Tätigkeitsbericht Zusammenfassung Land Brandenburg

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Tätigkeitsbericht Zusammenfassung Land Brandenburg"

Transkript

1 Einwohner des Landes PERSONALSITUATION Anzahl der Mitarbeiter insgesamt Anzahl der Mitarbeiter im Genehmigungsverfahren Anzahl der mit Rechtsschutzangelegenheiten betrauten Mitarbeiter Anzahl der mit Sicherung des Bauordnungsrechts betrauten Mitarbeiter Anzahl der mit sonst. Vollzugsaufgaben und der Allgemeinen Verwaltung betrauten Mitarbeiter Anzahl der Prüfingenieure (nicht in Pkt. 10 enthalten) Anzahl der Baugenehmigungen, die Konzentrationswirkung entfaltet haben Anzahl der von den Verfahren mit Konzentrationswirkung eingeschl. Genehmigungen Anzahl der Genehmigungsbeiträge für andere Behörden GEBÜHRENEINNAHMEN IN Genehmigungsgebühren Gebühren aufgrund ordnungsrechtlicher Maßnahmen Buß- und Zwangsgelder Sonstige Gebühren Gebühreneinnahmen insgesamt Gebühreneinnahmen d. internen Prüfingenieure für Baustatik Persönliche Gebührenfreiheit ( 6 BbgBO) Tätigkeitsbericht Zusammenfassung Land Brandenburg "SOLL" (verfügte Gebühreneinnahmen) "IST" (realisierte Gebühreneinnahmen) , , , , , , , , , , , ,10 VERFAHRENSARTEN Verfahren aus 2010 neue Verfahren abgeschlossene Verfahren genehmigt abgelehnt anders erledigt offene Verfahren Ende 2011 Baugenehmigungsverfahren vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren Bauanzeigeverfahren Vorbescheidsverfahren VERFAHRENSARTEN Verfahren aus 2010 neue Verfahren abgeschlossene Verfahren offene Verfahren Ende 2011 Gebrauchsabnahmen für fliegende Bauten Zulassung v. Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen Prüfung bautechnischer Nachweise Prüfung brandschutztechnischer Nachweise Abgeschlossenheitsbescheinigung nach WEG Prüfungen für Sonderbauten nach 44 BbgBO Ordnungswidrigkeiten Ordnungsbehördliche Maßnahmen Verwaltungszwangsverfahren Dienstbarkeiten Sonstige Verwaltungsverfahren RECHTSSCHUTZVERFAHREN Verfahren aus 2010 neue Verfahren abgeschlossene Verfahren offene Verfahren Ende 2011 Widerspruchsverfahren einstweiliger Rechtsschutz Hauptsacheverfahren VERFAHRENSARTEN / VERFAHRENSDAUER Baugenehmigungsverfahren mit einer Verfahrensdauer von Baugenehmigungsverfahren mit einer Verfahrensdauer von Baugenehmigungsverfahren mit einer Verfahrensdauer von Baugenehmigungsverfahren mit einer Verfahrensdauer von Baugenehmigungsverfahren mit einer Verfahrensdauer von Seite 1 von

2 Personalsituation in den Jahren Anzahl der Mitarbeiter im Genehmigungsverfahren Anzahl der mit Rechtsschutzangelegenheiten betrauten Mitarbeiter Anzahl der mit Sicherung des Bauordnungsrechts betrauten Mitarbeiter Anzahl der mit sonst. Vollzugsaufgaben und der Allgemeinen Verwaltung betrauten Mitarbeiter Anzahl der Prüfingenieure Seite 2 von 9

3 Anzahl der Mitarbeiter in den unteren Bauafsichtsbehörden in den Jahren Anzahl der mit sonst. Vollzugsaufgaben und der Allgemeinen Verwaltung betrauten Mitarbeiter Anzahl der mit Sicherung des Bauordnungsrechts betrauten Mitarbeiter Anzahl der mit Rechtsschutzangelegenheiten betrauten Mitarbeiter Anzahl der Mitarbeiter im Genehmigungsverfahren Seite 3 von 9

4 Bearbeitete Verfahren im Jahr 2011 Sonstige Verwaltungsverfahren Baugenehmigungsverfahren Dienstbarkeiten % Ordnungsbehördliche Maßnahmen Ordnungswidrigkeiten % Zulassung von Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen % Verwaltungszwangsverfahren 505 Abgeschlossenheitsbescheinigung nach WEG 310 Prüfung brandschutztechnischer Nachweise 556 Prüfung bautechnischer Nachweise Gebrauchsabnahmen für fliegende Bauten 571 Vorbescheidsverfahren Bauanzeigeverfahren 919 vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren 590 Seite 4 von 9

5 Rechtsschutzverfahren in den Jahren Widerspruchsverfahren einstweiliger Rechtsschutz Hauptsacheverfahren 641 Seite 5 von 9

6 Baugenehmigungsverfahren der Jahre 2006 bis 2011 mit einer Verfahrensdauer von % % % 975 5% % 721 von % % 811 5% % % % % % % % Seite 6 von 9

7 Genehmigungsquote der Baugenehmigungen im Jahr 2011 abgelehnte Baugenehmigungen 291 Baugenehmigungen, die sich auf andere Weise erledigt haben % erteilte Baugenehmigungen % Seite 7 von 9

8 Verteilung der Gebühreneinnahmen in den Jahren % % % % % % Seite 8 von 9

9 Gebühreneinnahmen Insgesamt vom 2006 bis Seite 9 von 9

9. Wie viel Zeit lag ihm Durchschnitt zwischen erteilter Baugenehmigung und Beginn der Bauausführung?

9. Wie viel Zeit lag ihm Durchschnitt zwischen erteilter Baugenehmigung und Beginn der Bauausführung? Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 224 der Abgeordneten Rainer Genilke und Danny Eichelbaum Fraktion der CDU Landtagsdrucksache 6/506 Wortlaut der Kleinen Anfrage 224 vom 27.01.2015: Baugenehmigungen

Mehr

Baugenehmigungsverfahren

Baugenehmigungsverfahren Veranstaltung Grundwasserabsenkung bei Baumaßnahmen Gefahr für Hamburgs Bausubstanz? Amt für Bauordnung und Hochbau Michael Munske Hamburgische Bauordnung Materielle Regelungen / Anforderungen Verfahrensbeteiligte

Mehr

Satzung. (4) Weitere spezialgesetzliche Gebührenbefreiungstatbestände bleiben unberührt.

Satzung. (4) Weitere spezialgesetzliche Gebührenbefreiungstatbestände bleiben unberührt. Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Wahrnehmung von Aufgaben als untere Verwaltungsbehörde und als untere Baurechtsbehörde (Gebührensatzung Ordnungsangelegenheiten und Baurecht) Aufgrund von

Mehr

Bauordnungsrecht ist Ländersache, Art. 70 I GG in Bayern geregelt in der Bayerischen Bauordnung BayBauO

Bauordnungsrecht ist Ländersache, Art. 70 I GG in Bayern geregelt in der Bayerischen Bauordnung BayBauO Die Baugenehmigung! Das Baugenehmigungsverfahren ist oft eine langwierige und komplizierte Angelegenheit. Wie so ein Verfahren funktioniert und wie man schneller an die begehrte Baugenehmigung herankommt

Mehr

F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau

F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau B a u p r ü f d i e n s t (BPD) 4/2012 Vorbescheidsverfahren Inhalt: 1 Gründe

Mehr

3. Sonstiges AKTEURE. 3.1 Bauvoranfrage

3. Sonstiges AKTEURE. 3.1 Bauvoranfrage Bauvoranfrage 88 71 BauO NRW 3. Sonstiges 3.1 Bauvoranfrage Die Bauvoranfrage ist ein Verfahren, mit dessen Hilfe Sie im Vorfeld zur Bauantragstellung einzelne, wesentliche Fragen Ihres Bauvorhabens rechtsverbindlich

Mehr

Dezernat Planung und Sicherheit. Jahresrückblick Baugeschehen in Frankfurt am Main. Pressekonferenz am 17. Februar 2004

Dezernat Planung und Sicherheit. Jahresrückblick Baugeschehen in Frankfurt am Main. Pressekonferenz am 17. Februar 2004 Dezernat Planung und Sicherheit Jahresrückblick Baugeschehen in Frankfurt am Main Pressekonferenz am 17. Februar 2004 Schwache Baukonjunktur auch in Frankfurt spürbar Neue Landesbauordnung bringt kaum

Mehr

Gebührenverzeichnis für die öffentlichen Leistungen als untere Baurechtsbehörde

Gebührenverzeichnis für die öffentlichen Leistungen als untere Baurechtsbehörde Anmerkung: Soweit die en nach den Baukosten berechnet werden, ist von den Kosten nach der jeweils geltenden DIN 276 (Kostengliederung Nrn. 300-469) auszugehen, die am Ort der Bauausführung im Zeitpunkt

Mehr

Hansjochen Dürr/Manfred Aschke. Baurecht. Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden

Hansjochen Dürr/Manfred Aschke. Baurecht. Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden Hansjochen Dürr/Manfred Aschke Baurecht Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden Rdnr. I. Allgemeines 1-7 1. Funktion des Baurechts 1 2. Rechtsgrundlagen des Baurechts 2, 3 3. Gesetzgebungszuständigkeit 4,

Mehr

Hansestadt Stade. Servicegarantie Abteilung Bauaufsicht und Denkmalschutz. 18. Mai 2017

Hansestadt Stade. Servicegarantie Abteilung Bauaufsicht und Denkmalschutz. 18. Mai 2017 18. Mai 2017 1 I. Servicegarantien 1. Frühzeitige Beratung 2. Bauantrag 3. Schnelle Baugenehmigung II. Rahmenbedingungen - Schnelle Baugenehmigung 1. Vollständige Unterlagen 2. Genehmigungsfähigkeit 3.

Mehr

Titel: Niedersächsische Bauordnung (NBauO) Normgeber: Niedersachsen Amtliche Abkürzung: NBauO Gliederungs-Nr.: Normtyp: Gesetz

Titel: Niedersächsische Bauordnung (NBauO) Normgeber: Niedersachsen Amtliche Abkürzung: NBauO Gliederungs-Nr.: Normtyp: Gesetz Niedersächsische Bauordnung (NBauO) Landesrecht Niedersachsen Titel: Niedersächsische Bauordnung (NBauO) Normgeber: Niedersachsen Amtliche Abkürzung: NBauO Gliederungs-Nr.: 21072 Normtyp: Gesetz Niedersächsische

Mehr

Das Bauordnungsrecht - Fortsetzung

Das Bauordnungsrecht - Fortsetzung Das Bauordnungsrecht - Fortsetzung Verfahrensvorschriften in der Sächsischen Bauordnung 1/32 Ausgangsvorschrift: 59 Abs. 1 SächsBO Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Analagen bedarf der Baugenehmigung,

Mehr

Vorlesung / Übung. Bauordnungs- und Bauplanungsrecht ÖR B1. Wintersemester 2011/2012. Klausurfragen

Vorlesung / Übung. Bauordnungs- und Bauplanungsrecht ÖR B1. Wintersemester 2011/2012. Klausurfragen Vorlesung Bauordnungs- und Bauplanungsrecht ÖR B1 1 Vorlesung / Übung Bauordnungs- und Bauplanungsrecht ÖR B1 Wintersemester 2011/2012 Klausurfragen Vorlesung Bauordnungs- und Bauplanungsrecht ÖR B1 2

Mehr

Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) und LBOAVO

Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) und LBOAVO context Kommentar Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) und LBOAVO Bearbeitet von Prof. Karlheinz Schlotterbeck, Manfred Busch, Dr. Gerd Hager 7., überarbeitete und erweiterte Auflage 2016. Buch.

Mehr

Vorlesungsgliederung. - Zweiteilung des Baurechts: Bauplanungsrecht mit Städtebaurecht einerseits, Bauordnungsrecht

Vorlesungsgliederung. - Zweiteilung des Baurechts: Bauplanungsrecht mit Städtebaurecht einerseits, Bauordnungsrecht Vorlesung Baurecht WS 2016/2017 Prof. Dr. Thomas Roeser Vorlesungsgliederung Einführung in das Baurecht - Zweiteilung des Baurechts: Bauplanungsrecht mit Städtebaurecht einerseits, Bauordnungsrecht andererseits

Mehr

Die neue Bayerische Bauordnung: BayBO

Die neue Bayerische Bauordnung: BayBO Die neue Bayerische Bauordnung: BayBO Bearbeitet von Dr. Josef Weiß, Henning Jäde, Karl Bauer, Dr. Franz Dirnberger Loseblattwerk mit 63. Aktualisierung 2015. Loseblatt. Rund 2840 S. In 3 Ordnern ISBN

Mehr

Landtag Brandenburg Drucksache 5/ Wahlperiode

Landtag Brandenburg Drucksache 5/ Wahlperiode Landtag Brandenburg Drucksache 5/2037 5-Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 749 des Abgeordneten Michael Jungclaus Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN Drucksache 5/1780 Vollzug der

Mehr

Landesbauordnung für Baden-Württemberg

Landesbauordnung für Baden-Württemberg Landesbauordnung für Baden-Württemberg mit Allgemeiner Ausführungsverordnung, Garagenverordnung, Bauvorlagenverordnung und weiteren ergänzenden Vorschriften bearbeitet von Hans-Jürgen Krohn Ltd. Ministerialrat

Mehr

Vorlesung Grundzüge des Baurechts. Prof. Dr. Dr. Durner LL.M.

Vorlesung Grundzüge des Baurechts. Prof. Dr. Dr. Durner LL.M. Vorlesung Grundzüge des Baurechts Prof. Dr. Dr. Durner LL.M. I. Rechtsschutz bei erteilter Baugenehmigung I 1. (Dritt-)Anfechtungsklage gem. 42 Abs. 1, 1. Alt. VwGO In Zulässigkeitsprüfung zu beachten:

Mehr

Vom Bauleitplan zur Baugenehmigung

Vom Bauleitplan zur Baugenehmigung Beck-Rechtsberater Vom Bauleitplan zur Baugenehmigung Bauplanungsrecht. Bauordnungsrecht Baunachbarrecht Von Dr. Michael Hauth, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Honorarprofessor an der

Mehr

Vom Bauleitplan zur Baugenehmigung

Vom Bauleitplan zur Baugenehmigung Beck-Rechtsberater im dtv 5615 Vom Bauleitplan zur Baugenehmigung Bauplanungsrecht, Bauordnungsrecht, Baunachbarrecht von Prof. Dr. Michael Hauth 9. Auflage Vom Bauleitplan zur Baugenehmigung Hauth wird

Mehr

Gebührenverzeichnis zur Bauaufsichtsgebührensatzung vom 06. Juni 2000 in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 5. September 2011

Gebührenverzeichnis zur Bauaufsichtsgebührensatzung vom 06. Juni 2000 in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 5. September 2011 Gebührenverzeichnis zur Bauaufsichtsgebührensatzung vom 06. Juni 2000 in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 5. September 2011 (Anlage gemäß 1 der Bauaufsichtsgebührensatzung) I n h a l t s ü b e r

Mehr

Verwaltungskostenverzeichnis zur Satzung des Rheingau-Taunus-Kreises über die Erhebung von Bauaufsichtsgebühren (Bauaufsichtsgebührensatzung)

Verwaltungskostenverzeichnis zur Satzung des Rheingau-Taunus-Kreises über die Erhebung von Bauaufsichtsgebühren (Bauaufsichtsgebührensatzung) Verwaltungskostenverzeichnis zur Satzung des Rheingau-Taunus-Kreises über die Erhebung von Bauaufsichtsgebühren (Bauaufsichtsgebührensatzung) Gemäß Beschluss vom 30.10.2018 6 Bauen und Wohnen 61 Baugenehmigung

Mehr

Gesetz- und Verordnungsblatt

Gesetz- und Verordnungsblatt Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II Verordnungen 27. Jahrgang Potsdam, den 17. Oktober 2016 Nummer 53 Dritte Verordnung zur Änderung der Brandenburgischen Baugebührenordnung Vom

Mehr

Neues im Bauplanungs- und Bauordnungsrecht

Neues im Bauplanungs- und Bauordnungsrecht Neues im Bauplanungs- und Bauordnungsrecht Natürlich erweitern wir auch weiterhin den Umfang der Baurechtssammlung. Vermissen Sie ein wichtiges Gesetz oder eine maßgebliche Richtlinie? Nutzen Sie die Kontaktseite

Mehr

Gemeinsamer Vollzug von EnEV und EEWärmeG in Bremen

Gemeinsamer Vollzug von EnEV und EEWärmeG in Bremen Gemeinsamer Vollzug von EnEV und EEWärmeG in Bremen Dr. Jan Viebrock-Heinken Berliner Energietage, 12. April 2016 Ausganssituation 2009 Prüfung und Überwachung der EnEV sollte nicht mehr im bauaufsichtlichen

Mehr

Satzung über die Erhebung von Bauaufsichtsgebühren (Bauaufsichtsgebührensatzung) vom ) Gebührenpflichtige, Amtshandlungen

Satzung über die Erhebung von Bauaufsichtsgebühren (Bauaufsichtsgebührensatzung) vom ) Gebührenpflichtige, Amtshandlungen Satzung über die Erhebung von Bauaufsichtsgebühren (Bauaufsichtsgebührensatzung) vom 5.12.2001 1) 1 Gebührenpflichtige, Amtshandlungen Die Universitätsstadt Gießen erhebt zur Deckung ihres Verwaltungsaufwandes

Mehr

Bayerische Bauordnung

Bayerische Bauordnung Bayerische Bauordnung Kommentar von Helmut König Vorsitzender Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof a. D. 4., neubearbeitete Auflage des von Dr. Herbert Schwarzer begründeten Werkes K Verlag C.

Mehr

Baurechtliche Verfahrensabläufe von Public Viewing, Open-Air und sonstigen Veranstaltungen

Baurechtliche Verfahrensabläufe von Public Viewing, Open-Air und sonstigen Veranstaltungen Baurechtliche Verfahrensabläufe von Public Viewing, Open-Air und sonstigen Veranstaltungen Public Viewing Veranstaltungen Public Viewing bezeichnet die Liveübertragung von Sportveranstaltungen oder anderen

Mehr

Aktenplan Stadtentwicklungsamt

Aktenplan Stadtentwicklungsamt Aktenplan Stadtentwicklungsamt 0. Amtsleitung Ansprechpartnerin: Frau Grosse - Stadt Sekr - Tel. 90295-3466 Ansprechpartnerin: Frau Mattheus - Stadt Sekr 2 - Tel. 90295-3171 0.1. Schriftverkehr, allgemeine

Mehr

Verwaltungskostenverzeichnis zur Satzung des Rheingau-Taunus-Kreises über die Erhebung von Bauaufsichtsgebühren (Bauaufsichtsgebührensatzung)

Verwaltungskostenverzeichnis zur Satzung des Rheingau-Taunus-Kreises über die Erhebung von Bauaufsichtsgebühren (Bauaufsichtsgebührensatzung) Verwaltungskostenverzeichnis zur Satzung des Rheingau-Taunus-Kreises über die Erhebung von Bauaufsichtsgebühren (Bauaufsichtsgebührensatzung) Gemäß Beschluss vom 08.04.2014 6 Bauen und Wohnen 61 Baugenehmigung

Mehr

S A T Z U N G. über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen der Stadt Bad Wurzach als untere Baurechtsbehörde

S A T Z U N G. über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen der Stadt Bad Wurzach als untere Baurechtsbehörde Stadt Bad Wurzach Landkreis Ravensburg S A T Z U N G über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen der Stadt Bad Wurzach als untere Baurechtsbehörde Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

Gebührenverzeichnis zur Satzung des Vogelsbergkreises zur Erhebung von Bauaufsichtsgebühren Gültig ab bis 500 m³ umbauten Raumes 100

Gebührenverzeichnis zur Satzung des Vogelsbergkreises zur Erhebung von Bauaufsichtsgebühren Gültig ab bis 500 m³ umbauten Raumes 100 Anlage 1 Bauen und Wohnen 1 Baugenehmigung 11 nach 57 HBO (Vereinfachtes Verfahren) für bauliche Anlagen, die keine Sonderbauten sind und nicht nach 55 HBO baugenehmigungsfrei oder nach 56 HBO genehmigungsfrei

Mehr

66. Jahrgang Ausgegeben in Hannover am 31. Oktober 2012 Nummer 24

66. Jahrgang Ausgegeben in Hannover am 31. Oktober 2012 Nummer 24 5321 66. Jahrgang Ausgegeben in Hannover am 31. Oktober 2012 Nummer 24 Tag I N H A L T 29. 10. 2012 Verordnung zur Änderung der Baugebührenordnung............................................... 20220 01

Mehr

Teilung von Grundstücken nach 4 BbgBO. Dipl. Ing. (FH) Gerd Gröger

Teilung von Grundstücken nach 4 BbgBO. Dipl. Ing. (FH) Gerd Gröger Teilung von Grundstücken nach 4 BbgBO Dipl. Ing. (FH) Gerd Gröger Teilung der Grundstücke- 4 Abs. 3 (3) Durch die Teilung eines Grundstücks, das bebaut oder dessen Bebauung genehmigt ist, dürfen keine

Mehr

Satzung über das Erheben von Bauaufsichtsgebühren (Bauaufsichtsgebührensatzung)

Satzung über das Erheben von Bauaufsichtsgebühren (Bauaufsichtsgebührensatzung) Satzung über das Erheben von Bauaufsichtsgebühren (Bauaufsichtsgebührensatzung) Auf Grund der 5 und 30 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) in der Fassung vom 01.04.1993 (GVBl. 1992 I S. 569), zuletzt

Mehr

Vorlesung Verwaltungsrecht BT SS 2014

Vorlesung Verwaltungsrecht BT SS 2014 Vorlesung Verwaltungsrecht BT SS 2014 Kapitel 1. Kommunalrecht 1. Einführung und Überblick VerwR BT 2. Verfassungsrechtliche Stellung der Gemeinden I. Literatur II. Verfassungsgarantie Selbstverwaltung

Mehr

Aufhebung)der)Baugenehmigung)durch)die)Verwaltung)

Aufhebung)der)Baugenehmigung)durch)die)Verwaltung) Aufhebung)der)Baugenehmigung)durch)die)Verwaltung) Erlass WSdurch ErlassWB Klageerhebung Urteil Baugen. Nachbar zurückw.wb Kl.abweisung 72fVwGO 116fLVwG 116fLVwG 116fLVwG 116fLVwG 116fLVwG (ggf. 118LVwG)

Mehr

Satzung über die Erhebung von Bauaufsichtsgebühren

Satzung über die Erhebung von Bauaufsichtsgebühren I/86 Satzung über die Erhebung von Bauaufsichtsgebühren Aufgrund des 5 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) in der Fassung vom 01.04.1993 (GVBl. I 1992, S. 569), in der jeweils gültigen Fassung, des 1

Mehr

SYNOPSE. Anlage 2 zu 2 Abs. 1 der Verwaltungsgebührensatzung

SYNOPSE. Anlage 2 zu 2 Abs. 1 der Verwaltungsgebührensatzung Anlage 2 zu 2 Abs. 1 der Verwaltungsgebührensatzung SYNOPSE Anlage 2 zu 2 Abs. 1 der Verwaltungsgebührensatzung der Verwaltungsgemeinschaft Rastatt A L T N E U Gebührenverzeichnis für öffentliche Leistungen

Mehr

S A T Z U N G. über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen. (Verwaltungsgebührensatzung)

S A T Z U N G. über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen. (Verwaltungsgebührensatzung) S A T Z U N G über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO), 4 Abs. 3 LGebG und der 2 und 11 des

Mehr

Formblätter für Bauleistungen (211 VS) Aufforderung zur

Formblätter für Bauleistungen (211 VS) Aufforderung zur es im Update Natürlich erweitern wir auch weiterhin den Umfang der Baurechtssammlung. Vermissen Sie ein wichtiges Gesetz oder eine maßgebliche Richtlinie? Wenden Sie sich an unsere Redaktion fachmedien.architektur@rudolf-mueller.de.

Mehr

Zusammenfassender Bericht zur Querschnittsprüfung der unteren Bauaufsichtsbehörden in den Landkreisen des Landes Brandenburg

Zusammenfassender Bericht zur Querschnittsprüfung der unteren Bauaufsichtsbehörden in den Landkreisen des Landes Brandenburg Ministerium des Innern Kommunales Prüfungsamt Zusammenfassender Bericht zur Querschnittsprüfung der unteren Bauaufsichtsbehörden in den Landkreisen des Landes Brandenburg Potsdam, den 14. Januar 2011 KPA-393-82

Mehr

Landesbauordnung für Baden-Württemberg

Landesbauordnung für Baden-Württemberg Rechtswissenschaften und Verwaltung - Textausgabe Landesbauordnung für Baden-Württemberg mit Allgemeiner Ausführungsverordnung, Verfahrensverordnung, Feuerungsverordnung, Garagenverordnung und weiteren

Mehr

Satzung des Odenwaldkreises über die Erhebung von Bauaufsichtsgebühren (Bauaufsichtsgebührensatzung -BAGebS-)

Satzung des Odenwaldkreises über die Erhebung von Bauaufsichtsgebühren (Bauaufsichtsgebührensatzung -BAGebS-) Satzung des Odenwaldkreises über die Erhebung von Bauaufsichtsgebühren (Bauaufsichtsgebührensatzung -BAGebS-) Aufgrund der 5, 29 und 30 Nr. 5 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) in der Fassung vom 7.

Mehr

Bauaufsichtsgebührensatzung Seite 1

Bauaufsichtsgebührensatzung Seite 1 Seite 1 Satzung der Stadt Offenbach a. M. über die Erhebung von Bauaufsichtsgebühren (Bauaufsichtsgebührensatzung) Aufgrund des 1 Abs. 4 des Hess. Verwaltungskostengesetzes (HvwKostG) vom 11.07.1972 (GVBl.

Mehr

Antrag auf Baugenehmigung

Antrag auf Baugenehmigung An die Bauaufsichtsbehörde Landkreis Lüchow-Dannenberg Königsberger Straße 10 Eingangsvermerk der Gemeinde Eingangsvermerk der Bauaufsichtsbehörde 29439 Lüchow (Wendland) Über die Gemeinde Aktenzeichen

Mehr

Aktenplan Stadtentwicklungsamt

Aktenplan Stadtentwicklungsamt Aktenplan Stadtentwicklungsamt 0. Amtsleitung Ansprechpartnerin: Frau Grosse - Stadt Sekr - Tel. 90295-3466 Ansprechpartnerin: Frau Mattheus - Stadt Sekr 2 - Tel. 90295-3171 0.1. Schriftverkehr, allgemeine

Mehr

Das Genehmigungsfreistellungsverfahren nach 67 BauO NW

Das Genehmigungsfreistellungsverfahren nach 67 BauO NW Michael Bonifacio Das Genehmigungsfreistellungsverfahren nach 67 BauO NW PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis VII Inhaltsverzeichnis Einleitung 1 1. Teil: Die Grundmodelle

Mehr

Genehmigung von Windkraftanlagen

Genehmigung von Windkraftanlagen Genehmigung von Windkraftanlagen Axel Krahl LRA Neckar-Odenwald-Kreis Geschäftsbereich Bauen & Umwelt Februar 2016 Folie 1 Gliederung Genehmigungspflicht nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz Genehmigungsvoraussetzungen

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Teil 1 Baurecht

Inhaltsverzeichnis. Teil 1 Baurecht Inhaltsverzeichnis Teil 1 Baurecht 1 Einführung in das öffentliche Baurecht... 3 1.1 Abgrenzung zum privaten Baurecht... 3 1.2 Öffentliches Baurecht... 5 2 Beteiligte... 9 2.1 Bauherrschaft... 9 2.2 Gemeinde...

Mehr

S A T Z U N G über die Erhebung von besonderen Gebühren für öffentliche Leistungen des Baurechtsamtes (Verwaltungsgebühren des Baurechtsamtes)

S A T Z U N G über die Erhebung von besonderen Gebühren für öffentliche Leistungen des Baurechtsamtes (Verwaltungsgebühren des Baurechtsamtes) S A T Z U N G über die Erhebung von besonderen Gebühren für öffentliche Leistungen des Baurechtsamtes (Verwaltungsgebühren des Baurechtsamtes) Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO),

Mehr

Satzung der Kreisstadt Limburg a.d. Lahn über die Erhebung von Bauaufsichtsgebühren Bauaufsichtsgebührensatzung

Satzung der Kreisstadt Limburg a.d. Lahn über die Erhebung von Bauaufsichtsgebühren Bauaufsichtsgebührensatzung Satzung der Kreisstadt Limburg a.d. Lahn über die Erhebung von Bauaufsichtsgebühren Bauaufsichtsgebührensatzung Aktuelle Textfassung nach der letzten Änderung vom 31. März 2004 1 Geltungsbereich Die Kreisstadt

Mehr

Zusammenwirken von Bauaufsichts- und Arbeitsschutzbehörden im Land Brandenburg. Arbeitsschutzfachtagung am 05. Dezember 2018 in Potsdam

Zusammenwirken von Bauaufsichts- und Arbeitsschutzbehörden im Land Brandenburg. Arbeitsschutzfachtagung am 05. Dezember 2018 in Potsdam Zusammenwirken von Bauaufsichts- und Arbeitsschutzbehörden im Land Brandenburg Arbeitsschutzfachtagung am 05. Dezember 2018 in Potsdam Dipl. Phys. Ernst-Friedrich Pernack Ministerium für Arbeit, Soziales,

Mehr

Antrag auf Bauvorbescheid ( 64 NBauO)

Antrag auf Bauvorbescheid ( 64 NBauO) Über die Gemeinde Eingangsstempel der Gemeinde an die Bauaufsichtsbehörde Eingangsstempel der Bauaufsichtsbehörde Zutreffendes bitte ankreuzen oder ausfüllen Sonderbauten Antrag auf Baugenehmigung Baugenehmigungsverfahren

Mehr

Thüringer Baugebührenverordnung (ThürBauGVO) vom 27. April 2004 (GVBl. S. 580), zuletzt geändert durch Verordnung vom 6. Dezember 2010 (GVBl. S.

Thüringer Baugebührenverordnung (ThürBauGVO) vom 27. April 2004 (GVBl. S. 580), zuletzt geändert durch Verordnung vom 6. Dezember 2010 (GVBl. S. Thüringer Baugebührenverordnung (ThürBauGVO) vom 27. April 2004 (GVBl. S. 580), zuletzt geändert durch Verordnung vom 6. Dezember 2010 (GVBl. S.548) (1) Für öffentliche Leistungen der Bauaufsichtsbehörden

Mehr

Stand 10. September 2003

Stand 10. September 2003 Stand 10. September 2003 FOLIE 2 Geschichte der in Brandenburg Bis 30.06.1994: Die durch die DDR- Volkskammer beschlossene und am 20. Juli 1990 in Kraft getretene galt in Brandenburg als Landesrecht weiter

Mehr

Formulare im Baugenehmigungsverfahren

Formulare im Baugenehmigungsverfahren Aktualisierung der Formulare im Baugenehmigungsverfahren gemäß Brandenburgischer Bauvorlagenverordnung anzuwenden ab dem 01. Januar 2018 Information der unteren Bauaufsichtsbehörden des Landkreises Barnim

Mehr

Dezernat Planung und Sicherheit. Jahresrückblick Baugeschehen in Frankfurt am Main. Pressekonferenz am 19. Februar 2003

Dezernat Planung und Sicherheit. Jahresrückblick Baugeschehen in Frankfurt am Main. Pressekonferenz am 19. Februar 2003 Dezernat Planung und Sicherheit Jahresrückblick Baugeschehen in Frankfurt am Main Pressekonferenz am 19. Februar 2003 Baugeschehen 2002 Frankfurter Baukonjunktur ungebrochen Baugenehmigung in 93 Tagen

Mehr

Anspruch auf polizeiliches Einschreiten oder Angriff gegen eine polizeiliche Erlaubnis

Anspruch auf polizeiliches Einschreiten oder Angriff gegen eine polizeiliche Erlaubnis Florian Schell Anspruch auf polizeiliches Einschreiten oder Angriff gegen eine polizeiliche Erlaubnis Die prozessuale und materielle Rechtsstellung des Dritten PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften

Mehr

BauO NRW Synopse 2018/ Anwendungsbereich 1 Anwendungsbereich. 3 Allgemeine Anforderungen 3 Allgemeine Anforderungen

BauO NRW Synopse 2018/ Anwendungsbereich 1 Anwendungsbereich. 3 Allgemeine Anforderungen 3 Allgemeine Anforderungen BauO NRW 2018 BauO NRW 2014 B 5 BauO NRW Synopse 2018/2014 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung BauO NRW 2018) vom 21.7.2018 (GV. NRW. S. 421) 1) Erster Teil Allgemeine Vorschriften

Mehr

Verwaltungsrecht II. 14. Vorlesung. Baurecht 5. Sommersemester Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder

Verwaltungsrecht II. 14. Vorlesung. Baurecht 5. Sommersemester Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder Verwaltungsrecht II Sommersemester 2016 14. Vorlesung Baurecht 5 Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder Baurecht (5) Programm für heute Baugenehmigung und Bauvorbescheid 2 Baurecht (5) Wirkungen der Baugenehmigung

Mehr

1.Verfahrensfreie Vorhaben

1.Verfahrensfreie Vorhaben - 2 - Im Baurecht gibt es verschiedene Verfahren, die je nach Vorhaben erforderlich sind, die wir nachstehend kurz vorstellen wollen: 1.Verfahrensfreie Vorhaben Auswahl der häufigsten Fälle: Eine Nutzungsänderung

Mehr

Genehmigung von Windkraftanlagen

Genehmigung von Windkraftanlagen Genehmigung von Windkraftanlagen Axel Krahl LRA Neckar-Odenwald-Kreis Leiter Geschäftsbereich Bauen & Umwelt Oktober 2014 Folie 1 Gliederung Einführung Genehmigungspflicht nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz

Mehr

Anhang 2: Schematische Übersicht zur Prüfung des Brandschutzes durch die Bauaufsichtsbehörden bei den verschiedenen Genehmigungsverfahren der BauO NRW

Anhang 2: Schematische Übersicht zur Prüfung des Brandschutzes durch die Bauaufsichtsbehörden bei den verschiedenen Genehmigungsverfahren der BauO NRW Anhang 2: Schematische Übersicht zur Prüfung des durch die Bauaufsichtsbehörden bei den verschiedenen Genehmigungsverfahren der BauO NRW Anwendungsbereich Im Bereich eines B-Plans bedürfen geringer und

Mehr

Satzung des Odenwaldkreises über die Erhebung von Bauaufsichtsgebühren (Bauaufsichtsgebührensatzung - BAGebS-)

Satzung des Odenwaldkreises über die Erhebung von Bauaufsichtsgebühren (Bauaufsichtsgebührensatzung - BAGebS-) Satzung des Odenwaldkreises über die Erhebung von Bauaufsichtsgebühren (Bauaufsichtsgebührensatzung - BAGebS-) Aufgrund der 5, 29 und 30 Nr. 5 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) in der Fassung vom 1.

Mehr

0.63 Bauaufsichtsamt

0.63 Bauaufsichtsamt Amt: Produkt: 0.63.10 Baugenehmigungen 0.63.20 Bauverwaltung 0.63.30 Obere Bauaufsicht 0.63.40 Prüfungen der Bauaufsicht Seite 372 Teilergebnisplan 4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 5 + Privatrechtliche

Mehr

Seite Vorwort... 5 Zusammenstellung nach Sachgebieten Abkürzungen, Bezugsquellen Einführung... 15

Seite Vorwort... 5 Zusammenstellung nach Sachgebieten Abkürzungen, Bezugsquellen Einführung... 15 Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort... 5 Zusammenstellung nach Sachgebieten.... 11 Abkürzungen, Bezugsquellen.... 13 Einführung... 15 Teil I Gesetz LBO 2010 mit Kurzkommentierung Landesbauordnung für Baden-Württemberg

Mehr

W E R R A - M E I S S N E R - K R E I S

W E R R A - M E I S S N E R - K R E I S W E R R A - M E I S S N E R - K R E I S SATZUNG ÜBER DIE ERHEBUNG VON BAUAUFSICHTSGEBÜHREN (BAUAUFSICHTSGEBÜHRENSATZUNG) DES WERRA-MEISSNER-KREISES Auf Grund des 5 der Hessischen Landkreisordnung (HKO)

Mehr

Ministerium des Innern Kommunales Prüfungsamt

Ministerium des Innern Kommunales Prüfungsamt Ministerium des Innern Kommunales Prüfungsamt Zusammenfassender Bericht zur Querschnittsuntersuchung der unteren Bauaufsichtsbehörden in den kreisfreien und Großen kreisangehörigen Städten des Landes Brandenburg

Mehr

Formulare im Baugenehmigungsverfahren

Formulare im Baugenehmigungsverfahren Aktualisierung der Formulare im Baugenehmigungsverfahren gemäß Brandenburgischer Bauvorlagenverordnung anzuwenden ab dem 01. Januar 2018 Information der unteren Bauaufsichtsbehörden des Landkreises Barnim

Mehr

S A T Z U N G über die Erhebung von besonderen Gebühren für öffentliche Leistungen des Baurechtsamtes (Verwaltungsgebühren des Baurechtsamtes)

S A T Z U N G über die Erhebung von besonderen Gebühren für öffentliche Leistungen des Baurechtsamtes (Verwaltungsgebühren des Baurechtsamtes) S A T Z U N G über die Erhebung von besonderen Gebühren für öffentliche Leistungen des Baurechtsamtes (Verwaltungsgebühren des Baurechtsamtes) Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO),

Mehr

Verwaltungsrichtlinien des Kreises Schleswig-Flensburg

Verwaltungsrichtlinien des Kreises Schleswig-Flensburg 1 Verwaltungsrichtlinien des Kreises Schleswig-Flensburg zur Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in Angelegenheiten der Bauaufsicht (Baugebührenverordnung BauGebVO) vom 1. April 2009 (GVOBl. Schl.-H.

Mehr

über die Erhebung von Bauaufsichtsgebühren (Bauaufsichtsgebührensatzung)

über die Erhebung von Bauaufsichtsgebühren (Bauaufsichtsgebührensatzung) 1 Satzung der Stadt Bad Homburg v.d.höhe über die Erhebung von Bauaufsichtsgebühren (Bauaufsichtsgebührensatzung) Aufgrund der 1 Abs. 4 des Hess. Verwaltungskostengesetzes (HVwKostG) vom 11. Juli 1972

Mehr

10 Inhaltsverzeichnis

10 Inhaltsverzeichnis I. Allgemeines 13 1. Funktion des Baurechts 13 2. Rechtsgrundlagen des Baurechts 13 3. Gesetzgebungszuständigkeit auf denn Gebiet des Baurechts 13 4. Abgrenzung Bauplanungsrecht - Bauordnungsrecht 15 II.

Mehr

Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (Baugebührenverordnung BauGebVO M-V)

Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (Baugebührenverordnung BauGebVO M-V) Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (Baugebührenverordnung BauGebVO M-V) Vom 10.07.2006 (GVOBl. M-V S. 588, 666) geändert durch Verordnung vom 28. August 2007 (GVOBl.

Mehr

IVH-Stellungnahme zur Hamburgischen Bauordnung 2006

IVH-Stellungnahme zur Hamburgischen Bauordnung 2006 INDUSTRIEVERBAND HAMBURG E.V. Haus der Wirtschaft Kapstadtring 10, 22297 Hamburg Postfach 60 19 69, 22219 Hamburg 040/63 78-41 00 040/63 78-41 99 e-mail: Info@BDI-Hamburg.de Internet: http://www.bdi-hamburg.de

Mehr

Kreis Warendorf Bauamt. Anwendung der Gebührenrahmensätze für die Unteren Bauaufsichtsbehörden im Kreis Warendorf

Kreis Warendorf Bauamt. Anwendung der Gebührenrahmensätze für die Unteren Bauaufsichtsbehörden im Kreis Warendorf Kreis Warendorf 04.05.2011 Bauamt Anwendung der Gebührenrahmensätze für die Unteren Bauaufsichtsbehörden im Kreis Warendorf Tarifstelle 2 des Allgemeinen Gebührentarifs zur Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung

Mehr

Brandenburgische Bauordnung mit ergänzenden Vorschriften

Brandenburgische Bauordnung mit ergänzenden Vorschriften RehmBau Brandenburgische Bauordnung mit ergänzenden Vorschriften Textausgabe mit Einführung Bearbeitet von Volker Reimus 4. Auflage 2009 2009. Taschenbuch. X, 354 S. Paperback ISBN 978 3 8073 0085 6 Format

Mehr

Wie reagiert die Bauaufsicht Frankfurt auf veränderte Erfordernisse des Immobilienmarktes?

Wie reagiert die Bauaufsicht Frankfurt auf veränderte Erfordernisse des Immobilienmarktes? Wie reagiert die Bauaufsicht Frankfurt auf veränderte Erfordernisse des Immobilienmarktes? Dr. Michael Kummer Leiter der Bauaufsicht Frankfurt Leitender Magistratsdirektor Mitglied des BDA Auch Frankfurt

Mehr

Brandschutz und Baurecht

Brandschutz und Baurecht Brandschutz und Baurecht Rechtssichere Beurteilung von Neubau und Bestand mit 62 Abbildungen und Tabellen Stefan Koch Fachanwalt für Verwaltungsrecht bei CBH Rechtsanwälte Köln mit Tätigkeitsschwerpunkt

Mehr

Vorlesung Öffentliches Baurecht

Vorlesung Öffentliches Baurecht Vorlesung Öffentliches Baurecht 1. Nachbarschutz im Baurecht Häufig genügen zivilrechtliche Regelungen nicht, um Störungen zwischen Bauherrn und Nachbarn zu verhindern. Vorschriften aus dem Öffentlichen

Mehr

Erläuterungen zum Ausfüllen des Bau- oder Abgrabungsantrags

Erläuterungen zum Ausfüllen des Bau- oder Abgrabungsantrags zu Anlage 1 Erläuterungen zum Ausfüllen des Bau- oder Abgrabungsantrags Vorbemerkung Reicht der auf den Vordrucken vorgesehene Raum für die erforderlichen Angaben nicht aus, verwenden Sie bitte gesonderte

Mehr

Vorschläge zur Fortentwicklung der Vorschriften zum barrierefreien Bauen in der Bremischen Landesbauordnung

Vorschläge zur Fortentwicklung der Vorschriften zum barrierefreien Bauen in der Bremischen Landesbauordnung Vorschläge zur Fortentwicklung der Vorschriften zum barrierefreien Bauen in der Bremischen Landesbauordnung 14. Sitzung des TEEK am 26. November 2013 zur Erarbeitung eines Bremischen Aktionsplanes zur

Mehr

Öffentliches Recht/ BauR Seite 1 von 7

Öffentliches Recht/ BauR Seite 1 von 7 Öffentliches Recht/ BauR Seite 1 von 7 Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren gem. 63 NBauO Seit der Novellierung der NBauO im Jahre 2012 handelt es sich bei dem vereinfachten Verfahren gem. 63 NBauO

Mehr

vereinfachten Baugenehmigungsverfahren ( 63 NBauO)

vereinfachten Baugenehmigungsverfahren ( 63 NBauO) Über die Gemeinde Eingangsstempel der Gemeinde Aktenzeichen an die Bauaufsichtsbehörde Eingangsstempel der Bauaufsichtsbehörde Aktenzeichen Zutreffendes bitte ankreuzen oder ausfüllen Antrag auf Baugenehmigung

Mehr

Verordnung über die Übertragung von bauaufsichtlichen Aufgaben für Fliegende Bauten (FlBauÜV) Vom 12. Februar 2010

Verordnung über die Übertragung von bauaufsichtlichen Aufgaben für Fliegende Bauten (FlBauÜV) Vom 12. Februar 2010 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung - VI D 15 - Tel.: 9012 7371 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - V o r l a g e - zur Kenntnisnahme - gemäß Artikel 64 Absatz 3 der Verfassung

Mehr

1. Mit welcher Zielsetzung wurde das Kenntnisgabeverfahren gemäß 51 Landesbauordnung (LBO) seinerzeit eingeführt?

1. Mit welcher Zielsetzung wurde das Kenntnisgabeverfahren gemäß 51 Landesbauordnung (LBO) seinerzeit eingeführt? Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 3876 26. 07. 2013 Kleine Anfrage des Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Kenntnisgabe-

Mehr

Prüfsachverständigen für Brandschutz. Dipl.-Ing. (FH) Bernd Stark

Prüfsachverständigen für Brandschutz. Dipl.-Ing. (FH) Bernd Stark Einbettung des Prüfsachverständigen für Brandschutz im Baugenehmigungsverfahren Dipl.-Ing. Stefan Heitmann Prüfsachverständiger für Brandschutz Sitz: Dorfstraße 23701 Eutin-Fissau Tel.: 045 21 / 761 39

Mehr

3. Bauaufsichtliche Prüfungen

3. Bauaufsichtliche Prüfungen BAUORDNUNGSRECHTLICHE ABWEICHUNGEN / ERLEICHTERUNGEN ohne die Besonderheit europäischer Bauprodukte Gesetzlich geregelte Zulässigkeiten Materielle en von gesetzlichen Anforderungen en von Technischen Baubestimmungen

Mehr

Bauamt. Novellierung BayBO 2008 Verfahrensrecht

Bauamt. Novellierung BayBO 2008 Verfahrensrecht Bauamt Novellierung Verfahrensrecht Verfahrensrecht 2 1. Verfahrensrecht I. Genehmigungsfreistellung Art. 58 BayBO II. Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren Art. 59 BayBO III. Baugenehmigungsverfahren

Mehr

f ü r S t u d i u m, A u s b i l d u n g u n d F o r t b i l d u n g Dr. Hansjochen Dürr Carmen Seiler-Dürr Baurecht o 2.

f ü r S t u d i u m, A u s b i l d u n g u n d F o r t b i l d u n g Dr. Hansjochen Dürr Carmen Seiler-Dürr Baurecht o 2. f ü r S t u d i u m, A u s b i l d u n g u n d F o r t b i l d u n g Dr. Hansjochen Dürr Carmen Seiler-Dürr Baurecht o 2. Auflage Nomos Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis 13 1. Allgemeines 15 1.1.

Mehr