5. Fort- und Weiterbildung

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1 Seite 1 von 9 5. Fort- und Weiterbildung Mitarbeiter des Zentrums für Psychosoziale Medizin sollen regelmäßig an der Fortbildung teilnehmen. Die angebotenen Fortbildungsveranstaltungen richten sich größtenteils an die Mitarbeiter aus den Bereichen Pflege, Sozialdienst, Ergo- und Physiotherapie, Psychologen und Ärzte, externe Gäste sind aber prinzipiell willkommen. Zusätzlich werden spezielle Fortbildungen angeboten, die sich besonders an die Mitarbeiter der Pflege richten. Das Angebot für Fort- und Weiterbildung der Klinik umfasst verschiedene Elemente: 1) Psychiatrisch-psychotherapeutisches Kolloquium 2) Pflegefortbildung 3) Facharztweiterbildung 4) Zusätzliche Kurse und Angebote Das Fort- und Weiterbildungsprogramm wird bis 15. Oktober für das 1. Halbjahr des Folgejahres bzw. bis 15. April für das 2. Halbjahr des Jahres geplant. 5.1 Inhalt und Organisation des psychiatrisch-psychotherapeutischen Kolloquiums Das psychiatrisch-psychotherapeutische Kolloquium findet wöchentlich mittwochs von Uhr bis Uhr statt. Das psychiatrisch-psychotherapeutische Kolloquium wird quartalsweise von einem Vertreter der Leitungsrunde organisiert, die Kontrolle und Kommunikation mit dem Referat für Fort- und Weiterbildung am Diakonieklinikum Rotenburg liegt beim leitenden Psychologen als Vertreter der Leitungsrunde. Jedes Quartal steht dabei unter einem übergeordneten Thema, acht Themen ergeben ein Curriculum, das alle zwei Jahre neu beginnt. Diese Themen sind z.b. 1) organische psychische Störungen, 2) Abhängigkeitserkrankungen, 3) Erkrankungen aus dem schizophrenen Formenkreis, 4) Themen der Sozialpsychiatrie, 5) affektive Störungen, 6) Psychotherapie, Neurosen und Psychosomatik, 7) Persönlichkeitsstörungen, 8) Begutachtung und Forensik. Das psychiatrisch-psychotherapeutische Kolloquium soll sowohl Grundlagen für Berufseinsteiger als auch Wissen für Fortgeschrittene vermitteln. Durchschnittlich einmal im Monat soll ein externer Experte für einen Vortrag gewonnen werden. 5.2 Pflegefortbildung Das Zentrum für Psychosoziale Medizin bietet für Mitarbeiter des Pflegedienstes eine eigene Fortbildung an. Jedes Mitglied des Pflegeteams erhält bei seinem Eintritt in die Klinik ein eigenes Fortbildungsheft, in dem die absolvierten Fortbildungen dokumentiert und vom Dozenten abgezeichnet werden. In dem einmal jährlich stattfindenden Mitarbeitergespräch wird gemeinsam mit der Stationsleitung nachvollzogen, auf welchem Stand die Fortbildung des jeweiligen Mitarbeiters ist. Die Pflegefortbildungen werden von den Stationsleitungen organisiert.

2 Seite 2 von 9 Die Mitarbeiter der Pflege können bei Interesse das psychiatrisch-psychotherapeutische Kolloquium besuchen. Darüber hinaus stehen den Mitarbeitern die vom Referat für Fort- und Weiterbildung am Diakonieklinikum Rotenburg angebotenen Fortbildungen offen; eine Teilnahme muss mit den Stationsleitungen abgesprochen, über das Fortbildungsreferat angemeldet und vorab genehmigt werden. Inhalte der Pflegefortbildung sind: Pflichtfortbildungen: Mitarbeiter-Einführungsnachmittag (einmalig) Aggressions-Management-Training Teil 1 und 2 (einmalig) Brandschutz (alle 2 Jahre) Reanimation (einmal jährlich) Aggressions-Management-Training Auffrischung (einmal jährlich) Pflege im Bereich Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik: (Beispiele) Bezugspflege und Beziehungspflege Experten für den Alltag oder - was macht psychiatrische Pflege aus? Gesprächsführung Pflegediagnosen Vorstellung der dialektisch- behavioralen Therapie (DBT) Gesprächsführung Suizidalität / Suizide in unserer Klinik Rechtliche Grundlagen / Unterbringung und Zwangsbehandlung Elektrokrampftherapie Was ist Psychotherapie? Wie informiere ich meine Patienten über Psychosen? (Vorstellung der Inhalte der Psychosegruppe und der Adherence-Therapie) 5.3 Weiterbildung zum Facharzt für Assistenzärzte Grundlage für die Weiterbildung zum Facharzt bzw. zur Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie ist die jeweils aktuellste Fassung der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen, siehe Die Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung der Ärztekammer Niedersachsen zur Weiterbildungsordnung zählen die vorgeschriebenen Weiterbildungsinhalte für das Gebiet Psychiatrie und Psychotherapie detailliert auf. Jeder Assistenzarzt erhält bei seinem Eintritt in die Klinik ein eigenes Weiterbildungsbuch, in dem die absolvierten Weiterbildungsinhalte dokumentiert werden. Auf der Grundlage dieser Dokumentation wird später ein Weiterbildungszeugnis für die Anmeldung zur Facharztprüfung erstellt. Prof. Dr. med. C. Konrad ist zur vollen 4-jährigen Weiterbildung im Gebiet Psychiatrie und Psychotherapie ermächtigt Organisation und Umsetzung der Weiterbildungsinhalte Die Organisation der Weiterbildung erfolgt durch den leitenden Psychologen. Die Selbsterfahrung wird von der Klinik nicht angeboten, aber externe Selbsterfahrungskurse werden auf Antrag an die Fortbildungskommission finanziert. Alle anderen Inhalte werden ausreichend angeboten, so dass die Assistenzärzte die geforderten Weiterbildungsinhalte im Rahmen einer 4-jährigen Weiterbildungszeit absolvieren können. Die Assistenzärzte tragen selbst Verantwortung für den Fortschritt der Weiterbildung und müssen selber darauf achten, dass sie die Weiterbildungsinhalte erfüllen. Nicht absolvierte Weiterbildungsinhalte können nicht bescheinigt werden.

3 Seite 3 von 9 Wir empfehlen, die Weiterbildung in der zeitlichen Gliederung wie folgt zu strukturieren: Jahr Tätigkeit im Zentrum für Psychosoziale Medizin Monate Allgemein- oder Akutstation Bereitschaftsdienste Monate Allgemein- oder Akutstation (alternierend zum 1. Jahr) Bereitschaftsdienste Etwa 60 Stunden stationäre oder ambulante Psychotherapie Empfohlene Fortbildungen und Kurse 1. AMDP Grundlagenseminar Psychopathologie 2. Balintgruppe 3. Psychiatrischpsychotherapeutisches Kolloquium 1. Entspannungstraining (über Fortbildungsakademie) 2. Selbsterfahrung (Finanzierung über Fortbildungsreferat beantragen) 3. Supervision 4. Psychiatrischpsychotherapeutisches Kolloquium Empfohlene Literatur Basisliteratur 1. Jahr: a) Lieb, Frauenknecht, Brunnhuber. Intensivkurs Psychiatrie und Psychotherapie, Urban & Fischer und nach Einsatzort Kapitel aus b) Benkert, Hippius. Kompendium der Psychiatrischen Pharmakotherapie, Springer. c) Kircher. Kompendium der Psychotherapie. Springer. Basisliteratur 2. Jahr: a) Benkert, Hippius. Kompendium der Psychiatrischen Pharmakotherapie, Springer-Verlag b) Kircher. Kompendium der Psychotherapie. Springer-Verlag. Einzelne Kapitel nach Einsatzort aus: c) Berger. Psychische Erkrankungen. Elsevier. d) Möller, Laux, Kapfhammer. Psychiatrie und Psychotherapie. Springer Monate variable Station oder Tagesklinik Etwa 80 Stunden stationäre oder ambulante Psychotherapie Psychiatrische Gutachten Monate Psychotherapiestation oder Tagesklinik oder Psychiatrische Institutsambulanz Etwa 100 Stunden stationäre oder ambulante Psychotherapie Psychiatrische Gutachten 5. Rotationsjahr Neurologie im Diakonieklinikum Rotenburg 1. Ggf. spezifische Psychotherapieverfahren 2. Supervision 3. Psychiatrischpsychotherapeutisches Kolloquium 1. Psychiatrischpsychotherapeutisches Kolloquium 2. Supervision 3. Ggf. spezifische Psychotherapieverfahren Teilnahme an neurologischen Fortbildungen Facharztprüfung Psychiatrie und Psychotherapie Basisliteratur 3. Jahr: a) Voderholzer, Hohagen. Therapie psychischer Erkrankungen. State of the Art. Urban und Fischer. Einzelne Kapitel nach Einsatzort aus Berger oder Möller et al., s.o. Einzelne Bücher nach Einsatzort aus: a) Jacobi, Thiel, Paul. Kognitive Verhaltenstherapie bei Anorexie und Bulimia nervosa. Springer. b) Konrad. Therapie der Depression. Praxisbuch der Behandlungsmethoden. Springer (ab Herbst 2016) c) Brakemeier, Normann. Praxisbuch CBASP. Beltz. d) Bohus, Wolf-Arehult. Interaktives Skillstraining für Borderline-Patienten. Schattauer. e) Lindenmeyer. Lieber schlau als blau. Beltz. f) Lincoln. Kognitive Verhaltenstherapie der Schizophrenie. Hogrefe. Basisliteratur 4. Jahr: a) Wiederholung Benkert, Hippius. Kompendium der Psychiatrischen Pharmakotherapie, Springer. b) Wiederholung Kircher. Kompendium der Psychotherapie. Springer. b) Wiederholung Voderholzer, Hohagen. Therapie psychischer Erkrankungen. State of the Art. Urban und Fischer. Einzelne Kapitel nach Einsatzort aus Berger oder Möller et al., s.o. Einzelne Bücher nach Einsatzort s.o. Basisliteratur Rotationsjahr: Hufschmidt, Lücking. Neurologie compact. Thieme.

4 Seite 4 von 9 Die Assistenzärzte wählen einen Sprecher für Weiterbildungsangelegenheiten aus ihren Reihen. Dieser soll: die Interessen und Wünsche der Weiterbildungsteilnehmer gegenüber der Klinikleitung vertreten und für diese als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, die reibungslose Rotation der Assistenzärzte in besondere Ausbildungsbausteine (z.b. Teilnahme an der Psychoedukationsgruppe für schizophrene Patienten, Teilnahme der Angehörigengruppe) koordinieren, neue Mitarbeiter über die Organisation der Facharztweiterbildung in der Klinik informieren, die Gutachten unter den Assistenzärzten verteilen, den Teil der Fortbildungstermine organisieren, die vom leitenden Psychologen in den Verantwortungsbereich der Assistenten gegeben werden (s.u.). Die Umsetzung der einzelnen Weiterbildungsinhalte im Zentrum für Psychosoziale Medizin ergibt aus der folgenden Übersicht: Vorgabe der Ärztekammer Niedersachsen zur strukturierten Weiterbildung (Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung zur Weiterbildungsordnung vom , zuletzt geändert am ) Umsetzung im Zentrum für Psychosoziale Medizin (1) 60 supervidierte und dokumentierte Erstuntersuchungen (2) 60 Doppelstunden Fallseminar in allg. und spez. Psychopathologie mit Vorstellung von 10 Patienten (3) 10 Stunden Seminar über standardisierte Befunderhebung unter Anwendung von Fremd- und Selbstbeurteilungsskalen und Teilnahme an einem Fremdrater-Seminar (4) Durchführung, Befundung und Dokumentation von 40 abgeschlossenen Therapien unter kontinuierlicher Supervision einschl. des störungsspezifischen psychotherapeutischen Anteils der Behandlung aus den Bereichen primär psychischer Erkrankungen, organisch bedingter psychischer Störungen und Suchterkrankungen (5) 40 Stunden Fallseminar über die pharmakologischen und anderen somatischen Therapieverfahren einschl. praktischer Anwendungen (6) 10-stündige Teilnahme an einer Angehörigengruppe unter Supervision (7) 40 Stunden praxisorientiertes Seminar über Sozialpsychiatrie einschl. somatischer, pharmakologischer und psychotherapeutischer Verfahren (8) Gutachten aus den Bereichen Sozial-, Zivil- und Strafrecht Erbringung der Erstuntersuchungen im Rahmen von Aufnahmeuntersuchungen; eigenständige Dokumentation; Supervision im Rahmen von OA-Visiten Teilnahme an Chefarztvisiten und besonderen Fallbesprechungen; Vorstellung von 10 Patienten AMDP-Seminar: Seminarangebot zweimal pro Jahr (8 Doppelstunden) Erbringung im Rahmen der regulären Behandlung von Patienten auf Station oder in der Tagesklinik; Supervision im Rahmen von Chefvisite und OA-Visite Vermittlung der Inhalte im Rahmen der Fortbildung (20 Doppelstunden) Durchführung und Leitung einer 10-stündigen Angehörigengruppe (z.b. Psychoedukation für Angehörige schizophrener Patienten). Die Organisation erfolgt durch den Sprecher für Weiterbildungsangelegenheiten und durch den zuständigen Oberarzt. Vermittlung der Inhalte im Rahmen der Fortbildung (20 Doppelstunden) Die interessierten Assistenzärzte bewerben sich beim Gutachtenbevollmächtigten aus dem Kreis der Oberärzte um die Verteilung der anfallenden Gutachten.

5 Seite 5 von 9 (9) 100 Stunden Seminare, Kurse, Praktika und Fallseminare über theoretische Grundlagen der Psychotherapie insbesondere allgemeine und spezielle Neurosenlehre, Entwicklungs- und Persönlichkeitspsychologie, Lernpsychologie und Tiefenpsychologie, Dynamik der Gruppe und Familie, Gesprächspsychotherapie, Psychosomatik, entwicklungsgeschichtliche, lerngeschichtliche und psychodynamische Aspekte von Persönlichkeitsstörungen, Psychosen, Süchten und Alterserkrankungen. (10) 16 Doppelstunden autogenes Training oder progressive Muskelentspannung oder Hypnose. Vermittlung der Inhalte im Rahmen der Fortbildung sowie durch Workshops mit externen Referenten. Wird von der Agaplesion Fortbildungsakademie angeboten. (11) 10 Stunden Seminar und 6 Behandlungen unter Supervision in Kriseninterventionen, supportive Verfahren und Beratung Vermittlung der theoretischen Inhalte im Rahmen der Fortbildung; die Teilnahme am Training zum Umgang mit Aggressionen wird angerechnet. 6 stationäre Behandlungen unter oberärztlicher Supervision z.b. im Rahmen von OA-Visiten (vornehmlich Patienten mit Anpassungsstörungen) (12) 10 Stunden Seminar in psychiatrisch-psychotherapeutischer Konsil- und Liaisonarbeit unter Supervision (13) 240 Therapie-Stunden mit Supervision nach jeder vierten Stunde in einem wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren im gesamten Bereich psychischer Erkrankungen einschließlich Suchterkrankungen, bei denen die Psychotherapie im Vordergrund des Behandlungsspektrums steht, insbesondere bei Patienten mit Schizophrenie, affektiven Erkrankungen, Angst- und Zwangsstörungen, Persönlichkeitsstörungen und Suchterkrankungen (14) 35 Doppelstunden Balintgruppenarbeit oder interaktionsbezogene Fallarbeit (15) 150 Stunden Einzel- oder Gruppenselbsterfahrung in einem wissenschaftlich anerkannten Verfahren Vermittlung der Inhalte im Rahmen der Fortbildung 240 Stunden psychotherapeutische Behandlungen, davon maximal 120 Stunden bei stationären Patienten und mindestens 120 Stunden bei ambulanten Patienten. Jeder Weiterbildungskandidat betreut ab seinem 2. Ausbildungsjahr 2-3 Patienten parallel, um im Jahr die notwendigen Psychotherapiestunden zu absolvieren. Die Supervision der ambulanten Patienten erfolgt in der Regel in einer fest terminierten wöchentlich stattfindenden Supervisionsgruppe, die vom leitenden Psychologen geleitet wird. Individuelle Supervisionstermine können bei Bedarf abgesprochen werden. Die Supervision der stationären Patienten erfolgt auf der Psychotherapiestation durch die ltd. Psychologin, auf anderen Stationen in einer fest terminierten 2- wöchentlich stattfindenden Einzel- oder Gruppensupervision durch den Stationsoberarzt/ Stationsoberärztin. Dieses Angebot gilt nur für Stationen, deren Leitung eine psychotherapeutische Zusatzausbildung besitzt. Die Details zur Supervision sind im Anhang unter Punkt geregelt. Gruppenangebot durch einen externen Balintgruppenleiter, Organisation durch das Referat für Fort- u. Weiterbildung Wird nicht von der Klinik angeboten, aber auf Antrag finanziert. (16) 8 Stunden Sucht- und Substitutionstherapie Vermittlung der Inhalte im Rahmen einer Fortbildung Zwischenbilanz zum Stand der Weiterbildung Der in Weiterbildung befindliche Assistenzarzt und der Chefarzt ziehen im Rahmen der in etwa jährlichen Abständen stattfindenden Mitarbeitergespräche eine Zwi-

6 Seite 6 von 9 schenbilanz, wobei das folgende Formular verwendet wird. Eine Kopie dieser jährlich ausgefüllten Formulare wird später für die Anmeldung zur Facharztprüfung benötigt. Zwischenbilanz zur Weiterbildung im Gebiet Psychiatrie und Psychotherapie Inhalt der Fortbildung Pharmakologie und andere somatische Therapieverfahren Sozialpsychiatrie Theoretische Grundlagen der Psychotherapie Krisenintervention, supportive Verfahren und Beratung Konsil- und Liaisonarbeit Selbständig durchgeführte, supervidierte und dokumentierte Erstuntersuchungen Anzahl (Soll) [nach den Richtlinien der ÄK Niedersachsen über den Inhalt der Weiterbildung vom , zuletzt geändert zum ] 40 Stunden 40 Stunden 100 Stunden 10 Stunden 10 Stunden 60 absolviert Weiterbildungskurs Sucht- und Substitutionstherapie 8 Psychopathologische Fallseminare 60 Doppelstunden davon Vorstellung eigener Patienten 10 Fremdrater-Seminar (nach AMDP) einschl. 10 Stunden Seminar über standardisierte Befunderhebung Abgeschlossene Therapien (einschließlich Befundung und Dokumentation) psychischer Krankheiten unter Supervision Behandlungen in Krisenintervention, supportive Verfahren und Beratung unter Supervision Teilnahme an zweimonatiger Angehörigengruppe unter Supervision Gutachten Entspannungsverfahren Psychotherapiestunden unter Supervision Balintgruppe Selbsterfahrung begonnen? 16 Doppelstunden 240 Stunden 35 Doppelstunden 150 Stunden Einzel- oder Gruppenselbsterfahrung

7 Seite 7 von Supervision der psychotherapeutischen Ausbildungsfälle Im Folgenden finden Sie einige Informationen zur Orientierung über die Organisation der Psychotherapiesupervision und die Anforderungen, die in diesem Rahmen auf Sie zu kommen. Verantwortlich für die Psychotherapie-Supervision ist der leitende Psychologe. Bitte sprechen Sie ihn an, wenn Sie Fragen oder Anregungen haben. Vorgaben der Ärztekammer: Insgesamt müssen Sie 240 Behandlungsstunden in Verhaltenstherapie nachweisen, die spätestens nach jeder vierten Sitzung supervidiert werden müssen. Diese sollen sich auf mindestens 5 verschiedene Patienten verteilen (1 Fall mit mind. 40 Stunden, 4 Fälle mit mind. 10 Stunden). Umsetzung der Vorgaben am Zentrum für Psychosoziale Medizin: Von den 240 Behandlungsstunden müssen mindestens 120 Stunden bei ambulanten Patienten erbracht werden. Maximal 120 Stunden können bei stationären Patienten erbracht werden und von einer/m Oberärztin / -arzt supervidiert werden, die/der über eine psychotherapeutische Zusatzausbildung verfügt. Organisation der Supervision: Angeboten wird eine wöchentlich stattfindende Gruppensupervision vom leitenden Psychologen für die Kollegen mit ambulanten Psychotherapiefällen. Die stationären Psychotherapiefälle werden in einer fest terminierten 2- wöchentlich stattfindenden Einzel- oder Gruppensupervision durch den Stationsoberarzt durchgeführt. Falls es Probleme oder Fragen im Laufe der Behandlung gibt, ist es auch außerhalb der Supervisionsgruppe immer möglich, dem Supervisor einen Patienten mit einer bestimmten Fragestellung vorzustellen. Einarbeitung in die Verhaltenstherapie: Bitte gehen Sie nicht davon aus, dass es möglich ist, innerhalb der Supervisionsgruppe alles Nötige über verhaltenstherapeutische Behandlungsstrategien zu lernen. Es ist unbedingt erforderlich, dass Sie begleitend Fachlektüre lesen! Zur Orientierung empfehlen wir z.b. das Kompendium der Psychotherapie aus dem Springer-Verlag, herausgegeben von T. Kircher. Aufnahme von psychotherapeutischen Behandlungen: In der Regel sollten Sie im 2. Jahr Ihrer Ausbildung Ihre erste psychotherapeutische Behandlung aufnehmen, damit Sie in der vorgesehenen Zeit die vorgesehenen mind. 240 supervidierten Therapiestunden nachweisen können. Patientenauswahl: Bitte stellen Sie Ihrem Supervisor in jedem Fall einen Patienten vor Aufnahme der Psychotherapie mit der Frage vor, ob dies ein möglicher Supervisionsfall sein kann. Sie können sich anhand der Akte oder durch Rücksprache mit dem jeweiligen Kollegen über den Patienten informieren und dann ggf. das Einverständnis ihres Supervisors zur Aufnahme der Therapie einholen. Wir empfehlen Ihnen dringend, zu Beginn der Verhaltenstherapieweiterbildung keine Patienten mit multimorbiden oder sehr komplexen Störungsbildern als Fälle in die Psychotherapiesupervision einzubringen. Falls Sie einen von Ihnen stationär (vor-)behandelten Patienten in Psychotherapie nehmen wollen, klären Sie bitte die Indikation für eine Psychotherapie zunächst mit Ihrem Oberarzt. Aufnahme der Psychotherapie: Sobald ein Patient als Supervisionsfall akzeptiert wurde, können Sie mit der Psychotherapie beginnen. Bitte füllen Sie gleich zu Beginn der Behandlung das Formular Dokumentation der Supervision (siehe Anhang und PSY- Server/ /Supervision) aus und führen Sie es bitte fortlaufend. Das Formular muss vorne

8 Seite 8 von 9 in die Ambulanzakte bzw. bei stationären Patienten in die stationäre Akte geheftet werden. Patientenvorstellung: Supervisionsfälle sollten nach Möglichkeit ein Mal in Person dem Supervisor vorgestellt werden. Fallberichte für ambulante Psychotherapiefälle: In der Supervisionsgruppe sollten Sie so bald als möglich (frühestens 3., spätestens 8. Sitzung) für die ambulanten Psychotherapiefälle eine Fallkonzeptualisierung nach Mattejat und Quaschner 2012 (Kircher Kompendium) mit Behandlungsplanung vorstellen (siehe Anhang und PSY-Server/ /Supervision). Sie können erst in die Aktionsphase der Psychotherapie gehen, nachdem die Fallkonzeptualisierung in der Supervisionsgruppe diskutiert wurde. Es werden dementsprechend maximal 8 Therapiestunden vor Abgabe der Fallkonzeptualisierung als Behandlungsstunden i.s. der Weiterbildungsordnung anerkannt. Bitte vergessen Sie nicht, die in der Supervisionsgruppe erhaltenen Veränderungsanregungen in die Fallkonzeptualisierung aufzunehmen und ihrem Supervisor eine Endfassung auszuhändigen. Sie können erst dann eine weitere Supervisionstherapie aufnehmen, wenn der Fallbericht für die laufende Therapie erstellt ist. Fallberichte für stationäre Psychotherapiefälle: Bei stationären Psychotherapiefällen wird der endgültige Arztbrief als Fallbericht anerkannt. Im Arztbrief sollte der Psychotherapieverlauf deutlich ersichtlich sein. Übergang von stationären in ambulante Psychotherapiefälle: Soll ein stationär psychotherapeutisch behandelter Patient ambulant weiterbehandelt werden, so gibt es zwei Möglichkeiten: a) Die Supervision des Falls kann nach Absprache für max. 3 Termine durch den stationären Supervisor fortgesetzt werden, dann muss keine Fallkonzeptualisierung erstellt werden und die Stunden zählen weiter zum Kontingent für stationäre Psychotherapiefälle. b) Die Supervision des Falls kann zum ltd. Psychologen wechseln und das o.g. Procedere für ambulante Psychotherapiefälle einschl. Fallkonzeptualisierung eingehalten werden. Dann zählen die ambulanten Stunden zum Kontingent der ambulanten Psychotherapiestunden. Video-Supervision: Wir erwarten, dass Therapiesitzungen auf Video mit schriftlichem Einverständnis der Patienten (siehe Anhang und PSY-Server/ /Supervision) aufgenommen und Auszüge daraus in der Supervisionsgruppe bzw. dem Supervisor vorgestellt werden. Führung der Ambulanzakte: Die im Rahmen der Psychotherapieausbildung ambulant behandelten Patienten sind Patienten der Psychiatrischen Institutsambulanz (PIA) und werden über diese abgerechnet. Die Behandlung dieser Patienten genauso wie die aller anderen PIA-Patienten in der ambulanten Akte dokumentiert. Die Erfassung der Patientenkontakte erfolgt wie bei allen PIA-Patienten über die Arzthelferinnen der Ambulanz. Jede Behandlungsstunde muss in dieser Akte dokumentiert werden. Zudem muss ein Akteneintrag erfolgen, wenn ein Patient in der Supervision besprochen wurde (Ergebnisprotokoll). Sowohl die Patientenkontakte als auch die Fallbesprechungen im Rahmen der Supervision sollen in die Leistungsdokumentation eingetragen werden (K für Patientenkontakt, F für Besprechung im Rahmen der Supervision). Am Ende der Behandlung erstellen Sie bitte einen schriftlichen Bericht an den Haus- oder Facharzt des Patienten, den Sie Ihrem Supervisor zur Korrektur vorlegen.

9 Seite 9 von 9 Voraussetzungen für die Anerkennung ambulanter Psychotherapien als Supervisionsfall: Die Supervisionsstunden zu einem Fall werden nur bescheinigt, wenn o der Patient auch in der Supervision besprochen wurde, o die Dokumentation der Supervision vollständig vorliegt, o eine vollständige Endfassung des schriftlichen Fallkonzeptes vorliegt, o die Ambulanzakte korrekt geführt wurde (s.o.). Bitte legen Sie Ihrem Supervisor die Ambulanzakte zusammen der Dokumentation der Supervision und der zu unterzeichnenden Bescheinigung im Weiterbildungsbuch vor, sobald die Behandlung abgeschlossen ist (bitte warten Sie damit nicht bis zum Ende der Ausbildung). Voraussetzungen für die Anerkennung stationärer Psychotherapien als Supervisionsfall: Die Supervisionsstunden zu einem Fall können nur bescheinigt werden, wenn mit dem Patienten mindestens acht Therapiesitzungen durchgeführt wurden der Patient mit dem Oberarzt in der Supervision besprochen wurde die Dokumentation der Supervision schriftlich vorliegt der endgültige Arztbrief vorliegt Bitte legen Sie Ihrem Supervisor die stationäre Akte zusammen mit Dokumentation der Supervision und der zu unterzeichnenden Bescheinigung im Weiterbildungsbuch vor, sobald die Behandlung abgeschlossen ist.

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