AUSBILDUNGSRICHTLINIEN DES DAEC. Inhalt der Ausbildung und Prüfungsumfang. für

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1 AUSBILDUNGSRICHTLINIEN DES DAEC Inhalt der Ausbildung und Prüfungsumfang für Steuerer von Flugmodellen mit einer höchstzulässigen Startmasse von mehr als 25 kg und bis zu 150 kg - Flächenflugzeuge - (LuftPersV neu 115, Abs. 2) Fassung vom Die Richtlinien des Bundesministers für Verkehr für die Ausbildung und Prüfung des Luftfahrtpersonals, Teil I, Allgemeine Bestimmungen, gelten allgemein und somit auch für die Prüfung für Steuerer von Flugmodellen mit einer höchstzulässigen Startmasse von mehr als 25 kg und bis zu 150 kg. Der Inhalt der Ausbildung und der Prüfungsumfang für Steuerer von Flugmodellen mit einer höchstzulässigen Startmasse von mehr als 25 kg und bis zu 150 kg wurden von den Beauftragten, dem DAeC e.v. und dem DMFV e.v., am 28. November 2003 festgelegt und treten ergänzend zu den oben genannten Richtlinien ab 01. März 2004 in Kraft. DAeC 01/2014 Seite 1 von 20

2 A. Ausbildung - entfällt - B. Prüfung 1. Bestandteile der Prüfung 1.1 Die Prüfung besteht aus einer theoretischen und einer praktischen Prüfung. 1.2 Die theoretische Prüfung umfasst einen schriftlichen und einen mündlichen Teil. Der Prüfer kann auf den mündlichen Teil verzichten. Die theoretische Prüfung entfällt, wenn der Bewerber eine gültige Erlaubnis für Luftfahrer nach LuftVZO 20; Abs. 1; Nr. 1, 5, 6, 7, 8 oder 9 besitzt. 1.3 Die praktische Prüfung besteht aus zwei bis fünf Flugvorführungen. Der Prüfer bestimmt die Anzahl der Starts bzw. Flüge. Es können nur solche Startarten oder Flugfiguren gefordert werden, die mit den zur Verfügung stehenden Flugmodellen ausgeführt werden können. 2. Theoretische Prüfung 2.1 In der theoretischen Prüfung hat der Bewerber nachzuweisen, dass er die in der Anlage 1 aufgeführten Themen aus den Stoffgebieten a) Luftrecht, Luftverkehrs- und Flugsicherungsvorschriften b) Haftungs- und Versicherungsvorschriften c) Meteorologie d) Technik in dem jeweils angegebenen Umfang beherrscht. 2.2 Der Umfang der bei den einzelnen Prüfungsthemen erforderlichen Kenntnisse ist durch die in den Richtlinien des Bundesministers für Verkehr für die Ausbildung und Prüfung des Luftfahrtpersonals, Teil I, Allgemeine Bestimmungen, Nr. 3.3 erläuterten Buchstaben gekennzeichnet. 2.3 Themen, deren Kenntnis für den Betrieb von Flugmodellen, die der Bewerber verwenden will, nicht erforderlich sind, werden nicht geprüft. 2.4 Die theoretische Prüfung besteht aus insgesamt 30 Fragen, die der Prüfer aus dem Fragenkatalog gemäß Anlage 1 auswählt. Jede richtig beantwortete Frage wird mit einem Punkt bewertet. Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 23 Punkte (= 75%) erreicht sind. Eine der möglichen Antworten ist jeweils richtig. 3. Praktische Prüfung 3.1 In der praktischen Prüfung hat der Bewerber nachzuweisen, dass er die in der Anlage 2 aufgeführten Startarten und Flugfiguren beherrscht, soweit die Bauart des Flugmodells dies zulässt. 3.2 Der Umfang der bei den einzelnen Startarten und Flugfiguren nachzuweisenden Fähigkeiten wird dem Bewerber durch den Prüfer vor der Prüfung bekannt gegeben. 3.3 Die im Rahmen der praktischen Prüfung durchgeführten Übungen sind vom Prüfer in den Prüfungsnachweis einzutragen. 4. Organisatorischer Ablauf 4.1 Der Bewerber stellt einen Antrag an das Luftsportgeräte-Büro in Braunschweig. 4.2 Das LSG-B übersendet an den Bewerber die Prüfungsunterlagen. 4.3 Der Prüfer vereinbart mit dem Bewerber einen Termin an einem bestimmten Ort zur theoretischen und praktischen Prüfung. DAeC 01/2014 Seite 2 von 20

3 4.4 Der Prüfer erstellt einen Prüfungsnachweis. 4.5 Das LSG-B Braunschweig erstellt einen Luftfahrerschein und übersendet diesen mit der Kostenrechnung dem Bewerber. 5. Kostenordnung des Beauftragten (DAeC e.v.) für die Tätigkeiten im Rahmen der Beauftragung durch das Bundesministerium für Verkehr für die Erteilung der Erlaubnis für Steuerer von Flugmodellen (BeauftrV 4a, Nr. 2 und 4 gemäß 1 Nr. 8, 6 Abs. 1 Nr. 9, (2) LuftVZO). 5.1 Prüfung und Lizenzerteilung Praktische und theoretische Prüfung gemäß LuftKostV 2, Abs. 1, Anlage neu, III, Nr Lizenzerteilung gemäß LuftKostV 2, Abs. 1, Anlage neu, VI, Die aufgeführten Gebühren sind Netto-Beträge. Die gesetzliche Mehrwertsteuer kommt jeweils hinzu. Gemäß LuftKostV 4 Abs Die Rechnungsstellung für Nr und für Nr erfolgt zusammen mit der Zusendung der Lizenz. 5.2 Reisekosten Der entstandene Reisekostenaufwand wird durch den Prüfer separat abgerechnet. 6. Mindestalter 6.1 Mindestalter für den Beginn der Ausbildung ist 15 Jahre. 6.2 Mindestalter zum Erlangen der Lizenz ist 16 Jahre. 7. Fristen 7.1 Die Erlaubnis wird unbefristet erteilt. 8. Kategorien 8.1 Die Erlaubnis wird in folgenden Kategorien erteilt: Segelflug; Motorflug; Turbine; ggf. Sonstige DAeC 01/2014 Seite 3 von 20

4 Anlage 1 Inhaltsübersicht Abschnitt 1: Abschnitt 2: Abschnitt 3: Abschnitt 4: Abschnitt 5: Luftrecht, Luftverkehrs- und Flugsicherungsvorschriften, Polizeirecht Haftungs- und Versicherungsvorschriften Meteorologie Technik Verhalten in besonderen Fällen DAeC 01/2014 Seite 4 von 20

5 Anlage 1 Abschnitt 1 1. Luftrecht, Luftverkehrs- und Flugsicherungsvorschriften, Polizeirecht 1.1 Rechtsvorschriften Luftverkehrsgesetz (LuftVG), Luftverkehrs-Zulassungsordnung (LuftVZO), Luftverkehrsordnung (LuftVO), Prüfordnung für Luftfahrtgerät (LuftGerPO), Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV), weitere Gesetze und Rechtsverordnungen, soweit sie für den Steuerer von Bedeutung sind. 1.2 Nationale und internationale Organisation der Luftfahrt Bundesministerium für Verkehr (BMVBS), Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS), Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Luftfahrtbehörden der Länder, Zuständigkeiten und Aufgaben 1.3 Veröffentlichungen für Luftfahrer Luftfahrthandbuch (AIP) Teil I, II und AIP VFR (Gliederung und Benutzung), Nachrichten für Luftfahrer), Nachrichten für Luftfahrer Teil I und II, NOTAM, VFR-Bulletin, Luftfahrtkarten ICAO 1.4 Flugplätze Arten der Flugplätze, Flugplatzzwang, Außenstart und Außenlandung 1.5 Luftfahrzeuge Arten und Zulassungen von Flugmodellen 1.6 Luftfahrtpersonal Erteilung, Verlängerung und Entziehung der Erlaubnis für Starter und Steuerer von zulassungspflichtigen Flugmodellen 1.7 Teilnahme am Luftverkehr Pflichten der Teilnehmer am Luftverkehr, allgemeine Regeln und Flugsicherungsvorschriften, soweit sie für den Modellflug zutreffen, Vermeidung von unnötigem Fluglärm 1.8 Polizeirecht Einschlägige Vorschriften für den Betrieb von Flugmodellen 1.9 Straftaten, Ordnungswidrigkeiten Abschnitt 2 2. Haftungs- und Versicherungsvorschriften 2.1 Haftung Haftung nach BGB, Haftung nach LuftVG 2.2 Versicherung Art und Umfang der Versicherungspflicht Abschnitt 3 3. Meteorologie 3.1 Grundsätze der Wetterkunde Aufbau der Atmosphäre; Zusammensetzung der Luft, Luftdruck, Luftdichte, Lufttemperatur, Luftfeuchtigkeit und ihre Beziehungen; Wetterkarten 3.2 Wetter der bodennahen Luftschichten Einfluss der Großwetterlagen und der Bodenbeschaffenheit, Witterungsablauf DAeC 01/2014 Seite 5 von 20

6 Anlage 1 Abschnitt 4 4. Technik 4.1 Funkfernsteuerungstechnik Wirkungsweise einer Funkfernsteuerungsanlage; Funktionen des Senders und der Empfänger mit Rudermaschinen und Antennen Übertragungskanäle; Frequenzaufteilung und Sicherheitsabstände Antennen der Fernsteuerungsanlage; Ausbreitung elektromagnetischer Wellen, Richtcharakteristik und Schattenzonen der Antennenanlage, Reichweite Installation einer Empfangsanlage; sichere Verdrahtung, optimale Antennen, Minderung von Vibrationen auf Empfänger und Servos, negative Beschleunigung Batterien; primäre Elemente (Trockenbatterien); sekundäre Elemente (Sammler) Überprüfung der Reichweite; Sicherheitsabstände zu Störern Auffinden und Beseitigen von Störungen; eigene Störungen durch elektrische Funken (Rudermaschinen, Relais), Metallreibungen (Steuergestänge, Motorteile), mangelhafte Verdrahtung; fremde Störungen durch Sprechfunkanlagen, Fernsteueranlagen, Industriegeneratoren; Reflexionen; Überreichweiten Gesetz über Fernmeldeanlagen; Bestimmungen über Funkanlagen zur Fernsteuerung von Modellen; Richtlinien für Funkanlagen zur Fernsteuerung von Modellen 4.2 Fluglehre Entstehung der Luftkräfte; Auftrieb, Widerstand, Schwerkraft; Schwerpunkt, Auftriebsmittelpunkt, Druckpunkt, Neutralpunkt; Profile, Polardiagramm Flügelformen; Seitenverhältnisse; Anstellwinkel, Einstellwinkel; Schränkung; Flächenbelastung Flugzeugachsen; Längs-, Quer- und Richtungsstabilität; Trimmung Gleitflug, Segelflug, Kraftflug; Kurvenflug; Seitengleitflug; besondere Flugzustände (Trudeln); Start; Landung 4.3 Flugzeugkunde Einteilung der Flugmodelle Bauweisen; Festigkeit; Gewicht; Werkstoffe Aufbau; Rumpf; Tragflächen; Leitwerke, Lande-, Stör- und Bremsklappen Kurvensteuerung; Kurssteuerung; andere Steuerungen (außer Fernsteuerung); Flugzeitbegrenzung Schwerpunktermittlung und Trimmung 4.4 Motorenkunde Einteilung der Flugmodell-Antriebe Aufbau und Wirkungsweise der Verbrennungskraftmaschinen; Treibstoffe; Schalldämpfer Aufbau und Wirkungsweise anderer Flugmodell-Antriebe Arten und Wirkungsweise der Luftschrauben 4.5 Sicherheitsvorkehrungen bei der Startvorbereitung beim Betrieb Abschnitt 5 5. Verhalten in besonderen Fällen 5.1 Maßnahmen nach einem Unfall DAeC 01/2014 Seite 6 von 20

7 Anlage 2 Inhaltsübersicht Abschnitt 1: Abschnitt 2: Startvorführungen Flugvorführungen DAeC 01/2014 Seite 7 von 20

8 Abschnitt 1 1. Startvorführungen Vorbereitung und Durchführung von Starts in den Startarten a) Handstart b) Hochstart c) Bodenstart d) Wasserstart e) Flugzeugschleppstart f) Huckepackstart Unter Verwendung der gebräuchlichen Starthilfen und unter Beachtung der notwendigen Sicherheitsvorkehrungen Abschnitt 2 2. Flugvorführungen Vorbereitung und Durchführung von Flügen mit den Flugfiguren a) Start (Startart entsprechend Abschnitt 1) b) Verfahrenskurve (Geradeausflug gegen den Wind, 90 o Linkskurve, 270 Rechtskurve, Geradeausflug mit dem Wind zum Ausgangspunkt) c) Horizontale Acht mit dem Schnittpunkt über dem Sender d) Drei Loopings rückwärts e) Drei Rollen f) Trudeln mit drei vollen Umdrehungen g) Geradeausflug in ca. 5m Höhe und ca. 100m Länge h) Landeanflug mit einer über dem Landekreis beginnenden Platzrunde i) Landung in einem Landekreis von 50m Durchmesser DAeC 01/2014 Seite 8 von 20

9 Fragenkatalog für die theoretische Prüfung zum Erwerb des Ausweises für Steuerer von Flugmodellen mit einer höchstzulässigen Startmasse von mehr als 25 kg und bis zu 150 kg gültig ab. Luftrecht, Luftverkehrs- und Flugsicherungsvorschriften 1. Wo findet sich die generelle Rücksichtnahmeklausel im Gesetz? a) 1 Luftverkehrsgesetz b) 1 Luftverkehrs-Ordnung c) 1 BGB 2. Was ist in der generellen Rücksichtnahmeregelung des Luftverkehrs dem Sinn nach gesagt? a) Ich muss Rücksicht nehmen. Jeder Teilnehmer am Luftverkehr muss Rücksicht auf andere nehmen. Ich darf keinen unnötig belästigen. b) Der Luftraum ist frei. Ich darf machen, was ich will. c) Modellflieger haben bemannten Fliegern immer auszuweichen. 3. Welche der folgenden Voraussetzungen muss nicht vorliegen, um rechtmäßig mit einem Flugmodell mit einer höchstzulässigen Startmasse von mehr als 25 kg und bis zu 150 kg den Flugbetrieb durchzuführen? a) Einzelstückzulassung oder Musterzulassung b) Verkehrszulassung c) Ausweis für Steuerer von Flugmodellen d) Haftpflichtversicherung 4. Wer erteilt die Aufstiegserlaubnis? a) die Luftfahrtbehörde des Landes, Bezirksregierung, Regierungspräsidenten oder Luftfahrtämter b) die Verbände c) das Luftfahrtbundesamt 5. Wo steht festgeschrieben, dass Flugmodelle Luftfahrzeuge sind? a) in 1 Absatz 2 Nr. 9 Luftverkehrsgesetz b) in 1 Luftverkehrs-Ordnung c) in der Aufstiegserlaubnis 6. Welche Flugmodelle bedürfen einer Verkehrszulassung? a) Flugmodelle mit einer höchstzulässigen Startmasse von mehr als 150 kg b) Flugmodelle mit einer höchstzulässigen Startmasse von mehr als 25 kg c) alle Flugmodelle 7. Gibt es Fälle, wo ich ein Modell mit einer höchstzulässigen Startmasse von mehr als 25 kg fliegen kann, ohne selbst von der Behörde eine Aufstiegserlaubnis erteilt bekommen zu haben? a) Ja, auf einem Modellfluggelände oder auf einem Flugplatz der bemannten Fliegerei, wenn der Flugbetrieb von Flugmodellen über 25 kg Abfluggewicht dort erlaubt ist. b) Ja, wenn ich mich selbst davon überzeugt habe, dass das Gelände groß genug ist. c) Nein, solche Fälle gibt es nicht. 8. Welche Rechtsfolge hat das Führen eines Luftfahrzeuges mit vorherigem Alkoholgenuss? a) Man erfüllt den Straftatbestand der Gefährdung des Luftverkehrs gemäß 315 StGB, wenn man fluguntüchtig ist. b) Bei diesem groben Verschulden schließt die Versicherung den Versicherungsschutz aus. c) Das macht gar nichts. 9. Was ist Sinn und Zweck des Sicherheitszaunes? a) Der Sicherheitszaun soll das ausbrechende Modell an der Verursachung eines Schadens hindern. b) Der Sicherheitszaun soll vor Abstürzen schützen. 10. Müssen Sie die Anweisung eines Flugleiters befolgen? a) Ja, unbedingt b) Nein, ich weiß wie ich fliege, da kann mir keiner etwas vormachen. Der Flugleiter ist nur dazu da, Anfängern Ratschläge zu erteilen. DAeC 01/2014 Seite 9 von 20

10 11. Welche Genehmigung brauche ich bei der Benutzung des kontrollierten Luftraums? a) Nach 16 a LuftVO benötige ich als Starter des Flugmodells eine Flugverkehrskontrollfreigabe. b) Bis 100 Meter Flughöhe ist alles frei. 12. Wie viel beträgt die Sicherheitsmindesthöhe für einen bemannten Flug? a) Die Sicherheitsmindesthöhe beträgt 150 Meter über Grund. b) Die Sicherheitsmindesthöhe beträgt 50 Meter über Grund. 13. In der Gesetzgebung sind oft Angaben in Fuß. Wie viel sind 1000 Fuß? a) 300 Meter b) 150 Meter c) 100 Meter 14. Wie weit darf ich mein Flugmodell wegfliegen? a) Wie der Flugsektor es bestimmt und nicht weiter als ich die Fluglage sicher erkennen kann. b) Soweit wie der Flugsektor ausgewiesen ist. 15. Welche Lufträume sind kontrollierte Lufträume? a) Lufträume der Klasse D und E b) Lufträume der Klasse F und G c) Lufträume der Klasse H und K 16. Welches Frequenzband darf in Deutschland nur zum Steuern von Flugmodellen benutzt werden? a) das 40- MHz-Band b) das 35- MHz-Band (A- und B-Band) c) Frequenzkanalband Nr d) 2,4 GHz 17. Welche Aussage ist falsch? a) Das Anfliegen von Freiballons ist verboten. b) Die Zufahrtswege müssen bei Flugbetrieb auch für Rettungsfahrzeuge gesperrt werden. c) Menschenansammlungen und Parkplätze dürfen nicht überflogen werden. d) Zuschauer müssen sich hinter dem Sicherheitszaun aufhalten. 18. Was gilt als Nacht im Sinne der Luftverkehrsvorschriften? Der Zeitraum zwischen a) einer halben Stunde nach Sonnenuntergang und einer halben Stunde vor Sonnenaufgang. b) Sonnenuntergang und Sonnenaufgang. c) einer Stunde nach Sonnenuntergang und einer Stunde vor Sonnenaufgang d) einer halben Stunde vor Sonnenuntergang und einer halben Stunde nach Sonnenaufgang 19. Was ist grundsätzlich für das Starten von Flugmodellen mit einer höchstzulässigen Startmasse von mehr als 25 kg und bis zu 150 kg außerhalb von genehmigten Flugplätzen außer der Aufstiegserlaubnis noch erforderlich? a) die Zustimmung der örtlichen Polizeidienststelle b) die Zustimmung des Grundstückseigentümers c) die Zustimmung der Flugsicherungsstelle 20. Wo finden sich Informationen für die Luftfahrt über kontrollierte und unkontrollierte Lufträume? a) im handelsüblichen Lexikon oder Atlas über Luftwege b) in den detaillierten Luftkarten des Katasteramts c) in den ICAO-Luftfahrtkarten 21. Um eine luftverkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeit handelt es sich, wenn a) bei meinem Flugmodell mit einer höchstzulässigen Startmasse von mehr als 25 kg und bis zu 150 kg während des Fluges der Treibstoff ausgeht. b) ich mit einem Flugmodell mit einer höchstzulässigen Startmasse von mehr als 25 kg und bis zu 150 kg außerhalb von Flugplätzen ohne Aufstiegserlaubnis starte. c) wenn ich mit einem Flugmodell mit einer höchstzulässigen Startmasse von mehr als 25 kg und bis zu 150 kg bei einer Ortschaft schneller als 50 km/h fliege. DAeC 01/2014 Seite 10 von 20

11 22. Darf ich mit einem Flugmodell in einem kontrollierten Luftraum, der mit HX gekennzeichnet ist, an Sonnund Feiertagen ohne Flugverkehrskontrollfreigabe fliegen? a) ja, wenn ich unter 100 m über Grund bleibe b) ja, wenn die Bodensicht mehr als 8 km beträgt c) ja, wenn die zuständige Flugsicherungsstelle mir in meinem telefonischen Anruf vor dem Start erklärt hat, dass dieser kontrollierte Luftraum an diesem Tag nicht aktiv ist 23. Wo beginnt der kontrollierte Luftraum Klasse D (Kontrollzone) in aller Regel? a) in 1000 Fuß (300 m) über Grund b) in 1700 Fuß (510 m) über Grund c) am Boden 24. In welcher Vorschrift sind die Voraussetzungen geregelt, nach denen ein Ausweis für Steuerer von Flugmodellen ausgestellt werden darf? a) in der Luftverkehrs-Ordnung b) in der Verordnung über Luftfahrtpersonal c) in der Betriebsordnung für Luftfahrtgerät 25. Wie hoch ist das Mindestalter zum Erlangen des Ausweises für Steuerer von Flugmodellen mit einer höchstzulässigen Startmasse von mehr als 25 kg und bis zu 150 kg? a) 16 Jahre b) 18 Jahre c) 21 Jahre 26. Welche Organisationen dürfen die Musterzulassung für Flugmodelle mit einer höchstzulässigen Startmasse von mehr als 25 kg und bis zu 150 kg erteilen? a) das Luftfahrt-Bundesamt b) der DMFV und der DAeC c) die Luftfahrtbehörden der Bundesländer (Bezirksregierungen) 27. In welchen Zeitabständen muss ein Flugmodell mit einer höchstzulässigen Startmasse von mehr als 25 kg und bis zu 150 kg von einem anerkannten Prüfer technisch nachgeprüft werden? a) alle 6 Monate b) alle 12 Monate c) alle 24 Monate 28. Wo darf man in Deutschland ohne Flugverkehrskontrollfreigabe mit Flugmodellen beliebig hoch fliegen? a) über dem Harz und dem Erzgebirge, hier gibt es keinen kontrollierten Lauftraum b) immer, wenn man weiter als 80 km vom nächsten internationalen Verkehrsflughafen weg ist c) nirgends, denn oberhalb von 2500 Fuß (750 m) über Grund ist auf alle Fälle kontrollierter Luftraum 29. Welche der folgenden Ausweichregeln muss mit Bezug auf die Luftverkehrs-Ordnung beachtet werden: a) Gesteuerte Flugmodelle müssen grundsätzlich allen bemannten Luftfahrzeugen ausweichen. b) Motorgetriebene Flugmodelle müssen bemannten Segelflugzeugen, Hängegleitern, Ballonen und Schleppzügen ausweichen. c) Bemannte Segelflugzeuge müssen grundsätzlich allen Flugmodellen ausweichen. B. Haftungs- und Versicherungsvorschriften 30. Wer haftet bei dem Betrieb eines Flugmodells? a) der Halter b) der Pilot c) beide 31. Wer ist Halter eines Flugmodells? a) Halter ist derjenige, der das Flugmodell für seine eigene Rechnung in Gebrauch hat und die dafür erforderliche tatsächliche Sachgewalt über das Flugzeug besitzt. b) Halter ist derjenige, der das Flugmodell gebaut hat. 32. Wenn der Halter das Flugmodell einem Dritten überlässt, kann dann der Dritte Halter sein? a) Ja, der Dritte kann als Halter haften, wenn er auf längere Sicht das Flugmodell auf eigene DAeC 01/2014 Seite 11 von 20

12 Kosten zur Verfügung gestellt bekommt. b) Nein 33. Wer ist Halter, wenn das Flugmodell an einen Dritten vermietet wird, der alle Kosten trägt und die Verfügungsgewalt hat? a) der Mieter b) der Vermieter 34. Was ist das Besondere an einer Gefährdungshaftung nach dem Luftverkehrsgesetz? a) Auch wenn das Verhalten des Piloten rechtmäßig war und wenn er ohne Verschulden gehandelt hat, tritt die Haftung ein. b) Ohne Verschulden gibt es keine Haftung. 35. Wo gibt es im Rechtssystem einen Parallelfall zur Gefährdungshaftung im Luftverkehr? a) im Kraftfahrzeugverkehr b) nirgendwo 36. Was versteht man unter dem Betrieb eines Flugmodells? a) Das Flugmodell ist grundsätzlich dann in Betrieb, wenn der Wind darauf einwirken kann. b) Betrieb ist, wenn das Flugmodell geflogen wird. 37. Spielt ein Mitverschulden des Verletzten oder des Geschädigten bei der Haftung eine Rolle? a) Ja, das Mitverschulden wird zu seinem Nachteil angerechnet. b) Nein, es wird trotzdem Schadensersatz in voller Höhe erstattet. 38. Was versteht man unter Fahrlässigkeit? a) Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. b) Fahrlässig handelt, wer bewusst etwas falsch macht. 39. Was setzt ein Schadensersatzanspruch auf Schmerzensgeld voraus? a) Verschulden b) die Haftpflicht nach Luftverkehrsrecht 40. Was ist wegen der Halterhaftung besonders wichtig? a) der Abschluss einer Haftpflichtversicherung mit den entsprechenden Höchstgrenzen b) der Abschluss einer Hausratversicherung. Meteorologie 41. Thermik ist a) aufwärtsströmende Warmluft (Aufwind). b) ein Gleitflug gegen den Wind. c) abwärtsströmende Kaltluft (Abwind). d) kräftiger Seitenwind bei Start und Landung. 42. Die Erdatmosphäre (Luft) besteht aus folgendem Gemisch: a) 78 % Stickstoff, 21 % Sauerstoff, 1 % sonstige Gase b) 78 % Sauerstoff, 21 % Kohlendioxyd, 1 % Stickstoff c) 50 % Sauerstoff, 45 % Stickstoff, 5 % sonstige Gase 43. Der Luftdruck wird mit folgendem Gerät gemessen: a) Thermometer b) Barometer c) Tachometer 44. Der Luftdruck ändert sich mit zunehmender Höhe wie folgt: a) bleibt immer gleich b) steigt mit zunehmender Höhe c) nimmt mit zunehmender Höhe ab 45. Die Linien gleichen Luftdrucks in den Wetterkarten heißen a) Isogonen b) Isobaren c) Isomatten DAeC 01/2014 Seite 12 von 20

13 46. Thermik ist aufsteigende Luft und entsteht vor allem durch a) Sonneneinstrahlung. b) hohe Windgeschwindigkeiten. c) Regen und Schneefall. 47. Wenn die relative Luftfeuchtigkeit zunimmt, dann a) wird die Sicht besser. b) wird die Sicht schlechter. c) ändert sich die Sicht nicht. 48. Hangaufwind entsteht vor allem a) an der Luvseite eines Berghanges. b) an der Leeseite eines Berghanges. c) durch Sonneneinstrahlung. 49. Die Zugrichtung von Hoch- und Tiefdruckgebieten in unseren Breiten ist vor allem a) von Süden nach Norden. b) von Osten nach Westen. c) von Westen nach Osten. 50. Die Wettererscheinungen einer typischen Warmfront sind in der Regel a) Sonnenschein und Sturm. b) Temperaturerhöhung und Landregen. c) Temperatursturz und Nebel. 51. Die Wettererscheinungen einer typischen Kaltfront sind in der Regel a) Sonnenschein ohne Kumulusbewölkung (Blau-Thermik). b) Temperaturerhöhung und Landregen. c) Temperaturverringerung, Gewitter, Änderung der Windrichtung (Windsprung). 52. Warm- und Kaltfronten gibt es grundsätzlich nur in a) Hochdruckgebieten. b) Tiefdruckgebieten. c) Unterdruckgebieten. 53. Was ist richtig? a) Die Kaltfront zieht vor der Warmfront. b) Die Warmfront zieht vor der Kaltfront. c) Warm- und Kaltfront haben nichts miteinander zu tun. 54. An einem sonnigen Sommertag beginnt die Thermik in der Regel a) frühmorgens. b) mittags. c) abends. 55. Luft-Turbulenzen bei stärkerem Wind a) nehmen mit zunehmender Höhe zu. b) sind meistens in der bodennahen Luftschicht am stärksten. c) sind überall unabhängig von der Höhe gleich stark. 56. Mit rascher Nebelauflösung im Tagesverlauf kann man vor allem rechnen a) im Frühling. b) im Herbst. c) im Winter. 57. Eine nahe gelegene Thermik macht sich am Boden bemerkbar durch a) Nebelbildung. b) Auffrischen des Windes. c) Verschlechterung der Sicht. 58. Die Maßeinheit für die meteorologische Luftdruckmessung in Deutschland ist a) Inches (Zoll) Hg. b) Grad Celsius. c) Hektopascal (hpa). DAeC 01/2014 Seite 13 von 20

14 59. Die unterste Schicht der Atmosphäre heißt a) Ionosphäre. b) Troposphäre. c) Stratosphäre. 60. In welcher Schicht der Atmosphäre nimmt die Temperatur mit zunehmender Höhe in aller Regel ab? a) Troposphäre b) Stratosphäre c) Ionosphäre 61. Eine Inversion ist eine Luftschicht, in der die Temperatur mit zunehmender Höhe a) abnimmt. b) gleich bleibt. c) zunimmt. 62. Welche Aussage ist richtig? a) In einer Inversionsschicht bildet sich Thermik nicht aus. b) In einer Inversionsschicht bildet sich Thermik gut aus. c) Eine Inversionsschicht ist ohne Einfluss auf die Thermik. 63. Die Windgeschwindigkeit wird gemessen mit einem a) Barometer. b) Tachometer. c) Anemometer. Technik 64. Der Empfänger wird in reichlich Schaumgummi gepackt, damit a) ein Vibrationsschutz vorhanden ist. b) die empfindliche Elektronik vor Temperaturschwankungen und evtl. auslaufendem Kraftstoff geschützt ist. c) die empfindliche Elektronik sich nie unterkühlt (Ausfallgefahr). d) die wertvolle Anlage nach Abstürzen möglichst weiter benutzt werden kann. 65. Ich überprüfe die Reichweite meiner Empfangsanlage a) mit eingeschobener Antenne oder verminderter Sendeleistung ca. 80 Meter vom Modell entfernt. b) mit eingeschobener Antenne oder verminderter Sendeleistung ca. 20 Meter vom Modell entfernt. c) im Flug (Anfliegen der Grenze). d) in der Werkstatt. 66. Werden mehrere Flugmodelle gleichzeitig geflogen, sollten folgende Abstände zwischen den Piloten unbedingt eingehalten werden: a) etwa 1 Meter b) etwa 2 bis 10 Meter c) etwa 80 Meter d) ist egal 67. Wie ist die Stellung der Landeklappen beim Start? a) ganz eingefahren b) ganz ausgefahren c) teilweise nach oben ausgefahren d) teilweise nach unten ausgefahren 68. Wozu dienen vorwiegend Landeklappen? a) um die Fluggeschwindigkeit vermindern zu können b) um den Auftrieb zu verringern c) um den anderen Modellfliegern die Landeabsicht anzuzeigen d) um den Stoß bei der Landung zu dämpfen 69. Die Flächenbelastung als Verhältnis des Fluggewichts zur Flügelfläche beträgt beim Flugmodell z. B. a) 5 U/s. b) 50 g/dm². DAeC 01/2014 Seite 14 von 20

15 c) 1,92 Meter. d) 1: Störklappen haben folgende Aufgabe: a) Verhinderung von Strömungsabriss b) Verhinderung von Ruderflattern c) Erhöhung der Sinkgeschwindigkeit d) Erhöhung des Auftriebes 71. Kursstabilität ist die Stabilität um die a) Hochachse. b) Längsachse. c) Querachse. d) Radachse. 72. Ein Flugzeug dreht beim Nicken (Änderung Bahnwinkel) um die a) Hochachse. b) Längsachse. c) Querachse. d) Radachse. 73. Womit wird der Anstellwinkel beim Geradeausflug verändert? a) mit dem Querruder b) mit dem Höhenruder c) mit Kurvenflug d) nicht veränderbar, liegt konstruktiv fest 74. Der Einstellwinkel ist der Winkel zwischen a) Profilsehne und Anblasrichtung. b) Horizontale und Anblasrichtung. c) Erdboden und Langsachse. d) Profilsehne und Längsachse. 75. Ein weit nach hinten liegendes Höhenleitwerk erzeugt ein großes Drehmoment a) um die Querachse. b) um die Längsachse. c) um die Nivellierpunkte. d) um die Anhebepunkte. 76. Ein Segelflugmodell ohne Querruder fliegt (hängt) im Flug nach links. Um das Hängen zu vermeiden, wird am Boden ein dünnes Blech an der a) Unterseite der linken Flächenverankerung eingelegt. b) Oberseite der linken Flächenverankerung eingelegt. c) linken Außenfläche angebracht und nach oben gebogen. d) linken Außenfläche angebracht und nach unten gebogen. 77. Was ist Längs-, Quer- und Richtungsstabilität? a) Es ist eine selbsttätige Steuerung großer Flugmodelle durch Fluglageregler um alle drei Achsen. b) Es ist die Eigenschaft eines Modells, nach Böen oder anderen Einflüssen von selbst wieder in die alte Lage zurückzudrehen. c) Es ist eine einfache Kompensierung von Störungen durch den Piloten über die Fernsteuerung. d) Es ist eine einfache Kompensierung von Störungen durch Kreisel oder Kompass. 78. Die günstigste Windrichtung für Start und Landung ist a) Gegenwind bei Start und Landung. b) Rückenwind bei Start und Landung. c) Gegenwind bei Start, Rückenwind bei der Landung. d) Rückenwind bei Start, Gegenwind bei der Landung. 79. Hauptaufgabe des Tragwerks ist a) Befestigung von Außenlasten. b) Aufnahme der Kraftstofftanks. c) Erzeugung des Auftriebs. d) Tragen des Modells am Boden (Dreibein). DAeC 01/2014 Seite 15 von 20

16 80. Kleine Steigung bei Verstellpropellern entspricht a) Bremsstellung. b) Startstellung. c) Segelstellung. d) Maximal-Speedstellung. 81. Das Pleuel des Triebwerkes dient als a) Kraftstoffregler. b) Lagerung der Nockenwelle. c) Kipphebel. d) Schubstange zur Kurbelwelle. 82. Die Steuerung eines Viertaktmotors geschieht meistens mittels a) Hydrauliksteuerung. b) Handsteuerung. c) Ventilsteuerung. d) Bahnsteuerung. 83. Wann spricht man vom Abreißen der Strömung? Wenn a) die den Auftrieb erzeugende Strömung nicht mehr an der Profiloberseite anliegt. b) die den Auftrieb erzeugende Strömung das Profil nur noch so langsam umfließt, dass die Auftriebskräfte das Luftfahrzeug nicht mehr tragen können. c) sich die Druck- und Sogkräfte die Waage halten. d) der Umschlagpunkt nach hinten wandert. 84. Bei einem Start mit ausgefahrenen Klappen (Startstellung) wird a) die Steigrate erhöht. b) der Widerstand erniedrigt. c) die Startrollstrecke verkürzt. d) die Beschleunigung erhöht. 85. Das Ausfahren der Landeklappen bewirkt eine a) Verbesserung des Gleitwinkels und eine Erhöhung der Mindestgeschwindigkeit. b) Verbesserung der Steigrate und eine Herabsetzung der Mindestgeschwindigkeit. c) Verschlechterung des Gleitwinkels und eine Herabsetzung der Mindestgeschwindigkeit. d) Verbesserung des Gleitwinkels und eine Herabsetzung der Mindestgeschwindigkeit. 86. Was ist ein Laminarprofil? Ein a) symmetrisches Profil b) besonders dünnes Profil c) Profil mit besonders glatt polierter Oberfläche d) Profil mit großer Dickenrücklage 87. Was ist typisch für ein Schnellflugprofil? a) schlanke, wenig gewölbte Form mit geringem Widerstand b) dicke, gleichmäßige Formgebung mit der größten Dicke im ersten Drittel des Profils c) weniger Gesamtflächen zur Vermeidung des Widerstandes und durch Randbögen d) kleinere Landeklappen und längere Tragflügel-Spannweite 88. Was versteht man unter dem Begriff Anstellwinkel? Er ist der Winkel zwischen a) Flugzeuglängsachse und strömender Luft. b) Flugzeuglängsachse und Profilsehne. c) Profilsehne und angeströmter Luft. d) Profilsehne des Höhenruders und Profilsehne der Tragfläche. 89. Um die Überzieheigenschaften eines Flugzeugmusters zu verbessern, wird der Flügel nach außen hin verwunden. Dies bezeichnet man als a) Pfeilform. b) V-Form. c) Schränkung. d) Verdrehen. 90. Wenn der Einstellwinkel eines Flügels außen kleiner ist als innen (an der Wurzel), nennt man das a) Schränkung. b) V-Stellung. DAeC 01/2014 Seite 16 von 20

17 c) Pfeilform. d) Anstellwinkel. 91. Welches ist bei Flugmodellen kleinerer und mittlerer Größe heute der am meisten verwendete Kolbenmotor? a) Dieselmotor b) Zweitakt-Ottomotor c) Viertakt-Ottomotor d) Wankelmotor 92. Welche Motorteile gewähren die Abdichtung des Zylinderraumes? Die a) Pleuelstange b) Kurbelwelle c) Kolben d) Ventile und die Kolbenringe 93. Was bezwecken die Rippen am Zylinder eines Verbrennungsmotors? a) die Aussteifung der Zylinderwand b) die Zylinderkühlung (Wärmeableitung) c) den Schutz der Zylinderwand vor Beschädigungen d) Massenerleichterung 94. Welches Schmiersystem wird heute in den gebräuchlichen Zweitaktmotoren für Flugmodelle angewendet? a) Mischungsschmierung b) Tauchschmierung c) Frischölschmierung d) Druckumlaufschmierung 95. Das Motoröl dient der Schmierung und der a) Kühlung. b) Schalldämpfung. c) Erhöhung der Verbrennungstemperatur. d) Erhöhung der Leistung. 96. Unter welchen Bedingungen ist die beste Motorleistung zu erwarten? Bei a) trockener, warmer Luft mit hohem Luftdruck b) warmer, feuchter Luft mit niedrigem Luftdruck c) kalter, feuchter Luft mit hohem Luftdruck d) kalter, trockener Luft mit hohem Luftdruck 97. Die Steuerung um die Querachse erfolgt mit Hilfe a) des Seitenruders. b) der Querruder. c) des Höhenruders. d) der Seitenrudertrimmung. 98. Wenn sich die Strömungsgeschwindigkeit der Luft am Tragflügel erhöht, dann a) erhöht sich der Auftrieb und verringert sich der Widerstand. b) verringert sich der Auftrieb und erhöht sich der Widerstand. c) erhöht sich der Auftrieb und der Widerstand. 99. Die Luftkraft resultiert aus folgenden Teilkräften: a) Auftrieb und Gewicht b) Auftrieb und Widerstand c) Gewicht und Widerstand 100. Die Größe des Widerstands an einem Flugmodell lässt sich mit folgenden Baumassnahmen günstig beeinflussen: a) lässt sich grundsätzlich nicht beeinflussen b) durch glatte Oberflächen und ein kleines Seitenverhältnis c) durch die farbliche Gestaltung der Flügeloberflächen 101. Der Schwerpunkt befindet sich bei einem Flugmodell a) im Bereich des Übergangs von Tragflügeln und Rumpf. DAeC 01/2014 Seite 17 von 20

18 b) vorne an der Rumpfspitze. c) hinten im Bereich des Höhenruders Ein Tragflügel ist geschränkt, wenn a) der Einstellwinkel sich vom Rumpf zum Flügelende hin verkleinert. b) der Anstellwinkel sich vom Rumpf zum Flügelende hin verkleinert. c) der Einstellwinkel sich vom Rumpf zum Flügelende hin vergrößert Der Einstellwinkel ist der Winkel zwischen a) Flugrichtung und Profilsehne. b) Flugzeuglängsachse und Profilsehne. c) Flugzeugquerachse und Profilsehne Der Anstellwinkel ist der Winkel zwischen a) Flugrichtung und Profilsehne. b) Flugzeuglängsachse und Profilsehne. c) Flugzeugquerachse und Profilsehne Das Seitenverhältnis ist das Verhältnis von a) mittlerer Rumpftiefe zum Gesamtgewicht. b) mittlerer Profiltiefe zur Spannweite. c) Länge des Seitenruders zur Spannweite Ein Flugmodell hat folgende drei Achsen: a) Vorderachse, Hinterachse, Doppelachse b) Hochachse, Querachse, Längsachse c) Kreiselachse, Mittelachse, Lagerachse 107. Typische Tragflügelformen sind a) Quadrat, Raute. b) Rechteck, Ellipse, Trapez. c) Kreis, Kugel, Kegel Eine Flügelschränkung bewirkt a) eine Verringerung des induzierten Randwiderstands. b) eine Verringerung des Reibungswiderstands. c) eine Erhöhung des Reibungswiderstands Gieren ist eine Drehung des Flugmodells um die a) Querachse. b) Radachse. c) Hochachse Mit dem Höhenruder steuert man ein Flugmodell um die a) Querachse. b) Radachse. c) Hochachse Wenn der Anstellwinkel verringert wird, dann a) besteht die Gefahr, dass die Strömung abreißt. b) erhöht sich die Geschwindigkeit. c) verringert sich die Geschwindigkeit Nach der Anbringungsart der Tragflügel unterscheidet man: a) Tiefdecker, Mitteldecker, Schulterdecker b) Hüftdecker, Unterdecker, Abdecker c) Dachdecker, Bodendecker, Überdecker 113. Man unterscheidet folgende Leitwerksformen: a) Rundleitwerk, Querleitwerk, Umleitwerk b) Hauptleitwerk, Nebenleitwerk, A-Leitwerk c) T-Leitwerk, Kreuzleitwerk, V-Leitwerk 114. Das Profil des Tragflügels ist in der Regel a) symmetrisch. DAeC 01/2014 Seite 18 von 20

19 b) unsymmetrisch. c) quadratisch Die geringste Flächenbelastung herrscht a) beim unbeschleunigten Geradeausflug. b) beim unbeschleunigten Kurvenflug. c) beim Abfangen aus dem Sturzflug Ein Flugmodell rutscht oder schmiert in der Kurve, wenn a) die Startbahn vereist ist. b) die Querneigung im Verhältnis zum Kurvenradius und zur Drehgeschwindigkeit zu groß ist. c) die Querneigung im Verhältnis zum Kurvenradius und zur Drehgeschwindigkeit zu klein ist Die Strömung reißt ab, wenn a) der Einstellwinkel zu groß ist. b) der Anstellwinkel zu groß ist. c) der Einstellwinkel zu klein ist Folgende Flügelwiderstände unterscheidet man: a) Querschnittswiderstand, Regelwiderstand b) Druckwiderstand, Reibungswiderstand, Randwiderstand c) Relativwiderstand, Leitungswiderstand Verhalten in besonderen Fällen 119. Was tun Sie, wenn Sie feststellen, dass ein flugunfähiger Pilot gemeinsam mit Ihnen fliegt? a) Ich stelle den Flugbetrieb sofort ein. b) Ich fliege weiter und zeige ihm, wie es geht. c) Ich warte, bis es besser wird! 120. Welche Aussage ist falsch (schwere Armverletzung durch Propeller)? a) Einen Verletzten nicht hinlegen (Blässe im Gesicht). b) Wunden nicht auswaschen, das kann der Arzt machen. c) Wunden keimfrei verbinden (Sanitätskasten). d) Wunden nicht direkt berühren Bei den Startvorbereitungen wird an der Hinterkante des Propellers eine Beschädigung (Kerbe) entdeckt. Dies ist a) unwichtig, weil nur Kerben an der Vorderkante gefährlich sind. b) ungefährlich, aber wegen der Unwucht ist auf den anderen Blättern die gleiche Kerbe anzubringen. c) unschädlich, wenn die Kerbe nicht tiefer als 3mm ist. d) sehr gefährlich. Das Flugzeug darf nicht in Betrieb genommen werden. Natur und Umwelt 122. Muss man auf Natur und Umwelt Rücksicht nehmen und die naturschutzrechtlichen Vorschriften beachten, wenn man Modellflug betreibt? a) Nein. Luftfahrt ist Bundeshoheit. Da hat der Naturschutz nichts zu suchen. b) Ja, ich muss mich diesen gesetzlichen Bestimmungen stellen und im Einklang mit diesen Vorschriften den Flugbetrieb durchführen Was verstehen Sie unter der Agenda 21? a) Die Agenda 21 ist das Regelungswerk, bei dem Naturnutzer und Naturschützer gemeinsam sinnvolle Nutzung der Natur regeln und organisieren. Es soll Verständnis auf der einen wie auf der anderen Seite geweckt werden. b) Die Agenda 21 berechtigt die Behörden zum Einschreiten gegen Modellflieger DAeC 01/2014 Seite 19 von 20

20 Lösungsbogen zum Fragenkatalog 1. b 9. a 17. b 25. a 33. a 41. a 49. c 2. a 10. a 18. a 26. b 34. a 42. a 50. b 3. b 11. a 19. b 27. b 35. a 43. b 51. c 4. a 12. a 20. c 28. c 36. a 44. c 52. b 5. a 13. a 21. b 29. a 37. a 45. b 53. b 6. a 14. a 22. c 30. c 38. a 46. a 54. b 7. a 15. a 23. c 31. a 39. b 47. b 55. b 8. a 16. b 24. b 32. a DAeC 01/2014 Seite 20 von a 48. a 56. a

21 57. b 67. d 77. b 87. a 97. c 107. b 117. b 58. c 68. a 78. a 88. c 98. c 108. a 118. b 59. b 69. b 79. c 89. c 99. b 109. c 119. a 60. a 70. c 80. b 90. a 100. b 110. a 120. a 61. c 71. a 81. d 91. b 101. a 111. b 121. d 62. a 72. c 82. c 92. d 102. a 112. a 122. b 63. c 73. b 83. a 93. b 103. b 113. c 123. a 64. a 74. d 84. c 94. a 104. a 114. b 65. a 75. a 85. c 95. a 105. b 115. a 66. b 76. d 86. d 96. d 106. b 116. b DAeC 01/2014 Seite 21 von 20

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