Erläuterungen zum Teilnahmeantrag Beschaffung von Versicherungsdienstleistungen

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1 Landesholding Burgenland GmbH Erläuterungen zum Teilnahmeantrag Auftraggeber: Landesholding Burgenland GmbH Marktstraße 3 A-7000 Eisenstadt T: F: office@landesholding-burgenland.at Kontaktperson: MMag. Dr. Claus Casati, Rechtsanwalt Mariahilferstraße 1b/17 A-1060 Wien T: F: office@casati.at Verhandlungsverfahren mit vorangehender EU-weiter Bekanntmachung im Oberschwellenbereich Einreichfrist Bewerbungsunterlagen: bis spätestens , Uhr, physisch einlangend bei Kontaktperson (nicht per Telefax oder ) Frist für Fragen zu den Teilnahmeunterlagen: bis spätestens , 10:00 Uhr, an die Kontaktperson (per Telefax oder )

2 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines zum Ausschreibungs- und Leistungsgegenstand Hintergrund und Auftraggeber Landesholding Burgenland Art des Vergabeverfahrens Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens Vertragslaufzeit Versicherungsnehmer / Begünstige Qualitätsstandards / Versicherungsbedingungen Versicherungsmakler / Assekuradeur Allgemeines zum Vergabeverfahren Gesetzliche Grundlagen und gewähltes Verfahren Teilnahmeunterlagen Abholung der Teilnahmeunterlagen Bekanntgabe allfälliger Berichtigungen und allfälliger Streitigkeiten bezüglich des Vergabeverfahrens Öffnung der Teilnahmeunterlagen und Angebote Besondere Pflichten Bewerber/Bieter Bewerber-/Bietergemeinschaften Subunternehmer, verbundene Unternehmen, Berufung auf sonstige Dritte und Weitergabe des Auftrags Vollständigkeit Kein Kostenersatz für Legung von Teilnahmeunterlagen und Abgabe Angebot Eingeschränkte Schadenersatzverpflichtungen AG Hinweise auf das fortgesetzte Verfahren Prüfung Teilnahmeunterlagen / Einladung fortgesetztes Verfahren (2. Stufe) Alternativangebote/Abänderungsangebote Teilvergaben/Teilwiderruf/Teilangebote Widerruf Rechenfehler Binde-/Zuschlagsfrist für das Angebot Widerruf des Verfahrens

3 3 Bewerber Berufliche Zuverlässigkeit, Befugnis, Rechtsfähigkeit, Mindestkriterien, Leistungsfähigkeit Nachweise, die von den Bewerbern zur Beurteilung der Erfüllung der Mindestanforderungen vorzulegen sind, soweit nicht zu Recht auf den Auftragnehmerkataster Österreich verwiesen wird Rechtsfähigkeit Befugnis / Konzession Zuverlässigkeit Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Technische Leistungsfähigkeit Auswahlkriterien Allgemeines Auswahlkriterien zu Los 1, Los 2, Los 3, Los 5, Los 6 und Los 7: Auswahlkriterien zu Los 4: Auswahl Zuschlagskriterien Auftragnehmerkataster Österreich Termine Checkliste Anhang

4 1 Allgemeines zum Ausschreibungs- und Leistungsgegenstand Soweit im Weiteren nicht ausdrücklich Gegenteiliges bestimmt ist, gelten sämtliche Begriffe für natürliche Personen, für Personen weiblichen und männlichen Geschlechts gleichermaßen und wird insbesondere zugunsten einer leichteren Lesbarkeit von einer diesbezüglichen Doppelung ausnahmsweise abgesehen. Im Übrigen geltend die Begriffsdefinitionen des Bundesvergabegesetzes (BGBl I 2006 idgf, kurz: BVergG ). 1.1 Hintergrund und Auftraggeber Landesholding Burgenland Auftraggeber (kurz: AG) ist die Landesholding Burgenland GmbH. Die Landesholding Burgenland GmbH ist öffentlicher Auftraggeber im Sinne des Bundesvergabegesetztes 2006 (BGBI. I Nr. 17/2006 idf BGBI II Nr. 250/2016 kurz: BVergG 2006). Die Landesholding Burgenland GmbH versteht sich als zentrale Lenkungs- und Steuerungseinheit der wichtigsten Landesunternehmen. Sie ist zum einen das operative Leitungsorgan, das Impulse setzt und die Richtung vorgibt. Zum anderen agiert sie als Koordinations- und Servicestelle, die ihre Rolle als Dienstleister wahrnimmt und alle Organisationen bestmöglich unterstützt, indem sie zentrale Aufgaben übernimmt und Shared Services anbietet. Ziel der Landesholding Burgenland GmbH ist die Vernetzung aller Tochterunternehmen (vgl Organigramm Anlage./D). Dadurch sollen die Ressourcen innerhalb des Netzwerks optimal genutzt, der Austausch gefördert und Synergien erzielt werden. Gleichzeitig wird großer Wert auf Eigenverantwortlichkeit und Selbstständigkeit gelegt. So sollen die einzelnen Töchter die neu geschaffenen Freiräume nutzen, um ihre Kernaufgaben noch besser wahrzunehmen und ihre Stärken auszubauen Art des Vergabeverfahrens Es wird ein Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung nach den Vorschriften des Österreichischen Bundesvergabegesetzes 2006 (BGBl I Nr. 17/2006 idgf) im Oberschwellenbereich durchgeführt. 4

5 1.2 Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens 1 Ausgeschrieben sind folgende in 7 (sieben) Losen gefasste Versicherungsleistungen: a. Konzern festgelegte Versicherungsprogramme ( Konzernpolizze ) Los 1: Eine Konzern-Betriebshaftpflichtversicherung exklusive Burgenländische Krankenanstalten GmbH (im Folgenden kurz KRAGES ), Energie Burgenland AG inkl. aller Tochtergesellschaften, Burgenländische Pflegeheim Betriebs-GmbH und Seewinkel Therme VN 2 : Landesholding Burgenland GmbH mitversichert: alle sonstigen Tochtergesellschaften (Mehrheitsbeteiligungen) Los 2: Eine Konzern-D&O-Versicherung exklusive Energie Burgenland AG inkl. aller Tochtergesellschaften VN: Landesholding Burgenland GmbH bedingungsgemäß mitversichert: alle Tochtergesellschaften (Mehrheitsbeteiligungen) Los 3: Eine Konzern-Strafrechtsschutz-Versicherung exklusive Energie Burgenland AG inkl. aller Tochtergesellschaften VN: Landesholding Burgenland GmbH bedingungsgemäß mitversichert: alle Tochtergesellschaften (Mehrheitsbeteiligungen) Los 4: Vier Spitals-Haftpflicht-Versicherungen und eine KRAGES Betriebshaftpflichtversicherung inkl. der im Konzept genannten Tochtergesellschaften b. Konzern Rahmenlösungen optional für die Tochtergesellschaften Los 5: Eine Rahmen-Vereinbarung, Sach- und Betriebsunterbrechungsversicherung, All-Risk; einzelne Versicherungspolizzen für die Tochtergesellschaften Los 6: Eine Rahmen-Vereinbarung, Elektronik-Versicherung, All-Risk; einzelne Versicherungspolizzen für die Tochtergesellschaften Los 7: Eine Rahmen-Vereinbarung, Dienstreisekaskoversicherung; einzelne Versicherungspolizzen für die Tochtergesellschaften 1 Weitere Details sowie die Vertragsbedingungen und geforderte Versicherungssummen werden den eingeladenen Bietern in der zweiten Stufe des Verfahrens bekannt gegeben. 2 Versicherungsnehmer 5

6 Die Bewerber sind frei, zu einem, mehreren oder allen Losen einen Teilnahmeantrag abzugeben. In diesem Zusammenhang wird besonders auf Punkt 2.7 hingewiesen. Nicht Gegenstand ist die Leistung eines Versicherungsmaklers / Versicherungsberaters. 1.3 Vertragslaufzeit Die ausgelobten Versicherungsverträge beginnen jeweils mit , 00:00 Uhr und werden auf die Dauer von 10 Jahren abgeschlossen. Die Verträge können vom Versicherer und vom Versicherungsnehmer unter Einhaltung einer 6-monatigen Kündigungsfrist zum 30. Juni eines Kalenderjahres gekündigt werden, sodass die Verträge mit des Kalenderjahres der Kündigung aufgelöst werden. Darüber hinaus verzichten beide Vertragspartner bis zum auf die Ausübung ihres Kündigungsrechts im Schadenfall. Danach gilt auch im Schadenfall eine sechsmonatige Kündigungsfrist. Die Prämienhauptfälligkeit ist je Vertrag der eines jeden Kalenderjahres. Nach Ablauf von 10 Jahren verlängern sich die ausgelobten Versicherungsverträge automatisch um jeweils ein Jahr, sofern von keinem Vertragspartner 6 (sechs) Monate vor Vertragsende eine schriftliche Kündigung erfolgt. Auch diese Vertragsverlängerung verlängert sich mit der Fortsetzung des Vertrages, sodass sich der Vertrag jeweils um ein Jahr verlängert, sofern dieser von keinem Vertragspartner 6 (sechs) Monate vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Erfolgt aus welchem Grund auch immer eine Auflösung eines Vertrages während der Versicherungsperiode so gebührt dem Versicherer die Prämie für die bis dahin verstrichene Vertragslaufzeit. Die Abrechnung der Prämie erfolgt pro rata temporis unter Ausschluss der Rückforderung eines allenfalls gewährten Dauerrabattes. 1.4 Versicherungsnehmer / Begünstige Klarstellend wird festgehalten, dass die Landesholding Burgenland GmbH Versicherungsnehmerin der Lose 1, 2 und 3 ist; ihre Tochtergesellschaften sind mitversichert bzw. begünstigt. Versicherungsnehmer bei Los 4 ist die KRAGES. 6

7 Hinsichtlich der Lose 5,6 und 7 sollen Rahmenvereinbarungen zwischen AG und AN geschlossen werden. Versicherungsnehmer sind dann die einzelnen Tochtergesellschaften. Das Land Burgenland ist in keinem der 7 Lose Versicherungsnehmer. 1.5 Qualitätsstandards / Versicherungsbedingungen Es gilt materiell österreichisches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Eisenstadt (Österreich). Die konkreten Qualitätsstandards und Versicherungsbedingungen sind der zweiten Stufe vorbehalten. 1.6 Versicherungsmakler / Assekuradeur Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass nur Versicherer, die über eine entsprechende Befugnis/Konzession gemäß Punkt verfügen, an gegenständlichem Verhandlungsverfahren als Bewerber, Teil einer Bewerbergemeinschaft oder als Subunternehmer teilnehmen dürfen. Versicherungsmakler und Assekuradeure sind an gegenständlichem Verfahren weder als Bewerber, noch als Teil einer Bewerbergemeinschaft oder als Subunternehmer teilnahmeberechtigt. 7

8 2 Allgemeines zum Vergabeverfahren 2.1 Gesetzliche Grundlagen und gewähltes Verfahren Die Landesholding Burgenland GmbH ist öffentlicher Auftraggeber im Sinne des Bundesvergabegesetztes 2006 (BGBI. I Nr. 17/2006 idf BGBI II Nr. 250/2016 kurz: BVergG 2006). Das Vergabeverfahren erfolgt im Verhandlungsverfahren mit vorangehender Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union. Bei der Ausführung des Auftrags sind die Bestimmungen des Übereinkommens der Internationalen Arbeitsorganisation, BGBl 20/1951 in der jeweils geltenden Fassung einzuhalten. Des Weiteren hat der Auftragnehmer die Verpflichtungen der Übereinkommen Nr. 29, 87, 94, 95, 98, 100, 105, 111 und 138 der Internationalen Arbeitsorganisation, BGBl 228/1950, 20/1952, 39/1954, 81/1958, 86/1961, 111/1973 und BGBl III 200/2001, BGBl III 2002/41 und BGBl 2004/105 einzuhalten. Die in diesem Sinn in Österreich unter anderem zu beachtenden arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften können bei der jeweils örtlich zuständigen Interessenvertretung der Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer (Wirtschaftskammer Österreich bzw. Arbeiterkammer) eingesehen werden. Es wird darüber hinaus insbesondere auf die bei der Ausführung des Auftrags einzuhaltenden Vorschriften des Ausländerbeschäftigungsgesetzes und des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes hingewiesen. Zuständige Nachprüfungsbehörde ist das Landesverwaltungsgericht Burgenland Landhaus-Neu Europaplatz Eisenstadt T: /1100 F: / verwaltungsgericht@bgld.gv.at Das Vergabeverfahren ist in 2 Stufen aufgeteilt: Stufe 1: Stufe 2: Bewerbung / Versicherungsdienstleister-Vorauswahl Einladung zur Abgabe von Angeboten 8

9 Nochmals wird festgehalten, dass alle in den gegenständlichen Teilnahmeunterlagen bzw im weiteren Vergabeverfahren verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gleichermaßen für Personen sowohl weiblichen als auch männlichen Geschlechts gelten. In diesem Sinn sind insbesondere die Begriffe Bewerber, Bieter und Auftragnehmer zu verstehen, wobei diese Begriffe zusätzlich für alle Personen auf Seiten des Bewerbers, Bieters und Auftragnehmers gelten. Im Hinblick auf die Größe des Projekts werden 5 Bewerber je Los (insgesamt daher maximal 35 Bewerber) zum Verhandlungsverfahren (2. Stufe) eingeladen. Sollte ein / mehrere zur Angebotslegung eingeladener Bewerber am Verhandlungsverfahren nicht teilnehmen wollen bzw von einer solchen Verhandlung zurücktreten, ist der AG berechtigt, weitere geeignete Bewerber allenfalls unter Erstreckung der Angebotsfrist nach zu nominieren. 2.2 Teilnahmeunterlagen Die Teilnahmeunterlagen bestehen aus dem rechtsverbindlich zu unterfertigenden Teilnahmeantrag, den angeforderten Erklärungen, Nachweisen und sonstigen (freiwillig vorzulegenden) Unterlagen. Die Bewerber haben die Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt in einem verschlossenen Kuvert/Paket mit gut sichtbarerer Aufschrift Teilnahmeantrag: Landesholding Burgenland GmbH Versicherungsdienstleistungen BITTE NICHT VORZEITIG ÖFFNEN an die Kontaktperson zu übermitteln oder bei dieser direkt während den Büroöffnungszeiten (Montag Donnerstag 8:00 bis 18:00; Freitag: 8:00 bis 15:00) abzugeben. Die Teilnahmeunterlagen haben bis spätestens , 10:00 Uhr, in der Kanzlei Dr. Casati einzulangen. Die Übermittlung der Teilnahmeunterlagen/Angebote per E- Mail/Telefax ist ausgeschlossen. Das Risiko der Beschädigung oder des verspäteten Einlangens der Teilnahmeunterlagen bzw. der Angebote trägt der Bewerber/Bieter. Das Risiko der irrtümlichen Öffnung der Teilnahmeunterlagen bzw. Angebote trägt der Bewerber/Bieter, wenn der Teilnahmeantrag/Projektunterlagen nicht mit der in diesem Absatz bzw. in der Aufforderung zur Einreichung der Angebote geforderten Aufschrift versehen ist. Das Risiko des Nichteinlangens oder des verspäteten Einlangens von falsch adressierten Teilnahmeunterlagen bzw. Angeboten bei der Kontaktperson/vergebenden Stelle (Kanzlei Dr. Casati) trägt ebenfalls der Bewerber/Bieter. 9

10 Textänderungen, Streichungen oder Radierungen in den Vorgaben des Teilnahmeantrages, der Erklärungen und der Projektunterlagen sind unzulässig. Streichungen oder Radierungen in den Angaben des Bewerbers sind unzulässig, soweit sie nicht in einer dem Teilnahmeantrag angeschlossenen Korrekturliste eingetragen und rechtsverbindlich unterfertigt sind. Die Bewerber stellen sicher, dass sie keine widersprechenden Erklärungen abgeben. Wenn ein Bewerber widersprechende Erklärungen abgibt, gilt diese Erklärung als nicht abgegeben, was zur Folge haben kann, dass der Teilnahmeantrag oder die Projektunterlagen wegen Unvollständigkeit ausgeschieden werden. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich in deutscher Sprache durchgeführt. Die Bewerber/Bieter haben die Teilnahmeunterlagen/Angebote in deutscher Sprache zu verfassen. Von den Bewerbern eingeforderte Nachweise, die in einer anderen Sprache verfasst sind, bedürfen einer beglaubigten Übersetzung. Alternativ zur beglaubigten Übersetzung genügt eine "einfache" Übersetzung, verbunden mit der eidesstättigen Erklärung des Bewerbers, dass die Übersetzungen richtig sind. Geldbeträge (Angebotspreise, Umsatzzahlen, Auftragswerte und Referenzaufträge) sind in Euro anzugeben. Soweit Geldbeträge in einer anderen Währung angegeben sind, bedarf es diesbezüglich einer Ergänzung um Euro-Werte. 2.3 Abholung der Teilnahmeunterlagen Die Teilnahmeunterlagen (Erläuterungen zum Teilnahmeantrag inklusive Anhänge./A bis./d) können ab sofort bis zum Ende der Frist für die Abgabe der Teilnahmeunterlagen unter der URL online abgerufen und bei der Kontaktperson werktags während der Büroöffnungszeiten (Montag Donnerstag: 8:00 bis 18:00; Freitag: 8:00 bis 15:00) abgegeben werden. Sollte der online-abruf wider Erwarten nicht funktionieren, können die Teilnahmeunterlagen auch mittels bei der Kontaktperson angefragt werden bzw. sind bekanntgewordene Abrufprobleme der Teilnahmeunterlagen der Kontaktperson durch die Bewerber umgehend bekanntzugeben. Die Behebung der Teilnahmeunterlagen ist für die Teilnahme am gegenständlichen Vergabeverfahren nicht verpflichtend. Solange aber die Teilnahmeunterlagen vom interessierten Bewerber nicht behoben werden, können seine Anfragen nicht beantwortet, 10

11 allgemeine Auskünfte nicht erteilt und allfällige Änderungen der Teilnahmeunterlagen nicht persönlich mitgeteilt werden. Ein interessierter Bewerber, der Teilnahmeunterlagen behoben hat, kann bis längstens zum unter Punkt 4 genannten Termin (einlangend bei der Kontaktadresse) Anfragen hinsichtlich der Teilnahmeunterlagen schriftlich (Fax oder Brief oder ) stellen. Die Auskünfte zu allen Anfragen werden allen bekannten potentiellen Bewerbern in anonymisierter Form bis spätestens zum unter Punkt 4 genannten Termin per Telefax oder mitgeteilt bzw. erfolgt weiters bis zum unter Punkt 4 genannten Termin eine Onlinestellung der erstellten Fragenbeantwortung sowie allfälliger Berichtigungen und/oder Klarstellungen. Das Risiko des Zugangs an die vom Bewerber/Bieter genannte Adresse trägt der Bewerber/Bieter. Sollte er vor dem jeweiligen Abgabetermin keine Benachrichtigung erhalten haben bzw. keine Online-Stellungen erfolgt sein, hat er bei der Kontaktperson nachzufragen, ob eine allgemeine Bekanntmachung (Fragebeantwortung) ausgesandt wurde. Anfragen, Auskünfte und sonstige einfache Korrespondenz können per Telefax oder Brief an die angegebene Adresse/Nummer der Kontaktperson erfolgen. Korrespondenz im E- Mail-Verkehr ist ausschließlich an die -Adresse der Kontaktperson zulässig. Das Risiko des Zugangs dieser Schreiben/Mitteilungen trägt ausschließlich der Bewerber/Bieter. Angebote und Teilnahmeunterlagen sind ausschließlich in einem verschlossenen Kuvert/Paket beim Auftraggeber in physischer Form unter Anschluss eines Datenträgers (1-fach), auf dem sämtliche Unterlagen elektronisch gespeichert sind, abzugeben bzw. an diese per Post zu übermitteln. Eine Übermittlung der Teilnahmeunterlagen/Angebote per Telefax oder ist ausgeschlossen. 2.4 Bekanntgabe allfälliger Berichtigungen und allfälliger Streitigkeiten bezüglich des Vergabeverfahrens Sind Informationen zu berichtigen, die Gegenstand der Vergabebekanntmachung waren, erfolgt die Berichtigung ebenfalls in den Bekanntmachungsmedien. Im Übrigen erfolgt die Berichtigung durch Mitteilung an die persönlich bekannten Interessenten im gegenständlichen Vergabeverfahren bzw. durch Online-Stellung unter der bekanntgegebenen URL (siehe oben). 11

12 2.5 Öffnung der Teilnahmeunterlagen und Angebote Die Öffnung der fristgerecht eingelangten Teilnahmeunterlagen bzw. Angebote erfolgt jeweils kommissionell und wird protokolliert. Die Bewerber / Bieter sind jeweils nicht berechtigt, an der Öffnung der Teilnahmeunterlagen bzw. Angebote teilzunehmen. 2.6 Besondere Pflichten Bewerber/Bieter Bewerber/Bieter haben die Teilnahmeunterlagen/Ausschreibungsunterlagen vollständig abzugeben bzw. zu erstellen. Sie haben dabei den Sorgfaltsmaßstab eines ordentlichen Geschäftsmannes zu beachten. Bewerber/Bieter haben allfällige Unklarheiten, insbesondere alle kalkulationsrelevanten Umstände, durch eine entsprechende Fragestellung (Ersuchen um Auskunftserteilung) klarzustellen. Die nachträgliche Anfechtung der bekanntgegebenen Bestimmungen wegen Irrtums ist ausgeschlossen. In diesem Sinn sind Bewerber/Bieter verpflichtet, allfällige Unklarheiten durch entsprechende Fragestellung zu klären. Allfällige Annahmen durch den Bewerber/Bieter, die durch derartige Fragestellungen hätten geklärt werden können, sind soweit sie zu Ungunsten des Auftraggebers auszulegen wären unzulässig und ist der Bewerber/Bieter in diesem Fall jedenfalls zur Fragestellung an die Kontaktperson verpflichtet; dies bei sonstigen konkludenten Verzicht eines allenfalls dem Bewerber/Bieter daraus entstehenden Schadens. Darüber hinaus haben Bewerber/Bieter die Kontaktstelle (siehe oben) über alle jene Ausschreibungsbestimmungen oder allgemeine Vertragsbedingungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen, durch die sie sich beschwert erachten. Sofern dies möglich und zumutbar ist, haben sie den Auftraggeber bzw. die vergebende Stelle bei der rechtskonformen Ausschreibung und Auftragsabwicklung zu unterstützen. Verletzt ein Bewerber/Bieter diese Warn- oder Unterstützungspflicht schuldhaft und beruft er sich auf diese Verletzung in einem späteren Verfahren, hat er jene Kosten zu tragen, welche dem Auftraggeber bzw. der vergebenden Stelle durch die verspätete Beschwerde entstanden sind. Die Bewerber/Bieter erklären, dass sie sich an keinen unzulässigen oder gegen die Interessen des Auftraggebers gerichteten Absprachen (insbesondere mit Mitbewerbern) beteiligen. Sie haften dem Auftraggeber für etwaige durch unzulässige Absprachen verursachte Schäden und haben einen allfälligen, durch die unzulässigen Absprachen gewonnenen Vorteil dem Auftraggeber herauszugeben. 12

13 Die von der vergebenden Stelle zur Verfügung gestellten Teilnahmeunterlagen enthalten vertrauliche Informationen. Darüber hinaus sind diese Unterlagen urheberrechtlich geschützt. Bewerber/Bieter haben die Vertraulichkeit der Unterlagen und die Urheberrechte des Auftraggebers bzw. der vergebenden Stelle zu wahren. Es ist ihnen insbesondere untersagt, Kopien dieser Unterlagen auch auszugsweise an Dritte weiterzugeben, die am vorliegenden Vergabeverfahren weder als Bewerber/Bieter noch als Subunternehmer teilzunehmen beabsichtigen. Sofern sie Unterlagen an potentielle Bewerber oder Subunternehmer weitergeleitet haben, haben die Bewerber/Bieter den Dritten über die geforderte Einhaltung der Rechte des Auftraggebers bzw. der vergebenden Stelle nachweislich zu informieren und diesen dieselben Pflichten überzubinden. 2.7 Bewerber-/Bietergemeinschaften Bewerber- und Bietergemeinschaften (Arbeitsgemeinschaften) sind soweit dem nicht das Kartellrecht entgegensteht bei den Losen 1,2,3,5,6 und 7 zugelassen. Bewerber- und Bietergemeinschaften (Arbeitsgemeinschaften) zum Los 4 sind in gegenständlichem Verfahren nicht zugelassen. Der Anbietermarkt ist derart eingeschränkt, dass dieser is des Wettbewerbs eine Bietergemeinschaft ausschließt. Die Einbindung von Rückversicherungskapazitäten ist zulässig und gilt jedenfalls nicht als Bewerber- und Bietergemeinschaft. Die Bildung einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft aus den zur Abgabe von Angeboten eingeladenen Bewerbern ist soweit diese zugelassen sind - binnen 14 Tagen ab Aufforderung zur Einreichung der Angebote mitzuteilen. Es ist jeweils 100% Kapazität verpflichtend anzubieten. Abweichungen sind unzulässig und führen zum Ausscheiden des Bieters. Nochmals wird darauf hingewiesen, dass Versicherungsmakler und Assekuradeure an gegenständlichem Verfahren weder als Bewerber, noch als Teil einer Bewerbergemeinschaft oder als Subunternehmer teilnahmeberechtigt sind. 13

14 2.8 Subunternehmer, verbundene Unternehmen, Berufung auf sonstige Dritte und Weitergabe des Auftrags Bewerber/Bieter können in den Teilnahmeunterlagen sowie in den Angeboten rechtsverbindlich den Einsatz von bestimmten Subunternehmern anbieten. Soweit die Leistungsfähigkeit (dh insbesondere die Referenzen dieser Subunternehmer) und/oder Befugnis des Subunternehmers, von verbundenen Unternehmen oder sonstige Personen bei der Auswahl der zur Abgabe der Angebote einzuladenden Bewerber sowie bei der Auswahl des Bestbieters berücksichtigt werden soll (sogenannte notwendige Subunternehmer), hat der Bieter zum Zeitpunkt der Abgabe der Teilnahmeunterlagen den Nachweis zu erbringen, dass diese Unternehmen für das gegenständliche Angebot zur Verfügung stehen (Vorlage einer rechtsverbindlich gefertigten Patronatserklärung im Sinne des Anhangs./B, bzw der Subunternehmererklärung im Sinne des Anhangs./C). Diese rechtsverbindlich angebotenen Subunternehmer/verbundenen Unternehmen sind bei einer allfälligen Auftragserteilung in jenem Umfang einzusetzen, wie dies in den Teilnahmeunterlagen/Angeboten rechtsverbindlich angeboten wurde. Ein Unternehmer darf für unterschiedliche Bieter Subunternehmer sein und kann für mehrere Bewerber agieren, soweit dem nicht das Kartellrecht/Wettbewerbsrecht entgegensteht. Nicht notwendige Subunternehmer können auch noch im Zuge der Angebotsabgabe genannt werden. Sollten sie mehr als 10% des Leistungsvolumens erbringen, müssen sie spätestens mit Abgabe des Angebots unter Nachweis ihrer Eignung genannt werden. Die Weitergabe des gesamten Auftrags ist unzulässig; dies gilt auch für die Weitergabe an verbundene Unternehmen. 2.9 Vollständigkeit Die Bewerber/Bieter übernehmen für die Vollständigkeit ihrer Angaben/Erklärungen/Angebote eine Garantie. In diesem Sinn sind alle Kosten, die mit dem Angebot verbunden sind, bei der Erstellung und Abgabe des Angebots mit einzukalkulieren; 14

15 haben Bewerber im Teilnahmeantrag (Anhang./A) das Mindestprämienvolumen, das für die Bewertung ihrer Leistungsfähigkeit in Frage kommt, anzugeben (vgl hierzu Punkt 3.1 technische Leistungsfähigkeit). Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob der Bieter alle Angaben vollständig gemacht hat. Die Eignungsprüfung beschränkt sich auf die Angaben der Bewerber/Bieter Kein Kostenersatz für Legung von Teilnahmeunterlagen und Abgabe Angebot Eingeschränkte Schadenersatzverpflichtungen AG Die Bewerber legen Teilnahmeunterlagen und Angebote ausschließlich in ihrem eigenen Interesse. Sämtliche mit der Abgabe von Teilnahmeunterlagen und der Abgabe/Kalkulation von Angeboten verbundenen Kosten haben die Bewerber/Bieter selbst zu tragen. Es werden keine Kosten ersetzt. Dies gilt auch für die Vorlage geforderter Angebotsunterlagen und verlangter Aufklärungen, Nachreichungen, etc. Die Haftung des Auftraggebers, seiner Mitarbeiter und Gehilfen aus und in Zusammenhang mit dem gegenständlichen Vergabeverfahren bzw darauf beruhender Folgeaufträge ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen und bei grober Fahrlässigkeit mit EUR ,-- begrenzt, wobei eine Haftung des AG jedenfalls nur dann in Betracht kommen kann, wenn der Bewerber seinen Aufklärungspflichten gemäß Punkt 2.6 nachgekommen ist. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten der Organe, Mitarbeiter und Gehilfen des Auftraggebers. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht für Personenschäden Hinweise auf das fortgesetzte Verfahren Prüfung Teilnahmeunterlagen / Einladung fortgesetztes Verfahren (2. Stufe) Der Auftraggeber beabsichtigt, innerhalb relativ kurzer Zeit die Bewertung der Teilnahmeunterlagen abzuschließen und maximal 5 (fünf) geeignete Bewerber je Los (insgesamt sohin 35 Bewerber) zur Einreichung eines ersten Angebots einzuladen. In diesem Sinn wird auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der eingereichten Unterlagen besonderer Wert gelegt. Sollte lediglich die Eigenerklärung gemäß 70 BVergG (vgl. Pkt 3.2) abgegeben werden, werden diesen Bewerbern angemessene, aber kurze Fristen zur Nachreichung der Unterlagen eingeräumt, nämlich maximal 3 (drei) Werktage für den Eingang der geforderten Unterlagen. Dies gilt auch für den Fall, dass sonstige behebbare Mängel vorliegen, insbesondere Unterlagen unvollständig sein sollten und diese Unvollständigkeit der Unterlagen nicht ohnehin zu einem Ausscheiden des Bewerbers führen. 15

16 Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach dem Billigstangebotsprinzip. Die Entscheidungen werden jeweils ausschließlich hinsichtlich der einzelnen Lose getroffen. In diesem Sinn ist die Variante eines Gesamtangebots bzw. Rabatte für einzelne Lose bei Gesamtangeboten ausgeschlossen bzw. werden Gesamtangebote aller Lose nur als Angebot von den hiervon erfassten Losen beurteilt Alternativangebote/Abänderungsangebote Alternativangebote/Abänderungsangebote sind unzulässig Teilvergaben/Teilwiderruf/Teilangebote Widerruf Rechenfehler Teilvergaben/Teilwiderruf/Teilangebote sind nach den einzelnen Losen zulässig. Zu den einzelnen Losen siehe Punkt 1.2. Die Entscheidungen werden jeweils ausschließlich hinsichtlich der einzelnen Lose getroffen. In diesem Sinn ist die Variante eines Gesamtangebots bzw. werden Gesamtangebote aller Lose nur als Angebot von den hiervon erfassten Losen beurteilt. Erfolgt ein Widerruf aus objektiven Gründen (wie z.b. einer berechtigten Beschwerde eines Bieters), sind Ansprüche (insbesondere Schadenersatzansprüche) der Bieter im Zusammenhang mit der vorliegenden Ausschreibung ausgeschlossen. Als ein sachlicher Widerrufsgrund gilt insbesondere, wenn das Billigstangebot (pro Los) die intern hinterlegte Kostenschätzung um mehr als 10% übersteigt. Rechnerisch fehlerhafte Angebote werden unabhängig von der Höhe des Rechenfehlers berücksichtigt; also auch dann, wenn die Summe der Absolutbeträge aller Berichtigungen erhöhend oder vermindernd z.b. 2% oder mehr des ursprünglichen Gesamtpreises ohne Umsatzsteuer beträgt. Abweichend zu 126 Abs 4 BVergG 2006 gilt, dass auch eine Vorreihung infolge der zulässigen Berichtung eines Rechenfehlers möglich ist Binde-/Zuschlagsfrist für das Angebot Die Binde- und Zuschlagsfrist für das Angebot beträgt 3 Monate ab Abgabe des Angebots. Der Bieter ist an sein Angebot bis zum Ablauf dieser 3-Monatsfrist gebunden Widerruf des Verfahrens Die AG ist berechtigt, das Vergabeverfahren jederzeit aus sachlichen Gründen zu widerrufen. Teilwiderrufe sind nach den einzelnen Losen zulässig. Sofern dem Bewerber aus oder im Zusammenhang mit dem Widerruf Schadenersatzansprüche wegen 16

17 Vermögensschäden gegen den AG zustehen sollten, werden diese auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Als sachliche Gründe gelten insbesondere auch budgetäre Überlegungen und wenn das Billigstangebot (pro Los) die intern hinterlegte Kostenschätzung um mehr als 10% übersteigt. Erfolgt der Widerruf nach Aufforderung zur Angebotsabgabe, hat die AG nur die zur Angebotslegung aufgeforderten Bieter vom Widerruf zu verständigen. 3 Bewerber 3.1 Berufliche Zuverlässigkeit, Befugnis, Rechtsfähigkeit, Mindestkriterien, Leistungsfähigkeit Folgende Anforderungen müssen alle Bewerber teilweise in Summe mit ihren Subunternehmern bei sonstiger Nichtberücksichtigung bzw. Ausschluss erfüllen: Alle Bewerber, Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft und Subunternehmer müssen rechtsfähig sein (vgl 3.2.1). Bewerber, Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft und Subunternehmer müssen zur Erbringung der von ihnen jeweils angebotenen Leistungen befugt sein (vgl 3.2.2). Der bisherige Geschäftsbetrieb bzw. die bisherige Geschäftsführung darf keine Bedenken an der beruflichen Zuverlässigkeit des Bewerbers, Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft und der angegebenen Subunternehmer begründen (vgl 3.2.3). Die Struktur und die wirtschaftliche Situation des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft müssen sicherstellen, dass die ausgelobte Leistung problemlos erbracht wird; d.h. in concreto: der Bewerber oder zumindest ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft, muss eine Mindestbonität laut KSV/oder vergleichbarer Kreditschutzwürdigkeit von sehr geringes Insolvenzrisiko (maximales KSV-Rating bis inkl. 299) nachweisen können oder eine Bestätigung einer international anerkannten Ratingagentur (zb Standard & Poor s, Moody s, Fitch, Euler Hermes), vorlegen, aus der sich eine Bonität des Bewerbers von zumindest A- - Rating von Standard & Poor s oder ein vergleichbares Rating einer anderen Ratingagentur (Standard & Poor s, Moody s, Fitch, Euler Hermes) ergibt. 17

18 letztgültiger Kontoauszug der zuständigen Sozialversicherungsanstalt bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Sozialversicherungsanstalt; letztgültiger Kontoauszug des zuständigen Finanzamtes bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamts. In diesem Sinne müssen die geforderten Nachweise gelegt werden. Es gelten die näheren Bestimmungen in 0 und 3.3. Der Bewerber, alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft in Summe bzw. Bewerber unter Berücksichtigung der Subunternehmer (kurz: "der Bewerber") müssen ihre technische Leistungsfähigkeit nachweisen, das heißt in concreto: Der Bewerber hat über eine technische Ausstattung zu verfügen, die ihm Folgendes ermöglicht: - eine Höchstreaktionszeit auf Schadensmeldung innerhalb von 2 Werktagen; - Schadenmeldungen auf elektronischem Weg entgegenzunehmen; - vierteljährlich nach den Vorgaben der Versicherungsnehmer Schadenstatistiken und -auswertungen auf elektronischem Weg zur Verfügung zu stellen unter Angabe von Schadentag, Schadenort, Schadenart, Schadenhöhe/Rückstellung, gezahlter Betrag und aktueller Sachstand; - den Versicherungsnehmern einen festen Ansprechpartner für die Schadenbearbeitung und einen festen Ansprechpartner für die Vertragsangelegenheiten zur Verfügung zu stellen (weitere Details sind der 2. Stufe vorbehalten). Der Bewerber hat je Los über folgendes Mindestprämienvolumen hinsichtlich der jeweils ausgeschriebenen Versicherungsleistung exkl. Steuern p.a. zu verfügen: 18

19 Los 1: Allgemeine Haftpflichtversicherung EUR ,-- Los 2: D&O-Versicherung EUR ,-- Los 3: Rechtsschutzversicherung EUR ,-- Los 4: Allgemeine Haftpflichtversicherung EUR ,-- Los 5: Sach- und Betriebsunterbrechungsversicherung EUR ,-- Los 6: Elektronik-Versicherung EUR ,-- Los 7: Kfz-Kollisionskaskoversicherung EUR ,-- In diesem Sinn müssen die geforderten Nachweise gelegt werden. Es gelten die näheren Bestimmungen in 3.2.5und Nachweise, die von den Bewerbern zur Beurteilung der Erfüllung der Mindestanforderungen vorzulegen sind, soweit nicht zu Recht auf den Auftragnehmerkataster Österreich verwiesen wird Anstatt der im Folgenden geforderten Nachweise genügt zunächst die Vorlage einer eidesstättigen Bestätigung, dass der Bewerber über diese Nachweise verfügt (= Ausfüllen des Teilnahmeantrags, Anhang /.A). Alternativ können die folgenden Nachweise bereits vorgelegt werden ( 70 BVergG). Soweit Nachweise vorzulegen sind, genügen sofern nichts Gegenteiliges bestimmt ist Kopien. Diese dürfen nicht älter als 6 Monate sein. Auf Aufforderung des Auftraggebers/Kontaktperson sind die Nachweise binnen 3 Werktagen vorzulegen ( 69 BVergG). Um die Prüfung der Teilnahmeanträge zu erleichtern, werden die Bewerber ersucht, bereits mit dem Teilnahmeantrag sämtliche Eignungsnachweise vorzulegen. Zum Nachweis der Eignung sind zum Bewerber, der (allfälligen) Bewerbergemeinschaft und der allfälligen Subunternehmer jedenfalls jene Unterlagen vorzulegen, aus denen sich ihre Zuverlässigkeit und Befugnis für jene Bereiche ergibt, in denen sie eingesetzt werden. Im Folgenden werden unter dem Begriff Bewerber auch sämtliche Mitglieder einer allfälligen Bewerbergemeinschaft und die ihnen zurechenbaren Subunternehmer mit umfasst. 19

20 3.2.1 Rechtsfähigkeit Sofern der Bewerber keine natürliche Person ist: Aktueller Auszug aus dem Firmenbuch, Handelsregister und/oder einem vergleichbaren Berufsregister oder der im Herkunftsland des Bewerbers vorgesehenen Bescheinigung oder eine eidesstättige Erklärung über die Rechtsfähigkeit des Bewerbers. Sofern der Bewerber Teil eines Konzerns ist: Konzernorganigramm. Weiters sind die Gesellschaftsstruktur und etwaige Verflechtungen mit anderen Personen (verbundene Unternehmen im Sinn von 189a Z 8 UGB) übersichtlich darzustellen (Organigramm) und wenn die Leistungsfähigkeit der übrigen Konzernunternehmen bei der Bewertung mitberücksichtigt werden soll - der Nachweis, dass der Bewerber auf die Mittel dieser Personen uneingeschränkt zugreifen kann (Patronatserklärung gem. Anhang./B) Befugnis / Konzession Der Bewerber muss nach den einschlägigen Rechtsvorschriften zur Ausführung der ausgeschriebenen Leistung befugt sein. Zum Nachweis der Befugnis hat ein Bewerber aus Österreich zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Angebotsabgabe über alle für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen gesetzlich notwendigen Befugnisse und Berechtigungen zu verfügen (aufrechte Konzession gemäß 3. Abschnitt 6-12 Versicherungsaufsichtsgesetz, BGBl. Nr. 569/1978 idgf). Seine aufrechte Konzession hat der Bewerber durch Vorlage entsprechender Nachweise (Vorlage der Konzession.) mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen. In der gleichen Weise ist die Befugnis/Konzession notwendiger Subunternehmer für den Leistungsteil, den diese im Fall der Auftragserteilung durchführen sollen, nachzuweisen. Für ausländische Bewerber gilt: Nachweis inländischer Zweigniederlassung gemäß 19 oder 20 Versicherungsaufsichtsgesetz oder Nachweis aufrechte Befugnis/Konzession in einem anderen EWR-Staat gemäß Anhang VII BVergG sowie Bescheinigung der zuständige Behörde des Sitzstaats des Bewerbers an die FMA Österreich gemäß 5 Z 13 ivm 22, 23 Versicherungsaufsichtsgesetz oder Konzession FMA (vgl. 15 Versicherungsaufsichtsgesetz). 20

21 Festgehalten wird, dass ein jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft über eine Befugnis/Konzession über die von ihr zu erbringende wesentlich gekennzeichnete Leistungseinheit verfügen muss. Es wird davon ausgegangen, dass Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft ausschließlich die wesentlichen Leistungsteile erbringen und im Übrigen sicherstellen, dass die übrigen Leistungen von befugten Unternehmen erbracht werden Zuverlässigkeit Zum Nachweis der Zuverlässigkeit hat der Bewerber neben dem Teilnahmeantrag vorzulegen: - letztgültiger Kontoauszug der zuständigen Sozialversicherungsanstalt bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Sozialversicherungsanstalt, und - letztgültiger Kontoauszug des zuständigen Finanzamts bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamts sowie - Strafregisterauszug aller Geschäftsführer /Prokuristen nicht älter als 6 Monate Bezüglich der aufgezählten Nachweise gilt, dass diese sowohl vom Bewerbers selbst, allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft, sowie allfälligen angegebenen Subunternehmer jeweils in aktueller (dh nicht älter als 6 Monate) Form mit Abgabe des Teilnahmeantrags (./A) vorzulegen sind Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Zum Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit haben der Bewerber bzw. in Summe die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bzw. verbundene Unternehmen/Dritte neben dem Teilnahmeantrag vorzulegen: der Bewerber oder zumindest ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft, muss eine Mindestbonität laut KSV/oder vergleichbarer Kreditschutzwürdigkeit von sehr geringes Insolvenzrisiko (maximales KSV-Rating bis inkl. 299) nachweisen können oder eine Bestätigung einer international anerkannten Ratingagentur (zb Standard & Poor s, Moody s, Fitch, Euler Hermes), vorlegen, aus der sich eine Bonität des Bewerbers von zumindest A- - Rating von Standard & Poor s oder ein vergleichbares Rating einer anderen Ratingagentur (Standard & Poor s, Moody s, Fitch, Euler Hermes) ergibt. 21

22 letztgültiger Kontoauszug der zuständigen Sozialversicherungsanstalt bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Sozialversicherungsanstalt; UND letztgültiger Kontoauszug des zuständigen Finanzamtes bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamts Technische Leistungsfähigkeit Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit haben der Bewerber bzw. in Summe die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bzw. verbundene Unternehmen/Dritte neben dem Teilnahmeantrag vorzulegen: Teilnahmeantrag (Anhang./A) Jahresabschlüsse mit Teilnahmeantrag vorzulegen Es wird zu den Anforderungsdetails der technischen Leistungsfähigkeit ausdrücklich auf Punkt 3.1verwiesen. 22

23 3.3 Auswahlkriterien Allgemeines Für den Fall, dass mehr als 5 (fünf) geeignete Bewerber je Los einen rechtsgültigen Teilnahmeantrag fristgerecht eingebracht haben, trifft der Auftraggeber die Auswahlentscheidung je Los; und zwar anhand folgender Auswahlkriterien je Los: Auswahlkriterien zu Los 1, Los 2, Los 3, Los 5, Los 6 und Los 7: Als Referenz gilt die Versicherungsdienstleistung Allgemeine Haftpflichtversicherung (Los 1) D&O-Versicherung (Los 2) Rechtsschutzversicherung (Los 3) Sach- und Betriebsunterbrechungsversicherung (Los 5) Elektronik-Versicherung (Los 6) Kfz-Kollisionskaskoversicherung (Los 7) für die Dauer von zumindest 2 Jahren, wobei zumindest ein Jahr in der Referenzzeit gelegen sein muss und Versicherungsnehmer ein öffentlicher Auftraggeber bzw. Sektorenauftraggeber isd BVergG 2006 ist/war. KFZ-, Personen- und Kreditversicherungen gelten - außer für Los 7 - nicht als geeignete Referenz. Referenzzeit ist die Zeit beginnend von bis Ende Abgabefrist Teilnahmeantrag (siehe Punkt 4). Gewertet werden die vom jeweiligen Bewerber angegebenen Referenzen zum Kriterium Prämienhöhe wie folgt: 3 Achtung: die Auswahlkriterien zu Los 4 unterscheiden sich von den Auswahlkriterien der übrigen Lose. 23

24 Position Jährliches Prämienvolumen Ungewichtete Punkte 1 EUR jährliches Prämienvolumen 1 2 EUR jährliches Prämienvolumen 5 3 > EUR jährliches Prämienvolumen 10 Maximal kann der Bewerber je Los 10 (zehn) für die Auswahlentscheidung heranzuziehende Referenzen angeben, wobei bei Angabe von mehr als 10 Referenzen vom AG (unabhängig von deren Eignung) nur die 10 erstgenannten Referenzen beurteilt werden. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat daher bei der Reihenfolge der Nennung der Referenzen auf deren Eignung zu achten. Werden vom Bewerber besser geeignete Referenzen in der angegebenen Reihenfolge erst nach den 10 erstgenannten Referenzen angeführt, liegt es im alleinigen Ermessen des Auftraggebers, eine Umreihung vorzunehmen, um möglichst die bestgeeignetsten Bewerber für die 2. Stufe einladen zu können. Eine solche Umreihung ist jedenfalls zu begründen und hat der jeweilige Bewerber keinen Anspruch gegenüber dem AG, dass dieser eine solche Prüfung oder Umreihung vornimmt. Die Referenzen je Los müssen unterschiedliche Auftraggeber / Versicherungsnehmer aufweisen. Sofern der Bewerber ein und denselben Auftraggeber / Versicherungsnehmer für mehrere Referenzen angibt, wird nur die erstgenannte Referenz mit diesem Auftraggeber bewertet. Es liegt am Bewerber, die für ihn bestmögliche Auswahl seiner Referenzen je Los anzugeben. Es werden nur ganze Punkte vergeben. Minuspunkte werden nicht vergeben. Pro Referenz werden maximal 10 ungewichtete Punkte vergeben. In diesem Sinne können z.b. bei Vorlage von 3 (geeigneten) Referenzen 30 ungewichtete Punkte, bei Vorlage von 10 (geeigneten) Referenzen können maximal 100 ungewichtete Punkte erreicht werden. Klarstellend wird festgehalten, dass die Auswahl je Los erfolgt, dh dass je Los die 5 (fünf) besten geeigneten Bewerber in die 2. Stufe des gegenständlichen Verfahrens eingeladen werden. 24

25 3.3.3 Auswahlkriterien zu Los 4: Spital-Haftpflicht / KRAGES Verwalter-Betriebshaftpflichtversicherung (Los 4) Bewertet wird die Anzahl der Referenzen während der Referenzzeit. Referenzzeit ist die Zeit beginnend von bis Ende Abgabefrist Teilnahmeantrag (siehe Punkt 4). Als Referenz gilt die Versicherungsdienstleistung Haftpflichtversicherung für Krankenanstalten isd 2 KAKuG (Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, BGBl. Nr. 1/1957 idgf) für die Dauer von zumindest 2 Jahren, wobei ein Jahr in der Referenzzeit gelegen sein muss, wie folgt: Anzahl Referenzen Punkte / Referenz 1 einschlägige Referenz 1 Punkt 2 einschlägige Referenzen 2 Punkte / Referenz 3 einschlägige Referenzen 5 Punkte / Referenz 4 einschlägige Referenzen 7 Punkte / Referenz 5 einschlägige Referenzen 10 Punkte / Referenz Jede weitere einschlägige Referenz 10 Punkte / Referenz Maximal kann der Bewerber zu Los 4 10 (zehn) für die Auswahlentscheidung heranzuziehende Referenzen angeben wobei bei Angabe von mehr als 10 Referenzen vom AG (unabhängig von deren Eignung) nur die 10 erstgenannten Referenzen beurteilt werden. Der Bewerber hat daher bei der Reihenfolge der Nennung der Referenzen auf deren Eignung zu achten. Werden vom Bewerber besser geeignete Referenzen in der angegebenen Reihenfolge erst nach den 10 erstgenannten Referenzen angeführt, liegt es im alleinigen Ermessen des Auftraggebers, eine Umreihung vorzunehmen, um möglichst die bestgeeignetsten Bewerber für die 2. Stufe einladen zu können. Eine solche Umreihung ist jedenfalls zu begründen und hat der jeweilige Bewerber keinen Anspruch gegenüber dem AG, dass dieser eine solche Prüfung oder Umreihung vornimmt. Die Referenzen müssen unterschiedliche Auftraggeber / Versicherungsnehmer aufweisen. Sofern der Bewerber ein und denselben Auftraggeber / Versicherungsnehmer für mehrere Referenzen angibt, wird nur die erstgenannte Referenz mit diesem Auftraggeber bewertet. 25

26 Es liegt am Bewerber, die für ihn bestmögliche Auswahl seiner Referenzen anzugeben. Es werden nur ganze Punkte vergeben. Minuspunkte werden nicht vergeben. Bei Abgabe von 2 (geeigneten) Referenzen können 4 ungewichtete Punkte, bei Abgabe von 5 (geeigneten) Referenzen können 50 ungewichtete Punkte, bei Abgabe von 10 (geeigneten) Referenzen können maximal 100 ungewichtete Punkte erreicht werden Auswahl Es werden jene 5 Bewerber je Los in die 2. Stufe des Verfahrens und damit zur Abgabe eines ersten Angebots eingeladen, die die meisten ungewichteten Punkte gemäß Punkt 3.3 erreichen. Sofern mehrere Bewerber je Los fünftgereiht sind, werden alle fünftgereihten Bewerber je Los zur 2. Stufe des Verfahrens eingeladen. 3.4 Zuschlagskriterien Der Zuschlag erfolgt je Los nach dem Billigstangebotsprinzip 4. Die Entscheidungen werden jeweils ausschließlich hinsichtlich der einzelnen Lose getroffen. In diesem Sinn ist die Variante eines Gesamtangebots bzw. Rabatte für einzelne Lose bei Gesamtangeboten bzw. werden Gesamtangebote aller Lose nur als Angebot von den hiervon erfassten Losen beurteilt. 3.5 Auftragnehmerkataster Österreich Alle Bewerber, Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft und Subunternehmer können die geforderten Nachweise durch eine entsprechende Eintragung im Auftragnehmerkataster Österreich (ANKÖ) oder einer vergleichbaren Einrichtung gemäß 70 Abs 5 BVergG 2006 ersetzen. Soweit jedoch im Auftragnehmerkataster Österreich die diesbezüglichen Angaben fehlen bzw. entsprechende Angaben nicht gemacht wurden (z.b. Mitteilung über Referenzprojekte des Unternehmens bzw. der Mitarbeiter) sind diese Unterlagen der Kontaktperson gesondert vorzulegen. Kurz: Die Eintragung im Auftragnehmerkataster oder einer vergleichbaren Einrichtung ersetzt die geforderten Unterlagen nur insoweit, als tatsächlich eine entsprechende Eintragung vorgenommen ist. 4 weitere Details sind der 2. Stufe vorbehalten. 26

27 4 Termine Absendung zur Bekanntmachung Abholung der Teilnahmeunterlagen bis spätestens , 10:00 Uhr Frist zur Stellung von Fragen Auskünfte zu Anfragen bis spätestens Einreichfrist für die Anträge auf Teilnahme Einladung zur 2. Stufe voraussichtlich , 24:00 Uhr , 10:00 Uhr KW bis Informationsgespräche voraussichtlich KW Abgabe 1. Angebot voraussichtlich , 10:00 Uhr Hearing/Verhandlungsrunde voraussichtlich und Abgabe LBO voraussichtlich Beabsichtigte Zuschlagsentscheidung Auftragserteilung , 10:00 Uhr unmittelbar unmittelbar Vertragsbeginn

28 5 Checkliste Anhang Text getrennt nach Bewerber / Mitglied Bewerbergemeinschaft / Subunternehmer./1 Rechtsverbindlich unterfertigter Teilnahmeantrag; Eigenerklärung./2 In eventu 5 : aktueller Firmenbuchauszug bzw. Bestätigung über die Rechtsfähigkeit./3 In eventu: Konzernorganigramm./4 In eventu: Nachweis aufrechte Konzession gem. VAG Ja Nein./5 In eventu: Vorlage aktuelle Bankauskunft oder Auskunft Kreditschutzverband oder Nachweis KSV-Rating sehr geringe Insolvenzgefahr, dh bis inkl. max. 299 oder gleichwertiges Rating einer vergleichbaren Ratingagentur / Rückversicherungsanbieter./6 In eventu: aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung Sozialversicherungsträger oder Kontoauszug Sozialversicherungsträger./7 In eventu: aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes oder Buchungsmittelung Finanzamt; Auszug aus dem Steuerkonto./8 In eventu: Strafregisterauszug aller Geschäftsführer /Prokuristen aller Bewerber und Subunternehmer, nicht älter als 6 Monate./9 Für den Fall, dass der Bewerber Teil eines Konzerns ist: rechtsverbindlich gefertigte Patronatserklärung (Anhang./B)./10 Für den Fall, dass der Bewerber den Einsatz von Subunternehmern anbietet: rechtsverbindlich gefertigte Subunternehmererklärung (Anhang./C)./11 In eventu: Referenzbestätigungen der Auftraggeber für Bewerber, aus denen sich alle erforderlichen Angaben ergeben./12 Jahresabschlüsse./13 Datenträger (1-fach), auf dem alle Teilnahmeunterlagen abgespeichert sind./14 Sonstiges Sofern nicht bei Abgabe des Teilnahmeantrags vorgelegt wird, spätestens 3 Werktage nach Aufforderung 5 in eventu bezieht sich auf Eigenerklärung sie kann bereits jetzt vorgelegt werden oder ist binnen 3 Werktagen vorzulegen. 28

29 6 Anhang Anhang./A Anhang./B Anhang./C Anhang./D Teilnahmeantrag Patronatserklärung Subunternehmererklärung/Verfügbarkeitserklärung Überblick Tochterunternehmen 29

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