UPDATE. Arbeitsrecht. Dezember Urlaubsrecht Arbeitgeber muss auf Urlaubsansprüche hinweisen. EuGH, Urt. v , C-619/16 und C-684/16
|
|
- Victor Kraus
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 UPDATE Arbeitsrecht Dezember 2018 Urlaubsrecht Arbeitgeber muss auf Urlaubsansprüche hinweisen EuGH, Urt. v , C-619/16 und C-684/16 Kann ein Arbeitnehmer seinen Urlaub bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht in Natur in Anspruch nehmen, so erhält er nach 7 Abs. 4 BUrlG eine Abgeltung für die verfallenen Urlaubstage. Diese Abgeltung verlangte auch ein Arbeitnehmer, der zum aus seinem Arbeitsverhältnis ausgeschieden war. Der Arbeitgeber hatte ihn zwar mit Schreiben vom 23. Oktober 2013 aufgefordert, seinen restlichen Urlaub zu nehmen. Er gewährte diesen jedoch nicht von sich aus, indem er die zeitliche Lage des Urlaubs und verbindlich festlegte. Das BAG wollte die Klage abweisen, sah aber möglicherweise einen Widerspruch zum Europarecht und legte die Frage daher dem EuGH vor. Eine ähnliche Vorlage erfolgte auch durch das OVG München. Der EuGH macht deutlich, dass grundsätzlich der Arbeitgeber in der Pflicht ist: Die Angst vor Repressionen könne den Arbeitnehmer davon abhalten, seinen Urlaubsanspruch geltend zu machen. Ansprüche könnten daher nur untergehen, wenn er vom Arbeitgeber z.b. durch angemessene Aufklärung in die Lage versetzt wurde, den Urlaub rechtzeitig zu nehmen. Andererseits dürfe das Arbeitsrecht den Arbeitnehmer nicht durch finanzielle Anreize dazu motivieren, auf Urlaub zu verzichten, denn das würde dem Gesundheitsschutz widersprechen. Wenn er den Urlaub aus eigenem Antrieb nicht nimmt, darf daher das Gesetz keine Abgeltung vorsehen. Ob der Arbeitnehmer freiwillig verzichtet hat, müsse der Arbeitgeber belegen. Zumindest muss er daher den Arbeitnehmer nach der Kündigung auffordern, den Urlaub zu nehmen, und ihm auch die Möglichkeit dazu geben. Ob die Aufforderung durch den Arbeitgeber im Ausgangsfall ausreichend war, muss nun das BAG entscheiden. Wenn Arbeitgeber die Abgeltung nicht vorziehen, sollten sie daher sicherstellen, dass der Arbeitnehmer aufgefordert wird, den Urlaub zu nehmen. Auf das laufende Arbeitsverhältnis lässt sich die Argumentation nicht unmittelbar übertragen, weil es keinen Urlaubsabgeltungsanspruch gibt, der Arbeitnehmer dazu veranlassen könnte, auf den Urlaub zu verzichten. Wer sich absichern möchte, kann aber vorsorglich vor Ende des Urlaubsjahres darauf hinweisen, den Urlaub rechtzeitig anzumelden. 1
2 Arbeitsvertragsgestaltung Ausschlussfristen 1: Mindestlohn muss ausgenommen werden BAG, Urt. v. 18. September AZR 162/18 Fast jeder Arbeitsvertrag enthält sog. Ausschlussfristen, in denen sinngemäß geregelt wird, dass alle beiderseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer gewissen Frist geltend gemacht werden. Sinn und Zweck von Ausschlussklauseln ist es, die an sich für arbeitsvertragliche Ansprüche geltende Verjährung zu verkürzen und möglichst schnell Klarheit über arbeitsvertragliche Ansprüche zu schaffen. Derartige Ausschlussklauseln sind immer wieder Gegenstand der Rechtsprechung. Nun musste sich das Bundesarbeitsgericht mit der Frage beschäftigen, ob Ausschlussklauseln wirksam sind, wenn sie den Anspruch auf den gesetz lichen Mindestlohn nicht ausdrücklich von der Ausschlussfrist ausklammern. Gemäß 3 S. 1 des Mindestlohngesetz (MiLoG) sind Vereinbarungen, die den Anspruch auf den Mindestlohn unterschreiten oder seine Geltendmachung beschränken oder ausschließen, insoweit unwirksam. Das BAG hat nun klargestellt, dass Ausschlussklauseln intransparent und damit unwirksam sind, wenn sie entgegen 3 S. 1 MiLoG den gesetzlichen Mindestlohn nicht ausnehmen. Dies gelte jedenfalls dann, wenn der Arbeitsvertrag nach dem geschlossen worden sind, da das MiLoG zum in Kraft getreten ist. An seine bisherige ständige Rechtsprechung anknüpfend stellt das BAG zudem klar, dass eine sog. geltungserhaltende Reduktion nicht stattfindet. Die Ausschlussklausel ist also insgesamt unwirksam, unabhängig davon, ob der Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn betroffen ist oder ein anderer finanzieller Anspruch. Die Entscheidung des BAG ist insgesamt wenig überraschend. Arbeitgeber sollten, falls sie den Mindestlohn noch nicht von der Ausschlussfrist ausgenommen haben, eine Änderungsvereinbarung zum Arbeitsvertrag schließen und in der Ausschlussklausel die Ansprüche auf den gesetzlichen Mindestlohn von der Ausschlussklausel ausnehmen. Das gilt vor allem bei Vertragsänderungen, etwa Beförderungen oder Entfristungen. Ausdrücklich gilt die Rechtsprechung des BAG bislang lediglich für Arbeitsverträge, die nach dem geschlossen worden sind. Offen gelassen hat das BAG dagegen die wesentlich praxisrelevantere Frage, ob diese Rechtsprechung auch auf Alt-Arbeitsverträge zu übertragen ist, die schon vor dem geschlossen worden sind. Falls Arbeitgeber die arbeitsvertragliche Ausschlussfrist sicher retten wollen, ist auch hier der Abschluss einer Änderungsvereinbarung zu empfehlen. Bei einer Änderungsverein barung ist zusätzlich darauf zu achten, dass die Klausel auch der Neuregelung des 309 Nr. 13 BGB Rechnung trägt und beiderseitige Ansprüche nur noch in Textform (und nicht mehr in Schriftform) geltend zu machen sind. Vertragsrecht Ausschlussfristen 2: Hemmung durch Verhandlungen BAG, Urteil vom AZR 262/17 Viele Ausschlussfristen (s.o.), enthalten eine zweite Stufe, nach der Ansprüche, deren Geltendmachung erfolglos blieb, innerhalb einer weiteren bestimmten Frist mindestens 3 Monate eingeklagt werden müssen. Anderenfalls verfallen sie. Ein neues Urteil des BAG zeigt, dass man sich auf diese zweite Stufe der Ausschlussfristen oft nicht verlassen kann: Der klagende Arbeitnehmer hatte nach seinem Ausscheiden rechtzeitig Abgeltung für 32 Urlaubstage verlangt. Die Beklagte lehnte dies mit Schreiben vom ab. In der Folgezeit führten die Parteien Vergleichsverhandlungen, die zumindest bis zum 25. November 2015 dauerten, jedoch erfolglos blieben. Mit der am anhängig gemachten Klage machte der Kläger seine Ansprüche gerichtlich geltend. Die Beklagte berief sich auf den Verfall, da nicht rechtzeitig geklagt worden sei. Das BAG dagegen ist anderer Auffassung: Die Frist zur gerichtlichen Geltendmachung sei für die Dauer der Vergleichsverhandlungen entsprechend 203 BGB gehemmt gewesen und habe daher erst mit dem endgültigen Scheitern am begonnen. 2
3 Das BAG wendet damit eine Vorschrift über die Hemmung der Verjährung entsprechend an, weil Verjährung und Ausschlussfristen hinsichtlich Funktion und Wirkung vergleichbar seien. Die Zeit der Verhandlungen wird daher in die Ausschlussfrist nicht einberechnet. Nicht anwendbar sei dagegen 203 Satz 2 BGB, nach dem eine Verjährung frühestens 3 Monate nach Abschluss der Verhandlungen eintritt. Das sei nicht mit dem Zweck der Ausschlussfrist vereinbar und auch nicht interessengerecht. Das Urteil sollte bei von Vergleichsverhandlungen stets im Hinterkopf behalten werden. Es kann sinnvoll sein, klar zustellen, dass eine Verhandlung beendet ist, um den weiteren Fristablauf in Gang zu setzen. Der Anspruchsteller gewinnt durch das Urteil etwas mehr Zeit sollte aber dennoch nicht zu lange mit einer Klage zögern, weil oft unklar ist, wann die Verhandlungen beendet war. Recht des Arbeitskampfs Streikmobilisierung auf Firmenparkplatz BAG, Urteil vom AZR 189/17 Aufrufe zu einem Arbeitskampf werden von Arbeitgebern nicht gerne gesehen erst recht nicht, wenn dabei ihre eigenen Einrichtungen genutzt werden. Dementsprechend kam es auch in einem Logistikzentrum zu einem Streit mit der zuständigen Gewerkschaft. Diese hatte auf dem ca qm großen Mitarbeiterparkplatz Stehtische und Tonnen aufgebaut und ihre Vertreter sowie streikende Arbeitnehmer dort postiert, um Flyer zu verteilen und Kollegen zum Streik aufzufordern. Die Arbeitgeberin klagte auf Unterlassung. Anders als das Arbeitsgericht wiesen LAG und BAG die Klage ab. Das Streikrecht ist durch das Grundgesetz gewährleistet. Andererseits ist aber auch das Recht des Unternehmers auf seine Betriebsausübung grundrechtlich geschützt, so dass beide Rechte miteinander in Einklang gebracht werden müssen. Das Recht auf Streik umfasst auch die Befugnis einer streikführenden Gewerkschaft, die zur Arbeitsniederlegung aufgerufenen Arbeitnehmer unmittelbar vor dem Betreten des Betriebes anzusprechen, um sie für die Teilnahme am Streik zu gewinnen. Eine solche Aktion kann laut BAG abhängig von den konkreten örtlichen Gegebenheiten mangels anderer Mobilisierungsmöglichkeiten auch auf einem vom bestreikten Arbeitgeber vorgehaltenen Firmenparkplatz vor dem Betriebsgebäude zulässig sein. Die Arbeitgeberin müsse eine kurzzeitige, situative Beeinträchtigung ihres Besitzes hinzunehmen. Angesichts der örtlichen Verhältnisse konnte die Gewerkschaft die Arbeitnehmer nur auf dem Firmenparkplatz erreichen. Zu physischen Zugangsbehinderungen kam es nicht. Daher sei die Maßnahme hinzunehmen. Im Normalfall kann und muss die Gewerkschaft den öffentlichen Raum für ihre Streikwerbung nutzen. Es ist aber im Einzelfall genau abzuwägen, welche Maßnahmen zulässig sind. Vor allem, wenn der Betrieb unnötig beeinträchtigt wird, sollte umgehend reagiert werden und durch das direkte Gespräch mit der Gewerkschaft, Vermittlung durch den Betriebsrat oder notfalls die Arbeitsgerichte eine Lösung gesucht werden. 3
4 Vertragsrecht Keine Verzugspauschale im Arbeitsrecht BAG, Urteil vom AZR 26/18 Aufatmen für Arbeitgeber: im Arbeitsverhältnis gibt es doch keinen Anspruch auf eine Pauschale von 40,00 bei Zahlungsverzug. Das Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr hatte im Jahr Abs. 5 BGB eingeführt, nach dem der Schuldner im Fall von Zahlungsverzug eine Pauschale in Höhe von 40,00 zu zahlen hat. Im Arbeitsrecht löste dies heftigen Streit aus, vor allem, weil die Pauschale auch bei Streit über die Gehaltshöhe oder Zulagen nach Auffassung einiger Gerichte Monat für Monat geltend gemacht werden konnte, bis die Meinungsverschiedenheit ggf. erst Jahre später gerichtlich geklärt war. Im jetzt vom BAG entschiedenen Fall ging es um die Zahlung rückständiger Besitzstandszulagen für drei Monate. Zudem klagte der Arbeitnehmer wegen Verzugs mit der Zahlung die Zahlung von drei Pauschalen à 40,00 Euro ein. Die Vorinstanzen gaben ihm Recht. Anders das BAG: 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG schließe als spezielle arbeitsrechtliche Regelung nicht nur den prozessualen Kostenerstattungsanspruch wegen der Gerichtskosten aus, sondern auch einen entsprechenden materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch und damit auch den Anspruch auf Pauschalen nach 288 Abs. 5 BGB. Für Arbeitgeber war die Pauschale ein erhebliches Risiko insofern also eine gute Nachricht aus Erfurt. Arbeitszeitrecht Vergütung von Reisezeit bei Auslandsentsendung BAG, Urteil vom , 5 AZR 553/17 Das BAG hat mit Urteil vom entschieden, dass Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern bei einer Auslandsentsendung erforderliche Reisezeiten für die Hin- und Rückreise zu vergüten haben. In dem vom BAG zu entscheidenden Fall machte der als technischer Mitarbeiter auf verschiedenen Baustellen im Inund Ausland tätige Arbeitnehmer die Vergütung von Überstunden für die Reise von Deutschland zu einer Baustelle in China geltend. Auf das Arbeitsverhältnis der Parteien fand kraft beiderseitiger Tarifbindung der RTV-Bau Anwendung. Auf den Wunsch des Arbeitnehmers buchte der Arbeitgeber für die Hin- und Rückreise statt eines Direktflugs in der Economy-Class einen Flug in der Business-Class mit einem Zwischenstopp in Dubai. Der Arbeitgeber zahlte dem Arbeitnehmer für die Reisezeit lediglich die Vergütung für seine reguläre Arbeitszeit von acht Stunden je Reisetag. Der Arbeitnehmer forderte nun die Vergütung für die darüber hinausgehende Reisezeit von 37 weiteren Stunden mit der Begründung, die gesamte Reisezeit von seiner Wohnung bis zur auswärtigen Arbeitsstelle und zurück sei wie Arbeit zu vergüten. Das BAG entschied, dass bei einer Entsendung ins Ausland die Reisen des Arbeitnehmers zur auswärtigen Arbeitsstelle ausschließlich im Interesse des Arbeitgebers erfolgen und daher in der Regel wie Arbeitszeit zu vergüten sind. Voraussetzung ist jedoch, dass die Reisezeit erforderlich ist. Erforderlich ist nach dem BAG grundsätzlich die Reisezeit, die bei einem Flug in der Economy-Class anfällt. Da das LAG keine Feststellungen hinsichtlich der tatsächlich erforderlichen Reisezeit des Arbeitnehmers getroffen hat, konnte das BAG in der Sache jedoch nicht abschließend entscheiden und verwies an das LAG zurück. Das Urteil liegt bisher lediglich als Pressemitteilung vor. Der Pressemitteilung ist nicht zu entnehmen, auf welche Anspruchsgrundlage das BAG den Vergütungsanspruch des Klägers stützt. Das LAG leitete den Anspruch einzig aus dem RTV-Bau ab. 4
5 Der Fall zeigt jedenfalls, dass die Vergütung von Reisezeiten zur Vermeidung von Unklarheiten einzelvertraglich geregelt werden sollte. Dabei ist jedoch zu beachten, dass derartige Klauseln transparent gestaltet werden müssen und den Arbeitnehmer nicht unangemessen benachteiligen dürfen. Es muss jeweils klar erkennbar sein, welche Reisetätigkeiten erfasst sind. Zudem darf der Mindestlohn durch eine dahingehende Regelung nicht unterschritten werden. Datenschutzrecht Nach DSGVO muss jeder, der personenbezogene Daten Dritter verarbeitet, eine Reihe von Pflichtangaben machen, insbesondere über die Zwecke der Verarbeitung und ihre Rechtsgrundlage, die Kontaktdaten des Verantwortlichen und den Datenschutzbeauftragten, Löschungsansprüche, Beschwer derechte etc. Diese Vorschrift gilt auch im Arbeitsverhältnis. Daher ist es sinnvoll, neue Arbeitnehmer schon im Arbeitsvertrag zu informieren. Zweckmäßig ist eine entsprechende Anlage oder, soweit jeder Arbeitnehmer laufend Zugriff hat, die Fundstelle der Information im Intranet. Auch für Bewerber gilt die Vorschrift und auch hier sollte daher für eine routinemäßige Information gesorgt werden. Aufgrund der Aktualität können die angesprochenen Themen nur schlagwortartig und in gedrängter Kürze dargestellt werden. Die Lektüre ersetzt also in keinem Fall eine Rechtsberatung. 5
6 AULINGER IM ARBEITSRECHT Für weitere Informationen sprechen Sie uns gerne an. DR. ACHIM TEMPELMANN INKEN HANSEN DR. BASTIAN-PETER STENSLIK DR. RALF HEINE, M.M. LUDGER TUCHLINSKI KATRIN BUCHHOLZ NADINE SCHMÖKEL AULINGER Rechtsanwälte I Notare BÜRO BOCHUM Josef-Neuberger-Straße Bochum Telefon Telefax BÜRO ESSEN Frankenstraße Essen Telefon Telefax
DIE MACHT DES KLEINGEDRUCKTEN: Dringender Anpassungsbedarf bei AGB s in Arbeitsverträgen!
DIE MACHT DES KLEINGEDRUCKTEN: Dringender Anpassungsbedarf bei AGB s in Arbeitsverträgen! Eva Hüttl Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Stand 11/2016 Anpassungsbedarf bei AGB s Arbeitsverträge
NEWSBOX Wirtschafts- und Steuerrecht Ausgabe 126, Datum
Ausschlussklauseln müssen ab 01.01.2015 Mindestlohn ausdrücklich ausnehmen Verfasser Prof. Dr. Tim Jesgarzewski FOM Hochschule für Oekonomie & Management, Bremen KCW KompetenzCentrum für Wirtschaftsrecht,
UPDATE. Arbeitsrecht. Februar Teilzeit- und Befristungsrecht Änderungen bei Teilzeitanspruch und Abrufarbeit. Aulinger Arbeitsrechtsfrühstück
UPDATE Arbeitsrecht Februar 2019 Teilzeit- und Befristungsrecht Änderungen bei Teilzeitanspruch und Abrufarbeit Im Koalitionsvertrag war sie angekündigt und zum 1.1.2019 ist sie tatsächlich Gesetz geworden:
NEWSBOX Wirtschafts- und Steuerrecht Ausgabe 118, Datum
Vergleichsverhandlungen hemmen den Lauf einer arbeitsvertraglichen Ausschlussfrist Verfasser Prof. Dr. Tim Jesgarzewski FOM Hochschule für Oekonomie & Management Bremen KCW KompetenzCentrum für Wirtschaftsrecht
Urlaub - Neue Aspekte
Urlaub - Neue Aspekte 1. Verfall von Urlaub a) Ausgangssituation Der Urlaub muss im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur
NEWSBOX Wirtschafts- und Steuerrecht Ausgabe 119, Datum
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - gesetzlicher Mindestlohn - Ausschlussfristen Verfasser Prof. Dr. Tim Jesgarzewski FOM Hochschule für Oekonomie & Management Bremen KCW KompetenzCentrum für Wirtschaftsrecht
Urteil: 1. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Nürnberg vom , Az. 5 Ca 6509/15, wird kostenpflichtig
LANDESARBEITSGERICHT NÜRNBERG 5 Ca 6509/15 (Arbeitsgericht Nürnberg) Datum: 03.11.2016 Rechtsvorschriften: 7 Abs. 4 BUrlG Orientierungshilfe: Die Parteien haben im Arbeitsvertrag vereinbart, dass eine
Aktueller Überblick über Fristen und Formalitäten Vermeidung teurer Fehler im Umgang mit Arbeitnehmern im Versicherungsmaklerbüro
Aktueller Überblick über Fristen und Formalitäten Vermeidung teurer Fehler im Umgang mit Arbeitnehmern im Versicherungsmaklerbüro Ein Vortrag von Dr. Jan Freitag Fachanwalt für Arbeitsrecht I. Arbeitsvertragsgestaltung
Newsletter für Betriebsräte
1 Kein automatischer Verfall des Urlaubsanspruchs wegen nicht gestellten Urlaubsantrags zu EuGH, Urteil vom 06. November 2018 - C-619/16 und C-684/16 Ein Arbeitnehmer darf seine Ansprüche auf bezahlten
Bereit für den nächsten Schritt! WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER WIRTSCHAFTSPRÜFER RECHTSANWÄLTE
Bereit für den nächsten Schritt! WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER WIRTSCHAFTSPRÜFER RECHTSANWÄLTE STEUERBERATER Fallstricke beim Arbeitsvertrag Überblick: I. Der Arbeitsvertrag - Kontrollmechanismen II.
In Namen des Volkes. Endurteil:
Arbeitsgericht Weiden 1 Ca 1002/03 In Namen des Volkes In dem Rechtsstreit A... gegen B... wegen Urlaub, Urlaubsentgelt erlässt das Arbeitsgericht Weiden durch die Direktorin des Arbeitsgerichts Weißenfels
NEWSBOX Wirtschafts- und Steuerrecht Ausgabe 101, Datum
Mindestlohn ist unterste Bezugsgröße für Entgeltfortzahlung und Nachtarbeitszuschlag Verfasser Prof. Dr. Tim Jesgarzewski FOM Hochschule für Oekonomie & Management Bremen KCW KompetenzCentrum für Wirtschaftsrecht
Fakultät für Rechtswissenschaft Institut für Arbeit und sozialen Schutz
Das Fakultät für Rechtswissenschaft Institut für Arbeit und sozialen Schutz Prof. Dr. Sudabeh Kamanabrou Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, deutsches und europäisches Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht und
Newsletter Arbeitsrecht 09/2008 Schwerpunkt Arbeitsvertrag. Teil I
Newsletter Arbeitsrecht 09/2008 Schwerpunkt Arbeitsvertrag Teil I Lieber Leserin, lieber Leser, nahezu jeden Tag sehe ich neue Arbeitsverträge. Je nach Branche sind die Verträge unterschiedlich und müssen
Entwicklungen im Urlaubsrecht - Neue Entscheidungen
Entwicklungen im Urlaubsrecht - Neue Entscheidungen Alexandra Rüter, Richterin am Arbeitsgericht Solingen Der Urknall... Der Fall SCHULTZ-HOFF Vorlage des LAG Düsseldorf vom 2.8.2006 (12 Sa 486/06) Urteil
Arbeitsvertrag (Teilzeit) für Angestellte und Arbeiter ohne Tarifbindung
Arbeitsvertrag (Teilzeit) für Angestellte und Arbeiter ohne Tarifbindung Zwischen Herrn/Frau Anschrift - im Folgenden Arbeitgeber genannt und Herrn/Frau Anschrift - im Folgenden Arbeitnehmer genannt wird
Arbeitsvertrag (Teilzeit) für Angestellte und Arbeiter ohne Tarifbindung
Arbeitsvertrag (Teilzeit) für Angestellte und Arbeiter ohne Tarifbindung Zwischen Herrn/Frau Anschrift - im Folgenden Arbeitgeber genannt und Herrn/Frau Anschrift - im Folgenden Arbeitnehmer genannt wird
Urlaub bei Arbeitsunfähigkeit Die Entscheidung des BAG vom 24. März 2009
Urlaub bei Arbeitsunfähigkeit Die Entscheidung des BAG vom 24. März 2009 Mit Entscheidung vom 20.01.2009 (Az. C-350/06 und C-520/06) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) folgendes festgestellt: Art.
NEWSBOX Wirtschafts- und Steuerrecht Ausgabe 131, Datum
Urlaubsabgeltung an die Erben bei Tod des Arbeitnehmers im laufenden Arbeitsverhältnis Verfasser Prof. Dr. Tim Jesgarzewski FOM Hochschule für Oekonomie & Management, Bremen KCW KompetenzCentrum für Wirtschaftsrecht,
Ausschlussfristen in Arbeitsverträgen - Resümée der BAG Rechtsprechung
E Ausschlussfristen in Arbeitsverträgen - Resümée der BAG Rechtsprechung BAG vom 31.8.2005-5 AZR 545/04 - in NZA 2006 Heft 6 Seite 324-329 (zu einseitigen BAG vom 28.9.2005-5 AZR 52/05 - in NZA 2006 Heft
GEWERKSCHAFTSNACHRICHTEN AKTUELLE ENTWICKLUNGEN IM ARBEITSRECHT NEUES AUS DER RECHTSPRECHUNG FÜR ARBEITNEHMER
GEWERKSCHAFTSNACHRICHTEN AKTUELLE ENTWICKLUNGEN IM ARBEITSRECHT NEUES AUS DER RECHTSPRECHUNG FÜR ARBEITNEHMER Der GPI erscheint alle 2 Monate: Februar, April, Juni, August, Oktober und Dezember. Alle verwendeten
Einstellungsuntersuchungen
Die rechtlichen Probleme bei nach Beginn des Beschäftigungsverhältnisses 12. Bundesweiter Betriebsärztetag Wuppertal, 27.02.2016 Ärztliche sind grundsätzlich anerkannt in der Rechtsprechung (vgl. z. B.
ARBEITSRECHT August 2018
ARBEITSRECHT August 2018 Befristungsrecht BVerfG vs. BAG: nicht zuvor heißt nicht zuvor BVerfG, Beschl. V. 06.06.2018, 1 BvL 7/14, 1 BvR 1375/14 Arbeitsverträge können nach 14 Abs. 2 TzBfG auch ohne sachlichen
NEWSBOX Wirtschafts- und Steuerrecht Ausgabe 088, Datum
Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitsnehmers im laufenden Arbeitsverhältnis Verfasser Prof. Dr. Tim Jesgarzewski FOM Hochschule für Oekonomie & Management ggmbh in Bremen KCW KompetenzCentrum für Wirtschaftsrecht
Anstellungsvertrag für Angestellte und Arbeiter
Anstellungsvertrag für Angestellte und Arbeiter Zwischen Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Arbeitgeber genannt und Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Arbeitnehmer genannt wird der folgende Arbeitsvertrag
Bundesarbeitsgericht Urt. v. 14.05.2013, Az.: 9 AZR 760/11
Bundesarbeitsgericht Urt. v. 14.05.2013, Az.: 9 AZR 760/11 Die Freistellung muss genau beschrieben werden Das BAG hat entschieden, dass ein Arbeitgeber den Anspruch auf Urlaub eines Mitarbeiters nicht
5 Teilurlaub. 5 BUrlG
5 Teilurlaub (1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer a) für Zeiten eines Kalenderjahres, für die er wegen Nichterfüllung
Briefing für Personalverantwortliche
Briefing für Personalverantwortliche Vanessa Klesy Rechtsanwältin/Counsel vklesy@mayerbrown.com Pauline Moritz Rechtsanwältin/Senior Associate Fachanwältin für Arbeitsrecht pmoritz@mayerbrown.com Q3/2018
Arbeitsrecht Praxistipps für den Handwerker
Arbeitsrecht Praxistipps für den Handwerker Martin Jänsch Rechtsberater Handwerkskammer Chemnitz März 2014 Titel der Präsentation 1 10. März 2014 Wer Arbeitsverträge nachmacht oder verfälscht Arbeitsrecht
Orientierungsatz: Der Urlaubsersatzanspruch unterliegt als Schadensersatzanspruch arbeitsvertraglichen Ausschlussfristen.
LArbG Nürnberg, Urteil v. 28.09.2017 5 Sa 133/17 Titel: Schadensersatzanspruch, Arbeitnehmer, Berufung, Arbeitgeber, Urlaubsabgeltung, Annahmeverzug, Urlaubsanspruch, Arbeitsvertrag, Ablehnung, Erholungsurlaub,
BAG, Urteil vom AZR 221/10 Auflösende Bedingung für Arbeitsverhältnis Beginn der Klagefrist schwerbehinderter Arbeitnehmer
Juli 2011 Seite: 28 BAG, Urteil vom 09.02.2011-7 AZR 221/10 Auflösende Bedingung für Arbeitsverhältnis Beginn der Klagefrist schwerbehinderter Arbeitnehmer EINLEITUNG: Für die Kündigung schwerbehinderter
Bundesarbeitsgericht Beschluss vom 24. April 2018 Neunter Senat - 9 AZB 62/17 - ECLI:DE:BAG:2018: B.9AZB
Bundesarbeitsgericht Beschluss vom 24. April 2018 Neunter Senat - 9 AZB 62/17 - ECLI:DE:BAG:2018:240418.B.9AZB62.17.0 I. Arbeitsgericht Bielefeld Beschluss vom 7. Februar 2017-2 Ca 2792/16 - II. Landesarbeitsgericht
EINLEITUNG: unzulässig sind.
Februar 2011 Seite: 25 LAG Düsseldorf, Urteil vom 23.02.2011 17 TaBV 12/10 Kein Unterlassungsanspruch des Arbeitgebers bei Verletzung der Neutralitätspflicht im Arbeitskampf durch Betriebsrat EINLEITUNG:
Landesarbeitsgericht München URTEIL
14 Ca 13434/13 (ArbG München) Verkündet am: 12.11.2014 Heger Urkundsbeamter der Geschäftsstelle Landesarbeitsgericht München Im Namen des Volkes URTEIL In dem Rechtsstreit C. C-Straße, B-Stadt - Kläger
Rund um den Arbeitsvertrag
Rund um den Arbeitsvertrag Ø RechtsanwälGn Sabrina Klaesberg Ø FachanwälGn für Arbeitsrecht Westring 23 44787 Bochum!"+49 234 96 137-0 # +49 234 96 137-49 info@bn-anwaelte.de www.bn-anwaelte.de Arbeitsvertrag
Der Urlaubsersatzanspruch unterliegt als Schadensersatzanspruch arbeitsvertraglichen Ausschlussfristen. Urteil:
LANDESARBEITSGERICHT NÜRNBERG 5 Sa 133/17 10 Ca 3975/16 (Arbeitsgericht Nürnberg) Datum: 28.09.2017 Rechtsvorschriften: 7 BUrlG, 275, 280, 283, 286, 287, 249 BGB Orientierungshilfe: Der Urlaubsersatzanspruch
LAG Hamm v Sa 488/10
Seite 1 von 5 Rechtsprechung LAG Hamm v. 14. 04. 2011-16 Sa 488/10 LAG Hamm v. 14. 04. 2011-16 Sa 488/10 Kürzung des Urlaubs bei vorzeitigem Ausscheiden; Vergütungsklage des Arbeitnehmers bei unwirksamer
Bundesarbeitsgericht Urteil vom 17. November 2015 Neunter Senat - 9 AZR 179/15 - ECLI:DE:BAG:2015: U.9AZR
Bundesarbeitsgericht Urteil vom 17. November 2015 Neunter Senat - 9 AZR 179/15 - ECLI:DE:BAG:2015:171115.U.9AZR179.15.0 I. Arbeitsgericht Rheine Urteil vom 16. Juli 2014-3 Ca 453/14 - II. Landesarbeitsgericht
Mindestlohn bei nach Monaten bemessenen Zeitlohnabreden Konsequenzen bei Unterschreiten des gesetzlichen Mindestlohns
Mindestlohn bei nach Monaten bemessenen Zeitlohnabreden Konsequenzen bei Unterschreiten des gesetzlichen Mindestlohns 2017 Deutscher Bundestag Seite 2 Mindestlohn bei nach Monaten bemessenen Zeitlohnabreden
Fallstricke bei der Befristung von Arbeitsverträgen
Fallstricke bei der Befristung von Arbeitsverträgen - Bonner Unternehmertage 2012 - Referent: Dr. Nicolai Besgen - Fachanwalt für Arbeitsrecht - www.meyer-koering.de I. Rechtsgrundlagen Das Befristungsrecht
Fall 8: Zusatzfall Urlaub
Examinatorium Zivilrecht Arbeitsrecht Sommersemester 2019 Fall 8: Zusatzfall Urlaub Tobias Grzeski www.examinatorium.jura.uni-muenchen.de Sachverhalt 2017 30.10.2017 2018 13.2.2018 4.4.2018 1. Bitte um
Newsletter für Betriebsräte
1 Betriebsvereinbarung Arbeitszeit Durchführungsanspruch des Betriebsrats Landesarbeitsgericht Hamm, Beschluss vom 08. August 2017 7 TaBV 33/17 Haben Betriebsrat und Arbeitgeber eine Betriebsvereinbarung
Tatbestand. Die Parteien streiten über einen Anspruch der Klägerin auf Nachteilsausgleich gemäß 113 Abs. 3, Abs. 1 BetrVG.
Interessenausgleich in der Insolvenz BetrVG 113 Abs. 3, Abs. l Die Verpflichtung des Insolvenzverwalters, den Betriebsrat über eine geplante Betriebsänderung zu unterrichten, diese mit ihm zu beraten und
Neue Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung
Coffee@EMPLAWYERS Neue Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung Aktuelle Entwicklungen hinsichtlich der Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze zur Verhinderung des Missbrauchs
Examinatorium Arbeitsrecht
Sommersemester 2019 Examinatorium Arbeitsrecht Fall 5: Putzen lassen kostet Geld A. Anspruch A gegen L auf Differenzvergütung MiLoG - 22 I 1 MiLoG: Arbeitnehmer - 22 I 2 MiLoG: Ausnahme für bestimmte Praktika
Mandanten-Informationen. EuGH zu Urlaubsansprüchen des Arbeitnehmers: kein automatischer Verfall bei fehlendem Urlaubsantrag
Mandanten-Informationen Arbeitsrecht November 2018 EuGH zu Urlaubsansprüchen des Arbeitnehmers: kein automatischer Verfall bei fehlendem Urlaubsantrag Mehrere kürzlich veröffentlichte Grundsatzentscheidungen
25/06/14. EuGH: Urlaubsanspruch geht auch bei Tod des Arbeitnehmers in Urlaubsabgeltungsanspruch über; der Urlaubsabgeltungsanspruch
25/06/14 EuGH: Urlaubsanspruch geht auch bei Tod des Arbeitnehmers in Urlaubsabgeltungsanspruch über; der Urlaubsabgeltungsanspruch ist vererbbar (EuGH, Urteil vom 12. Juni 2014 Az.: C-118/13) NÖRENBERG
Sondernewsletter 14. Juni 2018
Sondernewsletter 14. Juni 2018 Bundesverfassungsgericht führt Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristungen wieder ein. - BAG- Rechtsprechung zum Befristungsrecht als verfassungswidrig aufgehoben - Damit
Arbeitsvertrag für geringfügig entlohnte Beschäftigte *)
Arbeitsvertrag für geringfügig entlohnte Beschäftigte *) Zwischen... (Name und Adresse des Arbeitgebers) (ggf.: vertreten durch. ) - nachfolgend Arbeitgeber genannt - und Herrn/Frau... wohnhaft.... - nachfolgend
R E C H T S AN W Ä L T E
R E C H T S AN W Ä L T E Ausgabe Mai 2017 Seite 121-125 INHALT SEITE 121: Gesetzgebung: Entgelttransparenzgesetz SEITE 123: Abgekürzte Kündigungsfrist während der Probezeit SEITE 124: Fehlende Zustimmung
Arbeitsrecht aktuell Rechtsprechungsübersicht 2013 und beim Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.v.
Arbeitsrecht aktuell Rechtsprechungsübersicht 2013 und 2014 20. Mai 2014 beim Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.v. Referent Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Ralf Kaminski,
LANDESARBEITSGERICHT NÜRNBERG
7 Sa 350/06 1 Ca 1176/05 (Bayreuth) LANDESARBEITSGERICHT NÜRNBERG IM NAMEN DES VOLKES URTEIL in dem Rechtsstreit A - Klägerin und Berufungsbeklagte - Prozessbevollmächtigte: g e g e n Firma B - Beklagte
UPDATEarbeitsrecht Juli 2017
UPDATEarbeitsrecht Juli 2017 Tarifrecht Tarifeinheitsgesetz vom Bundesverfassungsgericht gerettet BVerfG, Urteile vom 11.07.2017 1 BvR 1571/15 u.a. Seit jeher ist hoch umstritten, welcher Tarifvertrag
Mandantenrundschreiben April 2013
M A R X Rechtsanwälte Akademiestr. 38-40 76133 Karlsruhe Mandantenrundschreiben April 2013 Hans-Jürgen Marx Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Ulrike Bitsch Rechtsanwältin Philipp Hochstein Rechtsanwalt
NEWSBOX Wirtschafts- und Steuerrecht Ausgabe 084, Datum
Ausschlussfristen müssen Mindestlohn ausnehmen Verfasser Prof. Dr. Tim Jesgarzewski FOM Hochschule für Oekonomie & Management Bremen KCW KompetenzCentrum für Wirtschaftsrecht Hamburg Prof. Dr. Jesgarzewski
Update Arbeitsrecht. Neue Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung. München, 11. April 2019
Coffee@EMPLAWYERS Update Arbeitsrecht Neue Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung München, 11. April 2019 1 I. Aktuelle Rechtsprechung 1. Dokumentation von Arbeitszeiten (anhängiges Verfahren
Bundesarbeitsgericht Urteil vom 17. Oktober 2018 Fünfter Senat - 5 AZR 553/17 - ECLI:DE:BAG:2018: U.5AZR
Bundesarbeitsgericht Urteil vom 17. Oktober 2018 Fünfter Senat - 5 AZR 553/17 - ECLI:DE:BAG:2018:171018.U.5AZR553.17.0 I. Arbeitsgericht Ludwigshafen am Rhein II. Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil
Im Namen des Volkes! URTEIL. In Sachen. pp. Beklagte, Berufungsbeklagte und Revisionsbeklagte,
BUNDESARBEITSGERICHT 9 AZR 543/11 3 Sa 1867/10 Landesarbeitsgericht Niedersachsen Verkündet am 19. Februar 2013 Rücker, Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Im Namen des Volkes! URTEIL In Sachen Kläger,
Vertrag über eine geringfügige Beschäftigung
Vertrag über eine geringfügige Beschäftigung Der nachstehende Vertrag regelt das Arbeitsverhältnis mit geringfügig entlohnten Beschäftigten. Geringfügig Beschäftige sind grundsätzlich normalen Arbeitnehmern
Tarifvertragsrecht - Grundlagen
Rechtliche Grundlagen gewerkschaftlicher Tarifpolitik 1. Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie 2. Die Wirkungen des Tarifvertrages 3. Das Günstigkeitsprinzip 4. Betriebsrat und Tarifvertrag 5. Aktuelle
Newsletter Employment 41-05
Mandanten Newsletter Ausgabe 041 Taylor Wessing Oktober 2005 Ausgabe 41 05 (Oktober 2005) Newsletter Employment 41-05 Seite 02 Taylor Wessing Practice Department Employment enewsletter 02 1. Einleitung
IM NAMEN DES VOLKES. In dem Rechtsstreit. B... als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Fa. C... GmbH,
Arbeitsgericht Weiden Kammer Schwandorf Gerichtstag Amberg Aktenzeichen: 6 Ca 283/03 A IM NAMEN DES VOLKES In dem Rechtsstreit A... - Kläger - Prozessbevollmächtigter: g e g e n B... als Insolvenzverwalter
Nicht ohne meinen Anwalt! Wann kann ich meinen Anwalt zu einem Gespräch mit meinem Arbeitgeber mitnehmen?
THIEL A R B E I T S R E C H T Nicht ohne meinen Anwalt! Wann kann ich meinen Anwalt zu einem Gespräch mit meinem Arbeitgeber mitnehmen? (Stand 09/2016) 1 Inhaltsverzeichnis Einführung... 1 A. Wann müssen
NEWSBOX Wirtschafts- und Steuerrecht Ausgabe 095, Datum
Unbillige Weisung des Arbeitgebers Verfasser Prof. Dr. Tim Jesgarzewski FOM Hochschule für Oekonomie & Management Bremen KCW KompetenzCentrum für Wirtschaftsrecht Hamburg Prof. Dr. Jesgarzewski & Kollegen
Der Verfall von Urlaubsansprüchen Arbeitsrecht am Abend, 27. Juni 2012
Der Verfall von Urlaubsansprüchen Arbeitsrecht am Abend, 27. Juni 2012 Rechtsanwalt Georg Sendelbeck Kanzlei Manske & Partner Nürnberg Die gesetzliche Grundlage 7 Abs. 3 BUrlG: Der Urlaub muss im laufenden
Zwischen. (Name und Anschrift Arbeitgeber) - im Folgenden: Arbeitgeber - und. (Name und Anschrift Arbeitnehmer) - im Folgenden: Arbeitnehmer -
ARBEITSVERTRAG (Obwohl aus Gründen der Lesbarkeit im Text die männliche Form gewählt wurde, beziehen sich die Angaben auf Angehörige beider Geschlechter.) Zwischen (Name und Anschrift Arbeitgeber) - im
UPDATE ARBEITSRECHT AULINGER RECHTSANWÄLTE NOTARE. Pfändungsschutzrecht Keine Pfändung von Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszulagen
ARBEITSRECHT September 2017 UPDATE Pfändungsschutzrecht Keine Pfändung von Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszulagen BAG Urteil vom 23.08.2017 10 AZR 859/16 Erschwerniszulagen sind gemäß 850a Nr. 3
Die Klägerin macht einen Schmerzensgeldanspruch aus einer ärztlichen Behandlung im Wege der Zusammenhangsklage gegen ihre Arbeitgeberin geltend.
LANDESARBEITSGERICHT NÜRNBERG 3 Ta 112/17 6 Ca 6440/16 (Arbeitsgericht Nürnberg) Datum: 15.08.2017 Rechtsvorschriften: 2 Abs. 3 ArbGG Orientierungshilfe: Die Klägerin macht einen Schmerzensgeldanspruch
Inhaltsübersicht. Urlaub - Anspruch bei Arbeitsunfähigkeit
Urlaub - Anspruch bei Arbeitsunfähigkeit Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Arbeitsunfähigkeit und Urlaubsanspruch 3. Neuere Rechtsprechung 4. Konsequenzen 5. Tarifliches Urlaubsgeld 6. Urlaub bei ruhendem
NEWSBOX Wirtschafts- und Steuerrecht Ausgabe 121, Datum
Ausschlussfristen laufen spätestens dann, wenn ein Schaden bei Dritten erkennbar nicht realisiert werden kann Verfasser Prof. Dr. Tim Jesgarzewski FOM Hochschule für Oekonomie & Management Bremen KCW KompetenzCentrum
Unbefristeter Arbeitsvertrag
Unbefristeter Arbeitsvertrag Zwischen Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Arbeitgeber genannt und Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Arbeitnehmer genannt wird der folgende Arbeitsvertrag geschlossen: 1
Arbeitsvertrag. Achtung! Wichtiger Hinweis für die Verwendung des nachfolgenden Mustervertrages: Stand: Juli 2008
Arbeitsvertrag Stand: Juli 2008 Achtung! Wichtiger Hinweis für die Verwendung des nachfolgenden Mustervertrages: Bei dem nachfolgenden Vertrag handelt es sich um einen unverbindlichen Mustervertrag, der
Newsletter für Betriebsräte
1 Schadensersatz wegen unterbliebener Erhöhung der Wochenarbeitszeit - Benachteiligung wegen der (Schwer-) Behinderung Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26. Januar 2017 8 AZR 736/15 Die Vermutung einer
Newsletter für Betriebsräte
1 Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeitarbeit Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19. Dezember 2018-10 AZR 231/18 - Eine Regelung in einem Tarifvertrag kann im Einklang mit 4 Abs. 1 TzBfG dahin auszulegen sein,
Newsletter 4/2012 BERLIN FRANKFURT/MAIN HAMBURG.
Newsletter 4/2012 BERLIN FRANKFURT/MAIN HAMBURG www.abeln-arbeitsrecht.de 1 Liebe Leserinnen und Leser, das Jahr neigt sich dem Ende zu, aber die Arbeitsrechtswelt steht nicht still. Über einige wichtige
Agroservice & Lohnunternehmerverband e. V.
Agroservice & Lohnunternehmerverband e. V. An die Mitgliedsunternehmen und Fördermitglieder! Altlandsberg, 25. Oktober 2018 SONDERINFO 14/2018: Arbeits- und Sozialrecht Sehr geehrte/r Geschäftsführer/in,
Im Namen des Volkes! URTEIL. In Sachen. Klägerin, Berufungsklägerin und Revisionsklägerin, pp. Beklagte, Berufungsbeklagte und Revisionsbeklagte,
BUNDESARBEITSGERICHT 4 AZR 511/10 14/17 Sa 1177/09 Hessisches Landesarbeitsgericht Verkündet am 26. September 2012 Freitag, Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Im Namen des Volkes! URTEIL In Sachen Klägerin,
Tarifliche Ausschlußfrist und 174 BGB
Tarifliche Ausschlußfrist und 174 BGB BGB 174, 180; GmbHG 60 Abs. 1 Nr. 5 174 BGB findet auf die Geltendmachung von Ansprüchen zur Wahrung einer tariflichen Ausschlußfrist keine entsprechende Anwendung.
Arbeitsrecht Und ich habe noch nicht gegoogelt!
Arbeitsrecht 2017 Und ich habe noch nicht gegoogelt! Inhaltsübersicht 1. Urlaub, Urlaub, Urlaub 2. Was tun bei Minusstunden? 3. Vergütung von Raucherpausen? 4. Wann geht eine Kündigung zu? 5. Kann ein
Im Namen des Volkes URTEIL. In dem Rechtsstreit ...
Sächsisches Landesarbeitsgericht Az.: 9 Ca 9480/03 ArbG Bautzen Verkündet am 21. Juni 2006 Im Namen des Volkes URTEIL In dem Rechtsstreit... hat das Sächsische Landesarbeitsgericht Kammer 2 durch den Vorsitzenden
Bundesarbeitsgericht Urteil vom 22. Februar 2018 Sechster Senat - 6 AZR 95/17 - ECLI:DE:BAG:2018: U.6AZR
Bundesarbeitsgericht Urteil vom 22. Februar 2018 Sechster Senat - 6 AZR 95/17 - ECLI:DE:BAG:2018:220218.U.6AZR95.17.0 I. Arbeitsgericht Trier Urteil vom 27. Januar 2016-4 Ca 644/15 - II. Landesarbeitsgericht
BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom , 9 AZR 669/05
BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 24.10.2006, 9 AZR 669/05 Zusatzurlaub - Schwerbehinderung - Grundurlaub Leitsätze Der Anspruch auf Zusatzurlaub nach 125 Abs. 1 Satz 1 1. Halbsatz SGB IX tritt dem Urlaubsanspruch
beraten bilden forschen Kündigungsfristen und Kündigungsschutz Arbeits- und Sozialrechtsinfo
beraten bilden forschen Arbeits- und Sozialrechtsinfo Kündigungsfristen und Kündigungsschutz Stand 1/2016 Arbeits- und Sozialrechtsinfo Kündigungsfristen und Kündigungsschutz Kündigungsfristen Gesetzliche
Bitte bei allen Schreiben angeben: Az.: 4 Ta 183/16 (6) Chemnitz, Ca 489/16 ArbG Zwickau B E S C H L U S S
Sächsisches Landesarbeitsgericht Zwickauer Straße 54, 09112 Chemnitz Postfach 7 04, 09007 Chemnitz Bitte bei allen Schreiben angeben: Az.: Chemnitz, 17.01.2017 6 Ca 489/16 ArbG Zwickau B E S C H L U S
NEWSBOX Wirtschafts- und Steuerrecht Ausgabe 136, Datum
Kürzung von Urlaubsansprüchen für Zeiten der Elternzeit durch Erklärung des Arbeitgebers Verfasser Prof. Dr. Tim Jesgarzewski FOM Hochschule für Oekonomie & Management, Bremen KCW KompetenzCentrum für
Rückzahlung von Urlaubsgeld?
Rückzahlung von Urlaubsgeld? Arbeitgeber gewähren häufig ihren Arbeitnehmern neben dem für die Urlaubszeit zu gewährendem Urlaubsentgelt aus Anlaß der Urlaubsgewährung eine zusätzliche Urlaubsvergütung,
Fällt ein gesetzlicher Feiertag in einen Urlaubszeitraum, besteht für den Feiertag Anspruch auf Entgeltzahlung nach 2 Abs. 1 EFZG.
BAG, 26.10.2016-5 AZR 456/15 Amtlicher Leitsatz: Fällt ein gesetzlicher Feiertag in einen Urlaubszeitraum, besteht für den Feiertag Anspruch auf Entgeltzahlung nach 2 Abs. 1 EFZG. In Sachen Klägerin, Berufungsklägerin
Bundesarbeitsgericht Urt. v , Az.: 9 AZR 50/12
Bundesarbeitsgericht Urt. v. 16.07.2013, Az.: 9 AZR 50/12 Gericht: BAG Entscheidungsform: Urteil Datum: 16.07.2013 Referenz: JurionRS 2013, 44290 Aktenzeichen: 9 AZR 50/12 Verfahrensgang: vorgehend: LAG
NEWSBOX Wirtschafts- und Steuerrecht Ausgabe 085, Datum
Sachgrundlos befristetes Arbeitsverhältnis im Anschluss an ein Heimarbeitsverhältnis Verfasser Prof. Dr. Tim Jesgarzewski FOM Hochschule für Oekonomie & Management Bremen KCW KompetenzCentrum für Wirtschaftsrecht
Arbeitsrecht für Arbeitgeber
Arbeitsrecht für Arbeitgeber - aktuelle Entwicklungen - Otto Heer, Rechtsanwalt, Vortragsüberblick 1. Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund durch den Arbeitgeber 2. Whistleblowing 3. Allg. Gleichbehandlungsgesetz
Tarifverträge. 1. Allgemeines
Tarifverträge Ihr Ansprechpartner: Ass. Eva Maria-Mayer Telefon: 02 03-28 21-279 1. Allgemeines Der Grundsatz der Tarifautonomie ist in Artikel 9 Abs. 3 Grundgesetz festgelegt. Vergütungen und die sonstigen
Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung
Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung Zwischen der Firma...... (Arbeitgeber) und Herrn / Frau...... (Arbeitnehmer) wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: 1 Tätigkeit Der Arbeitnehmer wird als... eingestellt.
Löffler Steigelmann Krieger & Partner Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer
Für Betriebsräte Löffler Steigelmann Krieger & Partner Betriebsratsanhörung kann nicht wegen fehlenden Vollmachtsnachweises zurückgewiesen werden Gemäß 174 BGB ist ein einseitiges Rechtsgeschäft dann unwirksam,
EuGH, Urteil vom , Heiko Koelzsch/Luxemburg C 29/10 Anwendbares Recht bei grenzüberschreitender Tätigkeit in der Union
März 2011 Seite: 2 EuGH, Urteil vom 15.03.2011, Heiko Koelzsch/Luxemburg C 29/10 Anwendbares Recht bei grenzüberschreitender Tätigkeit in der Union EINLEITUNG: Bei Fällen, die Anknüpfungspunkte zu mehreren
NEWSBOX Wirtschafts- und Steuerrecht Ausgabe 102, Datum
Ausschluss geringfügig Beschäftigter von betrieblicher Altersversorgung Verfasser Prof. Dr. Tim Jesgarzewski FOM Hochschule für Oekonomie & Management Bremen KCW KompetenzCentrum für Wirtschaftsrecht Hamburg
Kündigungsfristen und Kündigungsschutz
Arbeits- und Sozialrechts-Info Kündigungsfristen und Kündigungsschutz Stand: 3/2017 Arbeits- und Sozialrechtsinfo Kündigungsfristen und Kündigungsschutz Kündigungsfristen Gesetzliche Regelung: Die gesetzliche
Kündigungsfristen und Kündigungsschutz
Arbeits- und Sozialrechts-Info Kündigungsfristen und Kündigungsschutz Stand: 4/2018 Arbeits- und Sozialrechtsinfo Kündigungsfristen und Kündigungsschutz Kündigungsfristen Gesetzliche Regelung: Die gesetzliche
Urlaubsgewährung, Urlaubsverfall und Vererbbarkeit des Urlaubsanspruchs
19.11.2018 Urlaubsgewährung, Urlaubsverfall und Vererbbarkeit des Urlaubsanspruchs EuGH stärkt die Rechte von Arbeitnehmern und bestätigt seine Rechtsprechung zum Verfall von Urlaubsansprüchen bei Tod
Eine Haftung für den Inhalt der Muster kann mit Ausnahme von Fällen von grobem Verschulden oder Vorsatz nicht übernommen werden.
Hinweis Die aktuellen Muster sind nur als Orientierungs- und Formulierungshilfe zu verstehen. Sie können z. B. Fragen der Tarifvertragsgeltung, betriebliche Begebenheiten oder sonstige besondere Umstände
LANDESARBEITSGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS In dem Rechtsstreit. - Kläger - H. Allee 125, E.,
6 Ta 551/06 7 Ca 2219/06 Arbeitsgericht Mönchengladbach LANDESARBEITSGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS In dem Rechtsstreit des Herrn F. C., E. Str. 29, N., - Kläger - Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte P.