffplanes entsprechen. 6.2 Dauer der Aufgabenbearbeitung Die Aufgaben müssen in etwa 15 Minuten zu bearbeiten sein. Dabei muss die Formulierung der Aufgaben kurz sein. Denn die Teilnehmer müssen zwei Themen inhaltlich erfassen undderen Eignung fürdieeigenepräsentation einschätzen. Deshalb müssen die Texte übersichtlich gehalten sein. Hinweis: Die bekannten, bisher eingesetzten Texte sindzu lang, sie umfassen oft zwei, manchmal drei DIN-A4-Seiten. Solche Aufgabenstellungen können in der vorgegebenen Zeit nicht sachgerecht bearbeitet werden. Vorschläge, wie Aufgaben für Prüfungsteil C zielgerichtet formuliert sein können, enthält der Beitrag in BBK 4/2012 S. 177 ûlaaae ]. Insbesondere darf der Text keinesfalls längeralseinedin-a4-seitesein. Nicolini, Ablauf und Aufgabenstellung in der mündlichen Prüfung Teil C, BBK 4/2012 S. 177 ûlaaae ] BBK Sonderausgabe 9

10 BILANZBUCHHALTER-PRÜFUNG LEITFADEN FÜR TEILC Besonderheiten können in der kurzen Bearbeitungszeit nur schwerlich entdeckt werden Lange Berechnungen vermeiden Zahlen auf das Mindestmaß beschränken Lösung muss visuell darstellbar sein 6.3 Formulierung der Aufgaben DieAufgaben müssenso formuliertsein, dass keine versteckten Fallen entstehen. Weil die Aufgaben trotz des verständlichen Prüfungsstresses in kurzer Zeit bearbeitet werden müssen, fehlt einfach die Möglichkeit, eventuelle Besonderheiten zu identifizieren. 6.4 Verzicht auf Berechnungen Die Aufgaben dürfen keine Bearbeitungsschritte erfordern, die schwierige Überlegungen oder komplexe und langwierige Berechnungen erfordern. Die Prüfung dieser für Bilanzbuchhalter durchaus notwendigen Kompetenzen ist nicht möglich, weil die vorgesehene Bearbeitungszeit höchstens ausreicht, Probleme mit mittlerem Schwierigkeitsgrad zu bearbeiten. Die Menge der Zahlen in den Aufgaben (z. B. Positionen aus Bilanz, GuV und Anlagenspiegel) muss auf das absolut notwendige Mindestmaß beschränkt werden. Andernfalls muss unnötig nicht vorhandene Zeit darauf verwandt werden, die zur Lösung der Aufgabe erforderlichen Angaben zu selektieren, besteht die Gefahr schlichter Rechenfehler je mehr zu analysieren ist desto größer ist sie, nimmt die Möglichkeit einer überzeugenden Präsentation deutlich ab. 6.5 Präsentationsfähigkeit Die Aufgaben müssen präsentabel sein, das heißt: Die Lösung muss visuell darstellbar sein. In der Präsentation soll in kurzer Zeit ein vorgegebener Sachverhalt analysiert und fachlich überzeugendmit visueller Unterstützung verständlich dargestellt werden. Daraus folgt, dass die verbalen Ausführungen zu der Aufgabenstellung etwa mit Hilfe von Grafiken, Skizzen, Aufzählungen oder Bildern in strukturierter Form unterstützt werden müssen. Hinweis: Diese eigentlich selbstverständliche Forderung lässt sich gerade im Fach Jahresabschlussanalyse nur schwer umsetzen. Die bekannten Aufgabenstellungen ermöglichen bestenfalls die Darstellung einer Gliederung und der Ergebnisse von Berechnungen. Unterschiedliche Lösungswege müssen möglich sein Ziel der Prüfung: Präsentationsfähigkeit; nicht Ergebnisbeschreibung 6.6 Bearbeitungshinweise und unterschiedliche Darstellungen Die Aufgaben müssen eindeutige Bearbeitungshinweise enthalten. Idealerweise soll die Aufgabenstellung außerdem so offen sein, dass bei der Visualisierung unterschiedliche Lösungen möglichsind.dannnämlich wirdneben der Kreativität auch die Analysefähigkeit erkennbar, die zusammen eine überzeugend dargestellte und strukturierte Lösung ergeben. Wenn wie in fast allen bekannten Aufgabenstellungen der bisherigen Prüfungen nurganzwenige Alternativen gegeben sind, fließt in die Beurteilung eigentlich nicht die Präsentationsfähigkeit ein, sondern nur die mehr oder weniger gelungene Beschreibung eines einzig möglichen Ergebnisses. Hinweis: Die Anforderungen an Aufgaben, diefaireprüfungen ermöglichen, sindalso erheblich. Ihre Formulierung kann nicht den einzelnen Prüfungsausschüssen überlassen werden, damit bundesweit alle Prüfungen unter vergleichbaren Bedingungen durchgeführt werden können. 10 BBK Sonderausgabe

11 Die Industrie- und Handelskammern bleiben aufgefordert, kurzfristig einen Pool von zunächst ca. 30, mittelfristig etwa 60 geeigneten Aufgaben entwickeln zu lassen. Von den ehrenamtlichen Prüfern kann das nicht erwartet werden. 6.7 Festlegung der Bewertung Der Anteil der Teilnehmer, die an den einzelnen Industrie- und Handelskammern die Prüfung bestehen, ist extrem unterschiedlich. Handlungsbedarf besteht diesbezüglich wohl hauptsächlich bei den Korrekturen der schriftlichen Arbeiten, aber auch bei Teil C wirdmanzueinereinheitlichen Vorgehensweise kommen müssen. Dazu muss festgelegt werden, wie zunächst unabhängig von den konkreten Beurteilungskriterien dieeinzelbeurteilungenderdrei Bestandteile zueinemgesamturteil fürdenteilczusammengeführt werden. Breite Streuung der Bestehensquoten Wie fließen die Teilergebnisse in die Gesamtnote ein? Methodik/Didaktik Fachlicher Inhalt Präsentation Fachgespräch Gesamtbeurteilung Abb. 3: Bestandteile des Gesamturteils zum Prüfungsteil C Es muss also festgelegt sein, in welchem Verhältnis die Bewertungen der beiden Teile in die Note eingehen. Im Ergebnis kann es einen erheblichen Unterschied machen (der sich zum Vor- oder Nachteil Einzelner auswirken kann), ob das Fachgespräch mit 50 % oder mit 70 % gewertet wird. Fürbeide Versionen lassen sich überzeugende Argumente finden, aber eine Gleichbehandlung sollte selbstverständlich sein. Hinweis: Weil die Präsentation bewusst als neuer Bestandteil in die Prüfungsordnung aufgenommen worden ist, muss sie auch bei der Gewichtung von Präsentation und Fachgespräch eine entsprechendebedeutung haben. Ein Verhältnis von 1:1 entspricht dieser Intention der Prüfungsordnung. Eine Vereinbarung der Industrie- und Handelskammern muss vorsehen, dass alle Prüfungsausschüsse so verfahren. Bewertung des Fachgesprächs mit 50 % oder 70 %? Nicolini, 5 vor Mündliche Prüfung, Herne 2012, S. 42 ff. Auf Seite 13 ist als Beispiel der Beurteilungsbogen abgedruckt, der bei der IHK Bonn/Rhein-Sieg verwendet wird (Abb. 4). Beispielhafter Bewertungsbogen der IHK Bonn/Rhein-Sieg BBK Sonderausgabe 11

12 BILANZBUCHHALTER-PRÜFUNG LEITFADEN FÜR TEILC Die Prüfungsausschüsse haben trotzdem noch einen weiten Beurteilungsspielraum, weil sie entscheiden müssen, ob alle möglichen Beurteilungskriterien gleichgewichtig berücksichtigt werden sollen. Kriterien können z. B. sein 9 : Persönlichkeit Auftreten unsicher, ungeschickt, angenehm, angemessen, selbstbewusst, überzeugend Erscheinungsbild Echtheit wenig gepflegt, ordentlich, angemessen wenig glaubwürdig, angemessen, hoheidentifikation Kommunikation Sprache, Sprachliche Gestaltung undeutlich, monoton, angemessen, gutverständlich, lebendig Körpersprache Überzeugungskraft unsicher, angemessen, unterstützende Gestik und Mimik, souverän, ständiger Blickkontakt nicht überzeugend, ansprechend, überzeugend, mitreißend Medieneinsatz Zielgruppengerechte Darstellung kein Medium, angemessen, unterstreicht die Präsentation, veranschaulicht wesentlich das Thema Aufbau und Inhalt Erfassung des Themas nicht erfasst, oberflächlich, angemessen, vollständig Aufbau und Struktur unsystematisch, erkennbar, sinnvoll, tragfähig, ausgefeilt Erneute Gewichtung der Noten zur Ermittlung der Gesamtnote Zur Gesamtbewertung der Leistungen in Teil C müssen das Ergebnis der Präsentation unddas Ergebnis des Fachgespräches zusammengefasst werden. In das Zeugnis wird nur die zusammenfassende Beurteilung des Prüfungsteils C übernommen die Einzelnoten der Präsentation unddes Fachgespräches sindnicht ausgewiesen. Wiederum muss also festgelegt sein, in welchem Umfang die beiden Teile in die Gesamtbewertung eingehen. 9 IHK Nürnberg für Mittelfranken, in: Schmidt, Prüfungsmethoden in der beruflichen Aus- und Weiterbildung, herausgegeben von der DIHK-Gesellschaft für berufliche Bildung, Bonn 2011, S BBK Sonderausgabe

13 IV. Durchführung der Prüfung 1. Prüfungsraum Ausstattung undatmosphäre im Prüfungsraum können wesentlich den Ablauf der Prüfung beeinflussen. Eigentlich ist nicht erwähnenswert: Auch die Prüfer sollten an diesem wichtigen Tag den Teilnehmern Respekt zeigen. Dazu gehören der freundliche und faire Umgang miteinander und auch Äußerlichkeiten wie Business-Kleidung, Verzicht auf Gummibärchen undleere Kaffeetassen auf dem Tisch, Zeitung lesen undarbeiten korrigieren. Respekt den Teilnehmern gegenüber 2 2. Fachgespräch (z.b.: dem Prüfling Gelegenheit geben, Darstellungen in der Präsentation zu überdenken, ggf. zu korrigieren; dargestellte Aufgabe im Gesamtzusammenhang hinterfragen, Hintergrundwissen bewerten, Fachwissen überprüfen) Themenbereiche / Fragestellungen in Stichworten vollständiweise Hilfe falsch teil- mit nicht/ beantwortet/bearbeitet Bemerkung Zwischensumme Soll 50 Ist Gesamtergebnis Soll 100 Ist Datum: Unterschriften PA: Aspekte, die zur Abwertung führen, bitte in Stichworten gesondert vermerken und gegenzeichnen Punkte Punkte Punkte Punkte Punkte 29-0 Punkte sehr gut gut befriedigend ausreichend mangelhaft ungenügend Abb. 4: Bewertungsbogen der IHK Bonn/Rhein-Sieg BBK Sonderausgabe 13

14 BILANZBUCHHALTER-PRÜFUNG LEITFADEN FÜR TEILC Prüfungsraum muss angemessen groß sein Der Raum muss eine angemessene Größe haben. Bei nur vier bis sechs anwesenden Personen wirken große Konferenz-od erklassenräume abschreckend. Ehergeeignet sind Besprechungszimmer, die eine räumliche Nähe garantieren, ohne den notwendigen sozialen Abstand zu verletzen. Andererseits muss die Präsentationsfläche ausreichend dimensioniert sein. Das verbietet die Nutzung von Büroräumen. Hinweis: Die Gestaltung des Raumes soll die Wertschätzung erkennen lassen, die den Teilnehmern entgegengebracht wird. Tischdecken zum Beispiel vermitteln den Eindruck, dass die Prüfung etwas Besonderes ist. Funktioniert der Overheadprojektor? Ist die Projektionsfläche groß genug und lesbar? Ist das Flipchart gut geeignet? Sind fürdiepinnwand genügend Materialien vorhanden? Beamer und Rechner nicht notwendig Die Präsentationstechnik muss vollständig und funktionsfähig sein. Es ist keinesfalls ausreichend, Overheadprojektor, Flipchart undpinnwandin den Raum zu schieben: Der Overheadprojektor muss ausprobiert undeingerichtet werden. Dazu muss nicht nur die Lampe brennen, auch die fast immer vorgesehene Ersatzlampe (meistens unkompliziert mit einem Drehschalter einzuschalten) soll in Ordnung sein, damit sie schnell aktiviert werden kann. Der Abstand zur Projektionsfläche muss getestet und die Schärfe muss reguliert werden.vieleteilnehmerstehenzumerstenmalaneinem solchen Gerätundwürden durch technische Probleme nur unnötig nervös. Die vorgesehene ProjektionsflächemusseinedemRaumangepassteGröße haben undeinwandfreie Lesbarkeit garantieren. Meistens ist eine weiß gestrichene Wand (ohne Bildernägel undfehlstellen) ausreichend, andernfalls muss eine Leinwand (ohne Flecken und Risse) aufgestellt werden. Ganz besondere Sorgfalt ist erforderlich, weil die Projektionsfläche währendder gesamten Prüfung nicht ausgetauscht werden kann. Das Flipchart soll von den Teilnehmern an den vorgesehenen Standort platziert werden können (Rollen). Es soll eine Ausführung gewählt werden, die besonders einfach zu bedienen ist. Die Teilnehmer kommen gegebenenfalls mit ihren vorbereiteten Bögen unddürfen keine Probleme bekommen, sie zügig anzubringen. Eine Pinnwandsoll mit Filz bezogen sein, damit Metaplankärtchen einfach angebracht werden können. Eine ausreichende Zahl von Pins sollte bereits an der Tafel stecken, damit sie problemlos genutzt werden können. Beamer undlaptop sindnicht erforderlich. Die knappe Vorbereitungszeit reicht zur Erarbeitung einer Powerpoint-Präsentation nicht aus. 2. Aufgabenverteilung Der Vorsitzende der Prüfungskommission verteilt im Einvernehmen mit den Kollegen die Aufgaben, die in der folgenden Prüfung übernommen werden sollen: Freundliche Atmosphäre Vorstellung des Prüfungsausschusses 2.1 Begrüßung Die Begrüßung erfolgt durch den Vorsitzenden. Bereits die ersten Augenblicke im Prüfungsraum beeinflussen die Atmosphäre, sie sollen möglichst die Unsicherheit nehmen und damit die Basis bieten für eine erfolgreiche Präsentation. Die Begrüßung soll deshalb selbstverständlich freundlich sein und gleichzeitig auch Normalität und Gelassenheit vermitteln. Der Vorsitzende prüft die Identität desprüflings, fragt nach eventuellen gesundheitlichen Einschränkungen undnach Bedenken wegen Befangenheit. Hinweis: Die Mitglieder des Prüfungsausschusses dürfen nicht anonym bleiben, sie müssen namentlich vorgestellt undihre Rolle dargestellt werden. Es trägt auch zu einerentspannten Atmosphäre bei, wenn den Teilnehmern etwagesagtwird Frau Dr. 14 BBK Sonderausgabe

15 Schlau wirddirekt nach Ihrem Fachvortrag mit dem Fachgespräch beginnen, Herr Müller wirdwährendihrer Prüfung das Protokoll führen. 2.2 Protokollführung Mit dem Protokoll wird der Verlaufdermündlichen Prüfungmöglichst genau dokumentiert. Das setzt voraus, dass die Protokollführung von einem sachkundigen Prüfer übernommen wird. Er muss nicht nur die Fragen und Antworten verstehen, sondern auch erkennen können, ob sie fachlich korrekt waren. Seine Aufzeichnungen haben drei Funktionen: Feststellung der erreichten Punktzahl: Nach dem Prüfungsgespräch kann leicht rekapituliert werden, welche Themen behandelt worden sindundwelche Antworten gegeben worden sind. Sicherung der Nachvollziehbarkeit bei Widersprüchen: Die Entscheidung des Prüfungsausschusses stellt einen Verwaltungsakt dar, gegen den Widerspruch eingelegt werden kann. Im Zweifelsfall muss die Bewertung auch gerichtlich überprüfbar sein. Das Protokoll dient dann der Dokumentation. Prüfungsbescheid: Die Niederschrift ist die entscheidende Grundlage für d en Prüfungsbescheid. 2.3 Fachgespräch Die Mitglieder des Prüfungsausschusses vereinbaren vorher, wer das Fachgespräch leitet. Es wirkt unvorbereitet, zufällig undverunsichert, wenn nach der Präsentation diskutiert wird, wer mit dem Fachgespräch beginnt.ebenso muss abgesprochen werden, wann oder in welchen Fällen andere Mitglieder im Interesse der Teilnehmer eingreifen. Hinweis: Die Prüfungsordnung formuliert zum Inhalt des Fachgespräches unglücklich Das darauf aufbauende Fachgespräch soll auch die Handlungsbereiche nach ( 3) Absatz1Nr.1und2desPrüfungsteils B einbeziehen. Deshalb muss festgelegt werden, ob auch zu den Themen Erstellen von Zwischen- undjahresabschlüssen unddes Lageberichts nach nationalem Recht und Erstellen von Abschlüssen nach internationalen Standards geprüft werden soll. Nach herrschender Meinung gehörenzudemfachgespräch auch Themen aus den Jahresabschluss-Fächern. Das bedeutet für die Teilnehmer zwar, dass sie sich auf drei Fächer vorbereiten müssen, die Chancen insbesondere von weniger souveränen Teilnehmern werden aber verbessert, weil so insgesamt mehr unterschiedliche Themen angesprochen werden. Die Prüfer haben so die Möglichkeit, ihre Fragen aus mehreren Bereichen zu stellen undmit den Teilnehmern vertiefendüber solche Themen zu sprechen, in denen sie gute Kenntnisse feststellen. Hinweis: Im Interesse der Praktikabilität, vorallem aber der Einheitlichkeit der Prüfung sollte allerdings auf Fragen zu betriebs- und volkswirtschaftlichen Zusammenhängen verzichtet werden, obwohl sie von der Prüfungsordnung unzweifelhaft abgedeckt werden. Genaue Dokumentation der Prüfung Funktion des Protokollführers Leitung des Fachgesprächsmussvon vorneherein feststehen Festlegung der weiteren Themen Herrschende Meinung: Auch Themen zum Jahresabschluss sind möglich Größere Themenbandbreite Verzicht auf Themen zur BWLundVWLsinnvoll 2.4 Bekanntgabe des Ergebnisses und Verabschiedung Die Bilanzbuchhalter-Prüfung hat für die Teilnehmer eine wichtige berufliche und oft auch großeprivatebedeutung. EntsprechendeAufmerksamkeitmuss deshalb auch dem Ergebnis-Bekanntgabe undverabschiedungmit hoher Bedeutung BBK Sonderausgabe 15

16 BILANZBUCHHALTER-PRÜFUNG LEITFADEN FÜR TEILC letzten Schritt, der Bekanntgabe des Ergebnisses und der anschließenden Verabschiedung, beigemessen werden. Hinweis: Der Teilnehmer hat einen moralischen Anspruch darauf, dass seine Leistung angemessen undernsthaft gewürdigt wird. Die vielfach anzutreffende Unsitte, ihm mehr oder weniger kommentarlos eine Bescheinigung in die Hand zu drücken, wird dem nicht gerecht. Beratung, Festlegung der Punktzahl und kurzes Gespräch Hinweise zur weiteren beruflichen Entwicklung vielfach von den Teilnehmern erwünscht Nach Beratung im Prüfungsausschuss undfestlegung der Punktzahlen wirdmit dem Teilnehmer nochmals ein kurzes Gespräch geführt. Der Vorsitzende geht dabei auf den Prüfungsverlauf ein undbeantwortet eventuelle Fragen. Er erklärt, wie sich die Punktzahl zusammensetzt undmacht auf eventuelle Defizite aufmerksam. Dann überreicht er die vorläufige Bescheinigung über das erreichte Ergebnis und teilt mit, dass ein Zeugnis in den nächsten Tagen von der IHK zugeschickt wird. Dieser Zeitpunkt, in dem die Teilnehmer ihren Erfolg intensiv erleben, bietet eine günstige Gelegenheit, auf weitere Möglichkeiten hinzuweisen, die berufliche Entwicklung abzusichern oder zu beschleunigen. Die Teilnehmer sind im Allgemeinen dankbar dafür. Sie spüren,dassesdenprüfern nicht allein um die korrekte Abwicklung von Formalien geht, sondern dass sie sich ihrer Verantwortung bewusst sindundein ehrliches Interesse an der beruflichen Entwicklung der jetzt neuen Bilanzbuchhalter haben. Mit besten Wünschen für die weitere berufliche Karriere endet die Verabschiedung. Hinweis: Diese in den Abschnitten 2.1 bis 2.4 genannten Punkte sollten die Prüfungsausschüsse also bereits im Vorfeldabstimmen. Fachvortrag als zentrales Element Gespräch über Fachfragen statt Frage-Antwort-Spiel 3. Fachvortrag Der Fachvortrag ist das zentrale Element des Prüfungsteils C. Besonderer Wert muss auf die Visualisierung des Vortrags gelegt werden. Angesichts der überaus kurzen Vorbereitungszeit kommt nur der Einsatz des Tageslichtprojektors, eines Flipcharts oder einer Pinnwandin Betracht. Für die Erstellung von Powerpoint-Folien ist die Vorbereitungszeit zu kurz. Entsprechendstehen in den Prüfungsräumen Beamer nicht zur Verfügung. Hinweis: Die Prüfungsausschüsse gehen davon aus, dass die Teilnehmer die mündliche Prüfung als selbstgesteuerte Aufgabe verstehen, die sie aufgrund ihrer beruflichen Erfahrungen undpersönlichen Interessen lösen. Angestrebt wirdein Fachgespräch, kein Frage-und-Antwort-Spiel zwischen Lehrern und Schülern. Zeitrahmen muss vorher festliegen Keine Abweichung, auch nicht mit Zustimmung des Teilnehmers 3.1 Prüfungszeit Die zurvorbereitung undfürdie Präsentation mit dem anschließenden Fachgespräch zur Verfügung stehende Zeit kann für das Ergebnis ebenso entscheidend sein wie der Schwierigkeitsgradder Prüfungsaufgaben. Um allen Prüflingen die gleiche Chance einzuräumen und die gebotene Gleichbehandlung sicherzustellen, müssen die vorgesehenen Zeiten möglichst genau eingehalten werden. Auch mit Zustimmung des Prüflings kann davon nicht abgewichen werden. 16 BBK Sonderausgabe

17 Die Präsentation soll in der Regel nicht länger als 15 Minuten dauern 10.DieAufgabe ist nur erfüllt, wenn diese Zeit in begründeten Ausnahmefällen um nicht mehr als 10 %, also ca. 1,5 Minuten, über- oder unterschritten wird 11.Andernfallsmüssen bei der Beurteilung Abzüge vorgenommen werden. Hinweis: Wenn ein Teilnehmer vollständig auf die Visualisierung verzichtet, also einen Vortrag hält, sinddie nötigen Leistungen nicht erbracht. Tatsächlich tun sich die Prüfungsausschüsse in solchen Fällen besonders dann schwer, wenn der Vortrag fachlich und rhetorisch die Anforderungen erfüllt. Es können aber folgerichtig keine Punkte vergeben werden, wenn die notwendige Leistung nicht erbracht wird. Präsentation dauert max. 15 Minuten Visualisierung als wichtige Voraussetzung fürden Prüfungserfolg 3.2 Beurteilung Die Aufgabenstellung verlangt eine Präsentation, das gesprochene Wort muss also visuell unterstützt werden. Darauf muss ein besonderes Augenmerk gerichtet sein. Der Medieneinsatz soll den Vortrag strukturieren und den Zugang unddas Nachvollziehen der Gedankengänge erleichtern. Zur Präsentation der bearbeiteten Aufgabe stehen 15 Minuten zur Verfügung 12.Es soll gezeigt werden, dass die Aufgabenstellung fachbezogen gelöst, zielgruppenadäquat dargestellt und die Vorgehensweise begründet werden kann. Erwartet werden müssen eine klare Struktur, eine verständliche Darstellung und ein angemessener Einsatz der zur Verfügung stehenden Präsentationstechnik. Medieneinsatz strukturiert den Vortrag Ziele der Präsentation Hinweis: Zur Beurteilung von Präsentationen haben die Industrie- und Handelskammern Kriterien entwickelt, die zwar nicht identisch sind, aber doch ein prinzipiell einheitliches Vorgehen ermöglichen können 13. Aus diesen Vorlagen kann eine einheitliche Beurteilungsmatrix entwickelt werden. Entscheidend im Sinne einer sachgerechten Prüfung ist aber, dass sie auch tatsächlich einheitlich angewandt wird. DenMitgliedernderPrüfungsausschüsse muss deutlich sein, dass in die Bewertung des Fachvortrags zwei ganz unterschiedliche Gesichtspunkte einfließen: Selbstverständlich wird hauptsächlich die fachliche Richtigkeit bewertet. Das ist relativ unproblematisch, weil klare Kriterien vorliegen undweil die Prüfungsausschüsse über langjährige Erfahrungen verfügen. Die Methodik/Didaktik ist für d ie Prüfungsausschüsse wegen der individuellen Gestaltung nicht einfach zu bewerten. Eine Möglichkeit, welche Kriterien berücksichtigt werden sollen, zeigt ein Bewertungsbogen der IHK Nürnberg für Mittelfranken 14 : Fachliche Richtigkeit leicht zu bewerten Methodik und Didaktik schwer zu bewerten 10 Vgl. 3 Abs. 5 der Rechtsverordnung ûzaaad ]. 11 Vgl. zum Folgenden Urbanek, PrüfungsPraxis 47/2011 S. 4 ff. 12 Vgl. Urbanek, PrüfungsPraxis 47/2011 S. 4 ff. 13 Vgl. z. B. IHK Aachen, ebenda, S. 32 und IHK Nürnberg für Mittelfranken, in: Schmidt, Prüfungsmethoden in der beruflichen Aus- und Weiterbildung, herausgegeben von der DIHK-Gesellschaft für berufliche Bildung, Bonn 2011, S. 92 ff. 14 Schmidt, Prüfungsmethoden in der beruflichen Aus- und Weiterbildung, herausgegeben von der DIHK-Gesellschaft für berufliche Bildung, Bonn 2011, S. 93. BBK Sonderausgabe 17

18 BILANZBUCHHALTER-PRÜFUNG LEITFADEN FÜR TEILC Bewertung der Präsentation (insgesamt 30 Punkte) 1.Persönlichkeit (insgesamt 6 Punkte) 1.1 Auftreten unsicher, ungeschickt angenehm, angemessen selbstbewusst, überzeugend 1.2 Erscheinungsbild wenig gepflegt ordentlich ordentlich 1.3 Echtheit wenig glaubwürdig angemessen hohe Identifikation mit der Fachaufgabe 2. Kommunikation (insgesamt 12 Punkte) 2.1 Sprache undeutlich, hastig monoton angemessen klar, gut verständlich lebendig, abwechslungsreich 2.2 Körpersprache unsicher zu wenig, zu viel angemessen unterstützende Gestik, Mimik souverän, ständiger Blickkontakt 2.3 Überzeugungskraft nicht überzeugend kaum überzeugend ansprechend überzeugend mitreißend, fesselnd 3. Medieneinsatz (insgesamt 3 Punkte) 3.1 Medien kein Medium (unterstützend) eingesetzt angemessen Einsatz unterstreicht die Präsentation Einsatz veranschaulicht das Thema wesentlich 4. Aufbau und Inhalt (insgesamt 9 Punkte) 4.1 Erfassung des Themas und seine Durchdringung nicht erfasst oberflächlich angemessen vollständig 4.2 Aufbau und Struktur unsystematisch erkennbar sinnvoll, tragfähig ausgefeilt Abb. 5: Bewertungsschema der IHK Mittelfranken Präsentation bewusst als neues Instrument in der Prüfungsordnung verankert Die Präsentation ist in die neue Prüfungsordnung bewusst aufgenommen worden: Das muss respektiert werden und in der Beurteilung zum Ausdruck kommen. Deshalb ist es nicht akzeptabel, dass Prüfungsausschüsse allein die fachliche Leistung beurteilen undder Präsentation bewusst keine Bedeutung für das Ergebnis der Prüfung in Teil C beimessen. 18 BBK Sonderausgabe

19 Weil bei der Konzeption der neuen Prüfungsordnung der Präsentation als eigenem Prüfungsteil eine hohe Bedeutung zugemessen worden ist, muss die Methodik/Didaktik auch bei der Ermittlung der Benotung der Präsentation einen angemessenen Stellenwert haben. Hinweis: In welchem Umfang das didaktische und methodische Vorgehen als eigenes Bewertungselement in die Bewertung der Präsentation einfließt, ist in der Prüfungsordnung nicht geregelt, darf aber keinesfalls den Prüfungsausschüssen überlassen werden. Die Gewichtung muss bei allen Industrie- und Handelskammern einheitlich erfolgen und deshalb verbindlich abgesprochen werden. Wenn die Intention der neuen Prüfungsordnung ernst genommen wird, muss der methodisch/didaktische Aspekt die Bewertung insoweit bestimmen, als bei mangelhafter Präsentation keine ausreichende Leistung konstatiert werden kann. Mindestens aber ist sie gleichgewichtig zu behandeln und ein Anteil an der Bewertung von 50 % vorzusehen.es sollte also ein Verhältnis 1:1 vereinbart werden. Nur dann wird die Intention der Prüfungsordnung berücksichtigt. Einheitliche Bewertung bei allen IHK zwingend Gleiche Bewertung von Fachinhalt und Methodik/Didaktik Methodik/Didaktik Fachlicher Inhalt 50 % 50 % Präsentation Abb. 6: Zusammensetzung des Prüfungsurteils fürdiepräsentation 4. Fachgespräch Das anschließende Fachgespräch soll in der Regel nicht länger als 30 Minuten dauern. Die Überschreitung der Höchstzeit ist nicht zulässig, weil eine Verlängerung in der Regel für den Prüfling nicht vorteilhaft ist 15. Es werden zusätzliche Fragen gestellt, so dass Menge undintensitätdesprüfungsstoffes zunehmen. Bei einer Überschreitung sindgrundunddauer im Protokoll festzuhalten. Es kommt allerdings offenbar auch vor 16,dassaufdasFachgespräch fast vollständig ( zwei Fragen ) verzichtet worden ist. Wirdaber die Prüfungsdauer unzulässig über- oder unterschritten, handelt es sich um einen rechtserheblichen Verfahrensfehler, der bei Rüge durch den Prüfling zu einer Wiederholung der Prüfung führen muss. 4.1 Anschlussthemen In der Regel greifen die Prüfer zunächst nochmals auf die Themen der Präsentation zurück. Bei Fehlern kann eine Klärung erfolgen undeventuelle Defizite können dabei beseitigt werden. Im Interesse der Teilnehmenden kann das Thema der Präsentation, mit dem sie sich bis dahin aktuell bereits 45 Minuten beschäftigt haben, vertieft und Überschreitung von 30 Minuten nicht zulässig Abweichungen sind zu protokollieren Abweichung als erheblicher Verfahrensfehler Thema der Präsentation als Ausgangspunkt und zur Vertiefung 15 Ausnahmen sind möglich, um individuelle Behinderungen ausgleichen zu können(z.b.durcheinengebärdendolmetscher). 16 IHK Wuppertal, Prüfung Frühjahr BBK Sonderausgabe 19

20 BILANZBUCHHALTER-PRÜFUNG LEITFADEN FÜR TEILC erweitert werden. Bei zahlreichen Lösungsvorschlägen zu d en Aufgabenstellungen werden den Prüfern bereits Vorschläge für Anschlussfragen gemacht. Hinweis: In vielen Prüfungsausschüssen wirddiese Diskussion als Möglichkeit zur Unterstützung gesehen, weil in der kurzen Zeit eben nicht alle Details der Aufgabenstellung behandelt werden konnten. So lässt sich die verständliche Anspannung am ehesten soweit abbauen, dass ein erfolgreiches Fachgespräch geführt werden kann. Fachgespräch zu Jahresabschluss-Themen Alle Themenbereiche müssen vertreten sein BWL/VWL als Thema des Fachgesprächs Praxiserfahrung: BWL/VWL spielen kaum eine Rolle Strikte Trennung von Fachgespräch und Präsentation 4.2 Erweiterung Die Verordnung sieht vor, dass sich das Fachgespräch zusätzlich auf die Fächer Erstellen von Zwischen- undjahresabschlüssen unddes Lageberichts nach nationalem Recht und Erstellen von AbschlüssennachinternationalenStandards beziehen soll 17. Hinweis: Diese Formulierung verlangt, dass bei einem normalen Verlauf des Fachgespräches auch über Themen aus diesen Fächern gesprochen werden soll. Tatsächlich wirdin vielen Fachgesprächen anders verfahren: Die Prüfungskommissionen stellen dann nur Fragen, die auf den Fachvortrag aufbauen, es werden nur vertiefende und ergänzende Aspekte des Handlungsbereiches Berichterstattung; Auswerten und Interpretation des Zahlenwerks für Managemententscheidungen erörtert. Es kann aber nicht richtig sein, dass die Prüfungsthemen weitgehendzufällig gewählt werden. Die Industrie- und Handelskammern müssen sicherstellen, dass alle drei Themenbereiche von den Mitgliedern der Prüfungsausschüsse vertreten werden. Nach der Verordnung kann in dem Fachgespräch auch geprüft werden, ob die Teilnehmer die wesentlichen betriebs- und volkswirtschaftlichen Zusammenhänge kennen, durch die ihre Arbeit im Rechnungswesen beeinflusst wird. In einer Empfehlung der DIHK Gesellschaft für berufliche Bildung wirdausdrücklich darauf hingewiesen, diese Themen könnten bei Bedarf ins Fachgespräch einfließen, um ausgehendvon einem Abschluss oder Bericht Zusammenhänge abzubilden 18. Tatsächlich wird aber auf diese Bereiche des Faches kaum eingegangen, auf die in der schriftlichen Prüfung immerhin fast 25 % der erreichbaren Punkte entfallen. Hinweis: Im Interesse der Gleichbehandlung bei allen Industrie- und Handelskammern müssen einheitliche Empfehlungen zu den Themen des Fachgespräches erarbeitet werden. Dabei kann sich auch ergeben, dass auf Fragen zu volkswirtschaftlichen Themen verzichtet werden soll. Dabei sollte eine einheitliche Haltung zu dem Punkt Selbstverpflichtung der Unternehmen mit dem Vermittlungshinweis Compliance angestrebt werden, der systemwidrig zwischen den volkswirtschaftlichen Themen des Rahmenplanes genannt ist 19. Präsentation undfachgespräch müssen strikt getrennt werden. Es ist unzulässig, die Präsentation zu unterbrechen und in eine Fachdiskussion einzutreten. Dann ist weder eine getrennte Bewertung der beiden Aspekte möglich noch die Einheitlichkeit der Prüfung gewährleistet Abs. 5 der Rechtsverordnung ûzaaad ]. 18 DIHK Gesellschaft für berufliche Bildung, Geprüfte/-r Bilanzbuchhalter (neu) Musterprüfungsaufgaben für den C-Teil, Bonn (2009), S Vgl. Rahmenplan Nr BBK Sonderausgabe

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