I. Der Landtag nimmt von der Mitteilung des Ministeriums für Finanzen vom 24. November 2016 Drucksache 16/1094 Kenntnis.

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1 Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1158 Stellungnahme des Landtags durch den Ausschuss für Europa und Internationales zu der Mitteilung des Ministeriums für Finanzen vom 24. November 2016 Drucksache 16/1094 Unterrichtung des Landtags in EU-Angelegenheiten; hier: Gemeinsame Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage Stellungnahme I. Der Landtag nimmt von der Mitteilung des Ministeriums für Finanzen vom 24. November 2016 Drucksache 16/1094 Kenntnis. II. Der Landtag stellt fest, 1. dass das Ziel der Kommission, in der EU eine einheitliche und konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage einzuführen und das Steueraufkommen daraus nach den in den Empfehlungen genannten Kriterien Umsatz, Arbeit und Anlagevermögen unter denjenigen Mitgliedsstaaten aufzuteilen, in denen ein Unternehmen oder eine Unternehmensgruppe agiert, grundsätzlich zu begrüßen ist; 2. dass eine zweifelsfreie Rechtsgrundlage für die Einräumung von steuerlichen Vergünstigungen hinsichtlich des Betriebskostenabzugs vorhanden sein muss und diesbezüglich noch Klärungsbedarf besteht; 3. dass eine gründlichere Folgenabschätzung der Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte nicht erfolgt ist und vor der endgültigen Entscheidung vorgelegt werden sollte; 4. dass die vorgesehene parallele Existenz bestehender nationaler Körperschaftsbesteuerungsregeln einerseits und einer neuen EU-einheitlichen konsolidierten Bemessungsgrundlage andererseits nicht zu zusätzlichen Belastungen für Unternehmen und Finanzverwaltung führen darf, und der bestehende Richtlinien-Vorschlag auf die Vermeidung von Verwaltungslasten hin überprüft werden muss; 5. dass die Harmonisierung und Konsolidierung der körperschaftsteuerlichen Bemessungsgrundlage von der Festlegung eines Steuersatzkorridors mit einem substanziellen Mindeststeuersatz begleitet werden sollte. Ausgegeben: Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen Der Blaue Engel. 1

2 III. Der Landtag ersucht die Landesregierung, 1. sich im Bundesrat und auf europäischer Ebene im Sinne der unter II. getroffenen Feststellungen einzusetzen; 2. im Rahmen ihrer Möglichkeiten darauf hinzuwirken, dass das Gesetzgebungsverfahren erst dann eröffnet wird, wenn die offenen Fragen geklärt sind; 3. den Landtag kontinuierlich über den weiteren Verlauf der Beratungen zu unterrichten Der Berichterstatter: Manfred Kern Der Vorsitzende: Willi Stächele Bericht Der Ausschuss für Europa und Internationales beriet öffentlich die Mitteilung des Ministeriums für Finanzen, Drucksache 16/1094, in seiner 5. Sitzung am 14. Dezember Vorberatend hatte sich der Ausschuss für Finanzen mit dieser Mitteilung befasst und empfohlen, von der Mitteilung Kenntnis zu nehmen. Zu der Beratung lag dem Ausschuss für Europa und Internationales noch der als Anlage beigefügte Antrag der Abg. Manfred Kern u. a. GRÜNE, des Abg. Joachim Kößler CDU und des Abg. Peter Hofelich SPD vor. Der Europaausschuss war auf der Grundlage des Landtagsbeschlusses vom 16. März 1989 zu Drucksache 10/1062 wegen der Eilbedürftigkeit bei diesem Vorhaben ermächtigt, für den Landtag abschließend Stellung zu nehmen. Abg. Manfred Kern GRÜNE brachte vor, der Vorschlag der Kommission einer Gemeinsamen Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage sehe im Großen und Ganzen vor, dass größere Unternehmen ihren steuerbaren Gewinn nur noch anhand eines einzigen Systems ermittelten. Der Gewinn werde dann nach einem Schlüssel, der Faktoren wie Arbeitnehmer, Gehälter, Sachanlagevermögen und Umsatz in den einzelnen Ländern berücksichtige, auf die einzelnen Länder, in denen die Unternehmen tätig seien, aufgeteilt. Seine Fraktion stehe dem Vorhaben positiv gegenüber. Der Kommissionsvorschlag enthalte jedoch kleinere Schwachpunkte. Deshalb sei zusammen mit den Kollegen der CDU und der SPD der vorliegende Antrag formuliert und eingebracht worden. Abg. Joachim Kößler CDU schloss sich im Wesentlichen den Ausführungen seines Vorredners an. Er ergänzte, es müsse aufgepasst werden, dass durch die Einführung einer Gemeinsamen Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage für das Land Baden-Württemberg kein beträchtlicher Schaden entstehe. Auch müsse genau fixiert werden, welche Folgen dies für das nationale Steuerrecht habe. Im Übrigen appelliere er dafür, dem vorliegenden Antrag zuzustimmen. Abg. Dr. Nils Schmid SPD legte dar, er begrüße das Vorgehen der EU-Kommission und sei der Ansicht, dass der jetzt formulierte Antrag aus Landessicht ausgewogen sei. Für die Akzeptanz des Steuerstaates sei es überfällig, dass jetzt mit dem Vorschlag der Kommission ein Mindestmaß an europäischer Gemeinsamkeit festgelegt werde. Bis hierher sei es ein langer Weg gewesen. Er erinnere daran, dass der frühere Bundesfinanzminister Eichel die ersten Anläufe dazu unternommen habe. Diese seien immer wieder ausgebremst worden. Doch sei es für die Akzeptanz der Be- 2

3 steuerung sehr wichtig, dass hier ein Schritt nach vorn getan werde. Deshalb halte er es auch für gut, dass dies aus dem Landtag heraus unterstützt werde. Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP schloss sich größtenteils den Ausführungen seiner Vorredner an. Auch seine Fraktion sehe das Positive, was hier von europäischer Ebene komme. Er merkte an, aus Sicht eines Finanzpolitikers könne darüber gestritten werden, ob ein europäischer Mindeststeuersatz das richtige Signal sei, um die Probleme mit Unternehmen wie Apple, Facebook usw. finanzpolitisch zu lösen. Da schlügen zwei Herzen in seiner Brust. Als Europapolitiker sei er jedoch der Ansicht, dass es in der jetzigen Situation das falsche Signal sei, zu sagen, es brauche weitere Kompetenzen auf der europäischen Ebene. Seine Fraktion stimme den meisten Anliegen, die im vorliegenden Antrag formuliert worden seien, zu. Lediglich den Punkt mit dem europäischen Mindeststeuersatz lehne sie ab. Daher habe seine Fraktion den Antrag nicht mit unterzeichnet. Abg. Dr. Jörg Meuthen AfD äußerte, die AfD stehe der ganzen Zielsetzung einer Harmonisierung von Steuern innerhalb der Europäischen Union ablehnend gegenüber. Sie sei der Auffassung, dass Steuerwettbewerb dem Vereinheitlichen deutlich vorzuziehen sei. Eine Harmonisierung der Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage halte die AfD für einen völlig falschen Ansatz. Wenn Probleme, wie es sie unter dem Stichwort Lux-Leaks gebe, dass also mit ultraniedrigen Steuersätzen eine reine Steuervermeidungsstrategie gemacht werde, bereinigt werden sollen diese Überlegung gebe es durchaus auch, dann könne das getan werden, was Deutschland auch in die Diskussion eingebracht habe, nämlich mit Mindeststeuersätzen zu agieren. Hier gehe es aber um eine Harmonisierung der Bemessungsgrundlage. Deren Sinnhaftigkeit erkenne die AfD nicht. Über Mindeststeuersätze könnte gesprochen werden, um diesem Lux-Leaks-Missbrauch, den es gegeben habe, etwas entgegenzusetzen. Das halte die AfD auch für geboten. Aber eine Harmonisierung der Bemessungsgrundlage und eine Übertragung der Gesetzgebungskompetenz auf die Europäische Union im Rahmen des Körperschaftsteuerrechts halte die AfD für falsch. Deswegen lehne sie den Antrag auch ab. Abg. Joachim Kößler CDU entgegnete, es gehe primär um die Verhinderung von Steuerverschiebung und weniger darum, die Kompetenzen nach Europa zu verschieben. Daher sollten bei der Bemessungsgrundlage die Regeln angeglichen werden. Es sei gewollt, den Steuerwettbewerb durch den Mindeststeuersatz nach unten zu begrenzen. Das wolle sein Vorredner auch. Es sei aber nicht möglich, nur auf der einen Seite den Steuersatz nach unten zu begrenzen. Vielmehr müsse das gesamte Gefüge bzw. müssten die gesamten Regelungen vereinheitlicht werden, damit keine Steuerverschiebung stattfinde. Sein Vorredner wisse ganz genau, dass bei einer Harmonisierung der Bemessungsgrundlage weiterhin Steuern verschoben werden könnten. Aus dem Grund brauche es gemeinsame Regeln, damit die Steuerverschiebung nicht über die Bemessungsgrundlage stattfinde. Sodann wurde der als Anlage beigefügte Antrag mehrheitlich zur Stellungnahme des Landtags durch den Ausschuss für Europa und Internationales erhoben Manfred Kern 3

4 Anlage Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Zu TOP 2 5. EuA / Antrag der Abg. Manfred Kern u. a. GRÜNE, des Abg. Joachim Kößler CDU und des Abg. Peter Hofelich SPD zu der Mitteilung des Ministeriums für Finanzen vom 24. November 2016 Drucksache 16/1094 Unterrichtung des Landtags in EU-Angelegenheiten; hier: Gemeinsame Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage Der Landtag wolle beschließen, I. von der Mitteilung des Ministeriums für Finanzen vom 24. November 2016 Drucksache 16/1094 Kenntnis zu nehmen; II. festzustellen, 1. dass das Ziel der Kommission, in der EU eine einheitliche und konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage einzuführen und das Steueraufkommen daraus nach den in den Empfehlungen genannten Kriterien Umsatz, Arbeit und Anlagevermögen unter denjenigen Mitgliedsstaaten aufzuteilen, in denen ein Unternehmen oder eine Unternehmensgruppe agiert, grundsätzlich zu begrüßen ist; 2. dass eine zweifelsfreie Rechtsgrundlage für die Einräumung von steuerlichen Vergünstigungen hinsichtlich des Betriebskostenabzugs vorhanden sein muss und diesbezüglich noch Klärungsbedarf besteht; 3. dass eine gründlichere Folgenabschätzung der Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte nicht erfolgt ist und vor der endgültigen Entscheidung vorgelegt werden sollte; 4. dass die vorgesehene parallele Existenz bestehender nationaler Körperschaftsbesteuerungsregeln einerseits und einer neuen EU-einheitlichen konsolidierten Bemessungsgrundlage andererseits nicht zu zusätzlichen Belastungen für Unternehmen und Finanzverwaltung führen darf, und der bestehende Richtlinien-Vorschlag auf die Vermeidung von Verwaltungslasten hin überprüft werden muss; 5. dass die Harmonisierung und Konsolidierung der körperschaftsteuerlichen Bemessungsgrundlage von der Festlegung eines Steuersatzkorridors mit einem substanziellen Mindeststeuersatz begleitet werden sollte; III. die Landesregierung zu ersuchen, 1. sich im Bundesrat und auf europäischer Ebene im Sinne der unter II. getroffenen Feststellungen einzusetzen; 4

5 2. im Rahmen ihrer Möglichkeiten darauf hinzuwirken, dass das Gesetzgebungsverfahren erst dann eröffnet wird, wenn die offenen Fragen geklärt sind; 3. den Landtag kontinuierlich über den weiteren Verlauf der Beratungen zu unterrichten Kern, Frey GRÜNE Kößler CDU Hofelich SPD 5

6 Empfehlung und Bericht des Ausschusses für Finanzen an den Ausschuss für Europa und Internationales zu der Mitteilung des Ministeriums für Finanzen vom 24. November 2016 Drucksache 16/1094 Unterrichtung des Landtags in EU-Angelegenheiten; hier: Gemeinsame Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage Empfehlung Der Landtag wolle beschließen, von der Mitteilung des Ministeriums für Finanzen vom 24. November 2016 Drucksache 16/1094 Kenntnis zu nehmen Der Berichterstatter: Manfred Kern Der Vorsitzende: Rainer Stickelberger Bericht Der Ausschuss für Finanzen behandelte die Mitteilung Drucksache 16/1094 in seiner 7. Sitzung am 8. Dezember 2016 vorberatend für den Ausschuss für Europa und Internationales. Ein Abgeordneter der CDU legte dar, die Europäische Kommission schlage vor, eine gemeinsame Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage einzuführen. Dieser Schritt würde eine Zäsur in Europa darstellen. Die Landesregierung führe in der vorliegenden Mitteilung eine Reihe von Punkten auf, die an dem Vorhaben zu bemängeln seien. Der Richtlinienvorschlag beinhalte also viele Einzelheiten, über die intensiv zu diskutieren sei. Auch der Finanzausschuss sollte sich rechtzeitig damit befassen, was durch die Einführung einer gemeinsamen Körperschaftsteuer- Bemessungsgrundlage auf das Land zukomme. Es gelte, die Kritik an dem Vorhaben zum richtigen Zeitpunkt anzubringen. Ein Abgeordneter der Grünen brachte zum Ausdruck, in jeder großen Stadt in Deutschland fänden sich grenzüberschreitend tätige Unternehmen, die hier keine Steuern zahlten. Vor diesem Hintergrund wäre es prinzipiell zunächst einmal gutzuheißen, wenn sich europaweit eine Aufteilung der steuerpflichtigen Gewinne schaffen ließe, die, wie in dem Kommissionsvorschlag angedacht, auf den Faktoren Arbeit, Vermögenswerte und Umsatz beruhen würde. Er stimme seinem Vorredner aber zu, dass über Einzelheiten des Richtlinienvorschlags noch einmal nachgedacht werden müsse. Dies gelte beispielsweise für die Absicht, für Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen einen Betriebsausgabenabzug von über 100 % zuzulassen. Ein Abgeordneter der SPD führte aus, in den Neunzigerjahren sei die Höhe der Körperschaftsteuerbelastung das entscheidende Standortargument gewesen. In dieser Phase habe sich auch eine Diskussion darüber ergeben, ob sich bei der Körperschaftsteuer eine Harmonisierung erreichen lasse. Eine Harmonisierung der Steuersätze sei ein ambitioniertes Vorhaben. Sie gehe in der Zukunft statt eines einheitlichen Satzes vielleicht eher in Richtung eines Korridors. 6

7 Vor einigen Jahren habe die Kommission schon einmal eine gemeinsame Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage vorgeschlagen. Darüber hätten die Mitgliedsstaaten aber keine Einigkeit erzielen können. Für Unternehmen, deren Umsatz unterhalb einer bestimmten Grenze liege, solle nach dem jetzigen Kommissionsvorschlag weiter das nationale Körperschaftsteuersystem gelten. Diese Stufungsregelung könne dem Land entgegenkommen, erhöhe aber auch den Aufwand. Vor diesem Hintergrund erachte er es als wichtig, zu erfahren, wie die Landesregierung das in Rede stehende Vorhaben einschätze. Seine Fraktion und er persönlich hielten eine gemeinsame Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage für einen richtigen Schritt, um Steuermissbrauch zu bekämpfen. Die Ministerin für Finanzen wies darauf hin, die gemeinsame Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage solle nach dem Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission in zwei Schritten eingeführt werden und nur große Unternehmen mit einem Konzernumsatz von über 750 Millionen betreffen. Für alle anderen Unternehmen gälten weiter die nationalen Körperschaftsteuersysteme. Somit bestünden zwei Systeme nebeneinander. Nach Ansicht der Landesregierung entspreche der Vorschlag dem Grundsatz der Subsidiarität. Die Landesregierung teile auch das Ziel, die Unternehmensbesteuerung zu vereinfachen und aggressive Steuerplanungen zu bekämpfen. Eine einheitliche Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage erhöhe die Transparenz der Unternehmensbesteuerung, reduziere die Befolgungskosten, beseitige Hindernisse für den Binnenmarkt und erleichtere grenzüberschreitende Tätigkeiten. Dies sei zu begrüßen. Der Richtlinienvorschlag umfasse allerdings auch einige kritische Regelungen. So sei kein einheitlicher Mindeststeuersatz geplant. Damit könnten die Regelungen unterlaufen werden und würde der Steuerwettbewerb nach unten fortgesetzt. Ferner sei eine vorübergehende grenzüberschreitende Verlustverrechnung vorgesehen. Auch müssten noch einmal die Sonderregelungen für Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen betrachtet werden. Es sei eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet worden, die versuche, hinsichtlich der kritischen Regelungen, die sie gerade angesprochen habe, Änderungen zu erwirken. Nach Ansicht der Landesregierung weise der Richtlinienvorschlag grundsätzlich in die richtige Richtung, doch müssten in wesentlichen Punkten noch Nachbesserungen erfolgen. Ein Abgeordneter der AfD betonte, seine Partei teile nicht die grundsätzliche Zielrichtung einer Harmonisierung der Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage. Sie sei bei dieser Steuer vielmehr der Meinung, dass die nationale Gestaltungskompetenz im Wesentlichen erhalten bleiben sollte und ein Steuerwettbewerb ausdrücklich zu begrüßen sei, solange missbräuchliche Formen nicht zustande kämen. Letzteres wiederum lasse sich auf andere Weise sicherstellen als über eine komplette Harmonisierung der Bemessungsgrundlage. Der Abgeordnete der CDU erwiderte, die nationalen Steuersätze und das nationale Recht, Steuern festzusetzen, blieben erhalten. Zu bemängeln sei jedoch z. B., dass der Richtlinienvorschlag keinen einheitlichen Mindeststeuersatz vorsehe, um den Steuerwettbewerb in Europa zu verhindern. Der Abgeordnete der AfD entgegnete, er sei sehr wohl imstande, zwischen Steuertarif und Bemessungsgrundlage zu unterscheiden. Ein Steuerwettbewerb könne entweder begrüßt oder aus fiskalischen Interessen heraus kritisch betrachtet werden. Bei allem Verständnis für das fiskalische Interesse, das eine Finanzministerin oder ein Finanzminister haben müsse, halte seine Partei einen Wettbewerb sowohl bei den Steuertarifen als auch hinsichtlich der Sinnhaftigkeit der Bemessungsgrundlage für begrüßenswert. Deshalb widersetze sich seine Partei einer Vereinheitlichung. 7

8 Die Ministerin für Finanzen unterstrich, der Landtag als Haushaltsgesetzgeber wünsche Gestaltungsspielräume und wolle politische Schwerpunkte setzen. Daher seien ein solider Landeshaushalt und eine solide Einnahmesituation nicht nur für die Finanzministerin, sondern auch für den Landtag wichtig. Daraufhin kam der Ausschuss für Finanzen zu der Empfehlung an den federführenden Ausschuss für Europa und Internationales, dem Plenum zu empfehlen, von der Drucksache 16/1094 Kenntnis zu nehmen Manfred Kern 8

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