SCHERZ. GEMEINDE SCHERZ Fäälacherweg Scherz

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1 SCHERZ Ausgabe 19/2016 Erscheinungsdatum: GEMEINDE SCHERZ Fäälacherweg Scherz Montag alle Verwaltungszweige Dienstag Finanzverwaltung/Kanzlei Mittwoch Finanzverwaltung geschlossen Donnerstag Steueramt geschlossen Freitag Finanzverwaltung/Kanzlei oder nach telefonischer Absprache Aus dem Gemeinderat Gemeinderat-Ersatzwahl.02 Steuern 2016 / Verfallanzeigen.03 Brunnenpflege.04 Trinkwasserkontrolle.04 Meischtergmeind.04 News Schwimmbad-Umbau.05 Biotop-Pflege.07 Baubewilligungen.07 Vereine Turnen für Jedermann Scherz.08 Heckenpflege Eiteberg.08 Kulturelles Dorffest Scherz.09 Kulturgrund.10 Veranstaltungskalender Die nächsten Termine.12

2 T r a k t a n d e n AUS DEM GEMEINDERAT GEMEINDERAT ERSATZWAHLEN FÜR DIE AMTSPERIODE 2014/2017 KURZNEWS Im ersten Wahlgang vom 25. September 2016 ist die Wahl eines neuen Gemeinderatsmitgliedes nicht zustande gekommen. Für den zweiten Wahlgang wurde während der Anmeldefrist eine Kandidatin angemeldet die Zahl der Anmeldungen entsprach somit der Zahl der noch zu vergebenden Sitze. Mit der Publikation des Namens der angemeldeten Kandidatin ist eine Nachfrist von 5 Tagen angesetzt worden, innert der neue Vorschläge eingereicht werden konnten ( 33 Abs. 1 GPR). Nachdem innert dieser Nachmeldefrist keine weitere Anmeldung eingegangen ist, wird für den Rest der Amtsperiode 2014/2017 in stiller Wahl als gewählt erklärt: Huber Brigitte, 1960, von Hägglingen AG, Habsburgstrasse 265 Die erwähnte Person ist mit ihrer Wahl einverstanden. Sie hat unwiderruflich erklärt, eine allfällige Wahl anzunehmen. Die Wählbarkeit ist nachgewiesen und es liegen keine Unvereinbarkeitsgründe vor. Gegen diese Wahl kann gemäss 66 und 68 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) bis spätestens am dritten Tag nach der Veröffentlichung (Ablauf: Freitag, 21. Oktober 2016) beim Regierungsrat des Kantons Aargau, Postfach, 5001 Aarau, Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt darstellen. 2

3 STEUERN 2016 / VERFALLANZEIGEN Steuerpflichtige, die ihre provisorische Steuerrechnung 2016 bis 08. September 2016 noch nicht vollständig bezahlt hatten, haben mit dem Versand vom 20. September 2016 die gesetzliche Verfallanzeige erhalten. Eine Verfallanzeige ist keine Mahnung. Sie zeigt an, welcher Betrag aktuell bis spätestens am 31. Oktober 2016 noch zu bezahlen ist. Der entsprechende Einzahlungsschein ist integriert. Sie zeigt aber auch an, was Sie bereits bezahlt haben oder wieviel Ihrem Konto gutgeschrieben wurde. Eine fristgerechte Zahlung lohnt sich. Denn für fällige Steuerausstände des Jahres 2016 muss ab 1. November 2016 ein Verzugszins von zurzeit 5.1 % berechnet werden. Sofern der Ausstand den Mindestbetrag übersteigt, wird am 22. November 2016 eine Mahnung, je nach dem mit Betreibungsandrohung zugestellt. Wenn Ende Dezember der Ausstand noch immer besteht und mit der Finanzverwaltung keine Ratenzahlung oder Stundung vereinbart worden ist, kann im Januar 2017 ohne weitere Vorankündigung die Betreibung erfolgen. Ratenzahlung oder Stundung wird in der Regel nur in begründeten Ausnahmefällen erteilt. Hierfür steht im Online- Schalter ein Antragsformular zur Verfügung oder Sie setzen sich rechtzeitig direkt mit der Abteilung Finanzen in Verbindung. Zu viel bezahlte Steuern werden mit der definitiven Veranlagung inkl. Vergütungszins zurückbezahlt oder an eine andere offene Steuerforderung angerechnet. Der Zins für Überzahlungen beträgt im Jahr %. Falls bei Ihnen im Jahr 2016 im Vergleich zum Vorjahr grössere, begründete Abweichungen beim steuerbaren Einkommen zu erwarten sind (mindestens 10 %, gegen unten oder oben), kann dies mittels Hilfsblatt für die Ausfertigung der provisorischen Rechnung beim Steueramt beantragt werden. Das Formular finden Sie auf unserer Homepage im Onlineschalter oder Sie setzen sich direkt mit dem Gemeindesteueramt in Verbindung. Aufgrund der neuen Angaben wird Ihre provisorische Steuerrechnung 2016 korrigiert. Für Fragen zu Zahlung und Bezug: Abteilung Finanzen, Tel , finanzverwaltung@scherz.ch Für Fragen zu Veranlagung und Rechnung: Abteilung Steuern, Tel , steueramt@scherz.ch 3

4 BRUNNENPFLEGE Die Gemeinde Scherz hat auf dem Dorfplatz, an der Holzgasse sowie vor dem Schulhaus 3 schöne Brunnen. Zur Pflege dieser Brunnen suchen wir per sofort eine Person, welche gegen Entlöhnung Lust hat, diese regelmässig zu reinigen und bei besonderen Anlässen allenfalls auch zu schmücken. Selbstverständlich kann auch nur ein einzelner Brunnen übernommen werden. Interessierte melden sich bitte telefonisch ( ) oder per (gemeindekanzlei@scherz.ch) bei der Gemeindekanzlei. TRINKWASSERKONTROLLE SCHERZ Gemäss dem Untersuchungsbericht der Analytischen Laboratorien Bachema AG verfügt die Gemeinde Scherz über hygienisch einwandfreies Trinkwasser. Die Wasserproben wurden im Beisein von Brunnenmeister Walter Lüthard am 23. September 2016 entnommen. MEISCHTERGMEIND DIE IBB SUCHT DIE CHAMPIONS DER REGION Die IBB Energie AG feiert 2017 ihr 125-Jahr-Jubiläum und lädt deshalb zum grossen Wettkampf der Gemeinden ein. Pro Gemeinde kämpft ein Team mit acht Mitgliedern und maximal vier Ersatzspielern um die stolze Siegerprämie von Franken. Stellt jetzt Euer Team zusammen und kämpft für unsere Gemeinde und holt die Siegerprämie von Franken in unsere Gemeinde! Alle wichtigen Informationen, Bewerbung sowie die Teilnahmebedingungen findet Ihr auf: Anmeldschluss ist der 4. November

5 NEUIGKEITEN VOM SCHWIMMBAD SCHINZNACH Die Bauarbeiten im Schwimmbad Schinznach haben begonnen. Auf unserer Web- Cam kann ab sofort der Baufortschritt genau verfolgt werden. Den Link zur Web-Cam finden Sie auf den Gemeindehomepage in der Rubrik Aktuelles (Startseite). Unser Sponsoring für die grosse Breitwellenrutsche läuft immer noch auf Hochtouren. Wir sind überwältigt vom grossen Erfolg dieser Aktion. Das Spendenbarometer steht im Moment bei rund CHF 135' Der Überschuss aus der Sammelaktion wird in neue Geräte auf dem Kinderspielplatz investiert, da die Breitwellenrutsch mit einer Länge von Meter CHF 120'800.- kostet. Ein herzliches Dankeschön an alle unsere Sponsoren und grosszügigen privaten Gönnerinnen und Gönnern. Wir freuen uns bereits auf die Eröffnung im Mai 2017 und halten Sie weiterhin auf dem Laufenden. REGIONALE FEUERWEHR EIGENAMT - HAUPTÜBUNG VOM 28. OKTOBER Die diesjährige Hauptübung findet am Freitag, 28. Oktober 2016, ab Uhr, beim Green Datacenter, Industriestrasse, Lupfig statt. Die Bevölkerung ist eingeladen, sich direkt vor Ort zu Besammeln und bei der Übung das Geschehen zu verfolgen. Anschliessend an die Übung sind sämtliche Angehörige der Feuerwehr zum gemeinsamen Nachtessen im Restaurant Ochsen in Lupfig eingeladen. ÄNDERUNGEN PRÄMIENVERBILLIGUNG KRANKENKASSE Die neue Gesetzesänderung (KVGG), die ab 1. Juli 2016 in Kraft getreten ist, hat nennenswerte Änderungen ab dem Prämienverbilligungsjahr 2017 zur Folge. Detaillierte Angaben finden Sie auf der Website der SVA Aargau oder der Website des Kantons Aargau Die wichtigsten Änderungen nochmals zusammengefasst: Meldepflicht: Der Prämienverbilligungsbezüger hat die Pflicht, innert 60 Tagen zu melden: - Eine Einkommensverbesserung um mindestens 20 % oder um mindestens Franken - Ein Vermögenszuwachs von mindestens Franken 5

6 Freiwillige Meldungen: - bei einer dauerhaften Verschlechterung des Einkommens von mindestens 20 Prozent und während mehr als 6 Monaten - Bei einer Änderung der persönlichen Verhältnisse (Geburt, Tod, Wegzug, Trennung/Scheidung oder Auflösung des Haushalts, Pensionierung sowie Beginn bzw. Ende des Anspruchs auf Ergänzungsleistungen) (direkt bei der SVA Aargau ipv@sva-ag.ch oder ) Im Konkubinat lebende Paare werden gleich wie Ehepaare behandelt. Junge Erwachsene (19- bis 25-jährig im Anspruchsjahr) mit einem Einkommen (vor Kleinverdienerabzug) unter Franken haben sich gemeinsam mit den Eltern anzumelden. Zur Berechnung des Anspruchs werden die Steuerfaktoren der Eltern mitberücksichtigt. Die Ausbildung für die Anspruchsprüfung ist nicht mehr relevant. Berechnung ab Prämienverbilligungsjahr 2017 auf Basis des KVGG (Aufrechnung von Liegenschaftsunterhaltskosten, Säule 3a etc. auf die massgebenden Steuerfaktoren z. B. Anspruchsjahr 2017 Steuerfaktoren 2014) Nach Inkrafttreten des KVGG am 1. Juli 2016 werden Anmeldungen auch in der zweiten Jahreshälfte von der SVA entgegengenommen. Anmeldeschluss für die Prämienverbilligung 2017: Neu der 31. Dezember 2016 Liste säumiger Prämienzahler: Wenn eine versicherte Person aufgrund offener Krankenkassenprämien, Kostenbeteiligungen oder Verzugszinsen aus der obligatorischen Krankenpflegeversicherung betrieben wird, erhält die SVA, als Durchführungsstelle, eine Meldung vom Krankenversicherer. Die SVA prüft die Aufnahme und stellt der versicherten Person wie auch dem Schuldner ein Schreiben zu, in dem eine 30-tägige Nachfrist für die Zahlung ausstehender Beträge gesetzt wird. Wird die Schuld auch nicht nach der Karenzfrist von 30 Tagen bezahlt, wird die Aufnahme auf die Liste der säumigen Versicherten verfügt und löst so einen Leistungsaufschub aus. Das heisst, die Krankenversicherer schieben die Erstattung von ausstehenden Behandlungskosten auf, sodass Ärzte, Spitäler, Apotheken etc. die Behandlung von Personen auf Notfallbehandlungen beschränken können. Was als Notfall gilt, entscheidet jeweils der Leistungserbringer. Auskünfte erhalten Sie bei der SVA Aargau, Tel

7 BIOTOP- PFLEGE, WEIHER SCHERZ Letzten Samstag fand die alljährliche Biotop-Pflege beim Oberen Weiher statt. Auch dieses Jahr haben sich wieder viele Helferinnen und Helfer an der Putzete beteiligt. Nach getaner Arbeit wurden sie in der Jägerhütte Scherz mit einem feinen Zmittag belohnt! VEREINE BAUBEWILLIGUNGEN Der Gemeinderat Scherz hat nachstehende Baubewilligungen erteilt: Stöckli Othmar, Holzgasse 258, 5246 Scherz - Baubewilligung für Erweiterung Sitzplatzüberdachung mit Seitenverglasung (einseitig offen), an Gebäude-Nr. 258, Parz.- Nr. 457, Holzgasse 258 Conquest GmbH, August-Rinikerstrasse 72, 5245 Habsburg - Baubewilligung für Neubau Einfamilienhaus mit angebauter Garage auf Parz.-Nr. 620, Trottenacher A. Fischer Immobilien und Generalunternehmen AG, Kohlackerstrasse 15, 5103 Möriken - Baubewilligung für Neubau drei Einfamilienhäuser mit Garagen auf Parz.-Nr. 13/614/621, Trottenacher Nietlispach Mathias, Fildistrasse 29, 5605 Dottikon - Baubewilligung für Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgarage auf Parz.-Nr. 617, Trottenacher Rufli Samuel und Eliane, Hinterdorfstrasse 254, 5246 Scherz - Baubewilligung für Neubau Einfamilienhaus auf Parz.-Nr. 616, Trottenacher 7

8 IBB Energie AG, Gaswerkstrasse 5, 5200 Brugg - Baubewilligung für Stromnetzerweiterung, Sanierung Wasserleitung, Ortsverbindungstrasse K399 Unterdorfstrasse VEREINE START IN EINE NEUE FITNESS - SAISON TURNEN FÜR JEDERMANN VOR DER HAUSTÜRE Vom Freitag 21. Oktober 2016 bis Freitag 17. Februar 2017 findet wieder ein wöchentliches Fitness- und Krafttraining für Jedermann statt. Nebst Fitness- und Krafttraining werden Plausch, Spiel und Spass nicht zu kurz kommen. Gemeinsam etwas für die eigene Fitness leisten. Einstieg jederzeit möglich. Bei anderweitiger Belegung der Turnhalle sind auch andere Aktivitäten nach Ansage geplant. Das Turnen findet freitags von bis Uhr statt. Unkostenbeitrag Fr pro Abend. Auf viele trainingsfreudige Teilnehmerinnen und Teilnehmer freut sich das Leiterteam. Bei Unklarheiten oder Fragen: Walter Riedwyl , Holzgasse 256, 5246 Scherz HECKENPFLEGE AM EITEBERG LUPFIG Samstag, 5. November, 8.30 Uhr Der Eiteberg-Südhang ist ein wertvoller Lebensraum vor unserer Haustüre. Da gibt es Flächen, wie man sie nicht mehr oft findet. Steinbruchmauern, die Eidechsen ein Zuhause bieten, Trockenwiesen zwischen alten Hochstammobstbäumen, kleine Weiher in denen Lurch und Frosch hausen. Was so zufällig wirkt, wurde angelegt und muss auch entsprechend unterhalten werden. Da kann man jede Hand gebrauchen. Der NAVO Birrfeld freut sich, wenn einige Helfer (gerne auch mit Kindern) hinzukommen,um etwas zu einer gesunden Natur beizutragen. Und danach gibt es natürlich ein feines Zmittag. Treffpunkt: Bauamt Lupfig (beim Gemeindehaus). Gute Schuhe und Arbeitshandschuhe mitbringen. 8

9 KULTURELLES DIE KULTURGRUPPE SUCHT ALTE SCHERZER FOTOS Die Kulturgruppe sucht alte Scherzer Fotos, um diese am Dorffest allen Besuchern zeigen zukönnen. Ausserdem soll dadurch auch ein Zeitzeugnis entstehen, das für die folgenden Generationen aufbewahrt werden soll.(in digitaler Form/ev. auch in einem Fotobuch,das vielleicht am Dorffest bestellt werden könnte.das steht aber noch nicht fest.) KulturgruppeScherz Gesucht werden Fotos mit Ansichten von Scherz: vom Dorf, der Landschaft, von Gebäuden, Personen, Gewerbe, dem Restaurant Leue (an diesen Fotos ist zusätzlich Familie Ruhstaller sehr interessiert), Traditionen, Vereinen, Schule, Kindheit in Scherz alles ist von Interesse. Wichtig: Die Fotos müssen vor dem letzten Dorffest (1990) oder an diesem selber entstanden sein. Haben Sie solche Fotos? Vielleicht im Fotoalbum, in der Fotoschachtel auf dem Estrich, im Bilderrahmen an der Wand? Und möchten Sie diese auch gerne anderen Leuten zeigen und somit die Erinnerungen an das Leben in unserem Dorf einer breiten Öffentlichkeit zugänglich machen? Ja? Das freut uns sehr. Bringen Sie diese Fotos bitte am Samstag, 5. November 2016, zwischen und Uhr, ins Restaurant Leue Scherz, wo sie durch die Mitglieder der Kulturgruppe digitalisiert werden. Wichtig zu wissen: Die Fotos können dazu im Album belassen und gleich anschliessend wieder nach Hause genommen werden! Selbstverständlich sind auch bereits digitalisierte Bilder sehr willkommen. 9

10 Alle Foto-Lieferanten erhalten gratis Kaffee und Kuchen. So lässt es sich gemütlich beisammen sein und bestimmt sorgen die alten Fotos für viele Weisch no. Wichtig: Wer der Kulturgruppe Fotos bringt, erklärt damit seine Rechte an diesen Bildern und sein Einverständnis, dass diese am Dorffest gezeigt werden dürfen. Ebenso ist er einverstanden damit, dass die Fotos im Rahmen eines Fotobuches vervielfältigt und verkauft, als Zeitzeugnis aufbewahrt, ev. in öffentlichen Gebäuden aufgehängt und als Werbung für das Dorffest gebraucht werden dürfen. Die Kulturgruppe freut sich auf viele ältere und alte Fotos und spannende Ausführungen dazu. Danke, dass Sie zum Gelingen dieses Vorhabens beitragen. KULTURGRUND Freitag, 21. Oktober 2016, Uhr, Aula Schinznach-Dorf Die Schneiderin Anna Z. : Bildvortrag von Katrin Luchsinger, Kunsthistorikerin verfasste die Schneiderin Anna Z. in der Pflegeanstalt Rheinau, in der sie über zehn Jahre verbringen musste, eine packende Lebensbeschreibung. Der Kunsthistorikerin Katrin Luchsinger ist das Wachsheft von dieser Bewohnerin des Irrenhauses als besonderes Zeitzeugnis aufgefallen. Das Buch Anna Z., Schneiderin gewährt Einblicke in das unstete Leben einer Frau, die versuchte, berufliche Passion, Unabhängigkeit und Heirat, Liebe, Sexualität und Mutterschaft zu vereinen. Für die gelernte Schneiderin wurden Sprache und Nähmaschine ihre besten Freunde. Eintritt: Mitglieder 20, Nichtmitglieder 25, bis 25 Jahre frei. Sonntag, 23. Oktober 2016, Uhr, Aula Schinznach-Dorf, JUNG Kultur- GRUND Katinka und de Zauberer Zottomotto : Musical für Kinder ab 5 Jahren von Karin Glanzmann. Ein Fest ist angesagt und der Stadtpräsident verkündet, dass es einen tollen Preis zu gewinnen gibt. Diesen Preis will Katinka unbedingt und gerät dabei in den grossen Wald, in welchem der Zauberer Zottomotto wohnt... Karin Glanzmann wechselt in diesem spannenden Musical von einer Rolle zur anderen und bezieht auch die Kinder immer wieder mit ein. Spieldauer 60 Minuten. Eintritt: Mitglieder 20, Nichtmitglieder 25, Kinder in Begleitung von Erwachsenen freier Eintritt. Nächster Anlass: 18. November, 20 Uhr mit Jazz von Christian Dozzler aus Dallas/Texas. 10

11 KIRCHLICHES ANLÄSSE REF. KIRCHGEMEINDE Fiire mit de Chliine, ökumenische Kleinkinderfeier für Eltern, Grosseltern oder andere Bezugspersonen mit ihren Kinder (0 bis Kindergarten-Alter), zusammen mit Geschichten, Musik und Bewegung den Glauben entdecken und miteinander Zvieri essen. Samstag, 22. Oktober 2016, Uhr, Pfrundhaus Lupfig S Wopfi Singe, Singe, Spass und Gmeinschaft, Eltern, Grosseltern oder andere Bezugspersonen mit ihren Kindern (0 bis Kindergarten-Alter). Mittwochs im Winterhalbjahr, Uhr, Start 26. Oktober 2016, Pfrundhaus Lupfig GOoD NEWS, Gottesdienst einmal anders, mit Kreativem und Input, Apéro und Band, Kinderprogramm, Thema: Teilen ganz praktisch. Sonntag, 30. Oktober 2016, Uhr, Pfrundhaus Lupfig Opensports, offene Turnhalle für Jugendliche ab der Oberstufe, ein Angebot der Ref. Kirchgemeinde Birr und des Kath. Kirchenzentrums Paulus Birrfeld, Samstags, Uhr, / Turnhalle Birr, / Turnhalle Lupfig, weitere Daten 11

12 VERANSTALTUNGSKALENDER OKTOBER / NOVEMBER wann was Wo 23. Okt Erntedankgottesdienst und Brunch Turnhalle Scherz 28. Okt Hauptübung Feuerwehr 28. Okt WIGA-Grüngutabfuhr Greendata-Center Lupfig 29./ Unihockey-Turnier Turnhalle Scherz 31. Okt Mütter-/Väterberatung Pfrundhaus Lupfig 01. Nov Räbeliechtliumzug Dorf 05. Nov Fotosammlung Kulturgruppe Rest. Leue 05. Nov Heckenpflege Eiteberg Bauamt Lupfig 13. Nov Ref. Kirchgemeindeversammlung 14. Nov Mütter-Väterberatung Pfrundhaus Lupfig 15. Nov Mütter-Väterberatung Schinznach-Bad 18. Nov WIGA-Grüngutabfuhr 19. Nov Papiersammlung 26. Nov Spaghetti-Abend DTV Turnhalle IMPRESSUM Herausgeberin und Redaktion: Gemeinde Scherz, Kontakt: sandra.winkler@scherz.ch, Telefon Redaktionsschluss nächstes Mitteilungsblatt: 27. Oktober

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SCHERZ. GEMEINDE SCHERZ Fäälacherweg Scherz SCHERZ Ausgabe 20/2015 Erscheinungsdatum: 26.10.2015.2015 GEMEINDE SCHERZ Fäälacherweg 158 5246 Scherz 056 464 20 00 gemeindekanzlei@scherz.ch Montag alle Verwaltungszweige 08.00 11.30 15.00 18.00 Dienstag

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SCHERZ. GEMEINDE SCHERZ Fäälacherweg Scherz SCHERZ Ausgabe 17/2016 Erscheinungsdatum: 12.09.2016 GEMEINDE SCHERZ Fäälacherweg 158 5246 Scherz 056 464 20 00 gemeindekanzlei@scherz.ch Montag alle Verwaltungszweige 08.00 11.30 15.00 18.00 Dienstag

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SCHERZ. GEMEINDE SCHERZ Fäälacherweg Scherz SCHERZ Ausgabe 03/2016 Erscheinungsdatum: 08.02.2016 GEMEINDE SCHERZ Fäälacherweg 158 5246 Scherz 056 464 20 00 gemeindekanzlei@scherz.ch Montag alle Verwaltungszweige 08.00 11.30 15.00 18.00 Dienstag

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SCHERZ. GEMEINDE SCHERZ Fäälacherweg Scherz SCHERZ Ausgabe 19/2017 Erscheinungsdatum: 16.10.2017.2017 GEMEINDE SCHERZ Fäälacherweg 158 5246 Scherz 056 464 20 00 gemeindekanzlei@scherz.ch Montag alle Verwaltungszweige 08.00 11.30 15.00 18.00 Dienstag

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