Vergabeverfahren Sicherheitsdienstleistungen Prater Wien GmbH

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1 ERLÄUTERUNGEN ZUM TEILNAHMEANTRAG Vergabeverfahren - Sicherheitsdienstleistungen Auftraggeber:, FN f 1020 Wien, Prater 7 Top 3 Kontaktperson: Dr. Claus Casati, Rechtsanwalt Mariahilfer Straße 1b/ Wien Tel: 01/ Fax: 01/ office@casati.at Verhandlungsverfahren mit vorangehender Bekanntmachung gemäß Bundesvergabegesetz 2018 für besondere Dienstleistungen im Oberschwellenbereich Einreichfrist Teilnahmeantrag: bis spätestens , Uhr, physisch einlangend bei Kontaktperson (nicht per Telefax oder ) - 1 -

2 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S 1. Allgemeines Hintergrund und Auftraggeber Die (kurz: PWG) Auftraggeber Art des Vergabeverfahrens Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens Ort der Leistungserbringung Dauer der Leistungserbringung Allgemeines zum Vergabeverfahren Gesetzliche Grundlagen und gewähltes Verfahren Teilnahmeunterlagen Abholung der Teilnahmeunterlagen, Anfragen und Auskünfte, Kommunikation Bekanntgabe allfälliger Berichtigungen und allfälliger Streitigkeiten bezüglich des Vergabeverfahrens Öffnung der Teilnahmeunterlagen Besondere Pflichten Bewerber/Bieter Bewerber-/Bietergemeinschaften Subunternehmer, verbundene Unternehmen, Berufung auf sonstige Dritte und Weitergabe des Auftrags Vollständigkeit Kein Kostenersatz für Legung von Teilnahmeunterlagen und Abgabe Angebot Eingeschränkte Schadenersatzverpflichtungen AG Hinweise auf das fortgesetzte Verfahren Prüfung Teilnehmerunterlagen/Einladung fortgesetztes Verfahren (2. Stufe) Alternativangebote/Abänderungsangebote Teilvergaben/Teilwiderruf/Teilangebote Widerruf Rechenfehler Binde-/Zuschlagsfrist für das Angebot Bewerber Berufliche Zuverlässigkeit, Befugnis, Rechtsfähigkeit, Mindestkriterien, Leistungsfähigkeit Nachweise, die von den Bewerbern zur Beurteilung der Erfüllung der Mindestanforderungen vorzulegen sind, soweit nicht zu Recht auf den Auftragnehmerkataster Österreich verwiesen wird Rechtsfähigkeit Befugnis Zuverlässigkeit Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Technische Leistungsfähigkeit Auswahlreferenzen Dauer der Sicherheitsdienstleistung (max 60 ungewichtete Pkte) Auftragswert der Sicherheitsdienstleistung (max 60 ungewichtete Pkte)

3 3.3.3 Besucherfrequenz am Leistungsort der Sicherheitsdienstleistung (max 60 ungewichtete Pkte) Auftragnehmerkataster Österreich Termine Checkliste Anhang

4 1. Allgemeines Soweit im Weiteren nicht ausdrücklich Gegenteiliges bestimmt ist, gelten sämtliche Begriffe für natürliche Personen für Personen weiblichen und männlichen Geschlechts gleichermaßen und wird insbesondere zugunsten einer leichteren Lesbarkeit von einer diesbezüglichen Doppelung ausnahmsweise abgesehen. 1.1 Hintergrund und Auftraggeber Die (kurz: PWG) Die PWG, ein Unternehmen der Stadt Wien, ist für die Verwaltung des Standortes Volksprater Wien verantwortlich und in der Rechtsform einer GmbH, FN f organisiert. Der Wiener Volksprater ist der größte und bedeutendste Freizeitpark in Österreich und die in Verwaltung der PWG befindlichen Flächen sind im beiliegenden Plan gelb hinterlegt Er wurde 1766 vom Kaiser Josef II den WienerInnen als Erholungsgebiet geschenkt wurde die Weltausstellung im Prater veranstaltet wurde der Wiener Volksprater wieder aufgebaut und 1954 wiedereröffnet. Das Areal des Praters umfasst ca. 6 Mio m 2 wobei der Anteil des Freizeitparks Wiener Volksprater ca m 2, mit 250 Attraktionen und 80 Betreibern umfasst. Der Prater ist ganzjährig geöffnet, täglich 10:00 24:00 Uhr Die Hauptsaison ist von 15. März bis 31. Oktober Auftraggeber Der Wiener Volkspraters lt. beiliegender Flächenaufstellung wird durch die Prater Wien GmbH, 1020 Wien, Prater 7 Top 3 verwaltet, welche auch Auftraggeber des öffentliches Vergabeverfahrens nach dem BVG 2018 ist. 1.2 Art des Vergabeverfahrens Es wird ein Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung ausschließlich nach den Vorschriften des Österreichischen Bundesvergabegesetzes 2018 (BGBl I Nr. 65/2018; kurz BVergG 2018 ) durchgeführt, die für besondere Dienstleistungen (Anhang XVI) gelten. Sonstige Bestimmungen des BVergG 2018 finden keine Anwendung. Der Auftraggeber nimmt von seinem Recht, der grundsätzlich freien Gestaltbarkeit des Vergabefahrens ( 151 Abs 3 BVergG 2018) im vom BVergG 2018 vorgesehenen maximalen Ausmaß Gebrauch

5 1.3 Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen (Wachdienst, Service- und Sicherheitsdienst, Revierstreifendienst, Alarmaufschaltungen, Brandschutzdienstleistungen) an dem Standort der und dem Areal des Wiener Volksprater (siehe u.a. Pkt 1.3.1). Ziel ist es, die Sicherheitsdienstleistungen neu zu organisieren, und auf die aktuellen und zukünftigen Bedürfnisse des Wiener Volkspraters sowohl aus Sicht der Verwaltung wie auch der Pächter besser eingehen zu können. Weiter sollen aktuellen Sicherheitsanforderungen in den Konzepten mehr als bisher Rechnung getragen werden. Aufgrund des gegenständlichen Vergabeverfahrens sollen die Sicherheitsdienstleistungen zu einem wertgesicherten Pauschalpreis beauftragt werden. Der Auftraggeber hat hierzu eine interne, fachkundige Kostenschätzung ermittelt, die als Ausschreibungsobergrenze definiert wird. Die gegenständliche Sicherheitsdienstleistung wird auf Basis der Leistungsbeschreibung inkl. in der 2. Stufe zur Verfügung gestellter Pläne und Präzisierungen des AG durch den Bieter mit seinem Angebot anzubieten sein. Der Bieter hat die Leistung pauschal anzubieten. Die genauen Details folgen in der zweiten Stufe des gegenständlichen Vergabeverfahrens Ort der Leistungserbringung Die gegenständlichen Sicherheitsdienstleistungen sind auf dem gemäß beiliegender Planbeilage definierten Areal in 1020 Wien zu erbringen. Es umfasst öffentlich und nicht-öffentlich zugängliche Freiflächen, sowie Gebäude, die in der Verwaltung der PWG stehen. siehe Anhang./D Dauer der Leistungserbringung Der Beginn der regulären Sicherheitsdienstleistungen ist mit 15. März 2019 geplant, wobei davor Vorlaufzeiten von 6-8 Wochen als Start-Up vorgesehen sind. Die Leistungen zum Start-Up sind sohin voraussichtlich ab Anfang Jänner 2019 zu erbringen. Sohin ist nach vertiefter Preisprüfung nach Abschluss der 2. Stufe des gegenständlichen Vergabeverfahrens nach derzeitigem Stand geplant, mit Ende Dezember 2018 die Zuschlagsentscheidung zum gegenständlichen Vergabeverfahren zu treffen. Der Vertrag wird auf 3 Jahre abgeschlossen; dies unbeschadet des Rechts auf Kündigung aus wichtigem Grund (z.b. Wegfall der Notrufzentrale, oder verlangten Zertifizierungen, wobei weitere Gründe noch in der 2. Stufe erläutert werden). Der AG behält sich das einseitige Recht - 5 -

6 vor, den Vertrag zwei mal um jeweils 1 Jahr zu verlängern. Das Vertragsverhältnis endet somit, ohne dass einer gesonderten Kündigung bedarf mit Die Ausübung der Option der Vertragsverlängerung, durch den AG, erfolgt jeweils schriftlich, wobei die Optionsausübung fristgerecht erfolgt ist, wenn das Schreiben des AG spätestens am (somit am letzten Tag der Laufzeit) per Fax oder Einschreiben, an den AN abgesandt wurde und binnen längstens 1 Woche beim AN einlangt

7 2. Allgemeines zum Vergabeverfahren 2.1 Gesetzliche Grundlagen und gewähltes Verfahren Die PWG, ein Unternehmen der Stadt Wien, ist für die Verwaltung des Standortes Volksprater Wien verantwortlich und in der Rechtsform einer GmbH, FN f organisiert. Der Wiener Volksprater ist der größte und bedeutendste Freizeitpark in Österreich und die in Verwaltung der PWG befindlichen Flächen sind im beiliegenden Plan gelb hinterlegt. (siehe Anhang./D) Die ist öffentlicher Auftraggeber im Sinne des 2 Z 5 BVergG Das gegenständliche Vergabeverfahren ist ein Verfahren im Oberschwellenbereich. Es gelten die Bestimmungen für besondere Dienstleistungen (Anhang XVI) nach 2. Teil des BVergG Sonstige Bestimmungen des BVergG 2018 finden keine Anwendung. Der Auftraggeber nimmt von seinem Recht, der grundsätzlich freien Gestaltbarkeit des Vergabefahrens ( 151 Abs 3 BVergG 2018) im vom BVergG 2018 vorgesehenen maximalen Ausmaß Gebrauch. Der Auftraggeber ist aus vergaberechtlicher Sicht der Stadt Wien zuzuordnen. Das Vergabeverfahren erfolgt im Verhandlungsverfahren mit vorangehender Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union und der Wiener Zeitung als Amtsblatt der Stadt Wien. Bei der Ausführung des Auftrags sind die Bestimmungen des Übereinkommens der Internationalen Arbeitsorganisation, BGBl 20/1951 in der jeweils geltenden Fassung einzuhalten. Des Weiteren hat der Auftragnehmer die Verpflichtungen der Übereinkommen Nr. 29, 87, 94, 95, 98, 100, 105, 111 und 138 der Internationalen Arbeitsorganisation, BGBl 228/1950, 20/1952, 39/1954, 81/1958, 86/1961, 111/1973 und BGBl III 200/2001, BGBl III 2002/41 und BGBl 2004/105 einzuhalten. Die in diesem Sinn in Österreich unter anderem zu beachtenden arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften können bei der jeweils örtlich zuständigen Interessenvertretung der Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer (Bundeswirtschaftskammer bzw. Arbeiterkammer) eingesehen werden. Es wird darüber hinaus insbesondere auf die bei der Ausführung des Auftrags einzuhaltenden Vorschriften des Ausländerbeschäftigungsgesetzes und des Arbeitsvertragsrechts- Anpassungsgesetzes hingewiesen. Zuständige Nachprüfungsbehörde ist das Verwaltungsgericht Wien: Verwaltungsgericht Wien A Wien, Muthgasse 62 Fax: post@vgw.wien.gv.at - 7 -

8 Nochmals wird festgehalten, dass alle in den gegenständlichen Teilnahmeunterlagen bzw. im weiteren Vergabeverfahren verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gleichermaßen für Personen sowohl weiblichen als auch männlichen Geschlechts gelten. In diesem Sinn sind insbesondere die Begriffe Bewerber, Bieter und Auftragnehmer zu verstehen, wobei diese Begriffe zusätzlich für alle Personen auf Seiten des Bewerbers, Bieters und Auftragnehmers gelten. 2.2 Teilnahmeunterlagen Die Teilnahmeunterlagen bestehen aus dem rechtsverbindlich zu unterfertigenden Teilnahmeantrag, den angeforderten Erklärungen, Nachweisen und sonstigen (freiwillig vorzulegenden) Unterlagen. Die Bewerber haben die Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt in einem verschlossenen Kuvert/Paket mit gut sichtbarerer Aufschrift Teilnahmeantrag an die Kontaktperson zu übermitteln oder bei dieser direkt während den Büroöffnungszeiten (Montag Donnerstag 8:00 bis 18:00; Freitag: 8:00 bis 15:00) abzugeben. Die Teilnahmeunterlagen haben bis spätestens , 10:00 Uhr, in der Kanzlei Dr. Casati einzulangen. Die Übermittlung der Teilnahmeunterlagen/Angebote per /Telefax ist ausgeschlossen. Das Risiko der Beschädigung oder des verspäteten Einlangens der Teilnahmeunterlagen bzw. der Angebote trägt der Bewerber/Bieter. Das Risiko der irrtümlichen Öffnung der Teilnahmeunterlagen bzw. Angebote trägt der Bewerber/Bieter, wenn der Teilnahmeantrag/Projektunterlagen nicht mit der in diesem Absatz bzw. in der Aufforderung zur Einreichung der Angebote geforderten Aufschrift versehen ist. Das Risiko des Nichteinlangens oder des verspäteten Einlangens von falsch adressierten Teilnahmeunterlagen bzw. Angeboten bei der Kontaktperson/vergebenden Stelle (Kanzlei Dr. Casati) trägt ebenfalls der Bewerber/Bieter. Textänderungen, Streichungen oder Radierungen in den Vorgaben des Teilnahmeantrages, der Erklärungen und der Projektunterlagen sind unzulässig. Streichungen oder Radierungen in den Angaben des Bewerbers sind unzulässig, soweit sie nicht in einer dem Teilnahmeantrag angeschlossenen Korrekturliste eingetragen und rechtsverbindlich unterfertigt sind. Die Bewerber stellen sicher, dass sie keine widersprechenden Erklärungen abgeben. Wenn ein Bewerber widersprechende Erklärungen abgibt, gilt diese Erklärung als nicht abgegeben, was zur Folge haben kann, dass der Teilnahmeantrag oder die Projektunterlagen wegen Unvollständigkeit ausgeschieden werden. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich in deutscher Sprache durchgeführt. Die Bewerber/Bieter haben die Teilnahmeunterlagen/Angebote in deutscher Sprache zu verfassen. Von den Bewerbern eingeforderte Nachweise, die in einer anderen Sprache verfasst sind, - 8 -

9 bedürfen einer beglaubigten Übersetzung. Alternativ zur beglaubigten Übersetzung genügt eine "einfache" Übersetzung, verbunden mit der eidesstättigen Erklärung des Bewerbers, dass die Übersetzungen richtig sind. Geldbeträge (Angebotspreise, Umsatzzahlen, Auftragswerte und Referenzaufträge) sind in Euro anzugeben. Soweit Geldbeträge in einer anderen Währung angegeben sind, bedarf es diesbezüglich einer Ergänzung um Euro-Werte. 2.3 Abholung der Teilnahmeunterlagen, Anfragen und Auskünfte, Kommunikation Die Teilnahmeunterlagen (Erläuterungen zum Teilnahmeantrag inklusive Anhänge./A bis./d) können ab sofort bis zum Ende der Frist für die Abgabe der Teilnahmeunterlagen unter der URL online abgerufen und bei der Kontaktperson werktags während der Büroöffnungszeiten (Montag Donnerstag: 8:00 bis 18:00; Freitag: 8:00 bis 15:00) abgegeben werden. Sollte der online-abruf wider Erwarten nicht funktionieren, können die Teilnahmeunterlagen auch mittels bei der Kontaktperson angefragt werden bzw. sind bekanntgewordene Abrufprobleme der Teilnahmeunterlagen der Kontaktperson durch die Bewerber umgehend bekanntzugeben. Die Behebung der Teilnahmeunterlagen ist für die Teilnahme am gegenständlichen Vergabeverfahren nicht verpflichtend. Solange aber die Teilnahmeunterlagen vom interessierten Bewerber nicht behoben werden, können seine Anfragen nicht beantwortet, allgemeine Auskünfte nicht erteilt und allfällige Änderungen der Teilnahmeunterlagen nicht persönlich mitgeteilt werden. Ein interessierter Bewerber, der Teilnahmeunterlagen behoben hat, kann bis längstens zum unter Punkt 4 genannten Termin (einlangend bei der Kontaktadresse) Anfragen hinsichtlich der Teilnahmeunterlagen schriftlich (Fax oder Brief oder ) stellen. Die Auskünfte zu allen Anfragen werden allen bekannten potentiellen Bewerbern in anonymisierter Form bis spätestens zum unter Punkt 4 genannten Termin per Telefax oder mitgeteilt bzw. erfolgt weiters bis zum unter Punkt 4 genannten Termin eine Onlinestellung der erstellten Fragenbeantwortung sowie allfälliger Berichtigungen und/oder Klarstellungen. Das Risiko des Zugangs an die vom Bewerber/Bieter genannte Adresse trägt der Bewerber/Bieter. Sollte er vor dem jeweiligen Abgabetermin keine Benachrichtigung erhalten haben bzw. keine Online-Stellungen erfolgt sein, hat er bei der Kontaktperson nachzufragen, ob eine allgemeine Bekanntmachung (Fragebeantwortung) ausgesandt wurde. Anfragen, Auskünfte und sonstige einfache Korrespondenz können per Telefax oder Brief an die angegebene Adresse/Nummer der Kontaktperson erfolgen. Korrespondenz im -Verkehr ist ausschließlich an die -Adresse der Kontaktperson zulässig. Das Risiko des Zugangs dieser Schreiben/Mitteilungen trägt ausschließlich der Bewerber/Bieter

10 Angebote und Teilnahmeunterlagen sind ausschließlich in einem verschlossenen Kuvert/Paket beim Auftraggeber in physischer Form unter Anschluss eines Datenträgers (2-fach), auf dem sämtliche Unterlagen elektronisch gespeichert sind, abzugeben bzw. an diese per Post zu übermitteln. Eine Übermittlung der Teilnahmeunterlagen/Angebote per Telefax oder ist ausgeschlossen. 2.4 Bekanntgabe allfälliger Berichtigungen und allfälliger Streitigkeiten bezüglich des Vergabeverfahrens Sind Informationen zu berichtigen, die Gegenstand der Vergabebekanntmachung waren, erfolgt die Berichtigung ebenfalls in den Bekanntmachungsmedien. Im Übrigen erfolgt die Berichtigung durch Mitteilung an die persönlich bekannten Interessenten im gegenständlichen Vergabeverfahren bzw. durch Online-Stellung unter der bekanntgegebenen URL (siehe Punkt 2.3 oben). 2.5 Öffnung der Teilnahmeunterlagen Die Öffnung der fristgerecht eingelangten Teilnahmeunterlagen erfolgt jeweils kommissionell und wird protokolliert. Die Bewerber / Bieter sind jeweils nicht berechtigt, an der Öffnung der Teilnahmeunterlagen bzw. Angebote teilzunehmen. 2.6 Besondere Pflichten Bewerber/Bieter Bewerber/Bieter haben die Teilnahmeunterlagen/Ausschreibungsunterlagen vollständig abzugeben bzw. zu erstellen. Sie haben dabei den Sorgfaltsmaßstab eines ordentlichen Geschäftsmannes zu beachten. Bewerber/Bieter haben allfällige Unklarheiten, insbesondere alle kalkulationsrelevanten Umstände, durch eine entsprechende Fragestellung (Ersuchen um Auskunftserteilung) klarzustellen. Die nachträgliche Anfechtung der bekanntgegebenen Bestimmungen wegen Irrtums ist ausgeschlossen. In diesem Sinn sind Bewerber/Bieter verpflichtet, allfällige Unklarheiten durch entsprechende Fragestellung zu klären. Allfällige Annahmen durch den Bewerber/Bieter, die durch derartige Fragestellungen hätten geklärt werden können, sind soweit sie zu Ungunsten des Auftraggebers auszulegen wären unzulässig und ist der Bewerber/Bieter in diesem Fall jedenfalls zur Fragestellung an die Kontaktperson verpflichtet; dies bei sonstigen konkludenten Verzicht eines allenfalls dem Bewerber/Bieter daraus entstehenden Schadens

11 Darüber hinaus haben Bewerber/Bieter die Kontaktstelle (siehe oben) über alle jene Ausschreibungsbestimmungen oder allgemeine Vertragsbedingungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen, durch die sie sich beschwert erachten. Sofern dies möglich und zumutbar ist, haben sie den Auftraggeber bzw. die vergebende Stelle bei der rechtskonformen Ausschreibung und Auftragsabwicklung zu unterstützen. Verletzt ein Bewerber/Bieter diese Warn- oder Unterstützungspflicht schuldhaft und beruft er sich auf diese Verletzung in einem späteren Verfahren, hat er jene Kosten zu tragen, welche dem Auftraggeber bzw. der vergebenden Stelle durch die verspätete Beschwerde entstanden sind. Die Bewerber/Bieter erklären, dass sie sich an keinen unzulässigen oder gegen die Interessen des Auftraggebers gerichteten Absprachen (insbesondere mit Mitbewerbern) beteiligen. Sie haften dem Auftraggeber für etwaige durch unzulässige Absprachen verursachte Schäden und haben einen allfälligen, durch die unzulässigen Absprachen gewonnenen Vorteil dem Auftraggeber herauszugeben. Die von der vergebenden Stelle zur Verfügung gestellten Teilnahmeunterlagen enthalten vertrauliche Informationen. Darüber hinaus sind diese Unterlagen urheberrechtlich geschützt. Bewerber/Bieter haben die Vertraulichkeit der Unterlagen und die Urheberrechte des Auftraggebers bzw. der vergebenden Stelle zu wahren. Es ist ihnen insbesondere untersagt, Kopien dieser Unterlagen auch auszugsweise an Dritte weiterzugeben, die am vorliegenden Vergabeverfahren weder als Bewerber/Bieter noch als Subunternehmer teilzunehmen beabsichtigen. Sofern sie Unterlagen an potentielle Bewerber oder Subunternehmer weitergeleitet haben, haben die Bewerber/Bieter den Dritten über die geforderte Einhaltung der Rechte des Auftraggebers bzw. der vergebenden Stelle nachweislich zu informieren und diesen dieselben Pflichten überzubinden. Von den Bewerbern/Bietern sowie von den ausschreibenden Stellen sind sämtliche relevanten Bestimmungen des Datenschutzes, in besonderen der DSGVO verpflichtend einzuhalten. Hierzu wird auf die einzuhaltenden Löschfristen nach DSGVO hingewiesen. 2.7 Bewerber-/Bietergemeinschaften Bewerber- und Bietergemeinschaften (Arbeitsgemeinschaften) sind soweit dem nicht das Kartellrecht entgegensteht zugelassen. Die Bildung einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft aus den zur Abgabe von Angeboten eingeladenen Bewerbern ist binnen 14 Tagen ab Aufforderung zur Einreichung der Angebote mitzuteilen

12 2.8 Subunternehmer, verbundene Unternehmen, Berufung auf sonstige Dritte und Weitergabe des Auftrags Bewerber/Bieter können in den Teilnahmeunterlagen sowie in den Angeboten rechtsverbindlich den Einsatz von bestimmten Subunternehmern anbieten. Soweit die Leistungsfähigkeit (dh insbesondere die Referenzen dieser Subunternehmer) und/oder Befugnis des Subunternehmers, von verbundenen Unternehmen oder sonstige Personen bei der Auswahl der zur Abgabe der Angebote einzuladenden Bewerber sowie bei der Auswahl des Bestbieters berücksichtigt werden soll (sogenannte notwendige Subunternehmer), hat der Bieter zum Zeitpunkt der Abgabe der Teilnahmeunterlagen den Nachweis zu erbringen, dass diese Unternehmen für das gegenständliche Angebot zur Verfügung stehen (Vorlage einer rechtsverbindlich gefertigten Patronatserklärung im Sinne des Anhangs./B, bzw der Subunternehmererklärung im Sinne des Anhangs./C). Diese rechtsverbindlich angebotenen Subunternehmer/verbundenen Unternehmen sind bei einer allfälligen Auftragserteilung in jenem Umfang einzusetzen, wie dies in den Teilnahmeunterlagen/Angeboten rechtsverbindlich angeboten wurde. Ein Unternehmer darf für unterschiedliche Bieter Subunternehmer sein und kann für mehrere Bewerber agieren, soweit dem nicht das Kartellrecht/Wettbewerbsrecht entgegensteht. Auf die besondere Beachtung der Vertraulichkeit wird ausdrücklich hingewiesen! Nicht notwendige Subunternehmer können auch noch im Zuge der Angebotsabgabe genannt werden. Sollten sie mehr als 10% des Leistungsvolumens erbringen, müssen sie spätestens mit Abgabe des Angebots unter Nachweis ihrer Eignung genannt werden. Die Weitergabe des gesamten Auftrags ist unzulässig; dies gilt auch für die Weitergabe an verbundene Unternehmen. 2.9 Vollständigkeit Die Bewerber/Bieter übernehmen für die Vollständigkeit ihrer Angaben/Erklärungen/Angebote eine Garantie. In diesem Sinn sind alle Kosten, die mit dem Angebot verbunden sind, bei der Erstellung und Abgabe des Angebots mit einzukalkulieren; haben Bewerber geeignete einschlägige Referenzaufträge (maximal 6 Referenzen), die für die Bewertung ihrer Leistungsfähigkeit in Frage kommen, anzugeben

13 Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob der Bieter alle seine Referenzen genannt hat. Die Eignungsprüfung beschränkt sich auf die Angaben der Bewerber/Bieter Kein Kostenersatz für Legung von Teilnahmeunterlagen und Abgabe Angebot Eingeschränkte Schadenersatzverpflichtungen AG Die Bewerber legen Teilnahmeunterlagen und Angebote ausschließlich in ihrem eigenen Interesse. Sämtliche mit der Abgabe von Teilnahmeunterlagen und der Abgabe/Kalkulation von Angeboten verbundenen Kosten haben die Bewerber/Bieter selbst zu tragen. Es werden keine Kosten ersetzt. Dies gilt auch für die Vorlage geforderter Angebotsunterlagen und verlangter Aufklärungen, Nachreichungen, etc. Die Haftung des Auftraggebers, seiner Mitarbeiter und Gehilfen aus und in Zusammenhang mit dem gegenständlichen Vergabeverfahren bzw darauf beruhender Folgeaufträge ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen und bei grober Fahrlässigkeit mit EUR ,-- begrenzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten der Organe, Mitarbeiter und Gehilfen des Auftraggebers. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht für Personenschäden Hinweise auf das fortgesetzte Verfahren Prüfung Teilnehmerunterlagen/Einladung fortgesetztes Verfahren (2. Stufe) Der Auftraggeber beabsichtigt, innerhalb relativ kurzer Zeit die Bewertung der Teilnahmeunterlagen abzuschließen und maximal 3 geeignete Bewerber (Bestgeeignete Bewerber gemäß Auswahl 1. Stufe siehe unten) zur Einreichung eines ersten Angebots einzuladen. In diesem Sinn wird auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der eingereichten Unterlagen besonderer Wert gelegt. Sollte lediglich die Eigenerklärung gemäß 80 BVergG (vgl. Pkt 3.2) abgegeben werden, werden diesen Bewerbern angemessene, aber kurze Fristen zur Nachreichung der Unterlagen eingeräumt, nämlich maximal 3 Werktage für den Eingang der geforderten Unterlagen. Dies gilt auch für den Fall, dass sonstige behebbare Mängel vorliegen, insbesondere Unterlagen unvollständig sein sollten und diese Unvollständigkeit der Unterlagen nicht ohnehin zu einem Ausscheiden des Bewerbers führen. Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach dem Bestbieterprinzip Alternativangebote/Abänderungsangebote Alternativangebote/Abänderungsangebote sind unzulässig

14 2.13 Teilvergaben/Teilwiderruf/Teilangebote Widerruf Rechenfehler Teilvergaben/Teilwiderruf/Teilangebote sind unzulässig. Erfolgt ein Widerruf aus objektiven Gründen (wie z.b. einer berechtigten Beschwerde eines Bieters), sind Ansprüche (insbesondere Schadenersatzansprüche) der Bieter im Zusammenhang mit der vorliegenden Ausschreibung ausgeschlossen. Als ein sachlicher Widerrufsgrund gilt, wenn der Preis des Bestbieters die vom Auftraggeber ermittelte interne Kostenschätzung um mehr als 10% übersteigt. Rechnerisch fehlerhafte Angebote werden unabhängig von der Höhe des Rechenfehlers berücksichtigt; also auch dann, wenn die Summe der Absolutbeträge aller Berichtigungen erhöhend oder vermindernd z.b. 2% oder mehr des ursprünglichen Gesamtpreises ohne Umsatzsteuer beträgt. Abweichend zu 138 Abs 7 BVergG 2018 gilt, dass auch Vorreihung infolge der zulässigen Berichtung eines Rechenfehlers möglich ist Binde-/Zuschlagsfrist für das Angebot Die Binde- und Zuschlagsfrist für das Angebot beträgt 4 Monate ab Abgabe des Angebots. Der Bieter ist an sein Angebot bis zum Ablauf dieser 4-Monatsfrist gebunden

15 3. Bewerber 3.1 Berufliche Zuverlässigkeit, Befugnis, Rechtsfähigkeit, Mindestkriterien, Leistungsfähigkeit Alle Bewerber, Mitglieder einer Bietergemeinschaft und Subunternehmer müssen rechtsfähig sein (vgl 3.2.1). Bewerber, Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft und Subunternehmer müssen zur Erbringung der von ihnen jeweils angebotenen Leistungen befugt sein (vgl 3.2.2). Der bisherige Geschäftsbetrieb bzw. die bisherige Geschäftsführung darf keine Bedenken an der beruflichen Zuverlässigkeit des Bewerbers, der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und der angegebenen Subunternehmer begründen (vgl 3.2.3). Die Struktur und die wirtschaftliche Situation des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft müssen sicherstellen, dass die ausgelobte Leistung problemlos erbracht wird; d.h. in concreto : der Bewerber oder zumindest ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft, muss eine Haftpflichtversicherung oder eine (Vor-)Promesse eines Versicherers für den Fall der Auftragserteilung über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung für den gegenständlichen Auftrag in Höhe von zumindest EUR ,-- Mio pro Schadensfall und der 2-fachen Deckungssumme für aggregierte Schäden eines Jahres abgeschlossen haben. (Diese Haftpflichtversicherung ist im Auftragsfall über die gesamte Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten.). der Bewerber bzw die Bewerbergemeinschaft muss eine Kreditwürdigkeit von zumindest EUR ,-- oder eine Mindestbonität laut KSV/oder vergleichbarer Kreditschutzwürdigkeit von durchschnittlich/mittel (maximales KSV-Rating bis inkl. 350) nachweisen können, In diesem Sinne müssen die geforderten Nachweise gelegt werden. Es gelten die näheren Bestimmungen in und 3.3. Der Bewerber, alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft in Summe bzw. Bewerber unter Berücksichtigung der Subunternehmer (kurz: "der Bewerber") müssen ihre technische Leistungsfähigkeit u.a. mittels einschlägiger Referenzen nachweisen, das heißt in concreto:

16 Der Bewerber hat in der Referenzzeit zumindest 3 (drei) einschlägige Referenzen (Mindestreferenzen bei sonstigem Ausscheiden des Angebots) im Bereich Sicherheitsdienstleistungen nachzuweisen, wobei diese jeweils folgende Kriterien zwingend (Mindestkriterien bei sonstigem Ausscheiden des Teilnahmeantrag) erfüllen müssen und vom Auftraggeber mit Stempel und Unterschrift zu bestätigen sind (ansonsten als Referenz ungeeignet und unbeachtlich). 1. Die in der jeweiligen Referenz genannten Sicherheitsdienstleistungen wurden/werden in zum Auftragsgegenstand vergleichbaren Bereichen erbracht. Das sind Freizeitparks, Unterhaltungsbetriebe, Museen, Einkaufszentren. 2. Die Sicherheitsdienstleistung hat zumindest 7 Monate im Jahr, täglich (an 7 Tagen pro Woche) zu erfolgen 3. Der Auftragswert der Referenz hat mind. EUR exkl. MwSt. pro Jahr zu betragen. 4. Die Besucherfrequenz der Referenzen muss jeweils zumindest einen Umfang von Besucher im Jahr aufweisen. Referenzzeit ist die Zeit beginnend von bis Ende Abgabefrist Teilnahmeantrag (siehe Punkt 4). Dabei liegt eine Referenz in der Referenzzeit, wenn die zugrundeliegende Sicherheitsdienstleistung innerhalb des Referenzzeitraums (zumindest 2 Jahre) erbracht wurde. Darüber hinaus müssen die Bewerber ihre technische Leistungsfähigkeit zu folgen Punkten nachweisen (vgl Pkt 3.2.5): Aufrechte Gewerbeberechtigung für das Bewachungsgewerbe (Österreich: 94 Z 62 GewO) ÖZS Basisausbildung oder gleichwertig: Der Sicherheitsdienstleister muss all seinen im direkten operativen Bereich tätigen Mitarbeitern eine Grundausbildung für das private Bewachungsgewerbe zukommen lassen (gilt nicht für rein in der Unternehmensverwaltung tätige Mitarbeiter [z.b. Sekretariat]). Diese Basisausbildung muss zumindest für alle neueingetretenen operativ tätigen Mitarbeiter der letzten 5 Jahre nachgewiesen werden können. Die Grundausbildung hat für die Mitarbeiter verpflichtend zu sein und sie ist durch eine externe Organisation zu schulen und zu prüfen. Die Absolvierung der Basisausbildung für alle neueintretenden Mitarbeiter des Sicherheitsdienstleistungsunternehmens muss von externer Stelle (z.b. ÖVE, ÖZS) her regelmäßig überprüft werden. Dies ist bei der zertifizierten Basisausbildung nach ÖZS der Fall (ÖZS = Österreichische Zertifizierungsstelle für Sicherheitstechnik)

17 Kriterien für die Gleichwertigkeit sind folgende: Ausbildung zu Recht, Notfall, Sicherheitstechnik, Brandschutz, Konfliktmanagement und Erste Hilfe. Die Fachausbildung hat mit einer schriftlichen Prüfung zu enden. Ausbildungsdauer mindestens 24 Stunden bzw. 3 Tage. Notrufzentrale mit Zertifikat EN 50518: Das Unternehmen muss über eine rund um die Uhr besetzte, zertifizierte Alarmzentrale in Wien und Umgebung (vom Leistungsort max 20 km entfernt) verfügen, die im Bedarfsfall jederzeit mobile Alarmreaktionskräfte entsenden kann. Diese Alarmzentrale muss nach der Euronorm (EN Teil 1-3) zertifiziert sein. Die Leistungen der Alarmzentrale muss der Auftragnehmer selbst erbringen, diese dürfen nicht in Sub weitervergeben werden oder durch Bietergemeinschaften oder verbundene Unternehmen erbracht werden. 3.2 Nachweise, die von den Bewerbern zur Beurteilung der Erfüllung der Mindestanforderungen vorzulegen sind, soweit nicht zu Recht auf den Auftragnehmerkataster Österreich verwiesen wird Anstatt der im Folgenden geforderten Nachweise genügt zunächst die Vorlage einer eidesstättigen Bestätigung, dass der Bewerber über diese Nachweise verfügt (= Ausfüllen des Teilnahmeantrags, Anhang /.A). Alternativ können die folgenden Nachweise bereits vorgelegt werden ( 80 BVergG). Soweit Nachweise vorzulegen sind, genügen sofern nichts Gegenteiliges bestimmt ist Kopien. Diese dürfen nicht älter als 6 Monate sein. Auf Aufforderung des Auftraggebers/Kontaktperson sind die Nachweise binnen 3 Werktagen (bei sonstigem Ausscheiden) vorzulegen. Zum Nachweis der Eignung sind zum Bewerber, der (allfälligen) Bewerbergemeinschaft und der allfälligen Subunternehmer jedenfalls jene Unterlagen vorzulegen, aus denen sich ihre Zuverlässigkeit und Befugnis für jene Bereiche ergibt, in denen sie eingesetzt werden. Im Folgenden werden unter dem Begriff Bewerber auch sämtliche Mitglieder einer allfälligen Bewerbergemeinschaft und die ihnen zurechenbaren Subunternehmer mit umfasst

18 3.2.1 Rechtsfähigkeit Sofern der Bewerber keine natürliche Person ist: Aktueller Auszug aus dem Firmenbuch, Handelsregister und/oder einem vergleichbaren Berufsregister oder der im Herkunftsland des Bewerbers vorgesehenen Bescheinigung oder eine eidesstättige Erklärung über die Rechtsfähigkeit des Bewerbers. Sofern der Bewerber Teil eines Konzerns ist: Konzernorganigramm. Weiters sind die Gesellschaftsstruktur und etwaige Verflechtungen mit anderen Personen (verbundene Unternehmen im Sinn von 189a Z 8 UGB) übersichtlich darzustellen (Organigramm) und wenn die Leistungsfähigkeit der übrigen Konzernunternehmen bei der Bewertung mitberücksichtigt werden soll - der Nachweis, dass der Bewerber auf die Mittel dieser Personen uneingeschränkt zugreifen kann (Patronatserklärung gem. Anhang./B) Befugnis Nachzuweisen ist, dass der Bewerber über die erforderliche Befugnis verfügt. Eine erste Recherche hat ergeben, dass für die verfahrensgegenständlichen Leistungen die Befugnis gemäß 94 Z 62 GewO reglementiertes Gewerbe Sicherheitsgewerbe (Berufsdetektive, Bewachungsgewerbe) neben den sonst hier verlangten Nachweisen und Qualifikationen ausreichend ist. Für in Österreich ansässige Unternehmen ist die Vorlage eines Auszugs aus dem Gewerberegister bzw. Gewerbebefugnis (Bescheinigung der aufrechten Befugnis zum Gewerbe Sicherheitsgewerbe (Berufsdetektive, Bewachungsgewerbe) gemäß 94 Z 62 GewO) und die Erklärung, dass diese Befugnis auch aufrecht ist, erforderlich oder Nachweis einer vergleichbaren europäischen Ausbildung / Gewerbeberechtigung / Gewerbebefugnis. Für den Fall, dass mehrere Personen/Bewerber sich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen, genügt es, wenn diese Bewerbergemeinschaft in Summe über die geforderten Befugnisse verfügt. D.h.: nicht ein jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft muss über alle Befugnisse verfügen, jedoch jedenfalls über jene, die zur Ausübung der jeweiligen Tätigkeit erforderlich sind (siehe weiter unten). Nicht in Österreich ansässige Unternehmen aus einem EWR- Mitgliedstaat bzw. der Schweiz haben die in ihrem Herkunftsland erforderliche Befugnis für Sicherheitsgewerbe (Berufsdetektive, Bewachungsgewerbe) entsprechend Anhang IX BVergG 2018 idgf nachzuweisen. In Bezug auf die hier geforderte Befugnis als Sicherheitsgewerbe (Berufsdetektive, Bewachungsgewerbe) haben diese nicht in Österreich ansässigen Unternehmen darüber hinaus eine Anzeige an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft gemäß

19 373a ff GewO oder eine Dienstleistungsanzeige / Gleichhaltungsbescheid / Anerkennungsbescheid für die in Österreich verantwortliche Person, ausgestellt durch den zuständigen Landeshauptmann, vorzulegen. Festgehalten wird, dass ein jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft über eine Befugnis über die von ihr zu erbringende wesentlich gekennzeichnete Leistungseinheit verfügen muss. Es wird davon ausgegangen, dass Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft ausschließlich die wesentlichen Leistungsteile erbringen und im Übrigen sicherstellen, dass die übrigen Leistungen von befugten Unternehmen erbracht werden Zuverlässigkeit Zum Nachweis der Zuverlässigkeit hat der Bewerber neben dem Teilnahmeantrag vorzulegen: - letztgültiger Kontoauszug der zuständigen Sozialversicherungsanstalt bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Sozialversicherungsanstalt, und - letztgültiger Kontoauszug des zuständigen Finanzamts bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamts - Strafregisterauszug Geschäftsführer /Prokuristen nicht älter als 6 Monate Bezüglich der aufgezählten Nachweise gilt: des Bewerbers selbst, aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sowie allfälliger angegebener Subunternehmer, Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Zum Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit haben der Bewerber bzw. in Summe die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bzw. verbundene Unternehmen/Dritte neben dem Teilnahmeantrag vorzulegen: aktuelle Bonitätsauskunft eines Kreditschutzverbandes oder eines anerkannten Finanzinstitutes mit Sitz im EWR-Gebiet oder Schweiz, Nachweis einer Kreditwürdigkeit über zumindest EUR ,-- oder KSV-Rating bis inkl. max 350. Nachweis aufrechte Haftpflichtversicherung(en) über zumindest EUR 10 Mio pro Schadensfall sowie der doppelten Deckungssumme für aggregierte Schäden eines Jahres bzw. Zusage einer anerkannten Versicherungsinstitution mit Sitz im EWR-Raum oder Schweiz für den Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung in Höhe der genannten Deckungssumme (Vorpromesse) zu gewähren;

20 Mindestumsatz im Bereich Sicherheitsdienstleistungen von ,-- pro Jahr (Jahre 2015/2016/2017) Technische Leistungsfähigkeit Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber neben dem Teilnahmeantrag vorzulegen (Mindesteignung Nachweis durch Bewerber bei sonstigem Ausscheiden des Teilnahmeantrags): Aufrechte Gewerbeberechtigung für das Bewachungsgewerbe (Österreich: 94 Z 62 GewO) Aktuell gültiges Zertifikat ÖZS Basisausbildung oder gleichwertig: Der Sicherheitsdienstleister muss all seinen im direkten operativen Bereich tätigen Mitarbeitern eine Grundausbildung für das private Bewachungsgewerbe zukommen lassen. Diese Basisausbildung muss zumindest für alle neueingetretenen Mitarbeiter der letzten 5 Jahre nachgewiesen werden können. Die Grundausbildung hat für die Mitarbeiter verpflichtend zu sein und sie ist durch eine externe Organisation (z.b. ÖVE, ÖZS) zu schulen und zu prüfen. Die Absolvierung der Basisausbildung für alle neueintretenden Mitarbeiter des Sicherheitsdienstleistungsunternehmens muss von externer Stelle her regelmäßig überprüft werden. Dies ist bei der zertifizierten Basisausbildung nach ÖZS der Fall (ÖZS = Österreichische Zertifizierungsstelle für Sicherheitstechnik). Kriterien für die Gleichwertigkeit sind folgende: Ausbildung zu Recht, Notfall, Sicherheitstechnik, Brandschutz, Konfliktmanagement und Erste Hilfe. Die Fachausbildung hat mit einer schriftlichen Prüfung zu enden. Ausbildungsdauer mindestens 24 Stunden bzw. 3 Tage. Notrufzentrale mit Zertifikat EN Teil 1 bis 3: Das Unternehmen muss über eine rund um die Uhr besetzte, zertifizierte Alarmzentrale in Wien und Umgebung (vom Leistungsort max 20 km entfernt) verfügen, die im Bedarfsfall jederzeit mobile Alarmreaktionskräfte entsenden kann. Diese Alarmzentrale muss nach der Euronorm (EN Teil 1-3) zertifiziert sein. Die Leistungen der Alarmzentrale muss der Auftragnehmer selbst erbringen, diese dürfen nicht in Sub weitervergeben werden oder durch Bietergemeinschaften oder verbundene Unternehmen erbracht werden. Mindestreferenzen (vgl. oben Pkt 3.1) mit Auftraggeberbestätigung für die genannten Referenzen (allenfalls durch direkte Unterfertigung des Auftraggebers im Teilnahmeantrag unmittelbar unterhalb der angegebenen Referenz)

21 3.3 Auswahlreferenzen Sollten mehr als 3 Bewerber einen fristgerechten und rechtsgültigen Teilnahmeantrag abgegeben, der die verlangten Mindestkriterien erfüllt, so werden jene 3 Bewerber in die 2te Stufe des Verfahrens eingeladen, deren Referenzen am besten bewertet werden. Die Auswahl trifft der Auftraggeber gemäß den nachstehenden Kriterien (Auswahlreferenzen), wobei die Auswahlreferenzen zumindest die Kriterien der Mindestreferenzen zu erfüllen haben (vgl. Pkt 3.1 das heißt u.a. identer Referenzzeitraum; identer Mindestleistungszeitraum, Leistungsorte: Freizeitparks, Unterhaltungsbetriebe, Museen, Einkaufszentren; mit Auftraggeberbestätigung für die genannten Referenzen (allenfalls durch direkte Unterfertigung des Auftraggebers im Teilnahmeantrag unmittelbar unterhalb der angegebenen Referenz). Kriterium 1. Auftragsdauer der Sicherheitsdienstleistung in Jahren (mind. 2 Jahre im Referenzeitraum und mind. mind. 7 Monate/Jahr - Mindestkriterium) 2. Auftragswert der Sicherheitsdienstleistung in EUR/Jahr (mind. EUR ,-- netto/jahr Mindestkriterium) 3. Besucherfrequenz am Leistungsort der Sicherheitsdienstleistung/Jahr (mind Besucher / Jahr Mindestkriterium) Maximal erreichbare ungewichtete Punkte Gewichtungsfaktor Maximal erreichbare gewichtete Punkte 60 20% % % 24 Erreichbare Punkte gesamt Die Mindestreferenzen dürfen vom Bewerber auch als Auswahlreferenzen genannt werden. Es können maximal 6 Referenzen für die Auswahl abgegeben werden. Die Reihung der Referenzen hat durch den Bewerber zu erfolgen. Werden mehr Referenzen als die maximal mögliche Referenzanzahl abgegeben, werden die 6 vom Bewerber zuerst genannten bewertet (siehe Teilnahmeantrag, Beilage./A). Die darüber hinaus vorgelegten Referenzen werden keiner Bewertung unterzogen. Die Bewerber sind für die bestmögliche Auswahl und Reihung, sowie Eignung Ihrer Referenzen selbst verantwortlich Umreihungen/Austausch von Referenzen

22 erfolgen nicht und ist nicht zulässig. Es werden nur ganze Punkte vergeben. Minuspunkte werden nicht vergeben. Zur Bewertung der Auswahlreferenzen werden folgende Kriterien herangezogen: Dauer der Sicherheitsdienstleistung (max 60 ungewichtete Pkte) Die Sicherheitsdienstleistung hat zur jeweiligen Referenz zumindest 7 Monate im Jahr, täglich (d.h. an 7 Tagen pro Woche) zu erfolgen. Die Sicherheitsdienstleistung zum Referenzprojekt muss zumindest 2 Jahren im Referenzzeitraum erbracht worden sein. Bei nachweislicher erbrachter Sicherheitsdienstleistung in dieser Auftragsdauer oder länger werden je Referenz folgende ungewichtete Punkte vergeben: Kriterium 1: Dauer der Sicherheitsdienstleistung Erreichbare ungewichtete Pkte pro Referenz >= 2 Jahre Auftragsdauer 1 >= 3 Jahre Auftragsdauer 2 >= 5 Jahre Auftragsdauer 4 >= 8 Jahre Auftragsdauer 6 >= 10 Jahre Auftragsdauer 8 >= 12 Jahre Auftragsdauer 10 Max. erreichbare ungew. Punkte Max. Anzahl Referenzen Maximal erreichbare ungewichtete Punkte Es werden nur ganze ungewichtete Punkte vergeben. Minuspunkte werden nicht vergeben

23 3.3.2 Auftragswert der Sicherheitsdienstleistung (max 60 ungewichtete Pkte) Der Auftragswert der jeweiligen Referenz hat mindestens EUR ,-- netto pro Jahr zu betragen. Für einen darüber hinausgehenden Auftragswert pro Jahr werden folgende Punkte je Referenz vergeben: Kriterium 2: Auftragswert der Sicherheitsdienstleistung Erreichbare ungewichtete Pkte pro Referenz >= EUR ,-- netto pro Jahr 1 >= EUR ,-- netto pro Jahr 2 >= EUR ,-- netto pro Jahr 4 >= EUR ,-- netto pro Jahr 6 >= EUR ,-- netto pro Jahr 8 >= EUR ,-- netto pro Jahr 10 Max. Anzahl Referenzen Maximal erreichbare ungewichtete Punkte Max. erreichbare ungew. Punkte Es werden nur ganze ungewichtete Punkte vergeben. Minuspunkte werden nicht vergeben Besucherfrequenz am Leistungsort der Sicherheitsdienstleistung (max 60 ungewichtete Pkte) Die Besucherfrequenz am Leistungsort der Sicherheitsdienstleistung zur jeweiligen Referenz muss zumindest einen Umfang von Besuchern pro Jahr betragen. Für eine darüber hinausgehende Besucherfrequenz am Leistungsort der Sicherheitsdienstleistung zur jeweiligen Referenz werden folgende Punkte vergeben: Kriterium 3: Besucherfrequenz am Leistungsort der Sicherheitsdienstleistung Erreichbare ungewichtete Pkte pro Referenz >= Besucher/Jahr 1 >= Besucher/Jahr 2 >= Besucher/Jahr 4 >= Besucher/Jahr 6 >= Besucher/Jahr 8 >= Besucher/Jahr 10 Max. Anzahl Referenzen Maximal erreichbare ungewichtete Punkte Max. erreichbare ungew. Punkte Es werden nur ganze ungewichtete Punkte vergeben. Minuspunkte werden nicht vergeben

24 3.4 Auftragnehmerkataster Österreich Alle Bewerber, Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft und Subunternehmer können die geforderten Nachweise durch eine entsprechende Eintragung im Auftragnehmerkataster Österreich oder einer vergleichbaren Einrichtung gemäß 80 Abs 5 BVergG 2018 ersetzen. Soweit jedoch im Auftragnehmerkataster Österreich die diesbezüglichen Angaben fehlen bzw. entsprechende Angaben nicht gemacht wurden (z.b. Mitteilung über Referenzprojekte des Unternehmens bzw. der Mitarbeiter) sind diese Unterlagen der Kontaktperson gesondert vorzulegen. Kurz: Die Eintragung im Auftragnehmerkataster oder einer vergleichbaren Einrichtung ersetzt die geforderten Unterlagen nur insoweit, als tatsächlich eine entsprechende Eintragung vorgenommen ist. Mit der Bekanntgabe der ANKÖ Nummer stimmt der Bewerber der Abfrage durch den AG und seiner beauftragten Personen, nach DSGVO ausdrücklich zu

25 4. Termine Anfragen zu den Teilnahmeunterlagen bis spätestens Frist zur Stellung von Fragen Auskünfte zu Anfragen bis spätestens Einreichfrist für die Anträge auf Teilnahme , 10:00 Uhr , 10:00 Uhr , 24:00 Uhr , 10:00 Uhr Einladung zur 2. Stufe voraussichtlich KW Geführte Besichtigung voraussichtlich KW 45/ Informationsgespräche voraussichtlich KW Abgabe 1. Angebot voraussichtlich KW Verhandlungsgespräche voraussichtlich KW Abgabe LBO voraussichtlich KW 50/ Beabsichtigte Zuschlagsentscheidung Ende Dezember 2018 Beabsichtigter Beginn Start-Up (4-6 Wochen) ab Anfang/Mitte Jänner 2019 Beabsichtigter regulärer Leistungsbeginn 15. März

26 5. Checkliste Anhang Text getrennt nach Bewerber/Mitglied, Bewerbergemeinschaft/ Subunternehmer./1 Rechtsverbindlich unterfertigter Teilnahmeantrag; Eigenerklärung./2 In eventu 1 : aktueller Firmenbuchauszug bzw. Bestätigung über die Rechtsfähigkeit./3 In eventu: Konzernorganigramm./4 In eventu: aktueller Auszug Gewerberegister bzw. Vorlage Gewerbebefugnis gemäß Anhang IX BVergG 2018, ev. Dienstleistungsanzeige gemäß 373a GewO./5 In eventu: Vorlage aktuelle Bankauskunft oder Auskunft Kreditschutzverband über Bonität von zumindest EUR ,-- oder Nachweis KSV-Rating (oder vergleichbar) bis inkl. max /6 In eventu: Vorlage einer Haftpflichtversicherung oder (Vor-)Promesse des Versicherers über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung für den gegenständlichen Auftrag für den Fall der Auftragserteilung in Höhe von zumindest EUR ,--/Schadensfall und der 2-fachen Deckungssumme für aggregierte Schäden eines Jahres../7 In eventu: aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung Sozialversicherungsträger oder Kontoauszug Sozialversicherungsträger./8 In eventu: aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes oder Buchungsmittelung Finanzamt; Auszug aus dem Steuerkonto./9 In eventu: Strafregisterauszug Geschäftsführer /Prokuristen aller Bewerber und Subunternehmer, nicht älter als 6 Monate./10 Für den Fall, dass der Bewerber Teil eines Konzerns ist: rechtsverbindlich gefertigte Patronatserklärung (Anhang./B)./11 Für den Fall, dass der Bewerber den Einsatz von Subunternehmern anbietet: rechtsverbindlich gefertigte Subunternehmererklärung (Anhang./C)./12 In eventu: Referenzbestätigungen der Auftraggeber für Bewerber, aus denen sich alle erforderlichen Angaben ergeben./13 In eventu: Bestätigung über vorhandene EN Teil 1 bis 3 zertifizierte Notrufzentrale, aus der sich alle erforderlichen Angaben ergeben./14 In eventu: Bestätigung ÖZS Basisausbildung (oder gleichwertig), aus der sich alle erforderlichen Angaben ergeben./15 In eventu: Datenträger (2-fach), auf dem alle Teilnahmeunterlagen abgespeichert sind Ja Nein 1 in eventu bezieht sich auf Eigenerklärung sie kann bereits jetzt vorgelegt werden oder ist binnen 3 Werktagen vorzulegen

27 Sofern nicht bei Abgabe des Teilnahmeantrags vorgelegt wird, spätestens 3 Werktage nach Aufforderung bei sonstigem Ausscheiden gemäß 141 Abs 1 Z 7 bzw Abs 2 BVergG

28 6. Anhang Anhang./A Anhang./B Anhang./C Anhang./D Teilnahmeantrag Patronatserklärung Subunternehmererklärung/Verfügbarkeitserklärung Flächenaufstellung mit gelb hinterlegen Flächen der PWG

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