Newsletter Employment 41-05

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Newsletter Employment 41-05"

Transkript

1 Mandanten Newsletter Ausgabe 041 Taylor Wessing Oktober 2005 Ausgabe (Oktober 2005) Newsletter Employment Seite 02 Taylor Wessing Practice Department Employment

2 enewsletter Einleitung Vereinbarungen zu Überstunden, Überstundenvergütung und pauschalierung finden sich in zahlreichen Tarif- und Arbeitsverträgen. Die Vielfalt der Regelungsinhalte ist groß: Es gibt Abreden, nach denen für jede Überstunde eine konkrete Vergütung gegebenenfalls auch mit Zuschlag gezahlt wird, Regelungen, nach denen Überstunden nur unter bestimmten Bedingungen vergütet werden, aber auch Pauschalierungsabreden, wonach jegliche oder auch nur ein Teil der Überstunden mit dem gezahlten Grundgehalt abgegolten sein sollen. Mit einer solchen Pauschalierungsabrede für sämtliche Überstunden hat sich das BAG in einem aktuellen Urteil ( , Az: 5 AZR 52/05) auseinandergesetzt. Angesichts dieser Entscheidung ist hinsichtlich der Frage des Vergütungsanspruchs nunmehr zu unterscheiden zwischen Überstunden, die bis zur gesetzlich zulässigen Höchstarbeitszeit von durchschnittlich 48 Stunden pro Woche ( 3 ArbZG) geleistet werden, und solchen, die darüber hinausgehen. 2. Überstunden über die gesetzliche Höchstarbeitszeit hinaus die Entscheidung des BAG vom Das BAG hatte über einen Fall zu entscheiden, in dem ein Arbeitnehmer als Fleischermeister mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden beschäftigt war. Nach dem zugrunde liegenden Formulararbeitsvertrag sollten sämtliche Überstunden durch das gezahlte Bruttogehalt von 2.100,00 Euro abgegolten sein. Der Arbeitnehmer leistete zahlreiche Überstunden, von denen insgesamt 62,5 Arbeitsstunden über die gesetzliche Höchstarbeitszeit hinausgingen. Nach Beendigung seines Arbeitsverhältnisses verlangte der Arbeitnehmer Vergütung für die 62,5 Arbeitsstunden. Mit Urteil vom entschied das BAG, dass eine formularvertragliche Vereinbarung, nach der sämtliche Überstunden durch das gezahlte Bruttogehalt abgegolten sein sollen, nach ihrem Sinn und Zweck nur die gesetzlich zulässigen Überstunden also alle Überstunden, die über die vereinbarte Arbeitszeit bis zur Grenze von 48 Stunden geleistet werden erfasst. Für Überstunden, die darüber hinaus erbracht werden, kann der Arbeitnehmer nach der neuen Rechtsprechung eine gesonderte Vergütung verlangen, sofern diese Ansprüche nicht verjährt oder aufgrund einer Ausschlussklausel verfallen sind (zu den Anforderungen an eine solche Ausschlussklausel siehe den Employment Newsletter 40/05). Die Entscheidung des BAG bezieht sich also nur auf diejenigen Arbeitsstunden, die 48 Stunden pro Woche überschreiten. Das Gericht stellte gleichzeitig klar, dass der Anspruch des Arbeitnehmers auf gesonderte Vergütung der Überstunden nicht deswegen ausgeschlossen ist, weil diese für gesetzlich verbotene Arbeit geschuldet wird. Dies ist für diejenigen Fälle nachvollziehbar und interessengerecht, in denen der Arbeitnehmer auf Weisung oder zumindest mit Einverständnis des Arbeitgebers tätig geworden ist, nicht aber, wenn der Arbeitnehmer von sich aus Mehrarbeit leistet und im Nachhinein dafür Vergütung verlangt. Es bleibt abzuwarten, ob sich diese Differenzierung aus den bislang noch nicht veröffentlichten Urteilsgründen ergibt. Die neue Rechtsprechung dürfte erhebliche Auswirkungen für die Praxis haben. Insbesondere bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses wird damit zu rechnen sein, dass Arbeitnehmer in Zukunft Abgeltung jedenfalls für solche Überstunden verlangen werden, die die gesetzliche Höchstgrenze überschreiten. Regelungen im Arbeitsvertrag, dass alle Überstunden durch das Gehalt abgegolten sind, werden jedenfalls im Bereich der Arbeitsstunden über 48 Stunden pro Woche hinaus Vergütungsansprüche nicht mehr verhindern können. 3. Überstunden bis zur gesetzlichen Höchstgrenze (Un)Zulässigkeit von Pauschalierungsabreden? Neben der Frage der Vergütung für gesetzlich verbotene Überstunden stellt sich die Frage, ob eine Pauschalabgeltung oder der Ausschluss einer gesonderten Vergütung für Überstunden bis zur Höchstgrenze von 48 Stunden zulässig ist. Entsprechende Vertragsabreden, wonach durch die Zahlung der regelmäßigen Vergütung alle oder jedenfalls ein Teil der Überstunden abgegolten sein sollen, waren bislang gängige Praxis. Auch diese Frage ist angesichts der vorliegenden Entscheidung des BAG nicht mehr eindeutig zu beantworten: Das BAG hat ausdrücklich offen gelassen, ob es

3 enewsletter 03 solche Vereinbarungen für wirksam hält. Insbesondere im Hinblick auf das Transparenzgebot des 307 Abs. 1 BGB, nach dem aus der Vertragsklausel genau anzugeben ist, wie viele Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sein sollen, bleibt abzuwarten, ob die Rechtsprechung auch hierfür strengere Voraussetzungen aufstellen wird. Denkbar ist beispielsweise, dass in Zukunft in der Vertragsklausel genau anzugeben ist, wie viele Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sein sollen. Denkbar ist auch, dass die Rechtsprechung solche Abgeltungsvereinbarungen insgesamt oder ab einer bestimmten Anzahl von Überstunden für unzulässig erklärt. Wie für zahlreiche andere Bereiche der Vertragsgestaltung, z.b. Ausschlussfristen und Widerrufsvorbehalte, hat die Rechtsprechung nunmehr auch im Bereich der Überstundenvergütung die bisherige Vertragspraxis in Frage gestellt. Festzuhalten bleibt Folgendes: Für Überstunden, die über die gesetzlich zulässige Höchstarbeitszeit hinaus geleistet werden, hat der Arbeitnehmer ungeachtet vertraglicher Pauschalierungsabreden grundsätzlich Anspruch auf Vergütung. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass diese Arbeitsstunden gesetzlich verboten sind. Angesichts dessen gewinnt der ausdrückliche vertragliche Vorbehalt, dass Überstunden nur dann vergütet werden, wenn sie vom Arbeitgeber angeordnet oder genehmigt worden sind, für die zukünftige Vertragsgestaltung erhebliche Bedeutung. Des Weiteren dienen auch Ausschlussklauseln dazu, eventuelle Vergütungsansprüche in zeitlicher Hinsicht zu begrenzen allerdings nur, wenn diese wirksam sind, insbesondere die von der Rechtsprechung aufgestellten Anforderungen an die Mindestlänge erfüllen. Offen ist dagegen die Frage, ob Überstunden bis zur zulässigen Höchstarbeitszeit durch die regelmäßige Vergütung abgegolten werden dürfen. Insoweit bleibt die Entwicklung in der Rechtsprechung genau zu beobachten. Dr. Viola Lindemann Rechtsanwältin Taylor Wessing Düsseldorf 4. Fazit

4 enewsletter 04 Leserservice Sie brauchen detailliertere Informationen? Sie hätten gerne ein persönliches Gespräch zu Themen dieser Ausgabe? der Redaktion: Wir freuen uns, wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen. Impressum: Taylor Wessing Rechtsanwälte, Isartorplatz 8, München Tel. +49 (89) Fax +49 (89) DIESER NEWSLETTER ENTHÄLT NUR EINE AUSWAHL VON RELEVANTEN THEMEN ZUM UNTERNEHMENSRECHT UND ERSETZT NICHT DIE BERATUNG IM EINZELFALL. FÜR DIE VOLLSTÄNDIGKEIT UND RICHTIGKEIT DER IN DIESEM NEWSLETTER ENTHALTENEN INFORMATIONEN WIRD KEINE HAFTUNG ÜBERNOMMEN. Berlin Brüssel Cambridge Düsseldorf Frankfurt Hamburg London München Paris Repräsentanzen: Alicante Shanghai

5 Büros und Repräsentanzen Berlin Jägerstrasse 51 D Berlin Tel + 49 (0) Fax + 49 (0) berlin@taylorwessing.com Hamburg Neuer Wall 44 D Hamburg Tel +49 (0) Fax +49 (0) hamburg@taylorwessing.com Brussels Trône House 4 Rue du Trône B-1000 Brussels Belgium Tel +32 (0) Fax +32 (0) brussels@taylorwessing.com Cambridge 24 Hills Road Cambridge CB2 1JW United Kingdom Tel +44 (0) Fax +44 (0) cambridge@taylorwessing.com London Carmelite 50 Victoria Embankment Blackfriars London EC4Y 0DX United Kingdom Tel +44 (0) Fax +44 (0) london@taylorwessing.com Munich Isartorplatz 8 D Munich Tel +49 (0) Fax +49 (0) muenchen@taylorwessing.com Düsseldorf / Neuss Königsallee 92a D Düsseldorf Tel +49 (0) Fax +49 (0) duesseldorf@taylorwessing.com Am Krausenbaum 42 D Neuss Tel +49 (0) Fax +49 (0) neuss@taylorwessing.com Paris 42 Avenue Montaigne F Paris Tel Fax France paris@taylorwessing.com Representative offices: Alicante Paseo Explanada de España No.1 E Alicante Spain Tel +34 (0) Fax +34 (0) alicante@taylorwessing.com Frankfurt a.m. Senckenberganlage Shanghai D Frankfurt a. M. 15th Floor United Plaza Unit 1509 No Nanjing West Road Tel +49 (0) Shanghai Fax +49 (0) People s Republic of China frankfurt@taylorwessing.com Tel +86 (0) Fax +86 (0) shanghai@taylorwessing.com

Newsletter Employment 45/06

Newsletter Employment 45/06 Mandanten Newsletter Ausgabe 45 Taylor Wessing November 2006 Ausgabe 45/06 (November 2006) Newsletter Employment 45/06 Sperrzeit bei Aufhebungsvertrag - aktuelle Rechtsprechung des BSG Taylor Wessing Practice

Mehr

Anrechnung böswillig unterlassenen Verdienstes und des Arbeitslosengeldes auf die Annahmeverzugsvergütung

Anrechnung böswillig unterlassenen Verdienstes und des Arbeitslosengeldes auf die Annahmeverzugsvergütung Mandanten Newsletter Ausgabe 11 Taylor Wessing März 2006 Ausgabe 11 06 (März 2006) Newsletter Employment 11-06 Anrechnung böswillig unterlassenen Verdienstes und des Arbeitslosengeldes auf die Annahmeverzugsvergütung

Mehr

Newsletter Employment 03/07

Newsletter Employment 03/07 Mandanten Newsletter Ausgabe 3 Taylor Wessing Januar 2007 Ausgabe 03/07 (Januar 2007) Newsletter Employment 03/07 Gerichtlicher Vergleich im schriftlichen Verfahren Taylor Wessing Practice Department Employment

Mehr

Newsletter Employment 18/06

Newsletter Employment 18/06 Mandanten Newsletter Ausgabe 18 Taylor Wessing Mai 2006 Ausgabe 18/06 (Mai 2006) Newsletter Employment 18/06 Bonusmeilen gehören dem Arbeitgeber Taylor Wessing Practice Department Employment enewsletter

Mehr

Newsletter Employment 38/06

Newsletter Employment 38/06 Mandanten Newsletter Ausgabe 38 Taylor Wessing September 2006 Ausgabe 38/06 (September 2006) Newsletter Employment 38/06 Beendigungsvergleich zwischen Betriebsveräußerer und Arbeitnehmer nach Betriebsübergang

Mehr

Arbeit auf Abruf - Zulässigkeit und Grenzen arbeitsvertraglicher

Arbeit auf Abruf - Zulässigkeit und Grenzen arbeitsvertraglicher Mandanten Newsletter Ausgabe 32 Taylor Wessing August 2006 Ausgabe 32/06 ( August 2006) Newsletter Employment 32/06 Arbeit auf Abruf - Zulässigkeit und Grenzen arbeitsvertraglicher Arbeitszeitflexibilisierung

Mehr

Newsletter Employment 34/06

Newsletter Employment 34/06 Mandanten Newsletter Ausgabe 34 Taylor Wessing August 2006 Ausgabe 34/06 (August 2006) Newsletter Employment 34/06 Neue Rechtsprechung zur betriebsbedingten Änderungskündigung Taylor Wessing Practice Department

Mehr

Newsletter Employment 13/07

Newsletter Employment 13/07 Mandanten Newsletter Ausgabe 13 Taylor Wessing März 2007 Ausgabe 13/07 (März 2007) Newsletter Employment 13/07 Über den Wolken Die erste Entscheidung zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Taylor

Mehr

Newsletter Employment 44/05

Newsletter Employment 44/05 Mandanten Newsletter Ausgabe 44 Taylor Wessing November 2005 Ausgabe 44/05 (November 2005) Newsletter Employment 44/05 Streitpunkt Arbeitszeugnisse Taylor Wessing Practice Department Employment enewsletter

Mehr

Newsletter Employment 37/06

Newsletter Employment 37/06 Mandanten Newsletter Ausgabe 37 Taylor Wessing September 2006 Ausgabe 37/06 (September 2006) Newsletter Employment 37/06 Neue Risiken beim Vergleichsschluss Taylor Wessing Practice Department Employment

Mehr

Newsletter Employment 42/06

Newsletter Employment 42/06 Mandanten Newsletter Ausgabe 42 Taylor Wessing Oktober 2006 Ausgabe 42/06 (Oktober 2006) Newsletter Employment 42/06 Zugangsvereitelung von Arbeitgeberkündigungen Taylor Wessing Practice Department Employment

Mehr

Newsletter Employment 10/07

Newsletter Employment 10/07 Mandanten Newsletter Ausgabe 10 Taylor Wessing März 2007 Ausgabe 10/07 (März 2007) Newsletter Employment 10/07 Sozialversicherungspflicht: Neues zum GmbH- Fremdgeschäftsführer? Taylor Wessing Practice

Mehr

Die Europäische Aktiengesellschaft Societas Europaea (SE)

Die Europäische Aktiengesellschaft Societas Europaea (SE) Sonderausgabe: Die Europäische Aktiengesellschaft Societas Europaea (SE) Sehr geehrte Damen und Herren, wie Sie vielleicht der Presse entnommen haben, ist vor wenigen Tagen die Verordnung über die Europäische

Mehr

Betriebliches Gesundheitsmanagement Juristische Fallstricke BGM rechtssicher gestalten und durchführen

Betriebliches Gesundheitsmanagement Juristische Fallstricke BGM rechtssicher gestalten und durchführen RA Tobias Neufeld, LL.M. Partner, Fachanwalt für Arbeitsrecht Solicitor (England & Wales) Düsseldorf IHK München Gesundheit am Arbeitsplatz Betriebliches Gesundheitsmanagement Juristische Fallstricke BGM

Mehr

Bereit für den nächsten Schritt! WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER WIRTSCHAFTSPRÜFER RECHTSANWÄLTE

Bereit für den nächsten Schritt! WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER WIRTSCHAFTSPRÜFER RECHTSANWÄLTE Bereit für den nächsten Schritt! WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER WIRTSCHAFTSPRÜFER RECHTSANWÄLTE STEUERBERATER Fallstricke beim Arbeitsvertrag Überblick: I. Der Arbeitsvertrag - Kontrollmechanismen II.

Mehr

Atmendes Entgelt, atmende Arbeitszeit

Atmendes Entgelt, atmende Arbeitszeit Atmendes Entgelt, atmende Arbeitszeit Dr. Kerstin Reiserer Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Heidelberg ] Noch Platz zum Atmen? Das Gehalt beträgt monatlich 3.500,00 brutto. Die wöchentliche

Mehr

Reisezeit gleich Arbeitszeit? - Unterwegs permanent im Dienst?

Reisezeit gleich Arbeitszeit? - Unterwegs permanent im Dienst? Reisezeit gleich Arbeitszeit? - Unterwegs permanent im Dienst? ITB 2013 - Business Travel Strategietag 7. März 2013 Dr. Thomas Barthel Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Seite 2 Inhalt Arbeitszeitbegriffe

Mehr

Nicht ohne meinen Anwalt! Wann kann ich meinen Anwalt zu einem Gespräch mit meinem Arbeitgeber mitnehmen?

Nicht ohne meinen Anwalt! Wann kann ich meinen Anwalt zu einem Gespräch mit meinem Arbeitgeber mitnehmen? THIEL A R B E I T S R E C H T Nicht ohne meinen Anwalt! Wann kann ich meinen Anwalt zu einem Gespräch mit meinem Arbeitgeber mitnehmen? (Stand 09/2016) 1 Inhaltsverzeichnis Einführung... 1 A. Wann müssen

Mehr

Newsletter Arbeitsrecht 09/2008 Schwerpunkt Arbeitsvertrag. Teil I

Newsletter Arbeitsrecht 09/2008 Schwerpunkt Arbeitsvertrag. Teil I Newsletter Arbeitsrecht 09/2008 Schwerpunkt Arbeitsvertrag Teil I Lieber Leserin, lieber Leser, nahezu jeden Tag sehe ich neue Arbeitsverträge. Je nach Branche sind die Verträge unterschiedlich und müssen

Mehr

Aktuelle Rechtsprechung zur Vergütung von Überstunden"

Aktuelle Rechtsprechung zur Vergütung von Überstunden Aktuelle Rechtsprechung zur Vergütung von Überstunden" Die Frage der Vergütung von Überstunden ist in vielerlei Hinsicht im Arbeitsleben ein Streitpunkt. Neben der Thematik a. der Vergütung behaupteter

Mehr

Aktuelle politische und rechtliche Entwicklungen im Mietrecht. Dr. Adrian Birnbach LL.M. (Stellenbosch) München, 13.05.2014

Aktuelle politische und rechtliche Entwicklungen im Mietrecht. Dr. Adrian Birnbach LL.M. (Stellenbosch) München, 13.05.2014 Aktuelle politische und rechtliche Entwicklungen im Mietrecht Dr. Adrian Birnbach LL.M. (Stellenbosch) München, 13.05.2014 Mietrechtsnovellierungsgesetz Ziel des Mietrechtsnovellierungsgesetzes Umsetzung

Mehr

Trotz Wirtschaftskrise und Arbeitszeitkonto: Der BR und das Mitbestimmungsrecht bei Mehrarbeit nach 87 BetrVG am 6. Januar 2010

Trotz Wirtschaftskrise und Arbeitszeitkonto: Der BR und das Mitbestimmungsrecht bei Mehrarbeit nach 87 BetrVG am 6. Januar 2010 IG Metall Informationstagung Trotz Wirtschaftskrise und Arbeitszeitkonto: Der BR und das Mitbestimmungsrecht bei Mehrarbeit nach 87 BetrVG am 6. Januar 2010 Referentin: Larissa Wocken Rechtsanwältin, Fachanwältin

Mehr

Von Mehrarbeit (im arbeitsrechtlichen Sinn) spricht man, wenn die gesetzliche oder tarifliche Höchstarbeitszeit überschritten wird.

Von Mehrarbeit (im arbeitsrechtlichen Sinn) spricht man, wenn die gesetzliche oder tarifliche Höchstarbeitszeit überschritten wird. Vergütung bei Mehrarbeit und Überstunden I. Mehrarbeit und Überstunden was ist der Unterschied? Von Mehrarbeit (im arbeitsrechtlichen Sinn) spricht man, wenn die gesetzliche oder tarifliche Höchstarbeitszeit

Mehr

Titelmasterformat durch Klicken bearbeiten. Überstunden, Mehrarbeit, Urlaubsanspruch - Gesetzliche und tarifliche Regelungen -

Titelmasterformat durch Klicken bearbeiten. Überstunden, Mehrarbeit, Urlaubsanspruch - Gesetzliche und tarifliche Regelungen - Überstunden, Mehrarbeit, Urlaubsanspruch - Gesetzliche und tarifliche Regelungen - Gliederung Geltende Rechts- und Tarifregelungen - Arbeitszeitgesetz - Bundesurlaubsgesetz - TV-L - Landesbeamtengesetz

Mehr

Urlaubsentgelt, Urlaubsgeld, Urlaubsabgeltung

Urlaubsentgelt, Urlaubsgeld, Urlaubsabgeltung ARBEITSRECHT A14 Stand: Juli 2015 Ihr Ansprechpartner Heike Cloß E-Mail heike.closs@saarland.ihk.de Tel. (0681) 9520-600 Fax (0681) 9520-690 Urlaubsentgelt, Urlaubsgeld, Urlaubsabgeltung Urlaubsentgelt

Mehr

Aktuelle Rechtsprechung zu Urlaub und Freizeitausgleich. bpa-landesgeschäftsstelle Baden-Württemberg

Aktuelle Rechtsprechung zu Urlaub und Freizeitausgleich. bpa-landesgeschäftsstelle Baden-Württemberg Aktuelle Rechtsprechung zu Urlaub und Freizeitausgleich bpa-landesgeschäftsstelle Baden-Württemberg Erkrankung im Frei - Ausgangspunkt Teilweise Unsicherheit bei den Mitgliedseinrichtungen, was passiert,

Mehr

M e r k b l a t t. Geltung von Tarifverträgen

M e r k b l a t t. Geltung von Tarifverträgen Stand: Januar 2017 M e r k b l a t t Geltung von Tarifverträgen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund Steuerrecht? Dann abonnieren Sie unseren kostenlosen

Mehr

CHANCEN UND NUTZEN FLEXIBLER BESCHÄFTIGUNGSVERHÄLTNISSE. Dr. Stefan K. Reiß,

CHANCEN UND NUTZEN FLEXIBLER BESCHÄFTIGUNGSVERHÄLTNISSE. Dr. Stefan K. Reiß, CHANCEN UND NUTZEN FLEXIBLER BESCHÄFTIGUNGSVERHÄLTNISSE Herzlich Willkommen zu meinem Vortrag: CHANCEN UND NUTZEN FLEXIBLER BESCHÄFTIGUNGSVERHÄLTNISSE, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Lehrbeauftragter

Mehr

Anstellungsvertrag für Angestellte und Arbeiter

Anstellungsvertrag für Angestellte und Arbeiter Anstellungsvertrag für Angestellte und Arbeiter Zwischen Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Arbeitgeber genannt und Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Arbeitnehmer genannt wird der folgende Arbeitsvertrag

Mehr

Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

Nachvertragliches Wettbewerbsverbot Nachvertragliches Wettbewerbsverbot Ausgangslage Sie sind Arbeitgeber und haben einen Mitarbeiter, der eine so zentrale Position in Ihrem Unternehmen einnimmt, dass er mit den dort erworbenen Kenntnissen

Mehr

Informationsblatt. Betriebliche Übung. I. Überblick

Informationsblatt. Betriebliche Übung. I. Überblick Informationsblatt Betriebliche Übung I. Überblick Sei es hinsichtlich der Zahlung von Weihnachtsgeld oder sonstiger Gratifikationen, aber auch der Transport zur Arbeitsstelle oder die Handhabung der Urlaubsübertragung,

Mehr

Betriebsleitervertrag. Hinweis:

Betriebsleitervertrag. Hinweis: 2 Betriebsleitervertrag Hinweis: Der Mustervertrag ist grundsätzlich nur als Orientierungs- und Formulierungshilfe zu verstehen. Er ist auf den Regelfall zugeschnitten, besondere Umstände des Einzelfalles

Mehr

Mandantenrundschreiben April 2013

Mandantenrundschreiben April 2013 M A R X Rechtsanwälte Akademiestr. 38-40 76133 Karlsruhe Mandantenrundschreiben April 2013 Hans-Jürgen Marx Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Ulrike Bitsch Rechtsanwältin Philipp Hochstein Rechtsanwalt

Mehr

ARBEITSVERTRAG für die Beschäftigung einer Praktikantin/ eines Praktikanten/ von ungelerntem Personal

ARBEITSVERTRAG für die Beschäftigung einer Praktikantin/ eines Praktikanten/ von ungelerntem Personal ARBEITSVERTRAG für die Beschäftigung einer Praktikantin/ eines Praktikanten/ von ungelerntem Personal A C H T U N G! ALLGEMEINER HINWEIS für die VERWENDUNG DES NACHFOLGENDEN MUSTER-VERTRAGES Bei dem nachfolgenden

Mehr

Die vorliegende Information gibt einen Überblick über wichtige Maßnahmen, schwerpunktmäßig die Kurzarbeit.

Die vorliegende Information gibt einen Überblick über wichtige Maßnahmen, schwerpunktmäßig die Kurzarbeit. KURZARBEIT Stand: Dezember 2015 Befindet sich ein Unternehmen in einer vorübergehenden Krise, etwa durch Auftragsrückgang, stellt sich die Frage, wie dieser Zeitraum überbrückt werden kann. Ein Mittel

Mehr

Neue Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung

Neue Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung Coffee@EMPLAWYERS Neue Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung Aktuelle Entwicklungen hinsichtlich der Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze zur Verhinderung des Missbrauchs

Mehr

Vertrag über eine geringfügige Beschäftigung

Vertrag über eine geringfügige Beschäftigung Vertrag über eine geringfügige Beschäftigung Der nachstehende Vertrag regelt das Arbeitsverhältnis mit geringfügig entlohnten Beschäftigten. Geringfügig Beschäftige sind grundsätzlich normalen Arbeitnehmern

Mehr

Gestaltung von Arbeitsvertra gen

Gestaltung von Arbeitsvertra gen Gestaltung von Arbeitsvertra gen Bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen sind typische Aspekte zu regeln, die in der Praxis Bedeutung haben. Nachfolgend werden 3 in der Praxis wichtige Themen aufgegriffen,

Mehr

Entwicklungen im Urlaubsrecht - Neue Entscheidungen

Entwicklungen im Urlaubsrecht - Neue Entscheidungen Entwicklungen im Urlaubsrecht - Neue Entscheidungen Alexandra Rüter, Richterin am Arbeitsgericht Solingen Der Urknall... Der Fall SCHULTZ-HOFF Vorlage des LAG Düsseldorf vom 2.8.2006 (12 Sa 486/06) Urteil

Mehr

BAG, Urteil vom AZR 221/10 Auflösende Bedingung für Arbeitsverhältnis Beginn der Klagefrist schwerbehinderter Arbeitnehmer

BAG, Urteil vom AZR 221/10 Auflösende Bedingung für Arbeitsverhältnis Beginn der Klagefrist schwerbehinderter Arbeitnehmer Juli 2011 Seite: 28 BAG, Urteil vom 09.02.2011-7 AZR 221/10 Auflösende Bedingung für Arbeitsverhältnis Beginn der Klagefrist schwerbehinderter Arbeitnehmer EINLEITUNG: Für die Kündigung schwerbehinderter

Mehr

Befristung Nein Danke was tun als Betriebsrat?

Befristung Nein Danke was tun als Betriebsrat? Prekäre Beschäftigung Befristung Nein Danke was tun als Betriebsrat? Herzlich willkommen! Ihre Referentin: Antonia Schuler, Rechtsanwältin 1 Themenübersicht I.Das Wesen befristeter Arbeitsverträge II.Mitwirkungsmöglichkeiten

Mehr

Allgemeine Hamburger Arbeitgebervereinigung e.v.

Allgemeine Hamburger Arbeitgebervereinigung e.v. Allgemeine Hamburger Arbeitgebervereinigung e.v. An alle Mitgliedsfirmen der Allgemeinen Hamburger Arbeitgebervereinigung e. V. Kapstadtring 10, 22297 Hamburg Telefon: 040 / 63 78-5000 Telefax: 040 / 63

Mehr

Wochen-Frist im Fall von Ermittlungen. 2. Privatnutzung von Dienstwagen nach Ablauf des Entgeltfortzahlungszeitraums

Wochen-Frist im Fall von Ermittlungen. 2. Privatnutzung von Dienstwagen nach Ablauf des Entgeltfortzahlungszeitraums An die Geschäftsleitungen unserer Mitgliedsunternehmen Hannover, 26.04.2011 +49 (0) 511 98490-34 info@acu-nord.de ACU informiert - Recht 02/2011 Sehr geehrte Damen und Herren, in unserem ACU informiert

Mehr

Bildung für die Arbeit Bildung für das Leben

Bildung für die Arbeit Bildung für das Leben Bildung für die Arbeit Bildung für das Leben Einführung Ein Arbeitsverhältnis kann datumsmäßig oder zweckbestimmt (dies gib es nur selten) befristet werden. Ist das Arbeitsverhältnis kalendarisch befristet,

Mehr

Arbeitsrecht Praxistipps für den Handwerker

Arbeitsrecht Praxistipps für den Handwerker Arbeitsrecht Praxistipps für den Handwerker Martin Jänsch Rechtsberater Handwerkskammer Chemnitz März 2014 Titel der Präsentation 1 10. März 2014 Wer Arbeitsverträge nachmacht oder verfälscht Arbeitsrecht

Mehr

Geltungsbereich des AZG

Geltungsbereich des AZG Kap 1 Geltungsbereich des AZG Das Arbeitszeitgesetz (AZG) bildet die Rechtsgrundlage für die Informationen dieses Folders. Daher muss zu Beginn der Geltungsbereich desselben abgegrenzt werden. 1.1 Begrenzung

Mehr

Änderungsvertrag zum Arbeitsvertrag

Änderungsvertrag zum Arbeitsvertrag Änderungsvertrag zum Arbeitsvertrag Haftungsausschluss: Die Inhaber von meine-domain.de übernehmen keinerlei Haftung für die Verwendung dieser Dokumentvorlage (Änderungsvertrag zum Arbeitsvertrag). Die

Mehr

Was darf mein Arbeitgeber mich alles im Vorstellungsgespräch fragen?

Was darf mein Arbeitgeber mich alles im Vorstellungsgespräch fragen? THIEL A R B E I T S R E C H T Was darf mein Arbeitgeber mich alles im Vorstellungsgespräch fragen? (Stand 09/2016) Kanzlei Thiel Telefon 05251-4025555 E-Mail info@thiel-arbeitsrecht.de Detmolder Str. 74

Mehr

GESETZLICHER URLAUBSANSPRUCH DES ARBEITNEHMERS

GESETZLICHER URLAUBSANSPRUCH DES ARBEITNEHMERS MERKBLATT Recht und Fairplay GESETZLICHER URLAUBSANSPRUCH DES ARBEITNEHMERS Ihr Arbeitnehmer möchte in den Urlaub. Wir geben Ihnen wichtige Hinweise, wie viel Urlaub dem Arbeitnehmer zusteht, wann und

Mehr

Inhaltsübersicht. Überstunden - Pauschalierung

Inhaltsübersicht. Überstunden - Pauschalierung Überstunden - Pauschalierung Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Grundsätze 3. Pauschalierungsmöglichkeiten 3.1 Ansatzpunkt 3.2 Pauschalierung grundsätzlich zulässig 3.3 Grenzen der Pauschalierung 3.4 Unzulässige

Mehr

Deutsches Forschungsnetz

Deutsches Forschungsnetz Die außerordentliche Kündigung im Zusammenhang mit der Nutzung des Dienstcomputers Dipl. jur. Jan Heuer Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht, Lehrstuhl Prof. Dr. Thomas Hoeren

Mehr

Vertrauensarbeitszeit aus der Perspektive des Arbeitsrechts

Vertrauensarbeitszeit aus der Perspektive des Arbeitsrechts Vertrauensarbeitszeit aus der Perspektive des Arbeitsrechts 1 Der Begriff der Vertrauensarbeitszeit Vertrauensarbeitszeit ist gesetzlich nicht definiert oder geregelt! Allgemein versteht man unter Vertrauensarbeitszeit

Mehr

Arbeitsvertrag. Achtung! Wichtiger Hinweis für die Verwendung des nachfolgenden Mustervertrages: Stand: Juli 2008

Arbeitsvertrag. Achtung! Wichtiger Hinweis für die Verwendung des nachfolgenden Mustervertrages: Stand: Juli 2008 Arbeitsvertrag Stand: Juli 2008 Achtung! Wichtiger Hinweis für die Verwendung des nachfolgenden Mustervertrages: Bei dem nachfolgenden Vertrag handelt es sich um einen unverbindlichen Mustervertrag, der

Mehr

Inhaltsübersicht. Überstunden - Teilzeitarbeitnehmer

Inhaltsübersicht. Überstunden - Teilzeitarbeitnehmer Überstunden - Teilzeitarbeitnehmer Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Grundsatz 3. Überstundenabgeltung bei Teilzeitmitarbeitern 3.1 Geldmäßige Abgeltung von Überstunden 3.2 Freizeitmäßige Abgeltung von

Mehr

Aktuelle Herausforderungen in der Immobilienbewertung

Aktuelle Herausforderungen in der Immobilienbewertung Aktuelle Herausforderungen in der Immobilienbewertung Dr. Anja Disput Frankfurt, November 2011 2011 Taylor Wessing Deutschland 1 > Bewertungsergebnis hat Auswirkungen insbesondere auf Finanzierung Investmentbegeisterung

Mehr

Grundzüge des Arbeits- und Insolvenzrechts

Grundzüge des Arbeits- und Insolvenzrechts Grundzüge des Arbeits- und Insolvenzrechts Herzlich Willkommen zur Vorlesung Grundzüge des Arbeits- und Insolvenzrechts 4. Semester Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Ludwigshafen am Rhein Einführung

Mehr

Überstunden bei Wechselschicht- und Schichtarbeit im TVöD Bundesarbeitsgericht - 6 AZR 800/11 vom 25. April 2013

Überstunden bei Wechselschicht- und Schichtarbeit im TVöD Bundesarbeitsgericht - 6 AZR 800/11 vom 25. April 2013 ver.di - Bezirk Berlin - Fachbereich 3 Gesundheit, soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen Überstunden bei Wechselschicht- und Schichtarbeit im TVöD Bundesarbeitsgericht - 6 AZR 800/11 vom 25. April 2013

Mehr

ÜBERBLICK ÜBER DIE W IC H TIG STEN VERTRÄGE DES ARBEITSRECHTS. Begründung des Arbeitsverhältnisses durch Abschluss des Arbeitsvertrags

ÜBERBLICK ÜBER DIE W IC H TIG STEN VERTRÄGE DES ARBEITSRECHTS. Begründung des Arbeitsverhältnisses durch Abschluss des Arbeitsvertrags INHALT ÜBERBLICK ÜBER DIE W IC H TIG STEN VERTRÄGE DES ARBEITSRECHTS 16 16 17 21 23 24 25 26 27 27 32 Anbahnung des Arbeitsverhältnisses Stellenanzeige und Stellenausschreibung Vorstellungsgespräch Beteiligung

Mehr

Minderjährige Arbeitnehmer

Minderjährige Arbeitnehmer TK Lexikon Arbeitsrecht Minderjährige Arbeitnehmer Minderjährige Arbeitnehmer HI521805 Zusammenfassung LI1100279 Begriff Minderjährig ist, wer noch nicht volljährig ist, also das 18. Lebensjahr noch nicht

Mehr

Flexibilität im Arbeitsrecht

Flexibilität im Arbeitsrecht Flexibilität im Arbeitsrecht Raetus Cattelan Rechtsanwalt / Fachanwalt SAV Arbeitsrecht Fellmann Tschümperlin Lötscher AG Löwenstrasse 3 6000 Luzern 6 Ausgangslage Juli 2014 Juli 2015 2 Ausgangslage Bsp:

Mehr

Titelmasterformat durch Klicken bearbeiten. Überstunden, Mehrarbeit, Urlaubsanspruch - Gesetzliche und tarifliche Regelungen -

Titelmasterformat durch Klicken bearbeiten. Überstunden, Mehrarbeit, Urlaubsanspruch - Gesetzliche und tarifliche Regelungen - Überstunden, Mehrarbeit, Urlaubsanspruch - Gesetzliche und tarifliche Regelungen - Gliederung Geltende Rechts- und Tarifregelungen - Arbeitszeitgesetz - Bundesurlaubsgesetz - TV-L - Landesbeamtengesetz

Mehr

Inhaltsübersicht. Überstunden - Mehrarbeit

Inhaltsübersicht. Überstunden - Mehrarbeit Überstunden - Mehrarbeit Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Begriffsbestimmungen 3. Tarifliche Regelungen 4. Rechtsprechungs-ABC 4.1 Begriffsbestimmung - 1 4.2 Begriffsbestimmung - 2 4.3 Entgeltfortzahlung

Mehr

Vorlesung Wirtschaftsprivatrecht

Vorlesung Wirtschaftsprivatrecht Vorlesung Wirtschaftsprivatrecht 24. Einheit 21.01.2010 Dr. Fabian Jungk Institut für Recht der Wirtschaft Systematik: Der AV kann durch folgende Ereignisse beendet werden: Kündigung Aufhebungsvertrag

Mehr

Krankheit von Arbeitnehmern

Krankheit von Arbeitnehmern Krankheit von Arbeitnehmern Ihr Ansprechpartner: Ass. Eva-Maria Mayer Telefon: 02 03-28 21-279 Arbeitnehmer haben grundsätzlich einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall in Höhe von 100 Prozent

Mehr

Mandantenbrief September 2010. Stimmen die Worte nicht, so kommen die Werke nicht zu Stande. Konfuzius. Das Weisungsrecht des Arbeitgebers

Mandantenbrief September 2010. Stimmen die Worte nicht, so kommen die Werke nicht zu Stande. Konfuzius. Das Weisungsrecht des Arbeitgebers Mandantenbrief September 2010 Stimmen die Worte nicht, so kommen die Werke nicht zu Stande. Konfuzius Das Weisungsrecht des Arbeitgebers Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach

Mehr

Das neue Gemeinschaftspatent: Segen oder Fluch für Patentinhaber?

Das neue Gemeinschaftspatent: Segen oder Fluch für Patentinhaber? Mandanten Newsletter Ausgabe 02 Taylor Wessing Juli 2003 In dieser Ausgabe: Seite 02 Die Top-Level-Domain.eu kommt Seite 03 Bundesregierung legt Entwurf für neue UWG- Novelle vor Seite 04 BGH pro Deep

Mehr

I.O. BUSINESS. Überstunden: Bestandsaufnahme

I.O. BUSINESS. Überstunden: Bestandsaufnahme I.O. BUSINESS Eine Checkliste aus der Serie "Arbeitszeit" Überstunden: Bestandsaufnahme Gemeinsam Handeln I.O. BUSINESS Checkliste Arbeitszeit Bestandsaufnahme zum Thema Überstunden Diese Checkliste gehört

Mehr

Newsletter arbeitsrecht

Newsletter arbeitsrecht Juli 2012 Seite: 1 Newsletter arbeitsrecht JULI 2012 BAG, Urteil vom 15.02.2012 7 AZR 774/10 Die Arbeitsbefreiung für Betriebsratstätigkeit, die außerhalb der Arbeitszeit geleistet wurde, legt der Arbeitgeber

Mehr

Provisionsabrede im Finanzmaklervertrag: wirksam?

Provisionsabrede im Finanzmaklervertrag: wirksam? -1- Provisionsabrede im Finanzmaklervertrag: wirksam? I. Zum Abschluss eines Maklerwerkvertrages und zum Vergütungsanspruchs des Finanzmaklers. II. Zum Aufwendungsersatzanspruch des Finanzmaklers. War

Mehr

Finanzierung von Photovoltaik Projekten. Carsten Bartholl 28. September 2011

Finanzierung von Photovoltaik Projekten. Carsten Bartholl 28. September 2011 Finanzierung von Photovoltaik Projekten Carsten Bartholl 28. September 2011 Inhalt 01 > Finanzierung von PV-Projekten 02 > Bridging the Funding Gap 03 > Typische Finanzierungsprobleme 04 > Regulatorisches

Mehr

Newsletter Nr. 02/05. (Employment-Newsletter Januar 2005) Abwerbung von Arbeitnehmern

Newsletter Nr. 02/05. (Employment-Newsletter Januar 2005) Abwerbung von Arbeitnehmern Newsletter Nr. 02/05 (Employment-Newsletter Januar 2005) Abwerbung von Arbeitnehmern Dr. Alexander Ulrich Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Taylor Wessing, Düsseldorf Seite 1 von 6 1. Einleitung

Mehr

Sozialversicherungspflicht und Mindestlohn für Vorstände und Mitarbeiter von Stiftungsorganen Manfred Hack, LL.M. (Canterbury)

Sozialversicherungspflicht und Mindestlohn für Vorstände und Mitarbeiter von Stiftungsorganen Manfred Hack, LL.M. (Canterbury) Die Rechtslage ab 01.01.2015 Sozialversicherungspflicht und Mindestlohn für Vorstände und Mitarbeiter von Stiftungsorganen Manfred Hack, LL.M. (Canterbury) Copyright 2015 by K&L Gates LLP. All rights reserved.

Mehr

Arbeitsvertrag. Der Praxisinhaber gibt dem Praxisarzt Gelegenheit, alle in der Praxis anfallenden ärztlichen Tätigkeiten auszuüben.

Arbeitsvertrag. Der Praxisinhaber gibt dem Praxisarzt Gelegenheit, alle in der Praxis anfallenden ärztlichen Tätigkeiten auszuüben. Arbeitsvertrag (im folgenden Arbeitgeber) (im folgenden Arbeitnehmer) 1 Beginn und Dauer Das Anstellungsverhältnis wird für die Zeit vom bis zum fest abgeschlossen. Es endet, ohne dass es einer Kündigung

Mehr

Forum Real Estate Investment in Spezialimmobilien

Forum Real Estate Investment in Spezialimmobilien Forum Real Estate Investment in Spezialimmobilien Dr. Anja Disput Bild einfügen (Cover Small) zur Image Library Frankfurt, 20. September 2012 Einführung > Spezialimmobilien/Betreiberimmobilien Wert der

Mehr

Merkblatt: Private Arbeitsvermittlung was ist zu beachten?

Merkblatt: Private Arbeitsvermittlung was ist zu beachten? Merkblatt: Private Arbeitsvermittlung was ist zu beachten? I. Was ist Arbeitsvermittlung? Unter Arbeitsvermittlung versteht man eine Tätigkeit, die darauf gerichtet ist, Ausbildungssuchende und Arbeitssuchende

Mehr

Mitarbeiterentsendungen nach Brasilien Deutsch-brasilianisches Sozialversicherungsabkommen tritt in Kraft

Mitarbeiterentsendungen nach Brasilien Deutsch-brasilianisches Sozialversicherungsabkommen tritt in Kraft Mitarbeiterentsendungen nach Brasilien Deutsch-brasilianisches Sozialversicherungsabkommen tritt in Kraft Am 01.05.2013 tritt das Sozialversicherungsabkommen zwischen der Föderativen Republik Brasilien

Mehr

R 3b. Steuerfreiheit der Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit ( 3b EStG)

R 3b. Steuerfreiheit der Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit ( 3b EStG) TK Lexikon Arbeitsrecht Lohnsteuer-Richtlinien 2015 Zu 3b EStG R 3b. Steuerfreiheit der Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit ( 3b EStG) HI7376482 HI7376483 Allgemeines (1) 1 Die Steuerfreiheit

Mehr

Gestaltung von Arbeitsverträgen

Gestaltung von Arbeitsverträgen Christoph J. Hauptvogel Gestaltung von Arbeitsverträgen Webinar Donnerstag, 25. Juni 2015, 12:00 Uhr Inhalt (Teil 1) 1. Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalte 2. Arbeitszeitklauseln 3. Überstundenklauseln

Mehr

URLAUB. Anspruch auf je 1/12 des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer nach 5 BUrlG

URLAUB. Anspruch auf je 1/12 des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer nach 5 BUrlG URLAUB Allgemeines Regelungen hinsichtlich des einem Arbeitnehmer zustehenden Urlaubs sind im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt. Gemäß 1 BUrlG hat jeder Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr Anspruch auf

Mehr

Arbeitsvertrag. geringfügig Beschäftigte. für. Achtung! Wichtiger Hinweis für die Verwendung des nachfolgenden Mustervertrages: Stand: September 2009

Arbeitsvertrag. geringfügig Beschäftigte. für. Achtung! Wichtiger Hinweis für die Verwendung des nachfolgenden Mustervertrages: Stand: September 2009 Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte Stand: September 2009 Achtung! Wichtiger Hinweis für die Verwendung des nachfolgenden Mustervertrages: Bei dem nachfolgenden Vertrag handelt es sich um einen

Mehr

Sachverhalt Übungsfall 12

Sachverhalt Übungsfall 12 Sachverhalt Übungsfall 12 L ist Landwirt und sucht Ehefrau, die ihn auch beruflich unterstützt. L beauftragt P mit Partnerschaftsvermittlung. P verspricht zu 20 individuell abgestimmten Partnervorschlägen.

Mehr

Rechtsanwälte und Notar Dr. Niemann & Kollegen

Rechtsanwälte und Notar Dr. Niemann & Kollegen Rechtsanwälte und Notar Dr. Niemann & Kollegen Newsletter 1-2009 37073 Göttingen 14.05.09 Waageplatz 2 Telefon (0551) 48 59 28 Telefax (0551) 4 51 99 www.niemann-rechtsanwaelte.de niemann-rechtsanwaelte@t-online.de

Mehr

KIWA Fachgespräch am 16. Februar 2015. Mindestlohn in Wohn-Pflege- Gemeinschaften

KIWA Fachgespräch am 16. Februar 2015. Mindestlohn in Wohn-Pflege- Gemeinschaften KIWA Fachgespräch am 16. Februar 2015 Mindestlohn in Wohn-Pflege- Gemeinschaften Hinweise zum praktischen Umgang mit dem Pflegemindestlohn für Zeiten des Bereitschaftsdienstes Philipp Mauritius Diakonisches

Mehr

Entstehung des Arbeitsverhältnisses

Entstehung des Arbeitsverhältnisses Definition Arbeitsverhältnis ist ein aufgrund rechtswirksamen Arbeitsvertrages entstandenes Rechtsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, welches im Wesentlichen auf den Austausch von Arbeitsleistung

Mehr

DER TÜRKISCHE ARBEITSRECHT IM HINBLICK AUF DIE GESCHAEFTSFÜHRERVERTRAEGE

DER TÜRKISCHE ARBEITSRECHT IM HINBLICK AUF DIE GESCHAEFTSFÜHRERVERTRAEGE DER TÜRKISCHE ARBEITSRECHT IM HINBLICK AUF DIE GESCHAEFTSFÜHRERVERTRAEGE 1 Allgemeine gesetzliche Regelungen Die gesetzliche Regelungen über das Dienstverhaeltnis eines leitenden Angestellten dem Arbeitgeber

Mehr

IT / Telekommunikation

IT / Telekommunikation Technology Group IT / Telekommunikation Lizenzierung und IT-Projekte Outsourcing und IT-Management IT-Vergabe Technologie-Transaktionen IT-Litigation und ADR Corporate Finance und Venture Capital Gewerbliche

Mehr

Vereinbarung über die Zahlung von Prämien für besondere Leistungen auf Forschungsexpeditionen auf See

Vereinbarung über die Zahlung von Prämien für besondere Leistungen auf Forschungsexpeditionen auf See Vereinbarung über die Zahlung von Prämien für besondere Leistungen auf Forschungsexpeditionen auf See 1 Vereinbarung zwischen dem Rektor und dem Personalrat der Universität Bremen über die Zahlung von

Mehr

Tarifverträge. 1. Allgemeines

Tarifverträge. 1. Allgemeines Tarifverträge Ihr Ansprechpartner: Ass. Eva Maria-Mayer Telefon: 02 03-28 21-279 1. Allgemeines Der Grundsatz der Tarifautonomie ist in Artikel 9 Abs. 3 Grundgesetz festgelegt. Vergütungen und die sonstigen

Mehr

Rückzahlung von Urlaubsgeld?

Rückzahlung von Urlaubsgeld? Rückzahlung von Urlaubsgeld? Arbeitgeber gewähren häufig ihren Arbeitnehmern neben dem für die Urlaubszeit zu gewährendem Urlaubsentgelt aus Anlaß der Urlaubsgewährung eine zusätzliche Urlaubsvergütung,

Mehr

Direktionsrecht. Zusammenfassung. Begriff. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung. Arbeitsrecht. 1 Umfang HI LI

Direktionsrecht. Zusammenfassung. Begriff. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung. Arbeitsrecht. 1 Umfang HI LI TK Lexikon Arbeitsrecht Direktionsrecht Direktionsrecht HI520823 Zusammenfassung LI1097783 Begriff Das Direktionsrecht ist das Weisungsrecht des Arbeitgebers, die im Arbeitsvertrag nur rahmenmäßig umschriebene

Mehr

Eine Haftung für den Inhalt der Muster kann mit Ausnahme von Fällen von grobem Verschulden oder Vorsatz nicht übernommen werden.

Eine Haftung für den Inhalt der Muster kann mit Ausnahme von Fällen von grobem Verschulden oder Vorsatz nicht übernommen werden. Hinweis Die aktuellen Muster sind nur als Orientierungs- und Formulierungshilfe zu verstehen; sie können z. B. betriebliche Begebenheiten oder sonstige besondere Umstände des Einzelfalles nicht berücksichtigen.

Mehr

Entgeltoptimierung für Mitarbeiter: Gestaltungsmöglichkeiten Steuern, Sozialversicherung, Arbeitsrecht. Dr. Simon Zepf Rechtsanwalt

Entgeltoptimierung für Mitarbeiter: Gestaltungsmöglichkeiten Steuern, Sozialversicherung, Arbeitsrecht. Dr. Simon Zepf Rechtsanwalt für Mitarbeiter: Gestaltungsmöglichkeiten Steuern, Sozialversicherung, Arbeitsrecht Dr. Simon Zepf Rechtsanwalt 1 Entgeltumwandlung Bisheriger Bruttolohn wird abgesenkt, Arbeitnehmer erhält einen wertmäßigen

Mehr

Der gesetzliche Mindestlohn was kommt auf die Unternehmen zu?

Der gesetzliche Mindestlohn was kommt auf die Unternehmen zu? Der gesetzliche Mindestlohn was kommt auf die Unternehmen zu? Erstmals gilt in Deutschland ab dem 01.01.2015 mit dem Mindestlohngesetz ein gesetzlicher Mindestlohn. Damit soll eine angemessene Lohnuntergrenze

Mehr

Tarifvertragliche Regelung von Arbeitsbedingungen

Tarifvertragliche Regelung von Arbeitsbedingungen Tarifvertragliche Regelung von Arbeitsbedingungen Voraussetzung für die Geltung von TVen Normative Wirkung ( 4 Abs. 1 TVG) Beendigung der Geltung Änderung der Inhalte des TVes während der Laufzeit Tarifvertragliche

Mehr

Themen dieser Ausgabe. BAG, Urteil vom 24.09.2009 8 AZR 705/08 Entschädigung wegen Belästigung ausländerfeindliche Parolen

Themen dieser Ausgabe. BAG, Urteil vom 24.09.2009 8 AZR 705/08 Entschädigung wegen Belästigung ausländerfeindliche Parolen September 2009 Seite: 1 Aktuelles - Ausgabe SEPTEMBER 2009 Themen dieser Ausgabe BAG, Urteil vom 24.09.2009 8 AZR 705/08 Entschädigung wegen Belästigung ausländerfeindliche Parolen BAG, Urteil vom 15.09.2009

Mehr

Mitgliederversammlung Land- und Forstwirtschaftlicher Arbeitgeberverband Sachsen-Anhalt. am 05. September 2016

Mitgliederversammlung Land- und Forstwirtschaftlicher Arbeitgeberverband Sachsen-Anhalt. am 05. September 2016 Mitgliederversammlung Land- und Forstwirtschaftlicher Arbeitgeberverband Sachsen-Anhalt am 05. September 2016 Aktuelles Tarifgeschehen insbesondere auch mit Sicht auf Probleme und Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung

Mehr

Abfindungen. Jörg-Thomas Knies. 2.1 Steuerinländer mit ausländischen Einkünften (Outbound-Fall)

Abfindungen. Jörg-Thomas Knies. 2.1 Steuerinländer mit ausländischen Einkünften (Outbound-Fall) Abfindungen Jörg-Thomas Knies 2 Neben der Besteuerung des Arbeitslohns spielt häufig auch die Frage der Besteuerung von Abfindungen, die im Zusammenhang mit der Beendigung einer grenzüberschreitenden Arbeitnehmertätigkeit

Mehr

Informationsblatt für Verbraucher

Informationsblatt für Verbraucher Informationsblatt für Verbraucher nach Maßgabe des 312a BGB, Art 246 EGBGB, 246a EGBGB i.v.m. der DL-InfoV Ihre Vertragspartner: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 196/500/122 Die 1 sind Mitglieder

Mehr

Schichtarbeit Zukunft für Ärzte? Dr. med. J. Kreienmeyer Vorsitzender des Personalrates für die wissenschaftlich Beschäftigten der UMR

Schichtarbeit Zukunft für Ärzte? Dr. med. J. Kreienmeyer Vorsitzender des Personalrates für die wissenschaftlich Beschäftigten der UMR Schichtarbeit Zukunft für Ärzte? Dr. med. J. Kreienmeyer Vorsitzender des Personalrates für die wissenschaftlich Beschäftigten der UMR Rostock, 30. Juni 2016 Tägliche Arbeitszeit ArbZG 3: Die werktägliche

Mehr

Newsletter Nr. 03/05. (Employment-Newsletter Januar 2005) Missbräuchlicher Widerspruch gegen einen Betriebsübergang nach 613a BGB

Newsletter Nr. 03/05. (Employment-Newsletter Januar 2005) Missbräuchlicher Widerspruch gegen einen Betriebsübergang nach 613a BGB Newsletter Nr. 03/05 (Employment-Newsletter Januar 2005) Missbräuchlicher Widerspruch gegen einen Betriebsübergang nach 613a BGB Anke Körber Rechtsanwältin Taylor Wessing, Düsseldorf Seite 1 von 5 1. Einleitung

Mehr