Pilotprojekt des DVL u. Imkerverbandes. Greening für Bienen Erste Ergebnisse aus dem. Imkern mit Jakobskreuzkraut: Michael Kruse
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- Klaudia Karin Böhm
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1 41. Sitzung des Umwelt- und Agrarausschusses am Michael Kruse Erste Ergebnisse aus dem Pilotprojekt des DVL u. Imkerverbandes Greening für Bienen 2014 Imkern mit Jakobskreuzkraut: Schleswig-Holsteinischer Landtag Umdruck 18/3670 1
2 34 Proben ohne Jakobs-Kreuzkraut mit Blühmischung GfB 9 Proben ohne Jakobs-Kreuzkraut ohne Blühmischung GfB 15 Proben mit Jakobs-Kreuzkraut mit Blühmischung GfB 28 Proben mit Jakobs-Kreuzkraut ohne Blühmischung GfB Zuordnung nach Blütenangebot im Umfeld (potenzieller Einflussfaktor): Herkunft: 49 Proben Projekt Greening für Bienen (GfB) DVL/Landesverband Imker 37 Proben Imkertelefon Stiftung Naturschutz/Landesverband Imker insgesamt 86 Honig-Proben (Schleuderdatum ) Stichprobe für Sommerhonig-Untersuchung (2. Schleuder): 2
3 Räumliche Verteilung der Stichproben: 3
4 Pollenanalyse (Ergebnisse noch nicht ausgewertet) die für JKK typisch sind; akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17025) PA-Gehalte: LC-MS/MS-Methode 28 PA-Verbindungen (17 PAs nach BfR zusätzliche PAs, 1 Stellungnahme Bundesinstitut für Risikobewertung, BfR (2013) Analyseverfahren: 4
5 Rauhblattgewächse, Wasserdost Greiskräuter Rauhblattgewächse, Wasserdost, Greiskräuter Zuordnung der PAs (n = 46 Proben): mit Blühmischung GfB keine signifikante Abschwächung des JKK-Effektes 46 der 86 Proben (53,5 %) PA-positiv (PA-Gehalt 1 µg/kg Honig) statistische Auswertung: Mit Jakobskreuzkraut (JKK) signifikant höhere PA-Gehalte; Allgemeine Auswertung: 5
6 1 10 Summe PA µg/kg Ergebnisse: Mit GfB Mit Jakobs-Kreuzkraut Ohne GfB Mit GfB Ohne Jakobs-Kreuzkraut Ohne GfB 6
7 Empfehlungen des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) und der Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA): Tageszufuhr von 0,007 µg PA pro kg Körpergewicht sollte möglichst nicht überschritten werden bei einem Honigkonsum von 3 g pro Tag (durchschnittliche, tägliche Verzehrmenge gemäß nationaler Verzehrstudie) entspricht dies bei einem Körpergewicht von 60/70/80 kg einem PA-Gehalt von 140/163/187 µg PA/kg Honig Aktuell (europaweit) keine gesetzlichen Vorgaben Generelle Bewertung der Ergebnisse: 7
8 n=46 Proben mit Nachweis PAs Ergebnisse: 8
9 56/ (19) (7) ProbenAnzahl (n) 4 Summenparameter, der alle PAs außer Otonecin- u. Supinidin-Typ-PAs erfasst 5 50% der Proben aus JKK-Umfeld, ausschließlich Sommerhonige; nicht repräsentativ für Handelshonige! 3 berechnet als Retronecin/Senecionin-Äquivalent; 1 Mittelwert PA-positiver Proben; Angaben in Klammern: Median; 604 (BfR: 472) / Max. PA (µg/kg Honig) 2 k. A.: keine Angabe/Zuordnung möglich, Handelsproben; neu: nicht EU 27 (8) 25 Proben (%) PA (µg/kg Honig)1 PA-positive S.-H. Schweiz Italien EU EU/nEU EU/nEU k. A. EU/nEU NL und Import 2 Herkunft (Σ)4 11 PAs (n) Untersuchte Ergebnisse im Kontext mit anderen Untersuchungen: DVL 2014 Kast et al Martinello et al Griffin et al Dübecke et al Kempf et al RIVM 2007 Quelle 9
10 Saat-Lein Einj. Sonnenblume Dill Saat-Leindotter Mauretanische Malve Inkarnat-Klee Echte Serradella Alexandriner Klee Persischer Klee Saat-Wicke Garten-Ringelblume Linum usitatissimum Helianthus annuus Anethum graveolens Camelina sativa Malva mauritiana Trifolium incarnatum Ornithopus sativus Trifolium alexandrinum Trifolium resupinatum Vicia sativa Calendula officinalis Rainfarn-Phazelie Phacelia tanacetifolia Gesamt 39.5 Echter Buchweizen Fagopyrum esculentum Anteil (%) Deutscher Name Art Blühmischung Greening für Bienen : 10
11 Die wichtigsten Auflagen (Auszug): a) generell o Vertragsabschluss nur für mineralisches Ackerland (d. h. keine Moor-/Anmoorflächen); o keine Düngung, kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. b) Varianten gezielte Begrünung o landesweit; o Bienenweide : Begrünung mit einjähriger Saatmischung; jährliche Bodenbearbeitung und Ansaat; o Kooperation Landwirt Imker erforderlich. c) Mindestgröße u. Lage o Mindestfläche je Vertrag: m²; o Mindestbreite: 9 m. Ausgleichszahlung:** Das Land zahlt als Ausgleich für die Auflagen o gezielte Begrünung : 750 /ha p. a. d) Pflegemaßnahmen o i.d.r. Verzicht auf Pflegemaßnahmen nach Ansaat bzw. Selbstbegrünung; o Pflegeschnitt / Mulchen / Bodenbearbeitung bei Vorkommen ackerbaulich besonders problematischer Pflanzenarten nur im besonderen Einzelfall nach vorheriger LGSH-Zustimmung möglich. Blühmischung Greening für Bienen ab 2015 Fortsetzung im Rahmen des Vertragsnaturschutzes: Vertragsmuster Ackerlebensräume (Variante Bienenweide ) 11
12 (weiterhin) Ansprechpartner für Imker mit JKK-Fragen ( Imker-Telefon ); Identifikation von sehr bedeutsamen Jakobskreuzkraut-Vorkommen; Kooperation mit lokalen Imkern im Umfeld dieser JKK-Vorkommen; Beratung bei der Standortwahl für Bienenstände; Erfassung honigproduktionsrelevanter Parameter; Finanzierung der PA-Analyse von Sommertracht-Honigen der kooperierenden Imker. Freiwillige Vereinbarung zwischen Imkerverband, Stiftung und MELUR. Ziel: Erstellung von Handlungsempfehlungen (Abstände, alternative Trachten, Schleudertermine etc.) zum Imkern mit Jakobskreuzkraut. Pilotprojekt Greening für Bienen ab 2015 Fortsetzung in Trägerschaft der Stiftung Naturschutz mit folgender Aufgabenstellung: 12
13 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 13
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