1. welchen Wert sie dem Steillagen- und Terrassenweinbau in Baden-Württemberg aus Sicht von Ökologie, Tourismus und Denkmalschutz beimisst;

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1 Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / Antrag der Abg. Dr. Friedrich Bullinger u. a. FDP/DVP und Stellungnahme des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Erhaltung des Steillagen- und Terrassenweinbaus Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. welchen Wert sie dem Steillagen- und Terrassenweinbau in Baden-Württemberg aus Sicht von Ökologie, Tourismus und Denkmalschutz beimisst; 2. welchen Umfang und welchen Anteil an der gesamten Weinbaufläche des Landes der Steillagen- und Terrassenweinbau in Baden-Württemberg hat (Angabe in Hektar und Prozent); 3. wo in Baden-Württemberg die regionalen Schwerpunkte des Steillagen- und Terrassenweinbaus liegen (mit Angabe der jeweiligen Anbauflächen in Hektar); 4. wie sie die wirtschaftlichen Perspektiven des Steillagen- und Terrassenweinbaus für die Zeit nach dem Wegfall des EU-Anbaustopps bewertet; 5. inwiefern ihr bekannt ist, welche Fördermöglichkeiten für den Steillagen- und Terrassenweinbau oder die Erhaltung entsprechender Trockenmauern seitens der Europäischen Union, des Bundes, des Landes und einzelner Kommunen in Baden-Württemberg bestehen; 6. welche besonderen Fördermittel für den Steillagen- und Terrassenweinbau oder die Erhaltung entsprechender Trockenmauern die benachbarten Länder Rheinland-Pfalz, Hessen und Bayern nach ihrer Kenntnis bereitstellen; 7. inwiefern ihr Bestrebungen bekannt sind, geschützte Ursprungsbezeichnungen für regionale Produkte des Steillagen- und Terrassenweinbaus zu etablieren; Eingegangen: / Ausgegeben: Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen Der Blaue Engel. 1

2 8. was sie tut, um Produkte des Steillagen- und Terrassenweinbaus in Baden-Württemberg im Wettbewerb stärker zu profilieren Dr. Bullinger, Dr. Timm Kern, Haußmann, Glück, Grimm FDP/DVP Begründung Bei den Weinbauverbänden herrscht die Sorge vor, dass im Zuge der bevorstehenden Aufhebung des EU-Anbaustopps Wein aus Steillagen- und Terrassenweinbau gegenüber Wein aus deutlich günstiger zu bewirtschaftenden Lagen ins Hintertreffen geraten und langfristig nicht mehr wettbewerbsfähig sein könnte. Davon wäre nicht nur die Zukunft einschlägiger Weinbaubetriebe betroffen, sondern auch die Erhaltung der Steillagen als wertvolle Kulturlandschaft. Infolgedessen droht auch der Verlust eines touristisch attraktiven Landschaftsbilds. Es besteht daher die Notwendigkeit, dem Steillagen- und Terrassenweinbau zeitnah neue Zukunftsperspektiven zu eröffnen. Stellungnahme*) Mit Schreiben vom 17. März 2014 Nr. Z(24) /335 F nimmt das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. welchen Wert sie dem Steillagen- und Terrassenweinbau in Baden-Württemberg aus Sicht von Ökologie, Tourismus und Denkmalschutz beimisst; Zu 1.: Aus ökologischer Sicht sind Weinbau-, Steil- und Terrassenlagen als Lebensraum für wärme- und trockenheitsliebende Tier- und Pflanzenarten von besonderer Bedeutung. Viele der in diesen Lebensräumen vorkommenden Pflanzen- und Tierarten sind Relikte aus einem wärmeren Zeitalter oder mit der Besiedelung durch den Menschen in die von ihm neu geschaffenen Lebensräume eingewandert. Sie würden ohne die Bewirtschaftung und die Offenhaltung der Steillagen nicht vorkommen oder verdrängt werden. Daher sind Hohlwege und Trockenmauern nach 32 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg auch gesetzlich geschützt. Aus Sicht des Tourismus liegt ein großes Potenzial in der Verknüpfung von Wein mit dem Thema Natur und Naturerlebnis in den landschaftlich prägenden Weinbergen des Landes. Die Steillagen sind als herausragende Naturerlebnisräume dafür besonders prädestiniert. Mit der Wertschätzung für das Produkt, den heimischen Wein von der Steillage, steigt die Wertschätzung für die Landschaft und umgekehrt. Vor diesem Hintergrund gewinnt auch die touristische Vermarktung der Steillagen an Bedeutung. Dies wird von den lokalen und regionalen Tourismusakteuren bereits umgesetzt und stärkt den thematischen Schwerpunkt der Tourismus- Marketing GmbH Baden-Württemberg zum Genießerland Baden-Württemberg. Die Landesdenkmalpflege misst dem historischen Steillagen- und Terrassenweinbau in Baden-Württemberg eine hohe Bedeutung bei, da er wichtige Elemente *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt. 2

3 unserer Kulturlandschaft darstellt. Seit mehr als zehn Jahren beschäftigt sich die Landesdenkmalpflege intensiv mit den Strukturen, Materialien und historischen Zusammenhängen in unterschiedlichen Weinberglagen, um für die anstehenden Instandsetzungen von Trockenmauern, Treppen und Wasserstaffeln solide Grundlagen zur Verfügung zu haben. Bauhistorisch näher untersucht wurden z. B. die Neckarhalde in Esslingen, der Klosterweinberg in Maulbronn und der Castellberg in Ballrechten-Dottingen (Breisgau-Hochschwarzwald). 2. welchen Umfang und welchen Anteil an der gesamten Weinbaufläche des Landes der Steillagen- und Terrassenweinbau in Baden-Württemberg hat (Angabe in Hektar und Prozent); Zu 2.: Nach dem Deutschem Weingesetz werden Lagen über 30 % Hangneigung als Steillagen eingestuft. Von den Hektar Reben in Baden-Württemberg sind rund ein Viertel Steillagen. Das entspricht rund Hektar. Davon sind rund Hektar Steilstlagen (Handarbeitslagen, i. d. R. Terrassenweinberge; 4,4 % der Rebfläche des Landes), wovon rund 800 Hektar in Württemberg und rund 400 Hektar in Baden liegen. 3. wo in Baden-Württemberg die regionalen Schwerpunkte des Steillagen- und Terrassenweinbaus liegen (mit Angabe der jeweiligen Anbauflächen in Hektar); Zu 3.: Schwerpunktregionen für den Steillagen- und Terrassenweinbau sind der Mittlere Neckarraum, die Ortenau und der Kaiserstuhl. Punktuell sind in allen Weinbauregionen des Landes Weinbausteillagen vorhanden. Etwa die Hälfte der unter der Antwort zu Nr. 2 genannten Hektar Steilstlagen liegen am Mittleren Neckar (564 ha). 4. wie sie die wirtschaftlichen Perspektiven des Steillagen- und Terrassenweinbaus für die Zeit nach dem Wegfall des EU-Anbaustopps bewertet; Zu 4.: Auch nach dem Wegfall des EU-Anbaustopps ab 2016 wird es weiterhin restriktive Anbauregeln im Weinbau geben, die helfen, die Kulturlandschaft und den Qualitätsweinbau zu erhalten, aber auch Entwicklungsmöglichkeiten für die Betriebe eröffnen. Die Landesregierung verfolgt das Ziel, spezifische Schutzkriterien für die Weinbau-Steillagen auch im Rahmen der neuen Anbauregeln zu definieren. 5. inwiefern ihr bekannt ist, welche Fördermöglichkeiten für den Steillagen- und Terrassenweinbau oder die Erhaltung entsprechender Trockenmauern seitens der Europäischen Union, des Bundes, des Landes und einzelner Kommunen in Baden-Württemberg bestehen; Zu 5.: Zum Erhalt des Steillagen- und Terrassenweinbaus und der Trockenmauern werden in Baden-Württemberg derzeit folgende Fördermöglichkeiten angeboten: EU-Programm Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen (1. Säule): Euro pro Hektar für Lagen über 30 % Hangneigung Euro pro Hektar für Lagen über 45 % Hangneigung und Euro pro Hektar für Mauersteillagen und Handarbeitslagen Aktuell wurde von der Landesregierung ein Antrag zur Änderung des Nationalen Stützungsprogramms Weinbau beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft zur Notifizierung in Brüssel eingereicht, um die o. g. Fördersätze bis zu 20 % erhöhen zu können. 3

4 4 Über den Maßnahmen- und Entwicklungsplan des Landes (MEPL; 2. Säule) bestehen folgende Förderoptionen: Im Marktentlastungs- und Kulturlandschaftsausgleich (MEKA) wird die Erhaltung abgegrenzter Weinbausteillagen im Rahmen eines jährlichen Bewirtschaftungszuschusses mit 350 Euro je Hektar gefördert. Ab 2015 ist eine deutliche Anhebung vorgesehen. Über das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) Diversifizierung werden Maßnahmen im Bereich Urlaub auf dem Winzerhof (z. B. Investitionen in Gästezimmer, Vinotheken, Weinverkaufsräume) gefördert. Dies gewinnt u. a. auch im Zusammenhang mit der notwendigen Vermarktung der Steillagen zunehmend an Bedeutung. Trockenmauern können nach der Landschaftspflegerichtlinie (LPR) gefördert werden. Diese Förderung setzt voraus, dass sich die Trockenmauern in der Gebietskulisse nach Ziffer 4.1 der LPR befinden (z. B. nach 32 NatSchG besonders geschützte Biotope oder Projektgebiete für den Artenschutz). Auch die Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg stellt seit Jahren in erheblichem Umfang Mittel zur Verfügung, um Trockenmauern zu sanieren und wiederherzustellen. So sind aktuell im Stiftungshaushalt 2014 knapp Euro für die Sanierung von Trockenmauern in den Gemeinden Obersulm und Markgröningen eingestellt. Aus Mitteln der Denkmalförderung des Landes können Instandsetzungen an Weinbergmauern und -staffeln im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gefördert werden. In besonderen Fällen erfolgte zusätzlich eine Förderung durch Dritte (Deutsche Stiftung Denkmalschutz, DBU) wie beispielsweise am Hohenasperg (Landkreis Ludwigsburg) und am Castellberg in Ballrechten-Dottingen (Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald). Der Klosterweinberg in Maulbronn wurde als Bestandteil der UNESCO-Welterbestätte Kloster Maulbronn aus Mitteln des Bundes gefördert. Ausschließlich mit Landesmitteln werden Einschienen-Zahnradbahnen zur Erschließung von Mauersteillagen und Handarbeitslagen im Umfang von bis zu 60 % der förderfähigen Kosten gefördert. Auf kommunaler Ebene bestehen u. a. folgende Fördermöglichkeiten: Gemeinden mit Weinbau bieten zum Teil Fördermöglichkeiten für den Erhalt der Trockenmauern nach De minimis-verordnung an. Seit Januar 2014 bieten z. B. mehrere Gemeinden der Region Mittlerer Neckar (Besigheim, Hessigheim, Wahlheim) gemeinsam ein Förderprogramm für die Instandhaltung und den Wiederaufbau von Treppen und Mauern mit erhöhten Fördersätzen nach EU-Freistellungsverordnung an. Die Stadt Stuttgart beabsichtigt ebenfalls, ihre bisherige Förderung für die Instandhaltung und den Wiederaufbau von Treppen und Mauern nach De minimis- Verordnung zukünftig mit erhöhten Fördersätzen nach EU-Freistellungsverordnung anzubieten. Darüber hinaus tragen folgende mittelbaren Instrumente zum Erhalt des Steillagenweinbaus bei: Erhöhter Hektarhöchstbetrag für Steilstlagen im Anbaugebiet Württemberg (150 anstatt 110 Hektoliter je Hektar). Wissensvermittlung zum fachgerechten Trockenmauerbau: Das Land hat hierzu eine Broschüre erstellt und bietet finanziell unterstützte Praxiskurse zum Bau von Trockenmauern an. Um spezifische Fördermaßnahmen, aber auch besondere Vermarktungsstrategien für die Steil- und Terrassenlagen zu entwickeln, wurde beim Bundesamt für Naturschutz aktuell die Durchführung einer sogenannten TEEP-Studie ( Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Bundesprogramms Biologische Vielfalt durch das Bundesamt für Naturschutz ) beantragt.

5 Das Bezeichnungsrecht lässt zu, dass Weine aus Steillagen als solche gekennzeichnet werden dürfen. Dadurch kann der mit diesen Weinen verbundene Mehrwert verstärkt vermittelt werden. Entwicklung von extensiven Kulturverfahren für Weinbau-Steilstlagen auf der Basis sogenannter pilzwiderstandsfähiger Rebsorten. 6. welche besonderen Fördermittel für den Steillagen- und Terrassenweinbau oder die Erhaltung entsprechender Trockenmauern die benachbarten Länder Rheinland-Pfalz, Hessen und Bayern nach ihrer Kenntnis bereitstellen; Zu 6.: Rheinland-Pfalz fördert im Rahmen des Nationalen Stützungsprogramms Wein die Umstellung und Umstrukturierung von Rebanlagen in Steillagen hangneigungsabhängig mit Euro pro Hektar bis Euro pro Hektar. Außerdem werden Spezialmaschinen für Weinbausteillagen und moderne Umwelttechniken (FIS) sowie landwirtschaftliche und landwirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen gefördert (Zuschuss bis zu 80 %), und zwar: anerkannte Direktzugsysteme mit stufenlosem hydrostatischem Antrieb und variable Steillagenmechanisierungssysteme einschließlich Zusatzgeräte zur Rebflächenbewirtschaftung, stationäre Transporteinrichtungen zur Erschließung von Steillagenrebflächen sowie notwendige Mauersanierungen. Darüber hinaus wird der Steillagenweinbau in Rheinland-Pfalz über ein entsprechendes Agrarumweltprogramm gefördert. Die jährliche flächenbezogene Prämien betragen 765 Euro pro Hektar für Steillagenrebflächen und Euro pro Hektar für Steilstlagenrebflächen. Etwa Hektar werden jährlich unterstützt. Hessen fördert den Steillagenweinbau über die erhöhten Fördersätze zur Umstellung und Umstrukturierung der Rebanlagen im Rahmen des Nationalen Stützungsprogramms Wein. Die Fördersätze liegen je nach Maßnahme und Hangneigung zwischen Euro pro Hektar und Euro pro Hektar. Außerdem wird in diesem Programm die Errichtung oder Wiederherstellung von Weinbergmauern mit max. 150 /qm Maueransichtsfläche gefördert. Darüber hinaus wird der Steillagenweinbau aktuell über ein entsprechendes Agrarumweltprogramm mit hangneigungsabhängigen Fördersätzen von 1.500, bzw je Hektar und Jahr gefördert, wenn die Kriterien des für Hessen definierten umweltschonenden Weinbaus eingehalten werden. Über dieses Programm werden jährlich ca. 320 Hektar gefördert. In Bayern erfolgt die Förderung ebenfalls über das Programm Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen mit erhöhten Fördersätzen für Steillagen. Die Fördersätze liegen je nach Maßnahme und Hangneigung zwischen Euro pro Hektar und Euro pro Hektar. Die Errichtung oder Wiederherstellung von Weinbergmauern wird mit diesem Programm mit max. 100 /qm Maueransichtsfläche gefördert. Außerdem wird der Weinbau in Steil- und Terrassenlagen über das bayerische Kulturlandschaftsprogramm (hangneigungsabhängig) gefördert. Die Fördersätze des Kulturlandschaftsprogramms liegen bei vollständigem Verzicht auf den Einsatz chemisch-synthetischer Herbizide zwischen 450 Euro pro Hektar und Euro pro Hektar (durchschnittlich ca Euro pro Hektar) und bei Herbizideinsatz in Form der Teilflächenbehandlung zwischen 360 Euro pro Hektar und Euro pro Hektar (durchschnittlich ca Euro pro Hektar). Über diese beiden Teilmaßnahmen werden in der Summe jährlich ca. 260 Hektar gefördert. 5

6 7. inwiefern ihr Bestrebungen bekannt sind, geschützte Ursprungsbezeichnungen für regionale Produkte des Steillagen- und Terrassenweinbaus zu etablieren; Zu 7.: Geschützte Ursprungsbezeichnungen können im neuen System des Europäischen Weinbezeichnungsrechts nicht mehr von der Landesregierung, sondern müssen von den Wirtschaftsbeteiligten (z. B. Weinbauverbänden) über den Bund in Brüssel beantragt werden. Bislang sind hierzu von der Weinbranche im Land keine Schutzanträge gestellt worden. 8. was sie tut, um Produkte des Steillagen- und Terrassenweinbaus in Baden-Württemberg im Wettbewerb stärker zu profilieren. Zu 8.: Im Rahmen der Maßnahmen des Gemeinschaftsmarketings, die die MBW Marketinggesellschaft mbh im Auftrag des MLR anbietet bzw. fördert, gibt es gute Ansatz- und Verknüpfungspunkte bzw. eine Basis für eine besondere Inwertsetzung der Produkte des Steillagenweinbaus. Dies sind neben den jährlichen vier BW-Classic-Veranstaltungen eine Kooperation mit den Schmeck den Süden - Gastronomen, die beispielsweise mit dem Haus der Baden-Württemberger Weine kooperieren. Auch im Bioanbau könnten Maßnahmen unterstützt werden. Eine Initiative der betreffenden Unternehmen und Vermarktungseinrichtungen ist dazu aber erforderlich. Es ist originäre Aufgabe der Weinwirtschaft, spezifische Marketingkonzepte für Steillagenweine zu erstellen. Mit Blick auf die betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen und die für den Verkauf wichtige ortstypische Reblandschaft fördert Baden-Württemberg in Flurneuordnungen gemeinschaftliche Anlagen, z. B. zur Erschließung der Grundstücke, zur Regelung des Oberflächenwasserabflusses und zur Biotopvernetzung. Bonde Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz 6

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Postfach Stuttgart   FAX: 0711/ oder 2379 (Presse) MINISTERIUM FÜR L ÄND LICHEN RAUM UND VERBRAUCHERSCHUTZ B ADEN-WÜRTTEMBERG Postfach 10 34 44 70029 Stuttgart E-Mail: poststelle@mlr.bwl.de FAX: 0711/126-2255 oder 2379 (Presse) An den Präsidenten des Landtags

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