Versuchseinrichtungen für die Prüfung der Wirksamkeit und Phytotoxizität von Pflanzenschutzmittel
|
|
- Adrian Eberhardt
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Versuchseinrichtungen für die Prüfung der Wirksamkeit und Phytotoxizität von Pflanzenschutzmittel Gottfried Besenhofer Antragstellerkonferenz, April 2017, Wien Institut für Pflanzenschutzmittel
2 Inhaltsüberblick Hintergrund Zweck Anforderungen Umsetzung in Österreich Zahlen zu GEP-Versuchen in Österreich
3 Hintergrund Im Rahmen des Zulassungsverfahrens von Pflanzenschutzmitteln sind vom Antragssteller unter anderem auch Unterlagen zur Wirksamkeit und Phytotoxizität vorzulegen. Derartige Studien können im Zulassungsverfahren nur dann berücksichtigt werden, wenn sie von amtlichen oder amtlich anerkannten Versuchseinrichtungen durchgeführt wurden. Standardisierte Versuche in hoher Qualität Voraussetzung für die Akzeptanz von Versuchen aus anderen EU-Mitgliedstaaten
4 EU-weit einheitliche Anforderungen 1/2 gem. EU-VO 284/ Datenanforderungen für Pflanzenschutzmittel a) Sie verfügen über ausreichendes wissenschaftliches und technisches Personal mit der nötigen Ausbildung, Schulung, Fachkenntnis und Erfahrung für die ihm zugewiesenen Aufgaben. b) Sie verfügen über geeignete Ausrüstung für die ordnungsmäßige Durchführung der Versuche und Messungen in ihrem beanspruchten Kompetenzbereich. Die Ausrüstung wird ordnungsgemäß instand gehalten und gegebenenfalls vor und nach der Verwendung gemäß einem feststehenden Programm kalibriert. c) Sie verfügen über geeignete Versuchsfelder und, falls nötig, über Gewächshäuser, Klimakammern oder Lagerräume. Die Versuchsumgebung darf weder die Versuchsergebnisse verfälschen noch die erforderliche Messgenauigkeit beeinträchtigen.
5 EU-weit einheitliche Anforderungen 2/2 gem. EU-VO 284/ Datenanforderungen für Pflanzenschutzmittel d) Sie stellen die für die Versuche angewandten Arbeitsanweisungen und Protokolle dem einschlägigen Personal zur Verfügung. e) Sie stellen der zuständigen Behörde auf deren Verlangen vor Beginn eines Versuchs Informationen zu dem Versuchsort und den untersuchten Pflanzenschutzmitteln zur Verfügung. f) Sie tragen dafür Sorge, dass die Qualität der durchgeführten Arbeiten der Art, dem Bereich und dem Umfang dieser Arbeiten sowie dem beabsichtigten Zweck angemessen ist. g) Sie bewahren die Aufzeichnungen aller Beobachtungen, Berechnungen und abgeleiteten Daten, die Kalibrierungsprotokolle und den Schlussbericht über den Versuch solange auf, wie das betreffende Mittel in einem Mitgliedstaat zugelassen ist.
6 Verpflichtung zur Durchführung von Inspektionen gem. EU-VO 284/2013 Datenanforderungen für Pflanzenschutzmittel Die amtlich anerkannten Versuchseinrichtungen und -organisationen und, soweit von den zuständigen Behörden verlangt, die amtlichen Einrichtungen und Organisationen müssen der zuständigen nationalen Behörde alle Informationen vorlegen, die für den Nachweis erforderlich sind, dass sie den Anforderungen gemäß Nummer 3.2 genügen; jederzeit Inspektionen zulassen, die jeder Mitgliedstaat regelmäßig in seinem Hoheitsgebiet durchführt, um die Einhaltung der Anforderungen gemäß Nummer 3.2 zu überprüfen.
7 Umsetzung in Österreich 1/2 Pflanzenschutzmittelverordnung Versuchseinrichtungen (1) Versuchseinrichtungen für die Prüfung der Wirksamkeit und Phytotoxizität sind die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH und das Bundesforschungs- und Ausbildungszentrum für Wald, Naturgefahren und Landschaft. (2) Das Bundesamt für Ernährungssicherheit hat auf Antrag mit Bescheid sonstige Betriebe als Versuchseinrichtungen anzuerkennen, wenn sie die in Art. 29 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 festgelegten Voraussetzungen gegebenenfalls unter Erteilung von Bedingungen und Auflagen erfüllen.
8 Umsetzung in Österreich 2/2 Pflanzenschutzmittelverordnung Versuchseinrichtungen (3) Das Bundesamt für Ernährungssicherheit hat die Anerkennung aufzuheben, wenn die Versuchseinrichtungen die Voraussetzungen gemäß Abs. 2 nicht mehr erfüllen. (4) Amtliche oder amtlich anerkannte Versuchseinrichtungen anderer Mitgliedstaaten sind inländischen Versuchseinrichtungen gleichgestellt.
9 Ablauf des Anerkennungsverfahrens in Österreich Antrag an das BAES Prüfung der Unterlagen Durchführung einer Vorortinspektion Erstellung eines Bewertungsberichtes, ggf. mit Auflagen und Hinweisen Anerkennung durch das BAES per Bescheid Anerkennungsbereich (Ackerbau, Weinbau, ) Anerkennung wird auf die Dauer von 3 bis 5 Jahren ausgesprochen Gebühr im Pflanzenschutzmittelgebührentarif festgesetzt a) Erstanerkennung (Stand 2017) 3.089,01 Euro b) Verlängerung (Stand 2017) 702,10 Euro
10 In Österreich amtlich anerkannte Versuchseinrichtungen Stand April 2017 Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abt. 10 Land- und Forstwirtschaft ATC Agro Trial Center GmbH Versuchsstation Gerhaus BASF Österreich GmbH Bayer Austria GmbH Bayer CropScience Eurofins AgroScience Services GmbH Land Niederösterreich, Amt der NÖ Landesregierung, Abt. Landw. Bildung (LF2) T.B. Agrartechnik Service GmbH Technisches Büro für Landwirtschaft, Ing. Adolf Hiebler Details:
11 GEP-Bestätigung, GEP-Certificate Hinweis: Ein Link auf die GEP Certificate Database ersetzt im Zulassungsverfahren nicht die Vorlage der GEP-Bestätigungen.
12 Verpflichtende Versuchsmeldung Laufend während der Versuchssaison
13 Kontrolle von GEP-Versuchen in Österreich Regelmäßig Stichprobenartig - jede Versuchseinrichtung zumindest einmal im Jahr Risikobasiert gezielt basierend auf den aktuellen Versuchsmeldungen Sachkundig
14 Anzahl amtlich anerkannter Versuchseinrichtungen gem. 9 PSM-VO 2011 bzw. PMG 1997 von 2000 bis
15 Anzahl GEP-Versuche in Österreich
16 GEP-Versuche in Österreich Aufstellung nach Einsatzgebiet Weinbau 14% Sonstige 6% Obstbau 12% Ackerbau 68%
17 Anteil in % GEP-Versuche in Österreich Einsatzgebiet - Entwicklung Ackerbau Obstbau Weinbau Sonstige
18 GEP-Versuche in Österreich Aufstellung nach Wirkungstyp Sonstige 10% Insektizid 16% Herbizid 41% Fungizid 33 %
19 Anteil in % GEP-Versuche in Österreich Wirkungstyp Entwicklung Herbizid Fungizid Insektizid Sonstige
20 Absolute Anzahl an Versuchsabbrüchen
21 Anteil an abgebrochenen Versuchen in % Anteil der abgebrochenen GEP-Versuchen Abbruch während des Versuchszeitraumes je Wirkungstyp Herbizid Fungizid Insektizid Sonstige
22 Gründe für den Abbruch von GEP-Versuchen Daten von abgebrochenen Versuchen zwischen 2006 und 2016 Trockenheit kein Schaderregerauftreten Frost Hagel Mäusefraß Hochwasser Starkregen Lagerung Prioritätsabstufung Unwetter Verschlämmung zu hohes Schaderregerauftreten personelle Veränderung Doppelbehandlung Landwirt
23 Zusammenfassung Autorisierung von Versuchseinrichtungen fällt in Österreich in die Zuständigkeit des Bundes / BAES Derzeit 2 amtliche und 8 amtlich anerkannte Versuchseinrichtungen gem. EU-VO 284/2013 Jährlich durchschnittlich ca. 400 GEP-Versuche, Tendenz leicht steigend Regelmäßige Kontrolle durch die Behörde Etabliertes und gut funktionierendes Versuchswesen für die Prüfung der Wirksamkeit und Phytotoxizität von Pflanzenschutzmittel in Österreich
24 Gottfried Besenhofer Institut für Pflanzenschutzmittel AGES Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH Spargelfeldstraße 191 A-1220 Wien T +43 (0) gottfried.besenhofer@ages.at
Verwendung von PSM - Ergebnis Statistikprojekt
Verwendung von PSM - Ergebnis Statistikprojekt Gottfried Besenhofer 11.05.2016 Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH Inhaltsübersicht EU-VO Nr. 1185/2009 über Statistiken
MehrHildegard Barcza-Leeb e.h.
p.a. Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH Spargelfeldstraße 191, 1220 Wien Verteiler Wirtschaftsbeteiligte Pflanzenschutzmittel Datum: 23.09.2014 Kontakt: Barcza-Leeb, Schinnerl
MehrUmsetzung der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 Häufig gestellte Fragen und Antworten
Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 Häufig gestellte Fragen und Antworten Rebecca Reboul Institut für Pflanzenschutzmittel Informationsveranstaltung für Antragsteller, AGES, 07.03.2013 www.ages.at
MehrArtikel 34 der Verordnung (EG) Nr.1107/2009
Artikel 34 der Verordnung (EG) Nr.1107/2009 Rebecca Reboul Institut für Pflanzenschutzmittel Informationsveranstaltung für Antragsteller, AGES, 11.05.2016 www.ages.at Österreichische Agentur für Gesundheit
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2003 Ausgegeben am 18. Juli 2003 Teil II
P. b. b. Verlagspostamt 1040 Wien GZ 02Z034232 M BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2003 Ausgegeben am 18. Juli 2003 Teil II 332. Verordnung: Pflanzenschutzmittelgebührentarif 2003
MehrÜbergangsbestimmungen Umsetzung und Herausforderungen
Übergangsbestimmungen Umsetzung und Herausforderungen Hildegard Barcza-Leeb Institut für Pflanzenschutzmittel Informationsveranstaltung für Antragsteller, AGES, 07.03.2013 Österreichische Agentur für Gesundheit
MehrVerwendung von Pflanzenschutzmitteln. in Wien. Pflichten und Kontrollen
Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in Wien Pflichten und Kontrollen Folie 1 rechtliche Situation Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in Wien Wr. Pflanzenschutzmittelgesetz 1990 zuständige Behörde: 1200
MehrLeitlinien für Notfallsituationen im Pflanzenschutz
Leitlinien für Notfallsituationen im Pflanzenschutz Mag. Isabell Schinnerl Bundesamt für Ernährungssicherheit Antragstellerkonferenz WSP, 11.05.2016 Bundesamt für Ernährungssicherheit www.baes.gv.at Gesetzliche
MehrGrundwasserbewertung von Pflanzenschutzmitteln in der Zulassung
Grundwasserbewertung von Pflanzenschutzmitteln in der Zulassung Mag. Christiane Pöttinger Institut für Pflanzenschutzmittel Grundwasserfachtage Leibnitz (Wagna), 14./15. Mai 20120 Österreichische Agentur
MehrLeitlinien für Notfallsituationen im Pflanzenschutz. Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln gemäß Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr.
Leitlinien für Notfallsituationen im Pflanzenschutz Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln gemäß Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 1 Allgemeine Informationen Hintergrund Gemäß Artikel 53
MehrL 59/20 Amtsblatt der Europäischen Union
L 59/20 Amtsblatt der Europäischen Union 28.2.2014 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 192/2014 R KOMMISSION vom 27. Februar 2014 zur des Wirkstoffs 1,4-Dimethylnaphthalin gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009
MehrAmtliche Nachrichten des Bundesamtes für Ernährungssicherheit Nr. 06a / 2012
p.a. Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH Spargelfeldstraße 191, A-1220 Wien Amtliche Nachrichten des Bundesamtes für Ernährungssicherheit Nr. 06a / 2012 Pflanzenschutzmittelgebührentarif
MehrBAES JAHRESBERICHT 2010 ÜBERWACHUNG UND KONTROLLE SAATGUT
BAES JAHRESBERICHT 2010 ÜBERWACHUNG UND KONTROLLE SAATGUT INHALTSVERZEICHNIS INHALTSVERZEICHNIS... II ABBILDUNGSVERZEICHNIS... II ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS... II SAATGUT... 1 1.1 RECHTLICHE GRUNDLAGEN UND
MehrAktuelles zur Aus- und Weiterbildung, Bescheinigungsregelung, Inverkehrbringung und Kontrolle
Aktuelles zur Aus- und Weiterbildung, Bescheinigungsregelung, Inverkehrbringung und Kontrolle Johann Kohl Institut für Pflanzenschutzmittel Informationsveranstaltung für Antragsteller, AGES, 07.03.2013
MehrErfahrungsbericht aus der Einfuhrkontrolle
Erfahrungsbericht aus der Einfuhrkontrolle Robert Steffek, AGES; Gerhard Marosi, BMF 4. ÖSTERREICHISCHE NEOBIOTA-TAGUNG; AGES, 26.01.2017 Bundesamt für Ernährungssicherheit www.baes.gv.at Kontrollen an
MehrÖ S T E R R E I C H A U S T R I A
Ö S T E R R E I C H Bericht 2010 Amtliche Kontrollmaßnahmen gemäß Artikel 17 der Richtlinie 91/414/EWG über die Inverkehrbringung und Verwendung von Pflanzenschutzmitteln -------------------------------------------------------------------------------------
MehrAmtsblatt der Europäischen Union L 309/17
19.11.2013 Amtsblatt der Europäischen Union L 309/17 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 1165/2013 R KOMMISSION vom 18. November 2013 zur des Wirkstoffs Orangenöl gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des
MehrANLAGE IV EU-BAUMUSTERPRÜFUNG FÜR AUFZÜGE UND SICHERHEITSBAUTEILE FÜR AUFZÜGE
1 von 5 ANLAGE IV EU-BAUMUSTERPRÜFUNG FÜR AUFZÜGE UND SICHERHEITSBAUTEILE FÜR AUFZÜGE (Modul B) A. EU-Baumusterprüfung für Sicherheitsbauteile für Aufzüge 1. Die EU-Baumusterprüfung ist der Teil des Konformitätsbewertungsverfahrens,
MehrAmtliche Nachrichten des Bundesamtes für Ernährungssicherheit Nr. 06a / 2015
p.a. Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH Spargelfeldstraße 191, 1220 Wien, Österreich Amtliche Nachrichten des Bundesamtes für Ernährungssicherheit Nr. 06a / 2015 Pflanzenschutzmittelgebührentarif
MehrAmtliche Nachrichten des Bundesamtes für Ernährungssicherheit Nr. 09 / 2010
p.a. Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH Spargelfeldstraße 191, A-1220 Wien Amtliche Nachrichten des Bundesamtes für Ernährungssicherheit Nr. 09 / 2010 Gebührentarif Marktordnung
MehrVerfahren zur Umsetzung der Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV) - Anerkennung von Ärzten und Psychologen -
Verfahren zur Umsetzung der Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV) - Anerkennung von Ärzten und Psychologen - Eisenbahn-Bundesamt Referat 34 - GA 3461 - Heinemannstraße 6 Version 06 Stand: 26.01.2016
MehrBAES Neu ab
BAES Neu ab 1.1.2016 Mag. Josefine Sinkovits BAES, stellvertretende Direktorin Leitung Rechtsdienst, Zulassung, Zertifizierung und Kommunikation Informationsveranstaltung - Pflanzenschutzmittel: Zulassung,
Mehr1 Anerkennung. (1) Eine Person, eine Stelle oder eine Überwachungsgemeinschaft kann auf Antrag anerkannt werden als
Muster-Verordnung über die Anerkennung als Prüf-, Überwachungs- oder Zertifizierungsstelle nach Bauordnungsrecht (PÜZ-Anerkennungsverordnung - PÜZAVO) (Stand Mai 1996) Aufgrund des ( 81 Abs. 5 Nr. 1 und)
MehrNotfallzulassung - Erfordernisse
Notfallzulassung - Erfordernisse Rebecca Reboul Institut für Pflanzenschutzmittel Informationsveranstaltung für Antragsteller, AGES, 27.03.2014 Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit
MehrVerfahren zur Umsetzung der Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV) - Anerkennung von Personen und Stellen für die Prüfung -
Verfahren zur Umsetzung der Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV) - Anerkennung von Personen und Stellen für die Prüfung - Referat 34 GA 3461 Heinemannstraße 6 53175 Bonn Version 05 Stand 26.01.2016
MehrZulassung und Registrierung von homöopathischen Arzneispezialitäten
Zulassung und Registrierung von homöopathischen Arzneispezialitäten MMag.Dorothea Punzengruber Institut Zulassung & Lifecylemangement Regulatory Affairs nationale Verfahren AGES-Gespräch 26.11.2009 www.ages.at
MehrANHANG ZUR EASA-STELLUNGNAHME 06/2013. VERORDNUNG (EU) Nr.../ DER KOMMISSION
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, XXX [...](2013) XXX Entwurf ANHANG ZUR EASA-STELLUNGNAHME 06/2013 VERORDNUNG (EU) Nr..../ DER KOMMISSION vom XXX zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2042/2003 der Kommission
MehrVerordnung über Zulassungs- und Genehmigungsverfahren für Pflanzenschutzmittel (Pflanzenschutzmittelverordnung - PflSchMV)
Verordnung über Zulassungs- und Genehmigungsverfahren für Pflanzenschutzmittel (Pflanzenschutzmittelverordnung - PflSchMV) PflSchMV Ausfertigungsdatum: 15.01.2013 Vollzitat: "Pflanzenschutzmittelverordnung
MehrVerordnung über Zulassungs- und Genehmigungsverfahren für Pflanzenschutzmittel (Pflanzenschutzmittelverordnung PflSchMV) 1
74 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 23. Januar 2013 Verordnung über Zulassungs- und Genehmigungsverfahren für Pflanzenschutzmittel (Pflanzenschutzmittelverordnung PflSchMV)
MehrAmtliche Nachrichten des Bundesamtes für Ernährungssicherheit Nr. 06a / 2017
Spargelfeldstraße 191, 1220 Wien, Österreich Amtliche Nachrichten des Bundesamtes für Ernährungssicherheit Nr. 06a / 2017 Pflanzenschutzmittelgebührentarif 2017 - PGT 2017 Präambel Gebührentarif des Bundesamtes
MehrEinstufung und Kennzeichnung neu. Wo stehen wir?
Einstufung und Kennzeichnung neu Wo stehen wir? Albert Bergmann Institut für Pflanzenschutzmittel Informationsveranstaltung für Antragsteller, AGES, 07.03.2013 Österreichische Agentur für Gesundheit und
MehrAmtliche Nachrichten des Bundesamtes für Ernährungssicherheit Nr. 09 / 2014
p.a. Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH Spargelfeldstraße 191, 1220 Wien, Österreich Amtliche Nachrichten des Bundesamtes für Ernährungssicherheit Nr. 09 / 2014 Gebührentarif
MehrVorschlag für eine. VERORDNUNG (EG) Nr.../.. DER KOMMISSION
Vorschlag für eine VERORDNUNG (EG) Nr..../.. DER KOMMISSION vom [ ] zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1702/2003 der Kommission zur Festlegung der Durchführungsbestimmungen für die Erteilung von Lufttüchtigkeits-
MehrWas bringt das neue Pflanzenschutzgesetz?
Was bringt das neue Pflanzenschutzgesetz? Gliederung Rechtliche Regelungen im Überblick Sachkunde Zulassung und Genehmigung Weitere Regelungen Zusammenfassung 2 7. Dezember 2011 Ralf Dittrich Rechtliche
MehrProjektleiter: L. Girsch. Projektnr.: Laufzeit: Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH
MELISSA Untersuchungen zum Auftreten von Bienenverlusten in Mais und Rapsanbaugebieten Österreichs und möglicher Zusammenhänge mit Bienenkrankheiten und dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln Projektleiter:
MehrAntragsverfahren für die Anerkennung als Zertifizierungsstelle gem. 4a BestG NRW
Antragsverfahren für die Anerkennung als Zertifizierungsstelle gem. 4a BestG NRW Um als Zertifizierer gemäß 4a BestG NRW für nach Nordrhein-Westfalen importierte Grabsteine und Grabeinfassungen zugelassen
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat 12 GZ. RV/2461-W/10 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., W, xxx, vom 26. März 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 8/16/17, vertreten
MehrRICHTLINIE DES RATES 96/93/EG
RICHTLINIE DES RATES vom 17. Dezember 1996 über Bescheinigungen für Tiere und tierische Erzeugnisse 96/93/EG (EG ABl. Nr. L 13, v. 16.01.97, S. 28) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag
MehrAktuelles zum Verfahren Sachkundenachweiskarte und zur Fortbildung in Sachsen
Aktuelles zum Verfahren Sachkundenachweiskarte und zur Fortbildung in Sachsen Gesetzlicher Rahmen Pflanzenschutzgesetz vom 14.02.2012 fordert den neuen Sachkundenachweis für Anwender, Berater und Händler
MehrEUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION GESUNDHEIT UND VERBRAUCHER GD(SANCO)/2008/7743 RS DE AUSZUG AUS DEM ITALIEN
EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION GESUNDHEIT UND VERBRAUCHER Direktion F Lebensmittel- und Veterinäramt GD(SANCO)/2008/7743 RS DE AUSZUG AUS DEM BERICHT DES LEBENSMITTEL- UND VETERINÄRAMTES ÜBER
MehrDatenschutz Rechtliche Rahmenbedingungen
Datenschutz Rechtliche Rahmenbedingungen Hildegard Barcza-Leeb Institut für Pflanzenschutzmittel Informationsveranstaltung für Antragsteller, AGES, 07.03.2013 Österreichische Agentur für Gesundheit und
MehrVerordnung über die Verwendung der Bezeichnungen «Berg» und «Alp» für landwirtschaftliche Erzeugnisse und daraus hergestellte Lebensmittel
Verordnung über die Verwendung der Bezeichnungen «Berg» und «Alp» für landwirtschaftliche Erzeugnisse und daraus hergestellte Lebensmittel (Berg- und Alp-Verordnung, BAlV) Änderung vom 18. Oktober 2017
MehrAnwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen. Aktueller Stand der Genehmigungssituation
Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen Aktueller Stand der Genehmigungssituation Gliederung Umsetzung der Richtlinie 2009/128 EG in Deutschland Umsetzung in Deutschland - Genehmigung nach
MehrÖsterreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit
Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit www.ages.at AMERIKANISCHE REBZIKADE und FLAVESCENCE DORÉE Mag. Gudrun STRAUSS Abt. Pflanzengesundheit Obst-, Wein- und Spezialkulturen, NPP
MehrMaisbeizmittel. Pflanzenschutzmittelrechtliche Rahmenbedingungen und deren Umsetzung in Österreich
Maisbeizmittel Pflanzenschutzmittelrechtliche Rahmenbedingungen und deren Umsetzung in Österreich J. Kohl, R. Womastek Institut für Pflanzenschutzmittel Wien, 16.03.2012 www.ages.at Österreichische Agentur
MehrAUFGABEN DES AMTLICHEN TIERARZTES INHALT
Dr. med. vet. F L E I S C H H Y G I E N E AUFGABEN DES AMTLICHEN TIERARZTES INHALT SS 2008 Anmerkung: Die Downloads stellen einen komprimierten i Themenauszug dar und dienen als ergänzende Informationsgrundlage!
MehrVerfahrensfragen. Hildegard Barcza-Leeb Institut für Pflanzenschutzmittel. Informationsveranstaltung für Antragsteller, AGES,
Verfahrensfragen Hildegard Barcza-Leeb Institut für Pflanzenschutzmittel Informationsveranstaltung für Antragsteller, AGES, 11.05.2016 Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH
Mehr(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN
19.2.2014 Amtsblatt der Europäischen Union L 48/1 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 151/2014 R KOMMISSION vom 18. Februar 2014 zur Genehmigung des Wirkstoffs
MehrGZ: BMG-11001/0087-I/A/5/2016 Wien, am 4. Mai 2016
8183/AB vom 04.05.2016 zu 8478/J (XXV.GP) 1 von 4 Frau Präsidentin des Nationalrates Doris Bures Parlament 1017 Wien Dr. in Sabine Oberhauser, MAS Bundesministerin GZ: BMG-11001/0087-I/A/5/2016 Wien, am
MehrRichtlinie über das Verfahren zur Genehmigung von Maßnahmen zur Durchführung künstlicher Befruchtungen gemäß 121 a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
1 Richtlinie über das Verfahren zur Genehmigung von Maßnahmen zur Durchführung künstlicher Befruchtungen gemäß 121 a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch Bekanntmachung des Ministeriums für Arbeit, Soziales,
MehrG e s e t z vom , mit dem das Kärntner Kulturpflanzenschutzgesetz geändert wird
G e s e t z vom 26.5.2011, mit dem das Kärntner Kulturpflanzenschutzgesetz geändert wird Der Landtag von Kärnten hat in Ausführung des Pflanzenschutzgesetzes 2011, BGBl. I Nr. 10/2011, beschlossen: Artikel
MehrPflanzenschutzgesetz. Neue Regelungen - auch für den Hopfenbau in Deutschland - Dr. Wolfgang Zornbach 1. September 2011, Bad Gögging
Pflanzenschutzgesetz Neue Regelungen - auch für den Hopfenbau in Deutschland - Dr. Wolfgang Zornbach 1. September 2011, Bad Gögging 2 Das Pflanzenschutzpaket Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments
MehrBAES JAHRESBERICHT 2010 ÜBERWACHUNG UND KONTROLLE DÜNGEMITTEL
BAES JAHRESBERICHT 2010 ÜBERWACHUNG UND KONTROLLE DÜNGEMITTEL INHALTSVERZEICHNIS INHALTSVERZEICHNIS... II ABBILDUNGSVERZEICHNIS... II ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS... II DÜNGEMITTEL... 1 1.1 RECHTLICHE GRUNDLAGEN
MehrIch beabsichtige in folgender Einrichtung im Land Brandenburg meine Tätigkeit aufzunehmen:
Name, Vorname Straße, Hausnummer PLZ, Wohnort Telefon* E-Mailanschrift* Sofern Sie einen (inländischen) Bevollmächtigten haben, teilen Sie dies bitte unter Verwendung des entsprechenden Vordrucks mit.
MehrRechtliche Grundlagen zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im öffentlichen Grün
Rechtliche Grundlagen zur Anwendung von mitteln im öffentlichen Grün Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen Inkrafttreten am 14.02.2012 Inhalte ergeben sich überwiegend aus europäischen Vorgaben die weitere
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
1 von 4 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2012 Ausgegeben am 27. Jänner 2012 Teil II 27. Verordnung: Änderung der Verordnung über Forstliches Vermehrungsgut 27. Verordnung des Bundesministers
MehrNeue verpflichtende EU-Ecodesignstandards und Energielabel für Produkte
Marktüberwachung DI Mag. Reinhard Dittler www.bmwfj.gv.at Situation ab 2010 Steigendes Augenmerk der Kommission und des Europäischen Parlaments auf Marktüberwachung: VO (EG) Nr. 765/2008 über die Vorschriften
MehrUmfang der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in Deutschland
Umfang der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in Deutschland Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft 25. Thüringer Düngungs- und Pflanzenschutztagung Erfurt, den 24. November 216 Gesetzliche Grundlage
MehrForderungen der DGHO unter Berücksichtigung der Rolle von Ethik-Kommissionen und des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) bei Klinischen Studien
Berlin, 17.6.2014: Pressekonferenz: Die neue EU-Verordnung zu klinischen Studien eine Chance für den Forschungsstandort Deutschland Forderungen der DGHO unter Berücksichtigung der Rolle von Ethik-Kommissionen
MehrÖsterreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit
Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit www.ages.at Weniger Wirkstoffe? Fakten Ursachen - Konsequenzen Albert Bergmann Institut für Pflanzenschutzmittel Bereich Ernährungssicherung
Mehr(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN
14.5.2014 L 139/1 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN LEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr. 492/2014 R KOMMISSION vom 7. März 2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen
MehrHinweise zur Erteilung der Approbation als Ärztin oder Arzt
Landesamt für Umwelt, Gesheit Verbraucherschutz Abt. Gesheit Referat akademische Heilberufe Gesheitsfachberufe Hinweise zur Erteilung der Approbation als Ärztin Arzt Nachfolgend werden Sie über die aktuelle
MehrDer Landtag von Niederösterreich hat am 7. Juli 2016 in Ausführung des Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetzes 2013, BGBl. I Nr. 69/2013, beschlossen:
Der Landtag von Niederösterreich hat am 7. Juli 2016 in Ausführung des Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetzes 2013, BGBl. I Nr. 69/2013, beschlossen: Änderung des NÖ Kinder- und Jugendhilfegesetzes (NÖ
MehrMerkblatt zum Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach 9 Handwerksordnung (HwO)
Merkblatt zum Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach 9 Handwerksordnung (HwO) Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union, eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über
MehrVorbemerkung. 1 Einleitung des Anerkennungsverfahrens. 2 Voraussetzungen für die Anerkennung
BGG 958 Grundsätze für die Anerkennung von Sachverständigen für die Prüfung von Schwimmfähigkeits- und Kentersicherheitsnachweisen für schwimmende Geräte sowie für die praktische Erprobung schwimmender
MehrAMT DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG Gruppe Land- und Forstwirtschaft - Abteilung Agrarrecht
AMT DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG Gruppe Land- und Forstwirtschaft - Abteilung Agrarrecht Kennzeichen Frist DVR: 0059986 LF1-LEG-21/007-2013 Bezug Bearbeiter (0 27 42) 9005 Durchwahl Datum
MehrWelche Veränderungen bringt die neue GBV mit sich?
Welche Veränderungen bringt die neue GBV mit sich? Vortrag anlässlich der Easyfairs Essen 2011 am 03.02.2011: RA Ulrich Mann GBK Gefahrgut Büro GmbH Konrad-Adenauer-Str. 30 55218 Ingelheim Tel.: 06132
MehrLandesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern, Abt. 1 Landesprüfungsamt für Heilberufe Erich-Schlesinger-Str.
Name, Vorname Straße, Hausnummer Land, PLZ, Wohnort Telefon (freiwillige Angabe) E-Mailanschrift (freiwillige Angabe) Sofern Sie einen Bevollmächtigten haben, teilen Sie dies bitte unter Verwendung des
MehrAntrag auf Erteilung der Approbation / einer Berufserlaubnis im Land Brandenburg
Name, Vorname Straße, Hausnummer PLZ, Wohnort Telefon* E-Mail-Adresse* Sofern Sie einen (inländischen) Bevollmächtigten haben, teilen Sie dies bitte unter Verwendung des entsprechenden Vordrucks mit. Landesamt
MehrNACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER
NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER 22 OCT 2015 gültig ab: sofort 2-219-15 Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Tübingen über die Genehmigung einer zentralen Ausbildungsorganisation (ATO) für Prüfer Heißluft-/Gasballon,
MehrInformation betreffend die Eintragung in die Trainingstherapieliste
Information betreffend die Eintragung in die Trainingstherapieliste Die Regelungen über die Ausübung der Trainingstherapie durch Sportwissenschafter/innen sind im Medizinische Assistenzberufe-Gesetz (MABG),
Mehr1 Zuständigkeiten. 2 (aufgehoben) Version 01/2015 Vorschriftensammlung der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg 1
Verordnung der Landesregierung, des Umweltministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Chemikalienrechts (Chemikalien-Zuständigkeitsverordnung
MehrKraftfahrt-Bundesamt
Kraftfahrt-Bundesamt D-24932 Flensburg Auszug aus der EG-Genehmigung Nr.: e1*2001/116*0430*10 und dem vom 16.12.2008 Fahrzeughersteller: Seite 1 von 2 Fahrzeugtyp Variante / Version Handelsbezeichnung,
MehrFahrpersonalverordnung (FPersV) Abschnitt 7 Sonstige Vorschriften. 20 Nachweis über berücksichtigungsfreie Tage
Fahrpersonalverordnung (FPersV) Abschnitt 7 Sonstige Vorschriften 20 Nachweis über berücksichtigungsfreie Tage (1) Selbstfahrende Unternehmer und Fahrer, die die in Artikel 15 Abs. 7 der Verordnung (EWG)
MehrAntrag auf Anerkennung von Kraftfahrzeugwerkstätten zur Durchführung von. Sicherheitsprüfungen (SP)
Antrag auf Anerkennung von Kraftfahrzeugwerkstätten zur Durchführung von Sicherheitsprüfungen (SP) nach 29 in Verbindung mit Anlage VIII und Anlage VIIIc StVZO Voraussetzungen gem. Richtlinie für die Anerkennung
MehrErfahrungen aus der täglichen Praxis des Nationalen Referenzlaboratoriums für Pestizidrückstände
Erfahrungen aus der täglichen Praxis des Nationalen Referenzlaboratoriums für Pestizidrückstände Dr. Hermann Unterluggauer Kompetenzzentrum Pflanzenschutzmittelrückstände (CC PSMR) Fachsymposium: Sichere
MehrDE In Vielfalt geeint DE A8-0206/142. Änderungsantrag 142 Terry Reintke im Namen der Verts/ALE-Fraktion
27.6.2018 A8-0206/142 Änderungsantrag 142 Artikel 2 Absatz 2 Unterabsatz 1 Die Mitgliedstaaten wenden Artikel 3 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstaben b und c der Richtlinie 96/71/EG nicht auf Fahrer an, die
MehrInformationen zur Wohnsitzauflage. Wohnsitzauflage für Bayern:
03.09.2016 Informationen zur Wohnsitzauflage Wohnsitzauflage für Bayern: Das Integrationsgesetz des Bundes ist am 06.08.2016 in Kraft getreten. Neben einigen anderen Änderungen wurde mit 12a AufenthG eine
MehrAntrag auf Erteilung der Erlaubnis zum Sortieren und Verpacken von Eiern (Zulassung als Packstelle)
- 1 - Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zum Sortieren und Verpacken von Eiern (Zulassung als Packstelle) Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft Institut für Ernährungswirtschaft und Arbeitsbereich
MehrINFORMATION. betreffend Anerkennung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege aus dem Herkunftsstaat RUMÄNIEN
Stand: 5 Juli 2016 INFORMATION betreffend Anerkennung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege aus dem Herkunftsstaat RUMÄNIEN Sie haben eine Ausbildung zur Krankenschwester/zum Krankenpfleger,
MehrDer Europäische Berufsausweis
EBA Der Europäische Berufsausweis Elektronisches Verfahren für die Anerkennung von Berufsqualifikationen Europäische Union ) EBA Der Europäische Berufsausweis (EBA) Der Europäische Berufsausweis (EBA)
MehrAnlage 1 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz AufenthG) in der ab 01
Anlage 1 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz AufenthG) in der ab 01.08.2012 geltenden Fassung 16 Studium; Sprachkurse;
Mehr1. Welche Behörde ist zuständig für die Anerkennung von ausländischen Arzt-, Zahnarzt- und Apothekerdiplomen?
FAQ 1. Welche Behörde ist zuständig für die Anerkennung von ausländischen Arzt-, Zahnarzt- und Apothekerdiplomen? Alle ausländischen Ärzte, Zahnärzte und Apotheker, die in Rheinland-Pfalz ärztlich tätig
MehrAbgeschlossen in Wien am 1. Februar 2013 Inkrafttreten: 1. März 2013
0.362.319.102.1 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2013 Nr. 184 ausgegeben am 26. April 2013 Abkommen zwischen der Regierung des Fürstentums Liechtenstein und der Regierung der Republik Öster-
MehrWie und wann erhält man einen Sachkundenachweis?
Waldschutz - Infomeldung Nr. 1 / 2019 vom 04.02.2019 Sachkunde im Pflanzenschutz In diesem Jahr stehen die Forstverwaltungen und die Waldbesitzenden vor großen Herausforderungen die in 2018 begonnene Borkenkäferkalamität
MehrINFORMATION. betreffend Anerkennung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege aus dem Herkunftsstaat REPUBLIK BULGARIEN
Stand: 5. Juli 2016 INFORMATION betreffend Anerkennung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege aus dem Herkunftsstaat REPUBLIK BULGARIEN Sie haben eine Ausbildung zur Krankenschwester/zum Krankenpfleger,
Mehr1 von 6. Entwurf. Aufgrund des 6 des Pflanzenschutzmittelgesetzes 2011, BGBl. I Nr. 10/2011, wird verordnet:
1 von 6 Entwurf Verordnung des Bundesministers für Land und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, mit der Bestimmungen zur Durchführung des Pflanzenschutzmittelgesetzes 2011 erlassen werden (Pflanzenschutzmittelverordnung
MehrBerichterstattung über den Kontrollausschuss gemäß 5 und den Beirat für die biologische Produktion gemäß 13 EU-QuaDG.
Jahresbericht 2016 zum EU-Qualitätsregelungen- Durchführungsgesetz 1 Zweck Berichterstattung über den Kontrollausschuss gemäß 5 und den Beirat für die biologische Produktion gemäß 13. Inhaltsverzeichnis
MehrLandratsamt Regen Umweltamt. Anzeige- und Erlaubnispflicht für Sammler, Beförderer, Händler und Makler nach 53 und 54 KrWG
Anzeige- und Erlaubnispflicht für Sammler, Beförderer, Händler und Makler nach 53 und 54 KrWG 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 Der Antrag auf Erlaubnis ist einzureichen bei der für den Sammler,
MehrVorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 5.2.2013 COM(2013) 46 final 2013/0026 (NLE) Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES zur Änderung der Richtlinie 98/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zwecks
MehrAuszug aus. Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz - PflSchG)
Auszug aus Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz - PflSchG) PflSchG Ausfertigungsdatum: 06.02012 Vollzitat: "Pflanzenschutzgesetz vom 6. Februar 2012 (BGBl. I S. 148)" Das G wurde
MehrAusnahmen und Befreiungen nach 24, 25 EnEV
Merkblatt der Landesstelle für Bautechnik Ausnahmen und Befreiungen nach 24, 25 EnEV (Merkblatt Ausnahmen und Befreiungen EnEV - Fassung 20.12.2016) REGIERUNGSPRÄSIDIUM TÜBINGEN LANDESSTELLE FÜR BAUTECHNIK
MehrAktuelles zum Pflanzenschutzrecht und zum Genehmigungsverfahren
Aktuelles zum Pflanzenschutzrecht und zum Genehmigungsverfahren Gliederung Rechtliche Regelungen im Überblick EU-Regelungen Deutschland: Pflanzenschutzgesetz und Verordnungen Sachsen: Verordnung zum Pflanzenschutz
MehrLeitlinie zur Rückverfolgung und Kennzeichnung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen
Leitlinie zur Rückverfolgung und Kennzeichnung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen Ziel der Leitlinie ist es mit einem Auszug aus den Rechtsnormen eine konzentrierte Information und Service an die
MehrINFORMATION. betreffend Anerkennung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege aus dem Herkunftsstaat SLOWAKISCHE REPUBLIK
Stand: 1.7.2018 INFORMATION betreffend Anerkennung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege aus dem Herkunftsstaat SLOWAKISCHE REPUBLIK Sie haben eine Ausbildung zur Krankenschwester/zum Krankenpfleger,
MehrRechtliche Grundlagen im Pflanzenschutz / Zulassungen von PS-Mitteln. Ute Lachermeier - 12.Juni
Rechtliche Grundlagen im Pflanzenschutz / Zulassungen von PS-Mitteln Ute Lachermeier - 12.Juni 2013 1 Rechtliche Grundlagen im Pflanzenschutz / Zulassungen von PS-Mitteln 1. Änderungen im neuen Pflanzenschutzgesetz
MehrINFORMATION. betreffend Anerkennung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege aus dem Herkunftsstaat REPUBLIK BULGARIEN
Stand: 1.7.2018 INFORMATION betreffend Anerkennung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege aus dem Herkunftsstaat REPUBLIK BULGARIEN Sie haben eine Ausbildung zur Krankenschwester/zum Krankenpfleger,
MehrIV Tierschutz. IV.B Tierschutz beim Transport
IV Tierschutz IV Tierschutz... 1... 1 IV.B.1 Strategie, Ziele, Maßnahmen... 2 IV.B.2 Behörden, Kontrollstellen... 3 IV.B.3 Organisation und Durchführung der amtlichen Kontrolle... 4 IV.B.3.a Organisation
Mehr