ERLÄUTERUNGEN ZUM TEILNAHMEANTRAG

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1 ERLÄUTERUNGEN ZUM TEILNAHMEANTRAG Vergabeverfahren betreffend Pachtvertrag Gastronomie Seeschlacht Auftraggeber: Hauptplatz Langenzersdorf Tel: +43 (0) Kontaktperson: Dr. Claus Casati, Rechtsanwalt Mariahilfer Straße 1b/ Wien Tel: +43 1/ Fax: +43 1/ Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung Einreichfrist Teilnahmeantrag: bis spätestens , Uhr, physisch einlangend bei Kontaktperson (nicht per Telefax oder ) Seite 1

2 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines Hintergrund und Auftraggeber Art des Vergabeverfahrens Ziel des Vergabeverfahrens Leistungsgegenstand Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung Versorgungsgebiet Ort der ausgeschriebenen Leistung Pachtflächen (laut Plan) Dauer der Leistungserbringung Allgemeines zum Vergabeverfahren Gesetzliche Grundlagen und gewähltes Verfahren Teilnahmeunterlagen Abholung der Teilnahmeunterlagen Bekanntgabe allfälliger Berichtigungen und allfälliger Streitigkeiten bezüglich des Vergabeverfahrens Öffnung der Teilnahmeunterlagen und Angebote Besondere Pflichten Bewerber/Bieter Bewerber-/Bietergemeinschaften Subunternehmer, verbundene Unternehmen, Berufung auf sonstige Dritte und Weitergabe des Auftrags Vollständigkeit Kein Kostenersatz für Legung von Teilnahmeunterlagen und Abgabe Angebot Eingeschränkte Schadenersatzverpflichtungen AG Hinweise auf das fortgesetzte Verfahren Prüfung Teilnehmerunterlagen/Einladung fortgesetztes Verfahren (2. Stufe) Alternativangebote/Abänderungsangebote Seite 2

3 2.13 Teilvergaben/Teilwiderruf/Teilangebote Widerruf Rechenfehler Binde-/Zuschlagsfrist für das Angebot Bewerber Berufliche Zuverlässigkeit, Befugnis, Rechtsfähigkeit, Mindestkriterien, Leistungsfähigkeit Nachweise, die von den Bewerbern zur Beurteilung der Erfüllung der Mindestanforderungen vorzulegen sind, soweit nicht zu Recht auf den Auftragnehmerkataster Österreich verwiesen wird Rechtsfähigkeit Befugnis Zuverlässigkeit Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Technische Leistungsfähigkeit Auswahl Allgemeines Referenzen Bewerber Gastronomiebetrieb Übersicht über Auswahlkriterien und zu vergebende Punkte Auftragnehmerkataster Österreich Termine Checkliste Anhang Seite 3

4 1 Allgemeines Soweit im Weiteren nicht ausdrücklich Gegenteiliges bestimmt ist, gelten sämtliche Begriffe für natürliche Personen, für Personen weiblichen und männlichen Geschlechts gleichermaßen und wird insbesondere zugunsten einer leichteren Lesbarkeit von einer diesbezüglichen Doppelung ausnahmsweise abgesehen. 1.1 Hintergrund und Auftraggeber Die ist ein öffentlicher Auftraggeber im Sinne des Bundesvergabegesetzes 2006 (BGBI. I Nr. 17/2006 idf BGBI II Nr. 250/2016 kurz: BVergG 2006) und dem Land Niederösterreich zuzuordnen. Die Auftraggeberin ist Bestandnehmerin der im Eigentum des Chorherrnstifts Klosterneuburg befindlichen Liegenschaft, Grundstück 505/15, EZ 52, KG Langenzersdorf, 2103 Langenzersdorf, Alleestraße 85, und Eigentümerin des auf der Liegenschaft errichteten Superädifikats, als Subbestandgeberin der Liegenschaft und Bestandgeberin des Superädifikats, auf welchem u.a. die Gastronomie Seeschlacht errichtet wurde. Die Auftraggeberin ist daher berechtigt über die im Eigentum des Chorherrnstifts Klosterneuburg befindliche Liegenschaft, Grundstück 505/15, EZ 52, KG Langenzersdorf, 2103 Langenzersdorf, Alleestraße 85, zu verfügen, insbesondere den gegenständlichen Pachtvertrag abzuschließen. 1.2 Art des Vergabeverfahrens Es gelten 8 bzw. 11 BVergG 2006 ivm mit den Bestimmungen, auf die im gegenständlichen Leitfaden ausdrücklich schriftlich Bezug genommen wird. Auf das Vergabeverfahren ist das BVergG 2006 zwar nicht anwendbar. Im Hinblick auf europarechtliche Vorgaben erfolgt das Vergabeverfahren als Verhandlungsverfahren mit vorangehender Bekanntmachung auf der Vergabebekanntmachungsplattform des Landes Niederösterreich, angelehnt an das BVergG Ziel des Vergabeverfahrens Ziel des gegenständlichen Verfahrens ist es, einen bestgeeigneten Bieter für den Abschluss eines Pachtvertrags zum Betrieb der Gastronomiestätte Seeschlacht in der Alleestraße 85, 2103 Langenzersdorf zu finden. Seite 4

5 1.4 Leistungsgegenstand Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist der Betrieb der Gastronomie Seeschlacht auf dem Grundstück 505/15, EZ 52, KG Langenzersdorf, 2103 Langenzersdorf, Alleestraße 85. Zu diesem Zweck hat der Bieter in einem Betriebskonzept 1 verbindlich die Betriebszeiten - getrennt in Sommerzeit ( bis ) bzw Winterzeit ( bis 30.04) anzubieten und wird ua darzulegen sein, welches gastronomische Angebot der Bieter unterbreiten will, welche diesbezüglichen Investitionen er vorzunehmen bereit ist, welches Verkaufsprogramm (Speisen/Getränke für Konsumenten) er anzubieten bereit ist und in welcher Form der Service erbracht werden soll. Die Örtlichkeiten sind dem Lageplan des Pachtgegenstandes (Anhang./D) zu entnehmen. Es ist von unterschiedlicher Kundenfrequenz während der Sommer- und Winterzeit auszugehen. Optional kann der Bieter die auf dem Grundstück des derzeitigen Tenniscenters befindlichen Tennisplätzen (siehe Anhang./D) betreiben und das Clubhaus für sonstige damit verbundene sportliche Aktivitäten nutzen. Die für die Instandsetzung der Tennisplätze / des Clubhauses anfallenden Kosten hat der Bieter zu tragen. Die Auftraggeberin ist gegen Ansprüche Dritter schadund klaglos zu halten. Der Bieter bzw. der Pächter ist nicht berechtigt, Apartments oder sonstige weitere Bauwerke auf dem Grundstück 505/15, EZ 52, KG Langenzersdorf, 2103 Langenzersdorf, Alleestraße 85 zu errichten Versorgungsgebiet Das Versorgungsgebiet betrifft das Naherholungsgebiet Seeschlacht im Westen des Naherholungsgebietes auf dem Grundstück 505/15, EZ 52, KG Langenzersdorf, 2103 Langenzersdorf, Alleestraße 85 und ist im Lageplan (Anhang./D) gepunktet gekennzeichnet. Sämtliche mit dem Versorgungsgebiet zusammenhängen Investitionen setzt die Verpächterin und führt diese den diesbezüglichen Betrieb auf eigene Rechnung, eigenes Risiko und vereinnahmt alle diesbezüglichen Erlöse. Das Versorgungsgebiet ist nicht Gegenstand des Vergabeverfahrens. 1 In der 2. Stufe vorzulegen; weitere Informationen/Konkretisierungen sind der 2. Stufe vorbehalten. Seite 5

6 1.4.3 Ort der ausgeschriebenen Leistung Grundstück 505/15, EZ 52, KG Langenzersdorf, 2103 Langenzersdorf, Alleestraße 85. Im Einzelnen siehe Anhang./E (Übersichtsplan) Pachtflächen (laut Plan) Die Auftraggeberin ist Bestandnehmerin des im Eigentum des Chorherrnstifts Klosterneuburg befindlichen Liegenschaft, Grundstück 505/15, EZ 52, KG Langenzersdorf, 2103 Langenzersdorf, Alleestraße 85, und Eigentümerin des auf der Liegenschaft errichteten Superädifikats, als Subbestandgeberin der Liegenschaft und Bestandgeberin des Superädifikats, auf welchem u.a. die Gastronomie Seeschlacht errichtet wurde (siehe Anhang./E) Dauer der Leistungserbringung Der Vertrag wird mit Vertragsschluss, unbeschadet allfälliger planerischen Vorleistungen frühestens jedoch mit befristet langfristig abgeschlossen. Seite 6

7 2 Allgemeines zum Vergabeverfahren 2.1 Gesetzliche Grundlagen und gewähltes Verfahren Der gegenständliche Auftrag beinhaltet Dienstleistungen, deren Erbringung ausschließlich in dem Recht zur Nutzung der Dienstleistung oder in diesem Recht zuzüglich der Zahlung eines Preises besteht. Es liegt daher eine Dienstleistungskonzession im Sinne des 8 Bundesvergabegesetz 2006 (BGBl. I Nr. 17/2006 idgf) vor. Es wird ein Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung durchgeführt. Im Hinblick auf die Größe des Projekts werden 3 (drei) Bewerber zum Verhandlungsverfahren (2. Stufe) eingeladen. Sollte ein / mehrere zur Angebotslegung eingeladener Bewerber am Verhandlungsverfahren nicht teilnehmen wollen bzw von einer solchen Verhandlung zurücktreten, ist die AG berechtigt, weitere geeignete Bewerber allenfalls unter Erstreckung der Angebotsfrist nach zu nominieren. Zuständige Nachprüfungsbehörde sind die Zivilgerichte. Festgehalten wird, dass alle in den gegenständlichen Teilnahmeunterlagen bzw. im weiteren Vergabeverfahren verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gleichermaßen für Personen sowohl weiblichen als auch männlichen Geschlechts gelten. In diesem Sinn sind insbesondere die Begriffe Bewerber, Bieter und Auftragnehmer zu verstehen, wobei diese Begriffe zusätzlich für alle Personen auf Seiten des Bewerbers, Bieters und Auftragnehmers gelten. 2.2 Teilnahmeunterlagen Die Teilnahmeunterlagen bestehen aus dem rechtsverbindlich zu unterfertigenden Teilnahmeantrag, den angeforderten Erklärungen, Nachweisen und sonstigen (freiwillig vorzulegenden) Unterlagen. Die Bewerber haben die Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt in einem verschlossenen Kuvert/Paket mit gut sichtbarerer Aufschrift Teilnahmeantrag Vergabeverfahren Gastronomieleistungen Seeschlacht BITTE NICHT VORZEITIG ÖFFNEN an die Kontaktperson zu übermitteln oder bei dieser direkt während den Büroöffnungszeiten (Montag Donnerstag 8:00 bis 18:00; Freitag: 8:00 bis 15:00) abzugeben. Die Teilnahmeunterlagen haben bis spätestens , 10:00 Uhr, in der Kanzlei Dr. Casati einzulangen. Die Übermittlung der Teilnahmeunterlagen/Angebote per /Telefax ist ausgeschlossen. Seite 7

8 Das Risiko der Beschädigung oder des verspäteten Einlangens der Teilnahmeunterlagen bzw. der Angebote trägt der Bewerber/Bieter. Das Risiko der irrtümlichen Öffnung der Teilnahmeunterlagen bzw. Angebote trägt der Bewerber/Bieter, wenn der Teilnahmeantrag/Projektunterlagen nicht mit der in diesem Absatz bzw. in der Aufforderung zur Einreichung der Angebote geforderten Aufschrift versehen ist. Das Risiko des Nichteinlangens oder des verspäteten Einlangens von falsch adressierten Teilnahmeunterlagen bzw. Angeboten bei der Kontaktperson/vergebenden Stelle (Kanzlei Dr. Casati) trägt ebenfalls der Bewerber/Bieter. Textänderungen, Streichungen oder Radierungen in den Vorgaben des Teilnahmeantrages, der Erklärungen und der Projektunterlagen sind unzulässig. Streichungen oder Radierungen in den Angaben des Bewerbers sind unzulässig, soweit sie nicht in einer dem Teilnahmeantrag angeschlossenen Korrekturliste eingetragen und rechtsverbindlich unterfertigt sind. Die Bewerber stellen sicher, dass sie keine widersprechenden Erklärungen abgeben. Wenn ein Bewerber widersprechende Erklärungen abgibt, gilt diese Erklärung als nicht abgegeben, was zur Folge haben kann, dass der Teilnahmeantrag oder die Projektunterlagen wegen Unvollständigkeit ausgeschieden werden. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich in deutscher Sprache durchgeführt. Die Bewerber/Bieter haben die Teilnahmeunterlagen/Angebote in deutscher Sprache zu verfassen. Von den Bewerbern eingeforderte Nachweise, die in einer anderen Sprache verfasst sind, bedürfen einer beglaubigten Übersetzung. Alternativ zur beglaubigten Übersetzung genügt eine "einfache" Übersetzung, verbunden mit der eidesstättigen Erklärung des Bewerbers, dass die Übersetzungen richtig sind. Geldbeträge (Angebotspreise, Umsatzzahlen, Auftragswerte und Referenzaufträge) sind in Euro anzugeben. Soweit Geldbeträge in einer anderen Währung angegeben sind, bedarf es diesbezüglich einer Ergänzung um Euro-Werte. 2.3 Abholung der Teilnahmeunterlagen Die Teilnahmeunterlagen (Erläuterungen zum Teilnahmeantrag inklusive Anhänge./A bis../d) können ab sofort bis zum Ende der Frist für die Abgabe der Teilnahmeunterlagen unter der URL online abgerufen und bei der Kontaktperson werktags während der Büroöffnungszeiten (Montag Donnerstag: 8:00 bis 18:00; Freitag: 8:00 bis 15:00) abgegeben werden. Sollte der online-abruf wider Erwarten nicht funktionieren, können die Teilnahmeunterlagen auch mittels bei der Seite 8

9 Kontaktperson angefragt werden bzw. sind bekanntgewordene Abrufprobleme der Teilnahmeunterlagen der Kontaktperson durch die Bewerber umgehend bekanntzugeben. Die Behebung der Teilnahmeunterlagen ist für die Teilnahme am gegenständlichen Vergabeverfahren nicht verpflichtend. Solange aber die Teilnahmeunterlagen vom interessierten Bewerber nicht behoben werden, können seine Anfragen nicht beantwortet, allgemeine Auskünfte nicht erteilt und allfällige Änderungen der Teilnahmeunterlagen nicht persönlich mitgeteilt werden. Ein interessierter Bewerber, der Teilnahmeunterlagen behoben hat, kann bis längstens zum unter Punkt 4 genannten Termin (einlangend bei der Kontaktadresse) Anfragen hinsichtlich der Teilnahmeunterlagen schriftlich (Fax oder Brief oder ) stellen. Die Auskünfte zu allen Anfragen werden allen bekannten potentiellen Bewerbern in anonymisierter Form bis spätestens zum unter Punkt 4 genannten Termin per Telefax oder mitgeteilt bzw. erfolgt weiters bis zum unter Punkt 4 genannten Termin eine Onlinestellung der erstellten Fragenbeantwortung sowie allfälliger Berichtigungen und/oder Klarstellungen. Das Risiko des Zugangs an die vom Bewerber/Bieter genannte Adresse trägt der Bewerber/Bieter. Sollte er vor dem jeweiligen Abgabetermin keine Benachrichtigung erhalten haben bzw. keine Online-Stellungen erfolgt sein, hat er bei der Kontaktperson nachzufragen, ob eine allgemeine Bekanntmachung (Fragebeantwortung) ausgesandt wurde. Anfragen, Auskünfte und sonstige einfache Korrespondenz können per Telefax oder Brief an die angegebene Adresse/Nummer der Kontaktperson erfolgen. Korrespondenz im -Verkehr ist ausschließlich an die -Adresse der Kontaktperson zulässig. Das Risiko des Zugangs dieser Schreiben/Mitteilungen trägt ausschließlich der Bewerber/Bieter. Angebote und Teilnahmeunterlagen sind ausschließlich in einem verschlossenen Kuvert/Paket beim Auftraggeber in physischer Form unter Anschluss eines Datenträgers (2-fach), auf dem sämtliche Unterlagen elektronisch gespeichert sind, abzugeben bzw. an diese per Post zu übermitteln. Eine Übermittlung der Teilnahmeunterlagen/Angebote per Telefax oder ist ausgeschlossen. 2.4 Bekanntgabe allfälliger Berichtigungen und allfälliger Streitigkeiten bezüglich des Vergabeverfahrens Sind Informationen zu berichtigen, die Gegenstand der Vergabebekanntmachung waren, erfolgt die Berichtigung ebenfalls in den Bekanntmachungsmedien. Im Übrigen erfolgt die Berichtigung durch Seite 9

10 Mitteilung an die persönlich bekannten Interessenten im gegenständlichen Vergabeverfahren bzw. durch Online-Stellung unter der bekanntgegebenen URL (siehe Punkt 2.3 oben). 2.5 Öffnung der Teilnahmeunterlagen und Angebote Die Öffnung der fristgerecht eingelangten Teilnahmeunterlagen bzw. Angebote erfolgt jeweils kommissionell und wird protokolliert. Die Bewerber / Bieter sind jeweils nicht berechtigt, an der Öffnung der Teilnahmeunterlagen bzw. Angebote teilzunehmen. 2.6 Besondere Pflichten Bewerber/Bieter Bewerber/Bieter haben die Teilnahmeunterlagen/Ausschreibungsunterlagen vollständig abzugeben bzw. zu erstellen. Sie haben dabei den Sorgfaltsmaßstab eines ordentlichen Geschäftsmannes zu beachten. Bewerber/Bieter haben allfällige Unklarheiten, insbesondere alle kalkulationsrelevanten Umstände, durch eine entsprechende Fragestellung (Ersuchen um Auskunftserteilung) klarzustellen. Die nachträgliche Anfechtung der bekanntgegebenen Bestimmungen wegen Irrtums ist ausgeschlossen. In diesem Sinn sind Bewerber/Bieter verpflichtet, allfällige Unklarheiten durch entsprechende Fragestellung zu klären. Allfällige Annahmen durch den Bewerber/Bieter, die durch derartige Fragestellungen hätten geklärt werden können, sind soweit sie zu Ungunsten des Auftraggebers auszulegen wären unzulässig und ist der Bewerber/Bieter in diesem Fall jedenfalls zur Fragestellung an die Kontaktperson verpflichtet; dies bei sonstigen konkludenten Verzicht eines allenfalls dem Bewerber/Bieter daraus entstehenden Schadens. Darüber hinaus haben Bewerber/Bieter die Kontaktstelle (siehe oben) über alle jene Ausschreibungsbestimmungen oder allgemeine Vertragsbedingungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen, durch die sie sich beschwert erachten. Sofern dies möglich und zumutbar ist, haben sie den Auftraggeber bzw. die vergebende Stelle bei der rechtskonformen Ausschreibung und Auftragsabwicklung zu unterstützen. Verletzt ein Bewerber/Bieter diese Warn- oder Unterstützungspflicht schuldhaft und beruft er sich auf diese Verletzung in einem späteren Verfahren, hat er jene Kosten zu tragen, welche dem Auftraggeber bzw. der vergebenden Stelle durch die verspätete Beschwerde entstanden sind. Die Bewerber/Bieter erklären, dass sie sich an keinen unzulässigen oder gegen die Interessen des Auftraggebers gerichteten Absprachen (insbesondere mit Mitbewerbern) beteiligen. Sie haften dem Auftraggeber für etwaige durch unzulässige Absprachen verursachte Schäden und haben einen Seite 10

11 allfälligen, durch die unzulässigen Absprachen gewonnenen Vorteil dem Auftraggeber herauszugeben. Die von der vergebenden Stelle zur Verfügung gestellten Teilnahmeunterlagen enthalten vertrauliche Informationen. Darüber hinaus sind diese Unterlagen urheberrechtlich geschützt. Bewerber/Bieter haben die Vertraulichkeit der Unterlagen und die Urheberrechte des Auftraggebers bzw. der vergebenden Stelle zu wahren. Es ist ihnen insbesondere untersagt, Kopien dieser Unterlagen auch auszugsweise an Dritte weiterzugeben, die am vorliegenden Vergabeverfahren weder als Bewerber/Bieter noch als Subunternehmer teilzunehmen beabsichtigen. Sofern sie Unterlagen an potentielle Bewerber oder Subunternehmer weitergeleitet haben, haben die Bewerber/Bieter den Dritten über die geforderte Einhaltung der Rechte des Auftraggebers bzw. der vergebenden Stelle nachweislich zu informieren und diesen dieselben Pflichten überzubinden. 2.7 Bewerber-/Bietergemeinschaften Bewerber- und Bietergemeinschaften (Arbeitsgemeinschaften) sind soweit dem nicht das Kartellrecht entgegensteht zugelassen. Die Bildung einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft aus den zur Abgabe von Angeboten eingeladenen Bewerbern ist binnen 14 Tagen ab Aufforderung zur Einreichung der Angebote mitzuteilen. 2.8 Subunternehmer, verbundene Unternehmen, Berufung auf sonstige Dritte und Weitergabe des Auftrags Bewerber/Bieter können in den Teilnahmeunterlagen sowie in den Angeboten rechtsverbindlich den Einsatz von bestimmten Subunternehmern anbieten. Soweit die Leistungsfähigkeit (dh insbesondere die Referenzen dieser Subunternehmer) und/oder Befugnis des Subunternehmers, von verbundenen Unternehmen oder sonstige Personen bei der Auswahl der zur Abgabe der Angebote einzuladenden Bewerber sowie bei der Auswahl des Bestbieters berücksichtigt werden soll (sogenannte notwendige Subunternehmer), hat der Bieter zum Zeitpunkt der Abgabe der Teilnahmeunterlagen den Nachweis zu erbringen, dass diese Unternehmen für das gegenständliche Angebot zur Verfügung stehen (Vorlage einer rechtsverbindlich gefertigten Patronatserklärung im Sinne des Anhangs./B, bzw der Subunternehmererklärung im Sinne des Anhangs./C). Diese rechtsverbindlich angebotenen Subunternehmer/verbundenen Unternehmen sind bei einer allfälligen Auftragserteilung in jenem Seite 11

12 Umfang einzusetzen, wie dies in den Teilnahmeunterlagen/Angeboten rechtsverbindlich angeboten wurde. Ein Unternehmer darf für unterschiedliche Bieter Subunternehmer sein und kann für mehrere Bewerber agieren, soweit dem nicht das Kartellrecht/Wettbewerbsrecht entgegensteht. Nicht notwendige Subunternehmer können auch noch im Zuge der Angebotsabgabe genannt werden. Sollten sie mehr als 10% des Leistungsvolumens erbringen, müssen sie spätestens mit Abgabe des Angebots unter Nachweis ihrer Eignung genannt werden. Die Weitergabe des gesamten Auftrags ist unzulässig; dies gilt auch für die Weitergabe an verbundene Unternehmen. 2.9 Vollständigkeit Die Bewerber/Bieter übernehmen für die Vollständigkeit ihrer Angaben/Erklärungen/Angebote eine Garantie. In diesem Sinn sind alle Kosten, die mit dem Angebot verbunden sind, bei der Erstellung und Abgabe des Angebots mit einzukalkulieren; haben Bewerber alle einschlägigen Referenzaufträge, die für die Bewertung ihrer Leistungsfähigkeit in Frage kommen, anzugeben. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob der Bieter alle seine Referenzen genannt hat. Die Eignungsprüfung beschränkt sich auf die Angaben der Bewerber/Bieter Kein Kostenersatz für Legung von Teilnahmeunterlagen und Abgabe Angebot Eingeschränkte Schadenersatzverpflichtungen AG Die Bewerber legen Teilnahmeunterlagen und Angebote ausschließlich in ihrem eigenen Interesse. Sämtliche mit der Abgabe von Teilnahmeunterlagen und der Abgabe/Kalkulation von Angeboten verbundenen Kosten haben die Bewerber/Bieter selbst zu tragen. Es werden keine Kosten ersetzt. Dies gilt auch für die Vorlage geforderter Angebotsunterlagen und verlangter Aufklärungen, Nachreichungen, etc. Seite 12

13 Die Haftung des Auftraggebers, seiner Mitarbeiter und Gehilfen aus und in Zusammenhang mit dem gegenständlichen Vergabeverfahren bzw darauf beruhender Folgeaufträge ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen und bei grober Fahrlässigkeit mit EUR ,-- begrenzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten der Organe, Mitarbeiter und Gehilfen des Auftraggebers. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht für Personenschäden Hinweise auf das fortgesetzte Verfahren Prüfung Teilnehmerunterlagen/Einladung fortgesetztes Verfahren (2. Stufe) Der Auftraggeber beabsichtigt, innerhalb relativ kurzer Zeit die Bewertung der Teilnahmeunterlagen abzuschließen und maximal 3 (drei) geeignete Bewerber zur Einreichung eines ersten Angebots einzuladen. In diesem Sinn wird auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der eingereichten Unterlagen besonderer Wert gelegt. Sollte lediglich die Eigenerklärung gemäß 70 BVergG (vgl. Pkt 3.2) abgegeben werden, werden diesen Bewerbern angemessene, aber kurze Fristen zur Nachreichung der Unterlagen eingeräumt, nämlich maximal 3 (drei) Werktage für den Eingang der geforderten Unterlagen. Dies gilt auch für den Fall, dass sonstige behebbare Mängel vorliegen, insbesondere Unterlagen unvollständig sein sollten und diese Unvollständigkeit der Unterlagen nicht ohnehin zu einem Ausscheiden des Bewerbers führen. Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach dem Bestangebotsprinzip Alternativangebote/Abänderungsangebote Alternativangebote/Abänderungsangebote sind zum Last and Best Offer unzulässig. Zum ersten Angebot bzw. während den Verhandlungen können alternative Vorschläge eingebracht werden, sofern sie entsprechend gekennzeichnet und begründet sind. Voraussetzung ist jedoch, dass jedenfalls auch ein ausschreibungskonformes Angebot gelegt wird. Ob und inwieweit die Auftraggeberin einen alternativen Vorschlag aufgreift, liegt in ihrem ausschließlichen Ermessen Teilvergaben/Teilwiderruf/Teilangebote Widerruf Rechenfehler Teilvergaben/Teilwiderruf/Teilangebote sind unzulässig. Erfolgt ein Widerruf aus objektiven Gründen (wie z.b. einer berechtigten Beschwerde eines Bieters), sind Ansprüche (insbesondere Schadenersatzansprüche) der Bieter im Zusammenhang mit der vorliegenden Ausschreibung ausgeschlossen. Als ein sachlicher Widerrufsgrund gilt, wenn das Konzessionsentgelt um mehr als 10% unter den Erwartungen des Auftraggebers liegt. Seite 13

14 Rechnerisch fehlerhafte Angebote werden unabhängig von der Höhe des Rechenfehlers berücksichtigt; also auch dann, wenn die Summe der Absolutbeträge aller Berichtigungen erhöhend oder vermindernd z.b. 2% oder mehr des ursprünglichen Gesamtpreises ohne Umsatzsteuer beträgt. Abweichend zu 126 Abs 4 BVergG 2006 gilt, dass auch Vorreihung infolge der zulässigen Berichtung eines Rechenfehlers möglich ist Binde-/Zuschlagsfrist für das Angebot Die Binde- und Zuschlagsfrist für das Angebot beträgt 3 Monate ab Abgabe des Angebots. Der Bieter ist an sein Angebot bis zum Ablauf dieser 3-Monatsfrist gebunden. Seite 14

15 3 Bewerber 3.1 Berufliche Zuverlässigkeit, Befugnis, Rechtsfähigkeit, Mindestkriterien, Leistungsfähigkeit Folgende Anforderungen müssen alle Bewerber teilweise in Summe mit ihren Subunternehmern bei sonstiger Nichtberücksichtigung bzw. Ausschluss erfüllen: Alle Bewerber, Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft und Subunternehmer müssen rechtsfähig sein (vgl 3.2.1). Bewerber, Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft und Subunternehmer müssen zur Erbringung der von ihnen jeweils angebotenen Leistungen befugt sein (vgl 3.2.2). Der bisherige Geschäftsbetrieb bzw. die bisherige Geschäftsführung darf keine Bedenken an der beruflichen Zuverlässigkeit des Bewerbers, der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und der angegebenen Subunternehmer begründen (vgl 3.2.3). Die Struktur und die wirtschaftliche Situation des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft müssen sicherstellen, dass die ausgelobte Leistung problemlos erbracht wird; d.h. in concreto: der Bewerber oder zumindest ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft, muss eine Haftpflichtversicherung oder eine (Vor-)Promesse eines Versicherers für den Fall der Auftragserteilung über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung für den gegenständlichen Auftrag in Höhe von zumindest EUR ,- pro Schadensfall und der 2-fachen Deckungssumme für aggregierte Schäden eines Jahres abgeschlossen haben. (Diese Haftpflichtversicherung ist im Auftragsfall über die gesamte Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten). der Bewerber bzw die Bewerbergemeinschaft muss eine Kreditwürdigkeit von zumindest EUR ,- oder eine Mindestbonität laut KSV/oder vergleichbarer Kreditschutzwürdigkeit von geringes Insolvenzrisiko (maximales KSV-Rating bis inkl. 399) nachweisen können, In diesem Sinne müssen die geforderten Nachweise gelegt werden. Es gelten die näheren Bestimmungen in 3.2.4und 3.3. Seite 15

16 Der Bewerber, alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft in Summe bzw. Bewerber unter Berücksichtigung der Subunternehmer (kurz: "der Bewerber") müssen ihre technische Leistungsfähigkeit nachweisen, das heißt in concreto: Der Bewerber hat in der Referenzzeit zumindest 1 (eine) einschlägige Referenz im Bereich Gastronomieleistung nachzuweisen, wobei diese jeweils folgende Kriterien zwingend (Mindestkriterien) erfüllen müssen: 1. Die in der jeweiligen Referenz genannten Gastronomieleistungen wurden/werden in (einer) Gaststätte(n) erbracht, die sich mit der - nahezu täglichen oder für die Dauer von zumindest 200 Tagen im Jahr - Verköstigung (warme und kalte Speisen) von und dem Ausschank an durchschnittlich 50 zahlende Gäste befasst. 2. Die in der zumindest einen Referenz genannten Gastronomieleistungen müssen jeweils zumindest über volle 2 (zwei) Jahre hinweg innerhalb des Referenzzeitraums erbracht worden sein. Referenzzeit ist die Zeit beginnend von bis Ende Abgabefrist Teilnahmeantrag (siehe Punkt 4). Dabei liegt eine Referenz in der Referenzzeit, wenn die zugrundeliegende Gastronomieleistung innerhalb des Referenzzeitraums (zumindest 2 Jahre) erbracht wurde. In diesem Sinn müssen die geforderten Nachweise gelegt werden. Es gelten die näheren Bestimmungen in 3.2.5und 3.3. Seite 16

17 3.2 Nachweise, die von den Bewerbern zur Beurteilung der Erfüllung der Mindestanforderungen vorzulegen sind, soweit nicht zu Recht auf den Auftragnehmerkataster Österreich verwiesen wird Anstatt der im Folgenden geforderten Nachweise genügt zunächst die Vorlage einer eidesstättigen Bestätigung, dass der Bewerber über diese Nachweise verfügt (= Ausfüllen des Teilnahmeantrags, Anhang /.A). Alternativ können die folgenden Nachweise bereits vorgelegt werden ( 70 BVergG). Soweit Nachweise vorzulegen sind, genügen sofern nichts Gegenteiliges bestimmt ist Kopien. Diese dürfen nicht älter als 6 Monate sein. Auf Aufforderung des Auftraggebers/Kontaktperson sind die Nachweise binnen 3 Werktagen (bei sonstigem Ausscheiden) vorzulegen. Zum Nachweis der Eignung sind zum Bewerber, der (allfälligen) Bewerbergemeinschaft und der allfälligen Subunternehmer jedenfalls jene Unterlagen vorzulegen, aus denen sich ihre Zuverlässigkeit und Befugnis für jene Bereiche ergibt, in denen sie eingesetzt werden. Im Folgenden werden unter dem Begriff Bewerber auch sämtliche Mitglieder einer allfälligen Bewerbergemeinschaft und die ihnen zurechenbaren Subunternehmer mit umfasst Rechtsfähigkeit Sofern der Bewerber keine natürliche Person ist: Aktueller Auszug aus dem Firmenbuch, Handelsregister und/oder einem vergleichbaren Berufsregister oder der im Herkunftsland des Bewerbers vorgesehenen Bescheinigung oder eine eidesstättige Erklärung über die Rechtsfähigkeit des Bewerbers. Sofern der Bewerber Teil eines Konzerns ist: Konzernorganigramm. Weiters sind die Gesellschaftsstruktur und etwaige Verflechtungen mit anderen Personen (verbundene Unternehmen im Sinn von 189a Z 8 UGB) übersichtlich darzustellen (Organigramm) und wenn die Leistungsfähigkeit der übrigen Konzernunternehmen bei der Bewertung mitberücksichtigt werden soll - der Nachweis, dass der Bewerber auf die Mittel dieser Personen uneingeschränkt zugreifen kann (Patronatserklärung gem. Anhang./B). Seite 17

18 3.2.2 Befugnis Nachzuweisen ist, dass der Bewerber über die erforderliche Befugnis verfügt. Eine erste Recherche hat ergeben, dass für die verfahrensgegenständlichen Leistungen die Befugnis gemäß 94 Z 26 GewO reglementiertes Gewerbe Gastgewerbe ausreichend ist. Für in Österreich ansässige Unternehmen ist die Vorlage eines Auszugs aus dem Gewerberegister bzw. Gewerbebefugnis (Bescheinigung der aufrechten Befugnis zum Gewerbe Gastgewerbe gemäß 94 Z 26 GewO) und die Erklärung, dass diese Befugnis auch aufrecht ist, erforderlich oder Nachweis einer vergleichbaren europäischen Ausbildung / Gewerbeberechtigung / Gewerbebefugnis. Für den Fall, dass mehrere Personen/Bewerber sich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen, genügt es, wenn diese Bewerbergemeinschaft in Summe über die geforderten Befugnisse verfügt. D.h.: nicht ein jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft muss über alle Befugnisse verfügen. Nicht in Österreich ansässige Unternehmen aus einem EWR- Mitgliedstaat bzw. der Schweiz haben die in ihrem Herkunftsland erforderliche Befugnis für Gastgewerbe entsprechend Anhang VII BVergG 2006 idgf nachzuweisen. In Bezug auf die hier geforderte Befugnis als Gastwirt haben diese nicht in Österreich ansässigen Unternehmen darüber hinaus eine Anzeige an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft gemäß 373a ff GewO oder eine Dienstleistungsanzeige / Gleichhaltungsbescheid / Anerkennungsbescheid für die in Österreich verantwortliche Person, ausgestellt durch den zuständigen Landeshauptmann, vorzulegen. Festgehalten wird, dass ein jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft über eine Befugnis über die von ihr zu erbringende wesentlich gekennzeichnete Leistungseinheit verfügen muss. Es wird davon ausgegangen, dass Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft ausschließlich die wesentlichen Leistungsteile erbringen und im Übrigen sicherstellen, dass die übrigen Leistungen von befugten Unternehmen erbracht werden Zuverlässigkeit Zum Nachweis der Zuverlässigkeit hat der Bewerber neben dem Teilnahmeantrag vorzulegen: - letztgültiger Kontoauszug der zuständigen Sozialversicherungsanstalt bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Sozialversicherungsanstalt, und Seite 18

19 - letztgültiger Kontoauszug des zuständigen Finanzamts bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamts - Strafregisterauszug Geschäftsführer /Prokuristen nicht älter als 6 Monate Bezüglich der aufgezählten Nachweise gilt: des Bewerbers selbst, aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sowie allfälliger angegebener Subunternehmer Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Zum Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit haben der Bewerber bzw. in Summe die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bzw. verbundene Unternehmen/Dritte neben dem Teilnahmeantrag vorzulegen: aktuelle Bonitätsauskunft eines Kreditschutzverbandes oder eines anerkannten Finanzinstitutes mit Sitz im EWR-Gebiet oder Schweiz, Nachweis einer Kreditwürdigkeit über zumindest EUR ,-- oder KSV-Rating geringe Insolvenzgefahr, dh. bis inkl. max 399 oder ein vergleichbares Rating einer vergleichbaren Ratingagentur. Nachweis aufrechte Haftpflichtversicherung(en) über zumindest EUR ,-- pro Schadensfall sowie der doppelten Deckungssumme für aggregierte Schäden eines Jahres bzw. Zusage einer anerkannten Versicherungsinstitution mit Sitz im EWR- Raum oder Schweiz für den Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung in Höhe der genannten Deckungssumme (Vorpromesse) zu gewähren; letztgültiger Kontoauszug der zuständigen Sozialversicherungsanstalt bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Sozialversicherungsanstalt; letztgültiger Kontoauszug des zuständigen Finanzamtes bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamts Technische Leistungsfähigkeit Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit haben der Bewerber bzw. in Summe die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bzw. verbundene Unternehmen/Dritte neben dem Teilnahmeantrag vorzulegen: Seite 19

20 Auftraggeberbestätigung für die genannten Referenzen (allenfalls durch direkte Unterfertigung des Auftraggebers im Teilnahmeantrag unmittelbar unterhalb der angegebenen Referenz) Alternativ zu den diesbezüglichen Angaben im Teilnahmeantrag: Referenzliste über aktuelle Referenzen unter Vorlage einer Auftraggeberbestätigung Es wird zu den Anforderungsdetails der Referenzen ausdrücklich auf Punkt 3.1verwiesen. 3.3 Auswahl Allgemeines Für den Fall, dass mehr als 3 (drei) geeignete Bewerber einen rechtsgültigen Teilnahmeantrag fristgerecht eingebracht haben, trifft der Auftraggeber die Auswahlentscheidung; und zwar anhand folgender Auswahlkriterien: Es werden nur ganze Punkte vergeben. Minuspunkte werden nicht vergeben. Gewertet werden die vom jeweiligen Bewerber angegebenen Referenzen (einschließlich der zum Nachweis der Eignung genannten Referenzen) zu den Kriterien Art des Gastronomiebetriebes Dauer des Gastronomiebetriebes Höhe des durchschnittlichen jährlichen Umsatzes des Gastronomiebetriebes (mind. 1 [Achtung: Mindestkriterien!], max. 5 Referenzen) Maximal kann ein Bewerber 5 (fünf) für die Auswahlentscheidung heranzuziehende Referenzen angeben. Es werden ausschließlich die von den Bewerbern mit Abgabe der Teilnahmeunterlagen bekanntgegebenen Referenzen bewertet. Sonstige Referenzen sind nicht zu berücksichtigen. Sofern mehr als die maximal zulässigen Referenzen zu einem Kriterium genannt werden, bewertet die Auftraggeberin die jeweils erstgenannten Referenzen bis zur zulässigen Anzahl. Es liegt am Bewerber, die für ihn bestmögliche Auswahl seiner Referenzen anzugeben. Die zum Nachweis der Mindesteignung genannten Referenzen sind Teil der maximal 5 (fünf) zu bewertenden Referenzen und werden auch bei der Auswahlentscheidung berücksichtigt. Seite 20

21 Allgemein gilt der Referenzzeitraum bis Ende Teilnahmefrist (siehe unten Punkt 4.). Es werden ungewichtete Punkte für jede Referenz vergeben Referenzen Bewerber Gastronomiebetrieb Art / Ort des Gastronomiebetriebes Bewertet wird die Art / der Ort des Gastronomiebetriebes und werden folgende ungewichtete Punkte vergeben: Art / Ort des Gastronomiebetriebes Punkt(e) Gastronomiebetrieb 2 1 Gastronomiebetrieb in einem allgemeinen Fremdenverkehrsgebiet 3 bzw, Versorgungsgebiet mit hohem Besucheranteil wie zb Skigebiete 4 /Freizeitpark 5 /Zoo 6 Gastronomiebetrieb bei/ in einem Versorgungsgebiet Badeteich/Badesee/Badeanstalt 7 / 1, Dauer des Gastronomiebetriebes Bewertet wird die Dauer, dh der Zeitraum, über welchen der Bewerber den Gastronomiebetrieb geführt hat und werden folgende ungewichtete Punkte vergeben: Dauer des Gastronomiebetriebes Punkt(e) bis zu 2 Jahren 1 mehr als 2 Jahre und weniger als 5 Jahre 2 ab inkl. 5 Jahren 3 2 Siehe Punkt 3.1.; der weder in einem Fremdenverkehrsgebiet noch bei/ in einem Badeteich/Badesee/Badeanstalt /Freizeitpark/Zoo gelegen ist. 3 Gebiet mit sehr starkem Fremdenverkehr. 4 für den Skilauf geeignetes Gebiet. 5 Ein dauerhaft angelegter Vergnügungspark, der auf einem größeren Gelände mehrere Attraktionen vereinigt oder eine Parkanlage mit erweiterten Möglichkeiten, wie diversen Freizeitanlagen zur Freizeitge staltung und Erholung. 6 Große, parkartige Anlagen zur Haltung und öffentlichen Zurschaustellung verschiedener Tieraten. 7 Badebetriebe wie zb Schwimmbad, Freibad, Naturbad, Kurbad, Thermen etc. Seite 21

22 Durchschnittlicher jährlicher Umsatz Bewertet wird die Höhe des jährlichen durchschnittlichen Umsatzes, den der Bewerber mit dem Gastronomiebetrieb erzielt hat und werden folgende ungewichtete Punkte vergeben: Durchschnittlicher Umsatz / Jahr Punkt(e) bis zu EUR ,-- 1 mehr als EUR ,-- und weniger als EUR ,-- 2 zwischen EUR ,-- und weniger als EUR ,-- 3 ab inkl EUR , Übersicht über Auswahlkriterien und zu vergebende Punkte Insgesamt (dh. einschließlich der Referenzen zur technischen Leistungsfähigkeit) können maximal 5 (fünf) Referenzen angeben werden, wobei bei Angabe von mehr als 5 Referenzen von der AG (unabhängig von deren Eignung) nur die 5 erstgenannten Referenzen beurteilt werden. Der Bewerber /die Bewerbergemeinschaft hat daher bei der Reihenfolge der Nennung der Referenzen auf deren Eignung zu achten. Unter Berücksichtigung der oben genannten Kriterien könnten Bewerber hinsichtlich der Kriterien a) und b) jeweils 3 ungewichtete Punkte, hinsichtlich des Kriteriums c) 4 ungewichtete Punkte erzielen. Pro Referenz können maximal 10 ungewichtete Punkte erreicht werden. Die pro Referenz vergebenen ungewichteten Punkte werden addiert und kann der Bewerber bei Abgabe von 5 (fünf) Referenzen maximal 50 ungewichtete Punkte erreichen. Tabellarisch lässt sich das wie folgt darstellen: Kriterien Max.erreichbare ungewichtete Punkte pro Referenz a) Art/Ort des Gastronomiebetriebes 3 b) Dauer des Gastronomiebetriebes 3 c) Höhe des durchschnittlichen jährlichen Umsatzes 4 Max. erreichbare Summe pro Referenz 10 Maximal erreichbare Summe bei Abgabe von 5 Referenzen 50 Seite 22

23 Es werden jene 3 Bewerber in die 2. Stufe des Verfahrens und damit zur Abgabe eines ersten Angebots eingeladen, die die meisten ungewichteten Punkte gemäß Punkt 3.3 erreichen. Sofern mehrere Bewerber drittgereiht sind, entscheidet das Los, welche Bewerber in die 2. Stufe eingeladen werden. 3.4 Auftragnehmerkataster Österreich Alle Bewerber, Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft und Subunternehmer können die geforderten Nachweise durch eine entsprechende Eintragung im Auftragnehmerkataster Österreich oder einer vergleichbaren Einrichtung gemäß 70 Abs 5 BVergG 2006 ersetzen. Soweit jedoch im Auftragnehmerkataster Österreich die diesbezüglichen Angaben fehlen bzw. entsprechende Angaben nicht gemacht wurden (z.b. Mitteilung über Referenzprojekte des Unternehmens bzw. der Mitarbeiter) sind diese Unterlagen der Kontaktperson gesondert vorzulegen. Kurz: Die Eintragung im Auftragnehmerkataster oder einer vergleichbaren Einrichtung ersetzt die geforderten Unterlagen nur insoweit, als tatsächlich eine entsprechende Eintragung vorgenommen ist. Seite 23

24 4 Termine Absendung zur Bekanntmachung Abholung der Teilnahmeunterlagen bis spätestens , 10:00 Uhr Frist zur Stellung von Fragen Auskünfte zu Anfragen bis spätestens Einreichfrist für die Anträge auf Teilnahme , 10:00 Uhr Einladung zur 2. Stufe voraussichtlich Abgabe 1. Angebot voraussichtlich Hearing/Verhandlungsrunde April 2018 Abgabe LBO Beabsichtigte Zuschlagsentscheidung Beabsichtigter Vertragsbeginn Beabsichtigter Leistungsbeginn Seite 24

25 5 Checkliste Anhang Text getrennt nach Bewerber/Mitglied, Bewerbergemeinschaft/ Subunternehmer./1 Rechtsverbindlich unterfertigter Teilnahmeantrag; Eigenerklärung./2 In eventu 8 : aktueller Firmenbuchauszug bzw. Bestätigung über die Rechtsfähigkeit./3 In eventu: Konzernorganigramm./4 In eventu: aktueller Auszug Gewerberegister bzw. Vorlage Gewerbebefugnis gemäß Anhang VII BVergG 2006./5 In eventu: Vorlage aktuelle Bankauskunft oder Auskunft Kreditschutzverband über Bonität von zumindest EUR ,-- oder Nachweis KSV-Rating geringe Insolvenzgefahr, dh bis inkl. max. 399 oder gleichwertiges Rating einer vergleichbaren Ratingagentur../6 In eventu: Vorlage einer Haftpflichtversicherung oder (Vor-)Promesse des Versicherers über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung für den gegenständlichen Auftrag für den Fall der Auftragserteilung in Höhe von zumindest EUR ,--/Schadensfall und der 2-fachen Deckungssumme für aggregierte Schäden eines Jahres../7 In eventu: aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung Sozialversicherungsträger oder Kontoauszug Sozialversicherungsträger./8 In eventu: aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes oder Buchungsmittelung Finanzamt; Auszug aus dem Steuerkonto./9 In eventu: Strafregisterauszug Geschäftsführer /Prokuristen aller Bewerber und Subunternehmer, nicht älter als 6 Monate./10 Für den Fall, dass der Bewerber Teil eines Konzerns ist: rechtsverbindlich gefertigte Patronatserklärung (Anhang./B)./11 Für den Fall, dass der Bewerber den Einsatz von Subunternehmern anbietet: rechtsverbindlich gefertigte Subunternehmererklärung (Anhang./C)./12 In eventu: Referenzbestätigungen der Auftraggeber für Bewerber, aus denen sich alle erforderlichen Angaben ergeben./13 Datenträger (2-fach), auf dem alle Teilnahmeunterlagen abgespeichert sind Ja Nein Sofern nicht bei Abgabe des Teilnahmeantrags vorgelegt wird, spätestens 3 Werktage nach Aufforderung 8 in eventu bezieht sich auf Eigenerklärung sie kann bereits jetzt vorgelegt werden oder ist binnen 3 Werktagen vorzulegen. Seite 25

26 6 Anhang Anhang./A Anhang./B Anhang./C Anhang./D Anhang./E Teilnahmeantrag Patronatserklärung Subunternehmererklärung/Verfügbarkeitserklärung Lageplan Übersichtsplan / Pachtflächen Seite 26

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