UPDATE. Arbeitsrecht. Februar Teilzeit- und Befristungsrecht Änderungen bei Teilzeitanspruch und Abrufarbeit. Aulinger Arbeitsrechtsfrühstück

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "UPDATE. Arbeitsrecht. Februar Teilzeit- und Befristungsrecht Änderungen bei Teilzeitanspruch und Abrufarbeit. Aulinger Arbeitsrechtsfrühstück"

Transkript

1 UPDATE Arbeitsrecht Februar 2019 Teilzeit- und Befristungsrecht Änderungen bei Teilzeitanspruch und Abrufarbeit Im Koalitionsvertrag war sie angekündigt und zum ist sie tatsächlich Gesetz geworden: die sogenannte Brückenteilzeit. Nach 9 a TzBfG können Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate bestanden hat, ihre Arbeitszeit befristet für einen Zeitraum von 1 bis 5 Jahren verringern. Im Anschluss gilt also wieder die reguläre vertragliche Arbeitszeit. Aulinger Arbeitsrechtsfrühstück Dienstag, 26. Februar Uhr, Aulinger Standort Bochum Wir laden Sie zum ersten Arbeitsrechtsfrühstück in 2019 herzlich ein. In kurzen Vorträgen stellen wir Ihnen aktuelle Themen des Arbeitsrechts vor und freuen uns auf anschließende Gespräche mit Ihnen bei einem kleinen Imbiss. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier Für die Einzelheiten gelten die Regelungen zur Teilzeitarbeit entsprechend, insbesondere für die Form der Ankündigung, Erörterungspflicht, Ablehnungsgründe, Fristen und Formvorschriften. Insbesondere muss der Arbeitgeber die Entscheidung über die Verringerung der Arbeitszeit und ihre Verteilung dem Arbeitnehmer spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn schriftlich mitteilen. Ansonsten verringert sich die Arbeitszeit im gewünschten Umfang und gilt auch die Verteilung entsprechend den Wünschen des Arbeitnehmers als festgelegt. Der Anspruch besteht nur bei Arbeitgebern mit in der Regel mehr als 45 Arbeitnehmern. Bei bis zu 200 Arbeitnehmern ist gesetzlich gestaffelt, wie viele Verringerungsgesuche maximal gleichzeitig positiv beschieden werden müssen. Bei mehr als 45 bis 60 Arbeitnehmern z. B. kann das Verlangen abgelehnt werden, wenn der Arbeitgeber schon mindestens 4 Teilzeitkräfte in der Brückenteilzeit beschäftigt. Es kommt also nicht darauf an, wie viele Mitarbeiter insgesamt in Teilzeit arbeiten, sondern, wie viele eine befristete Arbeitszeitverkürzung erhalten haben. Der Gesetzgeber hat außerdem die Abrufarbeit in 12 TzBfG geändert. Bei Abrufarbeit kann der Arbeitgeber einseitig die Arbeitsleistung abrufen und damit die Lage und den Umfang der Arbeitspflicht bestimmen. Wenn die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit in einem Abrufarbeitsvertrag nicht festgelegt ist, gilt nunmehr eine Arbeitszeit von 20 Stunden/Woche (bisher 10 Stunden) als vereinbart. Wird eine Mindestarbeitszeit vereinbart, darf der Arbeitgeber nur bis zu 25 % zusätzlich abrufen. Ist eine Höchstarbeitszeit vereinbart, darf er nur bis 20 % weniger abrufen. Ruft er diese Stunden nicht ab, müssen sie dennoch bezahlt werden. Zusätzliche Stunden kann der Arbeitnehmer ablehnen. Verträge mit Aushilfskräften sollten daher vorsorglich überprüft und ggfs. aktualisiert werden. 1

2 Vergütungsrecht Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeitkräften BAG, Urt. v AZR 231/18 Zuschläge für Mehrarbeit werden nach vielen Tarifverträgen nur gezahlt, wenn die regelmäßige Arbeitszeit einer Vollzeitkraft überschritten wird auch bei Teilzeitkräften. So regelte das auch ein Tarifvertrag der Systemgastronomie. Aus diesem Grunde lehnte ein Arbeitgeber gegenüber der Klägerin, die bei ihm in Teilzeit tätig war, eine Zahlung von Mehrarbeitszuschlägen ab, weil sie zwar länger gearbeitet hatte als ihre vertragliche Arbeitszeit, aber nicht länger als die Arbeitszeit auf einer Vollzeitstelle. Die Arbeitnehmerin hatte mit ihrer Klage vor dem BAG Erfolg. Der Tarifvertrag müsse so ausgelegt werden, dass Teilzeitbeschäftigte einen Anspruch auf Mehrarbeitszuschläge für die Arbeitszeit haben, die über ihre individuell festgelegte Arbeitszeit hinausgeht. Nur dann entspreche der Tarifvertrag dem gesetzlichen Verbot der Benachteiligung von Teilzeitkräften. Wenn die Zahl der Arbeitsstunden, von der an ein Anspruch auf Mehrarbeitsvergütung entsteht, nicht proportional vermindert werde, würden sie schlechter behandelt als Vollzeitkräfte. Der 10. Senat des BAG gibt damit seine frühere Haltung auf: Noch mit Urteil vom hatte er in einem vergleichbaren Fall vertreten, dass Mehrarbeitszuschläge nur bei Überschreiten der regelmäßigen Arbeitszeit von Vollzeitkräften gezahlt werden müssen. Das Urteil lässt sich voraussichtlich auch auf andere Tarifverträge mit ähnlichen Klauseln übertragen. Da die Benachteiligung von Teilzeitkräften indirekt auch eine Benachteiligung von Frauen darstellt, ist davon auszugehen, dass Klauseln, die nicht im Sinne dieses Urteil ausgelegt werden können, wegen Verstoßes gegen das Diskriminierungsverbot unwirksam sind. Arbeitgeber müssen sich also darauf einstellen, trotz einer ausdrücklichen Tarifregelung Zuschläge zahlen zu müssen. Streikrecht Streikbruchprämie und Maßregelungsklausel LAG Hamm, Urteil vom , 13 Sa 748/18 Im Zusammenhang mit Arbeitskämpfen kommt es oft zu erbitterten Streitigkeiten um Maßnahmen, die der Arbeitgeber ergreift, um die Folgen eines Streikes zu mindern. Im jetzt vom LAG Hamm entschiedenen Fall waren 30 Mitarbeiter einem von ver.di ausgerufenen Streik gefolgt. Die übrigen 50 Mitarbeiter hatten ihre Tätigkeit aufgenommen. Der Arbeitgeber setzte daraufhin 33 Mitarbeiter aus anderen, rechtlich selbständigen Unternehmen der Unternehmensgruppe ein, um die Streikenden zu ersetzen. Diese 33 Mitarbeiter erhielten eine zusätzliche Prämie von 100,00. Der Tarifvertrag, mit dessen Abschluss der Arbeitskampf beendet wurde, enthielt eine sogenannte Maßregelungsklausel, aus der hervorging, dass die am Streik Beteiligten dieselben Geldleistungen erhalten, wie sie die Beschäftigten erhalten, die sich nicht am Streik beteiligt haben. Der Kläger, Betriebsratsvorsitzender der Beklagten, verlangte vergeblich eine Auszahlung der 100,00 Prämie. Seine Klage blieb in beiden Instanzen erfolglos. Der Kläger habe nur einen Anspruch auf diejenigen Leistungen, die den bei seinem Arbeitgeber angestellten Kollegen gezahlt wurden, die nicht gestreikt haben. Diese Kollegen hatten jedoch keine Prämie erhalten. Auf die Arbeitnehmer, die von anderen Konzernunternehmen hinzugezogen wurden, könne er sich nicht berufen. Die Maßregelungsklausel erfasse nur Streikbruchprämien für die Mitarbeiter, die sich an einem Streik beteiligen könnten, darauf aber verzichten. Die Mitarbeiter der anderen Konzernunternehmen seien jedoch nicht zum Streik aufgerufen gewesen und daher nicht mit dem Kläger vergleichbar. Das LAG hat allerdings wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage die Revision zugelassen. Streikbruchprämien sind grundsätzlich zulässig das hat das BAG zuletzt am bestätigt. Arbeitgeber müssen allerdings damit rechnen, diese Prämie am Ende auch den streikenden Arbeitnehmern zahlen zu müssen, wenn im Tarifvertrag eine Maßregelungsklausel aufgenommen wird. 2

3 Befristungsrecht Vorbeschäftigungsverbot bei sachgrundloser Befristung BAG, Urteil vom AZR 733/16 Im Jahr 2011 hatte das BAG mit einer Entscheidung zur Vorbeschäftigung bei Befristung von Arbeitsverhältnissen für eine kleine Revolution gesorgt: ein Arbeitsverhältnis kann nach 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG nur dann ohne Sachgrund befristet werden, wenn mit demselben Arbeitgeber nicht bereits ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. Laut BAG (7 AZR 716/09) sollte trotz dieses Wortlautes eine Vorbeschäftigung unschädlich sein, wenn sie mehr als drei Jahre zurücklag. Es konnte also trotzdem ein befristeter Vertrag geschlossen werden. Das BAG hat jetzt in Bezug auf diese Rechtsprechung eine Kehrtwende gemacht und damit eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Sommer letzten Jahres umgesetzt, nach der die bisherige Auslegung des BAG mit dem Willen des Gesetzgebers nicht in Einklang zu bringen sei. Arbeitgeber können sich nun nicht mehr pauschal darauf berufen, eine mehr als drei Jahre zurückliegende Beschäftigung mit dem für eine sachgrundlose Befristung vorgesehenen Arbeitnehmer sei für eine beabsichtigte neue Befristung unschädlich. Hierbei verweist das BAG ausdrücklich auf die Entscheidung des BVerfG aus dem Sommer Es weist allerdings auch darauf hin, dass es hiervon Ausnahmen geben müsse, wenn eine Gefahr der Kettenbefristung in Ausnutzung der strukturellen Unterlegenheit der Beschäftigten nicht besteht und das Verbot der sachgrundlosen Befristung nicht erforderlich ist, um das unbefristete Arbeitsverhältnis als Regelbeschäftigungsverhältnis zu erhalten. Eine sachgrundlose Befristung sei trotz eines früheren Beschäftigungsverhältnisses zulässig, wenn dieses sehr lange zurückliegt, ganz anders geartet war oder von sehr kurzer Dauer war. Was hiermit genau gemeint ist, bleibt unklar. Fest steht aber, dass das BAG jedenfalls einen Zeitraum von 8 Jahren im vorliegenden Urteil nicht als sehr lange zurückliegend ansieht. Vertrauensschutz für Arbeitgeber im Hinblick auf die Entscheidung des BAG aus dem Jahr 2011 besteht nach Auffassung des BAG nicht. Der Arbeitgeber hätte bei Abschluss des Arbeitsvertrages die Möglichkeit in Betracht ziehen müssen, dass die vom BAG im Jahr 2011 vorgenommene Auslegung vor dem BVerfG keinen Bestand haben könnte und sich daher auf diese Rechtsprechung nicht verlassen dürfen. Vorerst sollten sachgrundlose Befristungen mit Arbeitnehmern, die in der Vergangenheit bereits beschäftigt wurden, vermieden werden. Möglicherweise ergibt sich aus den Entscheidungsgründen mehr dazu, welche Arbeitsverhältnisse als sehr lange zurückliegend, ganz anders geartet oder von sehr kurzer Dauer unschädlich für eine Befristung sein werden. Aufgrund des fehlenden Vertrauensschutzes sollten Arbeitgeber sich zudem darauf einrichten, dass die Befristungen, die sie in den letzten 2 Jahren sachgrundlos getroffen haben, von den Arbeitnehmern angegriffen werden, wenn diese bereits zuvor bei ihnen beschäftigt waren. Kündigungsrecht Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung BAG, Urteil vom AZR 378/18 Zum hat der Gesetzgeber die Rechte der Schwerbehindertenvertretung (SBV) gestärkt. Nach 178 SGB IX ist sie vor Maßnahmen gegenüber schwerbehinderten Menschen unverzüglich und umfassend zu unterrichten und vor einer Entscheidung anzuhören; die getroffene Entscheidung hat der Arbeitgeber ihr unverzüglich mitzuteilen. Seit der Neuregelung ist eine Kündigung unwirksam, wenn diese Beteiligung nicht ordnungsgemäß erfolgte. Seitdem beschäftigten viele Fragen die Praxis: Welche Informationen sind der SBV mitzuteilen? Wie viel Zeit muss ihr zur Abgabe einer Stellungnahme gewährt werden? In welcher Reihenfolge sind Betriebsrat, SBV und Inklusionsamt (früher Integrationsamt ) zu beteiligen muss die Beteiligung der SBV abgeschlossen sein, bevor die anderen Stellen eingeschaltet werden? Muss sie dann noch einmal über die Maßnahme informiert werden, nachdem das Inklusionsamt zugestimmt hat? Viele erst- und zweitinstanzliche Gerichte waren der Auffassung, dass die Schwerbehindertenvertretung vor Antragstel 3

4 lung beim Inklusionsamt beteiligt werden müsse. Nun hat erstmalig das BAG entschieden. Die beklagte Arbeitgeberin hatte zunächst die Zustimmung des Integrationsamtes zur Kündigung der schwerbehinderten Klägerin eingeholt, die sie mit Bescheid vom erhielt. Sodann hörte die Arbeitgeberin am den Betriebsrat und erst am die Schwerbehindertenvertretung an. Am kündigte sie das Arbeitsverhältnis. Die Vorinstanz hatte der Kündigungsschutzklage stattgegeben mit der Begründung, die Beteiligung der SBV sei nicht ordnungsgemäß erfolgt, weil eine Anhörung unverzüglich erfolgen müsse, nachdem der Arbeitgeber den Kündigungsentschluss gefasst hat d.h. noch bevor bei dem Inklusionsamt Antrag auf Zustimmung zur Kündigung gestellt wird. Das BAG widersprach dieser Entscheidung. Die Kündigung sei nicht allein deshalb unwirksam, weil der Arbeitgeber die Schwerbehindertenvertretung nicht unverzüglich über seine Kündigungsabsicht unterrichtet oder ihr das Festhalten an seinem Kündigungsentschluss nicht unverzüglich mitgeteilt hat. Da über die Kündigungsgründe nicht entschieden worden war, hat das BAG das Urteil aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das LAG zurückverwiesen. Abzuwarten bleibt, wie das BAG diese Rechtsauffassung begründet, da bislang nur die Pressemittelung zum besagten Urteil vorliegt. Die Reihenfolge der Beteiligung scheint jedenfalls nicht mehr entscheidend zu sein. Das BAG hat ebenfalls klargestellt, dass sich der erforderliche Inhalt der Anhörung und die Dauer der Frist für eine Stellungnahme der SBV nach 102 BetrVG richten. Sinnvoll ist daher, beide parallel zu beteiligen. Bis zu einer Veröffentlichung der Entscheidungsgründe raten wir weiterhin dazu, die Schwerbehindertenvertretung immer zuerst ggfs. zeitgleich mit dem Betriebsrat anzuhören, da so die Unverzüglichkeit der Beteiligung in jedem Falle gewahrt wird. Aufgrund der Aktualität können die angesprochenen Themen nur schlagwortartig und in gedrängter Kürze dargestellt werden. Die Lektüre ersetzt also in keinem Fall eine Rechtsberatung. 4

5 IM ARBEITSRECHT Für weitere Informationen sprechen Sie uns gerne an. DR. ACHIM TEMPELMANN INKEN HANSEN DR. BASTIAN-PETER STENSLIK DR. RALF HEINE, M.M. LUDGER TUCHLINSKI KATRIN BUCHHOLZ NADINE SCHMÖKEL Rechtsanwälte I Notare BÜRO BOCHUM Josef-Neuberger-Straße Bochum Telefon Telefax BÜRO ESSEN Frankenstraße Essen Telefon Telefax

Sondernewsletter 14. Juni 2018

Sondernewsletter 14. Juni 2018 Sondernewsletter 14. Juni 2018 Bundesverfassungsgericht führt Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristungen wieder ein. - BAG- Rechtsprechung zum Befristungsrecht als verfassungswidrig aufgehoben - Damit

Mehr

Befristete Arbeitsverhältnisse

Befristete Arbeitsverhältnisse Befristete Arbeitsverhältnisse Die rechtlichen Voraussetzungen für die Befristung von Arbeitsverhältnissen sind im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Solche Arbeitsverhältnisse enden zu

Mehr

BAG, Urteil vom AZR 221/10 Auflösende Bedingung für Arbeitsverhältnis Beginn der Klagefrist schwerbehinderter Arbeitnehmer

BAG, Urteil vom AZR 221/10 Auflösende Bedingung für Arbeitsverhältnis Beginn der Klagefrist schwerbehinderter Arbeitnehmer Juli 2011 Seite: 28 BAG, Urteil vom 09.02.2011-7 AZR 221/10 Auflösende Bedingung für Arbeitsverhältnis Beginn der Klagefrist schwerbehinderter Arbeitnehmer EINLEITUNG: Für die Kündigung schwerbehinderter

Mehr

Befristung Nein Danke was tun als Betriebsrat?

Befristung Nein Danke was tun als Betriebsrat? Prekäre Beschäftigung Befristung Nein Danke was tun als Betriebsrat? Herzlich willkommen! Ihre Referentin: Antonia Schuler, Rechtsanwältin 1 Themenübersicht I.Das Wesen befristeter Arbeitsverträge II.Mitwirkungsmöglichkeiten

Mehr

NEWSBOX Wirtschafts- und Steuerrecht Ausgabe 102, Datum

NEWSBOX Wirtschafts- und Steuerrecht Ausgabe 102, Datum Ausschluss geringfügig Beschäftigter von betrieblicher Altersversorgung Verfasser Prof. Dr. Tim Jesgarzewski FOM Hochschule für Oekonomie & Management Bremen KCW KompetenzCentrum für Wirtschaftsrecht Hamburg

Mehr

ARBEITSRECHT August 2018

ARBEITSRECHT August 2018 ARBEITSRECHT August 2018 Befristungsrecht BVerfG vs. BAG: nicht zuvor heißt nicht zuvor BVerfG, Beschl. V. 06.06.2018, 1 BvL 7/14, 1 BvR 1375/14 Arbeitsverträge können nach 14 Abs. 2 TzBfG auch ohne sachlichen

Mehr

Teilzeit - Brückenteilzeit Abrufarbeit Was sich ab 1. Januar 2019 ändert

Teilzeit - Brückenteilzeit Abrufarbeit Was sich ab 1. Januar 2019 ändert Veröffentlicht am 06.09.2018 Teilzeit - Brückenteilzeit Abrufarbeit Was sich ab 1. Januar 2019 ändert Die Bundesregierung plant entsprechend den im Koalitionsvertrag getroffenen Vereinbarungen eine Änderung

Mehr

Newsletter für Betriebsräte

Newsletter für Betriebsräte 1 Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeitarbeit Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19. Dezember 2018-10 AZR 231/18 - Eine Regelung in einem Tarifvertrag kann im Einklang mit 4 Abs. 1 TzBfG dahin auszulegen sein,

Mehr

Mandantenbrief Juli Die richtige Befristung von Arbeitsverhältnissen

Mandantenbrief Juli Die richtige Befristung von Arbeitsverhältnissen Mandantenbrief Juli 2010 Die richtige Befristung von Arbeitsverhältnissen Befristung: Die Begründung ist wichtig Wenn Sie gute Sachgründe dafür haben, können Sie das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers

Mehr

Nicht ohne meinen Anwalt! Wann kann ich meinen Anwalt zu einem Gespräch mit meinem Arbeitgeber mitnehmen?

Nicht ohne meinen Anwalt! Wann kann ich meinen Anwalt zu einem Gespräch mit meinem Arbeitgeber mitnehmen? THIEL A R B E I T S R E C H T Nicht ohne meinen Anwalt! Wann kann ich meinen Anwalt zu einem Gespräch mit meinem Arbeitgeber mitnehmen? (Stand 09/2016) 1 Inhaltsverzeichnis Einführung... 1 A. Wann müssen

Mehr

Newsletter für Betriebsräte

Newsletter für Betriebsräte 1 Kein automatischer Verfall des Urlaubsanspruchs wegen nicht gestellten Urlaubsantrags zu EuGH, Urteil vom 06. November 2018 - C-619/16 und C-684/16 Ein Arbeitnehmer darf seine Ansprüche auf bezahlten

Mehr

KRAFTFAHRZEUGGEWERBE BAYERN

KRAFTFAHRZEUGGEWERBE BAYERN KRAFTFAHRZEUGGEWERBE BAYERN I. Befristete Arbeitsverhältnisse nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) vom 21.12.2000 schafft seit seinem Inkrafttreten

Mehr

NEWSBOX Wirtschafts- und Steuerrecht Ausgabe 085, Datum

NEWSBOX Wirtschafts- und Steuerrecht Ausgabe 085, Datum Sachgrundlos befristetes Arbeitsverhältnis im Anschluss an ein Heimarbeitsverhältnis Verfasser Prof. Dr. Tim Jesgarzewski FOM Hochschule für Oekonomie & Management Bremen KCW KompetenzCentrum für Wirtschaftsrecht

Mehr

Befristung von Arbeitsverhältnissen

Befristung von Arbeitsverhältnissen Befristung von Arbeitsverhältnissen Ihre Ansprechpartner: Ass. Eva-Maria Mayer Telefon: 02 03-28 21-279 1. Allgemeines Arbeitsverträge können sowohl unbefristet als auch befristet abgeschlossen werden.

Mehr

arbeits-/sozialrechtliche Entscheidungen

arbeits-/sozialrechtliche Entscheidungen 12/12 Neueste ober- und höchstgerichtliche arbeits-/sozialrechtliche Entscheidungen Arbeitsrecht Inhaltsübersicht: - Arbeitszeugnis - kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Dank und gute Wünsche ----------------------------------

Mehr

Aktuelles - Ausgabe DEZEMBER 2009

Aktuelles - Ausgabe DEZEMBER 2009 Dezember 2009 Seite: 1 Aktuelles - Ausgabe DEZEMBER 2009 Themen dieser Ausgabe BAG, Urteil vom 18.08.2009 9 AZR 517/08 Teilzeitbegehren während der Erziehungszeit BAG, Beschluss vom 21.07.2009 1 ABR 35/08

Mehr

Arbeits- und Sozialrechts-Info Teilzeitarbeit Befristete Arbeitsverträge

Arbeits- und Sozialrechts-Info Teilzeitarbeit Befristete Arbeitsverträge Arbeits- und Sozialrechts-Info Teilzeitarbeit Befristete Arbeitsverträge Regelungen nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz Stand: 4/2017 Arbeits- und Sozialrechtsinfo Teilzeitarbeit, befristete Arbeitsverträge

Mehr

Arbeits- und Sozialrechts-Info Teilzeitarbeit Befristete Arbeitsverträge

Arbeits- und Sozialrechts-Info Teilzeitarbeit Befristete Arbeitsverträge Arbeits- und Sozialrechts-Info Teilzeitarbeit Befristete Arbeitsverträge Regelungen nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz Stand: 4/2018 Arbeits- und Sozialrechtsinfo Teilzeitarbeit, befristete Arbeitsverträge

Mehr

R E C H T S AN W Ä L T E

R E C H T S AN W Ä L T E R E C H T S AN W Ä L T E Ausgabe Januar 2018 Seite 160-165 INHALT SEITE 160: Arbeitsrecht Änderung der ständigen Rechtsprechung zur Vorbeschäftigung von Arbeitnehmern? SEITE 162: Arbeitsrecht EuGH: LKW-Fahrer

Mehr

Bundesteilhabegesetz - Erste Stufe *

Bundesteilhabegesetz - Erste Stufe * Bundesteilhabegesetz - Erste Stufe 30.12.2016* * s. im Einzelnen Schiefer/Heitmann, Krankheit im Arbeitsverhältnis, Düsseldorfer Schriftenreihe (demn. 2. Aufl.), Nelle, NZA 2017, 880; Mühlmann, NZA 2017,

Mehr

MEIN GUTES RECHT. Teilzeitarbeit Informationen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

MEIN GUTES RECHT. Teilzeitarbeit Informationen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer MEIN GUTES RECHT Teilzeitarbeit Informationen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer MEIN GUTES RECHT Die IG BCE informiert über Teilzeitarbeit Teilzeitarbeit Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet,

Mehr

Beschäftigung von Rentnern und Arbeitsrecht

Beschäftigung von Rentnern und Arbeitsrecht Beschäftigung von Rentnern und Arbeitsrecht Praxis & Recht 30.08.2017 Reinhard Gusek Geschäftsführer - 1 - Einstieg: Fachkräftemangel Steigende Nachfrage bei Rentnern Verdoppelung der erwerbstätigen Rentner

Mehr

karief.com JURA-BLOG VON KAI RIEFENSTAHL

karief.com JURA-BLOG VON KAI RIEFENSTAHL Eine unrichtige Belehrung des Betriebsrats kann zur Unwirksamkeit einer ausgesprochenen Kündigung führen Der Weg zu einer wirksamen arbeitsrechtlichen Kündigung kann mit vielen Stolpersteinen versehen

Mehr

Befristeter Arbeitsvertrag - im Fokus

Befristeter Arbeitsvertrag - im Fokus Befristeter Arbeitsvertrag - im Fokus Ausgearbeitet vom Expertenkreis Arbeitsrecht des HDE Stand: Juni 2013 Sollten Sie Rückfragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Verband 2 I N H A L

Mehr

KIRCHLICHES ARBEITSGERICHT. gegen

KIRCHLICHES ARBEITSGERICHT. gegen Geschäfts-Nr.: AS 06/15 Verkündet am 18.12.2015 PD Dr. Stefan Ihli Leiter der Geschäftsstelle KIRCHLICHES ARBEITSGERICHT Urteil In dem kirchlichen Arbeitsgerichtsverfahren Mitarbeitervertretung Klägerin

Mehr

Befristung von Arbeitsverhältnissen

Befristung von Arbeitsverhältnissen Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld 1. Allgemeines Arbeitsverträge können sowohl unbefristet als auch befristet abgeschlossen werden. Während für die Beendigung eines unbefristeten Arbeitsvertrages

Mehr

Newsletter für Betriebsräte

Newsletter für Betriebsräte 1 Schadensersatz wegen unterbliebener Erhöhung der Wochenarbeitszeit - Benachteiligung wegen der (Schwer-) Behinderung Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26. Januar 2017 8 AZR 736/15 Die Vermutung einer

Mehr

Mittagsinfo am zum Thema Teilzeitarbeit

Mittagsinfo am zum Thema Teilzeitarbeit Mittagsinfo am 09.02.2016 zum Thema Teilzeitarbeit Überblick über Rechtliche Grundlagen Voraussetzungen Reduzierung und Verteilung der Arbeitszeit Ablehnungsgründe für den Arbeitgeber Seite 1 Definition

Mehr

Befristeter Arbeitsvertrag - im Fokus

Befristeter Arbeitsvertrag - im Fokus Befristeter Arbeitsvertrag - im Fokus Ausgearbeitet vom Expertenkreis Arbeitsrecht des HDE Stand: Juni 2016 Sollten Sie Rückfragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Verband 2 INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

Bundesarbeitsgericht Urt. v , Az.: 7 AZR 642/02

Bundesarbeitsgericht Urt. v , Az.: 7 AZR 642/02 Bundesarbeitsgericht Urt. v. 15.01.2003, Az.: 7 AZR 642/02 Befristeter Arbeitsvertrag: Mitten im Strom kein Pferd wechseln Wenn auch das TzBfG (in Kraft seit 2001) die Verlängerung eines ohne sachlichen

Mehr

Eine Befristung nach dieser Vorschrift ist jedoch grundsätzlich nur bei Neueinstellungen erlaubt.

Eine Befristung nach dieser Vorschrift ist jedoch grundsätzlich nur bei Neueinstellungen erlaubt. TK Lexikon Arbeitsrecht Befristetes Arbeitsverhältnis Arbeitsrecht 1 Wirksamkeitsvoraussetzungen für eine Befristung HI941136 HI2330427 Grundsätzlich sind Befristungen nur rechtsgültig, wenn dafür ein

Mehr

Betriebsvereinbarung Weiterarbeit in der Rente

Betriebsvereinbarung Weiterarbeit in der Rente Betriebsvereinbarung Weiterarbeit in der Rente die X-GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Y. - Arbeitgeberin - Betriebsrat der X-GmbH, vertreten durch deren Vorsitzende Frau Z. - Betriebsrat

Mehr

1. WANN DARF EIN ARBEITNEHMER BEFRISTET EINGESTELLT WERDEN?

1. WANN DARF EIN ARBEITNEHMER BEFRISTET EINGESTELLT WERDEN? MERKBLATT Fairplay BEFRISTUNG VON ARBEITSVERTRÄGEN Sie wollen einen Arbeitnehmer nur für eine bestimmte Zeitdauer einstellen? Die IHK gibt Ihnen wichtige Hinweise, was Sie in diesem Fall beachten müssen

Mehr

Fallstricke bei der Befristung von Arbeitsverträgen

Fallstricke bei der Befristung von Arbeitsverträgen Fallstricke bei der Befristung von Arbeitsverträgen - Bonner Unternehmertage 2012 - Referent: Dr. Nicolai Besgen - Fachanwalt für Arbeitsrecht - www.meyer-koering.de I. Rechtsgrundlagen Das Befristungsrecht

Mehr

Allgemeine Hamburger Arbeitgebervereinigung e.v.

Allgemeine Hamburger Arbeitgebervereinigung e.v. Allgemeine Hamburger Arbeitgebervereinigung e.v. An alle Mitgliedsfirmen der Allgemeinen Hamburger Arbeitgebervereinigung e. V. Kapstadtring 10, 22297 Hamburg Telefon: 040 / 63 78-5000 Telefax: 040 / 63

Mehr

Im Namen des Volkes. Urteil

Im Namen des Volkes. Urteil Arbeitsgericht Cottbus Geschäftszeichen (bitte immer angeben) 6 Ca 86/10 Verkündet am 27.04.2010 als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Im Namen des Volkes Urteil In Sachen - Klägerin - Prozessbevollmächtigte:

Mehr

Teilzeitarbeit Befristete Arbeitsverträge

Teilzeitarbeit Befristete Arbeitsverträge beraten.bilden.forschen. ARBEITS- UND SOZIALRECHTS INFO Teilzeitarbeit Befristete Arbeitsverträge Regelungen nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz Stand: 1/2019 Teilzeitarbeit Befristete Arbeitsverträge

Mehr

Welche Regeln gelten bei der befristeten Aufstockung der Arbeitszeit?

Welche Regeln gelten bei der befristeten Aufstockung der Arbeitszeit? Geschäftsstelle für Mitarbeitervertretungen DiAG/MAV/KODA Erzdiözese Freiburg Diözesane Arbeitsgemeinschaft für Mitarbeitervertretungen Anna Englaender, Rechtsreferentin Stand: 30.11.2016 Welche Regeln

Mehr

Geschäftsstelle für Mitarbeitervertretungen DiAG/MAV/KODA Erzdiözese Freiburg

Geschäftsstelle für Mitarbeitervertretungen DiAG/MAV/KODA Erzdiözese Freiburg Geschäftsstelle für Mitarbeitervertretungen DiAG/MAV/KODA Erzdiözese Freiburg Diözesane Arbeitsgemeinschaft für Mitarbeitervertretungen Marta Böge, Rechtsreferentin Christine Burger, Rechtsreferentin Stand:

Mehr

DIE ZEITLICHE BEFRISTUNG VON ARBEITSVERTRÄGEN GIBT DEM ARBEITGEBER FLEXIBILITÄT.

DIE ZEITLICHE BEFRISTUNG VON ARBEITSVERTRÄGEN GIBT DEM ARBEITGEBER FLEXIBILITÄT. Sachgrund Befristung, ohne DIE ZEITLICHE BEFRISTUNG VON ARBEITSVERTRÄGEN GIBT DEM ARBEITGEBER FLEXIBILITÄT. Arbeitsvertrag nur für eine bestimmte Dauer Wird im Arbeitsvertrag vereinbart, dass das Arbeitsverhältnis

Mehr

Niedersächsisches Finanzministerium VD Hannover, den

Niedersächsisches Finanzministerium VD Hannover, den Niedersächsisches Finanzministerium VD 4 35 08 Hannover, den 01.11.2017 Überstundenzuschlag bei Teilzeitbeschäftigung mit/ohne Schicht- und Wechselschichtarbeit; hier: Durchführungshinweise In der Mitgliederversammlung

Mehr

Tatbestand. Verkäuferin G

Tatbestand. Verkäuferin G Befristung/Überraschungsklausel/Transparenzgebot BGB 305c Abs. 1, 307 Abs. 1 Enthält ein Formulararbeitsvertrag neben einer drucktechnisch hervorgehobenen Befristung für die Dauer eines Jahres im nachfolgenden

Mehr

A 7.8 Teilzeitbeschäftigung (Arbeitszeitreduzierung)

A 7.8 Teilzeitbeschäftigung (Arbeitszeitreduzierung) RECHTSPRECHUNG 370 Nicht-amtliche Leitsätze 1. Verwendet der Gesetzgeber den Begriff schriftlich im Zusammenhang mit einer Willens erklärung, meint er regelmäßig die Schriftform des 126 Abs. 1 BGB. 2.

Mehr

UPDATE ARBEITSRECHT AULINGER RECHTSANWÄLTE NOTARE. Pfändungsschutzrecht Keine Pfändung von Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszulagen

UPDATE ARBEITSRECHT AULINGER RECHTSANWÄLTE NOTARE. Pfändungsschutzrecht Keine Pfändung von Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszulagen ARBEITSRECHT September 2017 UPDATE Pfändungsschutzrecht Keine Pfändung von Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszulagen BAG Urteil vom 23.08.2017 10 AZR 859/16 Erschwerniszulagen sind gemäß 850a Nr. 3

Mehr

UPDATE. Arbeitsrecht. Dezember Urlaubsrecht Arbeitgeber muss auf Urlaubsansprüche hinweisen. EuGH, Urt. v , C-619/16 und C-684/16

UPDATE. Arbeitsrecht. Dezember Urlaubsrecht Arbeitgeber muss auf Urlaubsansprüche hinweisen. EuGH, Urt. v , C-619/16 und C-684/16 UPDATE Arbeitsrecht Dezember 2018 Urlaubsrecht Arbeitgeber muss auf Urlaubsansprüche hinweisen EuGH, Urt. v. 09.11.2018, C-619/16 und C-684/16 Kann ein Arbeitnehmer seinen Urlaub bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Mehr

Bildung für die Arbeit Bildung für das Leben

Bildung für die Arbeit Bildung für das Leben Bildung für die Arbeit Bildung für das Leben Einführung Ein Arbeitsverhältnis kann datumsmäßig oder zweckbestimmt (dies gib es nur selten) befristet werden. Ist das Arbeitsverhältnis kalendarisch befristet,

Mehr

Arbeits- und Sozialrecht. An die Mitglieder. Haftungsbeschränkung für Arbeitgeber bei Direktversicherung und Pensionskasse

Arbeits- und Sozialrecht. An die Mitglieder. Haftungsbeschränkung für Arbeitgeber bei Direktversicherung und Pensionskasse Arbeits- und Sozialrecht Arbeitgeberverband Zement und Baustoffe e.v. Beckum Nr. 04/17 25. April 2017/gu An die Mitglieder I. ALTERSVERSORGUNG Haftungsbeschränkung für Arbeitgeber bei Direktversicherung

Mehr

Teilzeitarbeit. gesetzliche und tarifliche Regelungen

Teilzeitarbeit. gesetzliche und tarifliche Regelungen Teilzeitarbeit gesetzliche und tarifliche Regelungen Teilzeit ermöglichen Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten, auch in leitenden Positionen, Teilzeitarbeit zu ermöglichen. Teilzeitarbeitsplätze ausschreiben

Mehr

KIRCHLICHES ARBEITSGERICHT. gegen

KIRCHLICHES ARBEITSGERICHT. gegen Geschäfts-Nr.: AS 20/08 Verkündet am 19.09.2008 Dr. Stefan Ihli Leiter der Geschäftsstelle KIRCHLICHES ARBEITSGERICHT Urteil In dem kirchlichen Arbeitsgerichtsverfahren Klägerin gegen Mitarbeitervertretung

Mehr

Die Tipps im Mai 2018 stellen kurz die geplanten Neuregelungen im Arbeitsvertrag aus dem Koalitionsvertrag. Inhalt

Die Tipps im Mai 2018 stellen kurz die geplanten Neuregelungen im Arbeitsvertrag aus dem Koalitionsvertrag. Inhalt Liebe Leserin, lieber Leser, herzlich willkommen zu unserem Newsletter für Mai 2018 unserer auf das Arbeitsrecht spezialisierten Kanzlei, BECK.Kanzlei für Arbeitsrecht. Auch in diesem Monat werden wir

Mehr

Richtlinie über den Abschluss von Zeitverträgen in den Beteiligungen der

Richtlinie über den Abschluss von Zeitverträgen in den Beteiligungen der Anlage zur Drucksache Nr. 37 für die Sitzung der Senatskommission für öffentliche Unternehmen am 17. Oktober 2017 Richtlinie über den Abschluss von Zeitverträgen in den Beteiligungen der Freien und Hansestadt

Mehr

KIRCHLICHES ARBEITSGERICHT. gegen

KIRCHLICHES ARBEITSGERICHT. gegen Geschäfts-Nr.: AS 19/08 Verkündet am 19.09.2008 Dr. Stefan Ihli Leiter der Geschäftsstelle KIRCHLICHES ARBEITSGERICHT Urteil In dem kirchlichen Arbeitsgerichtsverfahren Klägerin gegen Mitarbeitervertretung

Mehr

NEWSBOX Wirtschafts- und Steuerrecht Ausgabe 086, Datum

NEWSBOX Wirtschafts- und Steuerrecht Ausgabe 086, Datum Massenentlassungsanzeige Konsultation des Betriebsrates Verfasser Prof. Dr. Tim Jesgarzewski FOM Hochschule für Oekonomie & Management Bremen KCW KompetenzCentrum für Wirtschaftsrecht Hamburg Prof. Dr.

Mehr

Mindestlohn bei nach Monaten bemessenen Zeitlohnabreden Konsequenzen bei Unterschreiten des gesetzlichen Mindestlohns

Mindestlohn bei nach Monaten bemessenen Zeitlohnabreden Konsequenzen bei Unterschreiten des gesetzlichen Mindestlohns Mindestlohn bei nach Monaten bemessenen Zeitlohnabreden Konsequenzen bei Unterschreiten des gesetzlichen Mindestlohns 2017 Deutscher Bundestag Seite 2 Mindestlohn bei nach Monaten bemessenen Zeitlohnabreden

Mehr

Anfechtung - befristeter Arbeitsvertrag

Anfechtung - befristeter Arbeitsvertrag Anfechtung - befristeter Arbeitsvertrag Überschreitet der Verlängerungsvertrag gemäß 4 Abs. 2 TzBfG den Zwei-Jahres- Zeit-Raum um einen Tag ist eine Anfechtung des Arbeitsvertrages unter dem Gesichtspunkt

Mehr

NEWSBOX Wirtschafts- und Steuerrecht Ausgabe 129, Datum

NEWSBOX Wirtschafts- und Steuerrecht Ausgabe 129, Datum Hinausschieben des Vertragsendes bei vereinbarter Beendigung durch Erreichen der Regelaltersgrenze Verfasser Prof. Dr. Tim Jesgarzewski FOM Hochschule für Oekonomie & Management, Bremen KCW KompetenzCentrum

Mehr

Bundesarbeitsgericht Urteil vom 22. Februar 2018 Sechster Senat - 6 AZR 95/17 - ECLI:DE:BAG:2018: U.6AZR

Bundesarbeitsgericht Urteil vom 22. Februar 2018 Sechster Senat - 6 AZR 95/17 - ECLI:DE:BAG:2018: U.6AZR Bundesarbeitsgericht Urteil vom 22. Februar 2018 Sechster Senat - 6 AZR 95/17 - ECLI:DE:BAG:2018:220218.U.6AZR95.17.0 I. Arbeitsgericht Trier Urteil vom 27. Januar 2016-4 Ca 644/15 - II. Landesarbeitsgericht

Mehr

Befristung TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2, 17 Satz 1; UmwG 2 Nr. 1, 19 Abs. 1 Satz 2, 20 Abs. 1 Nr. 1 und 2, 324; BGB 613 a Abs. 1

Befristung TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2, 17 Satz 1; UmwG 2 Nr. 1, 19 Abs. 1 Satz 2, 20 Abs. 1 Nr. 1 und 2, 324; BGB 613 a Abs. 1 Befristung TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2, 17 Satz 1; UmwG 2 Nr. 1, 19 Abs. 1 Satz 2, 20 Abs. 1 Nr. 1 und 2, 324; BGB 613 a Abs. 1 Bei der Verschmelzung von Rechtsträgern unter Auflösung ohne Abwicklung

Mehr

Teilzeitarbeit Rechtliche Aspekte und moderne Arbeitszeitmodelle

Teilzeitarbeit Rechtliche Aspekte und moderne Arbeitszeitmodelle -Kurzvorträge zum Arbeitsrecht - Teilzeitarbeit Rechtliche Aspekte und moderne Arbeitszeitmodelle Ass.jur. Der gesetzliche Auftrag 1 Teilzeit und Befristungsgesetz (TzBfG) Ziele Ziel des Gesetzes ist,

Mehr

NEWSBOX Wirtschafts- und Steuerrecht Ausgabe 136, Datum

NEWSBOX Wirtschafts- und Steuerrecht Ausgabe 136, Datum Kürzung von Urlaubsansprüchen für Zeiten der Elternzeit durch Erklärung des Arbeitgebers Verfasser Prof. Dr. Tim Jesgarzewski FOM Hochschule für Oekonomie & Management, Bremen KCW KompetenzCentrum für

Mehr

MODUL 5. Sachverhalt. Ist die beim Arbeitsgericht Frankfurt a.m. fristgerecht eingelegte Kündigungsschutzklage des A zulässig und begründet? S.

MODUL 5. Sachverhalt. Ist die beim Arbeitsgericht Frankfurt a.m. fristgerecht eingelegte Kündigungsschutzklage des A zulässig und begründet? S. MODUL 5 Sachverhalt Die K-GmbH betreibt in Frankfurt am Main einen Gebrauchtwagenhandel mit 27 fest angestellten Mitarbeitern, welche C als Geschäftsführer leitet. A ist seit Anfang Dezember 2003 bei der

Mehr

Arbeitsgericht München ENDURTEIL

Arbeitsgericht München ENDURTEIL Verkündet am: 20.12.2012 Biernatzki Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Arbeitsgericht München Im Namen des Volkes ENDURTEIL In dem Rechtsstreit A. A-Straße, A-Stadt Prozessbevollmächtigte/r: B. Büro A-Stadt

Mehr

Bundesarbeitsgericht Urteil vom 15. Februar 2017 Siebter Senat - 7 AZR 153/15 - ECLI:DE:BAG:2017: U.7AZR

Bundesarbeitsgericht Urteil vom 15. Februar 2017 Siebter Senat - 7 AZR 153/15 - ECLI:DE:BAG:2017: U.7AZR Bundesarbeitsgericht Urteil vom 15. Februar 2017 Siebter Senat - 7 AZR 153/15 - ECLI:DE:BAG:2017:150217.U.7AZR153.15.0 I. Arbeitsgericht Siegburg Urteil vom 17. April 2014-1 Ca 3054/13 - II. Landesarbeitsgericht

Mehr

SBV-Beteiligung bei Änderungskündigung 1

SBV-Beteiligung bei Änderungskündigung 1 07.08.2018 SBV-Beteiligung bei Änderungskündigung 1 Anmerkung zum Urteil des ArbG Hagen vom 06. März 2018 Beitrag von Prof. Dr. Wolfhard Kohte und Ass. iur. Matthias Liebsch, Zentrum für Sozialforschung

Mehr

STORZ MEYER BRÄUNING ANWALTSKANZLEI FÜR ARBEITS- & ZIVILRECHT

STORZ MEYER BRÄUNING ANWALTSKANZLEI FÜR ARBEITS- & ZIVILRECHT 1. Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 17. März 2016-8 AZR 501/14 (A) Berücksichtigung der Konfession bei der Einstellung? Der Beklagte ist ein Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Für ihn

Mehr

beraten bilden forschen Kündigungsfristen und Kündigungsschutz Arbeits- und Sozialrechtsinfo

beraten bilden forschen Kündigungsfristen und Kündigungsschutz Arbeits- und Sozialrechtsinfo beraten bilden forschen Arbeits- und Sozialrechtsinfo Kündigungsfristen und Kündigungsschutz Stand 1/2016 Arbeits- und Sozialrechtsinfo Kündigungsfristen und Kündigungsschutz Kündigungsfristen Gesetzliche

Mehr

Vorlesung Wirtschaftsprivatrecht

Vorlesung Wirtschaftsprivatrecht Vorlesung Wirtschaftsprivatrecht 24. Einheit 21.01.2010 Dr. Fabian Jungk Institut für Recht der Wirtschaft Systematik: Der AV kann durch folgende Ereignisse beendet werden: Kündigung Aufhebungsvertrag

Mehr

Inhalt. 1. Schriftformerfordernis bei Befristungsabrede über mehrere Jahre hinweg

Inhalt. 1. Schriftformerfordernis bei Befristungsabrede über mehrere Jahre hinweg Liebe Leserin, lieber Leser, herzlich willkommen zu unserem Newsletter für April 2018 unserer auf das Arbeitsrecht spezialisierten Kanzlei, BECK.Kanzlei für Arbeitsrecht. Auch in diesem Monat werden wir

Mehr

ARBEITSRECHT April 2018

ARBEITSRECHT April 2018 ARBEITSRECHT April 2018 Betriebsverfassungsrecht Nicht jede kritische Äußerung über den Betriebsrat ist Wahlbeeinflussung BAG, Beschluss vom 25.10.2017 7 ABR 10/16 Gerade in Zeiten der Betriebsratswahlen

Mehr

Befristung von Arbeitsverhältnissen

Befristung von Arbeitsverhältnissen Befristung von Arbeitsverhältnissen 1. Allgemeines Arbeitsverträge können sowohl unbefristet als auch befristet abgeschlossen werden. Während für die Beendigung eines unbefristeten Arbeitsvertrages eine

Mehr

VON PROFI ZU PROFI Das Informationsportal der Gastronomiebranche

VON PROFI ZU PROFI Das Informationsportal der Gastronomiebranche A 8130 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge Vom 21. Dezember 2000 (BGBl. I S. 1966) Beschäftigungsförderungsgesetz aufgehoben Mit Inkrafttreten

Mehr

Bürde oder Benefit: Die Beschäftigung älterer Menschen

Bürde oder Benefit: Die Beschäftigung älterer Menschen Bürde oder Benefit: Die Beschäftigung älterer Menschen Rechtsanwalt Dr. Uwe Schlegel Eisenbeis Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Rösrather Straße 568 51107 Köln www.etl-rechtsanwaelte.de Vorstellung Dr. Uwe

Mehr

Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeitund Befristungsgesetz TzBfG) 1

Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeitund Befristungsgesetz TzBfG) 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz TzBfG 813 Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeitund Befristungsgesetz TzBfG) 1 Vom 21. Dezember 2000 (BGBl. I S. 1966) zuletzt geändert durch

Mehr

Uwe Melzer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht - Vortrag Brückenteilzeit. Brückenteilzeit

Uwe Melzer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht - Vortrag Brückenteilzeit. Brückenteilzeit Brückenteilzeit Vortrag am 15.01.2019 in Stuttgart und am 22.01.2019 in Waiblingen im Rahmen des MitMachProgramm 2019 ver.di-bezirk Stuttgart Uwe Melzer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Breitscheidstraße

Mehr

I m N a m e n d e s V o l k e s U R T E I L. In dem Rechtsstreit

I m N a m e n d e s V o l k e s U R T E I L. In dem Rechtsstreit Sächsisches Landesarbeitsgericht Zwickauer Straße 54, 09112 Chemnitz Postfach 7 04, 09007 Chemnitz Bitte bei allen Schreiben angeben: Az.: 4 Ca 1075/14 ArbG Dresden Verkündet am 24.03.2015 I m N a m e

Mehr

ÜBERBLICK ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG 2.0

ÜBERBLICK ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG 2.0 ÜBERBLICK ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG 2.0 Arbeitnehmerüberlassung 2.0 2 - Zum 01.04.2017 treten zahlreiche Änderungen zur Arbeitnehmerüberlassung in Kraft. - Wichtige Aspekte sind: Keine Scheinwerkverträge

Mehr

Kündigungsfristen und Kündigungsschutz

Kündigungsfristen und Kündigungsschutz Arbeits- und Sozialrechts-Info Kündigungsfristen und Kündigungsschutz Stand: 3/2017 Arbeits- und Sozialrechtsinfo Kündigungsfristen und Kündigungsschutz Kündigungsfristen Gesetzliche Regelung: Die gesetzliche

Mehr

Kündigungsfristen und Kündigungsschutz

Kündigungsfristen und Kündigungsschutz Arbeits- und Sozialrechts-Info Kündigungsfristen und Kündigungsschutz Stand: 4/2018 Arbeits- und Sozialrechtsinfo Kündigungsfristen und Kündigungsschutz Kündigungsfristen Gesetzliche Regelung: Die gesetzliche

Mehr

R E C H T S AN W Ä L T E

R E C H T S AN W Ä L T E R E C H T S AN W Ä L T E Ausgabe Mai 2017 Seite 121-125 INHALT SEITE 121: Gesetzgebung: Entgelttransparenzgesetz SEITE 123: Abgekürzte Kündigungsfrist während der Probezeit SEITE 124: Fehlende Zustimmung

Mehr

ARBEITSRECHT AULINGER RECHTSANWÄLTE NOTARE. Dezember Betriebsverfassungsrecht Mitbestimmung des Betriebsrates bei Lohnerhöhungen

ARBEITSRECHT AULINGER RECHTSANWÄLTE NOTARE. Dezember Betriebsverfassungsrecht Mitbestimmung des Betriebsrates bei Lohnerhöhungen ARBEITSRECHT Dezember 2017 Betriebsverfassungsrecht Mitbestimmung des Betriebsrates bei Lohnerhöhungen LAG Düsseldorf, Urteil vom 22.08.2017 14 TaBV 25/17 Der Betriebsrat bestimmt bei der betrieblichen

Mehr

Urlaub bei Arbeitsunfähigkeit Die Entscheidung des BAG vom 24. März 2009

Urlaub bei Arbeitsunfähigkeit Die Entscheidung des BAG vom 24. März 2009 Urlaub bei Arbeitsunfähigkeit Die Entscheidung des BAG vom 24. März 2009 Mit Entscheidung vom 20.01.2009 (Az. C-350/06 und C-520/06) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) folgendes festgestellt: Art.

Mehr

Datum: Rechtsvorschriften: 2 Abs. 1 Nr. 3 a ArbGG, 17 a GVG, 143 InsO, 117 BGB

Datum: Rechtsvorschriften: 2 Abs. 1 Nr. 3 a ArbGG, 17 a GVG, 143 InsO, 117 BGB LANDESARBEITSGERICHT NÜRNBERG 8 Ca 6466/13 (Arbeitsgericht Nürnberg) Datum: 09.04.2014 Rechtsvorschriften: 2 Abs. 1 Nr. 3 a ArbGG, 17 a GVG, 143 InsO, 117 BGB Leitsatz: Der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten

Mehr

Teilzeitarbeit. Stand: Dezember Sollten Sie Rückfragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Innung

Teilzeitarbeit. Stand: Dezember Sollten Sie Rückfragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Innung Teilzeitarbeit Stand: Dezember 2002 Sollten Sie Rückfragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Innung Die im Merkblatt "Teilzeitarbeit" zusammengestellten Hinweise sollen den Metallinnungen

Mehr

Befristung von Arbeitsverhältnissen

Befristung von Arbeitsverhältnissen Befristung von Arbeitsverhältnissen Ihre Ansprechpartner: Ass. Eva-Maria Mayer Telefon: 02 03-28 21-279 1. Allgemeines Arbeitsverträge können sowohl unbefristet als auch befristet abgeschlossen werden.

Mehr

Gesetzesstand. Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge. Vom 21. Dezember 2000 (BGBl. I 2000, S. 1966)

Gesetzesstand. Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge. Vom 21. Dezember 2000 (BGBl. I 2000, S. 1966) Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge ( HI856) Gesetzesstand Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge Vom. Dezember 000 (BGBl. I 000, S. 966) Amtl. Gliederungsnummer:

Mehr

Arbeitsplatz Einstellungsfragen, Einschränkungen und Gefahren

Arbeitsplatz Einstellungsfragen, Einschränkungen und Gefahren Arbeitsplatz Einstellungsfragen, Einschränkungen und Gefahren Arbeitsrechtliche Fragen der Adipositas bei Eingehung, Durchführung und Kündigung des Arbeitsverhältnisses Dr. Stefan Müller Rechtsanwalt und

Mehr

Rund um den Arbeitsvertrag

Rund um den Arbeitsvertrag Rund um den Arbeitsvertrag Ø RechtsanwälGn Sabrina Klaesberg Ø FachanwälGn für Arbeitsrecht Westring 23 44787 Bochum!"+49 234 96 137-0 # +49 234 96 137-49 info@bn-anwaelte.de www.bn-anwaelte.de Arbeitsvertrag

Mehr

2 B. Lösung Im Teilzeit- und Befristungsgesetz werden die Möglichkeiten zur Befristung ohne Sachgrund gestrichen. Damit wird die Zulässigkeit einer Be

2 B. Lösung Im Teilzeit- und Befristungsgesetz werden die Möglichkeiten zur Befristung ohne Sachgrund gestrichen. Damit wird die Zulässigkeit einer Be Deutscher Bundestag Drucksache 18/7 18. Wahlperiode 23. 10. 2013 Gesetzentwurf der Abgeordneten Klaus Ernst, Susanna Karawanskij, Jutta Krellmann, Thomas Nord, Richard Pitterle, Michael Schlecht, Dr. Axel

Mehr

Brennpunkte Arbeitsrecht 2012 (K)eine Hoffnung für Arbeitgeber?

Brennpunkte Arbeitsrecht 2012 (K)eine Hoffnung für Arbeitgeber? Folie 1 Brennpunkte Arbeitsrecht 2012 (K)eine Hoffnung für Arbeitgeber? Ihr Referent: Rechtsanwalt Dr. Uwe Schlegel Folie 2 Was ist so schlimm am Arbeitsrecht? Folie 3 Was ist so schlimm am Arbeitsrecht?

Mehr

WoBindG 10, 11 Abs. 3; BGB 307 Abs. 1, 542, 561, 573

WoBindG 10, 11 Abs. 3; BGB 307 Abs. 1, 542, 561, 573 DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 8zr163_10 letzte Aktualisierung: 04.07.2011 BGH, 02.03.2011 - VIII ZR 163/10 WoBindG 10, 11 Abs. 3; BGB 307 Abs. 1, 542, 561, 573 Mietrecht: Formularvertraglicher

Mehr

Ansprechpartner für Mitgliedsunternehmen Tel. Assessor Stefan Cordes

Ansprechpartner für Mitgliedsunternehmen  Tel. Assessor Stefan Cordes MERKBLATT Recht / Steuern B E F R I S TUNG VON A R B E I T SVERTRÄGEN Ansprechpartner für Mitgliedsunternehmen E-Mail Tel. Assessor Stefan Cordes cordes@bayreuth.ihk.de 0921 886-217 Datum/Stand Oktober

Mehr

Kündigung eines schwerbehinderten Menschen I SGB IX 69 Abs. 1, 85, 90 Abs. 2a

Kündigung eines schwerbehinderten Menschen I SGB IX 69 Abs. 1, 85, 90 Abs. 2a Kündigung eines schwerbehinderten Menschen I SGB IX 69 Abs. 1, 85, 90 Abs. 2a Der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen findet nach 90 Abs. 2a 2. Alt. SGB IX nur dann Anwendung, wenn

Mehr

Die Befristung von Arbeitsverhältnissen

Die Befristung von Arbeitsverhältnissen Die Befristung von Arbeitsverhältnissen nach der Arbeitsvertragsordnung für den kirchlichen Dienst in der Erzdiözese Freiburg (AVO) Grundzüge 19. April 2016 Claudia Kuhner, Geschäftsstelle DiAG/MAV/KODA

Mehr

Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Beschluß vom TaBV 59/03 (Rechtsbeschwerde beim BAG - 1 ABR 25/04 - )

Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Beschluß vom TaBV 59/03 (Rechtsbeschwerde beim BAG - 1 ABR 25/04 - ) Vereinbaren die Vertragsparteien die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und wird diese Vereinbarung durch Kündigung und Abwicklungsvertrag umgesetzt, besteht kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates

Mehr

Bundesarbeitsgericht Urteil vom 8. Mai 2018 Neunter Senat - 9 AZR 578/17 - ECLI:DE:BAG:2018: U.9AZR

Bundesarbeitsgericht Urteil vom 8. Mai 2018 Neunter Senat - 9 AZR 578/17 - ECLI:DE:BAG:2018: U.9AZR Bundesarbeitsgericht Urteil vom 8. Mai 2018 Neunter Senat - 9 AZR 578/17 - ECLI:DE:BAG:2018:080518.U.9AZR578.17.0 I. Arbeitsgericht Köln Urteil vom 30. Mai 2016-15 Ca 569/16 - II. Landesarbeitsgericht

Mehr

Einstellungsuntersuchungen

Einstellungsuntersuchungen Die rechtlichen Probleme bei nach Beginn des Beschäftigungsverhältnisses 12. Bundesweiter Betriebsärztetag Wuppertal, 27.02.2016 Ärztliche sind grundsätzlich anerkannt in der Rechtsprechung (vgl. z. B.

Mehr

RA und Notar Thorsten Herbote , Folie 1

RA und Notar Thorsten Herbote , Folie 1 19.03.2019, Folie 1 19.03.2019, Folie 2 Agenda I. Anwesenheitsprämie II. Gewinnbeteiligung III. Altersgrenzen IV. Rentner als freie Mitarbeiter, Berater 19.03.2019, Folie 3 19.03.2019, Folie 4 I. Fall

Mehr

Vertragliche Teilzeitregelung - Arbeitszeit. Bezüglich der vertraglichen Regelung zur Arbeitszeit bieten sich folgende Inhalte:

Vertragliche Teilzeitregelung - Arbeitszeit. Bezüglich der vertraglichen Regelung zur Arbeitszeit bieten sich folgende Inhalte: Vertragliche Teilzeitregelung - Arbeitszeit Bezüglich der vertraglichen Regelung zur Arbeitszeit bieten sich folgende Inhalte: Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt... Stunden. Beginn und Ende

Mehr