Wenn Zucht zur Qual wird Einführung
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- Heike Raske
- vor 5 Jahren
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Transkript
1 Einführung Dr. Brigitte Rusche Deutscher Tierschutzbund e.v. Fachgespräch Bündnis 90 / Die Grünen am im Bundestag Fachgespräch Bündnis 90/Die Grünen
2 Vorbemerkungen Gezüchtet werden Tiere, so lange sie in Menschenhand sind. Durch Zuchtauswahl sind gravierende Veränderungen bei den Tieren möglich. Bestimmte Eigenschaften und Merkmale werden weitergegeben, andere verstärkt oder abgeschwächt. Durch Bio- und Gentechnologie eröffnen sich völlig neue Möglichkeiten, Tiere zu verändern. Fachgespräch Bündnis 90/Die Grünen
3 Vorbemerkungen Gezüchtet wird, um bestimmte Ergebnisse - Zuchtziele - zu erreichen. Bei den sog. Nutztieren geht es um eine Verbesserung der Nutzung. Bei sog. Hobbytieren geht es mehr um Spielarten bei Aussehen und Verhalten.
4 Zuchtziele in der Landwirtschaft Früher: Angepasstheit an Landschaft und Klima Widerstandsfähigkeit Einfaches Handling Fruchtbarkeit Vielseitige Nutzung (z.b. Fleisch und Milch bzw. Fleisch und Eier) bei guter Leistung
5 Zuchtziele in der Landwirtschaft Heute: Maximale Produktionsleistung bei möglichst guter Futterverwertung Spezialisierung auf bestimmte Leistungsmerkmale (z.b. entweder viel Fleisch oder viel Milch)
6 Beispiel Milchkühe Zuchtziel: Hohe Milchleistung bei guter Futterverwertung Ergebnis: Leistungssteigerung in den letzten 40 Jahren um 35 %
7 Beispiel Fleischrinder Zuchtziel: In kurzer Zeit hoher Fleischanteil bei guter Futterverwertung Ergebnis: Extreme Doppellendigkeit bei mehreren Fleischrassen (Blaue Belgier, Piemonteser u.a.)
8 Beispiel Legehennen Zuchtziel : Hohe Legeleistung (möglichst jeden Tag ein Ei) Ergebnis: Durchschnittliche Eierproduktion einer Henne pro Jahr: 1800: : 150 Heute: 300
9 Beispiel Masthühner Zuchtziel : Hohe Muskelfleischzunahmen vor allem am Brustmuskel bei guter Futterverwertung innerhalb kurzer Zeit. Ergebnis: In den letzten 30 Jahren ist die Zeit bis zum Schlachtgewicht von 10 auf weniger als 6 Wochen verringert worden. Seit 1950 wurde das Brustfleisch von 18 % auf 23 bis 24 % der Gesamtkörpermasse erhöht.
10 Vergleich Kagfreiland Kagfreiland Kagfreiland Legeküken Mastküken 4 Tage Legehenne Masthuhn 18 Tage Legehenne Masthuhn 400g 2000g 34 Tage
11 Tierschutzprobleme Die extreme Zucht auf ein bestimmtes Leistungsmerkmal bringt die Tiere aus dem Gleichgewicht. Erkrankung innerer Organe Herz- Kreislauferkrankungen Erkrankungen des Skelettsystems Verkürzung der Lebenszeit Schmerzen, Leiden, Schäden
12 Beispiele Eutererkrankungen bei Kühen (stiegen in den letzten 40 Jahren um ca. 600 % an) Eileiterentzündungen und vorfälle bei Legehennen Aszites-Syndrom (Leibeshöhlenwassersucht) sowie Fettleber-Nieren- Syndrom bei Masthühnern Plötzlicher Herztod (SDS) bei Masthühnern und Puten Kreislaufprobleme bis hin zum plötzlichen Herztod und Fleischbeschaffenheitsmängeln (PSE, Muskelnekrosen) bei Schweinen Schäden an Gelenken, Sehnen und Knochen sowie Verbiegungen der Unterschenkelknochen (bei Puten und Masthühnern mit hohem Brustmuskelanteil) Entzündungen des Knochen- und Gelenkapparates bei Schweinen Probleme beim Abkalben durch verengten Geburtsweg bei Mastrindern, verbunden mit vermehrten Kaiserschnitten
13 Tierschutzprobleme Durch die Verengung des Genpools werden vererbbare Krankheiten und Verhaltensänderungen (ungewollt) mitgeschleppt BLAD bei Rindern MHS bei Schweinen Federpicken bei Legehennen Schmerzen, Leiden, Schäden
14 Tierschutzprobleme Leistungssteigerung im Bereich der Fortpflanzung steht im Konflikt mit Mastleistung und umgekehrt. Die Folge ist die Tendenz zur Einnutzung, die zu weiteren Leiden, Schmerzen und Schäden führt.
15 Beispiel Hühner Mit der hohen Legeleistung von Legehennen geht eine geringe Mastleistung einher. Allein in Deutschland werden jährlich ca. 30 Mio. männliche Küken getötet, weil ihre Aufzucht unwirtschaftlich ist. Sie setzen viel weniger Muskelfleisch als Masthühner an und brauchen mehr Futter.
16 Beispiel Hühner Schnelle Zunahmen und unkontrollierte Futteraufnahme verringern Reproduktionsleistung, verschlimmern Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Skelettschäden und führen zu hohen Mortalitätsraten. Deswegen werden Elterntiere von Masthuhnlinien restriktiv gefüttert. Sie leiden unter Hunger. Verhaltensstörungen wie Federpicken, Kannibalismus, Aggressivität, stereotypes Pickverhalten und übermäßiges Trinken sind die Folge. Wasserrestriktion
17 Rechtlicher Hintergrund Das Verbot Tiere zu züchten, wenn damit gerechnet werden muss, dass bei ihren Nachkommen Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten, ist im deutschen Tierschutzgesetz sowie auf EU-Ebene im Ergänzungsprotokoll des Übereinkommens des Europarates sowie der EU-Richtlinie zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere verankert.
18 Rechtlicher Hintergrund EU-Richtlinie (98/58/EG) zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere Anhang 20. Natürliche oder künstliche Zuchtmethoden, die den Tieren Leiden oder Schäden zufügen oder zufügen können, dürfen nicht angewendet werden. 21. Tiere dürfen nur zu landwirtschaftlichen Nutzzwecken gehalten werden, wenn aufgrund ihres Genotyps oder Phänotyps berechtigtermaßen davon ausgegangen werden kann, dass die Haltung ihre Gesundheit und ihr Wohlergehen nicht beeinträchtigt.
19 Rechtlicher Hintergrund Deutsches TierSchG 11b (1) Es ist verboten, Wirbeltiere zu züchten oder durch bio- oder gentechnische Maßnahmen zu verändern, wenn damit gerechnet werden muss, dass bei der Nachzucht, den bio- oder gentechnisch veränderten Tieren selbst oder deren Nachkommen erblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten. (2) Es ist verboten, Wirbeltiere zu züchten oder durch bio- oder gentechnische Maßnahmen zu verändern, wenn damit gerechnet werden muss, dass bei den Nachkommen a) mit Leiden verbundene erblich bedingte Verhaltensstörungen auftreten oder b) jeder artgemäße Kontakt mit Artgenossen bei ihnen selbst oder einem Artgenossen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führt oder c) deren Haltung nur unter Bedingungen möglich ist, die bei ihnen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führen.
20 Rechtlicher Hintergrund 11 b Abs. 5 des TierSchG enthält eine Verordnungsermächtigung für den Gesetzgeber, 1. die erblich bedingten Veränderungen und Verhaltensstörungen nach den Absätzen 1 und 2 näher zu bestimmen, 2. das Züchten mit Wirbeltieren bestimmter Arten, Rassen und Linien zu verbieten oder zu beschränken, wenn dieses Züchten zu Verstößen gegen die Absätze 1 und 2 führen kann.
21 Rechtlicher Hintergrund 1999 wurde ein Gutachten zur Auslegung des 11b in der Heimtierzucht erstellt. Daran anschließend sollte auch ein Gutachten zur Nutztierzucht erstellt werden. Der Prozess wurde aber nie zu Ende geführt. Heute begründet die Bundesregierung diesen Umstand damit, dass die Verantwortung für die Nutztierzucht bei der EU angesiedelt ist.
22 Sachstand Der Gesetzgeber hat bislang keinen Gebrauch von der Verordnungsermächtigung gemacht. Er verweist auf die Zuständigkeit der Zuchtorganisationen für die Zuchtprogramme, für Leistungsprüfungen und Zuchtwerteinschätzungen. Er hat bislang die Auffassung vertreten, dass der Vollzug des Gesetzes den zuständigen Behörden obliegt. dass der Verbraucher seine Verantwortung wahrnehmen muss. dass eine Verordnung den Spielraum der Behörden einengt.
23 Herausforderungen Nach den bisherigen Erfahrungen muss bezweifelt werden, dass die Zuchtorganisationen bereit sind, tierschutz-relevante Zuchtziele zu korrigieren, solange sie sich wirtschaftlich auszahlen. Nicht alle Tierarten fallen unter das Tierzuchtgesetz. Hobbyzuchtverbände sind nach den bisherigen Erfahrungen of total uneinsichtig. Zucht im Ausland?
24 Herausforderungen Auch wenn wir uns alle mündige und verantwortungsbewusste Verbraucher wünschen: Wie soll der Verbraucher zuchtbegründete Tierschutzprobleme beeinflussen?
25 Herausforderungen Die Behörde soll prüfen, ob wissenschaftlich belegt ist, dass ein Kausalzusammenhang zwischen Zucht und eingetretenem Schaden nach 11b besteht und somit der Tatbestand der Qualzucht erfüllt ist. Da Zucht ein dynamischer Prozess ist, können zumindest theoretisch immer wieder neue wissenschaftliche Belege gefordert werden.
26 Herausforderungen Es ist im Einzelfall vor Ort schwer nachzuweisen, ob konkrete tierschutzrelevante Probleme Zucht-, Haltungsoder Management bedingt sind. Wie sind die Fälle zu behandeln, bei denen eine Kreuzung einer Qualzucht mit einer unproblematischen Rasse durchgeführt wurde.
27 Herausforderungen Gerichtsurteil zu den Haubenenten: Am hob der VGH Kassel (AZ.: 8A 167/10) das Zuchtverbot auf. Aufgrund der verbindlichen Vorgaben des BVerwG, reiche die naheliegende Möglichkeit, dass es zu Schäden kommen könne nicht aus, vielmehr bedürfe es für den Nachweis einer Qualzucht eines höheren Maßes an Wahrscheinlichkeit. Folge: 11 b TierSchG ist derzeit rechtlich nicht umsetzbar. Es gibt keine klare Definition, was als Qualzucht gilt und keine Verordnung, die bestimmte Zuchtlinien generell ausschließt.
28 Herausforderungen Zuchtbedingte Tierschutzprobleme lassen sich teilweise durch Management minimieren, häufiger aber zu Lasten der Tiere kompensieren. Diese Maßnahmen stehen aber einer konsequenten Lösung von Zuchtproblemen im Wege. Sie können bestenfalls übergangsweise toleriert werden, wenn sie akut dem Schutz der vorhandenen Tiere dienen.
29 Ausblick Zucht bedingte Tierschutzprobleme bestehen seit Jahrzehnten. Negative Auswirkungen der Zucht werden teilweise durch Haltung und Management überdeckt. Daraus können wiederum tierschutzrelevante Maßnahmen resultieren. Staatliche Vorgaben aktuell auch die Änderung des 11b - sind mehr als überfällig, um den schlimmsten Zuchtproblemen beizukommen. Der Verweis auf den allein gelassenen Vollzug oder auf die EU kann aus der Sicht des Tierschutzes keine Lösung sein.
30 Ausblick Negative Auswirkungen der Zucht auf Tiergesundheit und Wohlbefinden der Tiere müssen unterbunden werden.
31 Jedes Tier, auch ein vom Menschen gezüchtetes, muss ein artgerechtes Leben ohne Leiden und Schmerzen führen können.
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