Erarbeitung eines Rettungskettenkonzepts für Unfallverletzte in Offshore-Windenergieanlagen

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1 Abschlussbericht Erarbeitung eines Rettungskettenkonzepts für Unfallverletzte in Offshore-Windenergieanlagen Kurztitel: Rettungskette Offshore Wind gefördert von der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik vorgelegt unter der Leitung von Prof. Dr. med. Christian Jürgens und Dr. rer. nat. Nils Weinrich Berufsgenossenschaftliches Unfallkrankenhaus Hamburg Hamburg,

2 Der vorliegende Abschlussbericht fasst die Ergebnisse der Arbeiten im Forschungsprojekt Rettungskette Offshore Wind (ROW) zusammen. ROW wurde mit Förderung der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) unter dem Förderkennzeichen Erarbeitung eines Rettungskettenkonzepts für Unfallverletzte in Offshore-Windenergieanlagen (Kurztitel: Rettungskette Offshore Wind) durchgeführt. Der Abschlussbericht wurde nach bestem Wissen und mit der erforderlichen Sorgfalt entsprechend dem Kenntnisstand der Autoren zum Projektstand abgefasst. Die in dem Bericht geäußerten Ansichten und Meinungen der Autoren müssen nicht mit denen ihrer Organisation übereinstimmen. Das Werk ist urheberrechtlich geschützt. Die vollständige oder auszugsweise Veröffentlichung bzw. Vervielfältigung des Berichts bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Berufsgenossenschaftlichen Unfallkrankenhauses Hamburg. Autoren des Berichts (in alphabetischer Reihenfolge): Dr. rer. nat. Dirk Dethleff Dorothea Hory Prof. Dr. med. Christian Jürgens Birgitt Kowald Maja Verena Nielsen Prof. Dr. med. Klaus Seide Dr. med. Markus Stuhr Dr. rer. nat. Nils Weinrich Berufsgenossenschaftliches Unfallkrankenhaus Hamburg Bergedorfer Straße Hamburg ROW, BUKH 2015

3 Vorwort Der von der Bundesregierung 2011 beschlossene Atomausstieg bedeutet eine Zäsur in der Energiepolitik und markiert einen Meilenstein in der Weiterentwicklung der Energieversorgung Deutschlands. Ein zentraler Bestandteil ist hierbei die Forcierung der schon seit den 1980er Jahren eingeleiteten Energiewende hin zu einer nachhaltigen und erneuerbaren Energieerzeugung durch Wind, Wasser, Sonne, Biomasse und Geothermie. Insbesondere die Energieerzeugung durch Wind spielt dabei für den Standort Deutschland eine herausragende Rolle und so bildet speziell die Nutzung des Windes auf dem Meer eine wesentliche Säule aktueller Pläne für unsere zukünftige Energieversorgung. Dieses begründet auch den derzeitigen und zukünftigen Ausbau der Offshore-Windenergie, welcher gleichzeitig zu einem Anstieg der Arbeitsplätze in einer herausfordernden Umgebung führt. So werden nach derzeitigen Schätzungen mehr als Menschen künftig permanent in deutschen Offshore-Windparks im Einsatz sein und sich in einer widrigen maritimen Umgebung, weit ab von den an Land flächendeckend etablierten Strukturen zur rettungsdienstlichen und klinischen Versorgung, befinden. Der vorliegende Bericht stellt die Erkenntnisse und Ergebnisse dar, die während der Arbeiten im Forschungsprojekt Rettungskette Offshore Wind (ROW) gewonnen wurden. Das Projekt wurde von Januar 2012 bis Februar 2015 im Rahmen einer Förderung durch die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) durchgeführt. Ziel des Projekts war die Erarbeitung einer wissenschaftlichen Grundlage zur Konzeption und Evaluation der Rettungskette für Unfallverletzte und Akuterkrankte in Offshore-Windparks. Der Bericht soll den für den Arbeits- und Gesundheitsschutz zuständigen inner- und außerbetrieblichen Stellen Hilfestellung und Orientierung bei der Gestaltung und Sicherstellung der Rettungskette in dieser noch jungen Arbeitsumgebung bieten und richtet sich somit sowohl an die Unternehmen und privaten Institutionen als auch an die Behörden und öffentlichen Einrichtungen, welche in diesem Bereich tätig sind. Die kontinuierliche Unterstützung und Diskussionsbereitschaft seitens der BGHW während der Durchführung der Forschungsarbeiten, die aktive Zu- und Mitarbeit zahlreicher weiterer Berufsgenossenschaften, welche für die Arbeitnehmer 1 und Arbeitgeber im deutschen Offshore-Windbereich zuständig sind, sowie die Wertschätzung und Unterstützung der Forschungsarbeiten durch die Unternehmen selbst, die Offshore-Windparks in deutschen Gewässern errichten, betreiben und betreuen, haben maßgeblich zur erfolgreichen Ausgestaltung und Erstellung des vorliegenden Berichts beigetragen. Ihnen allen und besonders unserem Wissenschaftlichen Beirat gilt unser Dank für das während des Projekts entgegengebrachte Vertrauen und Engagement, die zahlreichen fruchtbaren Diskussionen und die stets positive Zusammenarbeit. 1 In dem vorliegenden Bericht wird zur Erleichterung des Leseflusses bei Personenangaben die männliche Form verwendet. Diese schließt die weibliche Form ein.

4 Namentlich möchten wir an dieser Stelle insbesondere Herrn Hans-Jürgen Schreiber, ehem. Hauptgeschäftsführer der BGHW, danken, der nicht nur das Forschungsprojekt Rettungskette Offshore Wind angestoßen hat, sondern sich auch aktiv in den Fortgang der Forschungsarbeiten - u. a. als Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats des Projekts - eingebracht hat. Seine Diskussionsbeiträge und juristische Sicht haben unsere Arbeiten und die daraus entstandenen Ergebnisse wesentlich befördert. Unser besonderer Dank gilt zudem Herrn Michael Ziethen, Leiter der Regionaldirektion Nord der BGHW. Herr Ziethen war uns als Ansprechpartner bei der BGHW für das Forschungsprojekt ein fortwährender Diskussionspartner, hat uns jederzeit mit Rat und Tat unterstützt und die initialen Kontakte zur Industrie und den Betreibern ermöglicht. Dank gilt zudem unseren Kolleginnen und Kollegen am BG Unfallkrankenhaus Hamburg, die unsere Forschungsarbeit mit großem Engagement und Interesse begleitet und unterstützt haben. Ebenfalls gilt unser ausdrücklicher Dank der Geschäftsführung und dem Vorstand des Trägervereins des Berufsgenossenschaftlichen Unfallkrankenhauses Hamburg für die Schaffung eines herausragenden Arbeitsumfeldes sowie für die fortwährende und unkomplizierte Unterstützung, um dieses Forschungsprojekt im Sinne des Leitgedankens aus dem SGB VII Heilen und Helfen mit allen geeigneten Mitteln durchführen zu können.

5 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... i Abkürzungsverzeichnis... iii Kurzzusammenfassung... 1 Summary Einleitung Rahmenbedingungen für die Ausgestaltung der Rettungskette Rechtliche Rahmenbedingungen Naturräumliche Rahmenbedingungen Technische und infrastrukturelle Rahmenbedingungen Rettungsrelevante Meeres- und Umweltbedingungen Zusammenfassung Einleitung Methodik Ergebnisse Diskussion und Schlussfolgerungen Ausblick Retrospektive Analyse des Unfall- und Erkrankungsgeschehens Übersichtsstudie zu deutschen Offshore-Windparks ( ) Zusammenfassung Einleitung Methodik Ergebnisse Diskussion und Schlussfolgerungen Detailstudie zum Windpark BO1 ( ) Zusammenfassung Einleitung Methodik Ergebnisse Diskussion und Schlussfolgerungen Prozesszeiten der betrieblichen Luftrettung im Windpark BO1 ( ) Zusammenfassung Einleitung Methodik Ergebnisse Diskussion und Schlussfolgerungen Ausblick Zentrales Medizinisches Offshore-Register (ZeMOR) Zusammenfassung...44 i

6 5.2 Einleitung Methodik Ergebnisse Diskussion und Schlussfolgerungen Ausblick Erste Hilfe Zusammenfassung Einleitung Methodik Ergebnisse Diskussion und Schlussfolgerungen Ausblick Rettungsdienstliche Weiterversorgung Zusammenfassung Einleitung Methodik Ergebnisse Diskussion und Schlussfolgerungen Ausblick Zusammenfassung Synthese und Ausblick...79 Literaturverzeichnis...82 Anhang A: Notfallmeldebogen (Stand )...94 Anhang B: Erste-Hilfe-Lehrgänge (national/international)...96 ii

7 Abkürzungsverzeichnis ABBergV AED AGBF ArbSchG AWZ BG ETEM BGHW BGI BMAS BMVg BMVI BSH BtMG DGAI DGMM DGOU DGU DGUV DGzRS DIN DIVI DLR DWD EEG EG EKG ENCR ESAW EU EUROSTAT EWG EWR FINO GCS GWO HavKomErVbgG Allgemeine Bundesbergverordnung Automatisierter Externer Defibrillator Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren Arbeitsschutzgesetz Ausschließliche Wirtschaftszone Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik Berufsgenossenschaftliche Information Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bundesministerium der Verteidigung Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Betäubungsmittelgesetz Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin Deutsche Gesellschaft für Maritime Medizin Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger Deutsches Institut für Normung Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt Deutscher Wetterdienst Erneuerbare-Energien-Gesetz Europäische Gemeinschaft Elektrokardiogramm European Network of Cancer Registries Europäische Statistik über Arbeitsunfälle Europäische Union Statistische Amt der Europäischen Union Europäische Wirtschaftsgemeinschaft Europäischer Wirtschaftsraum Forschungsplattformen in Nord- und Ostsee Glasgow-Coma-Scale Global Wind Organisation Havariekommandovereinbarung iii

8 HEMS HGÜ HK ILO IOGP KrfsVO NACA NotSan NotSanG OSHAS OWEA OWE-SRK OWP PSAgA RA RettAssG RIDDOR RISE ROW RTH RTW SAR SchBesV SchuSiKo SeeAnlV SGB VII SOLAS SRHT SRÜ TMAS TNA TR-DGU UVTöH WEA ZeMOR Helicopter Emergency Medical Services Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung Havariekommando International Labour Organization International Association of Oil & Gas Producers Krankenfürsorgeverordnung National Advisory Committee for Aeronautics Notfallsanitäter Notfallsanitätergesetz Occupational Health- and Safety Assessment Series Offshore-Windenergieanlagen Offshore Windenergie Sicherheitsrahmenkonzept Offshore-Windpark Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz Rettungsassistent Rettungsassistentengesetz Reporting of Injuries, Diseases and Dangerous Occurrences Regulat. Renewable Industry and Savety Exchange Rettungskette Offshore Wind Rettungstransporthubschrauber Rettungstransportwagen Search and Rescue Schiffsbesetzungsverordnung Schutz- und Sicherheitskonzept Seeanlagenverordnung Siebtes Buch Sozialgesetzbuch International Convention for the Safety of Life at Sea Spezielle Rettung aus Höhen und Tiefen Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen Telemedical Maritime Assistance Service Telenotarzt TraumaRegister DGU Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand Windenergieanlage Zentrales Medizinisches Offshore Register iv

9 Kurzzusammenfassung Das Ziel des Forschungsprojekts Rettungskette Offshore Wind war die Erarbeitung einer wissenschaftlichen Grundlage zu Fragen hinsichtlich Gestaltung und Evaluation der Rettungskette für Unfallverletzte und Akuterkrankte in Offshore-Windparks. Es wurde von Januar 2012 bis Februar 2015 im Rahmen einer Förderung durch die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) am Berufsgenossenschaftlichen Unfallkrankenhaus Hamburg durchgeführt. Das interdisziplinär angelegte Projekt sollte wissenschaftlich basierte, fundierte Erkenntnisse und Informationen über die Notfallversorgung und Rettung in diesem besonderen Umfeld liefern, sowie geeignete Maßnahmen und innovative Instrumente aufzeigen, um die Akteure in der jungen Offshore-Windenergiebranche hinsichtlich der Umsetzung und Sicherstellung der Rettungskette zu unterstützen. Erstmalig konnte dabei durch eine systematische Aufarbeitung und tiefgehende Analyse von Informationen zu medizinischen Ereignissen bei Bau und Betrieb deutscher Offshore- Windparks eine belastbare Datengrundlage für diesen Bereich generiert werden. Zukunftsweisend wurde in diesem Zusammenhang auch der Grundstein für ein Zentrales Medizinisches Offshore Register (ZeMOR) gelegt, das zukünftig eine standardisierte und strukturierte Erfassung relevanter präklinischer Daten bei Unfällen und Erkrankungen ermöglichen und den Akteuren im Offshore-Windbereich ein wirksames und innovatives Instrument zur Evaluation und Optimierung der Rettungskette zur Verfügung stellen soll. Das Forschungsprojekt war zudem maßgeblich an der Anfang 2014 veröffentlichten Empfehlung zur Ersten Hilfe in Offshore-Windparks seitens des Fachbereichs Erste Hilfe in der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) beteiligt. Durch die Berücksichtigung der wissenschaftlichen Erkenntnisse aus den Forschungsarbeiten sowie die Nutzung des im Rahmen des Forschungsprojekts aufgebauten Wissensnetzwerks wurde eine wichtige Grundlage geschaffen, die letztlich erst eine unabhängige, ziel- und ergebnisorientierte Arbeit zu diesem Thema ermöglichte und in ihrer Wirkung eine hohe praktische Relevanz für den gesamten Offshore-Windbereich besitzt. Die dabei erzielten wissenschaftlichen Erkenntnisse können allerdings auch für andere Branchen, wie z. B. den Onshore- Windenergiesektor oder die maritime Branche, sowie generell für Bereiche, wo Menschen in Notsituationen kommen und mit einer verlängerten Zugriffszeit professioneller Rettungskräfte gerechnet werden muss, von Interesse und Nutzen sein. So wurde u. a. frühzeitig im Rahmen der Forschungsarbeiten auf den möglichen Nutzen telemedizinischer Anwendungen zur Unterstützung nicht-ärztlicher Helfer hingewiesen und zusammen mit Vertretern der Industrie, der Berufsgenossenschaften, der Behörden, medizinischen und rechtswissenschaftlichen Fachgesellschaften und Institutionen sowie anderen Forschergruppen deren mögliche Umsetzung im Offshore-Windbereich diskutiert und vorangetrieben. Durch die Implementierung und fortwährende Pflege des Wissensnetzwerks mit allen im Offshore-Windbereich tätigen Unternehmen und Institutionen wurde gewährleistet, dass die Erkenntnisse und Ergebnisse schon während der Laufzeit des Projekts in Konzepte, Maßnahmen und Publikationen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Offshore-Arbeiter einfließen konnten und somit auch über das Projektende hinaus nachhaltig wirken können. Das Offshore Windenergie Sicherheitsrahmenkonzept (OWE-SRK) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) weist zudem auf eine Berücksichtigung der erzielten Erkenntnisse und Ergebnisse des Forschungsprojekts Rettungskette Offshore Wind hin. Dies unterstreicht schon jetzt die praxisbezogene Bedeutung der durchgeführten Forschungsarbeiten für den Offshore-Windbereich. Während der Projektlaufzeit konnten wichtige Ergebnisse erzielt und generell dem Arbeitsund Gesundheitsschutz dienliche Entwicklungen verzeichnet werden. Es bedarf aber weiterer mit dem Fokus auf Nachhaltigkeit konzipierter Forschungsarbeiten, um die Maßnahmen der Rettungskette im Offshore-Windbereich auf eine belastbare und zukunftssichere Grundlage zu stellen. Die Verstetigung und Nachhaltigkeit der erzielten Ergebnisse ist über eine Fortsetzung der Forschungsarbeiten im Rahmen einer Förderung durch die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) gewährleistet. 1

10 Summary The principal target of the research project Rescue Chain Offshore Wind was the development of a scientific basis for the design and evaluation of the rescue chain for trauma patients and acutely sick persons in offshore wind farms. The project was funded by the German Institution for Statutory Accident Insurance and Prevention for Trade and Merchandise Logistics (BGHW) and run at the BG Trauma Hospital Hamburg from January 2012 to February The principal aim of the interdisciplinary project was to deliver scientific-based, sound information and perceptions on the emergency care and rescue in this particular environment. Further purpose was to pinpoint appropriate measures and innovative instruments in order to support the stakeholders in the young offshore wind energy industry concerning the implementation and securing of the rescue chain. Based on a systematic and deep-going analysis of information on medical incidents during construction and maintenance of German offshore wind farms, first time a resilient database could be generated for this field. Further, the trendsetting keystone for a Central Medical Offshore Register (ZeMOR) could be laid. This register prospectively allows for a standardized and structured acquisition of preclinical accident and disease data, and will provide an effective and innovative tool for the rescue chain evaluation and optimization for offshore wind stakeholders. Further, the research project substantially contributed to the first-aid recommendation for offshore wind farms published by the first-aid department of the German Statutory Accident Insurance (DGUV) in early The consideration of the scientific results ensuing from the research work as well as the use of the knowledge network established during the project period both provided an important fundament, which finally enabled an independent, targeted and result-orientated work on the above topic and, additionally, will have a high future operative impact and relevance for the entire offshore wind sector. Further, the resulting scientific project findings may also be of interest and benefit for other industries like the onshore wind energy sector or the entire maritime segment, as well as generally for fields where people may get involved into medical emergencies, and extended access times of professional rescue teams have to be expected. Accordingly, already at an early stage of the research work the potential benefit from tele-medical applications supporting non-professional medical aiders was emphasized. The potential implementation of tele-medical applications in the offshore wind sector has also jointly been discussed and advanced with representatives of the industry, various German Statutory Accident Insurances, administrative and public authorities, medical and jurisprudential societies as well as other research teams. Subsequent to the implementation and permanent maintenance of the knowledge network including all companies and institutions engaged in the offshore wind sector, it could be ensured that the results and findings were incorporated into concepts, procedures and publications already during the project period in order to improve the offshore wind occupational health and safety, thereby furthermore ensuring a sustainable impact of the results after the project end. The Offshore Wind Energy Safety Framework Concept (OWE-SRK) of the German Ministry for Traffic and Digital Infrastructure (BMVI) emphasizes explicitly the consideration of the results of the research project Rescue Chain Offshore Wind. This underpins the practice-related significance of the research works for the offshore wind sector already today. During the project period important results could be achieved, accompanied by certain developments that are generally beneficial for the occupational health and safety sector. However, more sustainability-focusing research is needed in order to put the available offshore wind rescue chain measures on a resilient and future-proofed base. Thus, the stabilization and sustainability of the results achieved will be guaranteed by the continuation of the research works funded by the German Institution for Statutory Accident Insurance and Prevention for Energy, Textiles, Electronics and Media Products (BG ETEM). 2

11 1 Einleitung Nach aktuellen Plänen der Bundesregierung ist nach wie vor ein umfangreicher Ausbau der Offshore-Windenergie vorgesehen. Bis zum Jahr 2020 sollen Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von rund Megawatt (MW) und bis zum Jahr 2030 von rund MW in Nord- und Ostsee installiert werden [1, 2], was der Errichtung von mindestens Windenergieanlagen der 5-MW-Klasse entspricht. Die für die Nutzung der Offshore-Windenergie in Deutschland geeigneten Flächen liegen dabei überwiegend in der sog. ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ), d. h. außerhalb der 12-Seemeilen-Zone und damit vergleichsweise weit von der Küste entfernt [3] (s. a. Abb. 1.1). Dieses ist einerseits durch Naturschutzinteressen und andererseits durch die bereits intensive Beanspruchung des Meeres durch Schifffahrt, Fischerei, Marine und andere Nutzungen begründet [3]. Abb. 1.1: Mit Stand im Bau befindliche, errichtete und einspeisende Offshore-Windparks in der deutschen Nord- und Ostsee. Hellblaue Flächen zeigen die deutsche AWZ und 12-Seemeilen-Zone in Nord- und Ostsee. Rote Strich-Punkt-Linie trennt das Küstenmeer von der AWZ. Die durchgezogene rote Linie stellt die Staatsgrenzen (Festland) sowie die Grenze zur AWZ (Meer) benachbarter Staaten dar. Mit Stand 31. Dezember 2014 speisten insgesamt 258 Offshore-Windenergieanlagen (OWEA) mit einer installierten Gesamtleistung von 1.049,2 MW Strom ins Netz ein. Zudem waren zu diesem Zeitpunkt 285 weitere OWEA mit einer Leistung von 1.303,1 MW vollständig errichtet, die allerdings noch keinen Strom ins Netz einspeisten. Weitere Anlagen mit einer Gesamtleistung von 923,2 MW befanden sich darüber hinaus zum Jahresende 2014 in Bau. [4] Somit waren Ende 2014 insgesamt etwa 50% der bis 2020 angestrebten MW im Bau, installiert oder bereits in Betrieb (s. a. Abb. 1.2). Im Hinblick auf zukünftige Entwicklungen haben etwa 20 weitere Offshore-Windparkprojekte mit zusammen ca Windenergieanlagen und einer Gesamtleistung von rund MW bereits eine Genehmigung erhalten. 2 Einen Überblick über die insgesamt dreizehn zum Jahresende 2014 im Bau befindlichen, errichteten und einspeisenden Windparks in deutschen Gewässern gibt Abb Diese Angaben beruhen auf Zahlen, welche unter [5] in der Rubrik Genehmigte Offshore-Windparks zu finden sind. 3

12 16,1 % 1.049,2 MW 3.224,5 MW 49,6 % 20,0 % 14,2 % 1.301,1 MW 923,2 MW Mit Netzeinspeisung Installiert ohne Netzeinspeisung In Bau Zusätzlich umzusetzen bis 2020 Abb. 1.2: Offshore-Leistung in konkreter Umsetzung (d. h. mindestens in Bau befindlich) und ihr Anteil (in Prozent) an dem Ziel von MW bis 2020 mit Stand (nach [4]). Mehr als Menschen, nach manchen Schätzungen sogar mehr als 2.000, werden künftig permanent in deutschen Offshore-Windparks im Einsatz sein [6]. Erste Erfahrungen zeigen, dass sich während der Bauphase im Durchschnitt 20 schwimmende Einheiten und rund 300 Mitarbeiter [7, 8, 9], zu Spitzenzeiten sogar mehr als 400 Personen [10] gleichzeitig in einem einzelnen Windpark aufhalten. Entsprechende statistische Auswertungen für die Betriebsphase liegen bis dato noch nicht vor. Es ist allerdings bereits jetzt davon auszugehen, dass auch während der Betriebsphase viele Personen in den Windparks tätig sein werden. Trotz größter Anstrengungen in der Primärprävention, die auch für den Offshore- Windbereich höchste Bedeutung hat, sind medizinische Notfälle unterschiedlicher Schweregrade nicht vollständig auszuschließen und steigen in aller Regel mit der Zahl der Beschäftigten [11, 12]. Deren Bewältigung im Sinne einer lückenlosen Versorgung des Notfallpatienten, die versinnbildlicht durch die Rettungskette (siehe Abb. 1.3) am Ort des Geschehens beginnt und in der Klinik endet [13], bedarf gerade im Offshore-Bereich einer besonderen Betrachtung. Zwar können als Grundlage zunächst die allgemein üblichen und etablierten Schemata bei der Bewältigung medizinischer Notfälle dienen, doch müssen zeitliche, räumliche sowie ressourcen- und umweltbezogene Faktoren berücksichtigt werden, die insbesondere in ihrer Kombination einen wesentlichen Einfluss auf die Effektivität und Effizienz der Rettungskette und damit auf das Outcome des Notfallpatienten haben können [11, 12]. Leitlinien und Standards, die an Land, in der Schifffahrt oder der Offshore-Öl- und Gasindustrie etabliert sind, stellen zwar wesentliche Orientierungshilfen dar, können jedoch nicht ohne entsprechende Modifikation und Adaptation an die noch junge Arbeitsumgebung der Offshore-Windparks übertragen werden [11, 12]. Gerade in Bezug zur maritimen Medizin auf Schiffen, aber auch zur medizinischen Versorgung von Notfallpatienten auf Plattformen in der Offshore-Öl- und -Gasindustrie, ergeben sich grundsätzliche Unterschiede, die berücksichtigt werden müssen [11]. Abb. 1.3: Glieder der Rettungskette vom Eintreten des Notfalls bis zur Übergabe des Patienten im Krankenhaus (aus [13]). 4

13 So kann im Gegensatz zur Hochseeschifffahrt, die in großem Umfang in rettungsdienstlich nicht erschlossenen bzw. von Land aus nicht zeitnah erreichbaren Meeresgebieten stattfindet, im Falle der Offshore-Windparks in der deutschen Nord- und Ostsee generell davon ausgegangen werden, dass diese sich in einem für entsprechend landseitig stationierte Rettungstransporthubschrauber (RTH) realistischen Einsatzradius befinden, so dass die Zuführung professioneller medizinischer Hilfe und ein Rettungstransport zum Festland (Evakuierung) in angemessener Zeit grundsätzlich möglich ist [11]. In Abgrenzung zu den Arbeitsplätzen in der Offshore-Öl- und -Gasindustrie, bei denen die operative Tätigkeit auf einer Plattform räumlich begrenzt und die Einrichtung sowie Erhaltung einer Notfallversorgung vor Ort in der Regel einfacher zu gestalten ist [11], decken Offshore- Windparks aufgrund der räumlichen Anordnung der Windenergieanlagen sehr ausgedehnte Flächen in der Größenordnung von einigen Hektar ab. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass die Plattformen der Offshore-Öl- und -Gasindustrie in der Regel von einer großen Mannschaft betrieben werden, was insbesondere in der Betriebsphase der Offshore- Windparks nicht der Fall sein wird, so dass sich hier eine vollständig neue technischorganisatorische Herausforderung stellt [11]. Grundsätzlich erfordern die spezifischen Bedingungen bei Bau, Betrieb und Wartung von Windparks auf hoher See eine spezielle Ausbildung sowie charakteristische Berufs- und Fachkenntnisse des eingesetzten Personals [14]. Daneben ist eine an die maritime Umwelt und die Arbeitsumgebung adaptierte Strategie der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes erforderlich, wobei berücksichtigt werden muss, dass insbesondere medizinische Notfälle in dieser Umgebung die Betroffenen und Beteiligten vor besondere Herausforderungen stellen [14]. Im Hinblick auf eine effiziente Erste Hilfe und Notfallrettung sind neben arbeitsumfeldspezifischen Aspekten wie engen Räumlichkeiten und großen Höhen und Tiefen sowie der Weitläufigkeit der Windparks insbesondere die zum Teil erhebliche Entfernung zum Festland zu berücksichtigen, die letztlich die Eintreffzeit professioneller Hilfe von Land wie auch die Transportzeit in die nächste geeignete Klinik bestimmt [12]. Erschwerend kommt hinzu, dass die maritimen Umweltbedingungen direkten Einfluss auf die Zugänglichkeit zu den Windenergieanlagen und Plattformen sowie auf die generelle Einsatzfähigkeit luft- und wassergebundener Rettungsmittel haben [12, 14] und damit mitentscheidend für die Durchführbarkeit einer erfolgreichen Notfallversorgung mit entsprechender Rettung und anschließendem Transport auf das Festland sind [11]. Zusätzlich stehen bei Eintritt eines Notfalls in der Regel nur begrenzte Ressourcen in Bezug auf Personal und Material für eine effiziente Notfallversorgung und Rettung zur Verfügung [12, 14]. Deswegen muss in diesem Zusammenhang aus medizinischer Sicht besonderes Augenmerk auf das sogenannte therapiefreie Intervall (siehe auch Abb. 1.4) gelegt werden, das die Zeitspanne zwischen Eintritt des Notfalls und Beginn qualifizierter Hilfe bezeichnet [15]. Die Länge dieses Intervalls ist mitentscheidend für das Überleben und die Prognose des Notfallpatienten [15] und somit ein wichtiger prädiktiver Faktor für das Outcome von Notfallpatienten [16]. Zur Unterstützung der Akteure im Offshore-Windbereich in Bezug auf Gestaltung und Sicherstellung der Rettungskette, werden seit Anfang 2012 im Rahmen des Forschungsprojekts Rettungskette Offshore Wind in enger Zusammenarbeit mit den Offshore aktiven Unternehmen sowie den für diesen Bereich relevanten Unfallversicherungsträgern, Behörden und Institutionen wissenschaftliche Grundlagen zur optimalen Ausgestaltung der Rettungskette erarbeitet. Zielsetzung ist dabei, diese wissenschaftlichen Grundlagen für die zukünftige Ausgestaltung der Rettungskette nutzbar zu machen und ein einheitliches Konzept für die Notfallversorgung und Rettung von verletzten und erkrankten Offshore-Arbeitern bei Bau und Betrieb von Offshore-Windparks zu entwickeln. 5

14 Abb. 1.4: Das therapiefreie Intervall bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes muss durch Maßnahmen von am Notfallort anwesenden Ersthelfern überbrückt werden (nach [17]) Damit dieses Ziel erreicht werden kann und gleichsam die Erkenntnisse und Bedürfnisse dieser noch jungen Branche zeitnah in die Projektarbeit einfließen können, wurden im ersten Projektjahr zunächst die relevanten Stellen hinsichtlich der Thematik sensibilisiert und die Schaffung eines diesbezüglichen belastbaren Wissensnetzwerks aufgenommen. Zahlreiche Arbeitsgespräche mit für das Projekt relevanten Behörden, DGUV 3 -Fachbereichen, Einzel- Berufsgenossenschaften, Wirtschafts- und Fachverbänden, Errichtern und Betreibern von Windparks, Anlagenherstellern, Service-Unternehmen, Ausbildungs- und Trainingszentren, privaten Rettungsdiensten und Rettungsleitstellen sowie relevanten Forschergruppen wurden geführt und ein intensiver Austausch gepflegt. Es stellte sich dabei frühzeitig heraus, dass nicht nur medizinische Notfälle im Rechtsregime des Arbeitsschutzgesetzes, sondern auch des Seearbeitsgesetzes für die Rettungskette im Offshore-Windbereich von Bedeutung sind. Zudem wurde festgestellt, dass eine ausschließliche Betrachtung der Rettungskette im Hinblick auf Notfälle in den Windenergieanlagen für die allgemeinen Fragestellungen nicht ausreichend ist, sondern auch Notfälle auf Plattformen (Umspannplattformen, HGÜ 4 - Plattformen) sowie auf Schiffen, die bei Bau und Betrieb von Offshore-Windparks eingesetzt werden, in der Betrachtung berücksichtigt werden müssen. Inhaltlich wurden im Rahmen der Projektarbeiten frühzeitig mehrere Arbeitsfelder identifiziert, deren wissenschaftliche Bearbeitung zum Erreichen des übergeordneten Projektziels als erforderlich angesehen wurde. Hierzu zählen die Betrachtung, Teilanalyse und Kategorisierung rettungsrelevanter Meeres- und Atmosphärenparameter, die retrospektive Analyse bisheriger medizinischer Ereignisse und Notfälle im Offshore-Windbereich, die Konzeption eines standardisierten prospektiven Erfassungsinstruments für diesen Bereich sowie die Bedarfsanalyse zur Erweiterung der Erste-Hilfe-Maßnahmen und die Analyse der rettungsdienstlichen Weiterversorgung bei Bau und Betrieb von Offshore-Windparks. Im Hinblick auf den ursprünglichen Projektplan konnten alle Arbeitspakete erfolgreich abgeschlossen werden. Diese werden systematisch entsprechend der durchgeführten Forschungsarbeiten sowie der erzielten Erkenntnisse und Ergebnisse in den folgenden Kapiteln ausführlich dargestellt. Nach einer kurzen Hinführung zum Thema mit Darstellung der Aufgabenstellung und Forschungsziele (Kapitel 1) folgt ein Überblick über die rechtlichen, naturräumlichen und technisch-organisatorischen Rahmenbedingungen für die Ausgestaltung der Rettungskette im 3 Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung. 4 Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung. 6

15 Offshore-Windbereich (Kapitel 2). Anschließend werden aufgrund ihrer Bedeutsamkeit für die Rettungskette in diesem Bereich rettungsrelevante Meeres- und Umweltbedingungen dargelegt (Kapitel 3). Der darauffolgenden Darstellung vorläufiger Analyseergebnisse des Unfallund Erkrankungsgeschehens im Offshore-Windbereich in Form einer retrospektiven Übersichts- und Detailstudie (Kapitel 4) folgen die Vorstellung des im Rahmen des Projekts entwickelten Grundgedankens sowie die erarbeiteten Grundlagen zur Etablierung eines Registers (Zentrales Medizinisches Offshore Register, Kapitel 5). Nachfolgend werden die Forschungsarbeiten und -ergebnisse zum Thema der Ersten Hilfe in Offshore-Windparks erläutert (Kapitel 6) sowie die rettungsdienstlichen Aspekte bei medizinischen Notfällen in diesem Bereich beleuchtet (Kapitel 7). Im Anschluss werden die zentralen Ergebnisse noch einmal zusammengefasst (Kapitel 8), bevor abschließend im Gesamtzusammenhang eine Synthese zur Rettungskette Offshore Wind erstellt und ein Ausblick gegeben wird (Kapitel 9). Die themenbezogenen Kapitel (3-7) wurden dabei so gestaltet, dass sich der Leser zunächst in Form einer kurzen Zusammenfassung über das jeweilige Thema informieren kann, bevor er tiefer in das Thema einsteigt. 7

16 2 Rahmenbedingungen für die Ausgestaltung der Rettungskette Die Erarbeitung eines bedarfsgerechten Konzepts zur lückenlosen Versorgung eines Notfallpatienten im Sinne der Rettungskette setzt zunächst eine Betrachtung der allgemeinen Rahmenbedingungen voraus, welche gerade bezogen auf den Offshore-Windbereich einige Besonderheiten aufweisen. Neben den technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen spielen hierbei insbesondere die gegebenen naturräumlichen Rahmenbedingungen eine wesentliche Rolle für die Konzeption und Ausgestaltung einer optimalen Rettungskette in diesen Bereich. So gilt es grundsätzlich, die signifikanten Nachteile, welche insbesondere durch die naturräumlichen Bedingungen erwachsen, durch geeignete Maßnahmen und Strategien zu minimieren. Dabei müssen allerdings auch die rechtlichen Rahmenbedingungen betrachtet werden, die letztlich den möglichen Gestaltungs- und Handlungsspielraum seitens der Unternehmen sowie privater und ggf. öffentlicher Einrichtungen auf der operativen Ebene maßgebend bestimmen. 2.1 Rechtliche Rahmenbedingungen Rechtliche Rahmenbedingungen prägen die Notfallversorgung in Deutschland und bestimmen Grenzen und Gestaltungsspielräume nicht nur im Hinblick auf medizinische Maßnahmen, sondern auch im Hinblick auf Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Insofern ist eine Betrachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Ausgestaltung der Rettungskette im Offshore-Windbereich von hoher Bedeutung. Für diese Betrachtung muss zunächst berücksichtigt werden, dass das Meeresgebiet vom deutschen Festland aus gesehen nach dem Seerechtsübereinkommen (SRÜ 5 ), welches den Status und die Rechtsnatur nationaler und internationaler Gewässer regelt [18], aufgeteilt ist in eine 12-Seemeilenzone und den darüber hinausgehenden Bereich, die auf 200 Seemeilen begrenzte Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ). Die 12-Seemeilenzone, das sogenannte Küstenmeer, gehört dabei zum Hoheitsgebiet des Küstenstaates sowie bezogen auf den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) auch zum EWR [19]. Sie unterliegt unbeschadet der im Einzelnen im Hinblick auf das Recht der friedlichen Durchfahrt bestehenden Unterschiede der küstenstaatlichen Souveränität [20, 21], während die AWZ nicht zum gewöhnlichen Hoheitsgebiet des jeweiligen Küstenstaats gehört [22] und hoheitliche Befugnisse in diesem Gebiet nur eingeschränkt wahrgenommen werden dürfen [23]. Insofern wird bezogen auf die AWZ in der rechtswissenschaftlichen Literatur häufig auch von einem Funktionshoheitsraum gesprochen [20, 23, 24, 25], so dass das für das Hoheitsgebiet geltende Recht des Bundes oder auch der Bundesländer jeweils daraufhin geprüft werden muss, ob es mit den Rahmenvorgaben des SRÜ vereinbar ist und in der AWZ Geltung beanspruchen darf [23]. Im Hinblick auf Offshore-Windparks im Küstenmeer bedeutet dieses zunächst einmal, dass sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Ausgestaltung der Rettungskette in diesem Bereich ungeachtet von ggf. vorhandenen Praktikabilitätsproblemen bei deren Umsetzung wie bei jedem anderen Standort auf dem Festland darstellen. Für Offshore-Windparks, die in der AWZ errichtet und betrieben werden, stellt sich allerdings ein Rechtsrahmen dar, der komplex und vielschichtig ist [11]. Aufgrund der nur begrenzt bestehenden Hoheitsbefugnisse finden deutsche Gesetze in der AWZ nicht ohne weiteres Anwendung [22]. Nach Art. 55 SRÜ ist die AWZ ein jenseits des Küstenmeers gelegenes und an dieses angrenzendes Gebiet, das der in diesem Teil festgelegten besonderen Rechtsordnung unterliegt, nach der die Rechte und Hoheitsbefugnisse des Küstenstaats und die Rechte und Freiheiten anderer Staaten durch die diesbezüglichen Bestimmungen dieses Übereinkommens geregelt werden. 5 Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen von 1982/1994; Gesetz zu dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen vom (Vertragsgesetz Seerechtsübereinkommen), BGBl II S ff. 8

17 Die Ausweisung einer AWZ ist dabei optional, und ihre Existenz hängt von der Geltendmachung eines Anspruchs durch den Küstenstaat ab [26]. Die Bundesrepublik Deutschland hat mit ihrer Proklamation vom als Anrainer der Nord- und Ostsee für diese eine AWZ im Anschluss an ihr Küstenmeer festgelegt [20, 26, 23]. Bezüglich der Gültigkeit innerstaatlichen Rechts in der deutschen AWZ wurden in der Vergangenheit sehr kontroverse Rechtauffassungen vertreten, was sich insbesondere auch in der rechtswissenschaftlichen Literatur umfänglich niedergeschlagen hat. So wird bereits 2001 in einer Studie für das Umweltbundesamt [27] im Hinblick auf die Zulassung von Windkraftanlagen in der AWZ im Rahmen des Genehmigungsverfahrens auf rechtliche Probleme hingewiesen und die bis zu diesem Zeitpunkt vorherrschenden Rechtsaufassungen dargelegt sowie diskutiert. Dabei geht es im Kern um die Frage der Erforderlichkeit einer Erstreckungsklausel für die Anwendbarkeit deutscher Rechtsvorschriften in der AWZ. In einem rechtswissenschaftlichen Aufsatz diskutiert Kahle bereits im Jahre 2004 die unterschiedlichen Rechtsauffassungen im Hinblick auf den Bereich des Umweltschutzes und kommt zu dem Fazit, dass entgegen der (damals) teilweise vertretenen Auffassung weder eine generelle Geltung nationalen Rechts ipso iure 7 besteht, noch dass das europäische Gemeinschaftsrecht ausreichende Hinweise für eine Geltung nationalen Rechts böte [26]. Nach Kahle kann die ausdrückliche Erstreckung der jeweiligen Gesetze hilfreich sein. Findet sich eine solche Erstreckungsklausel nicht, bleibt es nach Kahle bei der beschriebenen Unsicherheit. Betrachtet man in diesem Zusammenhang das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), so sollte man im Rahmen der Gesetzesänderung im April im Hinblick auf dessen Geltung in der AWZ zunächst einmal vermuten, dass der Gesetzgeber von seiner Möglichkeit zur Anwendung einer Erstreckungsklausel in diesem Fall Gebrauch gemacht hat. Interessant ist in diesem Zusammenhang allerdings der Wortlaut des dieser Gesetzesänderung zugrundeliegenden Gesetzentwurfs der Bundesregierung, aus welchem hervorgeht, dass [d]er neue Halbsatz in 1 Abs. 1 Satz 2 [ ] rein deklaratorisch [ist] und [ ] im Interesse der Rechtssicherheit eine Klarstellung [enthält], dass das Rechtsregime des Arbeitsschutzes einschließlich seiner Vorgaben für den Vollzug in vollem Umfang auch im Gebiet der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) gilt. 9 Geht man von einer reinen deklaratorischen Wirkung aus, so hat das ArbSchG bereits vor dieser Gesetzesergänzung in der AWZ gegolten. Obige Ausführungen, welche nur einen Bruchteil dessen darstellen, was in der rechtswissenschaftlichen Literatur zum Thema Rechtsrahmen in der AWZ zu finden ist, sollen an dieser Stelle nicht weiter vertieft werden und lediglich die Komplexität der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Errichtung und den Betrieb von Offshore-Windparks in diesem Bereich verdeutlichen, die auch im Hinblick auf die Rettungskette von Bedeutung ist. Ausgangspunkt für die weiteren Überlegungen zur Ausgestaltung der Rettungskette im Offshore-Windbereich bildet zunächst das bereits oben genannte Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in der aktuellen Fassung, welches grundsätzlich Anwendung bei Bau und Betrieb deutscher Offshore-Windparks im Bereich des Küstenmeeres sowie der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) findet. Allerdings muss bereits hier berücksichtigt werden, dass die Regelungen des ArbSchG im Bereich der AWZ nur für solche Tätigkeiten Anwendung finden, die nicht unter das Rechtsregime des Arbeitsschutzes von Beschäftigten auf Seeschiffen 10 fallen sowie außerhalb des Geltungsbereichs des Bundesberggesetzes liegen und damit auf feststehenden (Windenergie-)Strukturen (Windenergieanlagen, Umspannplattformen) durchgeführt werden. Da die Tätigkeiten insbesondere in der Errichtungsphase der Windparks auf Schiffen durchgeführt werden und auch im Rahmen des Betriebs zumindest bezüglich des 6 Bekanntmachung der Proklamation der Bundesrepublik Deutschland über die Errichtung einer ausschließlichen Wirtschaftszone der Bundesrepublik Deutschland in der Nordsee und in der Ostsee vom , BGBl II S lat.: durch das Recht selbst. 8 Artikel 6 des Gesetzes zur Änderung seeverkehrsrechtlicher, verkehrsrechtlicher und anderer Vorschriften mit Bezug zum Seerecht; G. v BGBl. I S. 706; Geltung ab Bundesrat Drucksache 722/07, S Maßgebend sind hier u. a. internationale Übereinkommen wie das Seearbeitsübereinkommen und SOLAS (International Convention for the Safety of Life at Sea) sowie deren Umsetzung auf nationaler Ebene. 9

18 Personentransfers in der Regel auf Schiffe zurückgegriffen wird, ergibt sich im Hinblick auf die Ausgestaltung der Rettungskette für den Offshore-Windbereich unabhängig von der juristischen Bewertung eine besondere Situation, da letztlich zwei parallel vorhandene Rechtsregime mit zum Teil sehr unterschiedlichen Regelungen berücksichtigt werden müssen, die bei nicht hinlänglicher Betrachtung zu Praktikabilitätsproblemen und Unstimmigkeiten führen können. Über das autonome Satzungsrecht der Unfallversicherungsträger gem. 15 SGB VII finden zudem die Unfallverhütungsvorschriften Anwendung und entfalten somit grundsätzlich auch in der AWZ ihre Wirkung. So wird in [28] festgehalten, dass für die Beschäftigten auf Offshore-Anlagen innerhalb der 200 Seemeilen-Zone [...] die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung zuständig [ist]. Das heißt: Entsenden Betriebe, die Mitglied bei einem Träger der gesetzlichen Unfallversicherung [...] Mitarbeiter auf diese Anlagen, gelten für diese Mitarbeiter auch die deutschen Unfallverhütungsvorschriften. Verunglücken Beschäftigte bei der Arbeit oder der An- bzw. Abfahrt zum Windpark, so ist dieser Wegeunfall ebenfalls durch die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Zentrales Element im betrieblichen Arbeitsschutz auch im Hinblick auf die Rettungskette ist die Gefährdungsbeurteilung, welche der Arbeitgeber gemäß 5 ArbSchG im Rahmen seiner unternehmerischen Pflichten zu erstellen hat und der Ermittlung erforderlicher Maßnahmen des Arbeitsschutzes dient. Die Gefährdungsbeurteilung wird in zahlreichen weiteren Rechtsgrundlagen zum Arbeitsschutz konkretisiert [29] und ist die Grundlage für ein systematisches und erfolgreiches Sicherheits- und Gesundheitsmanagement [29, 30, 31]. Hinweise zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung können der DGUV Information (bisher BGI 657) [32] in ihrer jeweiligen aktuellen Fassung entnommen werden und müssen im Einzelfall den besonderen Erfordernissen im Offshore-Bereich Rechnung tragen. Gemäß ArbSchG haben die Arbeitgeber dabei nicht nur die für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten bei der Arbeit ( 3 Abs. 1 ArbSchG), sondern auch die zur Ersten Hilfe und Evakuierung der Beschäftigten erforderlichen Maßnahmen zu treffen ( 10 Abs. 1 ArbSchG). Diese werden insbesondere durch die DGUV Vorschrift 1 [33] sowie weitere Schriften der Unfallversicherungsträger konkretisiert (insbesondere durch DGUV Regel [34] sowie [13, 32]). Bezogen auf die rechtlichen Rahmenbindungen zur Ausgestaltung der Rettungskette sind daher insbesondere die Maßnahmen von Interesse, welche den Bereich der Ersten Hilfe und der Evakuierung der Beschäftigten betreffen. Gemäß DGUV Vorschrift 1 [33] hat der Unternehmer u. a. dafür zu sorgen, dass zur Ersten Hilfe und zur Rettung aus Gefahr die erforderlichen Einrichtungen und Sachmittel sowie das erforderliche Personal zur Verfügung stehen, dass unverzüglich Erste Hilfe geleistet und eine ärztliche Versorgung veranlasst wird und dass Verletzte sachkundig transportiert werden ( 24 Abs. 1 bis 3 DGUV Vorschrift 1). Zudem hat der Unternehmer auch dafür zu sorgen, dass unter Berücksichtigung der betrieblichen Verhältnisse Rettungsgeräte und Rettungstransportmittel bereitgehalten werden ( 25 Abs. 3 DGUV Vorschrift 1). Zu den Einrichtungen und Sachmitteln im Sinne der oben bereits angeführten DGUV Regel [34] gehören insbesondere Meldeeinrichtungen, Mittel zur Ersten Hilfe, Rettungsgeräte, Transportmittel und Erste-Hilfe-Räume sowie Einrichtungen und Vorkehrungen zum Schutz der Helfer. Der nationale Rechtsrahmen mit seinen vielfältigen Normen und Vorgaben, welcher in vielen Fällen auf der Umsetzung europäischer Richtlinien beruht, regelt und konkretisiert dabei die Anforderungen an Produkte und Verfahren zur Sicherstellung der technischen und organisatorischen Sicherheit (z. B. Produktsicherheitsgesetz (ProdSG), Medizinproduktegesetz (MPG), Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Medizinprodukte- Betreiberverordnung (MPBetreibV), Arzneimittelgesetz (AMG)). Unabhängig von der Anwendbarkeit dieser Normen in der AWZ kann das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) als zuständige Genehmigungsbehörde im Rahmen der Genehmigung nach 4 Abs. 2 der Seeanlagenverordnung (SeeAnlV) die Einhaltung bestimmter technischer Standards vorschreiben [19]. So schreibt z. B. der vom BSH herausgegebene Standard Konstruktive Ausführung von Offshore-Windenergieanlagen [35] allgemein vor, dass die für die Offshore-Arbeiten eingesetzten Geräte [...] grundsätzlich den Vorschriften und Normen des 10

19 deutschen und europäischen Standards bezüglich der Sicherheit, Umweltverträglichkeit und Tragfähigkeit zu entsprechen [haben]. Das erforderliche Personal zur Ersten Hilfe und zur Rettung aus Gefahr umfasst gemäß DGUV Regel in erster Linie Ersthelfer und Betriebssanitäter sowie Versicherte, die in der Handhabung von Rettungsgeräten und Rettungstransportmitteln unterwiesen sind [34]. Dabei können zur Sicherstellung der Ersten Hilfe auch Personen mit einer höher qualifizierten Ausbildung in Erster Hilfe vom Unternehmer benannt werden [34]. Aufgaben und Ausbildung der Ersthelfer und Betriebssanitäter werden in [13] konkretisiert. Zudem hat der Unternehmer gemäß DGUV Regel dafür zu sorgen, dass Versicherte bei Notfällen, z. B. Unfällen, Vergiftungen, Verätzungen, akuten Erkrankungen, bzw. bei Bedarf einer ärztlichen Untersuchung und gegebenenfalls Versorgung zugeführt werden, wobei die Entscheidung über die Art des Transportes von verschieden Faktoren abhängig und im Zweifelsfall eine sachkundige Entscheidung möglichst durch einen Arzt herbeizuführen ist [34]. Bezüglich eines sachkundigen Transportes bemerkt oben genannte Regel, dass hierfür die Einrichtungen des öffentlichen Rettungsdienstes zur Verfügung stehen und dieser bei Durchführung eines Transportes alle weiteren Entscheidungen trifft [34]. Allerdings muss an dieser Stelle berücksichtigt werden, dass für die AWZ sowie für das Küstenmeer im Hinblick auf medizinische Notfälle in Offshore-Windstrukturen bis dato kein öffentlicher Rettungsdienst eingerichtet ist, so dass im Sinne des ArbSchG der Unternehmer für die Vorhaltung eines (betrieblichen) Rettungsdiensts verantwortlich ist. Ohne an dieser Stelle weiter ins Detail zu gehen, existieren derzeit unterschiedliche Rechtsauffassungen im Hinblick auf die Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenz für den Rettungsdienst in Offshore-Windparks in der AWZ sowie die generelle Frage, ob und inwieweit überhaupt ein öffentlicher Rettungsdienst einzurichten ist (s. z. B. [36, 37, 38, 39]). Maßgebend ist allerdings, dass der Unternehmer, der einen betrieblichen Rettungsdienst vorhält, einen sachkundigen Rettungstransport durchführt, wenn er die fachlichen Anforderungen hinsichtlich des Betriebes, der Art, Ausstattung, Ausrüstung und Wartung der Fahrzeuge sowie hinsichtlich des Rettungspersonals nach den Rettungsdienstgesetzen der Länder erfüllt [34]. 2.2 Naturräumliche Rahmenbedingungen Die naturräumlichen Rahmenbedingungen sind mitentscheidend für eine erfolgreiche Notfallversorgung mit entsprechender Rettung und Beförderung des Patienten in eine geeignete medizinische Einrichtung auf dem Festland. Deutsche Offshore-Windparks werden überwiegend weit entfernt von der Küste installiert und sind nur durch Wasser- und Luftfahrzeuge zu erreichen. Die Errichtungsgebiete liegen vornehmlich in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) [3], einige wenige auch innerhalb der 12-Seemeilen-Zone (12-sm-Zone) von Nord- und Ostsee. Gerade die Entfernungen zur Küste stellen im internationalen Vergleich für den Standort Deutschland eine besondere Herausforderung dar. Andere bisher errichtete Offshore- Windparks in Europa und der ganzen Welt stehen küstennah und sind somit sowohl mittels Hubschrauber als auch mit dem Schiff zeitnah erreichbar. Einen groben Überblick über verschiedene Offshore-Windparks und deren Abstand von der Küste gibt Tabelle

20 Tabelle 2.1: Entfernungen ausgewählter Offshore-Windparks von der Küste 11. Windpark Nation Parkleistung Entfernung Horns Rev 2 Dänemark 209 MW 33 km Northwind Belgien 216 MW 37 km London Array Phase 1 England 630 MW 27 km Greater Gabbard England 504 MW 33 km Lillgrund Schweden 110 MW 9 km alpha ventus Deutschland 60 MW 56 km BARD Offshore 1 Deutschland 400 MW 112 km DanTysk Deutschland 288 MW 75 km Meerwind Süd/Ost Deutschland 288 MW 54 km Nordsee Ost Deutschland 295 MW 51 km Global Tech I Deutschland 400 MW 109 km Letztlich bedingen die Entfernungen der Gebiete, die vornehmlich für den deutschen Offshore-Windenergieausbau vorgesehen sind, entsprechend lange Anfahrts- bzw. Flugzeiten, die bei einem medizinischen Notfall im Hinblick auf die Zuführung notärztlicher Hilfe sowie auf den Transport in die nächst geeignete klinische Einrichtung als kritisch anzusehen sind und somit einer besonderen Berücksichtigung bei der Gestaltung der Rettungskette bedürfen. Derartige Bedingungen findet man auch in anderen entlegenen Regionen wie den arktischen und antarktischen Gebieten, Gebirgsregionen, unzugänglichem Hinterland (Outback, Wilderness) oder Offshore-Gebieten, die zur Förderung von Öl und Gas erschlossen wurden. Auch im Bereich der küstenfernen Schifffahrt sind diese Bedingungen vorzufinden und haben in der Vergangenheit zu entsprechenden Konzepten und Maßnahmen zur Sicherstellung einer im Rahmen der Möglichkeiten liegenden Notfallversorgung und Krankenfürsorge im maritimen Bereich geführt. In diesem Zusammenhang ist jedoch zu berücksichtigen, dass sich die Offshore-Windparks vor der deutschen Küste trotz der zum Teil großen Entfernungen vom Festland im Reaktionsbereich landgestützter Hubschrauber sowie von Schiffen befinden und eine Zuführung notärztlicher Hilfe sowie eines Transportes des Notfallpatienten in eine qualifizierte Versorgungseinrichtung an Land prinzipiell möglich ist. Darüber hinaus muss berücksichtigt werden, dass die einzelnen Offshore-Windparks aufgrund der räumlichen Anordnung der Windenergieanlagen 12 in der Regel sehr große Gebiete abdecken und somit besondere rettungstechnische und -logistische Anforderungen berücksichtigt werden müssen. Der Windpark BARD Offshore 1 in der deutschen AWZ der Nordsee umfasst z. B. eine Gesamtfläche von ca. 60 km², die sich in etwa rechteckig in Nord-Süd- Richtung erstreckt, und fast der Größe der Stadt Neumünster in Schleswig-Holstein entspricht. Auf dieser Fläche verteilen sich in einem regelhaften Muster 80 Windenergieanlagen und eine Plattform. Ein weiteres Beispiel ist der Offshore Windpark Meerwind Süd/Ost. Dieser Windpark liegt ca. 23 km nördlich der Insel Helgoland, besteht ebenfalls aus 80 Windturbinen und umfasst eine Fläche von ca. 42 km². Dies entspricht in etwa dem Areal einer Stadt wie Wismar [12]. Aufgrund der Bedeutung für die Rettungskette im Offshore-Windbereich werden die Meeresund Umweltbedingungen als weitere naturräumliche Rahmenbedingungen in einem eigenen Kapitel behandelt (s. Kapitel 3). 11 Die Daten in dieser Tabelle sind den Angaben unter (Stand ) entnommen. Dabei wurde die vom Zentrum des jeweiligen Windparks berechnete Entfernung verwendet. 12 Per Definition des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist eine Windenergieanlage auf See eine Anlage zur Erzeugung von Strom aus Windenergie, die auf See in einer Entfernung von mindestens drei Seemeilen gemessen von der Küstenlinie aus seewärts errichtet worden ist. 12

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