Leistungsvergleich Multi-Rente (Stand: April 2014)
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- Louisa Geier
- vor 8 Jahren
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1 Leistungsvergleich (Stand: April 2014) Leistungsarten lebenslange Rentenzahlung im Leistungsfall A. Unfallrente B. Organrente C. Grundfähigkeitenrente D. Pflegerente E. DreadDiseaseRente inkl. Krebsrente nur Krebsrente nur Krebsrente nur Krebsrente nur Krebsrente nur Krebsrente nur Krebsrente - im Stadium I 6 Monate 6 Monate 6 Monate 6 Monate - im Stadium II 12 Monate 18 Monate 12 Monate 12 Monate 12 Monate 12 Monate 12 Monate - im Stadium III 12 Monate lebenslang - im Stadium IV 12 Monate 60 Monate lebenslang 60 Monate lebenslang/67 Lj. 60 Monate 60 Monate 60 Monate Kapitalsofortleistung im Leistungsfall (ohne Motorradfahrerrisiko) Kapitalsofortleistung im Leistungsfall (inkl. Motorradfahrerrisiko: Krafträder ber 50 ccm) Kapitalsofortleistung bei Tod während des Rentenbezug- Zeitraums ber Opti5Plus Kapitalsofortleistung fr Kinder Kapitalsofortleistung im Leistungsfall bei Krebsdiagnose Kapitalsofortleistung bei Tod während des Rentenbezug- Zeitraums Kapitalsofortleistung bei schwerer Operation Erweiterungen des Versicherungsschutzes Geistes- oder Bewusstseinsstörungen durch Herzinfarkt, Schlaganfälle, Medikamenteneinfluss, Herz- oder Kreislaufstörungen, Witterungsbedingungen, Übermdung, epileptische Anfälle oder Krampfanfälle ohne Witterungsbedingungen ohne Witterungsbedingungen ohne Witterungsbedingungen und Übermdung ohne Witterungsbedingungen ohne Witterungsbedingungen Bewusstseinsstörungen durch Alkohol beim Fhren eines Kfz (Alkoholklausel) bis zu 1,3 Gesundheitsschädigung durch Erfrierungen Flssigkeits-, Nahrungs- und Sauerstoffentzug nein 0,8 nur im Wasser nur Sauerstoffentzug Diese Kurzleistungsbersicht dient dem schnellen Überblick ber den jeweiligen Versicherungsschutz. Sie ersetzt und kommentiert nicht die jeweiligen Bedingungen! Keine Gewähr fr die Vollständigkeit und Aktualität der abgebildeten e. Seite 1/7
2 Leistungsvergleich (Stand: April 2014) Erweiterungen des Versicherungsschutzes Medikamentenentzug infolge Entfhrung und Geiselnahme Sonnenbrand/Sonnenstich Einwirkung von schädlichen Stoffen nur gasförmige Stoffe nur Gase, Dämpfe und Stäube nur Gase, Dämpfe, Stäube und Säuren nur Gase und Dämpfe nur Gase, Dämpfe und Stäube Schutz beim unerlaubten Fahren eines Land- oder Wasserfahrzeuges Fahrten mit Leihkarts auf Indoor-, Outdoor- oder Crosskart- Anlagen fr Personen ab dem 16. Lebensjahr Fahrtveranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer Durchschnittsgeschwindigkeit ankommt Gesundheitsschäden infolge Bemhungen zur Rettung von Menschen, Tieren oder Sachen erhöhte Kraftanstrengungen und Eigenbewegungen auf Anrechnung eines Mitwirkungsanteils von Krankheiten oder Gebrechen Keine Meldepflicht bei Änderung der Berufstätigkeit oder der Beschäftigung der versicherten Person Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen nein, ab 25 % nein, ab 60 % nein, ab 50 % nein, ab 50 % nein, ab 50 % nein, ab 25 % Schäden an Bandscheiben Infektionen jeglicher Art Impfschäden und Vergiftungen jeglicher Art Heilmaßnahmen oder Eingriffe am Körper der versicherten Person Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen Bauch- und Unterleibsbrche Diese Kurzleistungsbersicht dient dem schnellen Überblick ber den jeweiligen Versicherungsschutz. Sie ersetzt und kommentiert nicht die jeweiligen Bedingungen! Keine Gewähr fr die Vollständigkeit und Aktualität der abgebildeten e. Seite 2/7
3 Leistungsvergleich (Stand: April 2014) Erweiterungen des Versicherungsschutzes Bauch- und Unterleibsbrche Strahlenschäden Innere Unruhen / gewalttätige Auseinandersetzungen A. Unfallrente (Voraussetzungen fr die Rentenleistung: Ein Unfall hat zu einem Invaliditätsgrad von mind. 50% gefhrt) Fristenverlängerung bei Invaliditäts-ansprchen: - Eintritt der Invalidität: - Feststellung und Geltendmachung: 15 Monate 21 Monate 18 Monate 15 Monate 21 Monate 12 Monate Keine Anrechnung eines Mitwirkungsanteils Nein, ab 25 % Nein, ab 60 % Nein, ab 50 % Nein, ab 50 % Nein, ab 50 % Nein, ab 25 % Verbesserte Gliedertaxe: Bei Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit der nachstehend genannten Körperteile und Sinnesorgane gelten folgende Invaliditätsgrade Auge 60% 60% 50% 65% 80% 50% 60% 50% Beide Augen 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% Gehör auf einem Ohr 40% 40% 30% 45% 40% 35% 40% 30% Gehör auf beiden Ohren 80% 80% 60% 90% 80% 70% 80% 60% Geruchssinn 15% 15% 10% 20% 15% 10% 15% 10% Geschmackssinn 15% 15% 5% 20% 15% 10% 15% 5% Arm 70% 70% 70% 85% 70% 70% 70% 70% Arm bis oberhalb Ellenbogengelenks Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 70% 70% 65% 80% 70% 70% 70% 65% 70% 70% 60% 75% 70% 65% 70% 60% Hand 60% 60% 55% 70% 70% 60% 60% 55% Daumen 25% 25% 20% 35% 25% 25% 25% 20% Zeigefinger 15% 15% 10% 25% 16% 15% 15% 10% Andere Finger 10% 10% 5% 15% 10% 10% 10% 5% Bein ber der Mitte des Oberschenkels Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 70% 70% 70% 85% 70% 70% 70% 70% 70% 70% 60% 75% 70% 70% 70% 60% Bein bis unterhalb des Knies 60% 60% 50% 65% 60% 60% 60% 50% Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 55% 55% 45% 60% 55% 55% 55% 45% Fuß 50% 50% 40% 55% 50% 50% 50% 40% Große Zehe 8% 8% 5% 20% 8% 8% 8% 5% Diese Kurzleistungsbersicht dient dem schnellen Überblick ber den jeweiligen Versicherungsschutz. Sie ersetzt und kommentiert nicht die jeweiligen Bedingungen! Keine Gewähr fr die Vollständigkeit und Aktualität der abgebildeten e. Seite 3/7
4 Leistungsvergleich (Stand: April 2014) Verbesserte Gliedertaxe: Bei Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit der nachstehend genannten Körperteile und Sinnesorgane gelten folgende Invaliditätsgrade Andere Zehe 5% 5% 2% 10% 5% 5% 5% 2% Stimme 100% 100% nicht geregelt 100% 40% 40% 100% nicht geregelt B. Organrente (Voraussetzung fr die Rentenleistung: Als Leistungsfall gilt der Eintritt einer irreversiblen Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der folgenden Organe bzw. einer definierten Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen Fähigkeiten als Folge einzelner bestimmter Krankheiten oder durch Unfall.) - Erkrankung des Gehirns und des zentralen Nervensystems - Herzinfarkt und andere Herzerkrankungen - Nierenerkrankungen - Lungenerkrankungen - Lebererkrankungen C. Grundfähigkeitenrente (Voraussetzung fr die Rentenleistung: Der Leistungsfall tritt ein, wenn der Verlust einzelner, definierter Grundfähigkeiten durch Unfall oder Krankheit nach der folgenden Bewertungsskala zu einer Punktezahl von mindestens n fhrt. Der Verlust der Grundfähigkeiten muss irreversibel und nicht mehr therapierbar sein.) Kategorie A Der vollständige, irreversible Verlust einer der folgenden Grundfähigkeiten: - Sehen - Sprechen - Hören - sich Orientieren Kategorie B Handfunktionen Heben und Tragen Arm bewegen Treppen steigen (auf und ab, je) Gehen Stehen Knien und Bcken Sitzen und Erheben Beugen Auto fahren 17 Punkte, bei Kindern nur im 16. und 17. Lj. 17 Punkte, bei Kindern nur im 16. und 17. Lj. * * * * * * * * * * * * D. Pflegerente (Voraussetzung fr die Rentenleistung: Die versicherte Person erhält während der Vertragslaufzeit aufgrund eines Unfalles oder wegen einer Krankheit eine Einstufung in eine Pflegestufe.) Pflegestufe I, II oder III nach deutschem Sozialgesetzbuch E. Dread-Disease-Rente inkl. Krebsrente (Voraussetzung fr die Rentenleistung: Als Leistungsfall gilt der Eintritt einer im Folgenden definierten Erkrankung.) HIV-Infektion erworben während der beruflichen Tätigkeit HIV-Infektion erworben durch Bluttransfusion Fortgeschrittene Demenz einschließlich Alzheimer sche Krankheit Creutzfeld-Jakob-Syndrom * Bei Kinderprodukt gilt eine abweichende Bewertung: Bei schwerwiegenden Störungen des Sttz- und Bewegungsapparates sowie bei Einschränkungen der Mobilität bzw. des Gebrauchs der oberen Extremitäten. IV-Grad mind. 50%. Leistung immer bei Querschnittslähmung oder Verlust des Gebrauchs beider Hände. Diese Kurzleistungsbersicht dient dem schnellen Überblick ber den jeweiligen Versicherungsschutz. Sie ersetzt und kommentiert nicht die jeweiligen Bedingungen! Keine Gewähr fr die Vollständigkeit und Aktualität der abgebildeten e. Seite 4/7
5 Leistungsvergleich (Stand: April 2014) E. Dread-Disease-Rente inkl. Krebsrente (Voraussetzung fr die Rentenleistung: Als Leistungsfall gilt der Eintritt einer im Folgenden definierten Erkrankung.) Schwere Motoneuronerkrankung Polio (Kinderlähmung) Organtransplantationen Schwere Verbrennungen Psychische Störungen und Geisteskrankheit Krebs Besonderheiten Nachträgliche Erhöhung des Versicherungsschutzes ohne erneute Risikoprfung bei: Bis 50 % der vereinbarten mtl. Bis 50 % der vereinbarten mtl. Die vereinbarte monatliche Rente kann bis zum 45. Lebensjahr der versicherten Person... (einmalig) Bis 50 % der vereinbarten mtl. (einmalig) - Heirat bzw. Verpartnerung nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz - Geburt oder Adoption eines Kindes - Scheidung bzw. Aufhebung einer Lebenspartnerschaft - Erwerb von Wohneigentum ab Erhöhung der Einknfte aus nichtselbständiger Arbeit um mind. 15 % - Aufnahme einer Finanzierung von mind im Rahmen einer selbständigen Tätigkeit - Abschluss einer Berufsausbildung, Studium oder Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit - Abschluss der Meisterprfung bzw. Abschluss der Prfung zum gewerblichen Meister - Erstmaligem Wegfall der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung - Nach Ablauf von 5 Versicherungsjahren - jederzeit - ohne irgendeinen Anlass - insgesamt um maximal 500 (ohne prozentuale Begrenzung)...erhöht werden (wenn noch kein Leistungsfall ist). ab Bei Wechsel vom Kindertarif in den Erwachsenentarif Diese Kurzleistungsbersicht dient dem schnellen Überblick ber den jeweiligen Versicherungsschutz. Sie ersetzt und kommentiert nicht die jeweiligen Bedingungen! Keine Gewähr fr die Vollständigkeit und Aktualität der abgebildeten e. Seite 5/7
6 Leistungsvergleich (Stand: April 2014) Besonderheiten - Innovationsupdate-Garantie: Knftige Bedingungsverbesserungen gelten sofort auch fr den lfd. Vetrag - Leistungsgarantie gegenber GDV- Musterbedingungen Voraussetzungen - Höchstrente von darf nicht berschritten werden - Die Erhöhungen drfen insgesamt nicht mehr als 50 % der ursprnglich vereinbarten mtl. Rente betragen und sind max. auf begrenzt - Höchstrente von darf nicht berschritten werden - Die Erhöhungen drfen insgesamt nicht mehr als 50 % der ursprnglich vereinbarten mtl. Rente betragen und sind max. auf begrenzt nicht älter als 50 Jahre nicht berschritten werden nicht berschritten werden nicht älter als 50 Jahre nicht berschritten werden nicht berschritten werden Vertragsdetails Beiträge Altersbeiträge Altersbeiträge Einstiegsalterbeiträge Altersbeiträge Einstiegsalterbeiträge Altersbeiträge Altersbeiträge Einstiegsalterbeiträge Versicherbare Personen von 1/2 bis 15 Jahre; von 18 bis 60 Jahre von 1/2 bis 15 Jahre; Leistungsendalter lebenslang lebenslang lebenslang bis 67. LJ oder lebenslang bis 67. LJ oder lebenslang bis 67. LJ oder lebenslang bis 67. LJ oder lebenslang lebenslang Kndigungsrecht VU, Umstellung auf neuen ohne Gesundheitsprfung, Umstellung auf neuen ohne Gesundheitsprfung Dynamisierung während der Vertragslaufzeit (Aktivdynamik) Dynamisierung während des Leistungsfalls (Passivdynamik) Beitragsbefreiung wenn VN n Leistungsempfänger ist Beitragsfreier Versicherungsschutz bei Arbeitslosigkeit keine, 3 % oder 5 % keine, 3 % oder 5 % keine oder 3 % keine, 3 %, 5 % oder 7 % keine oder 5 % keine, 3 % oder 5 % keine oder 3 % keine, 3 % oder 5 % keine, 1 % oder 2 % keine, 1 % oder 2 % 1,5 % keine oder 1,5 % keine oder 1,5 % keine oder 1,5 % keine oder 1,5 % keine oder 1,5 % max. 6 Monate max. 6 Monate max. 12 Monate max. 6 Monate ber VorsorgeABS max. 12 Monate max. 6 Monate Beiträge Altersbeiträge Altersbeiträge Einstiegsalterbeiträge Altersbeiträge Einstiegsalterbeiträge Altersbeiträge Altersbeiträge Einstiegsalterbeiträge Versicherbare Personen von 1/2 bis 15 Jahre; von 18 bis 60 Jahre von 1/2 bis 15 Jahre; Leistungsendalter lebenslang lebenslang lebenslang bis 67. LJ oder lebenslang bis 67. LJ oder lebenslang bis 67. LJ oder lebenslang bis 67. LJ oder lebenslang lebenslang Diese Kurzleistungsbersicht dient dem schnellen Überblick ber den jeweiligen Versicherungsschutz. Sie ersetzt und kommentiert nicht die jeweiligen Bedingungen! Keine Gewähr fr die Vollständigkeit und Aktualität der abgebildeten e. Seite 6/7
7 Leistungsvergleich (Stand: April 2014) Vertragsdetails Reaktivierungsfrist Auf 3 Jahre, bei Kinder Multi- Rente auf 5 Jahre befristet Auf 3 Jahre, bei Kinder Multi- Rente auf 5 Jahre befristet Bei Unfall-, Organ- und Grundfähigkeitenkonzept auf 3 Jahre befristet. Bei Kindern auf 5 Jahre befristet und zusätzlich bei Krebserkrankungen zwischen dem 54. und 60. Rentenbezugsmonat Bei Unfall-, Organ-, Pflegebedrftigkeiten-konzept auf 3 Jahre befristet Auf 3 Jahre befristet. Bei Krebserkrankungen des Stadiums/ Grads IV auf 5 Jahre befristet Bei Unfall-, Organ-, Pflegebedrftigkeitenkonzept auf 3 Jahre befristet Bei Unfall-, Organ-, Pflegebedrftigkeitenkonzept auf 3 Jahre befristet Auf 3 Jahre, bei Vitaljunior auf 5 Jahre befristet Kndigungsrecht VU, Umstellung auf neuen ohne Gesundheitsprfung, Umstellung auf neuen ohne Gesundheitsprfung Dynamisierung während der Vertragslaufzeit (Aktivdynamik) Dynamisierung während des Leistungsfalls (Passivdynamik) keine, 3 % oder 5 % keine, 3 % oder 5 % keine oder 3 % keine, 3 %, 5 % oder 7 % keine oder 5 % keine, 3 % oder 5 % keine oder 3 % keine, 3 % oder 5 % keine, 1 % oder 2 % keine, 1 % oder 2 % 1,5 % keine oder 1,5 % keine oder 1,5 % keine oder 1,5 % keine oder 1,5 % keine oder 1,5 % Wartezeit fr einen Leistungsanspruch nach Vertragsbeginn Fr die Erbringung einer Leistung aus dem Organ-, Grundfähigkeiten- und Pflegekonzept besteht, außer bei Unfall, nur fr die Krankheiten Krebs eine Wartezeit von 6 Monaten und fr Multiple Sklerose von 12 Monaten Fr die Erbringung einer Leistung aus dem Organ-, Grundfähigkeiten- und Pflegekonzept besteht, außer bei Unfall, nur fr die Krankheiten Krebs eine Wartezeit von 6 Monaten und fr Multiple Sklerose von 12 Monaten Fr die Erbringung einer Leistung aus dem Organ- und Grundfähigkeitenkonzept besteht eine generelle Wartezeit von 6 Monaten Fr die Erbringung einer Grundfähigkeiten-, Pflege- und Krebskonzept besteht eine generelle Wartezeit von 6 Monaten. Fr die Krankheit Multiple Sklerose erhöht sich die Wartezeit auf 12 Monate Fr die Erbringung einer Krebskonzept besteht eine generelle Wartezeit von 6 Monaten. Fr die Krankheit Multiple Sklerose erhöht sich die Wartezeit auf 12 Monate Fr die Erbringung einer Grundfähigkeiten-, Pflegeund Krebskonzept gilt eine Wartezeit von 6 Monaten. Die Wartezeit entfällt, wenn ein Leistungsanspruch durch ein Unfallereignis verursacht wurde. Fr Leistungsansprche aufgrund Multiple Sklerose erhöht sich die Wartezeit auf 12 Monate Fr die Erbringung einer Grundfähigkeiten-, Pflege- und Krebskonzept besteht eine generelle Wartezeit von 6 Monaten. Fr die Krankheit Multiple Sklerose erhöht sich die Wartezeit auf 12 Monate Fr die Erbringunge einer Krebskonzept besteht fr die Krankheit Multiple Sklerose eine Wartezeit von 12 Monaten und fr Krebs 6 Monate Beitragsbefreiung wenn VN n Leistungsempfänger ist Beitragsfreier Versicherungsschutz bei Arbeitslosigkeit max. 6 Monate max. 6 Monate max. 12 Monate max. 6 Monate ber VorsorgeABS max. 12 Monate max. 6 Monate Diese Kurzleistungsbersicht dient dem schnellen Überblick ber den jeweiligen Versicherungsschutz. Sie ersetzt und kommentiert nicht die jeweiligen Bedingungen! Keine Gewähr fr die Vollständigkeit und Aktualität der abgebildeten e. Seite 7/7
Erweiterter Grundgedanke. Ausdehnung der Invaliditätsabsicherung zusätzlich zum Unfallprinzip auf
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