1. Sitzung der Arbeitsgruppe

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1 1. Sitzung der Arbeitsgruppe Grundwasser/Kommunale Entwicklung, Entschädigung- und Naturschutzfragen" Gasthof Rauscher in Münchsmünster am: Beginn: Uhr / Ende:18.30 Uhr Leiter: Peter Huber, SGL 850 zu Top 1 Herr Huber begrüßte die Teilnehmer zur ersten, konstituierenden Arbeitsgruppensitzung zu Fragen des Grundwassers, der kommunalen Entwicklung, der Entschädigung und des Naturschutzes. Der Flutpolder Katzau sei Teil des von der Staatsregierung aufgelegten Hochwasser-Aktionsprogramms 2020, das die Schaffung von 30 Mio. m 3 gesteuertem Rückhalteraum vorsieht. Im Auftrag des Bayer. Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit erfolge eine offene Planung "Polder im Dialog" unter Einbeziehung aller Beteiligter, trug Huber vor. Er erläuterte das Kommunikationsmodell und stellte fest, dass auf Wunsch der Beteiligten nur eine Arbeitsgruppe gebildet worden sei, um die Anzahl von Sitzungsterminen reduzieren zu können. Bei Bedarf könnten aber bestimmte Themen in kleineren Gruppen behandelt werden. Auch könnten über die aufgeführten Mitglieder der Arbeitsgruppe hinaus bei Bedarf weitere zu Sitzungen geladen werden. zu Top 2 Der Leiter des Wasserwirtschaftsamtes Ingolstadt, Herr Blaschke, zeigte an Hand von Folien das Überschwemmungsgebiet der Donau im Raum Ingolstadt auf. Er führte aus, dass in den letzten 200 Jahren mindestens 250 Mio. m 3 Retentionsraum verloren gegangen sei. Zwischen Ingolstadt und Neustadt könne sich die Donau nur mehr in einem engen Korsett bewegen, das durch die Donaudeiche vorgegeben ist. Den Hochwasserrückhalt in der Fläche könne man auf drei Arten verbessern: 1. Deichrückverlegung 2. ungesteuerte Flutpolder und 3. gesteuerte Flutpolder. Untersuchungen hätten gezeigt, dass zwei gesteuerte Flutpolder Katzau und Goldau mit den maximal möglichen Ausmaßen, den Hochwasserscheitel einer Flutwelle um 42 cm absenken könne, was für die bislang nicht geschützten Ortsteile der Städte und Gemeinden unterstrom eine erhebliche Verbesserung des Schutzes vor Hochwasser bedeute, aber auch die Sicherheit der vorhandenen Deiche noch weiter erhöhen würde. Anschließend listete Herr Blaschke die bisherigen Aktivitäten des Wasserwirtschaftsamtes Ingolstadt im Rahmen des Hochwasser-Aktionsprogrammes auf und erläuterte die weitere geplante Vorgehensweise. So komme am Herr Staatsminister Dr. Schnappauf zur Flusskonferenz nach Münchsmünster. Das Raumordnungsverfahren solle eingeleitet werden, wenn eine Abstimmung über die Lage des Polderdeichs erfolgt sei und das Grundwassermodell vorliege. Zum Schluss stellte er noch den Anwesenden die Mitarbeiter des WWA Ingolstadt vor, die mit dem Flutpolder Katzau zu tun hätten. zu Top 3 Vor den einzelnen Stellungnahmen bat Herr Huber die Anwesenden sich kurz vorzustellen. Dann folgten die Statements der Mitglieder der Arbeitsgruppe: Gemeinde Münchsmünster Der erste Bürgermeister, Andreas Meyer, regte an, zukünftig die Vertreter des Bundeswehrstandortes Münchsmünster einzuladen, dessen Übungsgelände im Bereich des Flutpolders Katzau liege.

2 Er betonte, dass seine Gemeinde die Planung des Flutpolder Katzau ablehne, da die Folgen nicht absehbar wären. Von den 15 km² Gemeindefläche befänden sich über 1/3 im geplanten Poldergebiet. Die Entwicklungsmöglichkeit der Gemeinde sei dadurch erheblich eingeschränkt. Außerdem führe der Flutpolder zu einer Verschlechterung der Lebensqualität für viele Gemeindebürger. Seine Gemeinde habe einen Bebauungsplan aufgestellt, um die landwirtschaftliche Nutzfläche auch im Polderbereich dauerhaft zu sichern. Herr Meyer äußerte auch seine Befürchtungen, dass sich die Verunreinigung des Bodens in Folge einer Flutung auf Dauer nachteilig auf den Absatz landwirtschaftlicher Produkte auswirke. Für die Bebauung von Münchsmünster lehne er den Polder ab, da bereits jetzt hohe Grundwasserstände aufträten. Bereits nach 5 Tagen Regen steige das GW um 50 cm an. Wer gebe der Gemeinde die Garantie, dass bei Einstau des Polders sich die ohnehin schon unbefriedigenden Grundwasserverhältnisse nicht noch weiter verschlechtern? Die Gemeinde Münchsmünster fordere außerdem, Hochwasserschutzmaßnahmen auch oberstrom auszuführen. Markt Pförring Der erste Bürgermeister, Bernhard Samiller, betonte, dass seine Gemeinde von den Überlegungen des Wasserwirtschaftsamtes bezüglich der Hochwasserrückhaltung außergewöhnlich stark betroffen sei. Auf seinem Gemeindegebiet soll der linksseitige Donaudeich zurückverlegt werden. Der Flutpolder Katzau beansprucht Flächen des Marktes Pförring ebenso wie das beantragte Vorranggebiet für einen späteren Flutpolder Goldau. Insgesamt seien von den Planungen mehr als ein Sechstel des Gemeindegebiets betroffen. Die Gestaltung des Kultur- und Lebensraumes seiner Gemeinde würde stark eingeschränkt, darum lehne sie die Polderplanung ab. Das Gebiet der Deichrückverlegung würde zu einem Brutgebiet für Mücken und Schnaken werden. Bereits jetzt im Vorfeld der Planung sei ein Wertverlust von Grund und Boden festzustellen. Die vorgesehene Einstauhöhe sei zu groß. Am Oberrhein wäre man von ursprünglich vorgesehenen wenigen Großvorhaben auf 13 kleinere Rückhaltebecken übergegangen, mit einer maximale Einstautiefe von 2,50 m, die besser beherrschbar sei. Stadt Vohburg Der zweite Bürgermeister Martin Schmid legte dar, dass die Stadt Vohburg der Polderplanung neutral gegenüberstehe. Er dankte Herrn Blaschke und dem WWA Ingolstadt für die engagierte und fachkundige Hilfe während des Pfingsthochwassers 1999 und bei der inzwischen durchgeführten Verbesserung des Hochwasserschutzes und der Deichsanierung. Er berichtete von ersten Enteignungsverfahren der Stadt Vohburg für die Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen an der kleinen Donau. Stadt Neustadt Der dritte Bürgermeister, Bernhard Rieger, blickte zurück auf das Hochwasser an Pfingsten 1999 und die katastrophalen Auswirkungen des Deichbruchs auf die tiefliegenden Bereiche der Stadt Neustadt mit Schäden

3 von 85 Mio. im Stadtgebiet. Er dankte dem WWA Landshut für die unmittelbar nach dem Hochwasser eingeleiteten Maßnahmen zur Deichsanierung. Die Stadt Neustadt befürworte den Flutpolder Katzau, weil auch eine kleine Reduzierung des Hochwasserscheitels für bislang nicht geschützte Ortsteile wie Irnsing und Hienheim eine erhebliche Minderung von Hochwasserschäden bewirken könne. Im Ortsteil Schwaig der Stadt Neustadt, der an den Flutpolder Katzau angrenzt, sei jedoch ebenfalls die Stimmung gegen den Polder. Landratsamt Pfaffenhofen an der Ilm Herr Andreas Dengler, Wasserrechtsjurist am Landratsamt, wies darauf hin, dass die Einstellung von Landrat Engelhard zum Polder Katzau bekannt sei, begrüßte aber die offene Planung, weil sich die Beteiligten schon im Vorfeld von Rechtsverfahren äußern könnten. Er wies darauf hin, dass er wahrscheinlich das Planfeststellungsverfahren durchführen müsse. Herr Heinz Huber, als Vertreter der unteren Naturschutzbehörde, wollte die Veranstaltung zunächst nutzen, um sich zu informieren und verzichtete auf eine eigene Stellungnahme. Landratsamt Eichstätt Achim Janssen, Abteilungsleiter für Natur- und Umweltschutz am Landratsamt Eichstätt entschuldigte Herrn Landrat Dr. Bittl und verwies auf die Vorgabe, dass im Polderbereich den Belangen des Naturschutzes Rechnung getragen werden müsse. Interessensgemeinschaft der Landwirte, Haus- und Grundbesitzer Der Vorsitzende Herr Schuh lehnte für die IG die Planung des Polders entschieden ab. Im Bereich des Flutpolders sei das "Nadelöhr" für die Entwässerung eines Einzugsgebiets von 100 km². Es werde bezweifelt, dass die mit dem Polder einhergehenden Veränderungen des Grundwassers beherrschbar seien. Er und die übrigen Mitglieder gehen davon aus, dass dadurch bedingte Schäden nicht abwendbar seien. Die Verbandsanlagen zur Bodenentwässerung seien bei schlechtem Wetter bereits jetzt schon überlastet. Es werde befürchtet, dass Betriebe, deren Produktionsflächen sich zu einem großen Anteil im Poldergebiet befinden, ihre Existenz verlieren. Wie hier auf Dauer die Existenz der landwirtschaftlichen Betriebe gesichert werden soll, sei für ihn noch völlig unklar. Bayerischer Bauernverband Frau Gehler vom Generalsekretariat entschuldigte den Obmann des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen, Herrn Bayer, und berichtete von den Verhandlungen mit dem Ministerium. Für den "Fall der Fälle", wenn der Polder käme, müsse die Vorgehensweise in den Schadensersatzfragen weiter diskutiert werden. Der BBV fordere: 1. Die Flächenbeanspruchung auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken; 2. Die bevorzugte Verwendung öffentlicher Flächen (z.b. Bundeswehrgelände); 3. Alle Landwirte in die offene Planung einzubeziehen;

4 4. Die umfassende Beweissicherung wie z. B. die pflanzensoziologische Kartierung; 5. Bei der Wertschätzung von Grundstücken, die vor der Bekanntgabe der Polderplanung erzielbaren Preise zugrunde zu legen, da bereits jetzt Grund und Boden erheblich an Wert verloren hätten; 6. Wirtschaftliche Nachteile voll auszugleichen. Das gelte auch - bei Folgeschäden - bei der Vermarktung, insbesondere bei Abnahmeverträgen - bei Verminderung von Förderungen aus einschlägigen Programmen - wenn das neue Bundesgesetz greift, das in Überschwemmungsgebieten nur mehr extensive Grünlandbewirtschaftung erlaube; 7. Vereinbarungen für Grunddienstbarkeiten grundsätzlich nicht mehr abzuschließen, da zu befürchten sei, dass einmal abgetretene Rechte nicht mehr zurückzuholen seien; 8. Eine Staatsbürgschaft für Eigentumswertverluste Es müsse festgestellt werden, dass derzeit kein gerechter Lastenausgleich zwischen den Nutzenziehenden und den betroffenen Landwirten stattfindet. Bund Naturschutz in Bayern e.v., Kreisgruppe Pfaffenhofen an der Ilm Frau Partzsch kritisierte, dass bei einer Einmalflutung eines technisch gesteuerten Trockenpolders, dessen Fauna und Flora erheblich geschädigt werde. Der BN favorisiere daher eine Steuerung mit dem Ziel ökologischer Flutungen, bzw. eine Deichrückverlegung. Der Wasserrückhalt in der Aue müsse durch konsequente Umsetzung des Auenprogramms gestärkt werden. Der BN fordere ein Gesamtkonzept. Bayerisches Forstamt Eichstätt nicht anwesend Bayerisches Forstamt Geisenfeld Herr Müller-Würzburger führte aus, dass der derzeitige Waldbestand im vorgesehenen Poldergebiet eine zeitlich begrenzte Flutung gut vertragen würde. Der Bau neuer Deiche sowie der Ein- und Auslaufbauwerke würden eine Rodung notwendig machen. Dem würde, wie in anderen Fällen grundsätzlich zugestimmt werden, da die Abholzung aber in einem ausgewiesenen Bannwald nach Art. 9 Bayer. Waldgesetz stattfänden, seien Ersatzaufforstungen vorzunehmen. Forstdirektion Oberbayern / Schwaben nicht anwesend; wurde fachlich durch Forstamt Geisenfeld vertreten Amt für Landwirtschaft und Ernährung Ingolstadt Herr Hans Geiger führte aus, dass das AfL Ingolstadt es für nötig hält, die Existenz der betroffenen Landwirte zu sichern, Flächen für Tauschgrundstücke bereitzustellen und ein pflanzensoziologisches Beweissicherungsverfahren einzuleiten, um die Auswirkungen eines geänderten Grundwasserstandes bzw. von Polderflutungen feststellen zu können.

5 Amt für Landwirtschaft und Ernährung Pfaffenhofen / Schrobenhausen Herr Alois Ilmberger wies darauf hin, dass es Betriebe gäbe, die mit über 50 % ihrer Fläche (einer sogar mit fast 100 %) im Polder liegen. Hier würde ein Flächenankauf zu keiner Existenzsicherung führen. Er bewerte aber auch den Flächentausch in diesem Gebiet als problematisch. Weiter führte er aus, dass die umfassende Dokumentationspflicht landwirtschaftlicher Produkte vom Erzeuger bis zum Verbraucher und zu erwartende Änderungen bei Flächenprämien zusätzliche Probleme für Landwirte in Poldern bringen werden. Direktion für ländliche Entwicklung München Der stellvertretende Präsident Herr Peter Selz berichtete, dass seiner Behörde Anträge von Landwirten aus diesem Gebiet vorlägen, die größere Bewirtschaftungseinheiten benötigen. In den Polderflächen hätten 26 landwirtschaftliche Betriebe Flächenanteile. 70% der Einzelgrundstücke im Polder hätten eine Größe von weniger als 2 ha (Bayer. Durchschnitt liegt bei 40 %). Um die Bewirtschaftungsstruktur der Gemarkungen zu verbessern biete die DLE München an, hier auf ca ha eine Flurbereinigung durchzuführen. Zunächst seien weitere Schritte wegen der Polderplanung zurückgestellt worden. TGU GmbH Der Geschäftsführer des Beratungsunternehmens für Ingenieurleistungen "Technologieberatung Grundwasser und Umwelt", Herr Dr. Ing. Christoph Schöpfer, verwies darauf, dass das Grundwassermodell stehe und in größerem Rahmen vorgestellt werde. Viele Kritikpunkte seien bekannt, könnten aber durch das Modell und gewonnene Erfahrungen bei bereits ausgeführten Poldern gelöst werden. Top 4 Die einzelnen Stellungnahmen wurden im Block diskutiert. Herr Huber dankte den Teilnehmern für ihre Beiträge und betonte die Wichtigkeit des Poldervorhabens für den Hochwasserschutz an der Mittleren Donau. Das Bayerische Wassergesetz lasse es nicht zu, auf das Vorhaben zu verzichten. Möglich sei aber, Größe und Steuerung des Polders zu diskutieren. Er bat daher die Anwesenden um ihre Meinung, wie groß der Polder werden könne, ohne dass unzumutbare Beeinträchtigungen entstünden. Der BBV bemängelte, dass bereits Kaufverhandlungen mit Grundstückseigentümern durchgeführt würden. Dass WWA Ingolstadt bemerkte dazu, dass das WWA grundsätzlich seine Kaufbereitschaft signalisiert habe und auch dazu stehe. Der Aufkauf von Flächen würde nicht forciert werden, aber wenn Interessenten für einen Verkauf auf das WWA IN zugingen, würde man zu seinem Wort stehen. Es sei keine Aktion die "hinter dem Rücken" des BBV geschehe. Auf die Frage des Bund Naturschutz auf ein fehlendes Gesamtkonzept Donau verwies Herr Huber auf die Untersuchung des Ingenieurbüros Ludwig. Herr Samiller bat um eine Zusammenfassung und Auswertung aller bisher erfolgten Maßnahmen zum Hochwasserschutz Donau und um eine Nutzen-Kosten-Analyse für die "Minimallösung", die wirtschaftliche und wasserwirtschaftliche Bedingungen noch erfülle. Es sei zu bedenken, dass die Polderflächen, die als Vorranggebiet für den Hochwasserschutz ausgewiesen werden sollen, sich in dem Bereich befänden, der im Regionalplan bereits als "Industrieentwicklungsachse" dargestellt sei. Grundstücke im Vorranggebiet für Hochwasserschutz verlören außerdem an Wert. Die BBV Geschäftsstelle Pfaffenhofen, Herr Heiner Völkl, forderte mehrere kleinere Maßnahmen, statt der großen Polderlösungen. Herr Meyer betonte noch einmal die Befürchtungen seiner Gemeinde, dass auf Grund der Grundwassersituation die Polderverwirklichung Millionenschäden verursachen würde. Auch würden die Haus- und Grundstückspreise bereits zurückgehen. Warum nicht die "kleine Lösung" verwirklicht werden würde, die bereits im Gemeinderat abgesegnet

6 sei (Bundeswehrgelände, Gemarkung der Nachbargemeinde Pförring)? Herr Huber verwies auf die rechtliche Situation, wonach frühere Überschwemmungsgebiete, die als Rückhalteräume geeignet sind, soweit wie möglich wieder hergestellt werden müssten, es sei denn, überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit würden dem entgegenstehen. Herr Rieger berichtete von den Hochwasserschäden in Neustadt. 350 Wohnungen seien überschwemmt worden. Wenn in einem Wohngebäude das Wasser im Keller 10 cm hoch stünde, läge der Schaden bei ca , ab 40 cm wäre es ein Vollschaden. Bei einer Reduzierung des Hochwasserspiegels käme es somit auf jeden cm an. Herr Schuh brachte seine Zweifel zum Ausdruck, dass die Grund- und Druckwassersituation zu beherrschen sei. Auch würden die Anforderungen der Produkthaftung immer strenger, man bräuchte nur die KlärschlammVO betrachten. Dr. Werner Knorr, Sachverständiger für Hydrogeologie, beauftragt von der Gemeinde Münchsmünster mit einem Grundwassergutachten, forderte in dem Zusammenhang jeden Einzelfall zu betrachten. Top 5 Am 08. März 2004 wird in Münchsmünster eine Flusskonferenz mit Staatsminister Dr. Schnappauf stattfinden. Bei dieser Veranstaltung wird von den Vortragenden auf viele der jetzt angesprochenen Punkte eingegangen werden. Weitere Gespräche mit dem StMUG und dem BBV sind geplant. Top 6 Da das StMUG nicht vertreten war, übernahm der Projektmanager das Schlussstatement. Er bedankte sich bei den Teilnehmern für die sachlichen und fairen Wortbeiträge und kündigte ein weiteres Treffen in den nächsten 3 Monaten an. Von wasserwirtschaftlicher Seite werden bis dahin Überlegungen angestellt werden, wie groß der Polder werden müsse, damit die wirtschaftlichen und wasserwirtschaftlichen Anforderungen erfüllt werden können. Die Planung müsse weiterhin konstruktiv von allen Beteiligten der Arbeitsgruppe begleitet werden. Bei Bedarf würden kleinere Arbeitsgruppen zur Behandlung spezieller Themen eingerichtet werden.

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