Amtsgericht Augsburg Abteilung für Straf- und Bußgeldsachen
|
|
- Mona Heinrich
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Amtsgericht Augsburg Abteilung für Straf- und Bußgeldsachen Amtsgericht Augsburg Augsburg 03 Cs 101 Js /17 Herrn Willhard Paul Benno Ziehm Im Wiesengrund 51A für Rückfragen: Telefon: 0821/ Telefax: 0821/ Zimmer: 262 EG Sie erreichen die zuständige Stelle am besten: Mo--Fr. 8:00 bis 12:00 Uhr Kloster Lehnin Ihr Zeichen Bitte bei Antwort angeben Akten- / Geschäftszeichen 03 Cs 101 Js /17 Datum In dem Strafverfahren gegen Ziehm Willhard Paul Benno (geb. Ziehm) wegen Versuch der Nötigung Sehr geehrter Herr Ziehm, anliegend erhalten Sie den Strafbefehl vom Auf die beiliegende Rechtsbehelfsbelehrung wird hingewiesen. Falls Sie wirksam Einspruch einlegen, kommt es zu einer Hauptverhandlung und Sie erhalten eine Vorladung zum Gericht. Die Einzelheiten zur Einlegung eines Einspruchs entnehmen Sie der dem Strafbefehl beigefügten Rechtsmittelbelehrung. Falls Sie keinen Einspruch einlegen und der Strafbefehl rechtskräftig wird, erhalten Sie eine Rechnung mit Zahlungsaufforderung der Geldstrafe (Geldbuße), soweit darauf erkannt wurde und den Kosten des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft. Entsprechende Zahlungen sind nicht an das hiesige Amtsgericht, sondern an die Staatsanwaltschaft Augsburg zu richten. Bitte zahlen Sie erst nach Zugang der Zahlungsaufforderung. Hausanschrift Gögginger Straße Augsburg Haltestelle Bus / Straßenbahn Linie 1 Haltestelle Bergstraße Nachtbriefkasten Gögginger Straße Augsburg Kommunikation Telefon: 0821/ Telefax: 0821/
2 Seite 2 Sollten Sie einen Antrag auf Ratenzahlung stellen wollen - sofern die Ratenzahlung nicht schon bewilligt wurde -, können Sie diesen schriftlich bei der Staatsanwaltschaft Augsburg einreichen. Bitte unbedingt beachten: Falls Sie den Einspruch per Fax einlegen, muss das Fax persönlich unterschrieben sein! Mit freundlichen Grüßen» Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
3 Beglaubigte Abschrift Aktenzeichen: 03 Cs 101 Js /17 (Bitte stets angeben) Amtsgericht Augsburg Telefon-Nr.: 0821/ Telefax-Nr.: 0821/ Amtsgericht Augsburg, Gögginger Straße 101, Auosburq Cs 101 Js /17 Herrn Willhard Paul Benno Ziehm Im Wiesengrund 51 A Kloster Lehnin Rechtskräftig seit: AG Augsburg, Urkundsbeamter/in der Geschäftsstelle geboren am in Brandenburg/Havel, geborener Ziehm, Familienstand unbekannt, deutscher Staatsangehöriger Strafbefehl Die Staatsanwaltschaft legt Ihnen folgenden Sachverhatt zur Last: Mit Strafbefehl des Amtsgerichts Augsburg vom , Az. 6 Ds 101 Js /16, wurde die anderweitig Verfolgte Uta Elisabeth Stechl wegen versuchter Nötigung und Erpressung zu einer Gesamtgeldstrafe von 160 Tagessätzen zu je 40,00 Euro verurteilt. Die anderweitig Verfolgte Stechl wurde mit Schreiben des Rechtspflegers bei der Staatsanwaltschaft Augsburg Plannerer vom zum Antritt der Ersatzfreiheitsstrafe geladen. Mit vermutlich an Ihrer Wohnanschrift erstelltem Schreiben vom , eingegangen bei der Staatsanwaltschaft Augsburg per Telefax am , forderten Sie vom Behördenleiter der Staatsanwaltschaft Augsburg, Herrn Leitenden Oberstaatsanwalt Werlitz, eine Überprüfung der Angelegenheit und stellten für den Fall der Eintreibung der in obigem Strafbefehl rechtskräftig verhängten Geldstrafe die Geltendmachung einer Schadensersatzforderung in Höhe von Silberunzen gegen Herrn LOStA Werlitz sowie alle weiteren am Verfahren beteiligten Personen in Aussicht, um ihn zu einer Beendigung der Vollstreckung zu bewegen. Entgegen Ihrer Auffassung ließ sich Herr LOStA Werlitz durch Ihre Ankündigung nicht einschüchtern und beendete die Vollstreckung der oben genannten Strafe nicht. Sie werden daher beschuldigt, nach Ihrer Vorstellung von der Tat einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zu nötigen, strafbar als versuchte Nötigung gemäß 240 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3, 22, 23 Abs. 1 StGB. Seite 1 von 2
4 Beweismittel: Zeuge: EKHK Kratzer, KPI Augsburg (Z) BI.54 Urkunden: Auszug aus dem Bundeszentralregister Schreiben des Angeschuldigten vom Strafbefehl des Amtsgerichts Augsburg vom Bl Bl. 39/42 Gegen Sie wird eine Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen verhängt. Der Tagessatz wird auf 40,00 EUR festgesetzt. Die Geldstrafe beträgt somit insgesamt 2.000,00 EUR. Ihr Einkommen wurde gemäß 40 Abs. 3 StGB geschätzt. Sie haben auch die Kosten des Verfahrens und Ihre Auslagen zu tragen. Dieser Strafbefehl wird rechtskräftig und vollstreckbar, soweit Sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung bei dem vorstehend bezeichneten Amtsgericht schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle Einspruch erheben. Die schriftliche Erklärung muss in deutscher Sprache erfolgen. Datum: 2 g. Aug Greser Richter(in) am Amtsgericht Beglaubigungsvermerk: Die Übereinstimmung der Abschrift mit der Urschrift wird hiermit beglaubigt. Augsburg, AG Augsburg - Name, Dienstbezeichnung Seite 2 von 2
5 Rechtsbehelfsbelehrung Gegen den anliegenden Strafbefehl können Sie innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Der Einspruch kann auf einzelne Beschwerdepunkte beschränkt werden. Es besteht insbesondere die Möglichkeit, den Einspruch auf die Höhe der Tagessätze einer festgesetzten Geldstrafe zu beschränken. Dies empfiehlt sich insbesondere dann, wenn Sie den Schuldspruch akzeptieren wollen, die festgesetzte Tagessatzhöhe jedoch nicht mit Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen übereinstimmt. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, ohne Durchführung einer Hauptverhandlung durch Beschluss zu entscheiden, falls Sie sich ausdrücklich mit dieser Vorgehensweise einverstanden erklären. Es empfiehlt sich zudem die Vorlage aussagekräftiger Belege bezüglich Ihres monatlichen Nettoeinkommens sowie eventueller Unterhaltsleistungen. Von der Festsetzung im Strafbefehl darf im Beschluss nicht zu Ihrem Nachteil abgewichen werden. Im Übrigen findet bei rechtzeitigem Einspruch eine Hauptvertiandlung statt, falls Sie nicht Ihren Einspruch zurücknehmen. Wollen Sie nur die Entscheidung über die Verfahrenskosten und die notwendigen Auslagen anfechten, so können Sie hiergegen, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt, binnen einer Woche nach Zustellung des Strafbefehls sofortige Beschwerde einlegen. Der Einspruch bzw. die sofortige Beschwerde können bei dem nachfolgend bezeichneten Amtsgericht schriftlich in deutscher Sprache oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des nachfolgend bezeichneten Amtsgerichts eingelegt werden. Falls Sie der deutschen Sprache nicht mächtig oder hör- oder sprachbehindert sind, können Sie für das gesamte Strafverfahren die unentgeltliche Hinzuziehung eines Dolmetschers oder Übersetzers beanspruchen, soweit dies zur Ausübung Ihrer strafprozessualen Rechte erforderlich ist. Bitte wenden Sie sich gegebenenfalls an das zuständige Gericht. Sofern Sie blind oder sehbehindert sind, können Sie nach Maßgabe der Zugänglichmachungsverordnung verlangen, dass Ihnen Schriftsätze und andere Dokumente des gerichtlichen Verfahrens barrierefrei (schriftlich in Blindenschrift oder in Großdruck, elektronisch, akustisch, mündlich, fernmündlich oder in anderer geeigneter Weise) zugänglich gemacht werden, soweit Ihnen dadurch der Zugang zu den Ihnen zugestellten oder formlos mitgeteilten Dokumenten erleichtert wird und Sie in die Lage versetzt werden, eigene Rechte im Verfahren wahrzunehmen. Für die barrierefreie Zugänglichmachung werden Auslagen nicht erhoben. Sofern Sie hör- oder sprachbehindert sind, erfolgt die Verständigung in der Hauptverhandlung nach Ihrer Wahl mündlich, schriftlich oder mit Hilfe einer die Verständigung ermöglichenden Person, die vom Gericht hinzuzuziehen ist. Für die Verständigung hat das Gericht die geeigneten technischen Hilfsmittel bereitzustellen. Bei schriftlichen Erklärungen genügt es zur Fristwahrung nicht, dass die Erklärung innerhalb der Frist zur Post gegeben wird. Die Frist ist vielmehr nur dann gewahrt, wenn die Erklärung vor Ablauf der Frist bei dem Gericht eingeht. Befinden Sie sich nicht auf freiem Fuß, so können Sie die Erklärung auch persönlich zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts abgeben, in dessen Bezirk die Anstalt liegt, in der Sie sich auf behördliche Anordnung befinden. Zur Wahrung einer Frist genügt es, wenn innerhalb der Frist das Protokoll aufgenommen wird. Wichtige Hinweise! Nach Rechtskraft des Strafbefehls erhalten Sie von der Staatsanwaltschaft eine Zahlungsaufforderung über die Geldstrafe (Geldbuße) und die Kosten des Verfahrens. Bitte zahlen Sie erst nach Zugang der Zahlungsaufforderung. An die Stelle einer uneinbringlichen Geldstrafe tritt Freiheitsstrafe. Einem Tagessatz entspricht ein Tag Freiheitsstrafe.
6 -Seite 2 - Amtsgericht Augsburg Gögginger Str Augsburg
7 Absender: Amtsgericht Augsburg Postfach Augsburg Hinweis: Umschlag bitte aufbewahren, siehe Rückseite! Zugestellt am (Datum, ggf. Uhrzeit, Unterschrift) Deutsche Post Aktenzeichen Amtsgericht Augsburg Augsburg 03 Cs 101 Js /17 Herrn Willhard Paul Benno Ziehm Im Wiesengrund 51A Förmliche Zustellung Weitersenden innerhalb des [~~] Bezirks des Amtsgerichts EU Bezirks des Landgerichts C Inlands Bei der Zustellung zu beachtende Vermerke I] Ersatzzustellung ausgeschlossen _! Keine Ersatzzustellung an: Kloster Lehnin EU Nicht durch Niederlegung zustellen LH Mit Angabe der Uhrzeit zustellen
8 Wichtiger Hinweis: Mit dieser Sendung werden Ihnen in gesetzlich vorgeschriebener Form die im Umschlag enthaltenen Schriftstücke förmlich zugestellt. Die förmliche Zustellung eines Schriftstücks dient dem Nachweis, dass dem Adressaten in gesetzlich vorgeschriebener Form Gelegenheit gegeben worden ist, von dem Schriftstück Kenntnis zu nehmen, und wann das geschehen ist. Den Tag der Zustellung vermerkt der Zusteller auf dem Umschlag (siehe Vorderseite). Bitte bewahren Sie den Umschlag zusammen mit den darin enthaltenen Schriftstücken auf. Er dient als Beleg, wenn Sie angeben müssen, welche Schriftstücke Ihnen wann zugestellt worden sind. Wird der Zustellungsadressat oder eine zum Empfang des Schriftstücks berechtigte Person in der angegebenen Wohnung oder in den angegebenen Geschäftsräumen nicht angetroffen, kann das Schriftstück in einen zu der Wohnung oder dem Geschäftsraum gehörenden Briefkasten eingelegt werden. Mit der Einlegung gilt das Schriftstück als zugestellt. Umweltschutzpapier aus 100 % Altpapier hergestellt
Amtsgericht Wiesloch
I ~ ~ Amtsgericht Wiesloch Amtsgericht Wiesloch, PF 1120, 69152 Wiesloch 3 es 130 Js 27233/18 Herrn Rüdiger Hentschel Eichtersheimer Straße 12 a Datum: 07.11.2018 Durchwahl: 06222584-142 Aktenzeichen:
MehrSTAATSANWALTSCHAFT ALBHAUSEN. Ich beantrage den Erlass des nachstehenden Strafbefehls.
STAATSANWALTSCHAFT ALBHAUSEN 320 Js 32355/10 Albhausen, den 12. November 20XX Urschriftlich mit Akten an das Amtsgericht - Strafrichter - Albhausen Ich beantrage den Erlass des nachstehenden Strafbefehls.
MehrVerordnung zur Einführung von Vordrucken für die Zustellung im gerichtlichen Verfahren (Zustellungsvordruckverordnung ZustVV)
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 20. Februar 2002 671 Verordnung zur Einführung von Vordrucken für die Zustellung im gerichtlichen Verfahren (Zustellungsvordruckverordnung
MehrStrafbefehl. es 722 Js 54976/13. Ausfertigung. Herrn. Rechtskräftig. Cloppenburg. Weitere Angaben:
/ Amtsgericht Ausfertigung Amtsgericht Clopperburg, Postfach 1941,49649 Strafrichter \ Herrn. snummer (bitte stets angeben) es 722 Js 54976/13 Rechtskräftig seit Urkundsbeamter der Geschäftsstelle Weitere
Mehr~ Amtsgericht Maulbronn
Abschrift Aktenzeichen: 2C186/15 = ~ Amtsgericht Maulbronn Im Namen des Volkes Urteil In dem Rechtsstreit Lorraine Media GmbH, vertr. d.d. GF Sabine Goertz, Hauptstr. 117, 10827 Berlin, Gz.: - Klägerin-
Mehr58,50 EUR ( 105,107 Abs. 1, 3 OWiG in Verbindung mit 464 Abs. 1, 465 StPO)
Der Polizeipräsident in Berlin Referat Verketirsordnungswidrigkeiten und Bußgeldeinziehung Postanschrift 12660 Berlin Auskunft erteilt: Frau Maasz Telefon: 030/4664-995514 Telefax: 030/4664-995297/298
MehrAmtsgericht Waiblingen. lm Namen des Volkes. Urteil
Beglaubigte Abschrift Aktenzeichen: 7C620/15 I Amtsgericht Waiblingen lm Namen des Volkes Urteil ln dem Rechtsstreit - Klägerin - Prozessbevonmäcbtigte: Rechtsanwålte Waldorf Frommer, Beethovenstrasse
MehrBeglaubigte Abschrift. Urteil IM NAMEN DES VOLKES Berlin, - Klägerin-
Amtsgericht Hamburg-Harburg Az.: 641 C 512/15 Beglaubigte Abschrift Verkündet am 25.02.2016 ohne Urkundsbeamtin der Geschäf1sstelle In dem Rechtsstreit Urteil IM NAMEN DES VOLKES Lorraine Media GmbH, vertreten
MehrAbschrift. Urteil IM NAMEN DES VOLKES
Az.: 820 C 401/16 Abschrift In dem Rechtsstreit Urteil IM NAMEN DES VOLKES Lorraine Media GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführerin 10827 Berlin Hauptstr aße 117, - Klägerin- gegen - Beklagteerkennt das
MehrC Strafprozessrecht - Hauptverfahren. Stand: Dezember Dipl.Rpfl(FH) Daniel Christians. Bayerische Justizschule
C 2014 Ausbildung der Justizfachwirte Strafprozessrecht - Hauptverfahren Stand: Dezember 2013 Diplom-Rechtspfleger (FH) Daniel Christians Fachtheoretischer Lehrgang C 2014 51 Überblick über den Verfahrensablauf
Mehrmit Untervollmacht, die zu den Akten genommen wird,
i Öffentliche Sitzung des Amtsgerichts,Charlottenburg Berlin, den 25.02.2015 Zivilprozessabteilung 214 Geschäftszeichen: 214 C 261/14 Gegenwärtig: Richteram Amtsgericht Justizbeschäftigte als Urkundsbeamtin
MehrLandgericht Berlin. Beschluss. Geschäftsnummer: 18 S 112/ C 259/15 Amtsgericht Charlottenburg
Landgericht Berlin Beschluss Geschäftsnummer: 18 S 112/16 09.01.2017 235 C 259/15 Amtsgericht Charlottenburg In dem Rechtsstreit 1., 2., 3., Kläger und Berufungskläger, sämtlich, - Prozessbevollmächtigte:
MehrHauptpunkte: Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren
Gericht: VG Regensburg Aktenzeichen: RO 1 K 12.00023 Sachgebiets-Nr: 1330 Rechtsquellen: 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO Hauptpunkte: Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren Leitsätze:
MehrIM NAMEN DES VOLKES ENDURTEIL
Ausfel;tigung Amtsgericht Dresden Abteilung tar Ziloilsachen Aktenzeichen: 108 C 2020/16 AA Verkündung statt zugestellt am: Urkundsbeamterlin der Geschaftsstelle IM NAMEN DES VOLKES ENDURTEIL In dem Rechtsstreit
MehrErster Abschnitt Armenrecht. VollstrVtrTUNAG. Ausfertigungsdatum: Vollzitat:
Gesetz zur Ausführung des Vertrages vom 19. Juli 1966 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tunesischen Republik über Rechtsschutz und Rechtshilfe, die Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher
MehrIm Namen des Volkes. Urteil
Ausfertigung Aktenzeichen: 2 Cs 470 Js 11479/15 Amtsgericht Bad Saulgau Im Namen des Volkes Urteil ln dem Strafverfahren gegen Dr. Herbert Stützle, geboren am 01.07.1955 in Mengen, geschieden, Beruf: Arzt,
MehrBeglaubigte Abschrift. Amtsgericht Göppingen FAMILIENGERICHT. Beschluss
Beglaubigte Abschrift Aktenzeichen: 12 F 481/15 I Amtsgericht Göppingen FAMILIENGERICHT Beschluss ln der Familiensache Annette-Barbara Kohn, Böcklinstraße 3, 73033 Göppingen - Antragstellerin - Verfahrensbeyollmächtigter:
MehrIm Namen des Volkes Versäumnisurteil
VOllstreckbare Ausfertigung.. - Amtsgericht Frankfurt am Main - Aktenzeichen: 29 C 3157/14 (19) Verkündet -durch Zustellung- am 16.1.15, JAe Urkundsbeamtin-Ibeamter der GescMftsstelle Im Namen des Volkes
MehrDER VERFASSUNGSGERICHTSHOF DES FREISTAATES SACHSEN
Vf. 22-IV-95 DER VERFASSUNGSGERICHTSHOF DES FREISTAATES SACHSEN IM NAMEN DES VOLKES In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde der Frau B. Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt N. hat der Verfassungsgerichtshof
MehrBrandenburgisches Oberlandesgericht
2 Ss 88/06 Brandenburgisches Oberlandesgericht 5304 Ss 53/06 Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg 25 Ns 181/05 Landgericht Frankfurt (Oder) 1 Ds 115/04 Amtsgericht Fürstenwalde 282 Js 41343/03
Mehr147\ Amtsgericht Pforzheim. Im Namen des Volkes. Urteil
Aktenzeichen: 4 C 156/16 Vollstreckbare Ausfertigqog. 147\ W Amtsgericht Pforzheim Im Namen des Volkes Urteil In dem Rechtsstreit lorraine Media GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer Hauptstr. 117,
MehrAmtsgericht Eschweiler IM NAMEN DES VOLKES. Versäumnisurteil
Vollstreckbare Ausfertigung 23 C 20/16 Verkündet am 02.05.2016 Duscha, Justizbeschäftigte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Amtsgericht Eschweiler IM NAMEN DES VOLKES Versäumnisurteil In dem Rechtsstreit
MehrBeglaubigte Abschrift IM NAMEN DES VOLKES
Beglaubigte Abschrift Amtsgericht Deggendorf Az.: 1 C 525/16 IM NAMEN DES VOLKES In dem Rechtsstreit M. I. C. M. Mircom International Content Management & Consulting LTD, Spyrou Kyprianou 32, 2 nd floor,
MehrErster Abschnitt Erteilung der Vollstreckungsklausel zu gerichtlichen Entscheidungen und zu anderen Schuldtiteln. VollstrVtrNLDAG
Gesetz zur Ausführung des Vertrages vom 30. August 1962 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen
MehrKapitel 15 Was tun, wenn Leistungen verweigert werden? Wie wehre ich mich gegen vermeintliches Unrecht der Behörde?
228 Kapitel 15 Was tun, wenn Leistungen verweigert werden? Wie wehre ich mich gegen vermeintliches Unrecht der Behörde? Die Bundesrepublik ist ein Rechtsstaat. Deshalb braucht kein Bürger Entscheidungen
MehrVollstreckbare Ausfertigung IM NAMEN DES VOLKES. Endurteil
Vollstreckbare Ausfertigung Amtsgericht Amberg Az.: 2 C 222/16 IM NAMEN DES VOLKES In dem Rechtsstreit Hauptstr. 117, Lorralne Media GmbH vertreten durch d. Gesch~ftsführer 10827 Berlin, - Klägeringegen
MehrRechtsbehelfsbelehrung
Anhang smuster 1a Variante 1 (neutraler Stil): Fakultatives Widerspruchsverfahren in Fällen, in denen sich der Verwaltungsakt an einen Betroffenen richtet (Art. 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 6 AGVwGO) Gegen
MehrBeglaubigte Abschrift , Amtsgericht Stuttgart. Im Namen des Volkes. Urteil
. ' Aktenzeichen: 45 c 5656/15 Beglaubigte Abschrift - - - ---, ~ r-.,v'i4 ~~-..r. ~~,._ ~... ft....! t,.,., ''-"._.,..-u,..,.r.-,,~., f-~- 1 ' ~. t. a ~ h-.-11 ~ :1 ~ j I Amtsgericht Stuttgart 2 2. APR.
MehrAmtsgericht Cloppenburg
- Abschrift - Amtsgericht Cloppenburg 21 C 901/17 Im Namen des Volkes Urteil I n dem Rechtsstreit Lorraine Media GmbH, vertr. d.d. GF, Hauptstraße 117, 10827 Berlin Klägerin Prozessbevollmächtigter: Geschäftszeichen:
Mehr, Vollstreckbare Ausfertigung / Zugestellt an /: 8)",(/ a) Klägerseite a: 0 t -0,~v..,... b) Beklagtenseit1,m: D ~ 1 <f IM NAMEN DES VOLKES
8 C 84/14, Vollstreckbare Ausfertigung / Zugestellt an /: 8)",(/ a) Klägerseite a: 0 t -0,~v..,... b) Beklagtenseit1,m: D 1 08 - ~ 1
MehrBeschluss. vom 06. Dezember 2004
Leitsatz: Eine Strafvollstreckungskammer ist mit der Entscheidung über die Reststrafenaussetzung konkret "befasst", wenn der von Amts wegen zu beachtende maßgebliche Zeitpunkt nach 57 StGB herannaht. Bei
MehrLandratsamt München. Mariahilfplatz München. per Telefax an Ihr Zeichen: Sehr geehrte Damen und Herren
Kirchheim, den 12.11.2008 Landratsamt München Mariahilfplatz 17 81341 München per Telefax an 089 6221 2278 Ihr Zeichen: 2.1 436-2 Sehr geehrte Damen und Herren Es wird Akteneinsicht in oben genanntes Zeichen
MehrBitte bei allen Schreiben angeben: Az.: 4 Ta 52/18 (8) Chemnitz, Ca 3903/17 ArbG Leipzig B E S C H L U S S
Sächsisches Landesarbeitsgericht Zwickauer Straße 54, 09112 Chemnitz Postfach 7 04, 09007 Chemnitz Bitte bei allen Schreiben angeben: Az.: Chemnitz, 25.10.2018 14 Ca 3903/17 ArbG Leipzig B E S C H L U
Mehr... Beglmibigte Abschrift.. . Amtsgericht Heilbro. Im Namen des Volkes
....... ~ : :...... :.: :..... 1!... Beglmibigte Abschrift.. 1..L ; Aktenzeichen: 6 c 306/15. Amtsgericht Heilbro Im Namen des Volkes In dem Rechtsstreit gegen - Beklagte - i '! 1 wegen Forderung hat das
Mehr:16, A,;?.90A'l am: os":ua. ChAC,
32 C 2196/15 Zugestellt an a) Klägerseite a :16, A,;?.90A'l am: os":ua. ChAC, Amtsgericht Oberhausen,IM-NAMEN DES VOLKES Urteil In dem Rechtsstreit der Lorraine Media GmbH, vertr.d,d, GeschäftsflJhrer,
Mehrvom In der Unterhaltssache Antragsteller/in Vorname, Name, Plz, Wohnort des minderjährigen Kindes
Amtsgericht Familiengericht Geschäftsnummer des Gerichts Bei Schreiben an das Gericht bitte stets angeben Vollstreckbare Ausfertigung Antragsteller/in erteilt z. Hd. z. Hd. d. am Prozessbev. Unterschrift
Mehr10.2 Voraussetzungen für die Erteilung der vollstreckbaren Ausfertigung von Urteilen
10. Vollstreckbare Ausfertigung 10. Vollstreckbare Ausfertigung 10.1 Zuständigkeit 10.1.1 Die vollstreckbare Ausfertigung von zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titeln, welche einen vollstreckungsfähigen
MehrAmtsgericht Bergisch Gladbach IM NAMEN DES VOLKES. Urteil
62 C139/16 Vollstreckbare Ausfertigung, Zugestellt an a) Klägerseite am: Ag, 0 'l j-ij b) Beklagtenseite a5'i -t-,0 g,)6 Amtsgericht Bergisch Gladbach IM NAMEN DES VOLKES Urteil Zielke, Justizamtsinspektorin
MehrSchwarzfahren und Geldstrafen
Modul 2 Nur eine Unterschrift, nur ein Klick?! Verträge, Rechte und Pflichten Baustein: V11 Schwarzfahren und Geldstrafen Ziel: Sensibilisierung gegenüber den Konsequenzen von Schwarzfahren, Vermittlung
MehrEndunefl. Amtsgericht Traunstein. - erlässt das Amtsgericht Traunstein durch den Richter am Amtsgericht. Beglaubigte Abschrift. Az.
Beglaubigte Abschrift Amtsgericht Traunstein Az.: 312 C 1328/17 In dem Rechtsstreit - Klägerin -... _ E l II I Rechtsanwälte Waldorf Frommer, Beethovenstraße 12, 80336 München, Gz.:_ gegen - Beklagter
MehrVollstreckungsbehörde ist die StA, 451 StPO. Dort werden die Vollstreckungsgeschäfte grundsätzlich vom Rechtspfleger erledigt, 31Abs.
die Einleitung der Strafvollstreckung und generelle Überwachung der Urteilsdurchsetzung, hat ihre Grundlage in den 449 463d StPO. Für die Vollstreckung von Geldstrafen verweist 459 StPO auf die Justizbeitreibungsordnung,
MehrAmtsgericht Menden (Sauerland) IM NAMEN DES VOLKES. Urteil
~ C 284/15 Verkündet durch Zustellung an: Kläger-Vertr. am 30. Bekl.-Vertr. am Amtsgericht Menden (Sauerland) IM NAMEN DES VOLKES Urteil als Urkundsbeamter Geschäftsstelle 1 dem Rechtsstreit der Lorraine
MehrBESCHLUSS. Beschwerde der Staatskasse vom 15. Mai 2013 gegen den Beschluss des Landgerichts Augsburg vom 26. März b e s c h l o s s e n :
OBERLANDESGERICHT MÜNCHEN Aktenzeichen: 4 Ws 074/13 (K) 12 Ws GStA 881/13 Generalstaatsanwaltschaft München 10 Qs 1002/13 Landgericht Augsburg 501 Js 132220/11 StA Augsburg BESCHLUSS Der 4. Strafsenat
MehrSie werden darauf hingewiesen, dass im Falle Ihres Ausbleibens auch ohne Sie Beweis erhoben, verhandelt und entschieden werden kann.
Verwaltungsgericht Braunschweig 5. Kammer Die Geschäftsstelle Venvatunasaericht Braunschwea. Postfach 47 27, 38037 Braunschweg Herrn Jörg Bergstedt Ludwigstraße 11 35447 Reiskirchen-Saasen Ihr Zeichen
Mehr10. OKTOBER GERICHTSGESETZBUCH - TEIL IV BUCH IV KAPITEL XV - Summarisches Verfahren zwecks Zahlungsbefehl (Artikel 1338 bis 1344)
10. OKTOBER 1967 - GERICHTSGESETZBUCH - TEIL IV BUCH IV KAPITEL XV - Summarisches Verfahren zwecks Zahlungsbefehl (Artikel 1338 bis 1344) Inoffizielle koordinierte Fassung Im Belgischen Staatsblatt vom
MehrDer Verfassungsgerichtshof. des Freistaates Sachsen. Im Namen des Volkes. Beschluss
Vf. 11-IV-01 Vf. 12-IV-01 Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen Im Namen des Volkes Beschluss In dem Verfahren über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung des Herrn D. hat der
MehrEinführung in das deutsche Strafverfahrensrecht
Würzburger Woche an der Bahçeşehir Universität Istanbul Einführung in das deutsche Strafverfahrensrecht 22.04.2011 Christian Krauße, LL.M. Eur. Ziel des Strafverfahrens objektiver Ausspruch über Schuld
Mehr~ Aktenzeichen: 1s2 e 2936/14
~ Aktenzeichen: 1s2 e 2936/14 Beglaubigte Abschrift Amtsgericht Koblenz IM NAMEN DES VOLKES Urteil ln dem Rechtsstreit Klägerin Prozessbeyo!!mächtigte: Rechtsanwälte Waldorf Frommer Rechtsanwälte, Beethovenstraße
MehrVollstreckung - was passiert, wenn die geschlossene Vereinbarung nicht erfüllt wird? Grundzüge des Zwangsvollstreckungsrechts
Vollstreckung - was passiert, wenn die geschlossene Vereinbarung nicht erfüllt wird? Grundzüge des Zwangsvollstreckungsrechts Wolfsburg, 06.05.2017 Philipp Reh Amtsgericht Wolfsburg Gliederung I. Allgemeine
MehrBeschluss des 2. Senats für Familiensachen des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 8. Juni 2004 (10 WF 90/04)
Beschluss des 2. Senats für Familiensachen des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 8. Juni 2004 (10 WF 90/04) 124, 175, 189, 237 ZPO Leitsätze 1. Über den Antrag auf Wiedereinsetzung gegen die Versäumung
MehrIM NAMEN DES VOLKES URTEIL
Aus:fertig}Jng Amtsgericht Meißen Abteilung für Zililsachen Aktenzeichen: 103 C 164/16 M Verkündungs statt zugestellt am: ZUr Geschäftsstel gelangt am: 23.06.2016 -La: Urkundsbeamter/in der Geschäftsstelle
MehrOberlandesgericht Dresden Az.: 3 Ss 135/05. Leitsätze:
Oberlandesgericht Dresden Az.: 3 Ss 135/05 Leitsätze: 1. Wird gegen ein Urteil des Amtsgerichts ein zunächst unbestimmtes Rechtsmittel eingelegt, ist das Rechtsmittel als Berufung zu behandeln, wenn die
MehrLandgericht Aachen IM NAMEN DES VOLKES. urteil
Ausfertigung Amtsgericht Aachen EINGEGAf\JG EN o 9. Feb. 2Of8 AN WALTS I
MehrAmtsgericht Emden. Im Namen des Volkes Versäumnisurteil
/ / I, Voflstreckbare Ausfertigung,, Amtsgericht Emden 5 C 541/14 Zugestellt gem. 310 Abs. 3 ZPO an KlägerNertreter am: 20.01.2015 Beklagte am: 15.01.2015 2015 Im Namen des Volkes Versäumnisurteil In dem
MehrAntrag auf Zulassung als Rechtsanwaltsgesellschaft
Antrag auf Zulassung als Rechtsanwaltsgesellschaft An den Präsidenten der Rechtsanwaltskammer Köln Riehler Straße 30 50668 Köln 615,00 EUR Verwaltungsgebühr fällig mit Antragstellung Antrag auf Zulassung
MehrModul 2 Nur eine Unterschrift, nur ein Klick?! Verträge, Rechte und Pflichten
Modul 2 Nur eine Unterschrift, nur ein Klick?! Verträge, Rechte und Pflichten Baustein: V9 Bescheide und Ämter Ziel: Sensibilisierung, Erlernen des Umgangs mit Post von Ämtern und mit Bescheiden Kurzbeschreibung:
MehrZwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte Recht. Zeit: 60 Minuten
Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte 11.03.2015 Recht Zeit: 60 Minuten Kenn-Nr.: Name, Vorname Berufsschule Tragen Sie Ihre Lösung jeweils auf das Aufgabenblatt. Bitte keine Zusatzblätter verwenden!
Mehrfiiilptsgerifht Oberhausen IMJNAM8N DES VOLKES Urteil
Abgekürzte vollstreckbare Ausfertigung 37 C 914/16 Zugestellt an a) Klägerseite am:,/14. o:l-. 20A.:b b) Beklagtenseite am:!i S. 2ßA b fiiilptsgerifht Oberhausen IMJNAM8N DES VOLKES Urteil _Justizb als
MehrBrandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss
2 Ss (OWi) 2 Z/07 Brandenburgisches Oberlandesgericht 5323 Ss-OWi 39/06 Zul Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg 67 OWi 255/06 Amtsgericht Cottbus 1521 Js-OWi 25255/06 Staatsanwaltschaft Cottbus
MehrRechtsordnung. Teil I Zusammensetzung, Zuständigkeit. Allgemeine Grundsätze. Stand: Zusammensetzung des Rechtsausschusses
Deutscher Kendobund e.v. Mitglied mit besonderer Aufgabenstellung im Deutschen Judo-Bund Mitglied der Europäischen Kendo-Föderation Mitglied der Internationalen Kendo-Föderation Rechtsordnung Stand: 26.05.2001
MehrIn dem Aufsichtsverfahren gem. 65 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) gegen die
- Beschlusskammer 6 Beschluss Az: BK6-14-159 In dem Aufsichtsverfahren gem. 65 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) gegen die Care-Energy Energiedienstleistungs GmbH & Co. KG, vertreten durch die Care-Energy
Mehr2 E 254/15 Ge VERWALTUNGSGERICHT GERA BESCHLUSS. In dem Verwaltungsstreitverfahren. des Herrn Dr. T,, R, - Antragsteller -
VERWALTUNGSGERICHT GERA BESCHLUSS In dem Verwaltungsstreitverfahren des Herrn Dr. T,, R, - Antragsteller - gegen die Stadt Rudolstadt, vertreten durch den Bürgermeister, Markt 7, 07407 Rudolstadt, - Antragsgegnerin
MehrBeschluss: 1. Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Nürnberg vom , Az.: 9 Ca 1157/15, abgeändert.
LANDESARBEITSGERICHT NÜRNBERG 2 Ta 71/15 9 Ca 1157/15 (Arbeitsgericht Nürnberg) Datum: 03.07.2015 Rechtsvorschriften: 115, 118, 124 Abs. 1 Nr. 2 ZPO Orientierungshilfe: Keine Berücksichtigung von vom Jobcenter
MehrAntrag auf Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein
bzw. ausfüllen! Alle Felder mit einem * sind unbedingt auszufüllen. Zutreffendes bitte ankreuzen 1. Allgemeine Angaben Antrag auf Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein Eingangsdatum: Reg.-Nr.: EA-Auftragsnummer:
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 18. Juli in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF VI ZR 52/16 BESCHLUSS vom 18. Juli 2017 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja ZPO 85 Abs. 2, 233 Satz 1 B, Fe Ein Prozessbevollmächtigter muss seine Partei darüber
MehrIm Namen des Volkes. Urteil
Arbeitsgericht Cottbus Geschäftszeichen (bitte immer angeben) 6 Ca 86/10 Verkündet am 27.04.2010 als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Im Namen des Volkes Urteil In Sachen - Klägerin - Prozessbevollmächtigte:
MehrVollstreckbare Ausfertigung Zugestellt an IJ 2 a) Klagerseite am: ;11:>. fi. ClA] b) Beklagtenseite ar:y'l :/12-2..\01'13. Urteil. In dem Rechtsstreit
'37 C 636/13 Vollstreckbare Ausfertigung Zugestellt an IJ 2 a) Klagerseite am: ;11:>. fi. ClA] b) Beklagtenseite ar:y'l :/12-2..\01'13 '.'... -;','''', i' ;'/. Jus beseh' ~e,.. L, " ",," ", als Urkundsbeamti
MehrAmtsgericht Gladbeck IM NAMEN DES VOLKES. Urteil
Abschrift II C 265/17 Verkündet am 13.03.2018 Stratmann, Justizbeschäftigte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Amtsgericht Gladbeck IM NAMEN DES VOLKES Urteil In dem Rechtsstreit Kläger, ProzessbevoIImächtigter
MehrIM NAMEN DES VOLKES ENDURTEIL
Amtsgericht Leipzig Aktenzeichen: 111 C 6197/13 - Br - Zivilabteilung I Verkündet am: 26.08.2014 Urkundsbeamter/in der Geschäftsstelle - In dem Rechtsstreit IM NAMEN DES VOLKES ENDURTEIL 1. - Klägerin
MehrAusfertigung. Landgericht Berlin. Einstweilige Verfügung. Beschluss
Ausfertigung \ i/ 874 4) Landgericht Berlin Einstweilige Verfügung Beschluss Geschäftsnummer: 16 0 480/15 24.11.2015 In der einstweiligen Verfügungssache des Herrn 47228 Duisburg, Antragstellers, - Verfahrensbevolimächtigter:
MehrPostzustellungsauftrag: Full Service bei der rechtswirksamen Zustellung mit Urkunde.
Postzustellungsauftrag: Full Service bei der rechtswirksamen Zustellung mit Urkunde. Profitieren Sie von unserem Angebot für die förmliche Zustellung Ihrer amtlichen Schriftstücke. Erfahrung und Kompetenz:
MehrIM NAMEN DER REPUBLIK. 12 Os 161/16t
IM NAMEN DER REPUBLIK 12 Os 161/16t 2 12 Os 161/16t Der Oberste Gerichtshof hat am 26. Jänner 2017 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Schroll als Vorsitzenden sowie durch
MehrBayerisches Verwaltungsgericht Ansbach
AN 10 V 07.01038 Bayerisches Verwaltungsgericht Ansbach In der Verwaltungsstreitsache Freistaat Bayern vertreten durch Landratsamt, Az.: - Antragsteller - g e g e n - Antragsgegner - Rechts der Fahrerlaubnisse
MehrIM NAMEN DES VOLKES. In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 2 BvR 2272/16 - IM NAMEN DES VOLKES des Herrn B, In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Christian Zimmer, Mehringdamm 40, 10961 Berlin
MehrAbschrift. Amtsgericht Zossen. Im Namen des Volkes. Urteil
Abschrift Az.: 4C158/16 Amtsgericht Zossen Im Namen des Volkes Urteil In dem Rechtsstreit Lorraine Media GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Hauptstraße 117, 10827 Berlin - Klägerin- Prozessbevollmächtigter:
MehrZweites Zusatzprotokoll zum Europäischen Auslieferungs Übereinkommen
Sammlung Europäischer Verträge - Nr. 98 Zweites Zusatzprotokoll zum Europäischen Auslieferungs Übereinkommen Straßburg/Strasbourg, 17.III.1978 Amtliche Übersetzung Deutschlands Kapitel I Kapitel II Die
MehrGESCHÄFTSSTELLE DES LANDGERICHTS NURNBERG-FURTH. Aktenzeichen: 13 T 4052/ T 4052/09 Herrn Peter Horst Winkler geb Dianastr.
GESCHÄFTSSTELLE DES LANDGERICHTS NURNBERG-FURTH Aktenzeichen: 13 T 4052/09 13 T 4052/09 Herrn Peter Horst Winkler geb. 09.02.1950 Dianastr. 49 90429 Nürnberg, 26.06.2009 Fürther Straße 110 Telefon: (0911)
MehrIm Namen des Volkes. Urteil
Arbeitsgericht Cottbus Geschäftszeichen (bitte immer angeben) 6 Ca 1383/08 Verkündet am 29.01.2009 als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Im Namen des Volkes Urteil In Sachen - Klägerin - Prozessbevollmächtigte:
Mehrdas Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Postfach 22 00 12 80535 München Milchprüfring Bayern e. V.
MehrAmtsgericht Zittau. Strafrichter. Im Namen des Volkes. Urteil
" :-...< I, \::~ / - "..-,.'.'."...
MehrVorblatt zur Zustellungssendung
--- Amtsgericht Frmliche Zustellung Siegburg, eue Pststr 16,53721 Siegburg Telefn 02241/305-0 Geschaftsnumrner: Bezeichnung des Schnftstucks: Weitersenden innerhalb des 219 OWi-337 Js LT 23.08.12 ( ) Bezirks
MehrErklärung über Verurteilungen 2 (Führungszeugnis)
Erklärung über Verurteilungen 2 (Führungszeugnis) Sehr geehrte Bewerberin, sehr geehrter Bewerber, A. Sie werden gebeten, die nachstehend unter B gestellte Frage nach Verurteilungen vollständig und wahrheitsgemäß
MehrVerkürzter Vorbereitungsdienst für die Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt. Musterklausur mit dem Schwerpunkt. Strafrecht
Verkürzter Vorbereitungsdienst für die Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt Bad Münstereifel, November 2018 Musterklausur mit dem Schwerpunkt Strafrecht Vorbemerkungen: 1. Der Aufgabentext besteht (ohne
Mehra) Der Gläubiger muss einen Schuldtitel mit vollstreckungsfähigem Inhalt gegen den Schuldner erwirkt haben (2P)
Zivilprozessrecht mit Lösungen (50 Punkte) Aufgabe 1 (9 Punkte) Schuldner Müller hat gegen den Drittschuldner Meier eine Forderung in Höhe von 6.000,00. Die Gläubiger Bauer und Dreier haben dies erfahren
MehrAmtsgericht Hamm. Beschluss
Beglaubigte Abschrift 28 C 137/18 Amtsgericht Hamm Beschluss I n dem Rechtsstreit der Lorraine Media GmbH, ges. vertr. d. d. GF Berlin, Hauptstr. 117, 10827 Klägerin, Prozessbevollmächtigter: gegen Beklagte,
Mehr"'!!II_ Justizobersekretärin
- Vollstreckbare Ausfertigung - Amtsgerich-t Halle (Saale) 105 C 3137/14 Verkündet am 09.06.2015 "'!!II_ Justizobersekretärin als Urkundsbeamtin der Geschä.ftsstelle Im Namen des Volkes Urteil In dem Rechtsstreit
MehrHanseatisches Oberlandesgericht
RAe Jo Sreu & Koll, 1 1 Juni 2015 EB KopMdt T/T nol. Hanseatisches Oberlandesgericht 1. Strafsenat 1 Ws 69/15 Beschluss In der Strafsache gegen A, geboren am 1959, in, Verteidigerin: Rechtsanwältin Marten-Enke,
MehrLeitsatz. Oberlandesgericht Dresden, 3. Zivilsenat, Beschluss vom , Az.: 3 AR 73/09
Leitsatz 281 ZPO Eine vor Zustellung der Klage ausgesprochene Unzuständigerklärung samt klägerantragsgemäßer "Verweisung" wird nicht rechtskräftig und bindet auch nicht, sondern ist als in die Form einer
MehrSchwarzfahren und Geldstrafen
Modul 2 Nur eine Unterschrift, nur ein Klick?! Verträge, Rechte und Pflichten Baustein: V11 Schwarzfahren und Geldstrafen Ziel: Sensibilisierung gegenüber den Konsequenzen von Schwarzfahren, Vermittlung
MehrPrüfungsbehörden für die staatliche Prüfung für Dolmetscher und Übersetzer
Anlage 3 (zu 2 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Nr. 1) Prüfungsbehörden für die staatliche Prüfung für Dolmetscher und Übersetzer Prüfungsbehörde Regierungspräsidium Karlsruhe Prüfungsstelle für Übersetzer und
MehrAktenzeichen: RN 4 M Sachgebiets-Nr: Rechtsquellen: Hauptpunkte: Pauschale für Aktenversendung Erstattungsfähigkeit
Gericht: VG Regensburg Aktenzeichen: RN 4 M 14.1550 Sachgebiets-Nr: 1700 Rechtsquellen: 28 Abs. 2 GKG 162 Abs. 1 VwGO Hauptpunkte: Pauschale für Aktenversendung Erstattungsfähigkeit Leitsätze: Die Pauschale
MehrDIRO-Strafrechtstag 2016 in Hagen
DIRO-Strafrechtstag 2016 in Hagen Kostentragungspflicht im Strafverfahren bei Freisprüchen und Einstellungen von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Ingo E. Fromm caspers mock Anwälte Koblenz
MehrEndurteil. für Recht erkannt: Amtsgericht Erfurt Az.: 5 C 2538/16 IM NAMEN DES VOLKES
Beglaubigte Abschrift Amtsgericht Erfurt Az.: 5 C 2538/16 IM NAMEN DES VOLKES Endurteil In dem Rechtsstreit - mmm K ägerin ~. Rechtsanwälte WALDORF FROMMER, Beethovenstraße 12, 80336 München, Gz.: -' gegen
MehrÜber den Umgang mit Schuldnern
Haufe Fachpraxis Über den Umgang mit Schuldnern Der Wegweiser vom Vertragsabschluss bis zur Zwangsvollstreckung von Peter David 18. Auflage 2008 Über den Umgang mit Schuldnern David schnell und portofrei
MehrBeschluss: Gründe: Die Parteien stritten in der Hauptsache um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie um Arbeitsentgelt.
LANDESARBEITSGERICHT NÜRNBERG 2 Ta 136/14 4 Ca 843/10 (Arbeitsgericht Bayreuth - Kammer Hof -) Datum: 30.10.2014 Rechtsvorschriften: 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO, 13, 49, 50 RVG Leitsatz: Nach 50 RVG i. V. m.
MehrLeitsatz: OLG Dresden, 2. Strafsenat, Beschluss vom , 2 Ws 277/09
Leitsatz: 57 Abs. 5 Satz 2 StGB kann wegen des Rückwirkungsverbotes des 2 Abs. 1 und 3 StGB nicht auf Fälle angewendet werden, in denen die Anlasstat vor Inkrafttreten des 2. Justizmodernisierungsgesetzes
Mehr