Honorar - Empfehlung. Empfehlung für die Honorarberechnung der Farbberater / -designers und der Farbberaterinnen / -desigerinnen

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1 Honorar - Empfehlung Empfehlung für die Honorarberechnung der Farbberater / -designers und der Farbberaterinnen / -desigerinnen

2 Inhaltsverzeichnis Seite Art Art Art Art Art. Grundsätze der Berechnung von Honorar und Nebenkosten Honorarvorschlag Honorarabrechnungsarten Nebenkosten Reisen Honorarberechnung Honorierungsgrundsätze Grundsätze der Honorarberechnung Honorarberechnung nach Honorarkategorien Anpassung der Stundenansätze Zahlungsbedingungen und Abrechnung Spezielle Honorarberechnungen Grundsätze Teilaufträge Projektvarianten Änderungsleistungen Studienauftrag an mehrere Farbberater Grundsätze Experten Programm Arbeitsunterlagen Honorar Besprechungen und Fragestellung Varianten Verträge Entscheid des Auftraggebers Weiterbearbeitung Übergangs- und Schlussbestimmungen 8 2

3 Art. 1 Grundsätze der Berechnung von Honorar und Nebenkosten 1.1 Honorarvorschlag Der Farbberater ist verpflichtet, den Auftraggeber bei Auftragserteilung über die voraussichtliche Höhe seines Honorars zu orientieren. Er hat auch die Höhe der Nebenkosten zu schätzen, um dem Auftraggeber einen Überblick über die gesamten Kosten zu vermitteln. 1.2 Honorarabrechnungsarten Das Honorar des Farbberaters kann nach dem Zeitaufwand berechnet werden. Das Honorar kann auch als Pauschal- oder Globalhonorar vereinbart werden. Die Bemessung soll aufgrund eines Leistungsbeschriebs und einer Honorarschätzung nach Zeitaufwand erfolgen. 1. Nebenkosten Nebenkosten sind in den Honoraren nicht enthalten und daher zusätzlich zu vergüten. Ohne besondere Vereinbarung werden die effektiven Aufwendungen verrechnet. Es kann auch vereinbart werden, die Nebenkosten pauschal abzugelten. Zu den Nebenkosten gehören insbesondere: 1. Reisen Reisekosten - Spesen für öffentliche und private Verkehrsmittel bei Reisen und Warentransporten über zehn Kilometer einfacher Wegstrecke vom Büro aus - Auswertige Verpflegung und Unterkunft Dokumentations- - Vervielfältigen von Plänen und Dokumenten kosten - Druck- und Buchbinderarbeiten - Fotografische Arbeiten im Auftrag des Kunden - eventuelle Präsentationsmodelle - Erwerb von Plan- und weiteren Unterlagen Administrativkosten - Gebühren - Postsendungen und Fernmeldeübertragungen nach dem Ausland Kosten für Drittleistungen Kosten für Drittleistungen, die der Farbberater im Einverständnis mit dem Auftraggeber ausführen lässt, wie: - Expertisen, Gutachten - Untersuchungen durch Prüfanstalten - Übersetzungsarbeiten - etc. Reisen im Interesse der Aufgabe sind vorgängig mit dem Auftraggeber zu vereinbaren. Keiner Vereinbarung bedürfen Baustellenbesuche, Werkstattbesuche und Fahrten zu Amtsstellen. Der Zeitaufwand für Reisen und Fahrten ist angemessen zu entschädigen. Die Höhe der Entschädigung ist vorgängig zu vereinbaren.

4 Art. 2 Honorarberechnung 2.1 Honorierungsgrundsätze Das Honorar soll der erbrachten Leistung entsprechen. Das volle vereinbarte Honorar ist nur für die vertragsgemäss erbrachte Leistung geschuldet. 2.2 Grundsätze der Honorarberechnung Grundlagen für die Honorarberechnung nach bilden: - die der Funktion zugeordneten Honorarkategorien - die Stundenansätze der Honorarkategorien - der Zeitaufwand ( inkl. Reisezeit ) dem Zeitaufwand Leistungen nach Zeitaufwand sind periodisch abzurechnen. 2. Honorarberechnung nach Honorarkategorien Der Farbberater und seine Mitarbeiter werden gemäss nachfolgender Tabelle in sieben, von A bis G, bezeichnete Honorarkategorien eingeteilt. Die jeder Funktion zugeteilten Stufen 1 bis ermöglichen es, das Können, die Erfahrung und allenfalls die Ausbildung zu berücksichtigen. Stufe 1 ist die niedrigste, Stufe die höchste. Für die Einstufung in die Honorarkategorien ist die Funktion des Farbberaters und der eingesetzten Mitarbeiter im Rahmen des Auftrages massgebend. Die den Honorarkategorien entsprechenden Stundenansätze werden jährlich als Gabel- und Mittelwerte vom BEF im Indigo publiziert. Der Spielraum zwischen den Gabelwerten gestattet die Berücksichtigung: - der Leistungsfähigkeit des eingesetzten Mitarbeiters - der übernommenen Verantwortung - der Bedeutung der geforderten Leistung - der Struktur des beauftragten Büros - der regionalen Verhältnisse - der voraussichtlichen Dauer des Auftrages Ohne besondere Vereinbarung ist der Mittelwert anzuwenden. Honorarkategorien Funktion - Leitender dipl. Farbberater, Experte - dipl. Farbberater - Gestalter, Zeichner - Sekretariatspersonal 2. Anpassung der Stundenansätze 1 E G G Stufen 2 B D F F A C E E Alle zwei bis drei Jahre werden die Stundenansätze neu festgelegt. In Jahren, in denen keine Neufestlegung erfolgt, verändern sich die Stundenansätze um die Jahresänderung des Landesindexes der Konsumentenpreise. 2. Zahlungsbedingungen und Abrechnung Die Begleichung der Rechnung hat innert dreissig Tagen nach Rechnungsstellung zu erfolgen. Die Parteien können eine schrittweise und definitive Abrechnung aufgrund erbrachter Leistungen vereinbaren. Der Farbberater hat Anspruch auf Akontozahlungen von mindestens 90% der erbrachten Leistung. In besonderen Fällen kann der Farbberater Sicherstellung seines Honorars oder angemessene Vorauszahlung verlangen.

5 Art. Spezielle Honorarberechnungen.1 In diesem Artikel werden spezielle Leistungen aufgeführt. Grundsätze Der aufgabenbedingte Wegfall von Grundleistungen hat keine Minderung des Honorars zur Folge, sofern das Ziel der Teilleistung erreicht wird..2 Teilaufträge Wird nur ein Teilauftrag der üblichen Gesamtleistung erteilt, so kann eine Erhöhung des Honorars für diese Teilleistungen vereinbart werden. Bei Teilaufträgen wird das Studium der von Dritten bereits erbrachten Teilleistungen als Zusatzleistung betrachtet und nach dem Zeitaufwand honoriert.. Projektvarianten Werden auf Veranlassung oder im Einverständnis mit dem Auftraggeber zusätzlich zum Basisprojekt ein oder mehrere wesentlich abweichende Farbkonzepte aufgrund von geänderten Anforderungen erstellt, so darf für jede zusätzliche Leistung ein Zusatzhonorar beansprucht werden. Als Varianten gelten jene Farbkonzepte welche nicht weiterbearbeitet werden. Das Honorar berechnet.. Änderungsleistungen wird aufgrund des entsprechenden Zeitaufwandes Werden auf Veranlassung oder im Einverständnis mit dem Auftraggeber oder aus anderen zwingenden Gründen erhebliche Änderungen am Farbkonzept oder an anderen Unterlagen erforderlich, so sind die entsprechenden Mehrarbeiten des Farbberaters zusätzlich nach dem Zeitaufwand zu vergüten.

6 Art. Studienauftrag an mehrere Farbberater.1 Diese Auftragsform ermöglicht dem Auftraggeber, gleichzeitig mehrere Lösungen für die gleiche farbgestalterische Aufgabe zu erhalten, wenn die Durchführung eines Farbgestaltungswettbewerbes nicht vorgesehen ist. Grundsätze Der Auftraggeber ist gehalten, mindestens verpflichten und alle gleich zu entschädigen. drei Farbberater zu Farbberater, die einen solchen Auftrag annehmen, verpflichten sich, dem Auftraggeber zum festgelegten Termin je eine Studie zur gestellten Aufgabe vorzulegen. Verlangt wird die Erbringung einer Leistung, die etwa den Teilleistungen Art..1 bis. der Richtlinien entspricht ( Analyse, Bestandesaufnahme, Farbkonzept, Farbentwürfe ). Die Arbeiten sind unter Namensnennung einzureichen..2 Experten Es wird dem Auftraggeber empfohlen, sich bei der Vorbereitung des Auftrages und bei der Beurteilung der Lösungen durch nichtbeteiligte Farbberater oder Fachleuten aus verwandten Gebieten als Experten beraten zu lassen.. Programm Der Auftraggeber erarbeitet das Programm, gegebenenfalls mit den ernannten Experten. Es enthält insbesondere: Organisatorische Angaben: - die Namen aller Auftragnehmer und der Experten - einen Honorarvorschlag - den vorgesehenen zeitlichen Ablauf Fachliche Angaben: - die Umschreibung der Aufgabe - das Raumprogramm - die massgebenden Gesetze, Reglemente und Verordnungen, nachbarrechtliche Vereinbarungen Die Liste der verlangten Leistungen, das heisst in der Regel: - Farbkonzept - ein knappgefasster Erläuterungsbericht - einfache Farbentwürfe. Arbeitsunterlagen Alle Auftragnehmer erhalten gleichzeitig und kostenlos das Programm und alle Unterlagen zur Bearbeitung der Aufgabe.. Honorar Jeder Auftragnehmer ist für die von ihm erbrachte Leistung voll zu honorieren. Das vorgängig festzulegende Honorar wird nach den Bestimmungen des Art. berechnet und beruht auf einer Schätzung der honorarberechtigten Leistungen.

7 . Besprechung und Fragestellung Die Bedingungen des Auftrages werden an einer gemeinsamen Sitzung mit allen Auftragnehmern vorbesprochen und vereinbart. Der Auftraggeber kann mit ihnen auch Zwischenbesprechungen verreinbaren. Die Protokolle aller Besprechungen, spätere Änderungen oder Ergänzungen zum Programm und die Beantwortung von Fragen sind allen Auftragnehmern umgehend schriftlich zuzustellen.. Varianten Die Auftragnehmer dürfen von sich aus keine Varianten einreichen; werden solche aber verlangt, so sind sie zusätzlich zu honorieren..8 Verträge Der Auftraggeber schliesst mit den Auftragnehmern gleichlautende schriftliche Verträge ab, die den Art. der vorliegenden Honorarempfehlung für die Vertragsparteien als verbindlich erklären..9 Entscheid des Auftraggebers Der Auftraggeber kann die Auftragnehmer einladen, ihre Gestaltungen mündlich zu erläutern. Er entscheidet über das weitere Vorgehen und gibt seinen Entscheid allen Auftragnehmern innert zweier Monate nach Abgabe der Arbeiten schriftlich bekannt..10 Weiterbearbeitung Wird die Arbeit fortgeführt, so ist mit dem Verfasser der dazu ausgewählten Farbgestaltung ein neuer Vertrag über die Fertigstellung der Gestaltung und allenfalls über weitere Teil- oder Zusatzleistungen abzuschliessen.

8 Art. Übergangs- und Schlussbestimmungen Diese Empfehlung tritt am 1. Oktober 199 in Kraft. Ihre Anwendung auf laufende Verträge ist mit dem Auftraggeber zu vereinbaren. Nach einem Jahr der Anwendung können Korrekturen und / oder Ergänzungen vorgenommen werden. Beschluss des Duisburg. Vorstandes des BEFvom 1. Oktober 199 in Im Namen des BEF: 1. Vorsitzender: Johannes Grossmann Prof.Dipl. Des.Ing. für Farbgestaltung 2. Vorsitzende : Bettina Rodeck Dr.phil., dipl. Pädagogin dipl. Farbberaterin/-designerin IACC/BEF Geschäftsführerin: Barbara Fleischmann Nöhren dipl. Architektin HTL dipl. Farbberaterin/-designerin IACC/BEF Mit freundlicher Genehmigung des SIA basieren diese Empfehlungen zum Teil auf der SIA Ordnung 102. BEF - Geschäftsstelle : Johann G. Gujan Schulstrasse CH - 02 Landquart Alle Rechte, auch das des auszugweisen Nachdruckes, der auszugweisen oder vollständigen Wiedergabe (Fotokopie, Mikrokopie), der Speicherung in Datenverarbeitungsanlagen und das der Übersetzung, vorbehalten. 8

9 Honorierung nach dem Zeitaufwand Honorarempfehlung Art. 2. Stundenansätze MWST Honorarkategorien Mittelwert A B C D E F G / / / / / / /.-- Zeit - Mittelansatz = Fr / Stunde Fr. / Euro /Std exkl. Gabelwerte = Euro / Stunde 9

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