Österreichischer Rundfunk (ORF) und die mit ihm verbundenen Unternehmen 1. ZIEL UND HINTERGRUND DER BETRIEBLICHEN MITARBEITERVOR- SORGE

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1 C A S A T I R E C H T S A N W A LT MMag.Dr. Claus Casati, Rechtsanwalt 1060 Wien, Mariahilferstraße 1b/17 Tel: Fax: office@casati.at AN ALLE INTERESSENTEN Wien, Procedure Letter für Betriebliche Mitarbeitervorsorge Österreichischer Rundfunk (ORF) und die mit ihm verbundenen Unternehmen 1. ZIEL UND HINTERGRUND DER BETRIEBLICHEN MITARBEITERVOR- SORGE Der Österreichische Rundfunk (kurz: ORF / Auftraggeber ) und die mit ihm verbundenen Unternehmen haben RA MMag. Dr. Claus Casati (kurz: Kontaktperson) mit der Beschaffung der Betrieblichen Mitarbeitervorsorge gemäß Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz (kurz: BMSVG ) bevollmächtigt und beauftragt. Es wird ersucht, die Korrespondenz in der gegenständlichen Angelegenheit ausschließlich über die Kontaktperson (per office@casati.at) zu führen; dies gilt insbesondere für die Abgabe der Teilnahmeanträge (in verschlossenem Kuvert) an die Kontaktperson. Der ORF führt ein Verhandlungsverfahren nach vorheriger EU-weiter Bekanntmachung nach dem Teil II des Bundesvergabegesetzes durch, welches im Folgenden beschrieben wird. Gegenständliche Ausschreibung stellt eine Vergabe eines Auftrages im Oberschwellenbereich gemäß Bundesvergabegesetz 2006 dar (Näheres siehe Punkt 3). Die ausgeschriebene Leistung muss von einem die unter Punkt 4 beschriebenen Eignungskriterien erfüllenden Bewerber angeboten werden können. Für die Vergabe der Betrieblichen Mitarbeitervorsorge gelten vorrangig die gegenständlichen Vorgaben in diesem Procedure Letter und allfällige weitere Festlegungen während des folgenden Vergabeverfahrens. Ergänzend gelten die Allgemeinen Vergabebedingungen des Österreichischen Rundfunks, Stand September 2013, und die Allgemeinen Einkaufsbedingungen für Lieferungen und Leistungen des Österreichischen Rundfunks (ORF), Stand September 2013, wie sie jeweils auf der Homepage

2 - 2 - ( downloadbar sind. Sollte Ihnen der Download technisch nicht möglich sein, bitte ich um entsprechende Information. Nähere Informationen zum ORF finden Sie unter folgendem Link: und dem ORF-Gesetz. Der ORF hat im Jahr 2003 einen Mitarbeitervorsorgekassenvertrag mit der (nunmehrigen) Valida Plus AG abgeschlossen. Die derzeitige Anzahl an Anwartschaften und Leistungsberechtigten ergibt sich aus der angeschlossenen Tabelle: Personalstand per : ca Anwartschaftsberechtigte Beitragsvolumen: ca Euro aktuell verwaltetes Vermögen: ca. 23 Mio. Euro Beginn der Dienstleistung: Der ORF wird im Falle eines erfolgreichen Vergabeprozesses den Betrieblichen Vorsorgekassenvertrag mit der Valida Plus AG aufkündigen. Festgehalten wird, dass sich die Valida Plus AG als aktuelle Betriebliche Vorsorgekasse am gegenständlichen Beschaffungsprozess beteiligen darf und zu diesem Zweck gegebenenfalls ein Angebot abgeben darf. Ferner wird festgehalten, dass die Valida Plus AG für den Fall eines Wechsels der Betrieblichen Vorsorgekasse den Übernahmeprozess durch die neue Betriebliche Vorsorgekasse zu begleiten hat. Der ORF wird Dienstnehmern im alten Abfertigungsrecht eine Übertragung von Abfertigungsanwartschaften in die Betriebliche Vorsorgekasse anbieten, dadurch kann es zu einer Erhöhung des verwalteten Vermögens bis zum Vertragsabschluss kommen. Den Tochtergesellschaften des ORF werden dieselben finanziellen Konditionen gemäß Punkt 2. angeboten. Alle in den gegenständlichen Ausschreibungsunterlagen bzw. im weiteren Vergabeverfahren verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gelten gleichermaßen für Personen sowohl weiblichen als auch männlichen Geschlechts. In diesem Sinn sind insbesondere die Begriffe Bieter und Auftragnehmer zu verstehen, wobei diese Begriffe zusätzlich für alle Personen auf Seiten des Bieters und Auftragnehmers gelten.

3 LEISTUNGSGEGENSTAND Ausgeschrieben sind Dienstleistungen der Betrieblichen Mitarbeitervorsorge gemäß BMSVG samt Wechsel der Betrieblichen Vorsorgekasse (kurz: BVK ) und Übertragung der Abfertigungsanwartschaften für den Österreichischen Rundfunk (ORF). Die mit dem ORF verbundenen Unternehmen haben das Recht, nicht jedoch die Pflicht, in den in Folge des gegenständlichen Beschaffungsprozess abzuschließenden Beitrittsvertrag zu denselben Konditionen wie sie für den ORF gelten, einzutreten. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Beitritt eines mit dem ORF verbundenen Unternehmens. Eine Kündigung des aktuellen Betrieblichen Vorsorgekassenvertrags erfolgt zum Die im Zuge des gegenständlichen Beschaffungsprozesses beauftragte Betriebliche Vorsorgekasse hat ihre Leistungen nach Auftragserteilung (voraussichtlich) so vorzubereiten, dass ein Umstieg auf die beauftragte Betriebliche Vorsorgekasse zum nächstmöglichen Datum möglich ist. Ort der Leistungserbringung ist Österreich. Anwendbar ist ausschließlich österreichisches materielles Recht. 3. VERFAHREN 3.1. Auftraggeber und Nachprüfungsbehörde Auftraggeber ist der ORF. Der ORF ist nach eigener Auffassung kein öffentlicher Auftraggeber im Sinne des Bundesvergabegesetzes 2006 (BGBl I/2006/17 idf BGBl II 250/2016; kurz: BVergG 2006). Ungeachtet dieser weiterhin vertretenen Auffassung wird im gegenständlichen Fall aufgrund der Bedeutung des Projekts das BVergG 2006 freiwillig angewandt. Der gegenständliche Auftrag ist daher ein solcher im Oberschwellenbereich gemäß den dafür geltenden Bestimmungen des BVergG 2006 in der geltenden Fassung. Auftraggeber und vergebende Stelle sind der Österreichische Rundfunk und die mit ihm verbundenen Unternehmen (kurz: ORF- Konzern ). Die mit dem ORF verbundenen Unternehmen sind unter anderem: ORF-Enterprise GmbH & Co KG, ORF Online und Teletext GmbH & Co KG, GIS Gebühren Info Service GmbH, ORF Landesstudio Service GmbH & Co KG, ORF Landesstudio Marketing GmbH & Co KG, ORF KONTAKT Kundenservice GmbH & Co KG, ORF Marketing & Creation GmbH & Co KG und ORF Fernsehprogramm- Service GmbH & Co KG. Nochmals sei festgehalten, dass sämtliche mit dem ORF verbundenen Unternehmen das Recht, nicht jedoch die Pflicht haben, in den in Folge des gegenständlichen Beschaffungsprozess abzuschließenden Beitrittsvertrag zu denselben Konditionen wie sie für den ORF gelten, einzutreten.

4 - 4 - Nachprüfungsbehörde ist das Bundesverwaltungsgericht Erdberger Straße Wien Fax: / einlaufstelle@bvwg.gv.at 3.2. Teilnahmeunterlagen und Abgabe der Teilnahmeanträge Die Teilnahmeunterlagen bestehen aus dem rechtsverbindlich zu unterfertigenden Teilnahmeantrag (Beilage./A), den angeforderten Erklärungen (Beilagen./B und./c), Nachweisen und sonstigen (freiwillig vorzulegenden) Unterlagen. Die Bewerber haben den Teilnahmeantrag vollständig ausgefüllt in einem verschlossenen Kuvert/Paket mit gut sichtbarer Aufschrift: an die Kontaktperson "Betriebliche Mitarbeitervorsorge ORF nicht öffnen" zu übermitteln oder bei dieser direkt abzugeben. RA MMag. Dr. Claus Casati 1060 Wien, Mariahilfer Straße 1b/17 Die Teilnahmeanträge haben bis spätestens , 10:00 Uhr, einzulangen. Die Übermittlung der Teilnahmeanträge per bzw. Telefax ist ausgeschlossen. Das Risiko der Beschädigung oder des verspäteten Einlangens der Teilnahmeunterlagen bzw. der Angebote trägt der Bewerber. Das Risiko der irrtümlichen Öffnung der Teilnahmeunterlagen bzw. Angebote trägt der Bewerber, wenn der Teilnahmeantrag/Projektunterlagen nicht mit der in diesem Absatz bzw. in der Aufforderung zur Einreichung der Angebote geforderten Aufschrift versehen ist. Das Risiko des Nichteinlangens oder des verspäteten Einlangens von falsch adressierten Teilnahmeunterlagen bzw. Angeboten bei der vergebenden Stelle, trägt ebenfalls der Bewerber. Textänderungen, Streichungen oder Radierungen in den Vorgaben des Teilnahmeantrages, der Erklärungen und der Projektunterlagen sind unzulässig.

5 - 5 - Streichungen oder Radierungen in den Angaben des Bewerbers sind unzulässig, soweit sie nicht einer dem Teilnahmeantrag angeschlossenen Korrekturliste eingetragen und rechtsverbindlich unterfertigt sind. Die Bewerber stellen sicher, dass sie keine widersprechenden Erklärungen abgeben. Wenn ein Bewerber widersprechende Erklärungen abgibt, gilt diese Erklärung als nicht abgegeben, was zur Folge haben kann, dass der Teilnahmeantrag oder die Projektunterlagen wegen Unvollständigkeit ausgeschieden werden. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich in deutscher Sprache durchgeführt. Die Bewerber/Bieter haben die Teilnahmeunterlagen/Angebote in deutscher Sprache zu verfassen. Von den Bewerbern eingeforderte Nachweise, die in einer anderen Sprache verfasst sind, bedürfen einer beglaubigten Übersetzung. Alternativ zur beglaubigten Übersetzung genügt eine "einfache" Übersetzung, verbunden mit der eidesstättigen Erklärung des Bewerbers, dass die Übersetzungen richtig sind. Geldbeträge (Angebotspreise, Umsatzzahlen, Auftragswerte und Referenzaufträge) sind in Euro anzugeben. Soweit Geldbeträge in einer anderen Währung angegeben sind, bedarf es diesbezüglich einer Ergänzung um Euro-Werte Abholung der Teilnahmeunterlagen, Anfragen und Auskünfte Die Ausschreibungsunterlagen (vgl. gegenständlicher Procedure Letter inkl. der dazugehörigen Beilagen) können ab sofort bis zum Ende der Frist für die Abgabe der Ausschreibungsunterlagen unter heruntergeladen werden. Die Unterlagen sind für jedermann zugänglich und kostenfrei. Die Behebung der Ausschreibungsunterlagen ist für die Teilnahme am gegenständlichen Vergabeverfahren nicht verpflichtend. Solange aber die Ausschreibungsunterlagen vom Bieter nicht behoben werden, können seine Anfragen nicht beantwortet, allgemeine Auskünfte nicht erteilt und allfällige Änderungen der Ausschreibungsunterlagen nicht persönlich mitgeteilt werden. Ein interessierter Bieter, der Ausschreibungsunterlagen behoben hat, kann bis zum , 12:00 Uhr, (einlangend bei der Kontaktadresse) Anfragen schriftlich ( , Fax oder Brief) stellen. Die Auskünfte zu allen Anfragen werden allen bekannten potentiellen Bietern in anonymisierter Form bis , per mitgeteilt sowie auf der Homepage veröffentlicht. Die Bieter haben für eine persönliche Mitteilung ihr Interesse an der Teilnahme am Vergabeverfahren der Kontaktperson per an office@casati.at bekanntzugeben und um Übermittlung von Änderungen/Bekanntgaben zu ersuchen.

6 - 6 - Anfragen, Auskünfte und sonstige Korrespondenz können ausschließlich per Telefax oder Brief erfolgen. Korrespondenz im -Verkehr ist zulässig. Der Bieter trägt das Risiko, dass per versandte Mitteilungen nicht ankommen Bekanntgabe allfälliger Berichtigungen und allfälliger Streitigkeiten bezüglich des Vergabeverfahrens Sind Informationen zu berichtigen, die Gegenstand der Vergabebekanntmachung im Supplement des Amtsblattes der EU war, erfolgt die Berichtigung ebenfalls in diesem Medium. Im Übrigen erfolgt die Berichtigung durch Mitteilung an die persönlich bekannten Interessenten am gegenständlichen Auftrag. Über eingeleitete Vergaberechtsstreitigkeiten bzw. Vergabekontrollverfahren werden alle bekannten übrigen interessierten Bewerber persönlich informiert Öffnung der Teilnahmeanträge Die Öffnung der fristgerecht eingelangten Teilnahmeanträge erfolgt kommissionell und wird protokolliert. Die Bewerber sind nicht berechtigt, an der Öffnung der Teilnahmeanträge teilzunehmen Besondere Pflichten Bewerber/Bieter Bewerber/Bieter haben Teilnahmeunterlagen und Projektunterlagen vollständig abzugeben bzw. zu erstellen. Sie haben dabei den Sorgfaltsmaßstab eines ordentlichen Geschäftsmanns zu beachten. Bewerber/Bieter haben allfällige Unklarheiten, insbesondere alle kalkulationsrelevanten Umstände durch eine entsprechende Fragestellung (Ersuchen um Auskunftserteilung) klarzustellen. Die nachträgliche Anfechtung des angeschlossenen Vertrages wegen Irrtums ist ausgeschlossen. In diesem Sinn sind Bewerber/Bieter verpflichtet, allfällige Unklarheiten durch entsprechende Fragestellung zu klären. Darüber hinaus haben Bewerber die Kontaktstelle über alle jene Ausschreibungsbestimmungen oder allgemeine Vertragsbedingungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen, durch die sie sich beschwert erachten. Sofern dies möglich und zumutbar ist, haben sie den Auftraggeber bzw. die vergebende Stelle bei der rechtskonformen Ausschreibung und Auftragsabwicklung zu unterstützen. Verletzt ein Bewerber/Bieter diese Warn- oder Unterstützungspflicht schuldhaft und beruft er sich auf diese Verletzung in einem späteren Verfahren, hat er jene Kosten zu tragen, welche dem Auftraggeber bzw. der vergebenden Stelle durch die verspätete Beschwerde entstanden sind. Die Bewerber erklären, dass sie sich an keinen unzulässigen oder gegen die Interessen des Auftraggebers gerichteten Wettbewerbsabsprachen beteiligen. Sie haften dem Auftraggeber für etwaige durch

7 - 7 - unzulässige Wettbewerbsabsprachen verursachte Schäden und haben einen allfälligen, durch die unzulässigen Absprachen gewonnen Vorteil dem Auftraggeber herauszugeben. Die von der vergebenden Stelle zur Verfügung gestellten Teilnahme- und Angebotsunterlagen enthalten vertrauliche Informationen. Darüber hinaus sind diese Unterlagen urheberrechtlich geschützt. Bewerber haben die Vertraulichkeit der Unterlagen und die Urheberrechte des Auftraggebers bzw. der vergebenden Stelle zu wahren. Es ist ihnen insbesondere untersagt, Kopien dieser Unterlagen auch auszugsweise an Dritte weiterzugeben, die am vorliegenden Vergabeverfahren weder als Bewerber noch als Subunternehmen teilzunehmen beabsichtigen. Sofern sie Unterlagen an potentielle Bewerber oder Subunternehmer weitergeleitet haben, haben die Bewerber den Dritten über die geforderte Einhaltung der Rechte des Auftraggebers bzw. der vergebenden Stelle zu informieren Bewerber-/Bietergemeinschaften Bewerber- und Bietergemeinschaften (Arbeitsgemeinschaften) sind soweit dem nicht das Kartellrecht entgegensteht zugelassen. Die Bildung einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft aus den zur Abgabe von Angeboten eingeladenen Bewerbern ist binnen sieben Tagen ab Aufforderung zur Einreichung der Angebote mitzuteilen. Der Auftraggeber behält sich diesfalls vor, den bzw. die nächstgereihten Bewerber in die 2. Stufe des Verfahrens einzuladen Subunternehmer, verbundene Unternehmen, Berufung auf sonstige Dritte und Weitergabe des Auftrags Bewerber/Bieter können in Teilnahmeunterlagen sowie in den Angeboten rechtsverbindlich den Einsatz von bestimmten Subunternehmern anbieten. Die Bewerber/Mitglieder der Bewerbergemeinschaft haben in ihren Teilnahmeanträgen (Bewerbungsphase) jene Unternehmer (Subunternehmer / Dritte) bekannt zu geben, die zum Nachweis der Eignung herangezogen werden sollen. In der Angebotsphase hat der Bieter/Bietergemeinschaft allfällige weitere Subunternehmer zu nennen, die für die Erbringung der Leistung benötigt werden und nicht durch in der gegenständlichen Präqualifikationsphase genannten Unternehmer erbracht werden können. Die Weitergabe von Teilen der Leistung an Subunternehmer bzw. Dritte (verbundene Unternehmen) ist nur insoweit zulässig, als der Subunternehmer bzw. Dritte die für die Ausführung seines Teils erforderliche Befugnis, technische Leistungsfähigkeit sowie die berufliche Zuverlässigkeit gemäß 72 und 73 BVergG besitzt.

8 - 8 - Die Bewerber haben in ihren Bewerbungsunterlagen (vgl. Beilage /.A) im Fall von für den Nachweis der Eignung notwendigen Subunternehmern / Dritte die von ihnen zu beauftragenden Subunternehmer bzw. Dritten zu benennen und deren Verfügbarkeit für den Bewerber nachzuweisen (Subunternehmererklärung bzw. Patronatserklärung) und im Fall von sonstigen Subunternehmern / Dritten jene Leistungen, die sie durch Subunternehmer / Dritte erbringen lassen wollen, und den jeweiligen Anteil dieser Leistungen in Prozenten zu bezeichnen und diese Subunternehmer / Dritte zu benennen; die erforderliche Befugnis, Zuverlässigkeit sowie die entsprechende technische Leistungsfähigkeit der Subunternehmer bzw. Dritten nachzuweisen; soweit der Subunternehmer/Dritte zum Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit genannt wird, hat der Bewerber auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Subunternehmers und die Haftungserklärung des Subunternehmers/Dritten nachzuweisen; Die Haftung des Bewerbers/Bieters wird durch diese Angabe nicht berührt. Klargestellt wird, dass so ein Subunternehmer für mehrere Bewerber/Bieter tätig sein darf. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Grundsatz eines freien, fairen und lauteren Wettbewerbs durch diesen Subunternehmer nicht beeinträchtigt wird und der Subunternehmer sicherstellt, dass er seine Unterangebote an die jeweiligen Bewerber/Bieter gegenüber den jeweils anderen Bewerbern/Bietern vertraulich hält und gleichzeitig auch der Wettbewerb nicht in einer den wettbewerbsrechtlichen Regelungen (UWG bzw. Kartellgesetz 2005) widersprechenden Weise eingeschränkt wird. Sollten diesbezügliche Bedenken seitens der AG auftauchen, ist die AG berechtigt, entsprechende Fragen direkt an den jeweiligen Subunternehmer zu stellen, und ist dieser Subunternehmer verpflichtet, diese Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten und allenfalls auch entsprechende Nachweise zur vertraulichen Behandlung der jeweiligen Subangebote und zum fairen Wettbewerb vorzulegen. Die jeweiligen Bewerber/Bieter werden von der AG hierüber insoweit informiert, als dies dem Grundsatz der Vertraulichkeit nicht widerspricht. Im Übrigen hat der Bewerber/Bieter jene Subunternehmer zu nennen, die mehr als 10% der Leistung im gegenständlichen Fall erbringen sollen. Auch für diese nicht notwendigen Subunternehmer sind die Eignungsnachweise spätestens ab Aufforderung des ORF im Zuge der Angebotsprüfung vorzulegen. Nach Auftragserteilung darf der Auftragnehmer nur die im Zuge des Vergabeverfahrens genannten freigegebenen Subunternehmer einsetzen oder Subunternehmer nach vorangehender Zustimmung des ORF. Die Zustimmung zu einem derartigen nachträglichen Subunternehmer wird der ORF nur dann gewähren, wenn der Nachweis der Eignung vorliegt, dass der Auftragnehmer durch die nachträgliche Nominierung des Subunternehmers auch einen Vorteil für den ORF begründet. Die Weitergabe des gesamten Auftrags oder eines Teil eines Auftrags ist ausgeschlossen.

9 Vollständigkeit Die Bewerber übernehmen für die Vollständigkeit ihrer Angaben/Erklärungen eine Garantie. In diesem Sinn sind alle Kosten, die mit dem gegenständlichen Angebot verbunden sind, bei der Erstellung und Abgabe des Angebots mit einzukalkulieren; haben Bewerber alle einschlägigen Referenzaufträge/Befähigungen, die für die Bewertung ihrer Leistungsfähigkeit in Frage kommen, anzugeben. Der ORF ist nicht verpflichtet, die Vollständigkeit der Referenzliste zu prüfen Kosten für Erstellung der Teilnahmeunterlagen/Angebote Die Bewerber legen Teilnahmeunterlagen und Angebote ausschließlich in ihrem eigenen Interesse. Sämtliche mit der Abgabe von Teilnahmeunterlagen und der Abgabe/Kalkulation von Angeboten verbundenen Kosten haben die Bewerber selbst zu tragen. Es werden keine Kosten ersetzt. Dies gilt auch für die Erstellung des Detailleistungsverzeichnisses, Vorlage geforderten Angebotsunterlagen und die Teilnahme an den Verhandlungsgesprächen. Die Haftung des ORF, seiner Organe, MitarbeiterInnen und Gehilfen aus und in Zusammenhang mit dem gegenständlichen Vergabeverfahren bzw. darauf beruhender Folgeaufträge ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen und bei grober Fahrlässigkeit mit EUR ,-- begrenzt. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht für Personenschäden Widerruf Als sachlicher Grund für den Widerruf des gegenständlichen Vergabeverfahrens ohne Anspruch auf Kostenersatz gelten insbesondere folgende Gründe: Kosten, die mehr als 10% über dem budgetierten Wert liegen Veranlagungsergebnisse, die mehr als 10% unter dem budgetierten Wert liegen Projektzeitplan kann nicht eingehalten werden. Nichtzustandekommen der erforderlichen Betriebsvereinbarung zum Abschluss des Beitrittsvertrages mit dem Bestbieter

10 Schlechterstellung des ORF durch Abschluss des Beitrittsvertrages mit dem Bestbieter im Vergleich zum aktuellen Beitrittsvertrag Ein Kostenersatz wegen eines berechtigten Widerrufs ist ausgeschlossen Binde-/Zuschlagsfrist für das Angebot Die Binde- und Zuschlagsfrist für das Angebot beträgt 5 Monate ab Abgabe des Last and Best Offer bzw. ab dem Hearing, sofern nach dem Hearing keine weitere Angebotsabgabe erfolgt. Der Bieter ist an alle seine Angebote bis zum Ablauf dieser 5 Monatsfrist gebunden Alternativangebote und Änderungsangebote Alternativangebote und Änderungsangebote sind unzulässig. Alle wesentlichen Vertragsbedingungen und Bedingungen des Auftrages werden im Verhandlungsverfahren soweit konkretisiert, als dass davon im Rahmen des Last and Best Offers nicht mehr abgewichen wird Teilangebote/Teilvergaben Teilangebote/Teilvergaben sind ausgeschlossen. 4. ANFORDERUNGEN AN WIRTSCHAFTSTEILNEHMER (EIGNUNG) Ein Bewerber, der einen Teilnahmeantrag abgibt, muss über folgende Eignungen (Muss- bzw. Eignungskriterien) verfügen, insbesondere zur Leistungserbringung befugt sein. Der Bewerber kann zunächst eine Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag abgeben und muss gegebenenfalls folgende Nachweise binnen dreier (3) Werktage der Kontaktperson über Aufforderung vorlegen. Nachweis aufrechte Rechtsperson: Aktueller Firmenbuchauszug bzw. Auszug aus dem Berufsoder Handelsregister des Herkunftslandes des Bewerbers oder die dort vorgesehene Bescheinigung oder eidesstattliche Erklärung; Nachweis keine offenen fälligen Abgaben: Letztgültige Buchungsmitteilung Finanzamt bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt sowie Kontoauszug bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung Sozialversicherungsträger; Jahresabschlüsse der letzten 3 Geschäftsjahre (Mindestkriterium wirtschaftliche Leistungsfähigkeit siehe 20 BMSVG in Verbindung mit Verordnung (EU) Nr. 575/2013)

11 Nachweis Vertrauensschadensversicherung mit einer Deckung in Höhe von zumindest EUR 50 Mio.: Nachweis/Polizze aufrechte Vertrauensschadensversicherung(en) über zumindest EUR 50 Mio. bzw. Erklärung des Bieters, im Falle der Auftragserteilung eine Vertrauensschadensversicherung im genannten Ausmaß abzuschließen und über die Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten. Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckung in Höhe von zumindest EUR 1 Mio. pro Jahr: Nachweis/Polizze aufrechte Betriebshaftpflichtversicherung(en) über zumindest EUR 1 Mio. bzw. Erklärung des Bieters, im Falle der Auftragserteilung eine Betriebshaftpflichtversicherung im genannten Ausmaß abzuschließen und über die Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten. Aktuelle Referenzliste (Arbeitgeber + aktuelle Anzahl Anwartschaftsberechtigte + verwaltetes Vermögen in der betrieblichen Mitarbeitervorsorge). Mindestkriterium technische Leistungsfähigkeit: Aufrechte Verträge über Betriebliche Mitarbeitervorsorge mit zumindest 25 Arbeitgebern, wobei zumindest 1 Arbeitgeber 250 Anwartschaftsberechtigte in der Betrieblichen Mitarbeitervorsorge erfasst haben muss. Zusätzlich muss der Bewerber über EUR 10,00 Mio. an Vermögen in der Betrieblichen Mitarbeitervorsorge verwalten. Sofern Bewerber bzw. Subunternehmer als Teil eines Konzerns und verbundene Unternehmen zum Nachweis der Eignung herangezogen werden: Es sind die Gesellschaftsstruktur und etwaige Verflechtungen mit anderen Personen (verbundene Unternehmen im Sinn von 228 UGB) übersichtlich darzustellen (Organigramm) und der Nachweis, dass der Bewerber auf die Mittel dieser Personen uneingeschränkt greifen kann (Patronatserklärung gem. Beilage./B) oder Subunternehmererklärung gem. Beilage./C), zu erbringen. Über Aufforderung des ORF/Kontaktperson sind nicht mit dem Teilnahmeantrag erbrachte Nachweise binnen 3 Werktagen (bei sonstigem Ausscheiden) vorzulegen. Alle Bewerber, Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft und Subunternehmer können die geforderten Nachweise durch eine entsprechende Eintragung im Auftragnehmerkataster Österreich oder einer vergleichbaren Einrichtung gemäß 70 Abs 5 BVergG 2006 ersetzen. Soweit jedoch im Auftragnehmerkataster Österreich die diesbezüglichen Angaben fehlen bzw. entsprechende Angaben nicht gemacht wurden (z.b. Mitteilung über Referenzprojekte des Unternehmens bzw. der Mitarbeiter) sind diese Unterlagen der Kontaktperson gesondert vorzulegen. Ein Verweis auf den ANKÖ-Code gilt als Zustimmung für die Einsicht in das Auftragnehmerkataster bzw. das Kataster der vergleichbaren Einrichtung durch den Auftraggeber oder durch vom Auftraggeber beauftragte Dritte. Kurz: Die Eintragung im Auftragnehmerkataster oder einer vergleichbaren Einrichtung ersetzt die geforderten Unterlagen nur insoweit, als tatsächlich eine entsprechende Eintragung vorgenommen ist.

12 EINLADUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS (AUSWAHLENTSCHEIDUNG) Maximal werden die acht geeignetsten Bewerber zur Abgabe eines Angebots eingeladen. Das objektive Auswahlkriterium für die einzuladenden Bewerber ist die Anzahl an betreuten Anwartschaftsberechtigten in der Betrieblichen Mitarbeitervorsorge. Es werden jene acht Bewerber mit der größten Anzahl an betreuten Anwartschaftsberechtigten in der Betrieblichen Mitarbeitervorsorge in die zweite Stufe des Verfahrens eingeladen. Sollten mehrere Bewerber an letzter Stelle, die zur Einladung in die zweite Stufe berechtigt, gereiht sein, werden alle an dieser Stelle sowie besser gereihten Bewerber in die zweite Stufe eingeladen. Im Übrigen ist der ORF berechtigt, jederzeit das gegenständliche Verfahren zu beenden; die Beauftragung bedarf der (nach Vorliegen des Verfahrensergebnisses noch einzuholenden) Zustimmung der zuständigen Gremien des ORF. 6. HINWEISE ZUM VERHANDLUNGSVERFAHREN (2. STUFE) Die gemäß Punkt 5. ausgewählten Bewerber werden in die 2. Stufe des Verhandlungsverfahrens, und damit zur Abgabe von Angeboten eingeladen. Vor Abhaltung der Verhandlungsgespräche erfolgt ein Shortlisting entsprechend nachstehendem Modus. Alle ausgewählten Bieter werden eingeladen ein erstes, ausschließlich die Kosten und Performance betreffendes Angebot abzugeben. Unter Kosten und Performance wird einerseits die Höhe der mit verbindlich angebotenen Kosten des Abfertigungsguthabens von 2017 bis 2036 Verwaltungskosten und Vermögensverwaltungskosten inkl. allfälliger Staffelungen auf Basis einer vereinfachten ORF Bestandsentwicklung nach 20 Jahren, andererseits die Performance des Zeitraums 2012 bis des jeweiligen Bieters verstanden. Der vom Bieter errechnete Wert wird von der sachverständigen Mercer (Austria) GmbH rechnerisch überprüft. Jene 5 Bieter, deren Angebote die höchste Punkteanzahl zum Kriterium Kosten und Performance aufweisen, werden in weiterer Folge zur Abgabe eines Qualitätsangebotes eingeladen. Die übrigen Bieter sind nicht berechtigt, weitere Angebote abzugeben. Es wird bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass jene Bieter, deren Angebote sich zwar unter den 5 Angeboten mit der höchsten Punkteanzahl zum Kriterium Kosten und Performance befinden, jedoch aufgrund der von ihnen erreichten Punkte keine Chance auf Zuschlagsentscheidung zu ihren Gunsten haben, ebenfalls nicht zur Abgabe weiterer Angebote eingeladen werden. Die angebotenen Kosten können nach der Shortlistingentscheidung nur mehr im Last an Best Offer zugunsten des ORF nachgebessert werden. Die shortgelisteten Bieter werden zur Abgabe ihrer Qualitätsangebote welche aus einem Konzept Veranlagung und Konzept Service und Zusammenarbeit bestehen und in weiterer Folge (sofern

13 ihre Angebote nicht auszuscheiden sind) zu einem Hearing samt Verhandlungsrunde vor der Jury, welche aus den nachfolgend genannten Personen besteht, eingeladen: Ing. Werner Ertl (ORF, Zentralbetriebsrat), Mag. Isabella Harrer-Schoder (ORF, Leiterin Finanzen K 1), Mag. Matthias Jäger (ORF, Leiter Personalverrechnung K 1-3), Christiana Jankovics, Bakk.phil. (ORF, Zentralbetriebsrätin), Mag. Michaela Plank (Mercer (Austria) GmbH, Principal) und Mag. Thomas Wondrak (Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für die Fachbereiche Betriebliches Vorsorgewesen und Pensionskassen). Die Jury bewertet infolge der Hearings die Qualitätsangebote der Bieter entsprechend den in der 2. Stufe des Verfahrens festgelegten Bewertungskriterien Veranlagung und Konzept Service und Zusammenarbeit. Im Anschluss ist ein Last and Best Offer abzugeben, in dem das Qualitätsangebot zum Stand des Hearings bestätigt wird und gegebenenfalls verbesserte Kosten angeboten werden. Bestbieter ist jener Bieter mit den meisten Punkten zum Bewertungskriterium Kosten und Performance und Qualität. Mit freundlichen Grüßen Beilagen:./A Teilnahmeantrag./B Patronatserklärung./C Subunternehmererklärung/Verfügbarkeitserklärung C. Casati

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