SCHERZ. GEMEINDE SCHERZ Fäälacherweg Scherz
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1 SCHERZ Ausgabe 18/2017 Erscheinungsdatum: GEMEINDE SCHERZ Fäälacherweg Scherz Montag alle Verwaltungszweige Dienstag Finanzverwaltung/Kanzlei Mittwoch Finanzverwaltung geschlossen Donnerstag Steueramt geschlossen Freitag Finanzverwaltung/Kanzlei Aus dem Gemeinderat Archivräumung.02 Sperrung Tannhübelstrasse.02 Gemeindewahlen.03 Gesamtrevision BNO.06 Prämienverbilligung.07 Stellenausschreibung.07 Bäume schneiden.09 Vereine Biotop-Pflege.10 Waldspielgruppe.10 Kulturelles Kulturgrund.11 Veranstaltungskalender Die nächsten Termine.12 oder nach telefonischer Absprache
2 AUS DEM GEMEINDERAT ZUSAMMENSCHLUSS SCHERZ LUPFIG KURZNEWS: ALS WUNDERBARE ERINNERUNG: JETZT CD ODER DVD ZUM MUSICAL SCHÄRZ 777 ABHOLEN! Die beiden Verwaltungen bereiten sich auch schon räumlich auf den Zusammenschluss vor. Nach der Begutachtung unserer Archive durch eine professionelle Firma konnten in beiden Gemeinden mit tatkräftiger Unterstützung des Personals insgesamt rund 90 Laufmeter Akten aussortiert und vernichtet werden oder REMINDER: SPERRUNG TANNHÜBELSTRASSE Das Bundesamt ASTRA wird voraussichtlich (wetterabgängig) in der Woche 41, Oktober 2017 die Autobahnüberführung sanieren. Die Sanierung des Fahrbahnübergangs ist erforderlich, da bereits grössere Schäden vorhanden sind (Wasser dringt durch den Fahrbahnübergang unter die Brücke und lässt die Auflager korridieren). Die Reparaturarbeiten bedingen eine Vollsperrung der Verbindungsstrasse Scherz-Hausen während rund einer Woche. Eine Umleitung über Lupfig wird signalisiert. 2
3 NEUE EINWOHNERGEMEINDE LUPFIG Gesamterneuerungswahlen vom 24. September 2017 für die Amtsperiode 2018/21 1. Wahlgang Stimmberechtigte (Lupfig und Scherz) Total gültig eingereichte Stimmrechtsausweis (Lupfig und Scherz) Wahl des Gemeinderates (5 Sitze) Eingelangte Wahlzettel Stimmen Die Wahl ist im ersten Wahlgang vollständig zu Stande gekommen. Gewählt sind: Plüss Richard, Lupfig 662 Stimmen Bodenmann Roland, Scherz 783 Stimmen Rohr Heinz, Lupfig 637 Stimmen Colomberotto Ivano, Lupfig 701 Stimmen Huber Brigitte, Scherz 785 Stimmen Wahl des Gemeindeammanns (1 Sitz) Eingelangte Wahlzettel Stimmen Die Wahl ist im ersten Wahlgang vollständig zu Stande gekommen. Gewählt ist: Plüss Richard, Lupfig 591 Stimmen Wahl des Vizeammanns (1 Sitz) Eingelangte Wahlzettel Stimmen Die Wahl ist im ersten Wahlgang vollständig zu Stande gekommen. Gewählt ist: Roland Bodenmann, Scherz 515 Stimmen 3
4 Weiter hat Stimmen erhalten: Colomberotto Ivano, Lupfig 229 Stimmen Wahl der Schulpflege (5 Sitze) Eingelangte Wahlzettel Stimmen Die Wahl ist im ersten Wahlgang vollständig zu Stande gekommen. Gewählt sind: Wehrli-Huber Jeannette, Lupfig 609 Stimmen Gyr-Rügge Anna, Lupfig 547 Stimmen Trinkl Daniel, Scherz 593 Stimmen Burkhardt Guido, Lupfig 533 Stimmen Zumsteg Marco, Scherz 527 Stimmen Weiter hat Stimmen erhalten: Meier Bruno, Lupfig 415 Stimmen Wahl der Finanzkommission (3 Sitze) Eingelangte Wahlzettel Stimmen Die Wahl ist im ersten Wahlgang vollständig zu Stande gekommen. Gewählt sind: Meyer Roland, Scherz 551 Stimmen Freiermuth Marc, Lupfig 447 Stimmen Haas André, Lupfig 538 Stimmen Weiter haben Stimmen erhalten: Bosshard André, Scherz 444 Stimmen Vögeli Markus, Scherz 366 Stimmen Wahl der Stimmenzähler (2 Sitze) Eingelangte Wahlzettel Stimmen 4
5 Die Wahl ist im ersten Wahlgang vollständig zu Stande gekommen. Gewählt sind: Meyer Peter, Scherz 731 Stimmen Häberli Rolf, Lupfig 500 Stimmen Weiter hat Stimmen erhalten: Plüss-Mathys Jacqueline, Lupfig 359 Stimmen Wahl des Steuerkommission-Ersatzmitgliedes (1 Sitz) Eingelangte Wahlzettel Stimmen Die Wahl ist im ersten Wahlgang nicht zu Stande gekommen. Stimmen haben erhalten. Graf Michael, Lupfig 249 Stimmen Zaugg Martin, Lupfig 281 Stimmen Zaugg Walter, Lupfig 235 Stimmen Gegen diese Wahlbeschlüsse kann gemäss 66 ff des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) bis am dritten Tag nach der Veröffentlichung (d.h. bis am 02. Oktober 2017, / für den Fristenlauf gilt die Ausschreibung im Brugger Generalanzeiger) beim Departement Volkswirtschaft und Inneres, Frey-Herosé-Strasse 12, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. 2. Wahlgang Sofern beim Steuerkommission-Ersatzmitglied keine stillen Wahlen zustande kommen, ist ein zweiter Wahlgang erforderlich, der am 26. November 2017 stattfinden würde. Im zweiten Wahlgang ist nur wählbar, wer innert 10 Tagen (bis Freitag, 06. Oktober 2017, Uhr) nach dem ersten Wahlgang durch mindestens zehn Stimmberechtigte der Gemeinden Lupfig und Scherz bei der Gemeindekanzlei Lupfig angemeldet wird ( 32 Abs. 1 und 3 GPR). Das erforderliche Formular kann bei den Gemeindekanzleien Lupfig oder Scherz oder über die Homepages bezogen werden. Lupfig/Scherz, im September 2017 DAS WAHLBÜRO 5
6 GESAMTREVISION NUTZUNGSPLANUNG SIEDLUNG UND KULTURLAND MIT NACHFÜHRUNG WALDGRENZENPLAN Die Gemeindeversammlung hat am 09. Juni 2017 die Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland mit Bau- und Nutzungsordnung, den Bauzonenplan sowie den Kulturlandplan und die Nachführung des Waldgrenzenplans in Übereinstimmung mit der öffentlichen Auflage beschlossen. Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist ist dieser Beschluss rechtsgültig geworden. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann gegen diesen Beschluss innert einer nicht erstreckbaren Frist von 30 Tagen seit der amtlichen Publikation im Amtsblatt beim Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau, Beschwerde führen. Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 30 Tagen beginnt am Tag nach der Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau zu laufen. Organisationen gemäss 4 Abs. 3 Baugesetz (BauG) sind ebenfalls berechtigt, Beschwerde zu führen. Wer es unterlassen hat, im Einwendungsverfahren Einwendung zu erheben, obwohl Anlass dazu bestanden hätte, kann den vorliegenden Beschluss nicht mehr anfechten ( 4 Abs. 2 BauG). Vorbehalten bleiben Bestimmungen über die Wiederherstellung bei unverschuldeter Säumnis. Die Unterlagen können während der Beschwerdefrist auf der Gemeindeverwaltung Scherz, Fäälacherweg 158, 5246 Scherz, eingesehen werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, d. h., es ist a) aufzuzeigen, wie der Regierungsrat entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen eine andere Entscheidung verlangt wird. Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. Eine Kopie des angefochtenen Entscheids ist der unterzeichneten Beschwerdeschrift beizulegen. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit als möglich einzureichen. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d. h., die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen. Scherz, 29. September 2017 Gemeinderat Scherz 6
7 PRÄMIENVERBILLIGUNG 2018 Haben Sie den Code zur Anmeldung für die Prämienverbilligung 2018 erhalten? Wer noch keinen Code zur Anmeldung für die Prämienverbilligung 2018 erhalten hat und sich anmelden möchte, kann unter dem Link das Kontaktformular ausfüllen. Falls der Code verloren gegangen oder die Eingabefrist abgelaufen ist, kann sich die anspruchsberechtigte Person telefonisch unter der SVA-Hotline melden. Sollte eine Person keinen Internetzugang haben, kann ein Antrag über die Gemeindezweigstelle oder direkt über die SVA eingegeben werden. STELLENAUSSCHREIBUNG BEREICHSLEITER BAUAMT Die Gemeinde Lupfig ist eine aufstrebende, moderne Gemeinde mit aktuell 2'350 Einwohnern. Nach dem Zusammenschluss mit Scherz werden es ab 2018 fast 3'000 Einwohner sein. Da der bisherige Stelleninhaber in den verdienten Ruhestand tritt, suchen wir per 01. Januar 2018 oder nach Vereinbarung, eine/einen Bereichsleiter/in Bauamt (Pensum 100%) Aufgabenbereich: Selbständige technische und administrative Führung des Bereiches Bauamt Wasserversorgung/Brunnenmeister Pflege der Grünanlagen Unterhalt und Reinigung von Strassen, Wegen und Plätzen Winterdiensttätigkeiten Unterhalt an Gebäuden, Fahrzeugen, Maschinen und Geräten Abfallwirtschaft und Entsorgungswesen Budgetierung in Zusammenarbeit mit der Abteilung Finanzen Pikettdienst 7
8 Anforderungen: abgeschlossene handwerkliche oder technische Berufslehre oder Berufslehre Fachmann Betriebsunterhalt Werkdienst abgeschlossener Lehrgang Wasserwart oder die Bereitschaft zur Teilnahme einige Jahre Berufserfahrung PC-Grundkenntnisse hohe Leistungsbereitschaft selbständige und zuverlässige Arbeitsweise Team- und Kommunikationsfähigkeit Bereitschaft für Pikettdienst Führerausweis Kat. B Wir bieten: Anspruchsvolle, interessante und abwechslungsreiche Tätigkeiten Zeitgemässe Anstellungsbedingungen im Rahmen des Personalreglements Integration in ein motiviertes und offenes Team Möglichkeit für Aus- und Weiterbildungen Die Gemeinden Lupfig und Birr planen aktuell die Erstellung eines Kompetenzzentrum Werkhof Eigenamt. Die Planung und Realisierung dieses Zentrums wird noch weitere 2 bis 3 Jahre in Anspruch nehmen. Anschliessend ist geplant, das Bauamt Lupfig und dessen Mitarbeiter in die übergeordnete Organisation des Kompetenzzentrum Werkhof Eigenamt einzugliedern. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Peter Schütz, Leiter Bauamt Lupfig ( ), oder Michèle Bächli, Gemeindeschreiberin Scherz ( ), stehen Ihnen für telefonische Erstinformationen gerne zur Verfügung. Ihre schriftliche Bewerbung senden Sie bitte bis am 09. Oktober 2017 an die Steuerungsgruppe Zusammenschluss Lupfig-Scherz, Breitenstrasse 14, Postfach, 5242 Lupfig. FERIENABWESENHEITEN GEMEINDEVERWALTUNG Abteilung Steuern: Oktober 2017 Abteilung Finanzen: Oktober 2017 Ferienabwesenheiten 8
9 ZURÜCKSCHNEIDEN VON BÄUMEN UND STRÄUCHERN Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen, Wegen und Trottoirs werden ersucht, ihre Bäume und Sträucher vorschriftsgemäss zurückzuschneiden ( 109 BauG). Die lichte Höhe von überhängenden Ästen beträgt über Strassen 4.50 m und über Gehwegen 2.50 m. An Einmündungen und Strassenverzweigungen muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 80 cm und einer solchen von 3 m gewährleistet sein. Einzelne, die Sicht nicht hemmende Bäume, Stangen und Masten sind innerhalb der Sichtzonen zugelassen ( 42 BauV). Bei Verkehrssignalen, Hydranten und Strassenlampen müssen die Pflanzen besonders gut zurückgeschnitten werden. Das Zurückschneiden soll bis Mitte Oktober vorgenommen werden. Zum Schutz unserer Vogelwelt beachten Sie bitte zudem, dass das Brutgeschäft der Vögel gemäss Art. 17, Abs. 1, lit. b. Jagdgesetz nicht gestört werden darf, während der Brutzeit einheimischer Vögel (zwischen 1. März und 30. Sep tember) kein Radikalschnitt an Hecken erfolgen soll, bei hohem Anteil an früchtetragenden Heckenarten, welche Tieren eine wichtige Nahrungsquelle im Winter bieten, der Schnitt erst im Febru ar/märz durchgeführt werden soll, ein sanfter Rückschnitt respektive der Rückschnitt einzelner Äste zur Ein haltung der Sichtzone und des Strassenabstandes mittels manueller Schere aber jederzeit möglich ist. Der Gemeinderat dankt den Anwohnern, welche ihren Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten im Namen der Fahrzeuglenker und Passanten bestens. 9
10 VEREINE BIOTOP- PFLEGE, WEIHER SCHERZ Es ist wieder soweit, wir pflegen unsere Weiher am: SAMSTAG, 07. OKTOBER 2017, AB UHR, BESAMMLUNG BEIM OBEREN WEIHER (BEI JEDER WITTERUNG) Eingeladen sind: Fischer der beiden Weiher in Scherz, Mitglieder des Natur- und Vogelschutzverein Eigenamt und jede/r der auch gerne etwas für die Biotope der Scherzer Weiher tun möchte. Bitte mitbringen: Der Arbeit und Witterung angepasste Kleider und Handschuhe, evtl. Werkzeug (Sicheln, Gertel, Beil etc.). Nach getaner Arbeit essen wir bei oder in der Jägerhütte Scherz. Verpflegung wird offeriert von Hanspeter und Marcel Meyer. Wir freuen uns auf zahlreiche Helfer! SPIELGRUPPE CHÄFERLITREFF FREIE PLÄTZE IN DER WALDSPIELGRUPPE Unsere Waldspielgruppe, welche beim gemütlich eingerichteten Waldsofa oberhalb von Schinznach Bad den Wald erkundet, hat noch Plätze frei. Die Waldspielgruppe richtet sich an Kinder ab drei Jahren. Sie findet jeweils mittwochs von 8.45 bis Uhr statt. Die beiden Leiterinnen, Barbara Bosshard (Tel ) und Barbara Widauer (Tel ), freuen sich, wenn die Gruppe nach den Herbstferien Zuwachs bekommt. Gerne beantworten sie Ihre Fragen und nehmen Ihre Anmeldung entgegen. Weitere Informationen finden sich auch auf unserer Homepage 10
11 KULTURELLES KULTURGRUND: SPIELFILM BARAKAH MEETS BARAKAH Freitag, 29. September 2017, Uhr, Aula Schinznach-Dorf Er ist Ordnungsbeamter in Dschidda und Laiendarsteller im «Hamlet», nicht wirklich aus bester Familie. Sie ist eine wilde Schönheit, Adoptivtochter eines reichen Paares mit Eheproblemen. Mit atemberaubender Raffinesse hebeln die beiden das System von Tradition, Etikette und Religionspolizei aus in einer Komödie für all jene, die schon immer mal wissen wollten, was in Saudi-Arabien eigentlich so los ist, und sich gerne überraschen lassen. BARAKAH MEETS BARAKAH ist eine bemerkenswert offene saudische Liebesgeschichte. Mit viel arabischem Humor gibt der Film Einblicke in eine Zeit und einen Ort, wo Tradition auf die moderne Welt trifft. Regie: Mahmoud Sabbagh, Saudi-Arabien, 2016 Darstellende: Hisham Fageeh, Fatima Al Banawi Arabisch mit deutschen Untertiteln, ab 16 Jahren. Eintritt: Mitglieder KulturGRUND 10 Franken, Nichtmitglieder 15 Franken, bis 25 Jahre frei Der KulturGRUND heisst Sie herzlich willkommen. Demnächst Freitag, 27. Oktober 2017, 20 Uhr: Frontalunterricht, Kabarett mit Patti Basler und Philippe Kuhn 11
12 VERANSTALTUNGSKALENDER OKTOBER wann was Wo 06. Okt WIGA-Grüngutabfuhr 07. Okt Biotop-Pflege NAVO Birrfeld Scherzer Weiher 08. Okt Endschiessen, Schützenhaus 09. Okt Mütter-/Väterberatung Pfrundhaus Lupfig 10. Okt Mütter-/Väterberatung Schinznach-Bad 18. Okt Info-Veranstaltung zu GV MZH Lupfig 20. Okt WIGA-Grüngutabfuhr 23. Okt Mütter-/Väterberatung Pfrundhaus Lupfig 25. Okt Info-Veranstaltung zu GV Turnhalle Scherz 27. Okt Hauptübung Feuerwehr 28./ Unihockeyturnier Turnhalle Scherz IMPRESSUM Herausgeberin und Redaktion: Gemeinde Scherz, Kontakt: Telefon Redaktionsschluss nächstes Mitteilungsblatt: 12. Oktober
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SCHERZ Ausgabe 07/2016 Erscheinungsdatum: 04.04.2016 GEMEINDE SCHERZ Fäälacherweg 158 5246 Scherz 056 464 20 00 gemeindekanzlei@scherz.ch Montag alle Verwaltungszweige 08.00 11.30 15.00 18.00 Dienstag
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SCHERZ Ausgabe 02/2017 Erscheinungsdatum: 23.01.2017 GEMEINDE SCHERZ Fäälacherweg 158 5246 Scherz 056 464 20 00 gemeindekanzlei@scherz.ch Montag alle Verwaltungszweige 08.00 11.30 15.00 18.00 Dienstag
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SCHERZ Ausgabe 15/2017 Erscheinungsdatum: 15.08.2017.2017 GEMEINDE SCHERZ Fäälacherweg 158 5246 Scherz 056 464 20 00 gemeindekanzlei@scherz.ch Montag alle Verwaltungszweige 08.00 11.30 15.00 18.00 Dienstag
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SCHERZ Ausgabe 09/2017 Erscheinungsdatum: 08.05.2017.2017 GEMEINDE SCHERZ Fäälacherweg 158 5246 Scherz 056 464 20 00 gemeindekanzlei@scherz.ch Montag alle Verwaltungszweige 08.00 11.30 15.00 18.00 Dienstag
Wahlbüro. Stimmbeteiligung: 38.0 %
Wahlbüro Stimmbeteiligung: 38.0 % Ergebnis der Gesamterneuerungswahlen von 5 Mitgliedern des Gemeinderats, des Gemeindeammanns und des Vize-Gemeindeammanns für die Amtsperiode 2018/2021 vom 24. September
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SCHERZ Ausgabe 03/2017 Erscheinungsdatum: 06.02.2017.2017 GEMEINDE SCHERZ Fäälacherweg 158 5246 Scherz 056 464 20 00 gemeindekanzlei@scherz.ch Montag alle Verwaltungszweige 08.00 11.30 15.00 18.00 Dienstag
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SCHERZ Ausgabe 03/2016 Erscheinungsdatum: 08.02.2016 GEMEINDE SCHERZ Fäälacherweg 158 5246 Scherz 056 464 20 00 gemeindekanzlei@scherz.ch Montag alle Verwaltungszweige 08.00 11.30 15.00 18.00 Dienstag
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Rohrdorferberg Aus den Vereinen WALDPLAUSCH für Gross und Klein www.evbellikon.org info@evbellikon.org Am Sonntag, 9. September 2012, laden wir alle herzlich zu einem Waldplausch mit einer Schnitzeljagd
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SCHERZ Ausgabe 19/2017 Erscheinungsdatum: 16.10.2017.2017 GEMEINDE SCHERZ Fäälacherweg 158 5246 Scherz 056 464 20 00 gemeindekanzlei@scherz.ch Montag alle Verwaltungszweige 08.00 11.30 15.00 18.00 Dienstag
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SCHERZ Ausgabe 08/2017 Erscheinungsdatum: 24.04.2017.2017 GEMEINDE SCHERZ Fäälacherweg 158 5246 Scherz 056 464 20 00 gemeindekanzlei@scherz.ch Montag alle Verwaltungszweige 08.00 11.30 15.00 18.00 Dienstag
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