Erstinformation zur Jagd für Naturschutzorganisationen mit Eigenjagdbezirken

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1 Erstinformation zur Jagd für Naturschutzorganisationen mit Eigenjagdbezirken Vergleichende Betrachtung möglicher Modelle der Regelung der Jagdausübung Tim Taeger & Simon Grohe (NABU-Stiftung Nationales Naturerbe) Naturstiftung David

2 Inhalt I. Einleitung... 3 II. Grundsätzliches zur Jagd... 3 Wer besitzt das Jagdrecht und wer darf tatsächlich die Jagd ausüben?...3 Wie entsteht ein EJB und was gibt es dabei zu beachten?...3 Welchen Einfluss können Naturschutzor ganisationen als Inhaber des Jagdrechtes auf ihren Eigentumsflächen ausüben?...4 Welche Vorteile bietet die Umsetzung des Jagdausübungsrechtes in einem EJB einer Naturschutzorganisation?...4 Welche Aufgaben sind mit dem Besitz eines Eigenjagdbezirkes verbunden?...4 Beispielrechnung für Erlöse aus Wildbret...6 Welcher Verwaltungsaufwand fällt jährlich für einen EJB an?...6 Welche Einnahmen lassen sich aus einem EJB generieren?...6 Wie finden sich geeignete Jäger?...6 III. Managementmodelle von Eigenjagd bezirken zur Regelung der Jagdausübung Verpachtung Benennung eines Jagdausübungsberechtigten Anstellung eines Berufsjägers Vergabe von Jagderlaubnisscheinen Bejagung durch Landesforst, Bundesforst oder einen privaten Dienstleister Sonderfall: Verbleib in einer Jagdgenossenschaft trotz einer zusammenhängenden Fläche von 75 ha...13 IV. Übersichtstabelle der vorgestellten Modelle...14 V. Schlussbemerkungen...15 VI. Weiterführende Literatur...15 Erstinformation zur Jagd für Naturschutz organisationen mit Eigenjagdbezirken Hrsg.: Naturstiftung David 2017 Autoren: Tim Taeger & Simon Grohe (NABU-Stiftung Nationales Naturerbe) Lektorat: Jana Planek Titelfotos: Tim Taeger (l.u.r.), Simon Grohe (m.) Gestaltung: Stephan Arnold Die Erstinformation ersetzt keine Rechtsberatung. Herausgeber und Autoren garantieren nicht die juristisch korrekte Darstellung der Inhalte. Jegliche Haftung ist ausgeschlossen. Dieses Handbuch wurde im Rahmen des Projektes Flächenmanagement Nationales Naturerbe erstellt, gefördert durch das Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesumweltministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. Förderer: Partner: 2 Erstinformation zur Jagd für Naturschutzorganisationen mit Eigenjagdbezirken

3 I. Einleitung Durch die Flächenübertragungen des Nationalen Naturerbes und nachfolgende Arrondierungskäufe steigt die Zahl der Naturschutzorganisationen mit Eigenjagden. Diese Erstinformation soll Naturschutzorganisationen verdeutlichen, welche Vorund Nachteile der Besitz von Eigenjagdbezirken (EJB) für sie haben kann. Darüber hinaus soll sie Naturschutzorganisationen als Orientierungshilfe dienen, wie sie mit in ihrem Besitz befindlichen EJB und der Regelung des damit verbundenen Jagd ausübungsrechtes verfahren können. Foto: Tim Taeger II. Grundsätzliches zur Jagd In diesem Abschnitt werden grundlegende Fragen zur Jagd für Naturschutzorganisationen beantwortet. Wer besitzt das Jagdrecht und wer darf tatsächlich die Jagd ausüben? Laut Bundesjagdgesetz (BJagdG) ist das Jagdrecht unmittelbar mit dem Flächeneigentum verbunden. Der Einfluss des Grundeigentümers auf die Ausübung der Jagd ist durch das Revierjagdsystem allerdings i.d.r. gering. Erst ab einer zusammenhängenden Grundfläche von mindestens 75 ha (s.u.) ergibt sich durch die Einrichtung von Eigenjagdbezirken und dem damit verbundenen Jagdausübungsrecht eine direkte Einflussmöglichkeit des Grundeigentümers. Auch juristische Personen wie Naturschutzverbände können Inhaber von Eigenjagdbezirken werden. Das Jagdausübungsrecht hingegen muss in einem EJB von einer natürlichen jagdpachtfähigen Person 1 wahrgenommen werden. Der Gesetzgeber unterscheidet also zwischen dem an Grund und Boden gebundenen Jagdrecht und dem Recht, die Jagd tatsächlich auszuüben, dem Jagdausübungsrecht. Dies erstreckt sich auf das Aufsuchen, Nachstellen, Fangen und Erlegen von Wild. 1 Jagdpachtfähig im Sinne des Gesetzes ist eine Person, die mindestens drei Jahre im Besitz eines Jagdscheins in Deutschland gewesen ist und einen gültigen Jagdschein besitzt. Wie entsteht ein EJB und was gibt es dabei zu beachten? Zusammenhängende Grundflächen mit einer land-, fischerei- oder forstwirtschaftlichen Nutzfläche von mindestens 75 ha, die im Eigentum einer Person oder Eigentümergemeinschaft (auch juristische Personen) stehen, bilden einen EJB ( 7 BJagdG). Der EJB entsteht kraft Gesetz. Ein Verwaltungsakt oder Antrag ist hierzu nicht notwendig. Die Jagdbehörde und die betroffenen Jagdgenossenschaften 2 sollten lediglich darüber informiert werden. Manche Bundesländer haben die Mindestgröße in ihren Landesjagdgesetzen auf über 75 ha angehoben (z.b. Brandenburg 150 ha). In diesen Ländern besteht dann die Möglichkeit, für Flächen zwischen 75 und 150 ha einen EJB auf Antrag einrichten zu lassen. Zu beachten ist, dass der Besitzer eines EJB über diesen erst verfügen kann, wenn ein bestehender Pachtvertrag mit einem Jagdpächter ausgelaufen ist. Es ist möglich, dass sich die Grenzen des EJB im Gelände schwer nachvollziehen lassen. In diesem 2 Grundeigentümer mit weniger als 75 ha im Zusammenhang befindlichem Grundeigentum sind Mitglied in einer Jagdgenossenschaft. Die Flächen der Jagdgenossenschaft bilden einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk von mindestens 150 ha Größe. Erstinformation zur Jagd für Naturschutzorganisationen mit Eigenjagdbezirken 3

4 Fall ist es sinnvoll, durch die Untere Jagdbehörde eine Abrundung des EJB vornehmen zu lassen. Bei diesem Verfahren werden unter Einbeziehung der Nachbarjagdbezirke die Grenzen des EJB so festgesetzt, dass eine im Gelände nachvollziehbare und sichere Bejagung des EJB gewährleistet ist. Bei diesem Verfahren können eigene Flurstücke vom EJB abgegliedert und fremde Flurstücke angegliedert werden. Sind alle Parteien einverstanden, mündet das Verfahren in einem Abrundungsbescheid der Jagdbehörde. Dieser Abrundungsbescheid regelt flurstücksgenau den künftigen Grenzverlauf des EJB. Welchen Einfluss können Naturschutzorganisationen als Inhaber des Jagdrechtes auf ihren Eigentumsflächen ausüben? Solange eine Naturschutzorganisation nicht im Besitz eines EJB ist, sind ihre Flächen entweder Teil eines gemeinschaftlichen Jagdbezirkes einer Jagdgenossenschaft oder Teil eines angrenzenden Eigenjagdbezirkes eines anderen Eigentümers. Im letzteren Fall hat der Flächeneigentümer lediglich Anspruch auf Entschädigung (s.u.). Als Mitglied in einer Jagdgenossenschaft erstreckt sich die Möglichkeit der Einflussnahme meist auf das Stimmverhalten bei der Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft bei der Verpachtung eines Jagdbezirks und der jährlichen Entscheidung, was mit dem Jagdpachterlös geschehen soll. Bei der Foto: Tim Taeger Entscheidung zur Verpachtung eines Reviers spielen in der Jagdgenossenschaft bisweilen die Höhe des zu erzielenden Pachtpreises, bestehende Beziehungsgeflechte oder auch die Angst vor Veränderung eine Rolle. Naturschutzfachlich begründete Beschränkungen der Jagdausübung spielen in der Regel keine Rolle in den Jagdgenossenschaften und würden vermutlich keine Mehrheit finden (vergleiche aber Sonderfall unter Kapitel 6). Welche Vorteile bietet die Umsetzung des Jagdausübungsrechtes in einem EJB einer Naturschutzorganisation? Hat eine Naturschutzorganisation als Besitzer eines EJB auch die Möglichkeit über das Jagdausübungsrecht zu verfügen, so kann sie allein entscheiden, wer auf ihren Eigentumsflächen die Jagd ausübt, zu welchem Preis die Jagd ausgeübt wird, auf welche Art sie ausgeübt werden soll, ob z.b. Kirrungen oder andere Lockmittel erlaubt oder verboten sind, auf welche Wildarten die Jagd ausgeübt werden darf, wie diese vermarktet werden, zu welchen Zeiten und in welcher Intensität die Jagd ausgeübt werden soll. Durch die Verfügung über das Jagdausübungsrecht hat der Besitzer eines EJB also im Rahmen des jagdrechtlich zulässigen einen wesentlich größeren Einfluss auf das jagdliche Wirken auf seinen Eigentumsflächen als Flächeneigentümer ohne EJB. Darüber hinaus ist ein wesentlicher Vorteil für Eigenjagdbesitzer, dass sie ihren EJB nicht für neun Jahre oder länger verpachten müssen, sondern es bieten sich ihnen auch andere, kurzfristigere Möglichkeiten die Jagdausübung zu regeln (siehe Beispiele unten). Welche Aufgaben sind mit dem Besitz eines Eigenjagdbezirkes verbunden? Folgende Punkte müssen im Zusammenhang mit Eigenjagdbezirken geregelt werden:» Organisation der Jagdausübung nach einem der unten vorgestellten Modelle und Erstellung von Jagdpachtverträgen oder Verträgen für benannte Jagdausübungsberechtigte und Begehungsscheininhaber. Die Geltungszeiträume der Verträge sollten dem Beginn und Ende eines Jagdjahres (1. April 31. März) entsprechen. 4 Erstinformation zur Jagd für Naturschutzorganisationen mit Eigenjagdbezirken

5 » Sind im Laufe eines Abrundungsverfahrens fremde Flurstücke dem eigenen EJB angegliedert worden oder wurden beim Inkrafttreten des EJB fremde Flurstücke umschlossen, haben deren Eigentümer 3 das Recht jährlich eine Entschädigungszahlung für ihre Flächen zu erhalten. Diese Entschädigung entspricht bei einer Verpachtung des EJB dem Pachtpreis pro Hektar. Bei Nichtverpachtung errechnet sich die jährlich auszukehrende Entschädigung aus dem Durchschnitt der Pachtpreise pro Hektar der angrenzenden Jagdgenossenschaften.» Entstehen in einem EJB Wildschäden (Schäden an land- oder forstwirtschaftlichen Kulturen durch Schalenwild, Wildkaninchen oder Fasan) hat der Besitzer des EJB dem Landnutzer diesen Schaden zu ersetzen. Das Verfahren hierzu regeln die Jagdgesetze der Länder. Häufig wird die Pflicht zur Übernahme des Wildschadens vertraglich auf den Jagdpächter/Begehungsscheininhaber übertragen. Darüber hinaus besteht im Rahmen des Flächenmanagements die Möglichkeit für den Besitzer des EJB bei der landwirtschaftlichen Verpachtung eigener Flächen die Verträge so zu gestalten, dass der Landnutzer keinen Anspruch auf Wildschadensausgleich hat.» Mit allen angrenzenden Revierinhabern ist durch den Jagdausübungsberechtigten eine Wildfolgevereinbarung abzuschließen. Diese regelt das Verhalten des Jägers, wenn krankgeschossenes Wild in ein Nachbarrevier wechselt.» Der Jagdausübungsberechtigte eines EJB ist ebenfalls verantwortlich für die Erstellung eines Abschussplans, die Einhaltung der Unfallverhütungs- und Hygienevorschriften, die Vermarktung des erlegten Wildes sowie die Führung einer tagesaktuellen Streckenliste. Als eine sinnvolle freiwillige Aufgabe des EJB-Besitzers zur Umsetzung der Entwicklungsziele seines EJB empfiehlt sich die Erstellung eines Jagdkonzeptes. In diesem werden das Ziel der Jagd im EJB sowie die Art der Jagdausübung zur Erreichung dieses Ziels beschrieben. Folglich sollte sich 3 Die Eigentümer der angegliederten Flächen können eine sogenannte Angliederungsgenossenschaft gründen und können aus ihrer Mitte einen Vorstand wählen. Dieser nimmt gegenüber dem Besitzer des EJB die Rechte der Fremdeigentümer war. Erstinformation zur Jagd für Naturschutzorganisationen mit Eigenjagdbezirken Kosten für jagdliche Infra struktur im EJB Neben Verwaltungskosten fallen auch für den Bau von jagdlichen Einrichtungen im Revier Kosten an. Diese trägt je nach gewähltem Modell der Pächter, der Jagdausübungsberechtigte, der Begehungsscheininhaber oder die Organisation selbst. Für erfolgreiche Drückjagden in Waldrevieren sollte ein geeigneter Ansitz pro 15 ha angestrebt werden. Die Kosten für eine jagdliche Einrichtung mit Bringung und Aufstellung schwanken je nach Art zwischen 120 und 250 für einfache Leitern und Drückjagdböcke. Deutlich mehr muss für geschlossene Jagdkanzeln veranschlagt werden. Weitere Kosten verursachen die jährliche Instandhaltung und die Erneuerung der jagdlichen Einrichtungen nach schätzungsweise acht bis zehn Jahren. das Modell der Vergabe der Jagdausübung (unten) an diesem Konzept orientieren. Das Jagdkonzept sollte regelmäßig auf seine Wirksamkeit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. 5Foto: Tim Taeger

6 Welcher Verwaltungsaufwand fällt jährlich für einen EJB an? Unabhängig davon, welches der unten stehenden Modelle für die Jagdausübung in einem EJB gewählt wird, fallen jährliche Verwaltungsaufgaben an. Hierzu zählen die Kontrolle und Buchung der jährlichen Zahlungseingänge für Jagdpacht oder für Entgelte der Jagderlaubnisscheine und die Auskehrung der Jagdpacht an Angliederungsgenossen. Foto: Tim Taeger Dem Jagdausübungsberechtigten obliegen die Erstellung der jährliche Streckenstatistik für die Jagdbehörde, die Abschussplanung für Schalenwild vor Beginn des Jagdjahres, die Organisation des Jagdbetriebes und die Führung einer tagegenauen Streckenliste des erlegten Wildes. Welche Einnahmen lassen sich aus einem EJB generieren? Als Einnahmen stehen dem Besitzer eines EJB die jährlichen Einnahmen aus der Jagdpacht oder dem Entgelt für Begehungsscheine zur Verfügung. Dazu kommen je nach Modell die Erlöse aus der Vermarktung des Wildbrets. Zusätzlich können bei allen Modellen, außer bei der Verpachtung, kostenpflichtige Jagdmöglichkeiten für Einzel- und/oder Gesellschaftsjagden vergeben werden. Wie finden sich geeignete Jäger? Eine große Herausforderung für eine Naturschutzorganisation mit EJB ist die Suche, bzw. das Finden, geeigneter Jäger zur Umsetzung ihrer mit der Jagd verknüpften Ziele auf ihren Eigentumsflächen. Beispielrechnung für Erlöse aus Wildbret» Reviergröße: 150 ha» Erlegtes Wild: 15 Rehe, 1 Stück Rot- oder Damwild und 4 Stück Schwarzwild» Durchschnittsgewichte: Rehwild 15 kg, Rot- und Damwild 30 kg und Schwarzwild 25 kg» Wildhandelspreise: 3,50 /kg für Rehwild 2,0 /kg für Rot- und Damwild 1,3 /kg für Schwarzwild» Erlöse: Rehwild: 787,50 (15 St. 15 kg = 255 kg 3,50 ) Rot- und Damwild: 60 (1 St. 30 kg = 30 kg 2,00 ) Schwarzwild: 130 (4 St. 25 kg = 100 kg 1,30 )» Gesamterlös pro Jagdjahr: 977,50 netto Erfolg können folgende Möglichkeiten bieten: a) Jagdpachtfähige Angestellte von Naturschutzorganisationen oder deren Umfeld mit jagdlicher Erfahrung, Einsatzbereitschaft und Wohnsitz in der Nähe des EJB-Beauftragten. b) Jäger, welche das Revier zuvor bejagt haben, über die Ziele der Organisation informieren, bei Eignung einsetzen und so ihre Erfahrung und Gebietskenntnis nutzen. c) Jäger einbinden, die frisch die Jägerprüfung bestanden haben. Diese finden sich durch Nachfrage bei örtlichen Jagdschulen. Deren Absolventen sind meist hoch motiviert und guten Argumenten zum Wildtiermanagement zugänglich. Falls forstliche Hochschulen in der Region sind, bei diesen nach geeigneten Studenten mit Jagdschein fragen. Sie sind wie Jungjäger meist sehr motiviert und einsatzfreudig. Aufgrund der jagdlichen Unerfahrenheit sollte beim Einsatz von Jungjägern aber unbedingt ein erfahrener Jäger beratend und beaufsichtigend tätig sein. 6 Erstinformation zur Jagd für Naturschutzorganisationen mit Eigenjagdbezirken

7 d) Bei anderen Naturschutzorganisationen, dem Ökologischen Jagdverband (ÖJV) oder Landesjagdverbänden (LJV) nach geeigneten Jägern fragen. e) Inserate in gängigen Jagdzeitschriften, Mitteilungsblättern der LJV oder der Ökojagd (Magazin des ÖJV) aufgeben. Foto: Bodo Heim Ob lokale oder auswärtige Jäger besser geeignet sind, wird viel diskutiert. Ortsansässige Jäger verhüten einfacher Wildschäden, sind Auge und Ohr der Organisation vor Ort, können die Ziele der Naturschutzorganisation vor Ort kommunizieren, verfügen über gute Ortskenntnisse und können so schneller effektiv jagen. Auch aus taktischen Gründen kann es sinnvoll sein, örtliche Jäger einzubinden, um Vorurteilen entgegen zu wirken. Nachteilig kann sich die örtliche Nähe bei hoher Jagdpassion auswirken, wenn der Jäger ständig in seinem Revier unterwegs ist und so für eine Beunruhigung des Wildes sorgt. Wildbiologisch sinnvolle Jagd in Intervallen, also größeren Ruheperioden zwischen den Ansitzen, lässt sich mit überregionalen Jägern oft leichter durchsetzen (weite Anfahrtswege). Erstinformation zur Jagd für Naturschutzorganisationen mit Eigenjagdbezirken 7

8 III. Managementmodelle von Eigenjagd - bezirken zur Regelung der Jagdausübung 1. Verpachtung A. Kurzbeschreibung Bei der Jagdpacht wird das Jagdausübungsrecht in seiner Gesamtheit an jagdpachtfähige Dritte verpachtet. Teilverpachtungen eines Jagdbezirkes sind nur zulässig, wenn sowohl der verpachtete als auch der verbleibende Teil des EJB die gesetzliche Mindestgröße von 75 ha (Länderrecht ggfs. abweichend, z.b. Brandenburg 150 ha, Bayern 81,755 ha) nicht unterschreitet. Einem einzelnen Jagdpächter darf nicht auf mehr als ha die Jagd zustehen. Die Verpachtung eines EJB regeln die 11 bis 14 des Bundesjagdgesetzes (BJagdG). Ein Jagdpachtvertrag ist laut 11 (4) BJagdG mindestens über eine Pachtdauer von neun Jahren abzuschließen. Die Länder können höhere Mindestpachtzeiten festlegen. Eine Obergrenze ist nicht festgelegt. Durch die Verpachtung des Jagdausübungsrechtes ist der Jagdpächter für dieses auch vollumfänglich verantwortlich. Abschussplanerstellung, dessen Erfüllung sowie Vermarktung des erlegten Wildes sind Sache des Jagdpächters. B. Möglichkeiten der Einflussnahme Im Wesentlichen beschränkt sich die Einflussnahme bei der Verpachtung eines EJB auf die sorgfältige Erstellung des Jagdpachtvertrages 4 zur Regelung der für den Verpächter wesentlichen Rahmenbedingungen und die Auswahl des Pächters. Eine Kontrolle des Jagdpächters kann sich bei jagdlich unkundigem Verwaltungspersonal schwierig bis unmöglich gestalten. Verstöße müssen beim Pächter angemahnt werden. Bei vorzeitiger Kündigung 4 Ratsam ist es, den Jagdpachtvertrag aufgrund seiner langfristigen Bindung von einem Fachanwalt prüfen zu lassen. des langfristigen Jagdpachtvertrages durch den Verpächter kann dies durchaus vor Gericht enden. C. Verwaltungsaufwand Erstellung eines Jagdpachtvertrags nach den Anforderungen der Organisation. Die Suche nach einem geeigneten Pächter kann beträchtliche Zeit kosten, da die Suche aufgrund der langfristigen Bindung noch sorgfältiger als bei den nachfolgenden Modellen mit kürzerer Laufzeit erfolgen sollte. Ist ein Vertrag erstellt und ein geeigneter Pächter gefunden, besteht der Verwaltungsaufwand im Vertragszeitraum lediglich noch im Verbuchen der jährlichen Pachtzahlung. Der Jagdpachtvertrag ist bei der Jagdbehörde anzuzeigen. D. Erlöse Durch eine Verpachtung von EJB können die höchsten Erlöse der hier vorgestellten Modelle für eine Organisation erzielt werden. Dies ist möglich, da der Jagdpächter für einen langen Zeitraum das Jagdausübungsrecht in seiner Gesamtheit pachtet und sich für ihn hieraus die umfangreichsten Möglichkeiten zur Gestaltung seiner Jagdausübung und zur Generierung von Erlösen aus dem Jagdbetrieb ableiten. In der Regel liegen die Jagdpachtpreise pro Hektar für landwirtschaftliche Flächen im ländlichen Raum bei 4 bis 10. In Waldgebieten mit drei bis fünf Schalenwildarten und in Großstadtnähe bewegen sich die Jagdpachtpreise zwischen 10 und 50 pro Hektar. E. Vor- und Nachteile Erzielung hoher Erlöse und ein geringer Verwaltungsaufwand stehen einer geringen Möglichkeit der Einflussnahme auf der Fläche gegenüber. 8 Erstinformation zur Jagd für Naturschutzorganisationen mit Eigenjagdbezirken

9 2. Benennung eines Jagdausübungsberechtigten A. Kurzbeschreibung Wird ein EJB nicht verpachtet, muss der Inhaber gegenüber der Unteren Jagdbehörde einen Jagdausübungsberechtigten für einen EJB benennen. Für die Anzahl von Benannten eines EJB gelten die gleichen Regelungen wie bei einer Verpachtung. Eine Möglichkeit ist hier z.b. die Benennung von jagdpachtfähigen und für diese Aufgabe geeigneten Angestellten der Organisation oder die Benennung von Jägern, die der Organisation nahestehen. Die Benennung sollte zum 1. April oder dem Datum des Entstehens des EJB erfolgen und ist in der Regel unbefristet. Sie ist jederzeit widerrufbar. Die gesetzliche Grundlage bilden 3 und 7 BJagdG. Näheres regeln die Länder, z.b. BbgJagdG 6. Die Benennung eines Jagdausübungsberechtigten überträgt diesem alle mit dem Recht zur Jagdausübung verbundenen Rechte und Pflichten. Abschussplanerstellung, dessen Erfüllung sowie Vermarktung des erlegten Wildes sind Sache des Jagdausübungsberechtigten. B. Möglichkeiten der Einflussnahme Hoch, da enger Kontakt zwischen Jagdausübungsberechtigten und der Organisation besteht und dieser deren Ziele unterstützt. Bei Differenzen ist die Benennung jederzeit widerrufbar und ein neuer Jagdausübungsberechtigter kann benannt werden. C. Verwaltungsaufwand Erstellung eines Vertrages, Vereinbarung, mit dem Jagdausübungsberechtigten. Ist der Jagdausübungsberechtigte Angestellter der Organisation fallen für diesen Arbeitsstunden in nicht zu unterschätzendem Umfang für Behördenkontakte, Abschussplanung sowie Jagdstatistiken an. Möglich und sinnvoll ist im Vertrag die Trennung von diesen administrativen Aufgaben und der reinen Jagdausübung (Einzeljagd). So kann z.b. ein Angestellter als Jagdausübungsberechtigter administrative Aufgaben im Rahmen seiner Dienstzeit erledigen, der Jagd selbst aber nur in seiner Freizeit nachgehen. Foto: Tim Taeger Erstinformation zur Jagd für Naturschutzorganisationen mit Eigenjagdbezirken 9

10 D. Erlöse Die Benennung eines Jagdausübungsberechtigten erfolgt unentgeltlich. Über Vermarktung des erlegten Wildes und dessen Erlöse ist eine Vereinbarung zu treffen. Ist der Jagdausübungsberechtigte Angestellter der Organisation, verkauft er sinnvoller Weise das Wild in deren Auftrag an den Wildhandel. Agiert ein externer Jagdausübungsberechtigter im Namen der Organisation, kann das Wild auch bei diesem verbleiben. E. Vor- und Nachteile Ein hohes Maß an möglicher Einflussnahme und Durchsetzung der Interessen der Organisation im EJB, steht geringen finanziellen Erlösen und der Schwierigkeit geeignete Jagdausübungsberechtigte zu finden gegenüber. Langfristige Bindungen durch Jagdpachtverträge werden vermieden und bei jagdlichen Verstößen oder Fehlentwicklungen kann sofort ohne das Risiko juristischer Auseinandersetzungen eingegriffen werden. 3. Anstellung eines Berufsjägers A. Kurzbeschreibung Bei diesem Modell stellt die Naturschutzorganisation einen Berufsjäger (Ausbildungsberuf) oder ähnlich qualifiziertes Personal zur Wahrnehmung jagdlicher und organisatorischer Aufgaben für ihre EJB ein. Die Anstellung eines Berufsjägers rechnet sich nur für Organisationen mit vielen EJB oder einigen sehr großen EJB. Der Berufsjäger wird bei den Unteren Jagdbehörden für alle EJB als Jagdausübungsberechtigter benannt (siehe 2.). Die gesetzliche Grundlage bilden 3 und 7 BJagdG. Näheres regeln die Länder, z.b. BbgJagdG 6 und 16 (4). Für den Anstellungsvertrag des Berufsjägers gelten die Regelungen des Arbeitsrechtes. Alle mit dem Jagdausübungsrecht verbundenen Pflichten wie Abschussplanerstellung, dessen Erfüllung sowie Vermarktung des erlegten Wildes liegen in der Verantwortlichkeit des angestellten Jägers. B. Möglichkeiten der Einflussnahme Hoch, da der angestellte Jäger in einem direkten Dienstverhältnis der Organisation steht. C. Verwaltungsaufwand Beschränkt sich auf die Personalverwaltung. Alle administrativen und jagdpraktischen Aufgaben rund um den bzw. die Eigenjagdbezirke können dem Berufsjäger/Jagdausübungsberechtigten übertragen werden. D. Kosten & Erlöse Das Gehalt von Berufsjägern lag 2016 im Mittel bei (Arbeitnehmer brutto). Die Gehälter schwanken nach Bundesland und Anstellungsvertrag. Wildbreterlöse verbleiben bei der Organisation. Zusätzlich können durch die kostenpflichtige Vergabe von Jagdmöglichkeiten (Tagesansitze oder auch Begehungsscheine) weitere Einnahmen generiert werden. E. Vor- und Nachteile Vom Berufsjäger ist aufgrund seiner Ausbildung ein hohes Maß an professioneller Ausführung seiner Aufgaben zu erwarten. Zudem ist er flexibel an verschiedenen Orten einsetzbar. Neben den hohen Fixkosten können bei der Betreuung mehrerer EJB auch erhebliche Fahrtkosten anfallen. 10 Erstinformation zur Jagd für Naturschutzorganisationen mit Eigenjagdbezirken

11 4. Vergabe von Jagderlaubnisscheinen (Begehungsscheine) A. Kurzbeschreibung Bei der Vergabe von Begehungsscheinen wird ein beschränkter Teil des Jagdausübungsrechtes 5 an Dritte vergeben. Voraussetzung dieses Modells ist die Benennung eines Jagdausübungsberechtigten, denn nur dieser darf einem Dritten die Jagd in seinem Revier gestatten. Die Vergabe von Jagd erlaubnisscheinen, sogenannten Begehungsscheinen, ist also immer nur als Ergänzung zum Jagdausübungsberechtigten möglich. Die Vergabe von entgeltlichen Jagderlaubnisscheinen bietet der Organisation die Möglichkeit zusätzliche Erlöse zu generieren und den Jagdausübungsberechtigten bei der Erfüllung des Abschussplans zu unterstützen. Administrative Aufgaben des Jagdausübungsberechtigten, wie z.b. Behördenkontakte, Jagdstatistiken und Abschuss planung, verbleiben beim Jagdausübungsberechtigten. Neben entgeltlichen Jagderlaubnisscheinen, welche bei der Jagdbehörde angezeigt und in den Jagdschein eingetragen werden müssen, gibt es unentgeltliche Erlaubnisscheine. Diese müssen ebenso wie Tages-Jagdgäste nicht bei der Jagdbehörde angezeigt werden. Die Inhaber von Jagderlaubnisscheinen sind verpflichtet, diese bei der Jagdausübung ständig bei sich zu tragen. Für die Anzahl von zu vergebenden Jagderlaubnisscheinen pro EJB gelten die gleichen Regelungen wie bei einer Verpachtung. Die gesetzliche Grundlage bilden 3 und 7 BJagdG. Weiterführende Regelungen treffen die Länder, z.b. BbgJagdG 6 und 16. Empfehlenswert ist die Vergabe von Jagderlaubnisscheinen mit einjähriger Laufzeit. Die Organisation legt über den Jagdausübungsberechtigten fest, welche Befugnisse der Jagderlaubnisnehmer hat. Abschussplanerfüllung und Vermarktung des erlegten Wildes können auf den Jagdgast übertragen werden. 5 Möglich sind Beschränkungen bei der Freigabe der jagdbaren Wildarten, z.b. nur Schalenwild oder auch zeitliche Beschränkungen der Jagdausübung. B. Möglichkeiten der Einflussnahme Hoch, da der Erlaubnisscheinnehmer aufgrund der kurzen Vertragslaufzeit bemüht sein wird, die Vorgaben des Eigenjagdbesitzers zu erfüllen, um eine Verlängerung der Jagderlaubnis zu erwirken. C. Verwaltungsaufwand Benennung eines Jagdausübungsberechtigten. Erstellung eines Jagderlaubnisscheines mit festgelegten Rechten und Pflichten des Erlaubnisscheinnehmers. Jährliche Verlängerung der Jagderlaubnis und Buchung der Entgelte. Der Aufwand des Jagdausübungsberechtigten für Betreuung und Kontrolle des Jagderlaubnisscheinnehmers ist abhängig von dessen Einstellung und seinen jagdlichen Fähigkeiten. D. Erlöse In der Regel liegen die durch Jagderlaubnisscheine zu erzielenden Erlöse unter denen einer Verpachtung, da Laufzeit des Vertrags und Befugnisse deutlich geringer sind als bei einer Verpachtung. Entgeltliche Jagderlaubnisscheine mit Übernahme des erlegten Wildes durch den Erlaubnisscheininhaber können aber je nach Revierausstattung trotz naturschutzfachlicher Auflagen durchaus Preise von 4 (landwirtschaftliche Flächen) bis 20 (Wälder) pro Hektar erbringen. E. Vor- und Nachteile Klarer Vorteil bei der Vergabe von entgeltlichen Jagderlaubnisscheinen ist deren kurzfristige Laufzeit und das daraus resultierende hohe Maß zur Einflussnahme im EJB bei gleichzeitiger Generierung von jährlichen fest planbaren Erlösen. Nachteil kann möglicherweise mangelndes Verantwortungsbewusstsein oder kein nachhaltiges Jagen des Begehungsscheininhabers aufgrund des Fehlens einer langfristigen Perspektive sein. Wird jedoch vom Besitzer des EJB erfolgreich kommuniziert, dass er trotz jährlicher Verträge durchaus eine langfristige Bindung anstrebt, kann dieser Nachteil ausgeglichen werden. Erstinformation zur Jagd für Naturschutzorganisationen mit Eigenjagdbezirken 11

12 5. Bejagung durch Landesforst, Bundesforst oder einen privaten Dienstleister A. Kurzbeschreibung Dieses Modell bietet eine Möglichkeit zur effektiven Bejagung von EJB solcher Organisationen, die keinen jagdlich erfahrenen Jagdausübungsberechtigten benannt haben, keinen Berufsjäger anstellen und auch keine Begehungsscheine vergeben wollen. Gleichzeitig bietet dieses Modell die Möglichkeit hochprofessionelle Unterstützung einzukaufen, auch wenn bei der Organisation jagdlicher Sachverstand beim Personal vorhanden ist, dieses aber anderweitig gebunden ist. Grundlage dieses Modells ist ein Vertrag zur Bejagung des EJB mit einem privaten Dienstleister oder mit einer Forstbehörde. Der Umfang der durch den Dienstleister zu erbringenden Leistung kann von der Beschaffung von Jägern und Hundemeuten für Drückjagden bis hin zur kompletten Planung und Organisation des Jagdbetriebes im EJB reichen. Vorstellbar sind hier die Planung von jagdlichen Einrichtungen für Gruppenansitze und Bewegungsjagden und die Errichtung der Ansitze sowie Planung und Organisation von Jagden von der Einladung der Jagdgäste bis zur Vermarktung des Wildes. Auch die Benennung des Dienstleisters als Jagdausübungsberechtigten und die Übernahme aller damit verbundenen Aufgaben ist möglich. Die gesetzliche Grundlage bilden 3 und 7 BJagdG. Näheres regeln die Länder, z.b. BbgJagdG 6 und 16 (4). Die Benennung des Jagdausübungsberechtigten ist jederzeit widerrufbar. Laufzeit der Verträge nach Bedarf und Umfang der Leistung. Denkbar sind Geltungszeiträume über einige Tage bis hin zu mehreren Jahren. B. Möglichkeiten der Einflussnahme Hoch, da mit dem jeweiligen Dienstleister vor Vertragsschluss ausführlich beraten werden kann und dieser an Folgeaufträgen interessiert ist. C. Verwaltungsaufwand Recherche nach geeignetem Dienstleister. Erstellung und Abschluss eines Werkvertrages/Dienstvereinbarung. Benennung eines Jagdausübungsberechtigten. Kontrolle der vereinbarten Leistungen. Behördenkontakte, die Abschussplanerstellung und Führung der tagegenauen Streckenliste liegen beim Jagdausübungsberechtigten. D. Kosten & Erlöse Der vereinbarte Leistungsumfang bestimmt die Kosten und Erlöse. Kosten für Kartierung, Planung und Durchführung von Jagden sind etwa mit 8 /ha bei armen Standorten und 11 /ha bei reichen Standorten zu veranschlagen. Der Preisunterschied ergibt sich durch den höheren Aufwand bei der Kartierung aufgrund schlechterer Sichtverhältnisse. E. Vor- und Nachteile Nachteil dieses Modells sind relativ hohe Investitionen und schlecht planbare Erlöse. Vorteilhaft ist die Vermeidung langfristiger Vertragsbindungen wie bei einer Verpachtung. Das Wirken von Profis lässt das Erreichen der jagdlichen Ziele wahrscheinlich erscheinen. Foto: Tim Taeger 12 Erstinformation zur Jagd für Naturschutzorganisationen mit Eigenjagdbezirken

13 6. Sonderfall: Verbleib in einer Jagdgenossenschaft trotz einer zusammenhängenden Fläche von 75 ha In manchen Landesjagdgesetzen ist die Mindestgröße für Eigenjagden auf mehr als 75 ha festgesetzt (z.b. 150 ha in Brandenburg). Es besteht jedoch die Möglichkeit, Eigenjagden ab 75 ha auf Antrag bei der Unteren Jagdbehörde einrichten zu lassen. In solchen Fällen hat der Grundeigentümer die Wahl zwischen der Beantragung eines EJB bei der Jagdbehörde oder dem Verbleib in der Jagdgenossenschaft. Vermutlich hat die Jagdgenossenschaft oder der Eigenjagdbesitzer in dessen EJB sich der potentielle EJB der Naturschutzorganisation befindet, ein hohes Interesse daran, die Flächen im bestehenden Revier zu belassen. Ist dies auch im Interesse der Naturschutzorganisation, kann mit der Jagdgenossenschaft oder dem Eigenjagdbesitzer eine Vereinbarung zur Wahrung der naturschutzfachlichen Interessen der Naturschutz organisation auf ihren Eigentumsflächen abgeschlossen werden. In diesem Fall könnte auf die Beantragung des EJB verzichtet werden. Auf diese Weise könnte die Organisation den Verwaltungsaufwand für einen EJB einsparen und trotzdem ihre naturschutzfachlichen Ziele auf ihren Eigentumsflächen umsetzen. Foto: Tim Taeger Foto: Falk Jagszent Erstinformation zur Jagd für Naturschutzorganisationen mit Eigenjagdbezirken 13

14 IV. Übersichtstabelle der vorgestellten Modelle Modell Dauer der Vergabe Möglichkeit der Einflussnahme Kosten Erlöse (berechnet auf 150 ha) Vorteile Nachteile Verpachtung mindestens 9 Jahre oder länger gering: vertragliche Regelungen sind zwar möglich, der rechtssichere Nachweis von Verstößen und eine Kündigung des Pachtvertrages sind jedoch schwierig in Anfangsphase hoher Aufwand bei Vertragsausarbeitung, danach 1/2 Verwaltungsstunde pro Jahr zwischen 4 /ha für Acker und Grünland im ländlichen Raum, bis zu 50 /ha für Wald wenig Verwaltungsaufwand, sichere planbare Einnahmen geringe Möglichkeit der Einflussnahme Benennung eines Jagdausübungsberechtigten (JAÜB) keine zeitliche Vorgabe, Wiederruf jederzeit möglich sehr hoch: da JAÜB entweder Angestellter der Organisation ist oder eine dieser nahestehende Person, welche ebenfalls deren Ziele verfolgt sofern JAÜB Angestellter ist, etwa 60 Verwaltungsstunden pro Jahr, falls nicht weniger Wildbreterlös je nach Strecke ca. 500 bis jährlich hohes Maß an Möglichkeiten der Einflussnahme, keine langfristige Bindung geringe finanzielle Erlöse angestellter Mitarbeiter / Berufsjäger bedingt durch Anstellungsverhältnis sehr hoch: Angestellter steht in engem Kontakt mit dem Arbeitgeber ca pro Jahr Wildbreterlös je nach Strecke jährlich ca. 500 bis professionelle Umsetzung der jagdlichen Ziele, flexibel einsetzbar an versch. Orten hohe Kosten Benennung eines JAÜB und Vergabe von Begehungsscheinen mindestens ein 1 Jahr hoch: Auslaufen oder Kündigung des Vertrags bei Verstößen gegen Auflagen bzw. Nichterfüllung der Vorgaben jährlich problemlos möglich etwa 30 Verwaltungsstunden pro Jahr sofern JAÜB Angestellter der Organisation ist, falls nicht weniger 4-20 /ha, bei 150 ha zwischen 600 und jährliches Entgelt kurzfristige Vertragsbindung, hohes Maß an Einflussnahme, feste Summe planbarer Entgelte eventuell mangelndes Engagement des Begehungsscheinnehmers aufgrund fehlender Perspektive Bejagung durch Dienstleister 1 bis 5 Jahre nach Absprache sehr hoch: Dienstleister erfüllt ohne Eigeninteressen am Revier Auftrag des EJB-Besitzers und hat Interesse an Folgeauftrag abhängig vom Leistungsumfang Wildbreterlös je nach Strecke ca. 500 bis jährlich professionelle Umsetzung, keine langfristige Vertragsbindung hohe Kosten, kaum planbare und schwankende Erlöse Foto: Tim Taeger Belassen in Jagdgenossenschaft mindestens 9 Jahre, aber auch deutlich länger möglich gering: Einflussnahme über Zusatzvereinbarungen möglich, aber rechtlich schwer durchsetzbar in Anfangsphase hoher Aufwand bei Vertragsausarbeitung, danach 1/2 Verwaltungsstunde pro Jahr teilweise weniger als 1 /ha sehr geringer Aufwand, geringe aber fest planbare Einnahmen naturschutzfachlich begründete Beschränkungen der Jagd nur mit Zusatzvereinbarung durchsetzbar geringe Pachterlöse 14 Erstinformation zur Jagd für Naturschutzorganisationen mit Eigenjagdbezirken

15 V. Schlussbemerkungen Natürlich sind über die hier genannten Beispiele hinaus weitere Sonderfälle möglich, die individuelle Lösungen erfordern. Die vorangestellten Modelle bieten jedoch für die Mehrzahl der in der Praxis vorkommenden Fälle vielfach erprobte Möglichkeiten zur Regelung der Jagdausübung in Eigenjagdbezirken. Fragen Sie sich, was für Ihre Organisation am passendsten erscheint und welche Voraussetzungen Sie haben? Helfen können Ihnen dabei folgende Fragen:» Wie ist Ihr EJB strukturiert: Handelt es sich um Wald, Offenland oder Gewässer?» Welche jagdlichen Ziele verfolgen Sie in Ihrem EJB?» Verfügen Sie über Personal mit jagdlichem Hintergrund zur Umsetzung dieser Ziele und der Eignung als Jagdausübungsberechtigte oder sind Sie auf externen Sachverstand angewiesen?» Sind Sie auf Erlöse aus der Jagd für das Flächenmanagement angewiesen oder können Sie sich einen Berufsjäger oder externe Dienstleister leisten? Sollten Sie unsicher bei der Wahl des passenden Modells sein, ist vorzugsweise eine Variante mit kurzer Laufzeit zu wählen, damit Sie Erfahrungen sammeln können ohne langfristig vertraglich gebunden zu sein. VI. Weiterführende Literatur Ehrhard, St. et.al. (2016): Wildtiermanagement in deutschen Nationalparken. BfN-Skripten 434. Heute, F. C. (2014): Natur Natur sein lassen. Prozessschutz mit oder ohne Schalenwildregulierung? Ökojagd 5: Hespeler, B. (2015): Schwarzwild heute: Lebensweise, Schadensbegrenzung, Ansprechen, Jagdarten, Wildbretverwertung. BLV, München. Kurt, F. (2002): Das Reh in der Kulturlandschaft: Ökologie, Sozialverhalten, Hege und Jagd. Parey, Hamburg u. Berlin. Müller, M. et. al. (2012): Grundlagen für die Neugestaltung von Jagd- und Schonzeiten in Wäldern. AFZ-Der Wald 14: Neitzke, A. (2014): Prozessschutz, Waldökosysteme und die Wald-Wild-Frage. Natur in NRW 2: Ökologischer Jagdverein (2013): Informationen zur Jagd für Waldbesitzer. ÖJV Bayern. Ueckermann, E., Hansen, P. (2002): Das Damwild: Biologie, Hege, Jagd. Kosmos. Schuck, M. (2015): Bundesjagdgesetz, Vahlen. (Mit Besonderheiten der Landesjagdgesetze) Zeiler, H. (2014): Herausforderung Rotwild. Österreichischer Jagd- und Fischereiverlag.

16

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