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1 ISSN November Jahrgang E 5760 Seiten VBlBW 11/2015 Verwaltungsblätter für Zeitschrift für öffentliches Recht und öffentliche Verwaltung Herausgeber Prof. Dr. Hans-Jörg Birk, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Stuttgart Volker Ellenberger, Präsident des Verwaltungsgerichtshofs Prof. Dr. Kay Hailbronner, Universität Konstanz Christine Jacobi, Präsidentin des Landesjustizprüfungsamtes Dr. Markus Kenntner, Richter am Bundesverwaltungsgericht Prof. Dr. Ute Mager, Universität Heidelberg Prof. Dr. Barbara Remmert, Universität Tübingen Prof. Dr. Friedrich Schoch, Universität Freiburg Dr. Herbert O. Zinell, Ministerialdirektor, Innenministerium Redaktion Klaus Lernhart, Vors. Richter am Verwaltungsgerichtshof, Mannheim Dr. Andreas Roth, Vors. Richter am Verwaltungsgerichtshof, Mannheim Christoph Sennekamp, Vizepräsident des Verwaltungsgerichts, Freiburg Aus dem Inhalt 445 Herberger Öffentlich-rechtliche Probleme von Facebook-Partys 454 Rabe/Frey Energetische Sanierung von denkmalgeschützten Nichtwohngebäuden in kommunaler Hand im Spannungsfeld zwischen Denkmalschutz- und Klimaschutzrecht 461 Jaekel Das Meldewesen im Wandel einer digitalen Informationsgesellschaft Das neue Bundesmeldegesetz und die landesrechtlichen Ausführungsregelungen 464 VGH Nachbarschutz, Wandhöhe, Staffelgeschoss 467 VGH Rundfunkbeitrag, Säumniszuschlag 468 VGH Kostenfestsetzung, Privatgutachten 469 VGH Hinausschieben des Ruhestands, dienstliche Interessen BOORBERG

2 1. November 2015 VBlBW Zeitschrift 11/2015 Verwaltungsblätter für für öffentliches Recht und öffentliche Verwaltung Inhalt Abhandlungen Ausbildung und Prüfung Herberger, Öffentlich-rechtliche Probleme von Facebook-Partys Janson/Schultes, Polizeieinsatz beim Fußballspiel Übungs- 445 klausur für Fortgeschrittene im Öffentlichen Recht (Sachver- Rabe/Frey, Energetische Sanierung von denkmalgeschützten halt) 486 Nichtwohngebäuden in kommunaler Hand im Spannungsfeld zwischen Denkmalschutz- und Klimaschutzrecht 454 Literatur Jaekel, Das Meldewesen im Wandel einer digitalen Informations- Filzwieser/Sprung, Dublin III-Verordnung (Hoppe) 487 gesellschaft Das neue Bundesmeldegesetz und die landesrecht- Blüm, Einspruch! Wider die Willkür an deutschen Gerichten lichen Ausführungsregelungen 461 (Schmidt) 488 Rechtsprechung Notizen Personalia/Rechtsanwaltschaft II Veranstaltungen II Abhandlungen in den Verwaltungsblättern Aktuelle Beiträge in PUBLICUS III Impressum IV III VGH BW B. v S2470/14 Nachbarschutz, Wandhöhe, Staffelgeschoss, Flachdach, Satteldach, Befreiung, offenbar unbeabsichtigte Härte 464 B. v S2436/14 Rundfunkbeitrag, Säumniszuschlag, sofortige Vollziehbarkeit, Verwaltungsvollstreckung 467 B. v S2432/14 Kostenfestsetzung, Privatgutachten, prozessuale Notlage 468 B. v S 630/15 Hinausschieben des Ruhestands, Rechtsanspruch, Regelaltersgrenze, dienstliche Interessen, Professor, Tenure Track-Modell, Nachwuchsförderung 469 U. v S 2309/13 Erste juristische Staatsprüfung, Verfahrensfehler, Prüfungsmodalitäten, Rechtsgrundlage, Rügeobliegenheit, gestufte Kombinationsstudiengänge, Mannheimer Modell, Unternehmensjurist, Abschichtung, Prüfungsleistungen 473 U. v S516/14 Privatschule, Anerkennung, Anstellungsfähigkeit, Beleihung, berufliche Schule, Ersatzschule, Laufbahnbefähigung, Lehrkraft, Mangelfach, Nachqualifizierung, Spezialist, Zwei-Drittel-Regelung 479 B. v S1996/14 Fahrerlaubnis, Umschreibung, Rücknahme, Entziehung, ausländischer Führerschein, Fälschung, Ermessen 482 B. v S 481/15 Effektiver Rechtsschutz, Öffentliche Zustellung, prozessleitende Verfügung, Verfahrensbeschleunigung 484 U. v S1169/13 Biogasanlage, Nachbarklage, Drittschutz, konkrete Gefahr, Lärm, Staub, Geruch, GIRL, Bioaerosole, Formaldehyd, Emissionsgrenzwert (nur LS) 484 B. v S2145/12 Antrag auf Zulassung der Berufung 485 B. v S2014/14 Prozesskostenhilfe 485 I VBlBW 11/2015

3 NOTIZEN NOTIZEN INFORMATION mobilsicher.de Sicherer Umgang mit Mobilgeräten Bundesverbraucherminister startet Informationsangebot Smartphone und Tablet sicher zu nutzen, hat viele Aspekte: Wie kann man unbeobachtet surfen, telefonieren und Mails verschicken, wie ein Backup seiner Daten anlegen, Kostenfallen vermeiden und sich gegen Diebstahl und Verlust des Gerätes wappnen? Im Gegensatz zu einfachen Mobiltelefonen sind Smartphones und Tablets Computer im Taschenformat. Durch Kameras, Ortsbestimmung, Beschleunigungssensoren und vieles mehr haben sie meist sogar einen Funktionsumfang, der den von PCs bei weitem übertrifft. Für die Nutzer hat das Vor- und Nachteile. Zwar können sie sich von ihrem Smartphone durch fremde Städte navigieren lassen, zugleich wissen sie oft nicht, welche Daten das Gerät gerade wohin überträgt. Auch die Datensicherung ist ein Problem: Wer Kontakte, Kalenderdaten und s in der Jackentasche mit sich herumträgt, aber weder eine Zugangssperre eingerichtet noch eine Datensicherung hat, steht beim Verlust des Telefons oder Tablets vor riesigen Problemen. Unter mobilsicher.de finden Interessierte diese Hinweise zum sicheren Umgang mit Smartphone und Tablet verständlich aufbereitet. In Ratgebern und Bilderstrecken wird Schritt für Schritt erläutert, welche Einstellungen Nutzer vornehmen können, um ihre Sicherheit zu erhöhen; Checklisten zeigen schnell und verständlich auf, welche Informationen man im Blick haben sollte. Zusätzlich sind in der Kategorie Themenpakete Informationen zu einem bestimmten Thema gebündelt. So gibt es etwa unter der Überschrift Smartphones und Kinder Hinweise dazu, wie man Geräte für mehrere Nutzer einrichtet, wie Familien Accounts gemeinsam nutzen können, wie Eltern verhindern können, dass Kinder in Kostenfallen tappen und mehr. Das Angebot bietet derzeit Informationen zu den Betriebssystemen ios (Apple), Android (verschiedene Hersteller) und dem besonders datensparsamen Betriebssystem Firefox OS. In naher Zukunft werden Beiträge zu Microsoft Windows ergänzt. Das Projekt wird vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gefördert und von dem gemeinnützigen Verein irights e.v. durchgeführt. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Pressemitteilung vom 7. September 2015 Von 2000 bis 2010 war er Präsident der Rechtsanwaltskammer Tübingen, seit 2007 war er einer der Vizepräsidenten der BRAK und befasste sich hier im Schwerpunkt mit berufsrechtlichen Fragen des Datenschutzes. Dem Präsidium gehören darüber hinaus künftig an: Dr. Martin Abend (RAK Sachsen), Dr. Ulrich Wessels (RAK Hamm), Dr. Thomas Remmers (RAK Celle), Ulrike Paul (RAK Stuttgart), Michael Then (RAK München, Schatzmeister). Bundesrechtsanwaltskammer, Presseerklärungen Nr. 13 und 14 vom 18. September 2015 Monika Nöhre ist neue Schlichterin der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft Ab 10. September 2015 übernimmt Monika Nöhre, ehemalige Präsidentin des Kammergerichts Berlin, das Amt der Schlichterin der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft. Sie tritt die Nachfolge von Dr. h. c. Renate Jaeger an, die als erste Schlichterin der Anwaltschaft diese Position seit Januar 2011 bekleidete. Die Schlichtungsstelle wurde vor fünf Jahren auf Initiative der Bundesrechtsanwaltskammer als unabhängige Institution zur Befriedung von Auseinandersetzungen zwischen Mandanten und ihren Rechtsanwälten eingerichtet. Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Presseerklärung vom 1. September 2015 VERANSTALTUNGEN 22. Jahresarbeitstagung Verwaltungsrecht in Vom 29. bis 30. Januar 2016 wird die 22. Jahresarbeitstagung Verwaltungsrecht in den Räumlichkeiten des Bundesverwaltungsgerichts stattfinden. Vertreter der Bundesgerichtsbarkeit und renommierte Anwaltskollegen werden die aktuellen Entwicklungen und Problembereiche des gesamten Verwaltungsrechts praxisnah aufbereiten und auch für Teilnehmerfragen und Diskussionen zur Verfügung stehen. Das Programm im Überblick: Die Religionsfreiheit in der Rechtsprechung des BVerwG Professor Dr. Jan Hecker, Richter am Bundesverwaltungsgericht, Das Staatskirchenrecht in der anwaltlichen Praxis Professor Dr. Michael Quaas, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Fachanwalt für Medizinrecht, Richter im Senat für Anwaltssachen beim BGH, Stuttgart Öffentlichkeitsbeteiligung im Planfeststellungsverfahren Dr. Renate Philipp, Richterin am Bundesverwaltungsgericht, PERSONALIA/RECHTSANWALTSCHAFT Ekkehart Schäfer ist neuer Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer Im Rahmen der Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) haben die Präsidenten der 28 regionalen Rechtsanwaltskammern am 18. September ein neues Präsidium gewählt. Neuer Präsident ist der Ravensburger Rechtsanwalt Ekkehart Schäfer. Er tritt die Nachfolge von Axel C. Filges, Rechtsanwalt aus Hamburg, an, der in den vergangenen acht Jahren der Kammer vorstand. Rechtsanwalt Schäfer, Fachanwalt für Medizinrecht, engagiert sich seit fast 30 Jahren für die anwaltliche Selbstverwaltung. Das Fachplanungsrecht in der anwaltlichen Praxis Professor Dr. Reinhard Sparwasser, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Freiburg In-Camera-Verfahren vor den Verwaltungsgerichten: Rechtsprechung und Erfahrungen aus der Sicht eines Bundesrichters Werner Neumann, Vors. Richter am Bundesverwaltungsgericht, Das Glücksspielrecht in der anwaltlichen Praxis Professor Dr. Clemens Weidemann, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Stuttgart II VBlBW 11/2015 Fortsetzung Seite III

4 Fortsetzung von Seite II Aktuelle Rechtsprechung des 4. (Baurechts-)Senats Professor Dr. Rüdiger Rubel, Vors. Richter am Bundesverwaltungsgericht, Das Baurecht, insbesondere Fragen der Einzelhandelssteuerung, in der anwaltlichen Praxis Professor Dr. Olaf Reidt, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Berlin Das Kammerrecht und das Recht der Handwerkskammern in der aktuellen Rechtsprechung des BVerwG Dr. Ulla Held-Daab, Richterin am Bundesverwaltungsgericht, Das Berufsrecht der Anwälte einschließlich der prozessualen Durchsetzung Dr. Michael Kleine-Cosack, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Freiburg Weitere Informationen und Anmeldemöglichkeit finden Sie unter HINWEISE Jahresbezugspreis Der Jahresbezugspreis für die VBlBW beträgt ab ; für Studenten und Referendare (gegen Nachweis) 267;199,20, ; jeweils inkl. Versandkosten. Niedersächsische Verwaltungsblätter (NdsVBl.) Steinsiek, Die Löschung von DNA-Identifizierungsmustern nach 81g StPO Zuständigkeiten und Anordnungskompetenzen 265 Nordrhein-Westfälische Verwaltungsblätter (NWVBl.) Müller-Bernhardt, Vorbereitung und Ablauf der mündlichen Verhandlung 361 Schillhorn, Vorbereitung und Ablauf der mündlichen Verhandlung aus anwaltlicher Sicht 362 Schulte-Trux, Zulassung der Berufung Zulassungsquoten und Darlegungsanforderungen 364 Johlen, Die Zulassung der Berufung aus anwaltlicher Sicht 366 Blum-Idehen, Effektiver Rechtsschutz Verwaltungsgerichtsbarkeit und Fachanwaltschaft im Dialog Befriedung durch Verwaltungsprozess 367 Tyczewski, Effektiver Rechtsschutz Verwaltungsgerichtsbarkeit und Fachanwaltschaft im Dialog Befriedung durch Verwaltungsprozess 370 Seibert, Tatsachenermittlung und Kontrolldichte 372 Sächsische Verwaltungsblätter (SächsVBl.) Troidl, Informationszugang und Akteneinsicht in Sachsen: 29 VwVfG, 4 SächsUIG, VIG, kommunale Informationsfreiheitssatzungen Aktuelle Rechtsprechung und praktische Hinweise für Behörden 233 Böttner, Wenn ihr s nicht fühlt, ihr werdet s nicht erjagen Zur Anwesenheitspflicht im Studium im sächsischen Hochschulrecht 244 Thüringer Verwaltungsblätter (ThürVBl.) Hüsch, Die Rechtsprechung des Thüringer Oberverwaltungsgerichts zu Windenergieanlagen 229 NOTIZEN Beilagenhinweis Diesem Heft liegt der BOORBERG-Tafelkalender bei. Abhandlungen in den Verwaltungsblättern In den im Richard Boorberg Verlag erscheinenden weiteren Verwaltungsblättern sind folgende Abhandlungen veröffentlicht: Bayerische Verwaltungsblätter (BayVBl.) Heft 17/2015 Troidl, Informationszugang und Akteneinsicht: Gesetzliche Grundlagen, aktuelle Rechtsprechung und praktische Hinweise für Behörden 581 Kunkel, Kinderschutz in der Schule 592 Heft 18/2015 Gundel, Was muss eine zukunftssichere Telemedienordnung leisten? 617 Gersdorf, Die Reichweite der Rundfunkfreiheit am Beispiel von Intermediären 625 Aktuelle Beiträge in PUBLICUS Der Online- Spiegel für das Öffentliche Recht In unserem Online-Magazin können Sie unter u. a. folgende Beiträge lesen: Ausgabe 9/2015 Künzler, Mit Fakten gegen Vorurteile Ein Beitrag der Justiz zur Versachlichung der Flüchtlings-Debatte 4 Schramm, Asyl und kommunale Wirklichkeit Erfahrungen eines Oberbürgermeisters aus dem Alltag einer Stadt 7 Richter, Das Phänomen PEGIDA Soll man reden? Nein. Man muss reden! Thesen. 10 Gleich, Bayerischer Städtetag 2015 Demografischer Wandel instadtundland 14 Mühlender, Bahnflächen weiterentwickeln Städtebauförderung: Arbeitshilfe Bahnflächenkonversion 17 Köhler/Wagner, EU: Durchbruch für den Breitbandausbau? Beihilferechtliche Bedeutung der neuen NGA-Rahmenregelung 19 Litschen, Betriebsbezogene Tarifeinheit Rechtstechnische Unsauberkeit oder doch genialer Schachzug 22 III VBlBW 11/2015

5 NOTIZEN IV VBlBW 11/2015

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