Leistungsspektrum BU

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1 Leistungsspektrum BU

2 Übersicht BU-Leistungsspektrum Einleitung und Übersicht über die Leistungsbereiche Das Leistungsspektrum der Überwachungsgemeinschaft "Bauen für den Umweltschutz" e.v. gliedert sich in - den Leistungsbereich A mit übergeordneten Qualitätsanforderungen und - die Leistungsbereiche B, C und D, die die BU-spezifischen Leistungen der baunahen Umwelttechnik (siehe Tabelle 1) enthalten. Der Leistungsbereich A Betriebliche Grundqualifikation ist Pflicht für alle Fachbetriebe und stellt eine gewerk- und leistungsunabhängige, betriebliche Eignung zum Bauen für den Umweltschutz sicher. Damit qualifiziert sich ein Fachbetrieb für die, die allgemeine Bautechnik ergänzenden, besonderen Belange des Umweltschutzes. Die Einhaltung von Vorgaben aus dem Bereich des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit sind Teil der betrieblichen Grundqualifikation, so z.b. die der Baustellenverordnung und die Einhaltung der Vorgaben der Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen, BGR 128 des Hauptverbandes der Gewerblichen Berufsgenossenschaften sowie der dort genannten Vorschriften. Der Leistungsbereich B Bauausführung erfaßt die typischen Bauleistungen aus dem Bereich der baunahen Umwelttechnik, die nochmals in die Leistungsteilbereiche "Deponiebau (DB)" und "Flächenrecycling (FR)" unterteilt sind. Die Leistungsgruppen bei Deponiebau und sanierung sind: BD 1 BD 2 BD 3 BD 4 BD 5 BD 6 Bau von Oberflächen- und Basisabdichtungen, Bau vertikaler Deponieabdichtungen, Bau von Deponiegasfassungen, Bau von Sickerwasserfassungen, Rückbau, Stilllegung und Sanierung von Deponien, Sonstige Bauweisen und verfahren. Die Altlastensanierung schließt gemäß Definition im BBodSchG neben der Dekontamination auch Sicherungsmaßnahmen ein. Folgende Leistungsgruppen repräsentieren Gewerke, die im Leistungsteilbereich Flächenrecycling und Altlastensanierung zur Ausführung gelangen: BF 1 BF 2 BF 3 BF 4 BF 5 Erdbau und Landschaftsgestaltung, Selektiver Rückbau, Bau von Einkapselungen, Hydraulische Maßnahmen, Baugrund- und Bodensanierung. Der Leistungsbereich C Stationäre Anlagen ist mit den Leistungsgruppen C 1 Chemisch-physikalische Verfahren, C 2 Thermische Verfahren und C 3 Mikrobiologische Verfahren nach den grundlegenden Technologien gegliedert. In diesen Leistungsgruppen werden off-site-verfahren zur Bodenreinigung erfaßt. Der Leistungsbereich D Sonderleistungen erfaßt Leistungen, die zusätzlich im Rahmen der Projektierung (D 1) oder der Analytischen Untersuchungen (D 2) von Fachbetrieben erbracht werden. Die Leistungsgruppe D 3 Stoffstrommanagement gilt für Betriebe, die beim Erbringen von oben aufgeführten BU-spezifischen Leistungen Stoffströme, wie z.b. kontaminierte oder nicht kontaminierte Bodenmengen oder Recycling-Baustoffe, managen. Für diese Betriebe gelten über die Anforderungen des Leistungsbereiches A hinaus gemäß D 3 zusätzliche Anforderungen. Entsorgungsfachbetriebe der Entsorgergemeinschaft "Bauen und Umwelt" e.v. (B+U) erfüllen diese Ansprüche. 1

3 Übersicht Tabelle 1: Leistungsspektrum der Überwachungsgemeinschaft "Bauen für den Umweltschutz" A B Betriebliche Grundqualifikation Bauausführung BD BD 1 BD 2 BD 3 BD 4 BD 5 BD 6 Deponiebau und -sanierung Bau von Oberflächen- und Basisabdichtungen Bau vertikaler Deponieabdichtungen Bau von Deponiegasfassungen Bau von Sickerwasserfassungen Rückbau, Stillegung und Sanierung von Deponien Sonstige Bauweisen und -verfahren BF BF 1 BF 2 BF 3 BF 4 BF 5 Flächenrecycling und Altlastensanierung Erdbau und Landschaftsgestaltung Selektiver Rückbau Bau von Einkapselungen Hydraulische Maßnahmen Baugrund- und Bodensanierung C Stationäre Anlagen C 1 C 2 C 3 Chemisch-physikalische Verfahren Thermische Verfahren Mikrobiologische Verfahren D Sonderleistungen D 1 D 2 D 3 Projektierung Analytische Untersuchungen Stoffstrommanagement 2

4 A Betriebliche Grundqualifikation Leistungsbereich A: Betriebliche Grundqualifikation Ziel: Mit der Pflichtbelegung von Leistungsbereich A Betriebliche Grundqualifikation qualifiziert sich ein Fachbetrieb beim Bauen für den Umweltschutz im Hinblick auf die, die allgemeine Bautechnik ergänzenden, besonderen Belange des Umweltschutzes und der Arbeitssicherheit. Insbesondere ist festgelegt, dass der Fachbetrieb durch geeignete Einrichtungen, Werkzeuge, Geräte, sachkundiges Personal sowie unter Einhaltung zugehöriger Gesetze, Normen und Richtlinien gewährleistet, die Arbeiten beim Bau von Abfallbehandlungs- und -entsorgungsanlagen sowie der Sicherung und Sanierung von Altlasten zuverlässig und mindestens entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik auszuführen. Umsetzung: Organisationsstruktur Fachbetriebe haben eine verbindliche Organisationsstruktur auszuweisen, aus der die betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation eindeutig hervorgeht. Insbesondere ist die Stellung des BU-Überwachungsbeauftragten darzulegen. Personalanforderungen In jedem Betrieb ist eine für die technische Leitung zuständige Person zu bestellen (Überwachungsbeauftragter BU). Der Überwachungsbeauftragte hat aufgrund seiner fachlichen Eignung im Rahmen der betrieblichen Eigenüberwachung die ordnungsgemäße technische Ausführung der Arbeiten zu überwachen und dafür verantwortlich zu zeichnen. Er muss u.a. organisatorische Voraussetzungen der zum Umweltschutz notwendigen Maßnahmen im Rahmen der Fachbetriebstätigkeit entwickeln, durchsetzen und diesbezüglich festgelegte Dokumentationspflichten übernehmen. Die vom Überwachungsbeauftragten im Rahmen der Grundqualifikation zu absolvierenden Schulungsmaßnahmen (u.a. Grundseminar für BU-Überwachungsbeauftragte ) umfassen neben dem allgemeinen Umweltrecht z.b. die Bewertung von Stoffen, die Gefährdungsabschätzung und Genehmigungspraxis bei Altlastensanierungen, Haftungs- und Versicherungsfragen sowie die Vorgaben des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit. Darauf aufbauend übernimmt er die Schulung der Mitarbeiter in umweltrelevanten Grundsatzfragen im eigenen Unternehmen. Im Rahmen seiner Tätigkeiten ist dem BU-Überwachungsbeauftragten Weisungsbefugnis zu erteilen. Als Führungspersonal des Betriebes werden Diplom-Ingenieure, diplomierte Naturwissenschaftler mit mindestens drei Jahren Berufserfahrung in den betreffenden Arbeitsfeldern oder Techniker bzw. geprüfte Poliere bzw. Laboranten mit mindestens sechsjähriger Praxis in den betreffenden Arbeitsfeldern vorgeschrieben. Weiterhin werden eine ausreichende Anzahl geprüfter Poliere/Meister, Facharbeiter und Laboranten gefordert. Als Richtgröße wird dabei ein Verhältnis von einer Baustellenführungskraft je zehn gewerbliche Arbeitnehmer, jedoch mindestens eine Baustellenführungskraft je Baustelle vorgegeben. Nachweis der Zugriffsmöglichkeit auf notwendige Ausstattung, Werkzeuge, Gerätschaften und technische Regelwerke Zur Erbringung qualifizierter Leistungen in den Leistungsbereichen B, C und D ist eine spezifische Ausstattung an Gerätschaften erforderlich, die der anerkannte Fachbetrieb insbesondere zur Durchführung der Bau- und Rückbau-, Sicherungs- oder Sanierungsmaßnahmen benötigt. Dabei hat der anerkannte Fachbetrieb den jederzeitigen Zugriff zu solchen Geräten nachzuweisen. Die gerätetechnische Ausstattung muss den Erfordernisse des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit entsprechen. Die vom Fachbetrieb zur Ausübung seiner Tätigkeiten benötigten Normen, Gesetze, technischen Regelwerke, usw. sind als Mindestausstattung vorzuhalten und hinsichtlich der entsprechenden Rechtsbereiche zu gliedern. 3

5 A Betriebliche Grundqualifikation Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit Im Rahmen der Grundqualifikation verpflichten sich anerkannte Fachbetriebe bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen sämtliche Anforderungen der Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen, BGR 128 des Hauptverbandes der Gewerblichen Berufsgenossenschaften hinsichtlich der organisatorischen, technischen, analytischen, medizinischen und persönlich-ausrüstungstechnischen Aspekte zu erfüllen. In der BGR 128 wird dazu u.a. auf betreffende Unfallverhütungsvorschriften Bezug genommen. Die umfangreichen Vorgaben des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit in kontaminierten Bereichen erfordern insbesondere speziell ausgebildetes Personal ( Koordinatorenausbildung ), eine detaillierte Vorplanung der Arbeitsschutzmaßnahmen für jede Baumaßnahme sowie das Vorhalten umfangreicher, persönlicher Schutzausrüstungen für die Arbeitnehmer (Atemschutz, Schutzkleidung, umgebungsluftunabhängige Atemluftversorgung auf Spezialmaschinen des Tiefbaus etc.). Das notwendige Fachwissen, wie z.b. das Erstellen von Gefährdungsanalysen, die arbeitsmedizinischen Grundlagen, Arten und Einsatzmöglichkeiten von persönlicher Schutzausrüstung sowie das Vorgehen bei Notfall-, Rettungs- und Erste-Hilfe-Maßnahmen wird im Lehrgang Arbeits- und Gesundheitsschutz bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen für Bauleiter und Koordinatoren der Tiefbau-Berufsgenossenschaft vermittelt. Kenntnisse bzgl. Baustellenverordnung und Betriebssicherheitsverordnung sind ebenso erforderlich. In der betrieblichen Umsetzung ist der Überwachungsbeauftragte BU zuständig: - für die Benennung eines Projektleiters, der im Hinblick auf den Arbeitsschutz weisungsbefugt ist, - für die Baustelleneinrichtungen, Arbeitsbekleidungen sowie Schutzausrüstungen, Sicherheitseinrichtungen und Brandbekämpfungsmittel, die in ausreichender Zahl funktionstüchtig und am richtigen Ort vorhanden sein müssen, - dafür, dass das Baustellenpersonal in den entsprechenden Leistungsbereichen einer arbeitsmedizinischen Eingangsuntersuchung und laufenden arbeitsmedizinischer Untersuchungen unterzogen wird, - dafür, dass für die Baustellen dem Baustellenpersonal jeweils eine spezielle, problemangepaßte Betriebsanweisung vorliegt. Nachunternehmer-Management Bei komplexen Projekten in den Leistungsbereichen Deponiebau und -sanierung (BD) und Flächenrecycling und Altlastensanierung (BF) werden häufiger Teilleistungen durch Nachunternehmer erbracht. Die Durchführung von Bauleistungen mit Hilfe von Nachunternehmern anstelle von Eigenleistung entspricht einem allgemeinen Trend. Man befürchtet allerdings, dass darunter die Qualität der Bauleistung leiden wird. Um dem entgegen zu wirken, stellt die Überwachungsgemeinschaft BU besonders hohe Anforderungen an die Qualitätssicherung. Ziel ist es, durch hohe Anforderungen zu gewährleisten, dass die Nachunternehmerleistungen ausreichend koordiniert und mindestens in der gleichen Qualität wie die Eigenleistungen erstellt werden. Zur Umsetzung haben Fachbetriebe nachzuweisen, dass in ihrem Unternehmen ein Qualitätsmanagement-System installiert wurde und gepflegt wird, welches mindestens die Anforderungen der DIN ISO erfüllt. Dabei muss das QM-Element "Beschaffung" einen Stellenwert besitzen, der den Besonderheiten der Vergabe von Nachunternehmerleistungen gerecht wird. Insbesondere sind in diesem Element die QM-Kriterien für die Auswahl der Nachunternehmer, die Ausschreibung und Vergabe der Nachunternehmerleistungen und die Überwachung und Koordinierung der Nachunternehmer vor der Ausführung eindeutig festzulegen. Eindeutig zu regeln ist auch, wer in dem Unternehmen für die Vergabe zuständig ist; dabei hat der Überwachungsbeauftragte bei der Vergabe ein Vetorecht. 4

6 B Bauausführung BD Deponiebau und -sanierung Leistungsgruppe BD 1: Bau von Oberflächen- und Basisabdichtungen Ziel: Flächenabdichtungen für Deponien und für sog. Langzeitlager gemäß Deponieverordnung (DepV) müssen heute einer Vielzahl von technischen Anforderungen genügen, um ihren Aufgaben, z.b. dem Schutz des Bodens und des Grundwassers vor Schadstoffen, gerecht werden zu können. Der Bau dieser als Oberflächen- und Basisabdichtungen bezeichneten, technischen Barrieren stellt an Planer und Bauausführende höchste technische und fachliche Anforderungen. Für die Ausführung geben die DepV sowie die TA Abfall und TA Siedlungsabfall (TA- Si) als hierfür maßgebliche Verwaltungsvorschriften zum KrW-/AbfG die Anforderungen sehr detailliert vor. Insbesondere sind Aufbau, Zusammensetzung und Beschaffenheit der Dichtungselemente weitgehend festgelegt (u.a. Vorgaben an die Materialund Einbauparameter, an Eignungsprüfungen der Baustoffe und Bauprodukte sowie zu den Qualitätssicherungsmaßnahmen beim Bau und der Abnahme). Sowohl die TA Abfall als auch die TA Siedlungsabfall (TA-Si) haben Rahmencharakter, d.h. die einzelnen Bundesländer können eigene Vorschriften erlassen, die über die Anforderungen der beiden hinausgehen. Beide Verwaltungsvorschriften lassen gleichwertige Systeme von Deponieabdichtungen zu. Die DepV regelt die Abdichtungssysteme für Deponien. Hierfür stehen zwei Modelle zur Verfügung. Zum einen die bisherigen Regelabdichtungen nach TA-Si und TA Abfall und zum anderen die im Anhang der DepV aufgeführten Modelle auf der Grundlage der EU- Deponierichtlinie. Beide Regelausführungen gelten als gleichwertig und anwendbar. Des weiteren können gleichwertige Abdichtungssysteme zu diesen beiden eingesetzt werden. Dies kann als Öffnung gegenüber alternativen Dichtungssystemen angesehen werden. Die Abdichtungssysteme haben primär folgende Aufgaben: Oberflächenabdichtungen - Verhinderung des Eindringens von Niederschlägen und der damit verbundenen Auslaugung von schädlichen Abfallinhaltsstoffen. - Verhinderung des Austritts von Deponiegasen Basisabdichtungen - Ableitung von Deponiesickerwasser zu Sammelstellen (Dränagen) - Verhinderung des Austrages von Schadstoffen in den Untergrund. Um diese Aufgabe leisten zu können, müssen die Abdichtungssysteme folgende Anforderungen erfüllen: - Beständigkeit gegenüber chemisch/physikalischen Beanspruchungen - Ausreichendes Verformungsvermögen - Ausreichendes Stoffrückhaltevermögen bei Basisabdichtungen - Beständigkeit gegenüber Einwirkungen aus Folgenutzungen und Erosionsvorgängen, speziell bei Oberflächenabdichtungen. Technische Ausführung: Unverzichtbare Elemente eines Deponieabdichtungssystems sind nach DepV, TA Abfall und TA Siedlungsabfall die definierte geologische Barriere bzw. eine ihr äquivalente durch technische Maßnahmen nachgebesserte Barriere, die Basisabdichtung, eine vorgegebene Vorbehandlung und Einbautechnik des Abfalls sowie die Oberflächenabdichtung. 5

7 BD Deponiebau und -sanierung B Bauausführung Diese Forderungen zum Schutz der Umwelt durch mehrere unabhängig voneinander wirkenden Sicherungselemente werden auch als Multibarrierenkonzept bezeichnet. Beim Multibarrierenkonzept wird von einer endlichen Wirksamkeit der technischen Einzelmaßnahmen ausgegangen. Bei Versagen einer Einzelmaßnahme ist dafür gesorgt, dass bei Bedarf andere technische Barrieren wirksam werden und damit eine geringere Versagenswahrscheinlichkeit des gesamten Sicherungssystems erreicht wird. Bei Oberflächen- und Basisabdichtungen unterscheidet man bei der Ausführung von Flächenabdichtungen zwischen der rein mineralischen Dichtung z.b. aus natürlichen bindigen oder aufbereiteten Böden der Abdichtung mit Kunststoffdichtungsbahnen und den Kombinationsdichtungen, bestehend aus den beiden vorgenannten Dichtungstypen. Im folgenden wird auf die TA Abfall und die TA-Si Bezug genommen. Zu beachten gilt, dass die Deponieverordnung (DepV) in Anhang 1 Anforderungen an die geologische Basis- und Oberflächenabdichtungssysteme vier Deponieklassen (DK 0 bis DK III) unterscheidet (DK IV regelt die Untertagedeponien). Oberflächenabdichtung Bei Sonderabfalldeponien nach TA Abfall und Deponien der Deponieklasse II (Hausmülldeponie) nach TA-Si werden die gleichen technischen Anforderungen an die Oberflächenabdichtung gestellt (u.a. Gasdränageschicht, mineralische Dichtungsschicht, Kunststoffdichtungsbahn). Die Anforderungen an die Oberflächenabdichtung bei Deponien der Deponieklasse I (Monodeponie, Bauschutt, Bodenaushub etc.) nach TA-Si sind geringer; u.a. wird in der Deponieklasse I keine zusätzliche Kunststoffdichtungsbahn gefordert. Im Gegensatz zur Basisabdichtung ist die Oberflächenabdichtung später gut zugänglich, falls Reparaturen erforderlich sein sollten. Die Abdeckung der Oberflächenabdichtung mit Decksubstrat und eine nachfolgende Begrünung schützen die Oberflächenabdichtung vor mechanischer Beschädigung (u.a. Erosion) und Frostschäden. Basisabdichtung Bei der Sonderabfalldeponie sind die Anforderungen an das System der Basisabdichtung hinsichtlich Durchlässigkeit gegen umweltschädliche Medien (Sickerwasser, Deponiegas) am höchsten. Die Anforderungen an Deponieklasse II nach TA-Si sind geringer; an das Deponieabdichtungssystem der Deponieklasse I nach TA-Si werden die geringsten Anforderungen gestellt; wie bei den Oberflächenabdichtungen ist bei Deponieklasse I keine zusätzliche Kunststoffabdichtungsbahn vorgeschrieben. Sonderlösungen Schäden an der Basisabdichtung sind in der Regel nur unter erheblichem Arbeitsaufwand und unter umfangreichen Arbeitsschutzmaßnahmen zu beheben. Dies hat bei Fachbetrieben der Überwachungsgemeinschaft zur Entwicklung von reparierbaren bzw. nachträglich zugänglichen Basisabdichtungen geführt. U.a. werden kontrollierbare Dichtungssysteme mit integrierten Verpreßmöglichkeiten für Dichtstoffe, begehbare Dichtungsstollen und systeme sowie die Einbringung oder ggf. nachträgliche Erneuerung von Basisabdichtungen im bergmännischen Verfahren angeboten (s. auch BD 6). 6

8 B Bauausführung BD Deponiebau und -sanierung Leistungsgruppe BD 2: Bau vertikaler Deponieabdichtungen Ziel: Der Bau vertikaler Abdichtungen dient als Sicherungstechnologie bei der Abdichtung von Deponien (Altablagerungen) ebenso wie bei den übrigen Altlasten (Altstandorte, Rüstungsaltlasten). Daher korrespondiert die Leistungsgruppe BD 2 eng mit der Leistungsgruppe BF 3. Mit dem Einbringen von vertikalen Abdichtungen werden durch Unterbindung der Schadstofftransportvorgänge Emissionen verhindert bzw. auf ein zulässiges Maß reduziert. Dazu werden Dichtungswände in der Regel in einen horizontalen, natürlichen Dichtungshorizont eingebunden; nicht vorhandene geologische Dichtungshorizonte können unter Umständen durch nachträglich eingebrachte Dichtungssohlen ersetzt werden. Zusammen mit der gering durchlässigen Bodenschicht bildet die Dichtwand eine wasser- und schadstoffrückhaltende Umschließung. Ggf. sind diese Maßnahmen mit hydraulischen Verfahren (vgl. BF 5) kombinierbar. Die Erstellung von vertikalen Dichtwänden ist von nachfolgenden Bedingungen abhängig: - Abstimmung der Baustoffe und Bauverfahren auf die Bodenverhältnisse, - Beständigkeit und Dichtigkeit gegen Schadstoffe, - Stabilität gegenüber mechanischen Beanspruchungen, - Qualitätssicherung bei der Herstellung, - nachträgliche Kontrollierbarkeit der Dichtigkeit. Insbesondere Maßnahmen der Qualitätssicherung (ständige Eigenüberwachung zusätzlich zur Fremdüberwachung) gehören dabei zur Leistung eines Fachbetriebes. Technische Ausführung: Die Erstellung vertikaler Dichtwände basiert auf verschiedenen Verfahren des Spezialtiefbaus, die, angepaßt an die jeweiligen Anforderungen und an den Standort, eingesetzt werden. Dabei ist zwischen Maßnahmen der Bodenverdrängung, des Bodenaushubs und Verfahren zur Verringerung der Durchlässigkeit des anstehenden Bodens zu unterscheiden. Bodenverdrängungsverfahren - Schmalwand Einrütteln oder Einrammen einer Spezialbohle und Einpressen von Dichtungsmaterial in den freiwerdenden Hohlraum beim Ziehen der Bohle - Spundwand In den Boden eingetriebene Flächentragwerke aus einzelnen Stahlspundbohlen - Gerammte Schlitzwand Einrammen eines unten geschlossenen Hohlkastens und Ausfüllen des verdrängten Bodenquerschnittes beim Ziehen des Hohlkastens mit Dichtwandmasse 7

9 BD Deponiebau und -sanierung B Bauausführung Bodenaushubverfahren - Einphasenschlitzwand Lamellenweiser Aushub des Bodens im Schutz einer nach dem Ende des Aushubs im Schlitz verbleibenden und erhärtenden Stützsuspension - Zweiphasenschlitzwand Lamellenweiser Aushub des Bodens im Schutz einer Stützsuspension, die nach Beendigung des Lamellenaushubs abgepumpt und im Kontraktorverfahren durch die eigentliche Dichtwandmasse ersetzt wird. - Schlitzwand mit Kombinationsdichtung Einphasendichtwand, bei der zusätzliche Dichtelemente in die Dichtwandmasse eingebaut werden (Kunststoffdichtungsbahnen, Stahlspundwände, Glaspaneelen) - Überschnittene Bohrpfahlwand Überschnittene Herstellung von Bohrpfählen (d = 90 bis 120 cm) unter Anordnung eines ausreichenden Überschneidungsmaßes und Verfüllung mit Dichtungsmaterial - Verfahrenskombinationen Die bei Bodenaushubverfahren eingesetzten Stützflüssigkeiten besitzen physikalische Eigenschaften, die ein Zusammenfallen des ausgehobenen Bodenschlitzes verhindern. Die Überwachung der Zusammensetzung der auch als Suspension bezeichneten Stützflüssigkeiten wird von geschulten Fachleuten in speziell eingerichteten Baustellenlabors vorgenommen. Die eingesetzte Stützflüssigkeit kann bei der Zweiphasenschlitzwand abgepumpt, regeneriert und einer Wiederverwendung zugeführt werden. Bodenverfestigungsverfahren - Injektionswand Es wird Injektionsgut unter Druck in Poren und Klüfte des Untergrundes eingebracht. Als Injektionsgut finden z.b. Zementsuspensionen, chemische Substanzen auf Wasserglasbasis oder Kunstharze Verwendung. - Hochdruckinjektionswand Einbringen eines Bohrgestänges mit speziellen Düsenköpfen in den Boden. Energiereiche Flüssigkeitsstrahlen überführen den Boden in eine Suspension. Durch Vermischen der Suspension mit Bindemitteln entstehen nach der Aushärtung säulenoder scheibenförmige Verfestigungskörper. - Gefrierwand Die Gefrierwand ist eine temporäre Maßnahme zur Vermeidung des Schadstoffaustrittes; durch Einbringen von Gefrierrohren in den Boden, in denen Kühllauge oder flüssiger Stickstoff zirkuliert, wird eine Vereisung und damit Verfestigung der Bodenmatrix erzielt. 8

10 B Bauausführung BD Deponiebau und -sanierung Leistungsgruppe BD 3: Bau von Deponiegasfassungen Ziel: Die bislang in Abfalldeponien abgelagerten Abfälle enthalten in großen Mengen organische Bestandteile, wie Haushaltsabfälle, Papier, Holz usw. (Vorgaben der TA Abfall und TA Siedlungsabfall begrenzen zukünftig die organischen Anteile). Aus abgelagerten organischen Abfällen können durch mikrobielle Stoffwechselvorgänge erhebliche Mengen an Deponiegas entstehen. Sind keine Vorrichtungen zum Sammeln und Ableiten des Gases vorhanden, entweicht es aus dem Deponiekörper in die Atmosphäre und kann zur Bildung von explosionfähigen Gas-Sauerstoffgemischen, zu erheblichen Geruchsbelästigungen und zur Schädigung des Öko-Systems führen. Es stellt sich somit die Aufgabe, das Deponiegas gezielt dem Deponiekörper zu entziehen und einer Behandlung zuzuführen. Während bei Deponien ohne Gasfassung der Überdruck im Deponiekörper das Deponiegas unkontrolliert entweichen ließ, werden bei Deponieneubauten und sanierungen aktive Entgasungssysteme eingebaut. Bei der aktiven Entgasung wird ein Unterdruck im Deponiekörper erzeugt, der dem Gas einen Zwangsweg zu den Entnahmestellen vorgibt. Technische Ausführung: Zum Neubau eines Entgasungssystems in einer Deponie müssen Tätigkeiten des Erdbaus, konstruktiven Ingenieurbaus, Brunnenbaus und vor allem des Rohrleitungsbaus ausgeführt werden. Für den letztgenannten Bereich ist die Anerkennung als Rohrleitungsbauunternehmen nach den Technischen Regeln, Arbeitsblatt GW 301 des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfachs, als eine grundlegende Qualifikation anerkannter Fachbetriebe erforderlich. Die TA Abfall und die TA Siedlungsabfall geben detaillierte Anforderungen an die Ausführung und den Betrieb von Deponiegasfassungen vor. U.a. werden Vorgaben zu Arten und Anordnungen der Fassungselemente, zu Sammel- und Regelungssystemen und zur Wirkungskontrolle der Entgasung gemacht. Fassungselemente Bei den Fassungselementen wird zwischen punktförmigen (Entgasungskammern), vertikalflächigen (Dränagewände), vertikallinienförmigen (Entgasungsschächte, Kies- oder Schottersäulen, Gasbrunnen), horizontalflächigen (Dränagesysteme) und horizontallinienförmigen (kiesummantelte Dränageleitungen) Elementen unterschieden. Die eingesetzten Leitungssysteme werden zumeist aus Polyethylen hoher Dichte (HDPE) oder Polypropylen (PP) hergestellt. Die Einzelsegmente der Rohrleitungen oder Schachtbauwerke werden z.b. durch Stumpf- oder Spiegelschweißen zusammengefügt. Ableitung des Deponiegases Da das Deponiegas einen hohen Wasseranteil aufweist, kommt es beim Absaugen des Gases zu einem erheblichen Kondensatanfall. Um dieses Kondensat kontrolliert abführen zu können, sind sämtliche Leitungen mit Gefälle zu verlegen. In der Regel wird das Gefälle zu einem Tiefpunkt in der Gassammelleitung hergestellt. Dort kann das Kondensat über einen Kondensatabscheider abgeleitet werden. Das Deponiegas wird über Regelsysteme an die Fackel- oder Verwertungsanlage weitergeführt und dort entweder mit Umgebungsluft vermischt bei über C kontrolliert verbrannt oder in Blockkraftwerken bzw. Blockheizkraftwerken verwertet. Die Entscheidung, ob das Deponiegas abgefackelt oder verwertet werden kann, hängt von der Qualität, Fördermenge und Langzeitergiebigkeit des Gases ab. 9

11 BD Deponiebau und -sanierung B Bauausführung Leistungsgruppe BD 4: Bau von Sickerwasserfassungen Ziel: Menge und Beschaffenheit des Deponiesickerwassers hängen neben den klimatischen Randbedingungen von der Art der abgelagerten Abfälle, der Dauer der Einlagerung sowie der baulichen und technischen Ausrüstung der Deponie (verdichteter Einbau, Abdichtungssysteme, Abdeckungen etc.) ab. Beim Durchsickern des Deponiekörpers nimmt das Sickerwasser Schadstoffe auf. Damit ggf. kontaminiertes Sickerwasser nicht zu einer Gefährdung der Umwelt führt, wird es über der Deponiebasisabdichtung vom Sickerwassersystem erfaßt und zur Deponiesickerwasserbehandlungsanlage abgeleitet. Das Erfassungssystem besteht im Regelfall aus folgenden Fassungselementen: - vertikalflächigen (z.b. Dränagewände aus grobstückigem Material), - vertikallinienförmigen (z.b. Sickerwasserschächte, Kies- oder Schottersäulen, Brunnen), - horizontalflächigen (z.b. Dränageschichten, ergänzt durch Dränagesysteme), - horizontallinienförmigen (z.b. kiesummantelte Dränageleitungen) und - Kombinationen aus horizontalen und vertikalen Elementen. Technische Ausführung: Bei der Planung und Ausführung der Entwässerungssysteme sind folgende Punkte zu beachten: - Verfügbarkeit und Auswahl von Dränagematerial, Vorgaben zum Einbau des Flächendräns; - Bemessung des Dränagesystems (DIN und , ATV Merkblatt A 127). Die entsprechenden Rohrdurchmesser und Haltungslängen sind zu ermitteln. Der Nachweis der statischen und dynamischen Belastungen der Dränagerohre ist zu führen; - Vorgaben zum Verlegen der Sammler (Verlegeplan, Anschlußverbindungen, Bettungsart der Rohre etc.); - Bau von statisch geprüften Kontrollschächten; - Einbau von Revisions- und Reinigungsöffnungen. Grundsätzlich gilt bei der Erstellung eines Sickerwassersammelsystems, dass ein beständiges und wirksames System geschaffen werden soll. Hierzu machen die TA Abfall und die TA Siedlungsabfall umfangreiche Vorgaben zur Ausführung der Dränageschicht, dem zu verwendenden Material und den einzubauenden Sammlern zur Sickerwasserfassung und ableitung. U.a. muss die Kornverteilung des Materials für die Dränageschicht im Bereich 16/32 mm liegen; es sind entsprechend gelochte oder geschlitzte Sickerrohre zu verwenden; diese müssen mindestens einen Durchmesser DN 300 mm haben. Das Sickerwasser muss im freien Gefälle abgeleitet werden können. Im Bereich von Entwässerungsschächten darf sich das Setzungsverhalten der Schächte nicht von dem des Deponiekörpers unterscheiden. Mantelreibungsbedingte Lastkonzentrationen an den Schächten auf die Dichtungsschicht sind durch konstruktive Maßnahmen zu verhindern. Für die beim Bau von Sickerwasserfassungen oftmals notwendigen Brunnenbohrungen ist die Anerkennung als Brunnenbauunternehmen nach dem Qualifikationsverfahren des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfachs (DVGW-Arbeitsblatt W 120, Verfahren für die Erteilung der DVGW-Bescheinigung für Bohr- und Brunnenbauunternehmer ) eine grundlegende Qualifikation anerkannter Fachbetriebe. 10

12 B Bauausführung BD Deponiebau und -sanierung Leistungsgruppe BD 5: Rückbau, Stilllegung und Sanierung von Deponien Ziel: In Deutschland ist zur Zeit das Leistungsvolumen, das für die Sanierung, den Rückbau und die Stilllegung von Deponien anfällt bzw. ansteht, beträchtlich größer als das Neubauvolumen. Das liegt insbesondere daran, dass sehr viele der älteren Deponien, die nach einem inzwischen überholten Stand der Technik gebaut wurden, noch nicht saniert sind. Ziel der anstehenden Sanierung bzw. der Sicherungsmaßnahmen ist in der Regel, die Gefahren, die von der Kontamination des Deponiegutes auf die Umgebung ausgehen, zu beseitigen oder auf ein vertretbares Maß zu mindern. Naturgemäß gilt dies vor allem für Hausmüll- oder Sondermülldeponien. Die notwendigen Sanierungs- bzw. Sicherungsmaßnahmen können die gesamte Deponie oder nur Teilbereiche oder Elemente des Bauwerkes betreffen. Zu den Maßnahmen gehören vor allem: Der Rückbau oder die Umlagerung von Teilbereichen oder des gesamten Volumens einer Deponie Dies geschieht häufig auch im Rahmen der Wiedernutzbarmachung des Grundstückes oder zum Zwecke der Erweiterung der Deponie. Dies ist oft mit einer Intensivverdichtung des Deponiegutes verbunden, um das Ablagerungsvolumen zu verringern oder Setzungen zu mindern. Maßnahmen bei der Stilllegung von Deponien Die DepV regelt u.a. die Stilllegung von Deponien und ermöglicht im Einzelfall Ausnahmen für Altdeponien. Die Übergangsvorschriften zur Ablagerung unvorbehandelter Siedlungsabfälle laufen zum aus. Altdeponien, die nicht den Anforderungen entsprechen, müssen bis spätestens stillgelegt werden. Entsprechend der 12 Abs. 5 und 14 Abs. 7 DepV müssen stillgelegte Deponien dann mit einem Oberflächenabdichtungssystem versehen werden, im Falle zu erwartender großer Setzungen allerdings zunächst nur mit einer temporären Abdeckung. Eine umfassende Deponieschließung wird ein gigantisches Stoffstrommanagement gerade von Böden und mineralischen Massen notwendig machen, um z.b. die Kubatur zu profilieren (Oberflächenabfluß), die gaswegsame Ausgleichsschicht aufzubringen etc. etc. Die Materialien substituieren als Deponiebaustoff wertvolle natürliche Ressourcen. Bei der Verwertung in Deponiebaumaßnahmen, wie dem Einbau der verschiedenen Materialien mit entsprechendem Baugerät (mit arbeitsschutzrelevanten Einrichtungen) als gaswegsame Ausgleichsschicht, Profilierung zum Aufbringen der Oberflächenabdichtung etc. kommen unterhalb der Oberflächendichtung, d.h. innerhalb des Deponieabdichtungssystem, auch besonders überwachungsbedürftige Abfälle zum Einsatz. Die ausführenden Firmen müssen dafür einen verantwortungsvollen Umgang beim Einbau belasteter, mineralischer Profilierungsmaterialien garantieren und im besondere Maße qualifiziert sein. Daher sollte auch eine Qualifizierung nach den Anforderungen des Leistungsbereiches D 3 Stoffstrommanagement bestehen. Viele Firmen sind sowohl bei der Gewinnung dieser Stoffe, z.b. beim Selektiven Rückbau (BF 4), der Aufbereitung sowie dem Einbau bei Deponiebaumaßnahmen beschäftigt. Die Sanierung bzw. Neuinstallation von Dichtungssystemen Die Dichtungssysteme einer Deponie haben die Aufgabe zu erfüllen, den Boden und das Grundwasser vor den Schadstoffen des Deponiegutes zu schützen. Für ihre Ausführung gelten daher besondere Vorschriften, gestuft nach den Deponieklassen. Gleichermaßen wichtig sind ihre Kontrolle und Wartung. Daher sind von den Fachbetrieben der Überwachungsgemeinschaft u.a. auch Dichtungssysteme mit Leckageanzeigen entwickelt worden. Die Oberflächenabdichtung ist für Reparaturarbeiten in der Regel gut zugänglich. Einen weitaus höheren Aufwand erfordert die Reparatur von Schadstellen in den vertikalen Dichtungsebenen. Schäden an der Basisabdichtung lassen sich hingegen mit den üblichen Baumethoden und Verfahren nicht beheben. Dazu sind Sondermaßnahmen erforderlich, auf die im Abschnitt BD 6 eingegangen wird. 11

13 BD Deponiebau und -sanierung B Bauausführung Die Sanierung von beschädigten Sickerwasser- und Deponiegasfassungen Bei älteren Deponien, die vor einigen Jahrzehnten nach dem damaligen Stand der Technik errichtet wurden, entsprechen Rohrmaterialien, Dimensionierung und Verlegung nicht den heutigen Anforderungen. Die vielfach großen Setzungen verschärften die auftretenden Probleme. So kam es im Laufe der Jahre zu Deformierungen, Einbrüchen und Abrissen von Leitungen sowie zum Versatz von Sickerwasser- und Deponiegasschächten. Diese erkannten Schäden sind zu beheben. Technische Ausführung: Rückbau oder Umlagerung von Teilbereichen einer Deponie sowie Sanierung von Dichtungssystemen In aller Regel finden die Arbeiten der Sanierung und des Rückbaues von Deponien in kontaminierten, z.t. sogar hoch kontaminierten Bereichen statt. Die Fachbetriebe der Überwachungsgemeinschaft sind für solche Arbeiten besonders qualifiziert und ausgerüstet (siehe dazu die Leistungsgruppe A "Betriebliche Grundqualifikation"). Zu den Vorgaben gehören vor allem die "Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen - BGR 128" des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften. Durch die Einhaltung der Vorgaben der Leistungsgruppe A wird für die Fachbetriebe u.a. sichergestellt, dass - eine geeignete betriebliche Organisation vorhanden ist, - geeignetes und geschultes Personal in ausreichendem Umfang eingesetzt wird, - der Zugriff auf die notwendigen Ausrüstungen und Spezialgeräte gegeben ist, wie z.b. Schwarz-Weiß-Container und eine von der Umgebungsluft unabhängige Atemluftversorgung, - das maßgebliche Regelwerk vollständig vorhanden ist und - dem Baustellenpersonal eine spezielle, problemangepaßte Betriebsanleitung vorliegt. Bei den hier beschriebenen Leistungen sind in der Regel auch die speziellen Vorschriften für den jeweiligen Deponiebetrieb zu beachten. Das gilt vor allem für den Rückbau und die Umlagerung von Deponien. Wesentliche Tätigkeiten beim Rückbau und der Umlagerung sind vor allem das Auskoffern von kontaminierten Böden und Abfällen mit Verfahrenstechnologien des Erdbaus und das Trennen von Stoffgruppen, insbesondere von unterschiedlich kontaminierten Materialien je nach Art der vorgesehenen Behandlung, Verwertung oder Beseitigung. Hierfür sind die BU-Fachbetriebe qualifiziert, die auch entweder Mitglieder in der B+U-Entsorgergemeinschaft sind oder für die Leistungsgruppe D 3 "Stoffstrommanagement" zertifiziert sind. Maßnahmen bei der Stilllegung von Deponien Von besonderem Interesse für den Deponiebau dürfte für eine begrenzte Zeit die Aspekte gem. 14 Abs. 6 DepV sein. Demzufolge wird nämlich den Deponiebetreibern der Abschluss von Deponien bis Mai 2005 erleichtert, indem hier das Vorsorgeprinzip durch das Gefahrenabwehrprinzip ersetzt wurde. Das bedeutet, dass nach behördlicher Zustimmung die Dichtungssysteme im Einzelfall nicht gleichwertig sein müssen, wenn sie dem Grundwasserschutz und dem Wohl der Allgemeinheit Genüge leisten. Ohne Zweifel ist ein zentraler Punkt bei der Diskussion um Deponiestilllegungen die Möglichkeit einer Ausnahmeregelung nach 14 Abs. 6 DepV unter der Voraussetzung einer Beendigung der Ablagerungsverordnung vor dem Dass diese auf einer Gefährdungsabschätzung (zum Nachweis eines dauerhaften Schutzes der Umwelt) beruht, verändert die Deponietechnik grundlegend, da z.b. an Oberflächenabdichtungen keine vorsorgenden Anforderungen mehr sondern nur noch solche gestellt werden die garantieren, dass dauerhaft keine Gefahren entstehen können. Welche Elemente der Oberflächenabdichtung denkbar sind, lässt sich an den behandelten Themen eines Leitfadens Deponiestilllegung erahnen. Dieser führt z.zt. spezielle Merkblätter für 12

14 B Bauausführung BD Deponiebau und -sanierung - Mineralische Reststoffdichtungen für mineralische Monodeponien der Industrie, - Wasserglasvergütete mineralische Abdichtungen, - Aschereststoffdichtung, - Kapillarsperre, - Wasserhaushaltsschicht, - Asphaltbetondichtung, - Kunststoffdichtungsbahn, - Deponiekontrollsysteme, - Dränmatte, Bentonitmatte, - Trisoplast und bei den Materialien zur Verwertung - Bauschutt u. Betonabbruch aus dem Herkunftsbereich des innerstädtischen Rückbaus, - Gleisschotter aus dem Herkunftsbereich der Deutschen Bahn AG, - Klärschlamm. Sanierung von beschädigten Sickerwasser- und Deponiegasfassungen Bei der Sanierung der beschädigten Sickerwasser- und Deponiegasfassungen kommen im allgemeinen die gleichen Bauverfahren, Fassungselemente und Baustoffe zur Anwendung wie beim Neubau von Deponien. Zur Sanierung der Leitungssysteme bieten Fachbetriebe der Überwachungsgemeinschaft Verfahren der offenen und geschlossenen Bauweise an. - Offene Bauweise Die Offene Bauweise wird bei oberflächennahen Arbeiten oder bei starken Krümmungen der Sickerwasserleitungen gewählt. Sie kommt außerdem zur Anwendung, wenn das Herstellen der für die geschlossene Bauweise notwendigen technischen Vorrichtungen durch die alte Leitung hindurch nicht mehr möglich ist. Bei der offenen Bauweise wird im Schutz eines Verbaus gearbeitet. Vorteile der offenen Bauweise sind der mögliche Austausch der alten Leitungen, der Einbau größerer Rohrdurchmesser und die Kontrolle der Oberflächen- und Basisabdichtungen im Leitungsbereich. - Grabenlose Verfahren Das ohne den Aushub von Abfällen durchführbare grabenlose Verfahren wird da in größerer Tiefe wirtschaftlicher überall da eingesetzt, wo es technisch möglich ist. Es kann zwischen verschiedenen Verfahren gewählt werden, z.b. dem Relining- und dem Berstlining-Verfahren. Bei dem seit den sechziger Jahren bekannten Relining-Verfahren werden z.b. zu einem Rohrstrang zusammengeschweißte Kunststoffrohre in die zu sanierende Leitung eingezogen. Beim Berstlining-Verfahren wird ein Verdrängungskörper mit Aufweitkonsus durch die defekte Rohrleitung gezogen, die Rohrwandung zerstört und in die umgebende Leitungszone verdrängt. Unmittelbar hinter dem Verdrängungskörper wird eine neue Rohrleitung gleicher oder ggf. größerer Nennweite eingezogen. Mit dem Berstlining-Verfahren können Leitungen im Durchmesser von DN 100 mm bis DN 400 mm erneuert werden. Vorteile der geschlossenen Bauweise sind z.b. kurzzeitiger Personaleinsatz im Abfallkörper, geringe Geruchsbelästigungen, geringer Platzbedarf und nur unwesentliche Störungen des laufenden Deponiebetriebes. 13

15 BD Deponiebau und -sanierung B Bauausführung Leistungsgruppe BD 6: Sonstige Bauweisen und verfahren Ziel: In dieser Leistungsgruppe werden spezielle Baukonstruktionen und z.t. Bauverfahren im Zusammenhang mit dem Bau von Abfallbehandlungs- und -entsorgungsanlagen erfaßt, die nicht als Regelausführung gemäß TA Abfall und TA Siedlungsabfall gelten. Beispiele für Konstruktionen und Verfahren sind u.a. Mineralkavernen, Schachtdeponien, Überdachungen von Deponien, nachträgliche Basisabdichtungen und begehbare Sohlen von Deponien (z.b. auch Kontroll- oder Dränagestollen in Deponien). Weiter fallen der Einbau von Überwachungssystemen zur Prüfung der Funktionstüchtigkeit der obrigen Bauwerke und Verfahren zur Intensivverdichtung darunter. Technische Ausführung: An ausgewählten Beispielen werden nachfolgend einzelne Baukonstruktionen und verfahren näher erläutert. Stollen- bzw. Tunnelbauwerke in Deponien In Anlehnung an den Staudammbau werden bei Deponieneubauten im Bereich der Basisabdichtungen zunehmend begehbare Stollenbauwerke eingesetzt. In diesen Stollenbauwerken laufen die Sickerwasser- und Kontrollleitungen zusammen. Es können auch die zur Beförderung des Sickerwassers notwendigen Pumpstationen integriert werden. Die Stollenbauwerke werden in der Regel aus Stahlbeton hergestellt. Die Abdichtung der Außenwandung des Stahlbetonbauwerks gegen aggressives Sickerwasser kann z.b. durch beidseitig mit Geotextilien geschützte Dichtungsbahnen erfolgen. Besondere Anforderungen stellen die konstruktive Ausbildung der Anschlüsse und Durchführungen (z.b. Dichtigkeit der Rohrdurchführungen in das Stollenbauwerk). Spritzbetontechnologie für Sanierungsmaßnahmen im Deponiekörper Herkömmliche Verbaumethoden sind bei der Sicherung von Baugrubenwänden bei der Deponiesanierung mit dem Nachteil von massiven Ausgasungen in die Baugrube und dem Austreten von Sickerwasser an den Baugrubenwänden verbunden. Als Alternative zu herkömmlichen Verbaumethoden kommt deshalb die Sonderbauweise einer zylindrisch im Deponiekörper verbleibenden Spritzbetonschale zur Anwendung. Im Schutz der Spritzbetonschale können alte Schachtbauwerke unter günstigeren Arbeitsschutzbedingungen abgebrochen und neue Schachtbauwerke errichtet werden. Nachträgliche Basisabdichtung von Altstandorten Nach dem heutigen Stand der Technik ist im allgemeinen eine Einkapselung von Altstandorten nur möglich, wenn in einer für Dichtwände erreichbaren Tiefe natürliche, dichte Schichten anstehen. Fehlt eine solche natürliche Abdichtung, können nachfolgende Lösungen angeboten werden: 16

16 B Bauausführung BD Deponiebau und -sanierung a) Bergmännische Verfahren zum nachträglichen Einbringen einer Basisabdichtung Als technisch aufwendige Alternative zur Umlagerung des gesamten schadstoffbelasteten Materials eines Altstandortes wurden auf der Basis von bergmännischen Verfahren Lösungen entwickelt, die den nachträglichen Einbau einer Basisabdichtung ermöglichen. Verfahren mittels Schildvortrieb oder Schwerteinbau gestatten die Ausführung einer mineralischen Dichtungsschicht mit einer Kunststoffdichtungsbahn und einem darüberliegenden Entwässerungssystem nach TA Abfall oder TA Siedlungsabfall. Die Verfahren sind für die Durchörterung einer breiten Palette geologischer Schichten von Locker- bis Festgestein geeignet und können auch im anstehenden Grundwasser eingesetzt werden. Die notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen für kontaminierte Bereich sind in die Verfahrenstechnik integriert. Ergänzt wird die Einkapselung des Altstandorts durch Dichtwände, z.b. hergestellt mit einem der Spezialtiefbauverfahren aus Leistungsgruppe BD 2 bzw. BF 3. b) Injektionsabdichtungen zum Herstellen einer nachträglichen Basisabdichtung Injektionsabdichtungen können sowohl horizontal (Injektionssohlen) als auch vertikal zur Einkapselung von Altstandorten eingesetzt werden. Sie werden durch das Einpressen von Injektionsmitteln in Boden oder Fels hergestellt. Durch Optimierung der Bohrabstände und Überschneidung der einzelnen eingebrachten Dichtungs- bzw. Verfestigungskörper wird ein zusammenhängender Dichtungsschirm als nachträgliche Basisabdichtung erzeugt, wobei die Materialkennwerte hinsichtlich Festigkeit und Abdichtungswirkung durch Berechnungen und Eignungsversuche festgelegt und überprüft werden. Dynamische Intensivverdichtung Das Ziel der dynamischen Intensivverdichtung ist die nachträgliche Verdichtung des anstehenden Bodens bzw. Abfalls in größeren Schichtdicken, z.b. bei bestehenden Deponien. Durch fallende Gewichte aus großer Höhe werden Luft und Porenwasser aus dem Bodenkorngefüge verdrängt, sperrige Gegenstände zertrümmert bzw. komprimiert und Inhomogenitäten im Untergrund ausgeglichen. Mit dieser nachträglichen Verdichtung nimmt die Tragfähigkeit des anstehenden Materials zu. Dadurch können beispielsweise bei einem anschließenden Einbau einer Zwischen- oder Oberflächenabdichtung Setzungen vorweggenommen und damit geringere Beanspruchungen dieser Dichtungssysteme erreicht werden. Weiterhin bewirkt die stärkere Verdichtung eine Volumenreduzierung und dient damit z.b. der Gewinnung von zusätzlichen Aufnahmekapazitäten einer Deponie. Die Qualitätskontrolle der erbrachten Leistung erfolgt durch Setzungsaufzeichnungen, Porenwasserdruckmessungen, Pressiometertests und diverse Sondierungsmethoden. 17

17 B Bauausführung BF Flächenrecycling und Altlastensanierung Leistungsbereich BF: Flächenrecycling und Altlastensanierung Ziel: Fläche ist die zentrale Ressource der kommunalen Entwicklung. Für jede Kommune ist sie begrenzt und wegen ihrer standortgebundenen ökonomischen und ökologischen Qualitäten zumeist auch knapp. Flächenmanagement ist trotz angespannter kommunaler Haushalte bei zunehmenden räumlichen Nutzungskonflikten in Städten und Stadtregionen Kernaufgabe der kommunalen Zukunftssicherung. Wegen des immer noch zunehmenden Flächenverbrauchs ("Bauen auf grüner Wiese") hat die Bedeutung des Flächenrecyclings weiter zugenommen. Mit der Wiedernutzbarmachung vorgenutzter Flächen ist meist der Rückbau alter Bausubstanz verbunden. Flächenrecycling findet immer unter dem Aspekt der Abfallproblematik durch die Abbruchund Aushubtätigkeit sowie meist auch mit Altlastenproblematik statt und beinhaltet i.a.r. große Erdbaumaßnahmen. Der entsorgungsbedingte Mehraufwand stellt ein zusätzliches wirtschaftliches und abfallrechtliches Risiko dar. Kontaminierter Boden und kontaminierte Abbruchmaterialien fallen in großen Mengen an. Sie sind zu entsorgen, aber auch auf dem Areal oder anderweitig wieder einsetzbar. Der Bauherr als Abfallerzeuger ist für die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung bzw. gemeinwohlverträgliche Beseitigung der Abfälle verantwortlich. Durch die Sach- und Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit der zertifizierten BU- Fachbetriebe werden dem Bauherrn eine belastbare Einstufung der Qualitäten der zu entsorgenden Mengen und ein geplantes und realisiertes Stoffstrommanagement zugesichert. Der Bauherr erhält eine dokumentierte Rechtssicherheit hinsichtlich der Entsorgungswege (Verwertung und Beseitigung) und nutzt die ökonomischen Einsparpotentiale. Technische Ausführung und Abgrenzung: Flächenrecycling bedeutet in den meisten Fällen die Sanierung von kontaminierten Standorten und besteht zumeist aus mehreren Leistungsgruppen. Hauptelemente sind dabei der Rückbau von alten, zumeist auch kontaminierten Bauwerken (s. dazu die Ausführungen zur Leistungsgruppe BF 2) und die Baugrund- und Bodensanierung (BF 5) sowie der qualifizierte Umgang mit Boden BF 1. Sanierung im Sinne des BBodSchG sind: 1. Maßnahmen zur Beseitigung oder Verminderung der Schadstoffe (Dekontaminationsmaßnahmen), 2. Maßnahmen, die eine Ausbreitung der Schadstoffe langfristig verhindern oder vermindern, ohne die Schadstoffe zu beseitigen (Sicherungsmaßnahmen), 3. Maßnahmen zur Beseitigung oder Verminderung schädlicher Veränderungen der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit des Bodens. Dekontaminationsverfahren Bei Maßnahmen zur Beseitigung oder Verminderung der Schadstoffe wird das verunreinigte Material oder Umweltmedium (Grundwasser, Bodenluft) durch technische Verfahren behandelt. Die Schadstoffe werden aus dem Boden und dem Grundwasser beispielsweise durch den Einsatz von Mikroorganismen zum Abbau des Schadstoffes oder durch Auswaschen oder Verbrennen entfernt. Aus technischen und finanziellen Gründen können Dekontaminationsmaßnahmen in bestimmten Fällen nicht möglich oder nicht sinnvoll sein. 17

18 BF Flächenrecycling und Altlastensanierung B Bauausführung Die Dekontamination kann entweder im Baugrund (in-situ) oder am ausgekofferten Boden erfolgen (ex-situ), wobei bei den ex-situ- Verfahren wiederum zwischen der Reinigung auf der Baustelle (on-site) und außerhalb (off-site) zu unterscheiden ist. Zu den Dekontaminationsverfahren zählen u.a.: Mikrobiologische Verfahren, Thermische Verfahren, Waschverfahren, Aktive hydraulische Verfahren (Grundwasser), Aktive pneumatische Verfahren (Bodenluft). Sicherungsmaßnahmen Sicherungsmaßnahmen können die Schadstoffemission einer Altlast verhindern oder reduzieren, wobei jedoch das eigentliche Schadstoffpotential erhalten bleibt. Sicherungsmaßnahmen können beispielsweise die Einkapselung des Schadstoffherdes durch Dichtwände und/oder das Abpumpen von belastetem Grundwasser sein. Hierzu zählen demnach: Oberflächenabdichtung, Oberflächenabdeckung, Dichtwände, Passive hydraulische Verfahren, (Passive pneumatische Verfahren eher zu BD 5 Deponiesanierung), Immobilisierung. Innovative kombinierte Sanierungsverfahren wie Reaktive Wände oder "Funnel und Gate" verknüpfen die Sicherungswirkung mit Maßnahmen zur Dekontamination. Ordnungskriterium für das BU-Leistungsspektrum Für das Leistungsspektrum der Überwachungsgemeinschaft "Bauen für den Umweltschutz" sind weniger die wissenschaftlich exakte oder verfahrenstechnisch begründbaren Aspekte einer Gruppierung/Unterteilung der skizzierten Verfahren relevant. Vielmehr gilt es zu beachten, ob BU-Fachbetriebe eher auf den Baustellen mit Baugerät aktiv sind (BF 1, BF 2, BF 3) z.b. im Erdbau, Selektiven Rückbau und beim Bau von Einkapselungen; auf den Baustellen Verfahrenstechnik aufbauen und für die Bodenbehandlung betreiben (BF 5) z.b. Mietensysteme zur mikrobiologischen Bodenbehandlung mit Belüftung und Be-/Entwässerung, Trennanlagen (Siebe), Mischanlagen zur Zugabe von Bindemitteln zur Immobilisierung der Böden; auf den Baustellen Verfahrenstechnik aufbauen und für die Wasser- und Bodenluftbehandlung betreiben (BF 4) z.b. chemisch-physikalische Behandlung des Wassers (Fällung, Flockung, Sedimentation, Filtration, Ölabscheidung), Aktivkohleadsorption für die Gas- und Wasserphase, Biologische Reinigung, Chemische Oxidation, Ionenaustausch und Umkehrosmose, Luftstrippen; Betreiber stationärer Anlagen an ausgewiesenen Standorten (C 1, C 2, C3) sind. Tabelle 2 gibt eine Zuordnung der wichtigsten Sanierungsverfahren und zu den BU-Leistungsgruppen wieder. Zu den Sicherungsmaßnahmen sind zu rechnen: die Einkapselung von kontaminierten Böden und Schadstoffen, die zu den Leistungsgebieten BF 3 gehören; gewisse hydraulische Maßnahmen, wie z.b. Absenken des Grundwassers zur Verhinderung der Schadstoffausbreitung; diese Maßnahmen gehören zur Leistungsgruppe BF 4; die Immobilisierung, Inertisierung und Verfestigung von kontaminierten Böden; für diese Maßnahmen qualifiziert man sich in Abschnitt BF 5. 18

19 B Bauausführung BF Flächenrecycling und Altlastensanierung Tabelle 2 zeigt, dass die mit unterschiedlichen Verfahren am häufigsten genannte Gruppe die auf der Baustelle durchgeführten Dekontaminationsmaßnahmen als Leistungsgruppe BF 5 darstellen. Tabelle 2: Übersicht über die wichtigsten Sanierungsmaßnahmen und Zuordnen der BU-Leistungsgruppen Sicherungsmaßnahmen Einkapselung/ horizontale und vertikale Abdichtung z.b. Oberflächenabdichtung, und Dichtwand BF 3 Passive hydraulische Maßnahmen z.b. Grundwasserabsenkung BF 4 Immobilisierung, Verfestigung, Inertisierung BF 5 Dekontamination in-situ Chemisch-physikalische Verfahren/ Aktive pneumatische Verfahren z.b. Bodenluftabsaugung BF 5 Aktive hydraulische Verfahren z.b. Grundwasserreinigung BF 4 Wäsche z.b. Hochdruckbodenwäsche BF 5 Mikrobiologische Verfahren z.b. in-situ Mikrobiologie BF 5 Chemisch-physikalische Verfahren z.b. mobile Waschanlage BF 5 on-site Mikrobiologische Verfahren z.b. Mietenverfahren BF 5 ex-situ z.b. Landfarming BF 5 z.b. Bioreaktoren BF 5 Chemisch-physikalische Verfahren Stationäre Bodenwaschanlage C 1 off-site Thermische Verfahren Stationäre Anlage,z.B. Pyrolyse Mikrobiologische Verfahren C 2 Stationäre Anlagen, z.b. Mietenverfahren C 3 19

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