Buchführung Human Nagafi B.A. 2. Basiswissen
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- Katarina Bösch
- vor 8 Jahren
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2 Bestandteile des Jahresabschlusses Einzelkaufleute OHG KG Kapitalgesellschaften 264a HGB- Gesellschaften Bilanz GuV Bilanz GuV Anhang Grundsätzlich publizitätspflichtig Ab Mittelformat außerdem: Lagebericht als Ergänzung 12
3 Funktionen des Jahresabschlusses Jahresabschluss Dokumentation Gewinn- und Verlustzurechnung an Gesellschafter (Ausschüttungsbemessung) Ermittlung der ertragsteuerlichen Bemessungsgrundlage (Steuer- Information nach außen (Informationsfunktion) bemessung) 13
4 Dokumentationsfunktion Kaufmännische : Laufende, systematische und in Geldgrößen vorgenommene Dokumentation von Geschäftsvorfällen Beweissicherungsfunktion; Selbstinformationsfunktion 14
5 Ausschüttungs- und Steuerbemessung: Wie ermittelt sich Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag technisch? a) Unmittelbar aus GUV b) bilanziell: Eigenkapital t = Vermögen t - Schulden t./. Eigenkapital t-1 = Vermögen t-1 - Schulden t-1 + Entnahmen in t (z.b. Dividenden)./. Einlagen in t (z.b. Kapitalerhöhung) Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 15
6 Was bestimmt Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag? Theoretisches Konzept jeder Gewinnermittlung 1. Ist ein Sachverhalt ein Bilanzposten VG/ Schuld/ RAP? 2. Dem Kaufmann persönlich zuzurechnen? 3. Dem Kaufmann sachlich zuzurechnen? 4. Bestehen spezielle Bilanzansatzregelungen (Wahlrechte/ Verbote)? Bilanzansatz (Bilanzierung dem Grunde nach) 5. Welche Regelungen zur Bewertung bestehen? 6. Wie sind Schätzungen/ Ermessensspielräume auszuüben? Bewertung der Bilanzposten (Bilanzierung der Höhe nach) Vermögen, Schulden, RAP sind zu jedem beliebigen Zeitpunkt bestimmbar Damit auch das Eigenkapital und die EK- Veränderung 16
7 Aufbau des HGB 1. Buch 2. Buch 3. Buch 4. Buch 5. Buch Handelsgesellschaften Handelsstand Handelsbücher Handelsgeschäfte Seehandel und stille Gesellschaft a h Eingefügt durch Bilanzrichtliniengesetz v. 19. Dezember
8 Aufbau des 3. Buchs des HGB 1. Abschnitt 2. Abschnitt 3. Abschnitt 4. Abschnitt Abschnitt Vorschriften für alle Kaufleute Ergänzende Vorschriften für alle Kapitalgesellschaften (AG, KGaA, GmbH) sowie bestimmte Personenhandelsgesellschaften Ergänzende Vorschriften für eingetragene Genossenschaften Ergänzende Vorschriften für Unternehmen bestimmter Geschäftszweige Privates Rechnungslegungsgremium; Rechnungslegungsbeirat Prüfstelle für Rechnungslegung b p 342, 342a Kreditinstitute Finanzdienstleister, Versicherungen DRSC 342b e, Inventar a Eröffnungsbilanz, Jahres- Abschluss Aufbewahrung und Vorlage JA, Lagebericht a KA und K-Lagebericht a Prüfung a Offenlegung Straf- und Bußgeld, Zwangsgeld b 18
9 Wer ist zur Rechnungslegung verpflichtet? Jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bücher zu führen ( 238 HGB) und einen Jahresabschluß zu erstellen ( 242 HGB). Wer ist Kaufmann? 1-7 HGB beachte: unabhängig von ihrer Tätigkeit gelten alle Kapitalgesellschaften als Handelsgesellschaften und damit als sog. Formkaufleute, vgl. für AG 3 Abs. 1 AktG, für KGaA 278 Abs. 3 AktG, für GmbH 13 Abs. 3 GmbHG. 19
10 Wer ist Kaufmann 1 I HGB: Kaufmann ist Wer Handelsgewerbe betreibt 1 II HGB: Handelsgewerbe ist Jeder Gewerbebetrieb Selbständig, Nachhaltig Gewinnerzielungsabsicht, Teilnahme am allg. wirt. Verkehr Nicht: Freiberufler ( 18 EStG) L+F Ausnahme: Unternehmen erfordert nach Art (Qualitatives Merkmal, zb Kontokorrentverkehr) oder Umfang (Quantitatives Merkmal, zb UE, Zahl der ArbN, Betriebsstätten) keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb (dh: ist zur erfolgreichen Führung nicht erforderlich) 20
11 Übersicht: Grundsätze ordnungsmäßiger und Bilanzierung (1) Grundsätze ordnungsmäßiger und Bilanzierung Grundsätze ordnungsmäßiger Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung Grundsätze der Dokumentation Grundsätze der Gewinnermittlung und Informationsvermittlung; ergänzende Grundsätze 21
12 Übersicht: Grundsätze ordnungsmäßiger und Bilanzierung (2) 238 (1) HGB: Jeder Kfm. Ist verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den GoB ersichtlich zu machen. Die muss so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens vermitteln kann. Grundsätze der Dokumentation 243 (1) HGB: Der Jahresabschluss ist nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer aufzustellen 264 (2) 1 HGB: Der Jahresabschluss der KapGes hat unter Beachtung der GoB ein den tatsächlichen Verhältnissen der Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage der KapGes zu vermitteln Grundsätze der Gewinnermittlung Grundsätze der Informationsvermittlung Bilanzierung 22
13 Übersicht: Grundsätze ordnungsmäßiger und Bilanzierung (3) GoB: Begriff ist gesetzlich nicht definiert Aber: einzelne GoB sind gesetzlich definiert GoB: Ansammlung unbestimmter Rechtsbegriffe Verhältnis GoB Gesetz (1) Gesetz geht nach GoB vor, sofern Gesetzesnorm den Sachverhalt eindeutig bestimmt (2) Zu Gesetzesauslegung sind GoB heranzuziehen (3) Fehlen Gesetzesnormen: GoB zur Rechtsergänzung zwingend 23
14 Grundsätze der Dokumentation (1) Grundsatz Richtigkeit Bedeutung Keine unwahren Angaben Übereinstimmung des Urmaterials mit den Belegen und Buchungen: es werden tatsächliche Vorgänge gebucht, keine Rechnungen, deren Richtigkeit nicht überprüft worden ist HGB 239 II Willkürfreiheit Unklarer Sachverhalt : Geschäftsvorfall = ungeklärter Posten, keine willkürlichen Annahmen treffen Fehlt 24
15 Grundsätze der Dokumentation (2) Grundsatz Klarheit Übersichtlichkeit Vollständigkeit Bedeutung Sachverständiger Dritter muss innerhalb angemessener Zeit Überblick erhalten - ausreichend tief gegliederter Kontenplan - eindeutige, die Inhalte kennzeichnende Bezeichnungen der einzelnen Geschäftsvorfälle lesbare Aufzeichnungen Buchungen mit Datum, Benennung Gegenkonto eindeutiger Verweis auf Beleg (Belegnummer) Buchung aller Geschäftsvorfälle jeder Geschäftsvorfall vollständig - mit Datum, Belegnummer, Buchungssatz, Buchungstext alle Buchungen im Zusammenhang mit der JA- Erstellung HGB 238 I S II geordnet 243 II hinsichtlich JA 239 II 25
16 Grundsätze der Dokumentation (3) Grundsatz Stetigkeit Sicherung von Richtigkeit, Klarheit, Vollständigkeit (Sicherungsgrundsatz) durch zeitgerechte Buchung Feststellbarkeit des Inhalts und des Zeitpunkts nachträglicher Änderungen Bedeutung Gleichbleibende Kontengliederung und inhalte zeitnah, möglichst täglich (u.u. auch monatlich) unberührt davon bleiben: Abgrenzungsbuchungen wie Miete, Zinsen usw. am Geschäftsjahresende kein Radieren, Überkleben, Löschen Änderungen über Storno - Buchungen HGB 265 I für JA von KapGes 239 II 239 III 26
17 Grundsätze der Dokumentation (4) Grundsatz Lebende Sprache Belegprinzip Prüfbarkeit Bedeutung kein Latein, altgriechisch i.d.r. Landessprache auch andere Sprache zulässig Achtung: JA immer in D keine Buchung ohne Beleg - Inhalt und Ablauf der Geschäftsvorfälle müssen sich aus dem Belegtext ergeben - Belegtext, Buchungsbetrag, Aussteller, Ausstelldatum, Buchungsdatum, etc. offene Posten- Buchhaltung: bei Kreditoren / Debitoren ersetzen die Rechnungen die Konten für Sachverständigen Dritten in absehbarer Zeit HGB 239 I 239 IV 238 I S. 2,3 145 I AO 27
18 Grundsätze der Dokumentation (5) Grundsatz Wirtschaftlichkeit Bedeutung angemessenes Verhältnis des für die betriebenen Aufwands zum Dokumentationszweck HGB Fehlt 28
19 Die tragenden Säulen der Bilanzierung Bilanzierung Unternehmensfortführung (Going Concern) Bei der Bewertung ist von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit auszugehen, sofern dem nicht - tatsächliche oder - rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen 252 I Nr. 2 HGB Periodisierung Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zahlungszeitpunkten zu erfassen 252 I Nr. 5 HGB aber wie? Abgrenzungsgrundsätze 29
20 Von der Vorjahresbilanz zur Schlussbilanz 30
21 Bilanz: Übersicht Aktiva Bilanz zum x Passiva Vermögen Eigenkapital x Anlagevermögen x Schulden Betriebsmittel, Vermögen Umlaufvermögen Aktive Rechnungsabgrenzung x x Rückstellungen Verbindlichkeiten Passive Rechnungsabgrenzung x x x Ansprüche an das Vermögen Summe Aktiva Summe Passiva Eigenkapital = Vermögen (inkl. ARAP)./. Schulden (inkl. PRAP) = Nettovermögen 31
22 Bilanz: Übersicht 32
23 Bilanz: Übersicht 33
24 Gewinn- und Verlustrechnung: Übersicht Aufwand z.b. Materialaufwand Personalaufwand Abschreibungen Sonst. betr. Aufwand Zinsaufwand Gewinn- und Verlustrechnung Vom x z.b. Umsatzerlöse Sonstige betriebliche Erträge Zinserträge Ertrag Saldo: Jahresüberschuss Saldo: Fehlbetrag Der Saldo wird über das Eigenkapital abgeschlossen (GuV ist Unterkonto vom Eigenkapital) 34
25 Bilanz: Übersicht 35
26 Exkurs: Beispiel Buchungssatz (1) Ausgangsrechnung der Metallwerk Thomas Berg e. K. 36
27 Exkurs: Beispiel Buchungssatz (2) Grundbuch (chronologisch) Buchungsnummer Datum Beleg Nr. Buchungstext Soll Betrag Haben Betrag AR 2345 Verkauf gebrauchter LKW an Baustoff GmbH Hauptbuch (sachlich) Fuhrpark 0840 EBK FLL Forderungen a. LL 2400 EBK Fuhrpark
28 Exkurs: Beispiel Buchungssatz (2) 38
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